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Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Christian Leye, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

– Drucksache 20/987 –

Rente und Altersarmut in Nordrhein-Westfalen

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Nordrhein-Westfalen ist nach den Angaben der amtlichen Sozialberichterstat- tung das Flächenland mit der höchsten Mindestsicherungsquote und mit der höchsten Bezugsquote für die „Grundsicherung im Alter“. Auch im Zeit- verlauf ist Nordrhein-Westfalen das Flächenland mit dem höchsten Anstieg der Armutsrisikoquote von Menschen im Alter ab 65 Jahren seit dem Jahr 2005 (Statistisches Bundesamt Pressemitteilung Nummer 062 vom 30. Sep- tember 2020).

V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g

Daten aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) lie- gen nach Arbeitsort und Wohnort vor, Bevölkerungsdaten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder nach Wohnort. Aus diesem Grund können Anteile von Beschäftigten an der Bevölkerung (Beschäftigungsquoten) nur nach dem Wohnortprinzip gebildet werden. Damit die Auswertungen zu den Fragen bzw. Teilfragen 2, 16, 17 und 18 in Bezug auf die Gebietszuordnung zu- einander in Einklang stehen, wurde durchgehend eine Abgrenzung nach dem Wohnortprinzip vorgenommen.

 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren das Verhältnis von Pflichtversicherten der gesetzlichen Ren- tenversicherung zu Rentnerinnen und Rentnern in Nordrhein-Westfalen und in der gesamten Bundesrepublik Deutschland entwickelt (bitte auch in absoluten Zahlen angeben)?

Die erfragten Werte für Deutschland und Nordrhein-Westfalen können für die Jahre 2010 bis 2020 der Tabelle zu Frage 1 im Anhang entnommen werden.

Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.*

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Deutscher Bundestag

Drucksache

20/1253

20. Wahlperiode 28.03.2022

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 28. März 2022 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt.

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 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der geringfügig Beschäftigen mit und ohne Beiträ- gen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland und in Nord- rhein-Westfalen entwickelt?

Geringfügig Beschäftigte setzen sich aus geringfügig entlohnt Beschäftigten und kurzfristig Beschäftigten zusammen. Geringfügig entlohnt Beschäftigte können in der Beschäftigungsstatistik der BA nach den Beitragsvarianten „Kein Beitrag“, „Voller Beitrag“ und „Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte“

differenziert werden. Für kurzfristig Beschäftigte fällt generell „kein Beitrag“

an.

Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es am 30. Juni 2021 (Juni- Werte gelten als Jahreswerte) rund 7.355.000 geringfügig Beschäf- tigte mit einem Wohnort in Deutschland, darunter waren rund 5.725.000 der Beitragsvariante „Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte“ zuzurechnen.

Weitere Ergebnisse können der Tabelle zu Frage 2 im Anhang entnommen wer- den.*

 3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnitt- lichen Zahlbeträge der Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und wegen Todes in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen (Gesamt;

Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) im Rentenbestand und im Rentenzugang (bitte nach Männern und Frauen und für 2010 und 2020 getrennt angeben)?

Die erfragten Werte können den Tabellen zu Frage 3 im Anhang entnommen werden.*

 4. Wie viele Rentnerinnen und Rentner in Nordrhein-Westfalen haben min- destens 40 und wie viele Rentnerinnen und Rentner in Nordrhein-West- falen haben mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht und erhalten eine Nettorente (Zahlbetrag) von unter 1 200 Euro und über 1 200 Euro?

Die Zahl der Renten wegen Alters in der erbetenen Differenzierung für 40 und 45 Versicherungsjahre können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Versicherungsjahre umfassen sowohl Beitragszeiten als auch Zeiten, für die keine Beiträge entrichtet wurden. Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.

Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.200 Euro/Monat und über 1.200 Euro/Monat nach Zahl der Versicherungs- jahre in Nordrhein-Westfalen, Rentenbestand am 31. Dezember 2020.

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Drucksache 20/1253 – 2 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt.

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Anzahl der Renten wegen Alters mit einem Rentenzahlbetrag von unter 1.200 Euro/Monat und über 1.200 Euro/Monat nach Zahl der Versiche- rungsjahre in Nordrhein-Westfalen, Rentenbestand am 31. Dezember 2020

1) Beitrags- und beitragsfreie Zeiten.

