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Stadt Hildesheim. Der Oberbürgermeister

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Academic year: 2022

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Stadt Hildesheim Der Oberbürgermeister

Herstellung der Ufereinfassung der KV-Anlage am Stichkanal Hildesheim

von SKH-km 13,870 bis SKH-km 14,130, Ostseite

Planfeststellungsverfahren

nach § 14 Bundeswasserstraßengesetz

Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen

- Bauwerksverzeichnis -

März 2017

(2)

1

Während der Bauzeit werden alle bestehenden Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anla- gen, die innerhalb des Baufeldes liegen und verändert oder durch neue Anlagen dieser Art er- setzt werden, von der Stadt Hildesheim (Träger des Vorhabens [TdV]) unterhalten.

Die Pflicht zur Unterhaltung dieser Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstigen Anlagen geht mit dem Tage der Fertigstellung an den bisherigen bzw. den im Bauwerksverzeichnis genannten Un- terhaltungspflichtigen über. Die Anlagen werden nach ihrer Fertigstellung dem Erhaltungspflichti- gen bzw. dem zur Erfüllung der Erhaltung Verpflichteten an Ort und Stelle übergeben. Die Über- gabe wird in einer Niederschrift festgehalten.

Eventuell sich ergebende ausbaubedingte Unterhaltungsmehrkosten werden den Unterhaltungs- pflichtigen durch die Stadt Hildesheim erstattet bzw. abgelöst.

Neue Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen, soweit sie nicht bestehende Anlagen dieser Art ersetzen, gehen in das Eigentum der Stadt Hildesheim über, wenn im Bauwerksver- zeichnis nichts anderes geregelt ist.

Eine Abgabe in die Unterhaltung der sachlich zuständigen Stelle ggf. gegen Ablösung der Unter- haltungskosten bleibt dem Einzelfall und nach Maßgabe entsprechender Vereinbarungen vorbe- halten.

Rechtmäßig hergestellte Leitungen, Dränungen, Einfriedungen, Gräben, Wirtschaftswege und Grundstückszufahrten werden, auch soweit sie aus den Plänen nicht ersichtlich oder im Bau- werksverzeichnis nicht aufgeführt sind, auf Kosten der Träger des Vorhabens im Benehmen mit den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten im notwendigen Umfang geändert oder in gleichwertiger Bauart wieder hergestellt oder entschädigt, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Vereinbarungen eine andere Regelung vorsehen.

Diese Regelungen gelten nicht für die in den Lageplänen dargestellten Leitungen der öffentlichen Versorgung (Fernmeldekabel/ Telekommunikation, Strom, Gas, Trinkwasser, Schmutzwasser).

Die in den einzelnen Positionen in Spalte 8 des Bauwerksverzeichnisses aufgenommenen Rege- lungen zur Kostentragung bei der Verlegung von Versorgungsleitungen haben nur deklaratori- sche Bedeutung. Im Planfeststellungsverfahren werden ausschließlich öffentlich-rechtliche Bezie- hungen rechtsgestaltend geregelt. Über Folgekostenpflicht wird außerhalb des Planfeststellungs- verfahrens aufgrund bestehender Verträge, Abkommen oder gesetzlicher Regelungen zur Tra- gung der Kosten entschieden.

Entschädigungen wegen nachteiliger Wirkungen des Ausbauvorhabens auf die Rechte der davon Betroffenen werden außerhalb des Planfeststellungsverfahrens geregelt. Hierbei wird auf die ent- sprechenden Bestimmungen der §§ 36 und 37 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) und

§§ 74, Abs. 2 und 75, Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) verwiesen. Entschädigungs- anträge können bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Am Waterlooplatz 5 in 30169 Hannover gestellt werden. Sie sollen die Tatsachen und die erforderlichen Beweismittel enthalten.

In Spalte 2 des BV ist die bestehende SKH-Kilometrierung angegeben. Sie ist auf den Lage- plänen schwarz gedruckt. Die Bezeichnung des linken bzw. rechten Ufers in Spalte 3 gilt für den Blick in Kilometrierungsrichtung, sie wird auch mit Ost- bzw. Westufer angegeben

Für die KV-Anlage wurden die folgenden Bauwerksnummern vergeben:

KV 1 bis KV 6

(3)

Bauwerksverzeichnis

Ufereinfassung der KV-Anlage am Stichkanal Hildesheim

2

lfd.

Nr.:

Kanal- km

Bezeich- nung

Gemeinde Gemarkung

Unterhaltungs- pflichtiger

a) bisher b) künftig

Beschreibung der vorhandenen Anlage Beschreibung der vorgesehenen Baumaß- nahme

Bemerkungen

2 3 4 5 6 7 8 9

KV 1 13,870 – 13,925

Östliche Kanalein- schnitts- böschung

Hildesheim, Stadt Hil- desheim

a) Bundesrepublik Deutschland, Wasserstraßen und Schifffahrts- verwaltung b) Bundesrepublik

Deutschland, Wasserstraßen und Schifffahrts- verwaltung

Einschnittsböschung und angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Bö- schungsneigungen von bis zu 1:1,5. Die Böschungsoberkante liegt bei ca. NN + 76,00 m.

