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1 Udo Di Fabio und Frank Schorkopf Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft

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Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft

Herausgegeben von

Udo Di Fabio und Frank Schorkopf

1

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Udo Di Fabio

Herrschaft und Gesellschaft

Studienausgabe

Mohr Siebeck

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Udo Di Fabio, geboren 1954; Studium der Rechtswissenschaft und Sozialwissenschaften;

1988 Promotion (Dr. jur.); 1990 Promotion (Dr. sc. pol.); 1993 Habilitation; Professuren an den Universitäten Münster, Trier und München, seit 2003 Bonn; 1999–2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts, Zweiter Senat; Mitglied der Akademie der Wissenschaften und Künste des Landes Nordrhein-Westfalen.

Durchgesehene Studienausgabe 2019; Erstausgabe 2018 ISBN 978-3-16-157551-8 / eISBN 978-3-16-157607-2 DOI 10.1628/978-3-16-157607-2

ISSN 2569-2003 / eISSN 2625-2406

(Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft)

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen National- bibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de ab- rufbar.

© 2019 Mohr Siebeck Tübingen. www.mohrsiebeck.com

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für die Verbreitung, Vervielfältigung, Überset- zung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Das Buch wurde von Gulde Druck in Tübingen aus der Stempel Garamond gesetzt, auf alte- rungsbeständiges Werkdruckpapier gedruckt und gebunden.

Printed in Germany.

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Vorwort

Mit dieser Schrift zur Analyse politischer Herrschaft wird eine Forschungsper- spektive vorgestellt und erprobt. Seit dem Wintersemester 2016/2017 besteht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ein interdisziplinär ar- beitendes, drittmittelfinanziertes „Forschungskolleg normative Gesellschafts- grundlagen“. Es zielt darauf, tragende Grundlagen des neuzeitlichen Gesell- schaftstyps besser zu identifizieren, zu analysieren und zu rekombinieren. Am Anfang stand das Erkenntnisinteresse von Juristen, ein sozialwissenschaftlich abgestütztes Bild der Gesellschaft zu gewinnen, auch um die Rolle des Rechts besser reflektieren und beurteilen zu können. Ihr Gegenstand, das Recht, befin- det sich nicht nur seit längerem in einem Prozess der Internationalisierung, es erlebt auch Überbeanspruchungen, Entgrenzungen und Verluste der Möglich- keit systematischer Ordnungsbildung. Solch einem Problem ist nicht allein mit juristischer (innerrechtlicher) Dogmatik beizukommen. Das Recht befindet sich, wie andere Funktionssysteme der Gesellschaft auch, an einem Wende- punkt, der mit Postmodernität nur unzureichend, ja beinahe hilflos umschrie- ben ist.

Es geht um Konsequenzen einer immer weitergetriebenen Ausdifferenzie- rung von Funktionssystemen bis hinein in das, was manche Beobachter als

„Hyperkomplexität“ bezeichnen. Und es geht um Verschiebungen im instituti- onellen Design struktureller Kopplungen zwischen den großen gesellschaftli- chen Funktionssystemen, den Intersystemkopplungen und denjenigen mit dem persönlichen Bewusstsein, das man als personales System, Person oder schlicht als „Mensch“ bezeichnen kann. Seit Jahrhunderten etwa wirkt in Europa und von dort ausstrahlend in die Welt die gegenseitige institutionelle Verbindung von politischer Herrschaft und rechtlicher Bindung in der rule of law oder in der Idee des Rechtsstaates. Über die gesamte Neuzeit spannt sich die struktu- relle Kopplung etwa von Wirtschaft und Recht in den Institutionen der Privat- autonomie, des Privateigentums, der Ordnung des Wettbewerbs.

Doch überall wird an Grenzen gerüttelt, nehmen das Wissen über Institutio- nen und ihre Wertschätzung ab. Es häufen sich Ordnungs- und Orientierungs- verluste. Institutionelle Wissens- und Verhaltensspeicher werden für entbehr- lich gehalten und unter dem Druck des angeblich faktisch Notwendigen nicht selten als lästige Hindernisse betrachtet. Das betrifft auch die enge Bindung von politischer Macht und Recht. Recht müsse – so ist zu hören – doch auch einmal

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VI Vorwort

ignoriert werden, wenn es die „Ereignisse“ gebieterisch verlangen. Umgekehrt hat sich das Recht nicht nur politischer Instruktion anpassen müssen, sondern hat sich auch selbst derart eigenlogisch entwickelt, dass politische Herrschaft sich nicht nur gebunden, sondern auch gefesselt sieht. Protestphänomene wie das Brexitreferendum, die Trumpwahl oder rechte und linke Populismen sowie Autokratieexperimente können auch daraufhin beobachtet werden, ob sie letzt- lich Rechtsbindungen wieder zugunsten größerer politischer Dezision abstrei- fen wollen.

Grenzprobleme entstehen auch an der Nahtstelle zwischen Wirtschaft und Recht mit den Institutionen Privatautonomie und Privateigentum: Das alte pri- vate Eigentum mit seinem absoluten Verfügungsrecht scheint nicht in die neue Zeit von Big Data zu passen mit ihren technischen Imperativen ubiquitärer Da- tenverfügbarkeit. Wird nicht bald auch eine neue Wirtschaftsordnung der Share Economy entstehen und fließen nicht aus der irrwitzigen Wertschöpfung einer digitalen Verwandlung der Welt mit den neuen Potenzen künstlicher „Intelli- genz“ überreichlich Mittel für ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle?

Wäre als Folge eine Rentenversicherung mit Anwartschaften und Lebensleis- tungsrente antiquiert? Wäre es nicht dann an der Zeit, die deutschen Arbeits- marktreformen wieder zu verabschieden, mit deren Hilfe Arbeitslose gedrängt werden, in den Arbeitsmarkt hineinzugehen?

Was ist mit Grenzverschiebungen im geopolitischen Raum? Formieren sich nicht mit China, Russland und der Türkei bereits Modelle einer politisch ge- lenkten Gesellschaft, mit einem neuen Versuch staatlicher oder oligarchischer Begrenzung der Wirkungsmacht von Marktkräften, und eine Alternative zum westlichen Liberalismus und seiner Idee der Demokratie? Ist das atlantische Zeitalter womöglich am Ende?

Keine der großen, eine Gesellschaftsordnung ausmachenden Institutionen bleibt unangefochten. Gemeint sind jene Einrichtungen, die nicht nur Funkti- onssysteme mit ihrem kalten Automatismus binärer Codierung irgendwie zu- sammenhalten, sondern auch die Brücke schlagen zu Menschen, die wir als au- tonome Rechtspersonen, als rationale Wirtschaftsakteure oder als mündige Staatsbürger auf den Schirm der Wahrnehmung bekommen, und zwar in der jeweiligen Einstellung verschiedener Systemrationalitäten. Selbst die Demokra- tie als jene Form politischer Herrschaft, die auf der Folie grundlegender Nor- mativität als einzige dem aufrechten Gang des frei sich entfaltenden Menschen entspricht, mit ihrer Idee der Selbstregierung, gerät ins Rutschen. Sie erodiert in ihrer Fraglosigkeit. Demokratie als Herrschaftsmodell wird geopolitisch durch Autokratisierung und Blockaden einer sich spaltenden Gesellschaft unter Druck gesetzt. Die Bedingungen für jenes normative Leitbild des Menschen verändern sich. Das Leitbild einer sich privatautonom selbst entwerfenden und verantwortenden Person, die über das Maß ihrer sittlichen Bindungen prinzipi- ell selbst entscheidet: Es scheint sich unter dem Druck der technischen und so-

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VII Vorwort

zialen Dynamik der Weltgesellschaft so zu verändern, dass dieses normative Leitbild innere Stimmigkeit, Plausibilität und Wirklichkeitsentsprechung ver- liert. Darin sehen nicht alle einen Verlust. Die Integration der offenen natio- nalen und kontinentalen Räume scheint ohnehin nicht mehr normativ nach Leitbildern oder institutionellen Erfahrungen zu gelingen, sondern nur noch faktisch mit regulativen Maßnahmen, sozialer Steuerung, also mit einem in- stru mentell zugeschnittenen Interventionsrecht.

