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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

Qualitätsvertrag - Neues Instrument zur Weiterentwick- lung der Qualität in Krankenhäusern

Berlin, 15. August 2018 – Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Kranken- hausgesellschaft (DKG) haben mit der Unterzeichnung einer Rahmenvereinbarung fristgerecht die Grundlage für Krankenhäuser und Krankenkassen geschaffen, spezielle Qualitätsverträge abzuschließen. Diese Qualitätsverträge nach § 110a SGB V ermöglichen es den Vertragspartnern vor Ort ergänzende Qualitätsanfor- derungen zu vereinbaren. Denkbar ist auch, neue Versorgungsformen mit indivi- duell zu verhandelnden Finanzierungsmodellen vertraglich zu vereinbaren. Ob damit tatsächlich eine Weiterentwicklung der Qualität in den Krankenhäusern einhergeht, soll durch eine begleitende wissenschaftliche Untersuchung geklärt werden.

Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) sieht vor, dass die Wirksamkeit der Qua- litätsverträge zunächst an vier Leistungsbereichen erprobt werden soll. Der Ge- meinsame Bundesausschuss hat hierzu folgende Themen beschlossen:

- Endoprothetische Gelenkversorgung

- Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Pati- entinnen und Patienten

- Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten - Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren

Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus

Die Rahmenvereinbarung legt nun die von den regionalen Vertragspartnern ver- bindlich einzuhaltenden Bedingungen fest, die für eine aussagekräftige Evaluati- on der Qualitätsverträge durch das Institut für Qualität und Transparenz im Ge- sundheitswesen (IQTIG) erforderlich sind. Wesentliche inhaltliche Vorgaben erge- ben sich dabei aus dem Evaluationskonzept des Instituts. Dort sind u. a die auf

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Seite 2/2 der Pressemitteilung vom 19.07.2018

Basis bestimmter Qualitätsziele entwickelten Evaluationskennziffern für die un- terschiedlichen Themen definiert. Bei der endoprothetischen Gelenkversorgung gäbe eine solche Kennziffer z. B. den Grad der erreichten Schmerzlinderung auf einer Skala von 0 bis 10 an. Die Evaluationskennziffern sind im Laufe des vierjäh- rigen Erprobungszeitraums von den Vertragspartnern über festgelegte Verfahren zu übermitteln.

Lediglich für das Thema „Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen im Krankenhaus“ konnten diese Kennzif- fern noch nicht festgelegt werden. Denn gerade dort sind sehr unterschiedliche neue Konzepte zu erwarten, die speziell darauf abgestimmte Messgrößen erfor- derlich machen. Um gemeinsam die Evaluationskennziffern für solche konkreten Vertragsprojekte zu entwickeln, wird es im September einen Workshop des IQTIG geben. Der Workshop richtet sich an potenzielle Vertragspartner, Patientenver- treter und Experten.

GKV-Spitzenverband und DKG erhoffen sich durch die unmittelbare Einbeziehung interessierter Krankenhäuser und Krankenkassen eine besondere Akzeptanz für die Themen und das Instrument Qualitätsvertrag. Denn Voraussetzung für eine erfolgreiche Erprobung des Qualitätsinstruments ist der Abschluss von Qualitäts- verträgen – unabhängig vom ausgewählten Leistungsbereich.

Pressekontakte:

Deutsche Krankenhausgesellschaft

Pressestelle, Joachim Odenbach, Tel.: 030 39801-1020

GKV-Spitzenverband

Pressestelle, Ann Marini, Tel.: 030 206288-4201

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