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SICHERHEITSDATENBLATT

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Academic year: 2022

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Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den Anforderungen der:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EC) Nr. 1272/2008

Erstellungsdatum 13-Okt-2021 Überarbeitet am 18-Okt-2021 Version 1

Abschnitt 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

1.1. Produktidentifikator

Produktbezeichnung Flüssige VCI-Mischung derDuramet™ Serienprodukte Sicherheitsdatenblatt Nr OCIW00020

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene Verwendung •Metallverpackungen speziellzurKorrosionshemmung

1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

E-Mail-Adresse SDS.compliance@owenscorning.com 1.4. Notrufnummern

Notrufnummer - Chemtrec 1-800-424-9300 - §45 - (EG) 1272/2008

Österreich + (43)-13649237

Belgien +(32)-28083237

Bulgarien +(359)-32570104

Kroatien +(385)-17776920

Tschechische Republik +(420)-228880039

Dänemark +(45)-69918573

Finnland +(358)-942419014

Frankreich +(33)-975181407

Deutschland 0800-181-7059 or +(49)-69643508409

Ungarn +(36)-18088425

Irland +(353)-19014670

Italien 800-789-767 or +(39)-0245557031

Lettland +(371)-66165504

Litauen +(370)-52140238

Niederlande +(31)-858880596

Norwegen +(47)-21930678

Polen +(48)-223988029

Portugal +(351)-308801773

Rumänien +(40)-37-6300026

Russland 8-800-100-6346

Saudi Arabia +(973)-8111095861

Slowakei +(421)-233057972

Slowenien +(386)-18888016

Spanien 900-868538 or +(34)-931768545

Schweden +(46)-852503403

Schweiz +(41)-435082011

Lieferanschrift European Owens Corning Fiberglas SPRL Chaussée de la Hulpe 166

1170 Brussels - Belgium

(2)

Türkei +(90)-212-7055340

Großbritannien +(44)-870-8200418

Abschnitt 2: MÖGLICHE GEFAHREN

2.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)

Akute Toxizität - Inhalativ (Staub, Nebel) Kategorie 4 - (H332)

Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 - (H410)

2.2. Kennzeichnungselemente

Signalwort Achtung

Gefahrenhinweise H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen

H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung

Sicherheitshinweise P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden

P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden

P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen

P501 - Inhalt/Behälter einer zugelassenen Einrichtung zur Abfallentsorgung zuführen 2.3. Sonstige Gefahren

Abschnitt 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN

3.1 Stoffe Nicht zutreffend 3.2 Gemische

Chemische Bezeichnung

EG-Nr: CAS-Nr Gewicht-% 2.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG)

Nr. 1272/2008 (CLP)

REACH-Registrier ungsnummer

Glycerin 200-289-5 56-81-5 10-50 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar

Natriumbenzoat 208-534-8 532-32-1 10-20 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar

Natrium nitrit 231-555-9 7632-00-0 1.5-2 Acute Tox. 3 (H301)

Aquatic Acute 1 (H400) Ox. Sol. 3 (H272)

Keine Daten verfügbar

Siliciumdioxid 231-545-4 7631-86-9 0-5 Keine Daten verfügbar 01-2119379499-16-XX

XX

Wortlaut der H- und EUH-Sätze siehe unter Abschnitt 16

Abschnitt 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

(3)

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Einatmen •BEIEINATMEN:An die frische Luftbringen und in einerPosition ruhigstellen,die das Atmen erleichtert

•BeiAtemstillstand mitzusätzlichem Sauerstoffkünstlich beatmen

•BeiAtembeschwerden Sauerstoffverabreichen

•Fürdie Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein,eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.

•Nach Exposition oderbeiÜbelkeiteinen Arztaufsuchen.

•BeiBewusstlosigkeitin stabile Seitenlage bringen und sofortärztliche Hilfe hinzuziehen.

•Die Atemwege freihalten.

•Beengende Kleidungsstücke wie Kragen,Krawatte,GürteloderHosenbund lockern.

•Beim Einatmen von Verbrennungsprodukten können Symptome verzögertauftreten.

•Die exponierte Person muss gegebenenfalls 48 Stunden lang unterärztlicher Beobachtung bleiben.

Hautkontakt •SofortmitWasserabspülen.Kontaminierte Kleidung und Schuhe vordem Ausziehen gründlich mit Wasser spülen und anschließend ausziehen. Bei Hautreaktion einen Arzt aufsuchen.

•Mindestens 10 Minuten lang weiterspülen.

