ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens Exporit 510 Gläser-Klarspüler
1.1. Produktidentifikator
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs
Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) Gewerbliche Verwendung von Geschirrspülmitteln
AISE-P204 Rinse aid; Automatic process
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Seeger Wasch- und Reinigungsmittel GmbH Firmenname:
Schickhardtstraße 7 Straße:
D-72336 Balingen Ort:
D-72309 Balingen 10 09 09
Anschrift Postfach:
Telefon: +49 (0)7433 9600 Telefax:+49 (0)7433 960-150
E-Mail: info@seeger-balingen.com
www.seeger-balingen.com Internet:
Labor Auskunftgebender Bereich:
030-30686700
Vergiftungsinformationszentrale der Gesundheit Österreich GmbH +43 1406 43 43
1.4. Notrufnummer:
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P301+P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
Es liegen keine Informationen vor.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische
Überarbeitet am: 20.06.2017 Materialnummer: 2484-AT Seite 2 von 8 Gefährliche Inhaltsstoffe
Anteil Bezeichnung
CAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Fettalkoholalkoxylat 6 10 - < 15 %
02-2119552469-28 Acute Tox. 4, Eye Irrit. 2, Aquatic Chronic 3; H302 H319 H412
5949-29-1 Citronensäure, Monohydrat 1 - < 5 %
201-069-1 01-2119457026-42
Eye Irrit. 2; H319
15763-76-5 Natrium-p-cumolsulfonat 1 - < 5 %
239-854-6 01-2119489411
Eye Irrit. 2; H319
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004
5 % - < 15 % nichtionische Tenside, < 5 % anionische Tenside, < 5 % Polycarboxylate.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Für Frischluft sorgen.
Nach Einatmen
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen.
Nach Augenkontakt
Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Es liegen keine Informationen vor.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel
Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Geeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum sicheren Umgang
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Behälter dicht geschlossen halten.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Zusammenlagerungshinweise
Nicht brennbare Flüssigkeiten Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Wasch- und Reinigungsmittel (einschließlich Produkte auf Lösungsmittelbasis) Gewerbliche Verwendung von Geschirrspülmitteln
AISE-P204 Rinse aid; Automatic process
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter PNEC-Werte
Bezeichnung CAS-Nr.
Umweltkompartiment Wert
5949-29-1 Citronensäure, Monohydrat
Süßwasser 0,44 mg/l
Meerwasser 0,044 mg/l
Süßwassersediment 3,46 mg/kg
Meeressediment 34,6 mg/kg
Mikroorganismen in Kläranlagen > 1000 mg/l
Boden 33,1 mg/kg
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Überarbeitet am: 20.06.2017 Materialnummer: 2484-AT Seite 4 von 8
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Augen-/Gesichtsschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE -Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird
empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Handschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Körperschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.
Atemschutz
klar, dunkel rosa flüssig
Aggregatzustand:
Farbe:
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
tensidartig Geruch:
Prüfnorm
pH-Wert (bei 20 °C): 2,5-3
Zustandsänderungen
nicht bestimmt Schmelzpunkt:
100 °C Siedebeginn und Siedebereich:
> 100 °C Flammpunkt:
Entzündlichkeit
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:
nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:
> 200 °C Zündtemperatur:
Selbstentzündungstemperatur
nicht anwendbar Feststoff:
nicht anwendbar Gas:
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt
Nicht brandfördernd.
Brandfördernde Eigenschaften
Dampfdruck:
(bei 20 °C)
0,1 hPa 1,02 g/cm³ Dichte:
Wasserlöslichkeit: leicht löslich
Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt
nicht bestimmt Verteilungskoeffizient:
Dyn. Viskosität:
(bei 20 °C)
<30 mPa·s nicht bestimmt Dampfdichte:
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt 9.2. Sonstige Angaben
nicht bestimmt Festkörpergehalt:
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Bei bestimmungsgemäßer Handhabung und Lagerung treten keine gefährlichen Reaktionen auf.
