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betreffend Stimmrechtsalter 16 in der Gemeinde Riehen

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Reg. Nr. 01-0201.012 Nr. 06-10.561.1

Bericht des Gemeinderats zum Anzug Salome Hofer und Kons.

betreffend Stimmrechtsalter 16 in der Gemeinde Riehen

1. Anzug

An seiner Sitzung vom 29. August 2007 hat der Einwohnerrat den nachfolgenden Anzug Salome Hofer und Kons. betreffend Stimmrechtsalter 16 in der Gemeinde Riehen an den Gemeinderat überwiesen.

Wortlaut:

"Die Gemeinde ist jene politische Ebene, auf der die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit ihrer einzelnen Stimme am meisten erreichen können. Auch die Jugendlichen, die in der Gemeinde leben, sollen das Recht haben, diese aktiv mitzugestalten. Durch das Her- absetzen des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre könnte ein grösserer Teil der Jugendlichen politisch partizipieren. Es gibt einige Jugendliche, die sich in diesem Alter noch nicht für Politik interessieren. Aber es gibt auch jene, für die politische Themen schon früh wichtig sind, und genau diesen würde man eine Chance geben, mitzureden. Diejenigen Jugendli- chen, die nicht von dem Recht Gebrauch machen, schaden niemandem und denjenigen, die das politische Recht ausnützen, könnte man zeigen, dass ihre Meinung und Einstel- lung der Gemeinde wichtig ist. Denn junge Menschen im Alter von 16 Jahren sind durch- aus in der Lage, sich eine eigene Meinung zu bilden. Ausserdem wird in den Schulen das Thema Staatspolitik meist um das Schüleralter 16 aufgegriffen. Erst zwei Jahre später können die Jugendlichen von dem Gebrauch machen, was sie im Unterricht theoretisch gelernt haben. Es wäre jedoch sinnvoller, das Gelernte parallel in der Praxis anwenden zu können.

Der Kanton Glarus ist vor kurzer Zeit mit gutem Beispiel vorangegangen und hat das kan- tonale Stimmrechtsalter neu auf 16 Jahre gesetzt. Auch die Gemeinde Riehen könnte mit der Entscheidung, das kommunale Stimmrechtsalter von 18 auf 16 Jahren zu ändern, ein Zeichen für die Jugend setzen.

Die Unterzeichnenden bitten den Gemeinderat zu prüfen und zu berichten,

1. ob er bereit ist, eine gesetzliche Änderung des Stimm- und Wahlrechtsalters von 18 auf 16 Jahren vorzunehmen.

sig. Salome Hofer Maja Kopp-Hamberger

David Atwood Roland Lötscher

Lukas Baumgartner David Moor

Rolf Brüderlin Franziska Roth-Bräm

Roland Engeler-Ohnemus Guido Vogel Simone Forcart-Staehelin Felix Werner Marianne Hazenkamp-von Arx

www.riehen.ch

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Seite 2 2. Bericht des Gemeinderats

Das Thema Stimmrechtsalter 16 war in den vergangenen Monaten in aller Munde. Im Ein- verständnis mit der Sachkommission Kultur, Aussenbeziehungen und Dienste (KAD) sowie mit der Anzugstellerin Salome Hofer hat der Gemeinderat allerdings zugewartet, den Anzug materiell zu behandeln. Er wollte das Resultat der Verfassungsabstimmung zum gleichen Thema auf kantonaler Stufe abwarten.

Mit der Fragestellung selbst hat sich der Gemeinderat aber sehr wohl befasst. So hat er die Pro- und Kontra-Argumente zum Stimmrechtsalter 16 abgewogen, sich die Überlegungen der Sachkommission KAD dazu angehört und sich im Rahmen der Vernehmlassung zur kantonalen Vorlage dahingehend geäussert, dass es Sache der Gemeinde sei, das Stimm- rechtsalter auf kommunaler Ebene selbst zu regeln.

Am Abstimmungswochenende vom 8. Februar 2009 wurde das Stimmrechtsalter 16 im gan- zen Kanton mit 72,0 % der Stimmenden abgelehnt. In Riehen fiel das Resultat gar noch deutlicher aus: Bei einer Stimmbeteiligung von 63,7 % haben sich 78,5 % gegen die Sen- kung des Stimmrechtsalters ausgesprochen.

Die Eindeutigkeit, mit der das Stimmvolk auf kantonaler Ebene die Vorlage verworfen hat, hat den Gemeinderat in seiner Meinungsfindung bestärkt, dem Anliegen des Anzugs eine Absage zu erteilen. Er gestattet sich, auf den regierungsrätlichen Ratschlag vom 15. April 2008 zu verweisen, der sowohl rechtsvergleichende Hinweise enthält als auch die Fragestel- lung politisch beurteilt und überdies auch auf das Stimmrechtsalter 16 in kommunalen Ange- legenheiten Bezug nimmt (s. http://www.grosserrat.bs.ch/dokumente/000000353520.pdf).

Der Gemeinderat ist der Überzeugung, dass Riehens Stimmbürgerinnen und Stimmbürger es nicht verstehen würden, wenn nach diesem klaren Abstimmungsresultat nun umgehend auf kommunaler Ebene versucht würde, das Stimmrechtsalter zu senken. Er hält es für rich- tig, die Angelegenheit einige Zeit ruhen zu lassen und zum geeigneten Zeitpunkt erneut zu prüfen. Vor diesem Hintergrund erübrigt sich deshalb im Moment an dieser Stelle auch eine vertiefte materielle Auseinandersetzung mit dem Anliegen, welches dem Anzug zugrunde liegt.

Dieser Befund bedeutet aber keineswegs eine Absage an die Jugend, die sich für Politik interessiert oder die nach Mitwirkungsmöglichkeiten fragt. Vielmehr erwartet er, dass sich die Jugendlichen selbst artikulieren, ihre Wünsche und Vorstellungen formulieren und mit konkreten Vorschlägen die Öffentlichkeit suchen. Dann ist er gerne bereit, deren Anliegen und Vorschläge ernsthaft zu prüfen. Dafür ist das Stimmrechtsalter 16 nicht Voraussetzung.

Im Übrigen sei an dieser Stelle auf das Instrument der Volksanregung verwiesen, welches die Gemeinde mit der Gemeindeordnung vom 27. Februar 2002 eingeführt hatte: 100 Per- sonen, die in der Gemeinde wohnhaft und hier angemeldet sind und das vierzehnte Alters- jahr zurückgelegt haben, können durch Unterzeichnung einer Volksanregung dem Einwoh- nerrat ein Begehren unterbreiten. Der Einwohnerrat entscheidet dann innert sechs Monaten seit Eingabe, ob er das Begehren inhaltlich weiterverfolgen will. Die Volksanregung erlaubt

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also einer Gruppe von Jugendlichen, ein Anliegen auf die politische Agenda zu setzen. Ver- einzelt wurde davon auch schon Gebrauch gemacht.

Seite 3

Dem Einwohnerrat wird beantragt, den Anzug abzuschreiben.

Riehen, 3. März 2009

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Willi Fischer Andreas Schuppli

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