Die Politik und das ihr scheinbar exklusiv überantwortete Gesetzesrecht sind nach ihrem Selbstverständnis verantwortlich für das Ganze, für Zusam- menhalt und Solidarität. Doch in Wirklichkeit findet die plurale, die arbeitstei- lige, die funktional differenzierte Gesellschaft ihre Einheit in der – als substan- tielle Einheit gerade nicht fassbaren – Leistungsfähigkeit von sozialen Funk- tions systemen und Personen, in der normativen und praktischen Stimmigkeit funktioneller Ordnungszusammenhänge. Ein offener Markt braucht eine ver- nünftig durchdachte Wettbewerbsordnung und nicht eine Flut politischer Ein- zelentscheidungen, die den Marktmechanismus ersetzen sollen. Politik kann und muss steuern, indem sie unter Wahrung von Freiheit und Autonomie die Wahrscheinlichkeit kollektiver Zielverwirklichung steigert, aber eben nicht, indem sie immer dichter reguliert, um dasjenige unmittelbar zu bewirken, was politisch nicht unmittelbar bewirkt werden kann. Politik vermag kein wissen- schaftliches oder technisches Wissen hervorzubringen, kann keine religiösen Glaubensinhalte unmittelbar per Dekret stärken oder schwächen, es gibt für sie keinen Weg, gezielt, kausal und nachhaltig im System der Wirtschaft Ar- beitsangebote zu mehren.

Es müsste demnach, wenn man grundlegende Institutionen vor dem Hinter- grund eines normativen Leitbildes und dem Muster einer funktional ausdiffe- renzierten Gesellschaft vor Augen hat, um informierte Ordnungspolitik gehen und nicht um die politische „Substitution“ oder das kausale Bewirken von Leis- tungen anderer gesellschaftlicher Bereiche. Denn das wäre der Versuch, Einheit im politischen System nicht nur zu symbolisieren und mithilfe kluger instituti- oneller Steuerung vorsichtig Kopplungen neu zu arrangieren, sondern es hieße, materielle Einheit gegen die Logik funktionaler Differenzierung tatsächlich eins-zu-eins herstellen zu wollen. Wenn es nicht gelingt, das funktionelle und institutionelle Arrangement der freien Gesellschaft wieder stärker ins Bewusst- sein zu rücken, ist es nicht ausgeschlossen, dass wir die Grundlagen unserer gesellschaftlichen Entfaltungsordnung unbeabsichtigt beschädigen. Während mit gewiss guten Gründen auf ökologische Nachhaltigkeit und klimatische Umsicht gedrängt wird, geraten soziokulturelle Grundlagen der Gesellschaft mehr und mehr aus dem Blick.

In den USA hat das bereits zu – sagen wir – administrativen „Störungen“

geführt und das macht eines bewusst: Wenn die Anhänger eines kategorialen Individualismus die soziokulturellen Grundlagen der großen Demokratien

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VIII Vorwort

nicht besser pflegen, werden bald auch die Potentiale zur Schonung des Weltkli- mas oder zur Vermeidung humanitärer Katastrophen dramatisch schrumpfen.

Aber es geht nicht primär um gute Ratschläge, die vom wissenschaftlichen Spielfeldrand dem politischen Wettkampf zugerufen werden. Es geht vielmehr um eine Herrschaftsanalyse, die in ihrer weiteren Ausarbeitung die Lücke fül- len kann, die der praktische Bedeutungsverlust, ja vielleicht sogar die kategori- ale Unmöglichkeit von Staatstheorie gerissen hat und die auch von ihrem Surro- gat, der Verfassungstheorie, nur unzureichend geschlossen zu werden vermag.

Das Bonner Forschungskolleg normative Gesellschaftsgrundlagen möchte einen Beitrag leisten, das institutionelle Wissen der Gesellschaft zu mehren oder womöglich auch nur einen anderen Blick auf das scheinbar Bekannte zu werfen. Im Mittelpunkt stehen Analysen des politischen Systems, immer auch in der besonderen Beziehung zum Recht, aber auch zu Wirtschaft und Religion.

Die Arbeit entstand in meinen Forschungssemestern am Kolleg.

Als Fellows standen für intensive Gespräche besonders mein Göttinger Kol- lege Prof. Frank Schorkopf und im interdisziplinären Austausch der Wirt- schaftswissenschaftler Dr. Julian Dörr bereit, ebenso wie die wissenschaftli- chen Mitarbeiter des Kollegs, Olaf Kowalski, Malte Seyffarth und Mimoza Beciri. Zu Dank verpflichtet für wertvolle Impulse bin ich den Professoren Karl-Heinz Ladeur (Recht und Rechtstheorie) und Nils Goldschmidt (Ökono- mie), den Bonner Kollegen Clemens Albrecht (Soziologie) und Dominik Gep- pert (Geschichtswissenschaft).

Bonn, im März 2018 Udo Di Fabio

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort . . . . V Abkürzungsverzeichnis . . . . XV Einleitung . . . 1

Erster Teil: Politik als Funktionssystem . . . 7 Erstes Kapitel: Das Problem der Einheit azentrischer

Gesellschaftsformationen . . . 9 I. Antike Polis und wiedergeborene Stadtrepublik

als Projektionen gesellschaftlicher Einheit . . . . 9 II. Funktionale Ausdifferenzierung: polykontexturaler

Gesellschaftsaufbau . . . 13 III. Gesellschaftliche Einheitskonstruktionen

in den Funktionssystemen . . . . 16 1. Unmöglichkeit einer Ganzheitsposition unter den

Bedingungen einer funktionell ausdifferenzierten

Gesellschaft . . . 16 2. Einheitskonstruktionen im Recht . . . 18 3. Einheitsperspektiven im System der Kunst . . . . 20 IV. Konstruktive Paradoxie: ausdifferenziertes politisches System

als Platzhalter gesellschaftlicher Einheit . . . 22 V. Die Sehnsucht nach Einheit und die Magie der identitären

Staatsidee . . . 25 Zweites Kapitel: Macht- und Herrschaftsanalyse . . . . 29 I. Politische Herrschaft als Funktionssystem . . . 29 II. Gewalt, Gehorsam, Legitimität:

Merkmale politischer Herrschaft . . . 34 III. Legitimität als Kennzeichen und Bedingung politischer Macht 38 IV. Die Vernunfterzählung: Legitimation durch

rationale Begründung . . . 39

(11)

X Inhaltsverzeichnis

V. Das Recht als Legitimitätsressource . . . 41

VI. Das Deckungsproblem: Hinter politischer Macht stehende Gewaltpotenz . . . 42

VII. Legitimität aus Faktizität . . . 44

VIII. Legitimität aus Legalität . . . . 46

Drittes Kapitel: Normativität als Legitimitätsquelle . . . 49

I. Die Autorität des Rechts: politisch gestiftet oder selbstproduziert? . . . 49

II. Selbstverfügte Konditionierung als Bedingung operativer Schließung . . . 52

III. Legitimität aus Moral . . . 56

1. Moralische Urteile zwischen Lebenswelt und System . . . . . 56

2. Die konstruktive Ambivalenz der Entstehung moralischer Urteile . . . 58

3. Polykontexturalität moralischer Argumente . . . 61

4. „Hypermoralisierung“ im politischen System . . . 64

5. Die Moral der Wirtschaft . . . . 65

6. Schleichende Dominanz politischer Moral über die Kanäle der Wertesemantik . . . 67

IV. Legalität und Moral: zur Interdependenz von Recht und Moral 73

V. Definition und Propagierung von Gemeinwohlzielen und Gerechtigkeitsannahmen als Mechanismus zur Herrschaftsbegründung . . . 80

