ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
sera Mg Test, Reagenz 1 1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Lösung zur Bestimmung von Wasserparametern in Leitungs- und Aquarienwasser.
Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller
sera GmbH Firmenname:
Borsigstr. 49 Straße:
D-52525 Heinsberg Ort:
D-52518 Heinsberg Anschrift Postfach: 1466
Telefon: +49 (0)2452 91260 Telefax:+49 (0)2452 5922
E-Mail: info@sera.de
Dr. Matthias Dahm Ansprechpartner:
E-Mail: labor@sera.biz
www.sera.de Internet:
Labor Auskunftgebender Bereich:
Lieferant
Firmenname: sera GmbH
Straße: Borsigstr. 49
Ort: D-52525 Heinsberg
Anschrift Postfach: 1466
D-52518 Heinsberg
Telefon: +49 (0)2452 91260 Telefax:+49 (0)2452 5922
E-Mail: info@sera.de
Ansprechpartner: Dr. Matthias Dahm
E-Mail: labor@sera.biz
Internet: www.sera.de
Auskunftgebender Bereich: Labor ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien:
Akute Toxizität: Akut Tox. 4
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Gefahrenhinweise:
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden . 2.2. Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Natriumhydroxid
Materialnummer: Mg-R1
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 2 von 10
Signalwort: Gefahr
Piktogramme:
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden . Gefahrenhinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 Inhalt/Behälter dem Hausmüll zuführen.
Sicherheitshinweise
Hinweis zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Keine bekannt.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische
Produkt/Substanz ist anorganisch. Lösung von Natriumhydroxid in Wasser Chemische Charakterisierung
Gefährliche Inhaltsstoffe
Anteil Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
1310-73-2 Natriumhydroxid 20 %
215-185-5 011-002-00-6
Skin Corr. 1A; H314
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Weitere Angaben Starke Lauge
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Ersthelfer: Auf Selbstschutz achten! Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen . Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Nach Einatmen von Dämpfen können Vergiftungserscheinungen auch erst nach Nach Einatmen
Revisions-Nr.: 1,06,7 D - DE Überarbeitet am: 29.05.2015
Stunden auftreten, daher unbedingt Arzt aufsuchen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit Polyethylenglykol, anschließend mit viel Wasser.
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen . Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. KEIN Erbrechen herbeiführen. Mögliche schädliche Wirkungen auf den Menschen und mögliche Symptome: Magenperforation. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Neutralisationsmittel trinken lassen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Schwere Augenschädigung/-reizung
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Beim Verschlucken besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ätzwirkung).
Nach Einatmen von Dämpfen können Vergiftungserscheinungen auch erst nach Stunden auftreten , daher unbedingt Arzt aufsuchen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. Sofort Arzt hinzuziehen.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
keine/keiner Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen . Vollschutzanzug.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Löschwasser bildet ätzende Laugen - Rutschgefahr!
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Das Produkt ist eine Lauge. Vor Einleitung eines Abwassers in die Kläranlage ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich . Geeignetes Material zum Verdünnen oder Neutralisieren: Wasser, Salzsäure, Schwefelsäure und schweflige Säure.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Materialnummer: Mg-R1
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 4 von 10
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Verunreinigte Flächen gründlich reinigen.
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Behälter nach Gebrauch sofort mit Deckel verschließen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. An einem Platz lagern, der nur berechtigten Personen zugänglich ist. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern.
Nicht aufbewahren bei Temperaturen unter 0°C. Empfohlene Lagerungstemperatur: bei Raumtemperatur
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Zusammenlagerungshinweise
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
8B (Nicht brennbare ätzende Gefahrstoffe) Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt. Lösung zur Bestimmung von Wasserparametern in Leitungs- und Aquarienwasser.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.
F/m³ mg/m³
ppm Bezeichnung
CAS-Nr. Art
=1=
Natriumhydroxid (OLD)
1310-73-2 2 E MAK
Bisher wurden keine nationalen Grenzwerte festgelegt.
Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken, rauchen, schnupfen.
Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Revisions-Nr.: 1,06,7 D - DE Überarbeitet am: 29.05.2015
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht gründlich waschen , ggf. duschen.
Hautschutzplan erstellen und beachten!
Geeigneter Augenschutz: Korbbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären . Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Nicht erforderlich wegen kleiner Behältergröße.
Körperschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit Filtertyp B2 verwenden.
Atemschutz
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
farblos flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
geruchlos Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C): 13-14
Zustandsänderungen
nicht anwendbar Schmelzpunkt:
100 °C Siedebeginn und Siedebereich:
nicht anwendbar Sublimationstemperatur:
Keine Daten verfügbar Erweichungspunkt:
Keine Daten verfügbar:
nicht entflammbar Flammpunkt:
Weiterbrennbarkeit: Keine selbstunterhaltende
Verbrennung Entzündlichkeit
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Keine Daten verfügbar Explosionsgefahren
nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:
Keine Daten verfügbar Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
Materialnummer: Mg-R1
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 6 von 10
Keine Daten verfügbar Brandfördernde Eigenschaften
nicht bestimmt Dampfdruck:
Dichte (bei 20 °C): 1,12 g/cm³
Schüttdichte: nicht anwendbar
Wasserlöslichkeit:
(bei 20 °C)
vollständig mischbar Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln
nicht bestimmt
nicht bestimmt Verteilungskoeffizient:
nicht bestimmt Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität: nicht bestimmt
nicht bestimmt Auslaufzeit:
nicht bestimmt Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
20,00 % Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen. Beim Verdünnen oder Auflösen in Wasser tritt immer eine starke Erhitzung auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter den empfohlenen Lagerungs-, Verwendungs- und Temperaturbedingungen chemisch stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Exotherme Reaktion mit: Säure, Peroxide, Oxidationsmittel. Das Produkt entwickelt in wässriger Lösung im Kontakt mit Metallen Wasserstoff. Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
Exposition an Sonnenlicht.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Fernhalten von: Säure, Oxidationsmittel, Peroxide. Alkalimetalle, Leichtmetalle, Ammoniumsalze 10.5. Unverträgliche Materialien
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
ATEmix berechnet
ATE (oral) 1625,0 mg/kg
Revisions-Nr.: 1,06,7 D - DE Überarbeitet am: 29.05.2015
Akute Toxizität
Bezeichnung CAS-Nr.
Spezies Dosis
Methode
Expositionswege Quelle
1310-73-2 Natriumhydroxid
Kaninchen
LD50 325 mg/kg ECB
oral Reiz- und Ätzwirkung
Beim Verschlucken besteht die Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens (starke Ätzwirkung).
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Sonstige Beobachtungen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Allgemeine Bemerkungen
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten .
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Das Produkt ist eine Lauge. Vor Einleitung eines Abwassers in die Kläranlage ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich. Geeignetes Material zum Verdünnen oder Neutralisieren: Wasser, Salzsäure, Schwefelsäure und schweflige Säure. Nach Neutralisation ist keine Toxizität mehr zu beobachten.
CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Methode Dosis Spezies Quelle
Natriumhydroxid 1310-73-2
Akute Fischtoxizität LC50 125 mg/l 96 hGambusia affinis ECB
(Moskitofisch)
Akute Crustaceatoxizität EC50 40 mg/l 48 hCeriodaphnia spec ECB 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Die Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind bei anorganischen Substanzen nicht anwendbar.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff anorganisch ist.
Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff anorganisch ist.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Keine Prüfung erforderlich, da der Stoff anorganisch ist.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Materialnummer: Mg-R1
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 8 von 10
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Das Produkt ist eine Lauge. Vor Einleitung eines Abwassers in die Kläranlage ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich. Geeignetes Material zum Verdünnen oder Neutralisieren:
Wasser, Salzsäure, Schwefelsäure und schweflige Säure.
