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Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Sichert, René Springer, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD

– Drucksache 19/30359 –

Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und in den Sozialsicherungssystemen in den letzten beiden Legislaturperioden

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Die derzeitige Lage am Arbeitsmarkt ist aufgrund der Maßnahmen zur Pande- miebekämpfung angespannt. Die sog. SARS-CoV-2-Pandemie wirkt in vielen Bereichen wie ein Brennglas. Auch in den Sozialsicherungssystemen, die un- ter der Pandemiebekämpfung besonders leiden, ist die Lage angespannt. Es ist daher nach Auffassung der Fragesteller geboten, die Entwicklung in den letz- ten Jahren verstärkt in den Fokus zu nehmen und zu analysieren.

 1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2020 und/oder 2021) – die nominalen sowie relativen (d. h. in Relation zu der Gesamtzahl der Bezugspersonen) Zahlen der Personen, die Lohnersatz- leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III; Arbeitslo- sengeld bei Arbeitslosigkeit) empfangen bzw. tatsächlich erhalten haben, insgesamt und für folgende Staatsangehörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak,

Deutscher Bundestag Drucksache 19/31152

19. Wahlperiode

23.06.2021

Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 22. Juni 2021 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.

V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt.

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l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die Zahlen zu SGB-III-Arbeitslosengeld-Empfängern getrennt aus- weisen sowie auch die absolute und relative Entwicklung von 2013 auf 2020 bzw. 2021 bei den jeweiligen Personengruppen angeben)?

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Entwicklung des Be- standes an Leistungsberechtigten von Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit können in der erfragten Differenzierung der Tabelle 1* im Anhang entnommen werden.

 2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2020 und/oder 2021) – die nominalen sowie relativen (d. h. in Relation zu der Gesamtzahl der Bezugspersonen) Zahlen der Personen, die Arbeitslosen- geld nach dem SGB III beziehen und zusätzlich Arbeitslosengeld II emp- fangen bzw. tatsächlich erhalten haben (sog. Aufstocker nach der Defini- tion der Bundesagentur für Arbeit), insgesamt und für folgende Staats- angehörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die Zahlen der sog. Aufstocker getrennt ausweisen sowie auch die absolute und relative Entwicklung von 2013 auf 2020 bzw. 2021 bei den jeweiligen Personengruppen angeben)?

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Entwicklung des Be- stands an Personen, die neben Arbeitslosengeld nach dem SGB III auch Leis- tungen nach dem SGB II beziehen (Aufstocker), können der Tabelle 2* im An-

* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31152 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Drucksache 19/31152 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt.

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hang entnommen werden. Es handelt sich um Personen, deren Arbeitslosengeld in Verbindung mit gegebenenfalls vorhandenen weiteren Einnahmen nicht aus- reicht, um den Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zu decken.

 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2020 und/oder 2021) – die nominalen sowie relativen (d. h. in Relation zu der Gesamtzahl der Bezugspersonen) Zahlen der Personen, die Arbeitslosen- geld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II; Arbeitslosen- geld I bzw. umgangssprachlich Hartz IV) empfangen bzw. tatsächlich er- halten haben, insgesamt und für folgende Staatsangehörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die Zahlen zu SGB-II-Arbeitslosengeld-Empfängern getrennt aus- weisen sowie auch die absolute und relative Entwicklung von 2013 auf 2020 bzw. 2021 bei den jeweiligen Personengruppen angeben)?

 4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2020 und/oder 2021) – die nominalen sowie relativen (d. h. in Relation zu der Gesamtzahl der Bezugspersonen) Zahlen der Personen, die ergänzende Leistungen (Arbeitslosengeld II bzw. umgangssprachlich Hartz IV) emp- fangen bzw. tatsächlich erhalten haben (sog. Ergänzer nach der Defini- tion der Bundesagentur für Arbeit), insgesamt und für folgende Staats- angehörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/31152

V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt.

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h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die Zahlen zu SGB-II-Arbeitslosengeld-Empfängern getrennt aus- weisen sowie auch die absolute und relative Entwicklung von 2013 auf 2020 bzw. 2021 bei den jeweiligen Personengruppen angeben)?