VI. Die politische Normativität der Sprache . . . 82

VII. Verschiebung der Legitimitätsebenen und Entstehung kommunikativer Prägeräume des Politischen . . . 85

VIII. Herrschaftsanalyse als Systemidentifizierung . . . . 90

1. Distanz zum Einsatz von Gewalt als Gradmesser für die Ausdifferenzierung des politischen Systems . . . 90

2. Identifikations- und Abgrenzungsfragen . . . . 92

3. Zentralität und Peripherie im politischen System . . . 94

4. Hegemonie über den politischen Prägeraum: kulturelle Deutungshoheit als Machtstrategie . . . 97

5. Beispiel Agenda 2030 . . . 103

Viertes Kapitel: Die großen strukturellen Kopplungen . . . 107

I. Der Preis operationeller Schließung für das politische Funktionssystem . . . 107

II. Strukturelle Kopplungen: Umstellung von Organisation und Institution auf bewegliche Interferenzen . . . 113

(12)

XI Inhaltsverzeichnis

1. Strukturelle Kopplungen als Theoriekonzept . . . 113

2. Komplexitätssteigerung ad infinitum? . . . 119

3. Kopplungsprobleme in den Intersystembeziehungen . . . 120

III. Politik und Recht . . . . 123

IV. Politik und Religion . . . 128

V. Politik und Wirtschaft . . . 130

Zweiter Teil: Normative Grundlagen der Gesellschaft zwischen Funktion und Interaktion (Institutionenanalyse) . . . . 137

Fünftes Kapitel: Die gesellschaftstheoretische Basis einer normativen Institutionenanalyse . . . 139

I. Unerreichbare Gesellschaft . . . 139

II. Theorie der Funktionssysteme als unvollständige Gesellschaftstheorie . . . 140

1. Gesellschaftsbeobachtung zwischen den Systemen: Was leisten Institutionen? . . . 140

2. Beispiel der humboldtschen Universität als Institution zur strukturellen Kopplung von Wissenschaftssystem und Politik . . . 144

3. Unerreichbarkeit und Verfremdungspreis . . . 144

III. Diskussionsstand der Soziologie und rechtlicher Grundlagenfächer . . . 146

IV. Referenzebenen der Gesellschaft: Funktionssystem, Institution, Organisation, Gemeinschaft, Handlung und Sinn . . . 150

1. Stärkung der Mitte auf dem Weg zur Großen Theorie . . . 150

2. Gesellschaftstheorie als erkenntnisleitendes Bild . . . 151

3. Weltgesellschaftliche Angemessenheit . . . 153

4. Ungleichzeitigkeiten und Ambivalenzen . . . 156

5. Balance zwischen System und Person . . . . 159

6. Die Rolle der Institutionen . . . . 160

V. Funktion von Institutionen in den Disziplinen . . . 162

1. Institutionen aus ökonomischer Sicht . . . . 162

a. Institutionenökonomik . . . 165

b. Arten von Institutionen . . . 169

2. Institutionen im Recht . . . 170

a. Institution im Verfassungsrecht . . . . 171

b. Institutionelle Grundrechtsverstärkung und -begrenzung 172

c. Immanenter Konservatismus? . . . . 173

3. Sozialwissenschaftliche Institutionenlehre . . . 175

VI. Institutionenanalyse . . . 178

(13)

XII Inhaltsverzeichnis

1. Abschichtungen und Subfunktionen . . . 178

2. Analysegegenstände . . . . 179

3. Institutionenanalyse auf der Grundlage von Max Webers Idealtypen . . . . 180

Sechstes Kapitel: Institutionenpolitik: Herrschaft an der Schnittstelle der Wirtschaft zur Gesellschaft . . . . 181

I. Demokratie als Institution . . . . 181

1. Legitimitätsanspruch demokratischer Herrschaft . . . 181

2. Sinnkern der Demokratie im Deduktionszusammenhang mit der normativen Chiffre des neuzeitlichen Gesellschaftstyps . . . 184

3. Institutionelle Ausgestaltung der normativen Idee und Erosionsgefahren . . . . 186

II. Soziale Marktwirtschaft als Institution . . . 192

1. Wirtschaft als „Schicksal“ der Demokratien . . . . 192

2. Der konstruktive Umgang mit funktioneller Ausdifferenzierung: das Konzept sozialer Marktwirtschaft . 194

3. Korporatismus als außerpolitische strukturelle Kopplung unter politischer Gewährleistungshoheit . . . 197

4. Der mächtige Sog zur gelenkten Marktwirtschaft . . . . 199

III. Digitale Transformation und bedingungsloses Grundeinkommen . . . 201

1. Volatile Gesellschaft und digitale Transformation der Lebensverhältnisse . . . 201

2. Lösungsvorschlag mit weitreichenden institutionellen Folgen 204 IV. Bargeld als Institution? . . . . 209

1. Bares Geld und wahre Freiheit: ein institutioneller Konnex . . 209

2. Wertgarant des Geldes . . . 210

3. Institutionelles Brückenprinzip: Privatautonomie und politisch garantierte Fungibilität des Geldes . . . 212

4. Individuelle und gegenständliche Verfügbarkeit von Geld . . 214

Dritter Teil: Strukturwandel politischer Herrschaft . . . 219

Siebtes Kapitel: Das Gemeinwohl der Weltgesellschaft . . . . 221

I. Gemeinwohldiskurse im politischen System . . . . 221

II. Globalisierung von Prozessen der Gemeinwohlfixierung . . . 226

III. Bonum commune der Weltgesellschaft? . . . 230

IV. Digitale Transformation und Gemeinwohl . . . 232

(14)

XIII Inhaltsverzeichnis

Achtes Kapitel : Atlantisches Völkerrecht in der Krise . . . 235 I. Vom atlantischen Völkerrecht zum postwestfälischen

Weltrecht . . . 235 II. Wiederkehr einer multipolaren Ordnung

hegemonial beherrschter Großräume . . . . 241 III. Epochen und Sequenzen der Völkerrechtsentwicklung . . . 244 1. Begriff der Sequenz innerhalb einer Epoche . . . 244 2. Die Epoche des neuzeitlich-westfälischen Völkerrechts

und ihre Sequenzen . . . 246 IV. Hegemonialinteresse und Universalitätsversprechen:

Hegemoniale Prägemacht . . . 249 V. Erbe der englischen Sequenz: Völkerrecht als Recht

zivilisierter Völker in offenen Handelsräumen . . . 250 1. Der englisch-französische Zivilisationsbegriff . . . . 250 2. Völkerrechtsgemeinschaft als Zivilisationsgemeinschaft . . . . 251 VI. Die Dekonstruktionskritik Carl Schmitts . . . 252 VII. Geburt und Struktur der atlantischen Welt . . . 254

1. Geburtsstunde der atlantischen Welt in einem Augenblick

der Existenzkrise des neuzeitlichen Zivilisationsprogramms 254 2. Normative Signatur und ihre Institutionenordnung . . . . 255 3. Institutionelle Innovation der Herrschaftsorganisation:

Supranationalität . . . 256 VIII. Der kurze Traum vom Ende der Geschichte und dem

Anbruch der weltrepublikanischen Epoche . . . 257 IX. Die neue Multipolarität: zweiter Aufstand gegen den Westen? . . 260 Neuntes Kapitel: Perspektiven . . . 263 I. Krise der Ausdifferenzierung . . . 263 II. Das Wissen um den Zusammenhalt der freien Gesellschaft . . . 264

Literaturverzeichnis . . . . 269 Sach- und Namensverzeichnis . . . . 289

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(16)

Abkürzungsverzeichnis

a.a.O. Am angegebenen Ort

Abs. Absatz

AcP Archiv für die civilistische Praxis

AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AJIL American Journal of International Law

AöR Archiv des öffentlichen Rechts APuZ Aus Politik und Zeitgeschichte

Art. Artikel

Aufl. Auflage

AVR Archiv des Völkerrechts BBankG Bundesbankgesetz

Bd. Band

BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl Bundesgesetzblatt BIP Bruttoinlandsprodukt BJS Berliner Journal für Soziologie

BVerfGE Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerwG Bundesverwaltungsgericht

CDU/CSU Unionsparteien

CRIA Cambridge Review of International Affairs ders. derselbe

d.h. das heißt

d.i. das ist

DNVP Deutschnationale Volkspartei Dok. Nr. Dokument Nummer

DuD Datenschutz und Datensicherheit

ebd. ebenda

EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte et al. und andere

Envtl. Pol’y & L Environmental Policy and Law

EU Europäische Union

EuGH Gerichtshof der Europäischen Union EuR Zeitschrift für Europarecht

Eur. J. Int’l L. European Journal of International Law EUV Vertrag über die Europäische Union

f. folgende Seite

FamRZ Zeitschrift für das gesamte Familienrecht FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung

ff. folgende Seiten

(17)

XVI Abkürzungsverzeichnis Fn. Fußnote

FS Festschrift

GATS General Agreement on Trade in Services GATT General Agreement on Tariffs and Trade Gen. Genesis

GRCh Charta der Grundrechte der Europäischen Union

GS Gedächtnisschrift

GG Grundgesetz

Hrsg. Herausgeber

HZ Historische Zeitschrift

ICISS International Commission on Intervention and State Sovereignty IO International Organization

IP Internationale Politik

JEEPL Journal of European Environmental & Planning Law

jr. Junior

JRAI Journal of the Royal Anthropological Institute

JZ JuristenZeitung

Kap. Kapitel

KPD Kommunistische Partei Deutschlands k.u.k. kaiserlich und königlich

K&R Kommunikation & Recht KZ Konzentrationslager MWG Max-Weber-Gesamtausgabe NATO North Atlantic Treaty Organisation n. Chr. nach Christus

NGO Non-governmental Organization

Nr. Nummer

NSDAP Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NVwZ Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

OECD Organisation for Economic Co-operation and Development Ohio N.U. L. Ohio Northern University Law Review

Rev.

PESCO Permanent Structured Cooperation Pol. Stud. Political Studies

Prokla Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft resp. respektive

RIS Review of International Studies

Rn. Randnummer

RW Zeitschrift für rechtswissenschaftliche Forschung

S. Seite(n)

StPO Strafprozessordnung stRspr. ständige Rechtsprechung

Sp. Spalte

SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands SWP Stiftung Wissenschaft und Politik

TRIPS Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights UdSSR Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken

UN United Nations

(18)

XVII Abkürzungsverzeichnis

US United States

USA United States of America

v. von, vom

VfZ Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte vgl. vergleiche

Vol. Volume

v. Chr. vor Christus

VVDStRL Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer WährG Währungsgesetz

WEP West European Politics WTO World Trade Organization

ZaöRV Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht

z.B. zum Beispiel

ZBR Zeitschrift für Beamtenrecht

ZEuP Zeitschrift für Europäisches Privatrecht ZfS Zeitschrift für Soziologie

ZfU Zeitschrift für Umweltpolitik & Umweltrecht

ZRG KA Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung

(19)
(20)

Einleitung

Diese Ausarbeitung versteht sich als ein Beitrag zu einer Theorie politischer Herrschaft, die nicht mehr Staatstheorie sein will und sein kann. Staatstheorie oder auch Staatsphilosophie im klassischen Sinne ist nicht deshalb unmöglich geworden, weil der Gegenstand untergegangen wäre. Sie ist unmöglich gewor- den, weil die Institution des Staates ihre kategoriale Dominanz und die von ihr ausgehende explanative Kraft eingebüßt hat.1 Doch aus den Trümmern der wirkmächtigen Staatsphilosophie der Neuzeit von Hobbes und Bodin bis hin zu John Rawls ist keine theoretisch befriedigende Alternative gewachsen. So steht das 21. Jahrhundert seltsam uninformiert vor neuen Wirklichkeiten politischer Herrschaft. Die Zäsur ist sichtbar im geopolitischen Ringen2 mit einer Rich- tungsänderung gegen den Westen und in der inneren Verfasstheit volatiler wer- dender Gesellschaften. Seit längerem staunen wir über die Verwandlung der Welt durch eine global ausgebreitete Marktwirtschaft, die mit politischer Macht eng vernetzt ist, wir registrieren weltgesellschaftlich bedeutsame Phänomene wie die Digitalisierung, Wanderungsbewegungen oder die Erfolge von Wissen- schaft, Bildung, Technik und Medizin. Aber auch die Sorgen mehren sich. Ge- walt und Rücksichtslosigkeit in den internationalen Beziehungen glaubte man – offenbar zu Unrecht – überwunden. Geopolitisch neu herausgefordert, meh- ren sich im Innern bislang als gefestigt geltender Demokratien Anzeichen für Ordnungsverluste und Zerklüftungen.

Seit dem heraufziehenden Zeitalter des Absolutismus wird politische Herr- schaft beinah umstandslos mit dem Staat gleichgesetzt. Der territorial, perso- nell und hoheitlich definierte Staat stand für die neue Polis, positionierte sich als rationale Organisation der Gesellschaft. Die neuzeitliche Staatsidee ist älter als die amerikanische Unabhängigkeit und die Französische Revolution, die das

1 Nicht die Verabschiedung des Staates als Organisation und soziale Tatsache war der Grund für das Diktum Carl Schmitts in seinem bekannten Vorwort von 1963, sondern das Gespür dafür, dass der Staat nicht mehr die „alles beherrschende Ordnungsvorstellung Euro- pas“ ist. So schon Carl Schmitt in seinem bemerkenswerten Beitrag: Staat als konkreter, an geschichtliche Epoche gebundener Begriff, in: ders. (Hrsg.), Verfassungsrechtliche Aufsätze aus den Jahren 1924–1954, 4. Aufl. 2003, S. 375.

2 Die neuzeitliche Weltordnung war immer multipolar, das ist ihr Kennzeichen. Sie war aber in den Augen einer kosmopolitischen neuen Ordnung bereits beerdigt, siehe dazu Chan- tal Mouffe, Über das Politische. Wider die kosmopolitische Illusion, 2007, S. 118 ff. Näheres siehe unten, achtes Kapitel (S. 235 ff.).

