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Krankenhauszukunftsgesetz bringt Schub für die Digitalisierung

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P r e s s e m i t t e i l u n g

DKG zur Verabschiedung des KHZG im Bundestag

Krankenhauszukunftsgesetz bringt Schub für die Digitalisierung

Berlin, 18. September 2020 – Das heute im Bundestag beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) bewirkt einen deutlichen Schub für die Digitalisierung der Kliniken. Mit den vorgesehenen 4,3 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln wird den Kliniken zum richtigen Zeitpunkt die Möglichkeit eröffnet, durch moderne digitale Infrastruktur Behandlungsprozesse zu optimieren, aber auch die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter zu verbessern. Auch die Erhöhung der Cyber-Sicherheit ist ein wesentliches Handlungsfeld. „Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Digitalisierung in Krankenhäuser noch nicht im notwendigen Maß entwickelt ist und genutzt wird. Hier kann nun stärker angesetzt werden“, sagte Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).

Das Gesetz zeigt die Probleme der Investitionsfinanzierung der vergangenen Jahrzehnte auf. Die nun vom Bund bereitgestellten drei Milliarden Euro sind eine erheblicher Beitrag zur Verbesserung. Doch die Pandemie hat auch bei vielen Ländern verdeutlicht, dass die wichtigsten Bereiche der Daseinsvorsorge – also auch Krankenhäuser – als systemrelevant noch stärker in den Fokus genommen werden müssen.

Auch hier gibt es viele Ankündigungen aus den Ländern, die Fördermittel aufzustocken. „Zusammen mit dem Zukunftsprogramm des Bundes sind das wichtige Schritte, die Investitionsmisere zu mindern, im Idealfall aufzulösen“, machte der DKG-Präsident deutlich.

Neben der Digitalisierungsinitiative sind die gesetzlichen Umsetzungen der Beschlüsse des COVID-Beirats wichtige Schritte für die Kliniken. Die Verlängerung und Neukonzeption des Schutzschirmes gegen weiter anhaltende Corona-bedingte Mehrkosten und Erlösverluste der Krankenhäuser bis zum Ende des Jahres bietet den Krankenhäusern die erforderliche ökonomische Planungssicherheit für die Konzentration auf die weitere Pandemiebewältigung. Auch begrüßen die Kliniken, dass die

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gesetzlichen Grundlagen für die Auszahlungen des Bonus an besonders belastete Mitarbeiter geschaffen wurden.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.925 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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