Abfallschlüssel Produkt
160303 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse; anorganische Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte anorganische Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
160507
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle );
Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
150110
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das Duale System Deutschland (grüner Punkt) geregelt.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: UN 1824
NATRIUMHYDROXID, LÖSUNG 14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
8 14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: II Gefahrzettel: 8
Klassifizierungscode: C5
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
Beförderungskategorie: 2
80 Gefahrnummer:
Tunnelbeschränkungscode: E
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: UN 1824
NATRIUMHYDROXID, LÖSUNG 14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Revisions-Nr.: 1,06,7 D - DE Überarbeitet am: 29.05.2015
8 14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: II
Gefahrzettel: 8
C5 Klassifizierungscode:
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: UN 1824
SODIUM HYDROXIDE, SOLUTION 14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
8 14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: II
8 Gefahrzettel:
Sondervorschriften: -
Begrenzte Menge (LQ): 1 L
Freigestellte Menge: E2
F-A, S-B EmS:
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer: UN 1824
SODIUM HYDROXIDE, SOLUTION 14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
8 14.3. Transportgefahrenklassen:
II 14.4. Verpackungsgruppe:
Gefahrzettel: 8
A3 A803 Sondervorschriften:
Begrenzte Menge (LQ) Passenger: 0.5 L Y840 Passenger LQ:
Freigestellte Menge: E2
851 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger:
1 L IATA-Maximale Menge - Passenger:
IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: 855
30 L IATA-Maximale Menge - Cargo:
14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Achtung: stark ätzend. Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise
Zu beachten: 850/2004/EC, 79/117/EEC, 689/2008/EC
Materialnummer: Mg-R1
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 10 von 10
Nationale Vorschriften
Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten (§ 22
JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten (§§ 4 und 5 MuSchRiV).
Beschäftigungsbeschränkung:
1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem /den Abschnitt(en):
1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16.
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden . Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer
Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,06,7 D - DE Überarbeitet am: 29.05.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
sera Mg Test, Reagenz 2 1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Feststoff zur Bestimmung von Wasserparametern in Leitungs- und Aquarienwasser.
Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller
sera GmbH Firmenname:
Borsigstr. 49 Straße:
D-52525 Heinsberg Ort:
D-52518 Heinsberg Anschrift Postfach: 1466
Telefon: +49 (0)2452 91260 Telefax:+49 (0)2452 5922
E-Mail: info@sera.de
Dr. Matthias Dahm Ansprechpartner:
E-Mail: labor@sera.biz
www.sera.de Internet:
Labor Auskunftgebender Bereich:
Lieferant
Firmenname: sera GmbH
Straße: Borsigstr. 49
Ort: D-52525 Heinsberg
Anschrift Postfach: 1466
D-52518 Heinsberg
Telefon: +49 (0)2452 91260 Telefax:+49 (0)2452 5922
E-Mail: info@sera.de
Ansprechpartner: Dr. Matthias Dahm
E-Mail: labor@sera.biz
Internet: www.sera.de
Auskunftgebender Bereich: Labor ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente Hinweis zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Keine bekannt.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Materialnummer: Mg-R2
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 2 von 8
3.2. Gemische
Gemisch anorganischer Salze mit organischen Stoffen Chemische Charakterisierung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Für Frischluft sorgen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
keine/keiner Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Bei Einwirkungen von Dämpfen, Stäuben und Aerosolen ist Atemschutz zu verwenden. Im Brandfall können entstehen: Schwefeloxide, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Revisions-Nr.: 1,02,5 D - DE Überarbeitet am: 03.06.2015
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Die Verpackung trocken und gut verschlossen halten, um Verunreinigung und Absorption von Feuchtigkeit zu vermeiden. Feuchtigkeitsempfindlich.
Empfohlene Lagerungstemperatur: bei Raumtemperatur Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Keine besonders zu erwähnenden Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Vor Feuchtigkeit schützen. Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
13 (Nicht brennbare Feststoffe, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt. Feststoff zur Bestimmung von Wasserparametern in Leitungs- und Aquarienwasser.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter
PNEC-Werte
Bezeichnung CAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
7757-82-6 Natriumsulfat
Süßwasser 11,09 mg/l
Meerwasser 1,109 mg/l
Süßwassersediment 40,2 mg/kg
Meeressediment 4,02 mg/kg
Boden 1,54 mg/kg
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Augenschutz: nicht erforderlich.