 5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2020 und/oder 2021) – die nominalen sowie relativen (d. h. in Relation zu der Gesamtzahl der Bezugspersonen) Zahlen der Personen, die Sozialgeld nach dem SGB II bezogen haben (Hilfebedürftige, die mit einem er- werbsfähigen Hartz-IV-Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Absatz 3 SGB II leben), insgesamt und für folgende Staatsangehörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die Zahlen zu SGB-II-Sozialgeld-Empfängern getrennt ausweisen sowie auch die absolute und relative Entwicklung von 2013 auf 2020 bzw. 2021 bei den jeweiligen Personengruppen angeben)?

Drucksache 19/31152 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt.

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12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2021) – die Zahl der Selbstständigen, die ergänzende Leistungen nach dem SGB II beantragt haben (sog. Ergänzer nach der Definition der Bundes- agentur für Arbeit), insgesamt und für folgende Staatsangehörige entwi- ckelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die jährlichen nominalen Angaben zu den jeweiligen Personen- gruppen in einer Tabelle mit der jährlichen relativen Veränderung zum Vorjahr angeben)?

Die Fragen 3 bis 5 und 12 werden gemeinsam beantwortet.

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Entwicklung des Be- stands an Regelleistungsberechtigten, an erwerbstätigen erwerbsfähigen Leis- tungsberechtigten, an nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten sowie an selbständig erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten können der Tabelle 2* im Anhang entnommen werden. Erwerbstätige erwerbsfähige Leis- tungsberechtigte werden anhand ihres verfügbaren Erwerbseinkommens bzw.

Betriebsgewinns identifiziert. Liegt kein verfügbares Erwerbseinkommen bzw.

kein Betriebsgewinn vor, werden diese Leistungsbeziehenden nicht als er- werbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgewiesen.

 6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2020 und/oder 2021) – die nominalen sowie relativen (d. h. in Relation zu der Gesamtzahl der Bezugspersonen) Zahlen der Personen, die Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel des Zwölften Bu- ches Sozialgesetzbuch – SGB XII) bezogen haben, insgesamt und für folgende Staatsangehörige entwickelt:

a) Deutsche,

* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31152 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/31152

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b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die Zahlen zu den gefragten Sozialhilfe-Empfängern getrennt aus- weisen sowie auch die absolute und relative Entwicklung von 2013 auf 2020 bzw. 2021 bei den jeweiligen Personengruppen angeben)?

Die Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik zu den Empfängerinnen und Emp- fängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII liegen bis zum Berichtsjahr 2019 vor und können den Tabellen 3 bis 6* im Anhang entnommen werden. Die Staatsangehörigkeiten werden ab dem Berichtsjahr 2017 detailliert erfasst.

 7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2020 und/oder 2021) – die nominalen sowie relativen (d. h. in Relation zu der Gesamtzahl der Bezugspersonen) Zahlen der Personen, die Grundsiche- rung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des SGB XII) bezogen haben, insgesamt und für folgende Staatsangehörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran,

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/31152 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Drucksache 19/31152 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die Zahlen zu den gefragten Sozialhilfe-Empfängern getrennt aus- weisen sowie auch die absolute und relative Entwicklung von 2013 auf 2020 bzw. 2021 bei den jeweiligen Personengruppen angeben)?

Die Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik zu den Empfängerinnen und Emp- fängern von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminde- rung nach dem 4. Kapitel SGB XII können den Tabellen 7 bis 13* im Anhang entnommen werden. Die Staatsangehörigkeiten werden ab dem Berichtsjahr 2015 detailliert erfasst.

 8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2021) – die nominalen Zahlen der Personen, die Kurzarbeitergeld (nach § 96 SGB III bzw. § 111 SGB III) erhalten haben, insgesamt und für folgende Staatsangehörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die Monatszahlen der Anzeigen sowie die in den Anzeigen genann- te Personenzahl zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld nach § 96 SGB III und zum Transfer-Kurzarbeitergeld nach § 111 SGB III in einer Ta- belle für die jeweiligen Personengruppen angeben)?