Normalwasserstand: 73,00 m NN

Wasserspiegelbreite: 30,44 m NN

Max. Wassertiefe ca.: 3,25m (bei SKH-km 13,900)

Muldenprofil

Ab SKH-km 13,848 ist der Kanal gedichtet.

Die Kanalböschung sowie die Sohle sind mit einer Tondichtung versehen. Diese wird durch eine insgesamt 30 cm dicke Decklage geschützt.

Ein Betriebsweg ist durchgehend rudimentär (nicht nutzbar) vorhanden.

Breite: ca. 3,00 m

Befestigung: unbefestigt

Abflachung der östlichen Einschnitts- böschung auf 1:4,0 auf einer Länge von 55 m. Von SKH-km 13,900 bis 13,925 erfolgt der Übergang vom Trapez- auf ein Recht- eckprofil. Dieser wird als Böschung herge- stellt.

Normalwasserstand: 73,00 m NN Bei später erfolgender Wasser-

spiegelanspannung:: 73,50 m NN Wasserspiegelbreite: 36,00 m Bei später erfolgender Wasser-

spiegelanspannung: 38,25 m Wassertiefe: 3,50 m

(4,00 m nach nach Anspannung WSP))

Sohlhöhe: 69,50 mNN

Trapezprofil mit 1:2,6 geneigten Böschun- gen.

Das vorhandene Kanalprofil sowie die vor- handene Dichtung werden aufgenommen und in geplanter Böschungsneigung wieder hergestellt. Sicherung der Sohle und Unter- wasserböschung bis NN + 74,30 m (0,70 m oberhalb des zukünftigen oberen Be- triebswasserspiegels von NN + 73,60 m) mit einem Deckwerk, das im Übergangsbereich voll verklammert wird.

Herstellung eines Betriebsweges auf NN + 74,50 m,

Breite: 4,00 m (0,50 m Bankett, 3,00 m Weg,

(4)

3

2 3 4 5 6 7 8 9

0,50 m Bankett zuzüglich einer 1,00 m brei- ten Entwässerungsmulde zwischen Ein- schnittsböschung und landseitigem Bankett) Befestigung: wassergebundene Schotterde- cke.

Plan P: P-002 KV 2 13,920

– 14,110

Uferwand der KV- Anlage und zu- künftige Terminal- fläche

Hildesheim, Stadt Hil- desheim

a) -/-

b) Stadt Hildesheim

-/- Ufereinfassung des Umschlagsplatzes der

KV-Anlage als mit Ankerwand rückveranker- te Stahlspundwand. Die Oberkante der Spundwand liegt bei 75,50 m NN

Das Gelände der geplanten Terminalfläche wird auf einer Breite von 25 m auf ein Niveau von 75,50 m NN an der Spundwand bis 76,00 NN (Gefälle 2%) an der Böschung im Übergang zum anstehenden Gelände abge- senkt.

Plan P: P-002 KV 3 13,925

– 14,130

Östl.

Kanal- und Ein- schnitts- böschung Liegestel- le (Was- serfläche) der KV-

Hildesheim, Stadt Hil- desheim

a) Kanalböschung:

Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrts- verwaltung des Bundes) Brückenrampe B6:

Bundesrepublik

Einschnittsböschung und angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen so- wie Straßendamm der B6 mit Böschungsneigun- gen von bis zu 1:1,8.

Die Böschungsoberkante liegt bei ca. NN + 78,50 m (im geböschten Bereich) bis NN + 80,20 m (im Bereich der B6- Brückenrampe).

Liegeplatzbereich der KV-Anlage Hildes- heim. Liegeplatzabmessungen: Länge 145 m, Breite 15,00 m. Von SKH-km 13,935 bis 14,080.

Der Übergang zu den südlich angrenzenden, geböscht aus- geführten Kanalbereichen (von SKH-km 14,080 bis 14,110) erfolgt über eine 1:4 zum Kanal geneigten Flügelwand.

Die südlich der KV-Anlage obere Bestands-

Die neue Was- serfläche ver- bleibt im Eigen- tum der Bundes- republik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrts- verwaltung des Bundes)

(5)

Bauwerksverzeichnis

Ufereinfassung der KV-Anlage am Stichkanal Hildesheim

4

lfd.

Nr.:

Kanal- km

Bezeich- nung

Gemeinde Gemarkung

Unterhaltungs- pflichtiger

a) bisher b) künftig

Beschreibung der vorhandenen Anlage Beschreibung der vorgesehenen Baumaß- nahme

Bemerkungen

2 3 4 5 6 7 8 9

Anlage Deutschland,

vertreten durch NLStBV, Ge- schäftsbereich Hannover b) Stadt Hildesheim

Normalwasserstand: 73,00 mNN

Wasserspiegelbreite: 31,30 m Max. Wassertiefe: ca.: 3,35m (SKH-km 14,000)

Muldenprofil im Kanalbereich; Rechteckprofil im Brückenbereich

Ab SKH-km 13,848 ist der Kanal abschnitts- weise (kleinteilig) gedichtet. Die Kanalbö- schung und -sohle ist mit einer Tondichtung versehen. Diese wird durch eine insgesamt 30 cm dicke Decklage geschützt. Von SKH- km 13,990 bis 14,020 ersetzen bis zu70 cm dicke Betonteile und im Bereich von SKH-km 14,020 bis 14,170 die Spundwand des Brü- ckenwiderlagers die Dichtung.