(21)

2 Einleitung

Leitbild des modernen Nationalstaats bis heute prägen. Während der bis 1867/1871 nicht national eingepasste preußische Staat die Kombination von Mo- narchie, Reglement und Vernunft für hinreichend hielt und die Leidenschaft für die Nation entweder fürchtete oder nur taktisch nutzte, hatte die Französische Revolution aus dem rationalen neuzeitlichen Staat (auch) eine Sache der Leiden- schaft gemacht.3 Die Republik der Franzosen entwarf sich als starke Gemein- schaft gegenüber der schwachen Gesellschaft des ständisch zerklüfteten Ancien Régime.4 Die Erfolge der Revolutionsarmee und erst recht die Napoleons stell- ten die neu gewonnene Stärke unter Beweis. Aber mit dem aufkommenden Na- tionalismus begann auch der Abstieg des Staates als der vernünftigen Inkarna- tion politischer Herrschaft. Das, was Metternich oder Bismarck immer geahnt hatten, schien wahr zu werden: Die offene Gesellschaft, der Parlamentarismus und die öffentliche Meinung brachten aus ihrer damaligen Sicht die Leiden- schaft ins diplomatische Spiel und zerstörten Grundlagen der Staatskunst, die traditionelle Kabinettspolitik und auch die integrative Fähigkeit der Monarchie, für das alles überspannende gemeine Wohl zu stehen. Sie, die „Demagogen“

verfolgten, hätten in der gegenwärtigen Welt gewiss wiederum Sorge um die Aussicht zweckrationaler Politik und diplomatischen Ausgleichs angesichts wachsender Dezentralität der öffentlichen Informations- und Meinungskanäle in den Weiten des Netzes oder der grassierenden Populismen in Europa.

Im 20. Jahrhundert wäre die konstruktive Umstellung auf das Prinzip der Volkssouveränität und auf den demokratischen Verfassungsstaat vermutlich ge- scheitert, hätte es die enorme Potenz und die Bereitschaft der USA nicht gege- ben, weltpolitisch zu agieren. Mit dieser nach 1945 global wirksamen Kraft des atlantischen Schulterschlusses des Westens gelang eine Stabilisierung auch der Institution des Staates, der jetzt aber eben zivilisiert, humanisiert, verrechtlicht und – eingebunden in eine Friedens- und Handelsordnung – internationalisiert entworfen wurde. Es dürfte sich deshalb um eine der großen Zäsuren handeln, wenn sich die USA von der von ihnen maßgeblich geprägten westlichen Welt- und Herrschaftsordnung abwenden sollten.5

Sowohl die intellektuelle Tiefenströmung als auch die Wirklichkeit suprana- tionalen und internationalen Regierens verstärkten aber gerade nach dem Sieg

3 Alexis de Tocqueville, Der alte Staat und die Revolution, Drittes Buch, Drittes Kapitel, 1867, S. 171, sieht früh die Gefahr, dass die „Nation“ als starker Gemeinschaftsbegriff die Idee personaler Freiheit zerstört: „Die Nation als Ganzes besaß alle Rechte der Souveränität; jeder einzelne Bürger war in der engsten Abhängigkeit gefesselt: von der Nation verlangte man die Erfahrung und die Tugenden eines freien Volkes, vom Bürger die Eigenschaften eines guten Dieners.“

4 Zur Unterscheidung von Gemeinschaft und Gesellschaft: Ferdinand Tönnies, Gemein- schaft und Gesellschaft: Grundbegriffe der reinen Soziologie, 4. Aufl. 2005; Michael Opielka, Gemeinschaft in Gesellschaft, Soziologie nach Hegel und Parsons, 3. Aufl. 2018; Udo Di Fa- bio, Schwankender Westen, 2015, S. 113 ff.

5 Dazu näher unten, achtes Kapitel (S. 235 ff.).

(22)

3 Einleitung

im Kalten Krieg um 1990 herum die systematische De-Kategorisierung des Staates, seine paradigmatische Entthronung. Inzwischen ist die Individualisie- rung der politischen Theorie zu einer Theorie der Menschenrechte weit voran- geschritten, sodass aus diesem Kreis heraus etwa von Chantal Mouffe Kritik an einem kosmopolitischen Liberalismus geübt wird, der die Möglichkeit kollekti- ver Identitäten geradezu übersieht und deren „Vertreter sämtlich von der Not- wendigkeit der Überwindung der Grenzen nationaler Souveränität überzeugt“

sind.6

Doch wer einen Gegner – und sei es auch nur in der Welt der Ideen – überwin- det, bleibt von der in ihm aufgehobenen Negation – dem zerstörten Anderen – beherrscht.7 Die global, überstaatlich argumentierenden, universalistisch anset- zenden politischen Philosophien bleiben doch Fortsetzungen auch der alten Staatsphilosophie. Mit ihrem Mantra, die großen Probleme der Welt könnten nicht aus der Enge der Staaten heraus gelöst werden, appellieren sie im nächsten Schritt ihres Verlangens nach internationalen Bindungen der Staaten ausnahms- los an staatliche Herrschaftsgewalt und bleiben so auf den Staat fixiert. Klima- schutz beispielsweise ist kaum eine je direkt adressierte Anklage gegen die grenz über schreitende Nutzung des Luftverkehrs mit seinen durchaus klimare- levanten Emissionen, unmittelbar gerichtet an die Weltbürger der wohlhaben- den Metropolen, sondern er artikuliert sich stets in der Forderung an die Staa- ten, endlich Klimaschutzziele einzuhalten. Ihn, den Staat, müssen alle globalen Akteure für ihre Gemeinwohldefinition in Dienst stellen, um die institutionel- len Hebel zur Machtausübung bedienen zu können.

Dieser Vorgang der Indienstnahme verdient mehr deskriptive, vielleicht auch mehr kritische Betrachtung. Doch darum geht es in dieser Ausarbeitung nicht in erster Linie, wichtiger ist die Weitung der kategorialen Perspektive. Es geht darum, dass auch die Negation des Staates als Zentralkategorie und die Ableh- nung als maßgebliche Organisationsform politischer Herrschaft den Blick im- mer noch verengt wie die größtenteils überwundene (mitunter aber wieder auf- flackernde) Staatsaffirmation. Es ist an der Zeit, politische Herrschaft wieder buchstäblich staatsfrei zu denken – auch um dann in einem späteren Analyse- schritt den offenen und vernetzten Staat der Gegenwart in seiner institutionel- len Komposition angemessen verstehen und entwickeln zu können.

Wenn politische Herrschaft nur von der Staatsgewalt her denkbar wäre, blie- ben große Bereiche des politischen Geschehens aus dem Blick. Die Staatszent- riertheit ist gerade auch in der dezidierten Staatsablehnung nicht überwunden;

das kosmopolitische Denken kreist um den Staat und überfordert ihn in gefähr-

6 Chantal Mouffe, Über das Politische. Wider die kosmopolitische Illusion, 2007, S. 17 und S. 119. Siehe auch in Würdigung der anders gelagerten Sichtweise Samuel Huntingtons: Udo Di Fabio, Kein Oswald Spengler. Samuel Huntington und der „Clash of Civilizations“, Die Politische Meinung, Ausgabe 547 (2017), 46 ff.

7 Udo Di Fabio, Die Kultur der Freiheit, 2005, S. 14.

(23)

4 Einleitung

licher Weise. Mit dem Staat als Bezugspunkt und Referenz schleicht sich sofort seine Tendenz ein, politische Herrschaft mit Gesellschaft zu identifizieren.8Es ist seine spezifische Tendenz, Einheit der Gesellschaft zu repräsentieren, im Guten wie im Schlechten. Im Staat und in dem Glauben an seine Gemeinwohl- funktion, die über den Interessen der ausdifferenzierten Gesellschaft schwebt, schlummert eine für das politische System im Grunde unentbehrliche Illusion.

