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Faktenblatt Marktprämie 2019

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK

Bundesamt für Energie BFE

Sektion Energieversorgung und Monitoring

8. November 2019

Faktenblatt Marktprämie 2019

Mit dem Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes (SR 730.0) auf den 1. Januar 2018 haben Betreiber von Grosswasserkraftwerken, die ihren Strom am Markt unterhalb der vollständigen Gestehungskos- ten (inklusive Eigenkapitalrendite) absetzen müssen, Anrecht auf eine Marktprämie. Tragen nicht die Betreiber der Wasserkraftwerke, sondern ihre Eigentümer oder Stromversorger mit Abnahmeverträ- gen für den Strom das Risiko ungedeckter Gestehungskosten, so sind diese anspruchsberechtigt. Die Marktprämie wurde im Jahr 2018 ein erstes Mal auf Basis der Geschäftszahlen 2017 ausbezahlt und ist auf fünf Jahre befristet.

Für das Gesuchsjahr 2019 hat das Bundesamt für Energie (BFE) 17 Gesuche um Marktprämie in der Höhe von insgesamt rund 65.8 Millionen Franken basierend auf dem Geschäftsjahr 2018 erhalten.

Das BFE hat die Gesuche zusammen mit der von ihm mandatieren Vollzugsstelle AF-Consult Switzer- land AG überprüft und bereinigt. Aus der Überprüfung der Gesuche ergab sich aufgrund nicht anre- chenbaren Mengen Elektrizität oder Gestehungskosten eine Kürzung der Ansprüche auf 65.4 Millio- nen Franken.

Der Marktprämie stehen gemäss Artikel 36 des Energiegesetzes 0,2 Rp./kWh aus dem Netzzu- schlagsfonds (NZF) zur Verfügung, woraus im Jahr 2019 rund 111 Mio. Franken resultieren. Nach Ab- zug der Vollzugskosten für die Abwicklung der Marktprämie und der Rückerstattungen des Netzzu- schlags an energieintensive Unternehmen stehen für die Marktprämie rund 102 Mio. Franken aus dem Fonds zur Verfügung. Die Mittel wurden in diesem Jahr somit nicht vollständig ausgeschöpft.

Die Gesuchsteller können die Verfügungen innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht anfech- ten. Sobald die Beschwerdefrist ungenutzt abgelaufen ist oder ein Verfahren rechtskräftig entschieden ist, zahlt das BFE den Gesuchstellern die vollen Ansprüche aus.

Gemäss Artikel 98, Absatz 4 der Energieförderungsverordnung (EnFV) publiziert das BFE zur Markt- prämie 2019 folgende Zahlen:

- Mit der Marktprämie 2019 werden 17 Betreiber, Eigner oder Energieversorger unterstützt, die ihre Produktion aus Wasserkraft unterhalb den Gestehungskosten (inklusive marktgerechte Eigenkapitalrendite) am Markt absetzen müssen.

- Es werden 57 Anteile an insgesamt 27 unterschiedlichen Kraftwerksanlagen respektive -ge- sellschaften unterstützt.

- Die Elektrizitätsmenge, für die die Marktprämie 2019 entrichtet wird, beträgt 8’850 GWh oder 23 Prozent der Schweizer Landeserzeugung aus Wasserkraft im Jahr 2018.

- Ab dem Jahr 2018 dürfen Grundversorger den Strom aus unrentablen Grosswasserkraftwer- ken gemäss Artikel 31 EnG prioritär in der Grundversorgung absetzen.

- Von den 17 Gesuchstellern haben 7 angegeben, unrentable Grosswasserkraft in der Höhe von 3'212 GWh in die Grundversorgung geliefert zu haben.

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Konkrete Zahlen zu einzelnen Anspruchsberechtigten kann das BFE mangels gesetzlicher Grundlage aus Gründen des Datenschutzes nicht publizieren. Gemäss Artikel 99 Absatz 1 EnFV erteilt das BFE auf Anfragen von Kantonen und Gemeinden Auskunft zur Marktprämie für Wasserkraftanlagen auf ih- rem Hoheitsgebiet.

Zusätzlich zu den Marktprämien für das Gesuchsjahr 2019 verfügt das BFE diesen Herbst auch die noch ausstehenden Marktprämien für das Gesuchsjahr 2018. Im Jahr 2018 beanspruchten 24 Ge- suchsteller 118 Mio. Franken Marktprämie und somit mehr als aus dem Netzzuschlag zur Verfügung stand. Das BFE hat deshalb die Ansprüche aller Gesuchsteller linear gekürzt und bezahlte 2018 erst rund 80 Prozent der Ansprüche pro Gesuch aus. Zum jetzigen Zeitpunkt steht nun fest, wie hoch der tatsächliche dem Netzzuschlag unterliegende Endverbrauch 2018 war und wie hoch die Rückerstat- tung an netzzuschlagbefreite Unternehmen ist. Zudem besteht auch Sicherheit über die Rechtskraft aller 24 Verfügungen vom letzten Herbst sowie über die definitive Höhe der Vollzugskosten. Demnach resultierte für das Gesuchsjahr 2018 eine Fördersumme von rund 102 Mio. Franken. Die noch nicht ausbezahlte Summe von rund 21 Mio. Franken wurde nun verfügt. Das BFE wird diese Restsumme an die Gesuchsteller ausbezahlen sobald die Beschwerdefrist ungenutzt abgelaufen oder ein entspre- chendes Verfahren rechtskräftig entschieden sein wird.

Ausblick auf das Gesuchsjahr 2020

Im Jahr 2020 haben Betreiber, Eigentümer und Energieversorger mit unrentabler Wasserkraft wiede- rum Anrecht auf Marktprämie, dies gestützt auf die Geschäftszahlen 2019. Gesuche hierzu sind bis 31. Mai 2020 beim BFE einzureichen. Auf Basis der Erfahrungen aus den Gesuchsjahren 2018 und 2019 wird das BFE die Gesuchsunterlagen aktualisieren und im ersten Quartal 2020 auf seiner Webs- ite veröffentlichen.

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