Augenkontakt •SofortmitvielWasserausspülen.Nach erstem Ausspülen,evtl.vorhandene Kontaktlinsen entfernen und mindestens 15 Minuten weiter ausspülen

•BeianhaltenderAugenreizung:Ärztlichen Rateinholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Verschlucken •Den Mund mitWasserausspülen.

•Zahnprothese entfernen,sofern vorhanden

•Das Opferan die frische Luftbringen und in einerPosition ruhigstellen,die das Atmen erleichtert.

•Wurde das Materialverschlucktund die betroffene Person istbeiBewusstsein,kleine Mengen Wasser zu trinken geben.

•Sofortdamitaufhören,wenn dem Opferübelwird,da Erbrechen gefährlich sein kann.

•Ohne ärztliche Anweisung kein Erbrechen herbeiführen

•BeiErbrechen muss die Person nach vorn gelehntwerden,damitdas Erbrochene nicht eingeatmet wird.

•Ärztliche Hilfe anfordern

•Niemals einerbewusstlosen Person Wassergeben

•BeiBewusstlosigkeitin stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rateinholen

•Die Atemwege freihalten.

•Beengende Kleidungsstücke wie Kragen,Krawatte,GürteloderHosenbund lockern.

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome •Es liegen keine Informationen vor 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Hinweis an den Arzt Beim Einatmen von Verbrennungsprodukten können Symptome verzögert auftreten. Die exponierte Person muss gegebenenfalls 48 Stunden lang unter ärztlicher Beobachtung bleiben.

Abschnitt 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG

5.1. Löschmittel

Geeignete Löschmittel: •Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen,die an die örtlichen Gegebenheiten und das Umfeld angepasst sind

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren, die von dem

Stoff ausgehen

Die Hitzeeinwirkung führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr.

(4)

Gefährliche

Verbrennungsprodukte

Thermische Zersetzung führt eventuell zur Freisetzung von: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Metalloxid/-oxiden.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung

Löschtrupps müssen umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte und vollständige Einsatzkleidung tragen.

Abschnitt 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene

Vorsichtsmaßnahmen

•Mitarbeiterin sichere Bereiche evakuieren

•Ausgetretenes Materialnichtberühren und nichthindurchlaufen

•Einatmen von Dämpfen oderNebelvermeiden

•Fürangemessene Belüftung sorgen,vorallem in geschlossenen Räumen

•BeiunzureichenderBelüftung geeignetes Atemschutzgerättragen.

•Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden

Einsatzkräfte •In Abschnitt8 empfohlene persönliche Schutzausrüstung verwenden 6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen •Die Verbreitung von verschüttetem Materialsowie seinen KontaktmitBoden, Wasserläufen, Abflüssen und Abwasserkanälen vermeiden. Informieren Sie die

zuständigen Behörden, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abflusskanal, Wasserläufe, Boden oder Luft).

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Methoden für Rückhaltung •Leckage stoppen,sofern dies gefahrlos möglich ist

Verfahren zur Reinigung •Da es gemischtist/sich aufderOberfläche derVerpackung befindet,istes

unwahrscheinlich, dass es verschüttet wird. Bei einem Unfall mit Wasser verdünnen und aufwischen, wenn es an der betreffenden Stelle wasserlöslich ist. Ist es nicht wasserlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Entsorgung über ein zugelassenes Abfallentsorgungsunternehmen.

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

Verweis auf andere Abschnitte •Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt8

•Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt13

Abschnitt 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG

7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Hinweise zum sicheren Umgang •In Abschnitt8 empfohlene persönliche Schutzausrüstung verwenden

•Einatmen von Dämpfen oderNebelvermeiden

•Nichtverschlucken.

•Berührung mitHaut,Augen und Kleidung vermeiden Allgemeine Hygienehinweise •BeiGebrauch nichtessen,trinken oderrauchen

•Nach Gebrauch Gesicht,Hände und exponierte Hautgründlich waschen

•Kontaminierte Arbeitskleidung nichtaußerhalb des Arbeitsplatzes tragen

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen •Gemäß den örtlichen Vorschriften lagern

•Das Materialsollte sauber,trocken und in derOriginalverpackung aufbewahrtwerden

Unverträgliche Materialien •Unverträglich mitOxidationsmitteln

•Reduktionsmittel

(5)

•Säuren

•Laugen

7.3. Spezifische Endanwendungen

Bestimmte Verwendungen Für dieses Produkt ist keine andere spezifische Verwendung vorgesehen, mit Ausnahme der in Abschnitt 1.2 angegebenen.