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung

Bei der Interpretation ist zu beachten, dass aus der Höhe einer Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine Rückschlüsse auf die Ein- kommenssituation im Alter geschlossen werden können, da u. a. weitere Alters- einkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Der Alters- sicherungsbericht der Bundesregierung zeigt, dass bei einer Durchschnitts- betrachtung ein geringer Rentenbetrag mit vergleichsweise hohem Gesamtein- kommen einhergeht. Geringe Rentenbeträge werden in der Regel durch zusätz- liche Einkünfte oder das Einkommen des Ehepartners ausgeglichen (Bundes- tagsdrucksache 19/24926, Seite 15).

 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsminderungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen entwickelt?

Der Anteil der Erwerbsminderungsrenten mit Abschlägen an allen Erwerbsmin- derungsrenten sowie die durchschnittliche Höhe der Abschläge in Deutschland und Nordrhein-Westfalen für die Jahre 2010 bis 2020 können der Tabelle zu Frage 5 im Anhang entnommen werden. Daten für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.*

Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten wurden im Jahr 2001 mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einge- führt. Jeder vorzeitige Rentenbezug belastet die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung finanziell – unabhängig davon, ob es sich um eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente handelt. Deshalb wird bei einem vorzeitigen Renteneintritt vor dem Referenzalter die Rente durch Abschläge in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat des vorgezogenen Rentenbezugs gemindert.

Der besonderen Situation bei Personen, die eine Rente wegen verminderter Er- werbsfähigkeit beziehen, wird dadurch Rechnung getragen, dass die maximale Höhe der Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten 10,8 Prozent beträgt, wäh- rend er bei den Altersrenten von Gesetzes wegen bis zu 14,4 Prozent erreichen kann.

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 3 – Drucksache 20/1253

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 6. Wie hoch waren in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner sowie deren durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag der Renten nach dem Perso- nenkonzept in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen (bitte nach Män- nern und Frauen und nach Einzel- und Mehrfachrentnerinnen und Einzel- und Mehrfachrentnern sowie gesamt getrennt angeben)?

Die erfragten Werte können der Tabelle zu Frage 6 im Anhang entnommen werden.*

 7. Wie viele Menschen ab dem Alter von 65 Jahren beziehen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen Alters- sicherungsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, und wie hoch ist ihr Anteil an der entsprechenden Bevölkerungsgruppe?

Die erfragten Werte können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.

Die Bevölkerungszahl bildet die Wohnbevölkerung ab 65 Jahren ab. Es ist zu beachten, dass nicht alle Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung ver- sichert sind bzw. eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, insbesondere auch, weil sie in anderen Systemen versichert sind. Die Renten- bestandsstatistik sowie die Bevölkerungszahlen für das Jahr 2021 liegen noch nicht vor.

Rentenbestand am 31. Dezember 2020, Anzahl der Renten wegen Alters ab dem Alter von 65 Jahren und deren Anteil an der entsprechenden Bevölke- rungsgruppe (Bevölkerungszahlen 2020 ab dem Alter von 65 Jahren)

Quelle: Statistik der Deutschen Rentenversicherung und Statistisches Bundesamt

 8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 die Nettoeinkommen der Menschen, die 65 Jahre und älter sind und der GRV (gesetzliche Rentenversicherung)-Rentnerinnen und GRV-Rentner nach dem Personen- und nach dem Haushaltskonzept in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen entwickelt (vgl. Alterssicherungsbericht 2020, Tabellen BC.37 und BC.38)?

Datenquelle für die Berichterstattung zu den Gesamteinkommen von Senioren- haushalten in Deutschland im Alterssicherungsbericht der Bundesregierung ist die Studie „Alterssicherung in Deutschland“ (ASID). Erhebungskonzept und Stichprobenumfang der ASID sind nicht darauf ausgelegt, detaillierte repräsen- tative Ergebnisse in tiefer regionaler Gliederung, wie etwa für einzelne Länder, zur Verfügung zu stellen. Vergleichbare Daten für Nordrhein-Westfalen liegen daher nicht vor. Die nominale Entwicklung der Nettoeinkommen für Deutsch- land und differenziert nach Ost- und Westdeutschland auf Personen und Haus- haltsebene für die Erhebungsjahre 2011, 2015 und 2019 können der Tabelle zu Frage 8 im Anhang entnommen werden.*

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Drucksache 20/1253 – 4 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen (Gesamt; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) die Zahl der Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung in den Jahren 2010 und 2020 getrennt nach Frauen und Männern und ihr Anteil an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe entwickelt?

