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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

121 Landkrankenhäuser erhalten 2021 einen Zuschlag

Berlin, 30.06.2020: Mit zusätzlich 400.000 Euro können bundesweit 121 Kranken- häuser im nächsten Jahr rechnen. Sie erfüllen die Kriterien des Gemeinsamen Bundes- ausschusses für einen Zuschlag, um die stationäre Versorgung der Bevölkerung auf dem Land abzusichern. Insgesamt werden so rd. 50 Mio. Euro verteilt. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Ver- band der Privaten Krankenversicherung verständigt und setzen damit einen jährlichen gesetzlichen Auftrag um.

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine flächendeckende und gut funkti- onierende Krankenhausversorgung ist. Die Sicherstellungszuschläge leisten dabei ei- nen Beitrag, die notwendigen Vorhaltungen zu finanzieren und müssen zukünftig noch weiter an Bedeutung gewinnen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deut- schen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.

Dazu ergänzt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Von unserer Entscheidung profitieren viele Menschen auf dem Land ganz direkt. Sie werden ein Krankenhaus für die Grundversorgung in ihrer Nähe haben, das auf jeden Fall die Ab- teilungen Innere Medizin sowie Chirurgie und/oder Geburtshilfe bereitstellt. Die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung ist und bleibt für uns zentral.“

Als positiven Impuls wertet auch Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Pri- vaten Krankenversicherung, die Vereinbarung: „Zu guten Lebensbedingungen im ländlichen Raum gehört auch die schnelle Erreichbarkeit einer Krankenhausbehand- lung, die mit dieser Fördermaßnahme unterstützt wird.“

Fünf neue Standorte 2021 dabei

Im Gegensatz zum letzten Jahr sind fünf Krankenhausstandorte neu auf die Förder- liste gekommen. Bei den meisten dieser neuen Kandidaten liegt ein geringer Versor- gungsbedarf vor, weil die Bevölkerungsdichte im jeweiligen Einzugsgebiet im Ver- gleich zum Vorjahr gesunken ist. In vier Fällen konnten Krankenhausstandorte nicht mehr in die Liste aufgenommen werden. Die Mehrheit dieser Standorte erfüllte das

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Seite 2/2 der Pressemitteilung vom 30.06.2020

für den Zuschlag geforderte Kriterium eines geringen Versorgungsbedarfs nicht mehr, da die Einwohnerdichte im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist.

Ebenso wie im letzten Jahr sind Krankenhausstandorte in Insellage in die Liste der bedarfsnotwendigen ländlichen Krankenhäuser aufgenommen worden, da der G-BA für diese Standorte per Ausnahmeklausel einen geringen Versorgungsbe- darf immer als gegeben ansieht.

Gesetzliche Grundlage

Seit 2020 sollen bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum eine pau- schale Förderung in Höhe von 400.000 Euro pro Krankenhaus erhalten. Zur Identifi- zierung dieser Krankenhäuser vereinbaren die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft, PKV-Verband) jährlich eine Liste der Krankenhäuser, welche die vom G-BA festgelegten Kriterien zur Vereinba- rung von Sicherstellungszuschlägen gemäß § 136c Abs. 3 S. 2 SGB V erfüllen. Zu be- rücksichtigen sind dabei sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversor- gung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten. Der Zu- schlag für bedarfsnotwendige ländliche Krankenhäuser wird auch dann ausgezahlt, wenn die entsprechenden Kliniken kein Defizit haben.

Die Liste der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser ist auf den Internetseiten der Ver- tragsparteien auf Bundesebene öffentlich zugänglich.

Pressekontakte:

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG):

Joachim Odenbach; Telefon: 030 398 01 1020, pressestelle@dkgev.de

Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV):

Stefan Reker; Telefon: 030 204 589 44, presse@pkv.de

GKV-Spitzenverband (GKV-SV):

Ann Marini; Telefon: 030 206 288 4201, presse@gkv-spitzenverband.de

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