Diese Illusion ist nützlich als Rechtfertigung von Herrschaft, aber auch als Kompass eigener Identitätssuche. Zugleich bedeutet die Identifikation von Staat und Gesellschaft eine Gefahr, wenn an diese Fiktion tatsächlich geglaubt wird und dabei die andersgearteten Konstruktionsbedingungen der funktional aus- differenzierten modernen Gesellschaft übersehen werden. Diese Gefahr verrin- gert sich, wenn das politische System als solches, als eines der Funktionssysteme der Gesellschaft und eben nicht zuerst als „Staat“ behandelt wird. Wenn das politische System nicht primär, jedenfalls nicht allein als auf öffentliche Ämter konzentrierte Organisation betrachtet wird, sondern auch oder sogar primär als Kommunikationsraum, stößt man auf bemerkenswerte und weiterführende Fragen. Öffentliche Meinungsbildung ist aus der Perspektive herkömmlicher Staatstheorie als Bedingung von Demokratie wichtig, aber doch eben ein Rand- ereig nis in der gesellschaftlichen Umwelt des Staates. Systemtheoretisch (also gerade nicht juristisch betrachtet) führen solche Unterscheidungen wie die im Verfassungsrecht kategoriale von Staat und Gesellschaft jedoch hier in die Irre.

Das ausdifferenzierte politische Herrschaftssystem operiert weitaus abstrakter positioniert und umfassender angelegt als das im Organisationsbereich des Staates abzubilden wäre. Die Vorstellung von Zentralität und Peripherie muss deshalb korrigiert werden. Viel wichtiger sind Unterströmungen dessen, was die vorherrschende öffentliche Meinung prägt und ausmacht. Es geht in dieser Ausarbeitung herrschaftsanalytisch deshalb vor allem um kommunikativ- werte gesteuerte Prägeräume. Denn für jemanden, der politisch handelt und sich zu rechtfertigen hat, erscheint dieser vorgeprägte Raum wie eine Bedingung seines Handelns und nicht ohne Weiteres als etwas, das für ihn als Akteur mit einem demokratischen Mandat frei gestaltbar wäre.

Eine seit Max Weber gebräuchliche Redeweise ist die von „Herrschaft“. Sie schafft Abstand von konkreten Organisationsformen und ermöglicht besser die Thematisierung von Politik als ausdifferenziertes Teilsystem der Gesellschaft.9 Es geht hier also um Herrschaftstheorie, eine Theorie des politischen Systems

8 Clemens Albrecht, Die Bundesrepublik Deutschland als „Gesellschaft“: Letztbegriffe kollektiver Selbstdeutung, in: Herfried Münkler/Jens Hacke (Hrsg.), Wege in die neue Bun- desrepublik. Politische Mythen und kollektive Selbstbilder nach 1989, 2009, S. 83 ff.

9 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft. 5. Aufl. 1980, Erster Halbband, Kap. III (S. 122 ff.) und Zweiter Halbband, Kap. IX (S. 541 ff.). Weber setzte sich mit seinem Herr- schaftsbegriff von der zeitgenössischen Staatsrechtslehre ab, siehe Andreas Anter, Max Weber und die Staatsrechtslehre, 2016, S. 11, 14 f.

(24)

5 Einleitung

oder etwas bescheidener um herrschaftsanalytische Perspektiven. Wenn in die- sem Bemühen hinreichend abstrakt vorgegangen wird, ermöglicht dies nicht nur, das politische System besser zu identifizieren und zu verstehen, sondern wir können auch die Rolle des Rechts und der – nicht selbstständig als Funkti- onssystem ausdifferenzierten – Moral besser beobachten. Auf diese Weise kann der normative Kern von klassisch bekannten wie auch von neu entstehenden Institutionen offengelegt und auf Funktionalität und Wirkung befragt werden.

(25)
(26)

Erster Teil

Politik als Funktionssystem

(27)
(28)

Erstes Kapitel

Das Problem der Einheit azentrischer Gesellschaftsformationen

I. Antike Polis und wiedergeborene Stadtrepublik als Projektionen gesellschaftlicher Einheit

Wer in der modernen Gesellschaft nach einem Ort sucht, von dem aus das Gan- ze vernünftig betrachtet und gestaltet werden kann, wird immer auf das politi- sche System stoßen. Schon etymologisch wird diese Adressierung im Begriff transportiert. Das Politische kommt begrifflich und ideengeschichtlich aus der griechischen Polis.1 Die Polis ist nicht einfach ein städtestaatlicher politischer Herrschaftsverband im modernen Sinne, sondern vor allem ein als selbstver- ständlich vorausgesetzter Horizont, in dem Denken und Handeln der antiken griechischen Stadtrepubliken stattfanden.2 Der Begriff „Politik“ entsteht in je- ner Vorstellungswelt der Polis und gründet auf Anschauung und der ganzheitli- chen Idee eines Horizonts des Guten. Die Gemeinschaft der Agora, die von den Römern so genannte res publica (der Ursprung des späteren Begriffs der Repu- blik) wird als öffentlicher Raum getrennt vom Privaten, vom Oikos, dem (über- wiegend im Umland agrarisch geprägten) „Haus“, das der Familie private Exis- tenzgrundlage und Kommunität gewährleistet. Nach Zurückdrängung aristo- kratischer Herrschaftsansprüche und der Herausbildung einer besonderen Identität entsteht die charakteristische Prägung eines öffentlichen Raums ge- meinsamen Entscheidens, der Infrastruktur, Rechtspflege und Wehrfähigkeit betraf, und der letztlich getragen wurde von der Versammlung der (wirtschaft-

1 Die Stadtstaaten Griechenlands dehnten sich für rund ein Jahrtausend über den Mittel- meerraum aus, entwickelten sich und blieben auch unter römischem Einfluss erhalten, wobei die seit dem 6. Jahrhundert v. Chr. dominant werdenden demokratischen Formen der prinzi- piellen Bürgergleichheit offenbar seit dem 2. Jahrhundert n. Chr. verschwanden. Zur Heraus- bildung und zu ihrem Selbstverständnis: Mogens Herman Hansen, Die Athenische Demokra- tie im Zeitalter des Demosthenes, 1995.

2 Mit der Idee des Bürgerverbandes (koinônía tôn politôn) wird die individuelle Perspekti- ve mit der Gemeinschaftsperspektive in ideengeschichtlich prägender Weise gekoppelt und der Demos als Bestimmungskraft eingeführt. Näher Rüdiger Bubner, Polis und Staat. Grund- linien der Politischen Philosophie, 2002; siehe auch Elke Stein-Hölkeskamp, Werben um die Mehrheit, Demokratie und Agonalität im klassischen Athen, in: Egon Flaig (Hrsg.), Genesis und Dynamiken der Mehrheitsentscheidung, 2013, S. 65 ff.

(29)

10 Erster Teil: Politik als Funktionssystem

lich und sozial) freien Haushaltsvorstände. Die Machtausübung außerhalb der Familie wurde als Willensbildung einer (politischen) Gemeinschaft legitimiert und innerhalb des Personenverbandes monopolisiert.