Augen-/Gesichtsschutz
Materialnummer: Mg-R2
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 4 von 8
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären . Handschutz ist nicht erforderlich.
Handschutz
Körperschutz: nicht erforderlich.
Körperschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Atemschutz
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
violett fest Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
geruchlos Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert: nicht anwendbar
Zustandsänderungen
800 °C Schmelzpunkt:
890 °C Siedebeginn und Siedebereich:
Keine Daten verfügbar Sublimationstemperatur:
Keine Daten verfügbar Erweichungspunkt:
nicht entflammbar Flammpunkt:
Weiterbrennbarkeit: Keine selbstunterhaltende
Verbrennung Entzündlichkeit
Nicht entzündbar.
Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Keine Daten verfügbar Explosionsgefahren
nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:
Keine Daten verfügbar Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht bestimmt Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
Keine Daten verfügbar Brandfördernde Eigenschaften
nicht bestimmt Dampfdruck:
2,7 g/cm³ Dichte:
Revisions-Nr.: 1,02,5 D - DE Überarbeitet am: 03.06.2015
Schüttdichte: nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: leicht löslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt
nicht bestimmt Verteilungskoeffizient:
nicht anwendbar Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität: nicht anwendbar
nicht anwendbar Auslaufzeit:
nicht bestimmt Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
100,00 % Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. Feuchtigkeitsempfindlich.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Luft, feucht 10.5. Unverträgliche Materialien
Schwefeloxide, Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Schwache Augenreizung (Kaninchen) Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Sonstige Beobachtungen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Allgemeine Bemerkungen
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten .
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
Materialnummer: Mg-R2
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 6 von 8
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
160509 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
Abfallschlüssel Produktreste
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
160509
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle ); Verpackungen aus Kunststoff
150102
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das Duale System Deutschland (grüner Punkt) geregelt.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Revisions-Nr.: 1,02,5 D - DE Überarbeitet am: 03.06.2015
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
nein UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise
Zu beachten: 850/2004/EC, 79/117/EEC, 689/2008/EC Nationale Vorschriften
Unterliegt nicht der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten.
Klassifizierung nach VbF:
1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem /den Abschnitt(en):
1,2,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16.
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road )
Materialnummer: Mg-R2
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 8 von 8
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer
Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,02,5 D - DE Überarbeitet am: 03.06.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
sera Mg Test, Reagenz 3 1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Lösung zur Bestimmung von Wasserparametern in Leitungs- und Aquarienwasser.
Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller
sera GmbH Firmenname:
Borsigstr. 49 Straße:
D-52525 Heinsberg Ort:
D-52518 Heinsberg Anschrift Postfach: 1466
Telefon: +49 (0)2452 91260 Telefax:+49 (0)2452 5922
E-Mail: info@sera.de
Dr. Matthias Dahm Ansprechpartner:
E-Mail: labor@sera.biz
www.sera.de Internet:
Labor Auskunftgebender Bereich:
Lieferant
Firmenname: sera GmbH
Straße: Borsigstr. 49
Ort: D-52525 Heinsberg
Anschrift Postfach: 1466
D-52518 Heinsberg
Telefon: +49 (0)2452 91260 Telefax:+49 (0)2452 5922
E-Mail: info@sera.de
Ansprechpartner: Dr. Matthias Dahm
E-Mail: labor@sera.biz
Internet: www.sera.de
Auskunftgebender Bereich: Labor ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente Hinweis zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Keine bekannt.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Materialnummer: Mg-R3
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 2 von 8
3.2. Gemische
Wäßrige Lösung von organischen und anorganischen Salzen.
Chemische Charakterisierung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
keine/keiner Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Revisions-Nr.: 1,02,8 D - DE Überarbeitet am: 19.03.2015
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Behälter nach Gebrauch sofort mit Deckel verschließen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Nicht aufbewahren bei Temperaturen unter 0°C. Empfohlene Lagerungstemperatur: bei Raumtemperatur
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Keine besonders zu erwähnenden Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt. Lösung zur Bestimmung von Wasserparametern in Leitungs- und Aquarienwasser.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Geeigneter Augenschutz: Korbbrille. Nicht erforderlich bei bestimmungsgemäßem Umgang.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären . Handschutz ist nicht erforderlich.
