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Volkertshausen AKTUELL Amtsblatt der Gemeinde Volkertshausen

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Volkertshausen AKTUELL

Amtsblatt der Gemeinde Volkertshausen

Ausgabe 29 · Mittwoch, den 19. Juli 2017

Am Dienstag, den 25. Juli 2017 um 20:00 Uhr findet im Gasthaus

»Mohren« in Volkertshausen eine außerordentliche Mitgliederver- sammlung statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung 2. Bekanntgabe der Tagesordnung 3. Finanzen Narrentreffen 4. Neuwahlen

(Narrenrat/Narrenrätin) 5. Verschiedenes

— Änderungen vorbehalten —

Fahrradtour

Mittwoch, den 26.07.2017 Treffpunkt für die Radler ist um 18:00 Uhr am Verenaplatz. Für Nichtradler ist es 19:00 Uhr am Verenaplatz. Auf unserer Tour In den kommenden Tagen kann in

unserer Gemeinde folgender Jubilar seinen Geburtstag feiern:

am 23. Juli 2017:

Edgar Lobien,

Langensteiner Straße 28 seinen 85. Geburtstag

Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen für das kommende Lebensjahr alles Gute, vor allem eine gute Gesundheit!

Öffentliche Bekanntmachung Die öffentliche Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wähler- verzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24.

September 2017 wird gemäß § 1 DVO GemO in Verbindung mit der Satzung über die Form der öffent- lichen Bekanntmachung vom 25.

Oktober 2010 in der Zeit vom 19. Juli 2017 bis einschließlich 26.

Juli 2017

durch Anschlag an der Verkün- dungstafel des Rathauses Vol- kertshausen, Hauptstraße 27, 78269 Volkertshausen, durchge- führt.

Volkertshausen, den 19. Juli 2017 Mutter, Bürgermeister

Der Satzungstext wird zusätzlich im heutigen Amtsblatt abge- druckt.

Bekanntmachung

der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wäh- lerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017

1. Das Wählerverzeichnis zur Bun- destagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Volkertshausen wird in der Zeit vom 4. September 2017 bis 8. September 2017 (20. - 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten beim Bürgermeisteramt Volkertshaus- en, Rathaus, Zimmer 5, Haupt- straße 27, 78269 Volkertshausen (nicht barrierefrei), für Wahlbe- rechtigte zur Einsichtnahme be- reitgehalten. Jeder Wahlberech- tigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Per- son im Wählerverzeichnis einge- tragenen Daten überprüfen.

Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wähler- verzeichnis eingetragenen Perso- nen überprüfen will, hat er Tat- sachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wäh- lerverzeichnisses ergeben kann.

Das Recht auf Überprüfung beste- ht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundes- meldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wäh- lerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 4. September 2017 bis zum 8. September 2017,

spätestens am 8. September 2017 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeinde- behörde Bürgermeisteramt Vol- kertshausen, Rathaus, Zimmer 5, Hauptstraße 27, 78269 Vol- kertshausen Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nieder- schrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 3. September 2017 eine Wahlbe- nachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlbe- rechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis ein- legen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die be- reits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbe- nachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 287 Konstanz durch Stimmab- gabe in einem beliebigen Wahl- raum (Wahlbezirk) dieses Wahl- kreises oder durch Briefwahl teil- nehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, 5.2 ein nicht in das Wählerver- zeichnis eingetragener Wahlbe- rechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs.

1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wäh- lerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 8. September 2017) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung ent- standen ist,

c) wenn sein Wahlrecht im Ein- spruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverze- ichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22.

September 2017, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwier- igkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegan- gen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buch- stabe a bis c angegebenen Grün- den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweis- en, dass er dazu berechtigt ist.

Ein behinderter Wahlberechtig- ter kann sich bei der Antragstel- lung der Hilfe einer anderen Per- son bedienen.

6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

IMPRESSUM

Herausgeber: Bürgermeisteramt, Volkertshausen, Hauptstraße 27, 78269 Volkertshausen

Verantwortlich für den redaktionellen Inhalt Bürgermeister Alfred Mutter Tel.: 07774/9310-0, Fax: 07774/9310-20 E-Mail:

amtsblatt@gemeinde.volkertshausen.de Redaktionsschluss donnerstags 12 Uhr Verantwortlich für Herstellung, Druck und Verteilung: Singener Wochenblatt Hadwigstraße 2a, 78224 Singen kreuz und quer durch Wies und Wald landen wir dann beim Golf- platz Wiechs zum Essen.

Grillfest

Mittwoch, 09.08.2017, 19:00 Uhr am Verenasaal. Jeder möge Salat für ein Salatbuffet beisteuern und sein Grillgut mitbringen, nebst Becher, Teller, Besteck, Serviet- ten. Getränke sind vorhanden.

Bäckerei Waldschütz spendet, wie in jedem Jahr, das Brot. Herzlichen Dank an Frau Messmer.

Fensol e.V. lädt zum Vortrag am 28.07.2017 um 20:00 Uhr in der Gems in Arlen, ein.