Der antike Staatsbegriff vereinte im Gedanken der Polis (ganzheitlich gedach- te Stadtrepublik) verschiedene Gesichtspunkte. Die Entwicklung des öffentli- chen Raumes erfolgte aus dem Oikos heraus und ihm gegenübergestellt. Oikos war die Wirtschafts- und Lebenseinheit der Großfamilie einschließlich der Be- diensteten und Sklaven. Der öffentliche Raum ist anders konstituiert, ebenso wie die zur Polis gehörende religiös rituelle Gemeinschaftspraxis, ohne welche die Akropolis als Sinnbild des antiken Athen nicht entstanden wäre. Ohne das Fundament von Oikos und Polis wäre vor allem die demokratische Bürgerrepu- blik nicht denkbar, die sich auf dem Marktplatz, der Agora traf und auf dem Ordner dafür sorgten, dass nur Bürger den Versammlungsplatz betraten.3

„Die Stadt hat die Natur des Menschen darum zu ihrer Substanz, weil in ihr die Ver- nunft des Menschen zum Zuge kommt. Sie ist der Ort des Menschseins, weil sie selbst auf der Vernunft beruht und vernünftige gesellschaftliche Ordnung ist. […] Das Verfah- ren, das Aristoteles hier übt, besteht also nicht darin, daß er zuerst die Natur des Men- schen durch Vernunft definiert, um dann aus ihr die Polis zu deduzieren. Der Begriff des Menschen als vernünftigen Wesens lässt sich vielmehr erst dann finden und bilden, wenn es die Polis gibt.“4

Der griechische Staatsbegriff (und der spätere römische) wurde republikanisch begründet und selbst zu Zeiten des entwickelten römischen Imperiums – als Kaiser- und Militärstaat – hat sich die gepflegte Tradition von dieser Herlei- tung, verbal jedenfalls, nicht abgesetzt. Zugleich war der griechische Staatsbe- griff aber weniger ausdifferenziert und in seiner Rechtfertigung nicht in dem Maße rationalisiert wie das dem neuzeitlichen Staatsbegriff entspricht. Die griechische Polis war eine Idee, die keine Rechtspersönlichkeit jenseits der kon- kreten Bürgerschaft dachte, also nicht den Staat als Gebietskörperschaft und Subjekt verselbstständigte.5

Der mittelalterliche Staatsbegriff ist dagegen scheinbar diffuser und jedenfalls theologisch beherrscht. Als das weströmische Reich (Imperium Romanum) im fünften Jahrhundert n. Chr. allmählich unterging, schrieb Augustinus in Tha- gaste, einer Stadt im von den Römern noch beherrschten Nordafrika, zwischen 413 und 426 n. Chr. die Abhandlung De civitate dei. Augustinus verteidigt noch innerhalb der bestehenden römischen Öffentlichkeit das Christentum vor dem Vorwurf, es habe die römische Tüchtigkeit und Wehrhaftigkeit schwach ge- macht und damit zum drohenden Untergang des Reiches beigetragen.6

3 Jochen Bleicken, Die athenische Demokratie, 4. Aufl. 1995, S. 192.

4 Joachim Ritter, Metaphysik und Politik, 2003, S. 76.

5 Helmut Quaritsch, Staat und Souveränität, 1970, S. 22.

6 Dieser Einschätzung scheint auch Niklas Luhmann nicht fernzustehen, wenn er sagt:

„Mit der religiösen Uniformierung des Abendlandes verschwanden auch die antiken Bedin-

(30)

Sach- und Namensverzeichnis

Absolutismus 161

Absprache im Strafprozess 19 Adorno, Theodor W. 156 f.

Agenda 2030 103 ff.

Albert, Hans 163

Allgemeines Persönlichkeitsrecht 172, 216 f.

Alltagskultur 59 f.

Alltagsvernunft 74 Alternative Fakten 17 Ambivalenz, konstruktive 61 America First 80, 243 Amtsmacht 94, 109, 222 ff.

Antiliberale Revolte 183 f.

Anstaltsstaat 92 Aquin, Thomas von 225 Aristoteles 57

Asien 179, 183, 236, 254, 260

Asymmetrie politischer Herrschaft 38, 111, 161

Atlantik-Charta 255 Atlantische Ordnung 254 f.

Atlantisches Völkerrecht, siehe Völker- recht

Atomwaffensperrvertrag 228 Aufklärung 22, 35 f., 39 ff., 82 f., 110,

148, 151, 186, 206, 228, 250, 253 f.

Augustinus 10 f.

Ausdifferenzierung

– des politischen Systems 90 f.

– funktionale/funktionelle 15, 16, 123 – Krise 263

– Steigerungsprozesse 118 – Überforderung ausdifferenzierter

Systeme 20

Autokratien, Autokratismus 88, 104, 263

Autonomie 125, 239

Autorität 46 ff., 79 f., 110 f., 127 f., 150, 180

Bargeld, als Institution 209 ff.

Bedingungsloses Grundeinkom- men 204 ff.

Bewusstsein der Kontingenz 70 Big Data 119

Bildungsidee 117 Bloch, Ernst 69 f.

Bodin, Jean 26

Bonum commune 223 f., 230 ff.

Brexit 236

Briand-Kellogg-Pakt 253 Buchgeld 213

Bürokratisierung des Lebensalltags 265 China 252, 260

Common Law 79

Dekonstruktionskritik 252 ff.

Demokratie 161, 181 ff., 227 – als Institution 181 ff.

– Erosion 186 ff.

– illiberale 102 – Sinnkern 184 ff.

Deregulierungskampagne 196 Descartes, René 58

Deutungshoheit, kulturelle (Deutungs- macht) 97, 100

Dialektik der praktischen Selbstentfal- tung 208

Digesten 50

Differenzierungsbeschränkungen 87 Diversität 72 f., 81

Digitale Transformation, siehe Transfor- mation, digitale

Diktatur 88 f., 104, 228

Doppelhelix, normative 256, 266

(31)

290 Sach- und Namensverzeichnis Durkheim, Emile 151

Eigentum 6, 75, 95 f., 110, 124 f., 132, 141 f., 147, 152 f., 159, 165 f., 171 f., 179, 192 ff., 212 ff., 256

England, Vereinigtes Königreich 250 ff.

Einheit

– Einheitskonstruktionen im Recht 18 ff.

– Einheitsprätention des politischen Systems 22 ff., 81

– Einheitsfiktionen 113 f.

Eliten 86 f., 101

Entdifferenzierung 78, 131, 143 Entgrenzung 143

Erdogan, Recep Tayyip 261 f.

Faschismus 183 Feudalsystem 134

Fugger, Jakob 13 f., 133, 134 f., 209 Fukuyama, Francis 42

Fundamentalismen 242 f.

Funktionslogik interaktiver Beziehun- gen 59

Funktionssystem – Autonomie 15

– Koevolution von Funktionssystemen 15

– Einheitskonstruktion in Funktionssys- temen 16 ff.

Gehlen, Arnold 173 Gehorsam 29, 34, 36 f., 43, 81 Geldwirtschaft 132, 135 f., 209 f., 215 Geldpolitik 212 f.

Gemeinwohl 84 – globales 88, 221 ff.

– -diskussion 90

– und digitale Transformation 232 ff.

Gesellschaft

– unerreichbare 139 – moderne 157 f.

– Selbstbeschreibung 139 f.

– Strukturmerkmale 157 – volatile 201, 203

Gesellschaftvertrag, siehe Kontraktualis- mus

Gewalt 34 ff., 42 ff., 90 ff.

Global Governance 33 Globalisierung 226 ff.

Globalverfassung 243, 258 Good Governance 245 Gore, Albert Arnold 79 Gramsci, Antonio 83, 98 ff.

Grewe, Wilhelm 251 Großraumtheorie 252 ff.

Hauriou, Maurice 173 Hayek, Friedrich von 211 Hegemonie

– über den politischen Prägeraum 97 ff.

– im Völkerrecht 249 f.

Herrschaft, als Funktionssystem 29 ff.

Herrschaftstheorie 27 f.

Herrschaftsanalyse, kritische 33, 86, 103 Heterogenität 189, 235

Hobbes, Thomas 26, 39, 81, 188 Hodgson, Geoffrey 164 Husserl, Edmund 60, 145 Hypermoralisierung, siehe Moral Idealtypen 180

Individualismus, kategorialer 115, 183, 188, 206 f., 218, 266

Industriestaat 93 Institutionen 127, 160 ff.