Ein Betriebsweg ist durchgehend rudimentär (nicht nutzbar) vorhanden.

Breite: ca. 3,00 m

Befestigung: unbefestigt

böschung bleibt erhalten (SKH-km 14,110 bis 14,130).

Normalwasserstand: 73,00 m NN Bei später erfolgender Wasserspiegelan-

spannung: 73,50 m NN

Wasserspiegelbreite: 46,58 m

Wassertiefe: 3,50 m

(4,00 m nach erfolgter Wasserspiegelan- spannung)

Sohlhöhe: 69,50 m NN

(SKH-km 14,000)

Rechteckprofil auf der Ostseite; (auf der Westseite Trapezprofil)

Das vorhandene Kanalprofil sowie die vor- handene Dichtung und Betonbauteile werden aufgenommen und im geplanten Rechteck- profil wieder hergestellt. Die Ufersicherung erfolgt durch eine Spundwand.

Die gedichtete Sohle im Bereich der Liege- stelle wird mit einem verklammerten Deck- werk, der weitere Kanalbereich mit einem unverklammerten Deckwerk gesichert.

Betriebsweges 1,00 m östlich der Spund- wand, auf NN + 75,50 m,

Breite: 4,00 m (0,50 m Bankett, 3,00 m Weg, 0,50 m Bankett

Der Betriebsweg erhält in diesem Bereich einen Wendehammer (15 m).

Die Unterhal- tungslast des Betriebsweges östlich der Spundwand obliegt der Stadt Hildesheim.

Die WSV erhält ein Wegerecht, auch nach Er- richtung der Suprastruktur..

(6)

5

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Befestigung: wassergebundene Schotterde- cke. Der Betriebsweg ist temporär und ent- fällt nach Errichtung der Suprastruktur der KV Anlage.

Plan P: P-002 und P-003 KV 4 13,987 Regen-

wasser- einlauf Ostseite

Hildesheim, Stadt Hil- desheim

a) Bundesrepublik Deutschland, ver- treten durch NLStBV, Ge- schäftsbereich Hannover b) Stadt Hildesheim

Regenwassereinleitung (Beton DN 400) Entwässerung B6 unter dem Betriebsweg hindurchgeführt

Das Wasser des Grabens wird bis zum Aus- bau der Terminalfläche einschließlich der Regenentwässerung die Böschung herunter geführt und versickert in der Fläche im Sandkörper der Spundwandverankerung. An der Spundwand wird es in einer Drainagelei- tung gefasst. Die Drainageleitung verläuft hinter der Spundwand und leitet nördlich und südlich der Spundwand in den SKH ein.

Plan P: P-002 KV 5 14,013 Zufahrts-

rampen Brücke 395 und 396 im Einfluss- bereich der Spund- wand Ostseite des SKH

Hildesheim, Stadt Hil- desheim

a) Bundesrepublik Deutschland, ver- treten durch NLStBV, Ge- schäftsbereich Hannover b) Stadt Hildesheim

Zufahrtsrampen der Bundesstraße 6 zu den Brücken 395 und 396, auf denen die B6 den SKH quert, auf der Ostseite des SKH.

Höhenniveau ca. 80,20 m NN

Aufgrund des Rückbaues der Brücke wird der Oberbau der Straße zurückgebaut und die Zuwegung im Rampenbereich abgesi- chert.

Die Rampe wird im Bereich der Terminalflä- che im Einflussbereich der Spundwand auf ein Niveau von ca. 75,50 m NN abgetragen.

Plan P: P-002

(7)

Bauwerksverzeichnis

Ufereinfassung der KV-Anlage am Stichkanal Hildesheim

6

lfd.

Nr.:

Kanal- km

Bezeich- nung

Gemeinde Gemarkung

Unterhaltungs- pflichtiger

a) bisher b) künftig

Beschreibung der vorhandenen Anlage Beschreibung der vorgesehenen Baumaß- nahme

Bemerkungen

2 3 4 5 6 7 8 9

KV 6 14,020 – 14,070

Widerla- ger B6 Brücke und Spund- wand

Ost

Hildesheim, Stadt Hil- desheim

a) Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrts- verwaltung des Bundes) b) -/-

Massives Widerlager der Brücken 395 und 396 mit Spundwand-Kasten-Gründung und Parallelflügeln.

Flachgründung auf +69,74 m NN

Vollständiger Rückbau des Widerlagers und der Spundwand.

Plan P: P-002 G4 13,935

- 14,080

KV Anla- ge

Hildesheim a.) --- b.) Stadt Hildes-

heim

Ansaat der Flächen mit Landschaftsrasen

Plan M-002- Blatt 1

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