Die erfragten Werte sind – soweit verfügbar – den Tabellen zu Frage 9 im An- hang zu entnehmen.*

10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen (Gesamt; Regierungsbezirke; kreisfreie Städte; Kreise) die Zahl der Grundsicherungsfälle im Alter und bei Erwerbsminderung mit Renten- bezug sowie ihr Anteil an den jeweiligen Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern (Alter bzw. Erwerbsminderung) in den Jahren 2010 und 2020 getrennt nach Frauen und Männern entwickelt?

Die erbetenen Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Entsprechende Daten für die Re- gierungsbezirke beziehungsweise für die kreisfreien Städte/Kreise in Nord- rhein-Westfalen liegen der Bundesregierung nicht vor.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung mit Rentenbezug der gesetzlichen Rentenversicherung am 31.12., Wohnort Nordrhein-West- falen, Inlandsrenten

11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben und Einnahmen für die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung“ (4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XII) in Nordrhein-Westfalen und Deutschland in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?

Die erfragten Werte sind der Tabelle zu Frage 11 im Anhang zu entnehmen.*

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 5 – Drucksache 20/1253

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12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Menschen ab 65 Jahren entwickelt, die in Nord- rhein-Westfalen und Deutschland Wohngeld bezogen (bitte in absoluten Zahlen und relativ an allen Menschen ab 65 in NRW und in Deutschland angeben)?

Vorbemerkung: In der Wohngeldstatistik wird das Alter der Wohngeldempfän- ger und -empfängerinnen nicht erfasst. Eine Darstellung der Menschen ab 65 Jahren mit Wohngeldbezug ist daher nicht möglich. Aus diesem Grund wird für die Beantwortung dieser Frage auf die Anzahl der Personen in Wohngeld- haushalten, deren Antragsteller oder Antragstellerin ein Rentner oder eine Rentnerin ist (Rentnerhaushalte) abgestellt. Eine Differenzierung zwischen Alters- und Erwerbsminderungsrente wird in der Wohngeldstatistik nicht vor- genommen. Das aktuellste verfügbare Berichtsjahr der Wohngeldstatistik ist 2020. Für die Berichtsjahre 2021 und 2022 liegen noch keine Daten vor.

Personen in Rentnerhaushalten im Wohngeld, Deutschland und Nordrhein-Westfalen

Deutschland

Bevölkerung 65 Jahre und älter am 31.12.1)

Anzahl der Personen in Rentnerhaushalten im Wohngeld2)

Personen in Rentner- haushalten im Wohngeld je 100 Personen 65 Jahre und älter insgesamt

2010 16.844.293 476.345 2,83

2011 16.603.432 432.281 2,60

2012 16.715.155 384.383 2,30

2013 16.852.810 332.757 1,97

2014 17.088.711 279.494 1,64

2015 17.300.178 216.507 1,25

2016 17.509.705 343.591 1,96

2017 17.709.711 319.020 1,80

2018 17.883.532 295.033 1,65

2019 18.090.682 265.134 1,47

2020 18.271.636 334.964 1,83

NRW

Bevölkerung 65 Jahre und älter am 31.12.3)

Anzahl der Personen in Rentnerhaushalten im Wohngeld2)

Personen in Rentner- haushalten im Wohngeld je 100 Personen 65 Jahre und älter insgesamt

2010 3.617.342 104.949 2,90

2011 3.571.789 93.085 2,61

2012 3.585.033 82.012 2,29

2013 3.605.446 72.097 2,00

2014 3.647.909 59.045 1,62

2015 3.679.054 46.876 1,27

2016 3.707.703 76.103 2,05

2017 3.738.434 73.732 1,97

2018 3.763.317 70.170 1,86

2019 3.800.111 64.566 1,70

2020 3.832.153 81.723 2,13

1) Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2022 | Stand: 16. März 2022

2) Quelle: Statistisches Bundesamt – Wohngeldstatistik

3) Quelle: IT NRW, Stand: 16. März 2022

Drucksache 20/1253 – 6 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung, der Bevölkerung ab 65 Jahren und der Rentnerinnen und Rentner in Nordrhein-Westfalen und Deutschland (gesamt und getrennt nach Män- nern und Frauen) entwickelt (Mikrozensus und EU-SILC (Gemein- schaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen))?