Thema: Novellierung der Verord- nung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)

Einladung zum Country-Sommer- fest am 29. Juli ab 11 Uhr auf der Tennisanlage TC Volkertshausen.

Die Saloon-Türen sind geöffnet bis der Letzte geht.

Wer im Western Style antritt erhält ein Whiskey for free und kann sich dann im Doppel ab 11:30 Uhr mit dem Tennisschläger duellieren.

Ab 14 Uhr wird American BBQ mit Country Music geboten, Kaffee und Kuchen anytime.

Willkommen sind alle Gäste und Tennis Interessierte

Übungsleiter/-innen gesucht Für die Gruppe Eltern-Kind-Turnen ab 1 Jahr, immer dienstags 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr in der Schul- turnhalle, suchen wir ab dem neuen Schuljahr 2017/18 min- destens zwei neue Übungsleiter/- innen. Interessierte können sich bei Nicola Karkola, Tel. 07774/

9296363, Sandra Assenheimer, Tel. 07774/9259180 oder info@- turnverein-volkertshausen.de in- formieren.

Evang. Pfarramt Aach Volkertshausen Mittwoch, den 19.07.

19:30 Uhr Kirchengemeinderats- sitzung in der Christuskirche Samstag, den 22.07.

10:00 Uhr Konfirmanden-Radtour mit dem KGR durch die Gemeinde;

Treffpunkt: Christuskirche Sonntag, den 23.07.

10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in der Christuskirche;

mit Kindergottesdienst - einen amtlichen Stimmzettel des

Wahlkreises,

- einen amtlichen blauen Stimm- zettelumschlag,

- einen amtlichen, mit der An- schrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für ein- en anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang- nahme der Unterlagen durch Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die be- vollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt;

dies hat sie der Gemeindebehör- de vor Empfangnahme der Unter- lagen schriftlich zu versichern.

Auf Verlangen hat sich die bevoll- mächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wäh- ler den Wahlbrief mit dem Stim- mzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs- form ausschließlich durch die Deutsche Post AG unentgeltlich befördert.

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Volkertshausen, den 19. Juli 2017 Die Gemeindebehörde

Mutter, Bürgermeister

Der Abwasserzweckverband HEGAU-NORD informiert:

Öffentliche Bekanntmachung A B W A S S E R Z W E C K V E R B A N D HEGAU-NORD

Am Mittwoch, 26.07.2017, findet um 11:00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Engen (Hauptstraße 11, 78234 Engen) die öffentliche Verbandsversammlung des Ab- wasserzweckverbandes Hegau- Nord statt.

Tagesordnung:

1. Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresab- schlusses für das Wirtschafts- jahr 2016

2. Wahl des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden 3. Mitteilungen und Verschiedenes Änderungen vorbehalten

Donnerstag, 20. Juli 2017 Gelber Sack

Montag, 24. Juli 2017 Biomüll

Donnerstag, 27. Juli 2017 Blaue Tonne

Montag, 31. Juli 2017 Restmüll

Biomüll

BUND-Kindergruppe Jungstörche:

Unterwegs im Spinnenreich Seidi- ge Fäden, kunstvolle Netze, wahre Wunderwerke der Natur gibt es zu bestaunen, lasst Euch überraschen!

Angesprochen sind alle Kinder im Alter zwischen 5 und 10 Jahren.

Datum: 21.07.2017 zwischen 15.30 und 17:30 Uhr, Treffpunkt:

Parkplatz Samariterwerk

Eine Mitgliedschaft beim BUND ist nicht erforderlich. Robuste, wettergerechte Kleidung und feste Schuhe sind Voraussetzung.

Bitte Sitzunterlage und kleines Vesper mitbringen. Unkosten- beitrag 2,00 Euro. Anmeldung er- forderlich

unter: Waltraud Kostmann: Tel.:

07774-1072 mobil: 0172-7406414, i n f o @ k o s t m a n n - n a t u r . d e , www.kostmann-natur.de

BUND-Ortsgruppe Volkertshausen Monatstreffen:

Unser Monatstreffen im Juli findet am Mittwoch, den 26.07.2017 um 20.00 Uhr in der Weinstube in Volkertshausen statt. Wir freuen uns über interessierte Mitbürger.

Weitere Informationen unter www.bund-volker tshausen.de oder Norbert Renner, Tel. 7779

Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung

78269 Volkertshausen • Im Bärenloh 2 Tel.: 07774 92920 • Fax: 07774 929229

Hengge

Gültig von Mi., 19.07. bis Di., 25.07.2017

Herausgeber:

Alles, außer gewöhnlich!

1.49 2.29 1.99

Barilla italienische Teig- waren verschiedene Aus- formungen, 1-kg-Packung

Barilla Sugo Basis für Bolo- gnese verschiedene Sorten, 400-g-Glas (1 kg = € 5,73)

EDEKA Antipasti  verschiedene Sorten, 150-g-Becher (100 g = € 1,33)

Lecker Pasta!

Referenzen

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