• Keine Ergebnisse gefunden

Sicherheitsdatenblatt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Sicherheitsdatenblatt"

Copied!
8
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Exporit 510 Gläser-Klarspüler

1.1. Produktidentifikator

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) Gewerbliche Verwendung von Geschirrspülmitteln

AISE-P204 Rinse aid; Automatic process

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Seeger Wasch- und Reinigungsmittel GmbH Firmenname:

Schickhardtstraße 7 Straße:

D-72336 Balingen Ort:

D-72309 Balingen 10 09 09

Anschrift Postfach:

Telefon: +49 (0)7433 9600 Telefax:+49 (0)7433 960-150

E-Mail: info@seeger-balingen.com

www.seeger-balingen.com Internet:

Labor Auskunftgebender Bereich:

030-30686700

Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH +43 1406 43 43

1.4. Notrufnummer:

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Sicherheitshinweise

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

Es liegen keine Informationen vor.

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische

(2)

Überarbeitet am: 20.06.2017 Materialnummer: 2484-AT Seite 2 von 8 Gefährliche Inhaltsstoffe

Anteil Bezeichnung

CAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Fettalkoholalkoxylat 6 10 - < 15 %

02-2119552469-28 Acute Tox. 4, Eye Irrit. 2, Aquatic Chronic 3; H302 H319 H412

5949-29-1 Citronensäure, Monohydrat 1 - < 5 %

201-069-1 01-2119457026-42

Eye Irrit. 2; H319

15763-76-5 Natrium-p-cumolsulfonat 1 - < 5 %

239-854-6 01-2119489411

Eye Irrit. 2; H319

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004

5 % - < 15 % nichtionische Tenside, < 5 % anionische Tenside, < 5 % Polycarboxylate.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Für Frischluft sorgen.

Nach Einatmen

Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.

Nach Hautkontakt

Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen.

Nach Augenkontakt

Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor.

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Geeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar.

Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

Zusätzliche Hinweise

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

(3)

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Hinweise zum sicheren Umgang

Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten

Behälter dicht geschlossen halten.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Zusammenlagerungshinweise

Nicht brennbare Flüssigkeiten Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen

Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) Gewerbliche Verwendung von Geschirrspülmitteln

AISE-P204 Rinse aid; Automatic process

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen

8.1. Zu überwachende Parameter PNEC-Werte

Bezeichnung CAS-Nr.

Umweltkompartiment Wert

5949-29-1 Citronensäure, Monohydrat

Süßwasser 0,44 mg/l

Meerwasser 0,044 mg/l

Süßwassersediment 3,46 mg/kg

Meeressediment 34,6 mg/kg

Mikroorganismen in Kläranlagen > 1000 mg/l

Boden 33,1 mg/kg

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

(4)

Überarbeitet am: 20.06.2017 Materialnummer: 2484-AT Seite 4 von 8

Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.

Augen-/Gesichtsschutz

Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird

empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Handschutz

Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

Körperschutz

Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.

Atemschutz

klar, dunkel rosa flüssig

Aggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

tensidartig Geruch:

Prüfnorm

pH-Wert (bei 20 °C): 2,5-3

Zustandsänderungen

nicht bestimmt Schmelzpunkt:

100 °C Siedebeginn und Siedebereich:

> 100 °C Flammpunkt:

Entzündlichkeit

nicht anwendbar Feststoff:

nicht anwendbar Gas:

nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:

nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:

> 200 °C Zündtemperatur:

Selbstentzündungstemperatur

nicht anwendbar Feststoff:

nicht anwendbar Gas:

Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt

Nicht brandfördernd.

Brandfördernde Eigenschaften

Dampfdruck:

(bei 20 °C)

0,1 hPa 1,02 g/cm³ Dichte:

Wasserlöslichkeit: leicht löslich

Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt

nicht bestimmt Verteilungskoeffizient:

Dyn. Viskosität:

(bei 20 °C)

<30 mPa·s nicht bestimmt Dampfdichte:

(5)

Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben

nicht bestimmt Festkörpergehalt:

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.