Die Armutsrisikoquote ist eine statistische Maßgröße für die Einkommensver- teilung. Sie liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Ihre Höhe hängt u. a. von der zugrundeliegenden Datenbasis, der Bezugsgröße (50 Pro- zent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestimmung des Netto- äquivalenzeinkommens ab. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet. Der Indikator ist insbesondere für Teilpopulationen volatil, sodass Höhe und zeitli- che Entwicklung sowohl der Armutsrisikoquote als auch der korrespondieren- den Fallzahlen je nach Datenquelle sehr unterschiedlich ausfallen können. So- weit Informationen in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie der Tabelle 1 zu Frage 13 im Anhang entnommen werden.*

Die bis 2019 separat durchgeführte EU-SILC-Erhebung wurde 2020 in den Mikrozensus integriert. Damit verbunden ist ein deutlicher Zeitreihenbruch, der einen inhaltlichen Vergleich der EU-SILC-Daten des Erhebungsjahres 2020 mit den Vorjahren nicht zulässt (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-U mwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsg efaehrdung/Methoden/EU-SILC.html?nn=210056). Dies gilt nach Angaben des Statistischen Bundesamts auch für die Ergebnisse des Mikrozensus für das Jahr 2020. Diese sind ebenfalls nur eingeschränkt mit den Vorjahreswerten ver- gleichbar und zudem nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Aus- wertungstiefe belastbar (vgl. www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwel t/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Methoden/mikrozensus-2020.html). So- weit Daten in den erfragten Abgrenzungen für das Erhebungsjahr 2020 vor- handen sind, können sie der Tabelle 2 zu Frage 13 im Anhang entnommen werden.*

14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Armutsgefährdungsschwelle in Nordrhein-Westfalen und Deutschland entwickelt?

Die Armutsrisikoschwelle ist eine statistische Rechengröße, die zur Ermittlung der Armutsrisikoquote verwendet wird. Einer Konvention folgend werden 60 Prozent des mittleren mit der neuen OECD-Skala gewichteten Einkommens verwendet. Das zugrundeliegende Nettoäquivalenzeinkommen ist ein fiktives Einkommen, bei dem das tatsächliche Einkommen mittels einer Äquivalenz- skala gewichtet und so die Berechnung von statistischen Maßgrößen für die Einkommensverteilung aller Haushalte trotz deren unterschiedlicher Größe sinnvoll ermöglicht wird. Der Vergleich des eigenen Einkommens mit dieser auf der Einkommensverteilung basierenden Schwelle liefert keine Information über individuelle Bedürftigkeit. Die Höhe der Schwelle hängt u. a. von der zu- grundeliegenden Datenbasis, dem verwendeten Einkommensbegriff, der Be- zugsgröße (50 Prozent, 60 Prozent oder 70 Prozent des mittleren Einkommens/

regionaler Bezug) und der Gewichtung der Haushaltsmitglieder bei der Bestim- mung des Nettoäquivalenzeinkommens ab.

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 7 – Drucksache 20/1253

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Soweit Informationen in den erfragten Abgrenzungen vorliegen, können sie den Tabellen zu Frage 14 im Anhang entnommen werden. Wie bereits in der Antwort zu Frage 13 dargelegt, sind die Ergebnisse von Mikrozensus und EU-SILC im Erhebungsjahr 2020 aufgrund eines Zeitreihenbruchs nicht mit denen der Vorjahre vergleichbar. Auch die vorliegenden Informationen für das Erhebungsjahr 2020 können den Tabellen zu Frage 14 im Anhang entnommen werden.*

15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Riester- Sparenden in Nordrhein-Westfalen insgesamt und derjenigen, die ihren individuellen Zulagenanspruch vollständig realisieren?