Abschnitt 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN

8.1. Zu überwachende Parameter

Chemische Bezeichnung ACGIH (American Conference of Governmental Industrial Hygienists,

ehrenamtliche Organisation professioneller Beschäftigter im

Bereich Betriebshygiene)

Australien Österreich Belgien Bulgarien

Glycerin 56-81-5

10 mg/m3 10 mg/m3 TWA (mist)

Siliciumdioxid 7631-86-9

2 mg/m3 TWA: 4 mg/m3 Chemische Bezeichnung Kroatien Tschechische

Republik

Dänemark Finnland Frankreich

Glycerin 56-81-5

TWA: 10 mg/m3 TWA: 10 mg/m3 Ceiling: 15 mg/m3

TWA: 20 mg/m3 TWA: 10 mg/m3 Siliciumdioxid

7631-86-9

TWA: 0.1 mg/m3 TWA: 4.0 mg/m3

TWA: 5 mg/m3

Chemische Bezeichnung Deutschland Griechenland Ungarn Irland Italien

Glycerin 56-81-5

TWA: 200 mg/m3 TWA 10 mg/m3 Natriumbenzoat

532-32-1

TWA: 10 mg/m3 H*

Siliciumdioxid 7631-86-9

TWA: 4 mg/m3 TWA: 6 mg/m3

TWA: 2.4 mg/m3 STEL: 18 mg/m3 STEL: 7.2 mg/m3

Chemische Bezeichnung Lettland Litauen Niederlande Norwegen Polen

Glycerin 56-81-5

TWA: 10 mg/m3 Siliciumdioxid

7631-86-9

TWA: 1 mg/m3 TWA: 1.5 mg/m3

STEL: 3 mg/m3

Chemische Bezeichnung Portugal Rumänien Russland Slowakei Slowenien

Glycerin 56-81-5

TWA: 10 mg/m3 TWA: 11 mg/m3 TWA: 200 mg/m3

STEL: STEL mg/m3 Natriumbenzoat

532-32-1

MAC: 5 mg/m3 TWA: 10 mg/m3

STEL: STEL mg/m3 K*

Natrium nitrit 7632-00-0

MAC: 0.1 mg/m3 Siliciumdioxid

7631-86-9

TWA: 1 mg/m3 TWA: 2 mg/m3 STEL: 3 mg/m3 STEL: 6 mg/m3

TWA: 4 mg/m3

Chemische Bezeichnung Spanien Schweden Schweiz Großbritannien

Glycerin 56-81-5

TWA: 10 mg/m3 TWA: 50 mg/m3

STEL: 100 mg/m3

TWA: 10 mg/m3 STEL: 30 mg/m3 Siliciumdioxid

7631-86-9

TWA: 4 mg/m3 TWA: 6 mg/m3 TWA: 2.4 mg/m3 STEL: 18 mg/m3 STEL: 7.2 mg/m3

(6)

Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (Derived No Effect Level)

Es liegen keine Informationen vor.

Abgeschätzte

Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC, predicted no effect concentration)

Es liegen keine Informationen vor.

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische

Steuerungseinrichtungen

•Duschen

•Augenduschstationen

•Belüftungssysteme Persönliche Schutzausrüstung

Augen-/Gesichtsschutz •Schutzbrille mitSeitenschutz oderSicherheitsbrille tragen,wenn das Produktmechanisch bearbeitet wird (z. B. Schneiden, Brechen, Zerkleinern, Kratzen, Schleifen, Polieren oder sonstige stauberzeugende Verfahren)

Handschutz •BeiderHandhabung sind stets chemikalienbeständige und undurchlässige Handschuhe zu tragen, die einer anerkannten Norm entsprechen.

•Sicherstellen,dass die Durchbruchzeitdes Handschuhmaterials nichtüberschritten wird.

Informationen des Lieferanten zur Durchbruchszeit für die spezifischen Handschuhe verwenden

Haut- und Körperschutz •Geeignete Schutzkleidung

Atemschutz •Fürangemessene Belüftung sorgen,vorallem in geschlossenen Räumen

•BeiunzureichenderBelüftung Atemschutzgerätanlegen Begrenzung und Überwachung der

Umweltexposition

•Die Emissionen von Belüftungs-oderArbeitsausrüstungen müssen geprüftwerden,um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzvorschriften entsprechen. In einigen Fällen sind Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den

Prozessausrüstungen erforderlich, um die Emissionen auf ein akzeptables Niveau zu senken.