– als Brückenkonstruktion 216 – Institutionenanalyse 165 ff., 178 ff.

– Institutionenökonomik 117, 143 – im Verfassungsrecht 171 f.

– in den Sozialwissenschaften 175 ff.

Integrationsressource 80 Intersystembeziehung 120 Inverse Hierarchien 74 Irritation 115 f., 123 Japan 253 f.

Kant, Immanuel 57 f., 155 f.

Kapitalismus 156 f.

Kapitalismuskritik 191 f.

Karl der Große 131, 225 Karl V. 133 f.

Kategorischer Imperativ 63 Kelsen, Hans 57

Keynes, John Maynard 193

(32)

291 Sach- und Namensverzeichnis

Koevolution 132

Kollektivismus, methodischer 183 Komplexitätssteigerung 119 f.

Konformitätsdruck 101

Konservatismus, immanenter 173 Konstitutionalismus 78

Konstruktive Paradoxie 22 ff.

Kontraktualismus 124, 249 Kontrollverlust 122, 263 Kopplungsprobleme 120 ff.

Korporatismus 197 ff.

Kunst 20 ff.

Krieg 26, 38, 42, 94, 135, 193 ff., 212, 225, 228, 235 ff.

– Erster Weltkrieg 33, 98, 181 ff., 194 – Zweiter Weltkrieg 80, 126, 155, 211,

227, 253

– Kalter Krieg 3, 49, 84, 254 – Irak-Krieg 235, 241, 257, 260 Krypto-Währung, -Token 210, 213 Künstliche Intelligenz 115, 121, 203 f.,

232

Lassalle, Ferdinand 124 Legalität 38

Legitimation 41 Legitimität 38 ff.

– aus Faktizität 44 ff.

– aus Legalität 46 ff.

– aus Normativität 49 ff.

– aus Moral 56 ff.

Legitimitätshunger 81, 85 Leitbild, normatives 153, 177 Lissabon-Urteil 173, 184 ff.

Locke, John 188

Luhmann, Niklas 45, 123, 140 f., 176 f., 264

Maastricht-Urteil 173

Machiavelli, Niccolò 12 f., 24, 115, 133 Macht 30 ff.

– Macht und Ohnmacht 31 – noumenale 33

– politische 37

– verborgene (latente) 35 f.

– Identifizierung 92 Mainstreaming 71, 101 Malthus, Thomas Robert 89

Markt, Marktwirtschaft – gelenkte 121, 199 ff.

– soziale 192 ff.

Marktgesellschaft 210 f.

Marx, Karl 130 Maturana, Umberto 158

Menschenrecht auf gutes Leben 116 f.

Metaphysische Sehnsucht 129 Moral 56 ff., 61 ff.

– Hypermoralisierung 64 f.

– der Wirtschaft 65 ff.

– Politische 67 ff.

Münch, Richard 87 Naturrecht 248 Negativzinsen 214

Netzwerkcharakter politischer Herr- schaft 264

Netzwerkdurchsetzungsgesetz 265 Nichtregierungsorganisation

(NGOs) 80, 91 Nudging 101 OECD 87, 227 Öffentliches Recht 147 Operative Schließung 52 ff.

Ordnungen, grundlegende 142 f.

Parsons, Talcott 142, 146 Pentarchie, europäische 248 Peripherie 94 ff.

Pico della Mirandola, Giovanni 133 Polanyi, Karl 66 f., 104, 206 Polis 1, 9 f., 22, 89

Polykontextualität, moralischer Argu- mente 61 ff.

Populismus 157 Positivismus 148

Postfaktische Subkulturen 157 Prägeraum

– politischer 72 f., 98 ff., 154

– national-kommunikativer 221 ff., 266 – transnational-kommunikativer

221 ff., 235 f., 265

Privatrecht, Privatautonomie 149, 159, 174, 266

Psychische Systeme 127 Putin, Wladimir 261

(33)

292 Sach- und Namensverzeichnis Rebellion

– das westfälische Völkerrecht 253 – gegen die Einheit naturaler Exis-

tenz 208

– gegen die postnationale Epoche 243 f.

– gegen die Weltvernunft 245 f.

– und Funktion 242 Recht 18,

– als Legitimitätsressource 41 f.

– römisches 49 ff.

– und Moral 73 ff.

– Komplexität 77

Rechtsschule von Bologna 49 f.

Rechtsstaat 127 f.

Reflexion (Beobachtung zweiter Ordnung) 147

Religion 128 f.

Renaissance 12, 152 Rendite 113 Repräsentation 93

Robespierre, Maximilien de 62 Rule of Law 79

Russland, UdSSR 254, 257, 260 Schmitt, Carl 38, 125 f., 173, 252 ff.

Selbstbestimmungsrecht der Völker 252 f.

Selbstkonditionierung (Selbstbindung) 52, 54 f., 75, 110

Selbstregulierung 265

Sequenz, Völkerrechtsentwicklung 244 ff.

Smart Home 119 Social scoring 102 Soros, George 100 Sozialtechnisierung 112 Sozialversicherungen 207 Spencer, Herbert 151 Spin-Doktoren 68

Sprache, Sprachvorschriften 82 f.

Staat

– als Institution 26 ff., 85 f., 97 – Identitäre Staatsidee 25 f.

– Entstaatlichung 55 f.

– integraler 99, 101

– zivilgesellschaftlicher Staat als Erzieher 101

Staatsbürgerschaft, Staatsangehörig- keit 106, 228

Staatstheorie 33, 225 Staatsgrenzen 227 Strafrecht 148, 174 f., 266 Strukturelle Kopplung, 107 ff.

– von Recht und Politik 108 f.

– als Theoriekonzept 113 ff.

– defizitäre 116 Suárez, Francisco 247 Supranationalität 256 f.

Systemtheorie 113 ff., 139 ff.

Tauschrationalität 110 f., 167 f.

Tea-Party Movement 102 Themensetting 71, 84, 238 Tocqueville, Alexis de 130 Totalitarismus 24 f., 128 Transformation

– digitale 121, 201 ff., 232 ff.

– politische 104 f.

Trump, Donald 85, 236, 243, 261 Türkei 242 f., 251 f.

UN, UN-Sicherheitsrat 227, 257, 259 Universalismus 148 f.

Universität, humboldtsche 144 USA 194, 236, 252, 255, 257 ff.

Vereinigungsfreiheit 194, 256

Verfassung, Verfassungsrecht 108, 225, 266 f.

Vernunft 39 ff.

Vitoria, Francisco de 247 Völkerrecht 148 – atlantisches 155

– Konstitutionalisierung 237, 242 – neuzeitlich-westfälisches 246 ff.

Völkerrechtsgemeinschaft 251 f.

Währungsordnung 217 Washington Consensus 169

Weber, Max 29, 34 f., 45, 92, 98, 130, 151, 156, 180

Weichensteller, politische 98 Weltfinanzkrise 120, 235 Weltgesellschaft 85

(34)

293 Sach- und Namensverzeichnis

– Ambivalenzen 156 ff.

– Bonum commune 230 ff.

– Gemeinwohl 221 ff.

– Komplexität 153 f.

– Vernetzung 86 – Synchronisierung 87 – Ungleichzeitigkeiten 156 ff.

Weltrecht 235 ff., 258 Weltstaat, Weltrepublik, 155 f.

Werte, Leitwerte 71, 103, 265

Werteformeln 68

Werteordnung, grundrechtliche 108 Wertesemantik 70

Wettbewerbsordnung 121 f.

Willensfreiheit 149 WTO 90, 227 Zentralität 94 ff.

Zivilgesellschaft 98 f.

Zivilisation 248, 250 ff.

Referenzen

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