Handschutz
Körperschutz: nicht erforderlich.
Körperschutz
Materialnummer: Mg-R3
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 4 von 8
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Atemschutz
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
farblos flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
geruchlos Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C): 4-5
Zustandsänderungen Schmelzpunkt: 0 °C
100 °C Siedebeginn und Siedebereich:
nicht anwendbar Sublimationstemperatur:
Keine Daten verfügbar Erweichungspunkt:
> 100 °C Flammpunkt:
Weiterbrennbarkeit: Keine selbstunterhaltende
Verbrennung Entzündlichkeit
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Keine Daten verfügbar Explosionsgefahren
nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
Nicht brandfördernd.
Brandfördernde Eigenschaften
nicht bestimmt Dampfdruck:
1,01 g/cm³ Dichte:
Schüttdichte: nicht anwendbar
Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt
nicht bestimmt Verteilungskoeffizient:
nicht bestimmt Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität: nicht bestimmt
nicht bestimmt Auslaufzeit:
Revisions-Nr.: 1,02,8 D - DE Überarbeitet am: 19.03.2015
nicht bestimmt Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
nicht bestimmt Lösemittelgehalt:
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
keine/keiner 10.5. Unverträgliche Materialien
Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Spezifische Wirkungen im Tierversuch
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Sonstige Angaben zu Prüfungen
Erfahrungen aus der Praxis
Einstufungsrelevante Beobachtungen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Sonstige Beobachtungen
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar.
Allgemeine Bemerkungen
Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten .
Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Es sind keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch verfügbar. Bei bestimmungsgemäßem Umgang sind keine Umweltbeeinträchtigungen bekannt oder zu erwarten.
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3. Bioakkumulationspotenzial
Materialnummer: Mg-R3
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 6 von 8
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
161002 Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung; wässrige flüssige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 10 01 fallen Abfallschlüssel Produktreste
Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind; Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien; gebrauchte Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 05 06, 16 05 07 oder 16 05 08 fallen
160509
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle ); Verpackungen aus Kunststoff
150102
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Die Rücknahme der Verpackungsmaterialien ist über das Duale System Deutschland (grüner Punkt) geregelt.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Binnenschiffstransport (ADN)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Revisions-Nr.: 1,02,8 D - DE Überarbeitet am: 19.03.2015
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
Lufttransport (ICAO)
14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3. Transportgefahrenklassen:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4. Verpackungsgruppe:
14.5. Umweltgefahren
nein UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise
Zu beachten: 850/2004/EC, 79/117/EEC, 689/2008/EC Nationale Vorschriften
Unterliegt nicht der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten.
Klassifizierung nach VbF:
1 - schwach wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem /den Abschnitt(en):
1,2,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16.
Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse , sie stellen jedoch keine Weitere Angaben
Materialnummer: Mg-R3
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 8 von 8
Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer
Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)
Revisions-Nr.: 1,02,8 D - DE Überarbeitet am: 19.03.2015
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
sera Mg Test, Reagenz 4 1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Lösung zur Bestimmung von Wasserparametern in Leitungs- und Aquarienwasser.
Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller
sera GmbH Firmenname:
Borsigstr. 49 Straße:
D-52525 Heinsberg Ort:
D-52518 Heinsberg Anschrift Postfach: 1466
Telefon: +49 (0)2452 91260 Telefax:+49 (0)2452 5922
E-Mail: info@sera.de
Dr. Matthias Dahm Ansprechpartner:
E-Mail: labor@sera.biz
www.sera.de Internet:
Labor Auskunftgebender Bereich:
Lieferant
Firmenname: sera GmbH
Straße: Borsigstr. 49
Ort: D-52525 Heinsberg
Anschrift Postfach: 1466
D-52518 Heinsberg
Telefon: +49 (0)2452 91260 Telefax:+49 (0)2452 5922
E-Mail: info@sera.de
Ansprechpartner: Dr. Matthias Dahm
E-Mail: labor@sera.biz
Internet: www.sera.de
Auskunftgebender Bereich: Labor ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente Hinweis zur Kennzeichnung
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen eingestuft und gekennzeichnet.