10.2. Chemische Stabilität

Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

keine/keiner

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Es liegen keine Informationen vor.

10.5. Unverträgliche Materialien

Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität

Bezeichnung CAS-Nr.

Quelle Spezies

Dosis

Expositionsweg Methode

Fettalkoholalkoxylat 6

Ratte

LD50 500

mg/kg

OECD 423 oral

5949-29-1 Citronensäure, Monohydrat

Maus

LD50 5400

mg/kg oral

15763-76-5 Natrium-p-cumolsulfonat

Ratte

LD50 2000

mg/kg

OECD 401 oral

Kaninchen

LD50 2000

mg/kg dermal

inhalativ (4 h) Dampf LC50 5 mg/l Ratte

Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].

Sonstige Angaben zu Prüfungen

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

Das Produkt ist nicht: Ökotoxisch.

(6)

Überarbeitet am: 20.06.2017 Materialnummer: 2484-AT Seite 6 von 8 CAS-Nr. Bezeichnung

[h] | [d]

Aquatische Toxizität Dosis Spezies Quelle Methode

Fettalkoholalkoxylat 6

Akute Fischtoxizität LC50 10 mg/l 96 hBrachydanio rerio

Akute Algentoxizität ErC50 10 mg/l 72 hScenedesmus 92/69/EWG C.3 subspicatus

Akute

Crustaceatoxizität

48 h OECD 202

EC50 10 mg/l Daphnia magna

Akute Bakterientoxizität (>1000 mg/l) OECD 209

Citronensäure, Monohydrat 5949-29-1

Akute Fischtoxizität LC50 440 mg/l 96 hLeuciscus idus OECD 203 Akute Algentoxizität ErC50 425 mg/l Scenedesmus

quadricauda Akute

Crustaceatoxizität

48 h

EC50 1535

mg/l

Daphnia magna Akute Bakterientoxizität (10000 mg/l) 0 h Pseudomonas putida Natrium-p-cumolsulfonat

15763-76-5

Akute Fischtoxizität LC50 1000 96 h mg/l

Onchrhynchus mykiss Akute Algentoxizität ErC50 230 mg/l 96 hPseudokirchneriella

subcapitada Akute

Crustaceatoxizität

EC50 1000 48 h mg/l

Daphnia magna

Algentoxizität NOEC 31 mg/l 4 d Alge

Akute Bakterientoxizität (1000 mg/l) 3 h 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Das Produkt wurde nicht geprüft.

CAS-Nr. Bezeichnung

Quelle Wert

Methode d

Bewertung

Fettalkoholalkoxylat 6

OECD 301B/ ISO 9439/ EEC 92/69/V, C.4-C >60% 28

Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).

12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft.

Das Produkt wurde nicht geprüft.

12.4. Mobilität im Boden

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft.

Es liegen keine Informationen vor.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

Weitere Hinweise

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung

Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.

(7)

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

Abfallschlüssel Produkt

200129 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten

Als gefährlicher Abfall eingestuft.

Abfallschlüssel Produktreste

Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen

Als gefährlicher Abfall eingestuft.

070601

Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung

Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);

Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle );

Verpackungen aus Kunststoff 150102

Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden . Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.

Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Binnenschiffstransport (ADN) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Seeschiffstransport (IMDG)

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

14.5. Umweltgefahren

nein UMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

EU-Vorschriften

10 % (103 g/l) Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU

(VOC):

0,6 % (6,18 g/l) Angaben zur VOC-Richtlinie

2004/42/EG:

Zusätzliche Hinweise

(8)

Überarbeitet am: 20.06.2017 Materialnummer: 2484-AT Seite 8 von 8 Zu beachten: 850/2004/EC , 79/117/EEC , 689/2008/EC

Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Nationale Vorschriften

2 - wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:

Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route

(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods

IATA: International Air Transport Association

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances

CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50%

LD50: Lethal dose, 50%

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

Weitere Angaben

(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und

Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und