Nach der Statistik der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zum Stich- tag 15. Oktober 2021 erhielten im Beitragsjahr 2018 in Nordrhein-Westfalen rund 2,1 Mio. Personen eine Altersvorsorgezulage. Dabei wurden rund 1,1 Mio. Personen zu 100 Prozent gefördert. Dies entspricht rund 52 Prozent aller geförderten Personen in Nordrhein-Westfalen.

16. Wie viele Menschen in der Altersgruppe von 20 bis 65 und von 60 bis 64 Jahren (gesamt und nach Einzeljahren) gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und Nordrhein-Westfalen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Vollzeit und Teilzeit; Männer und Frauen) nach, und wie groß ist ihr An- teil an allen Menschen der jeweiligen Altersgruppe?

Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es am 30. Juni 2021 (Juni-Werte gelten als Jahreswerte) rund 32.419.000 sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigte im Alter von 20 bis unter 65 Jahren mit einem Wohnort in Deutschland. Dabei wird für die Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahre ein Wert von rund 2.766.000 ausgewiesen.

Weitere Ergebnisse können den Tabellen 1a–1j zu Frage 16 im Anhang ent- nommen werden.* Aufgrund der uneinheitlichen Altersobergrenze in der Fragestellung wurden für die Auswertungen die Altersgruppen 20 bis unter 65 Jahre, 20 bis unter 66 Jahre, 60 bis unter 64 Jahre, 60 bis unter 65 Jahre so- wie alle Einzelaltersjahre von 20 Jahre bis 65 Jahre ausgewertet.

Zur Abbildung der relativen Beschäftigungssituation berichtet die Statistik der BA regelmäßig über Beschäftigungsquoten. Dabei werden die Beschäftigten einer Altersgruppe (Datenquelle: Beschäftigungsstatistik) in Relation zur Be- völkerung in dieser Altersgruppe (Datenquelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder) gesetzt.

Zum 30. Juni 2021 betrug die (sozialversicherungspflichtige) Beschäftigungs- quote der 20- bis unter 65-Jährigen 65,4 Prozent. Für die 60- bis unter 65- Jährigen wird ein Wert von 47,5 Prozent ausgewiesen.

Weitere Ergebnisse können den Tabellen 2a–2j zu Frage 16 im Anhang ent- nommen werden.*

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Drucksache 20/1253 – 8 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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17. Wie viele Menschen in der Altersgruppe 60 bis zur Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen ausschließlich einer geringfügigen Beschäftigung nach, und wie groß ist ihr Anteil an allen Menschen dieser Altersgruppe?

Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es zum 30. Juni 2021 rund 533.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte in der Altersgruppe 60 Jahre bis zur Regelaltersgrenze mit einem Wohnort in Deutschland. Die (ausschließlich geringfügige) Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe lag bei 8,1 Prozent.

Weitere Ergebnisse können der Tabelle zu den Fragen 17 und 18 im Anhang entnommen werden.*

18. Wie viele Menschen jenseits der Regelaltersgrenze gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen ausschließlich einer geringfügigen Beschäf- tigung nach, und wie groß ist ihr Anteil an allen Menschen dieser Alters- gruppe?

Nach Auswertungen der Beschäftigungsstatistik der BA gab es zum 30. Juni 2021 rund 988.000 ausschließlich geringfügig Beschäftigte in der Altersgruppe über der Regelaltersgrenze mit einem Wohnort in Deutschland. Die (aus- schließlich geringfügige) Beschäftigungsquote in dieser Altersgruppe lag bei 5,6 Prozent.

Weitere Ergebnisse können der Tabelle zu den Fragen 17 und 18 im Anhang entnommen werden.*

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1253 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 9 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 15 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 17 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 19 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 21 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 23 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 25 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 27 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 28 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 29 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 30 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 31 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 32 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 33 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 34 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 35 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 36 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 37 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 38 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 39 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 40 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 41 – Drucksache 20/1253

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Drucksache 20/1253 – 42 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 43 – Drucksache 20/1253

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ISSN 0722-8333

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