10.2. Chemische Stabilität
Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.
keine/keiner
10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Es liegen keine Informationen vor.
10.5. Unverträgliche Materialien
Es sind keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Bezeichnung CAS-Nr.
Quelle Spezies
Dosis
Expositionsweg Methode
Fettalkoholalkoxylat 6
Ratte
LD50 500
mg/kg
OECD 423 oral
5949-29-1 Citronensäure, Monohydrat
Maus
LD50 5400
mg/kg oral
15763-76-5 Natrium-p-cumolsulfonat
Ratte
LD50 2000
mg/kg
OECD 401 oral
Kaninchen
LD50 2000
mg/kg dermal
inhalativ (4 h) Dampf LC50 5 mg/l Ratte
Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP].
Sonstige Angaben zu Prüfungen
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität
Das Produkt ist nicht: Ökotoxisch.
Überarbeitet am: 20.06.2017 Materialnummer: 2484-AT Seite 6 von 8 CAS-Nr. Bezeichnung
[h] | [d]
Aquatische Toxizität Dosis Spezies Quelle Methode
Fettalkoholalkoxylat 6
Akute Fischtoxizität LC50 10 mg/l 96 hBrachydanio rerio
Akute Algentoxizität ErC50 10 mg/l 72 hScenedesmus 92/69/EWG C.3 subspicatus
Akute
Crustaceatoxizität
48 h OECD 202
EC50 10 mg/l Daphnia magna
Akute Bakterientoxizität (>1000 mg/l) OECD 209
Citronensäure, Monohydrat 5949-29-1
Akute Fischtoxizität LC50 440 mg/l 96 hLeuciscus idus OECD 203 Akute Algentoxizität ErC50 425 mg/l Scenedesmus
quadricauda Akute
Crustaceatoxizität
48 h
EC50 1535
mg/l
Daphnia magna Akute Bakterientoxizität (10000 mg/l) 0 h Pseudomonas putida Natrium-p-cumolsulfonat
15763-76-5
Akute Fischtoxizität LC50 1000 96 h mg/l
Onchrhynchus mykiss Akute Algentoxizität ErC50 230 mg/l 96 hPseudokirchneriella
subcapitada Akute
Crustaceatoxizität
EC50 1000 48 h mg/l
Daphnia magna
Algentoxizität NOEC 31 mg/l 4 d Alge
Akute Bakterientoxizität (1000 mg/l) 3 h 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
CAS-Nr. Bezeichnung
Quelle Wert
Methode d
Bewertung
Fettalkoholalkoxylat 6
OECD 301B/ ISO 9439/ EEC 92/69/V, C.4-C >60% 28
Leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien).
12.3. Bioakkumulationspotenzial Das Produkt wurde nicht geprüft.
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Abfallschlüssel Produkt
200129 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen; Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01); Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
Abfälle aus organisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus HZVA von Fetten, Schmierstoffen, Seifen, Waschmitteln, Desinfektionsmitteln und Körperpflegemitteln; wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
070601
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle );
Verpackungen aus Kunststoff 150102
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden . Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Binnenschiffstransport (ADN) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Seeschiffstransport (IMDG)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:
14.5. Umweltgefahren
nein UMWELTGEFÄHRDEND:
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Vorschriften
10 % (103 g/l) Angaben zur IE-Richtlinie 2010/75/EU
(VOC):
0,6 % (6,18 g/l) Angaben zur VOC-Richtlinie
2004/42/EG:
Zusätzliche Hinweise
Überarbeitet am: 20.06.2017 Materialnummer: 2484-AT Seite 8 von 8 Zu beachten: 850/2004/EC , 79/117/EEC , 689/2008/EC
Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien Nationale Vorschriften
2 - wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:
Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Status:
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route
(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50%
LD50: Lethal dose, 50%
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
Weitere Angaben
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)