Keine bekannt.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
Materialnummer: Mg-R4
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 2 von 8
3.2. Gemische
Wäßrige Lösung von organischen und anorganischen Salzen.
Chemische Charakterisierung
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
Nach Einatmen
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit den Augen sofort bei geöffnetem Lidspalt 10 bis 15 Minuten mit fließendem Wasser spülen und Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken . KEIN Erbrechen herbeiführen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
keine/keiner Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar. Im Brandfall können entstehen: Stickoxide (NOx), Kohlenmonoxid.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Revisions-Nr.: 1,02,2 D - DE Überarbeitet am: 08.06.2015
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. Behälter nach Gebrauch sofort mit Deckel verschließen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten. Unter Verschluss aufbewahren. Nur im Originalbehälter aufbewahren/lagern. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
Empfohlene Lagerungstemperatur: bei Raumtemperatur Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Keine besonders zu erwähnenden Stoffe.
Zusammenlagerungshinweise
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen
12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Das Produkt ist für den privaten Endverbraucher bestimmt. Lösung zur Bestimmung von Wasserparametern in Leitungs- und Aquarienwasser.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter DNEL/DMEL-Werte
CAS-Nr. Bezeichnung
DNEL Typ Expositionsweg Wirkung Wert
102-71-6 Triethanolamin
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 5 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig inhalativ lokal 5 mg/m³
Arbeitnehmer DNEL, langzeitig dermal systemisch 6,3 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ systemisch 1,25 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig inhalativ lokal 1,25 mg/m³
Verbraucher DNEL, langzeitig dermal systemisch 3,1 mg/kg KG/d
Verbraucher DNEL, langzeitig oral systemisch 13 mg/kg KG/d
Materialnummer: Mg-R4
Druckdatum: 23.06.2015 Seite 4 von 8
PNEC-Werte
Bezeichnung CAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
102-71-6 Triethanolamin
Süßwasser 0,32 mg/l
Meerwasser 0,032 mg/l
Mikroorganismen in Kläranlagen 10 mg/l
Süßwassersediment 1,7 mg/kg
Meeressediment 0,17 mg/kg
Boden 0,151 mg/kg
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Es sind keine speziellen technischen Schutzmaßnahmen erforderlich.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Geeigneter Augenschutz: Korbbrille.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit
CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge
arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären . Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Nicht erforderlich wegen kleiner Behältergröße.
Körperschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit Filtertyp B2 verwenden.
Atemschutz
Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition
farblos flüssig Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
geruchlos Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C): 10-11,5
Zustandsänderungen
nicht anwendbar Schmelzpunkt:
100 °C Siedebeginn und Siedebereich:
nicht anwendbar Sublimationstemperatur:
Keine Daten verfügbar Erweichungspunkt:
Revisions-Nr.: 1,02,2 D - DE Überarbeitet am: 08.06.2015
Keine Daten verfügbar:
nicht entflammbar Flammpunkt:
Weiterbrennbarkeit: Keine selbstunterhaltende
Verbrennung Entzündlichkeit
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Keine Daten verfügbar Explosionsgefahren
nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:
Keine Daten verfügbar Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
Keine Daten verfügbar Brandfördernde Eigenschaften
nicht bestimmt Dampfdruck:
1,03 g/cm³ Dichte:
Schüttdichte: nicht anwendbar
Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt
nicht bestimmt Verteilungskoeffizient:
nicht bestimmt Dyn. Viskosität:
Kin. Viskosität: nicht bestimmt
nicht bestimmt Auslaufzeit:
nicht bestimmt Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Exotherme Reaktion mit: Säure, Peroxide, Oxidationsmittel.
Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen.
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Fernhalten von: Säure, Oxidationsmittel, Peroxide.
10.5. Unverträgliche Materialien