Abschnitt 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Physikalischer Zustand Flüssigkeit

Erscheinungsbild Es liegen keine Informationen vor

Farbe hellgelb

Geruch Es liegen keine Informationen vor.

Geruchsschwelle Es liegen keine Informationen vor

Eigenschaft Werte Bemerkungen •Methode

pH-Wert 7.5-7.9 Keine bekannt

Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Keine Daten verfügbar Keine bekannt Siedepunkt / Siedebereich Keine Daten verfügbar Keine bekannt

Flammpunkt Nicht zutreffend Keine bekannt

Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht zutreffend Keine bekannt Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar Keine bekannt Entzündlichkeitsgrenzwert in der

Luft

Keine bekannt Obere Entzündbarkeitsgrenze: Keine Daten verfügbar

Untere Entzündbarkeitsgrenze Keine Daten verfügbar

Dampfdruck Keine Daten verfügbar Keine bekannt

Dampfdichte Keine Daten verfügbar Keine bekannt

Relative Dichte 1.18-1.22 Keine bekannt

Wasserlöslichkeit Keine Daten verfügbar Keine bekannt

Löslichkeit(en) Keine Daten verfügbar Keine bekannt

Verteilungskoeffizient Keine Daten verfügbar Keine bekannt Selbstentzündungstemperatur Nicht zutreffend Keine bekannt Zersetzungstemperatur Keine Daten verfügbar Keine bekannt Viskosität Kinematic (Raumtemperatur): 0.3 to

0.4 cm2/s (30 to 40 cSt)

Keine bekannt Dynamische Viskosität Keine Daten verfügbar

(7)

Explosive Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor Brandfördernde Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor 9.2. Sonstige Angaben

Erweichungspunkt Es liegen keine Informationen vor Molekulargewicht Es liegen keine Informationen vor Gehalt (%) der flüchtigen

organischen Verbindung

Es liegen keine Informationen vor Flüssigkeitsdichte Es liegen keine Informationen vor Schüttdichte Es liegen keine Informationen vor

Abschnitt 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT

10.1. Reaktivität

10.2. Chemische Stabilität

Stabilität Unter normalen Bedingungen stabil.

Explosionsdaten Empfindlichkeit gegenüber mechanischer Einwirkung

Nein.

Empfindlichkeit gegenüber statischer Entladung

Nein.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Möglichkeit gefährlicher Reaktionen•Keine beinormalerVerarbeitung 10.4. Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Bedingungen Keine bekannt.

10.5. Unverträgliche Materialien

Unverträgliche Materialien •Unverträglich mitOxidationsmitteln

•Reduktionsmittel

•Säuren

•Laugen

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Verwendungsbedingungen keine bekannt

Abschnitt 11: Toxikologische Angaben

Produktinformationen Produkt stellt laut bekannten oder zur Verfügung gestellten Informationen keine Gefahr in der Form einer akuten Toxizität dar

Verschlucken Keine Daten verfügbar.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Es liegen keine Informationen vor Schwere

Augenschädigung/Augenreizung

Es liegen keine Informationen vor.

Sensibilisierung Es liegen keine Informationen vor Keimzell-Mutagenität Es liegen keine Informationen vor.

Karzinogenität Es liegen keine Informationen vor.

Reaktivität Keine bekannte Reaktivität

(8)

Reproduktionstoxizität Es liegen keine Informationen vor.

STOT - einmaliger Exposition Es liegen keine Informationen vor STOT - wiederholter Exposition Es liegen keine Informationen vor.

Aspirationsgefahr Es liegen keine Informationen vor.

Die folgenden Werte werden auf der Basis von Kapitel 3.1 des GHS-Dokuments berechnet

ATEmix (oral) 2,029.80

ATEmix (dermal) 10,264.30

ATEmix (Einatmen von Staub/Nebel)

2.88

Chemische Bezeichnung LD50 oral LD50 dermal LC50 Einatmen

Glycerin = 12600 mg/kg ( Rat ) > 10 g/kg ( Rabbit ) > 2.75 mg/L ( Rat ) 4 h Natriumbenzoat = 4070 mg/kg ( Rat )

Natrium nitrit = 85 mg/kg ( Rat ) = 5.5 mg/L ( Rat ) 4 h

Siliciumdioxid = 7900 mg/kg ( Rat ) > 5000 mg/kg ( Rabbit ) > 2.08 mg/L ( Rat ) 4 h

Tetrakaliumpyrophosphat > 2000 mg/kg ( Rabbit )