Zur Kurzarbeit verweist die Bundesregierung auf die Veröffentlichung der Bun- desagentur für Arbeit „Angezeigte und realisierte Kurzarbeit“, welche unter folgendem Link abgerufen werden kann: http://bpaq.de/bmas-a14. Dem Tabel- lenblatt „Anspruchsgrundlage ab 2007“ kann die Entwicklung der realisierten Kurzarbeit entnommen werden. Hochgerechnete Werte zur realisierten Kurzar- beit am aktuellen Rand können der Publikation „Realisierte Kurzarbeit (hoch-

* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/31152 auf der Internet- seite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/31152

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gerechnet)“ entnommen werden (http://bpaq.de/bmas-a25). Eine Differenzie- rung nach Staatsangehörigkeit liegt nicht vor, da entsprechende Angaben nicht erhoben werden.

 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2021) – die Zahl der Langzeitarbeitslosen insgesamt und für folgende Staatsange- hörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die jährlichen nominalen Angaben zu den jeweiligen Personen- gruppen in einer Tabelle mit der jährlichen relativen Veränderung zum Vorjahr angeben)?

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Entwicklung des Be- standes an Langzeitarbeitslosen in der erfragten Differenzierung können der Ta- belle 14* im Anhang entnommen werden.

10. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2021) – die sog. Struktur-Daten über sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Deutschland insgesamt und für folgende Staatsangehörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31152 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Drucksache 19/31152 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

V orabfassung - wird durch die lektorierte V ersion ersetzt.

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g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia, p) Syrien

(bitte die jährlichen Angaben zu den jeweiligen Personengruppen diffe- renziert nach Geschlecht; nach Art der Beschäftigung [Vollzeit-, Teilzeit- beschäftigung und Auszubildende]; nach Berufsabschluss [ohne berufli- chen Ausbildungsabschluss, mit anerkanntem Berufsabschluss, mit aka- demischem Berufsabschluss – aufgegliedert nach Bachelor; Diplom bzw.

Magister oder Master bzw. Staatsexamen; Promotion] aufgliedern; vgl.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigk eit/Tabellen/strukturdaten.html)?

Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur Entwicklung der sozi- alversicherungspflichtigen Beschäftigung in der erfragten Differenzierung kön- nen der Tabelle 15* im Anhang entnommen werden. Ergebnisse der Beschäfti- gungsstatistik zum Stichtag 31. Dezember 2020 liegen noch nicht vor.

11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten beiden Legislaturperioden – d. h. in den Jahren 2013 bis 2021 (jeweils zum Stand 31. Dezember bzw. zum letzten verfügbaren Stand im Jahr 2021) – die Zahl der Selbstständigen (differenziert Solo-Selbstständige sowie Selbstständige mit Mitarbeitern) insgesamt und für folgende Staatsange- hörige entwickelt:

a) Deutsche,

b) Ausländer (insgesamt), c) EU-Ausländer,

d) EU-11-Ausländer (Osterweiterung von 2004 und Kroatien), e) EU-2-Ausländer (Rumänien und Bulgarien),

f) Drittstaatsangehörige,

g) Personen aus den Westbalkanstaaten (insgesamt),

h) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), i) Afghanistan,

j) Eritrea, k) Irak, l) Iran, m) Nigeria, n) Pakistan, o) Somalia,

* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31152 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/31152

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p) Syrien

(bitte die jährlichen nominalen Angaben zu den jeweiligen Personen- gruppen in einer Tabelle mit der jährlichen relativen Veränderung zum Vorjahr angeben)?

Angaben basierend auf dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zu Selbständigen in der erfragten Differenzierung können der Tabelle 16* im An- hang entnommen werden. Ergebnisse für das Berichtsjahr 2020 liegen noch nicht vor.

* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31152 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.

Drucksache 19/31152 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Drucksache 19/31152 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/31152

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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31152

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Drucksache 19/31152 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Drucksache 19/31152 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Drucksache 19/31152 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

ISSN 0722-8333

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