Abschnitt 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN

12.1. Toxizität

Chemische Bezeichnung Algen/Wasserpflanzen Fische Krebstiere

Glycerin - 51 - 57: 96 h Oncorhynchus mykiss

mL/L LC50 static

-

Natriumbenzoat - 420 - 558: 96 h Pimephales

promelas mg/L LC50 flow-through 100: 96 h Pimephales promelas

mg/L LC50 static

650: 48 h Daphnia magna mg/L EC50

Natrium nitrit - 0.19: 96 h Oncorhynchus mykiss

mg/L LC50 flow-through 0.092 - 0.13: 96 h Oncorhynchus mykiss mg/L LC50 flow-through 0.4 - 0.6:

96 h Oncorhynchus mykiss mg/L LC50 semi-static 0.65 - 1: 96 h Oncorhynchus mykiss mg/L LC50

static 2.3: 96 h Pimephales promelas mg/L LC50 flow-through 20: 96 h Pimephales promelas mg/L

LC50 static

-

Siliciumdioxid 440: 72 h Pseudokirchneriella subcapitata mg/L EC50

5000: 96 h Brachydanio rerio mg/L LC50 static

7600: 48 h Ceriodaphnia dubia mg/L EC50

12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Es liegen keine Informationen vor.

12.3. Bioakkumulationspotenzial Es liegen keine Informationen vor.

Chemische Bezeichnung Verteilungskoeffizient

Glycerin -1.76

Natriumbenzoat -2.13

Natrium nitrit -3.7

12.4. Mobilität im Boden

Mobilität im Boden Es liegen keine Informationen vor.

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12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Ergebnisse der PBT- und

vPvB-Bewertung

Es liegen keine Informationen vor.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor

Abschnitt 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG

13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung

Kontaminierte Verpackung •Die Entsorgung sollte in Übereinstimmung mitden geltenden regionalen,nationalen und lokalen Gesetzen und Richtlinien erfolgen

Abschnitt 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT

IMDG

14.1 UN-Nummer Nicht reguliert 14.2 Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung

Nicht reguliert 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert 14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert 14.5 Meeresschadstoff Nicht zutreffend 14.6 Sondervorschriften Nein

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des

MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code

Es liegen keine Informationen vor

RID

14.1 UN-Nummer Nicht reguliert 14.2 Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung

Nicht reguliert 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert 14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert 14.5 Umweltgefahren Nicht zutreffend 14.6 Sondervorschriften Nein

ADR

14.1 UN-Nummer Nicht reguliert 14.2 Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung

Nicht reguliert 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert 14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert 14.5 Umweltgefahren Nicht zutreffend 14.6 Sondervorschriften Nein

IATA

14.1 UN-Nummer Nicht reguliert 14.2 Ordnungsgemäße

UN-Versandbezeichnung

Nicht reguliert 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert 14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert 14.5 Umweltgefahren Nicht zutreffend 14.6 Sondervorschriften Nein

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Abschnitt 15: RECHTSVORSCHRIFTEN

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Chemische Bezeichnung Französische RG-Nummer Titel

Siliciumdioxid 7631-86-9

RG 25 -

Europäische Union

Richtlinie 98/24/EG für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten

Genehmigungen und/oder Verwendungsbeschränkungen:

Dieses Produkt enthält keine Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen (Verordnung (EG)( Nr. 1907/2006, (REACH), Anhang XIV) Dieses Produkt enthält keine Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen (Verordnung (EG)( Nr. 1907/2006, (REACH), Anhang XVII)

Verordnung zu ozonzonabbauenden Stoffen (EG) Nr. 1005/2009 Nicht zutreffend

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbericht Es liegen keine Informationen vor

Abschnitt 16: SONSTIGE ANGABEN

Schlüssel oder Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme

Wortlaut der H-Sätze, auf die in Abschnitt 3 Bezug genommen wird

H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel H301 - Giftig bei Verschlucken

H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen Legende

Erstellungsdatum 13-Okt-2021

Überarbeitet am 18-Okt-2021

Hinweis zur Überarbeitung Nicht zutreffend

Dieses Materialsicherheitsdatenblatt entspricht den Anforderungen der Vorschrift (EU) Nr. 1907/2006 Ende des Sicherheitsdatenblatts

* Hautbestimmung Grenzwert Maximaler Grenzwert

STEL STEL (Short Term Exposure Limit, Wert für Kurzzeitexposition)

TWA TWA (zeitlich gewichteter Mittelwert)

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