Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den Anforderungen der:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Verordnung (EC) Nr. 1272/2008
Erstellungsdatum 13-Okt-2021 Überarbeitet am 18-Okt-2021 Version 1
Abschnitt 1: BEZEICHNUNG DES STOFFS BEZIEHUNGSWEISE DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS
1.1. Produktidentifikator
Produktbezeichnung Flüssige VCI-Mischung derDuramet™ Serienprodukte Sicherheitsdatenblatt Nr OCIW00020
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Empfohlene Verwendung •Metallverpackungen speziellzurKorrosionshemmung
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
E-Mail-Adresse SDS.compliance@owenscorning.com 1.4. Notrufnummern
Notrufnummer - Chemtrec 1-800-424-9300 - §45 - (EG) 1272/2008
Österreich + (43)-13649237
Belgien +(32)-28083237
Bulgarien +(359)-32570104
Kroatien +(385)-17776920
Tschechische Republik +(420)-228880039
Dänemark +(45)-69918573
Finnland +(358)-942419014
Frankreich +(33)-975181407
Deutschland 0800-181-7059 or +(49)-69643508409
Ungarn +(36)-18088425
Irland +(353)-19014670
Italien 800-789-767 or +(39)-0245557031
Lettland +(371)-66165504
Litauen +(370)-52140238
Niederlande +(31)-858880596
Norwegen +(47)-21930678
Polen +(48)-223988029
Portugal +(351)-308801773
Rumänien +(40)-37-6300026
Russland 8-800-100-6346
Saudi Arabia +(973)-8111095861
Slowakei +(421)-233057972
Slowenien +(386)-18888016
Spanien 900-868538 or +(34)-931768545
Schweden +(46)-852503403
Schweiz +(41)-435082011
Lieferanschrift European Owens Corning Fiberglas SPRL Chaussée de la Hulpe 166
1170 Brussels - Belgium
Türkei +(90)-212-7055340
Großbritannien +(44)-870-8200418
Abschnitt 2: MÖGLICHE GEFAHREN
2.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Akute Toxizität - Inhalativ (Staub, Nebel) Kategorie 4 - (H332)
Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 - (H410)
2.2. Kennzeichnungselemente
Signalwort Achtung
Gefahrenhinweise H332 - Gesundheitsschädlich bei Einatmen
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise P261 - Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden P271 - Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden
P273 - Freisetzung in die Umwelt vermeiden
P312 - Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P391 - Verschüttete Mengen aufnehmen
P501 - Inhalt/Behälter einer zugelassenen Einrichtung zur Abfallentsorgung zuführen 2.3. Sonstige Gefahren
Abschnitt 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN
3.1 Stoffe Nicht zutreffend 3.2 Gemische
Chemische Bezeichnung
EG-Nr: CAS-Nr Gewicht-% 2.1 Einstufung gemäß Verordnung (EG)
Nr. 1272/2008 (CLP)
REACH-Registrier ungsnummer
Glycerin 200-289-5 56-81-5 10-50 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Natriumbenzoat 208-534-8 532-32-1 10-20 Keine Daten verfügbar Keine Daten verfügbar
Natrium nitrit 231-555-9 7632-00-0 1.5-2 Acute Tox. 3 (H301)
Aquatic Acute 1 (H400) Ox. Sol. 3 (H272)
Keine Daten verfügbar
Siliciumdioxid 231-545-4 7631-86-9 0-5 Keine Daten verfügbar 01-2119379499-16-XX
XX
Wortlaut der H- und EUH-Sätze siehe unter Abschnitt 16
Abschnitt 4: ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Einatmen •BEIEINATMEN:An die frische Luftbringen und in einerPosition ruhigstellen,die das Atmen erleichtert
•BeiAtemstillstand mitzusätzlichem Sauerstoffkünstlich beatmen
•BeiAtembeschwerden Sauerstoffverabreichen
•Fürdie Erste Hilfe leistende Person kann es gefährlich sein,eine Mund-zu-Mund-Beatmung durchzuführen.
•Nach Exposition oderbeiÜbelkeiteinen Arztaufsuchen.
•BeiBewusstlosigkeitin stabile Seitenlage bringen und sofortärztliche Hilfe hinzuziehen.
•Die Atemwege freihalten.
•Beengende Kleidungsstücke wie Kragen,Krawatte,GürteloderHosenbund lockern.
•Beim Einatmen von Verbrennungsprodukten können Symptome verzögertauftreten.
•Die exponierte Person muss gegebenenfalls 48 Stunden lang unterärztlicher Beobachtung bleiben.
Hautkontakt •SofortmitWasserabspülen.Kontaminierte Kleidung und Schuhe vordem Ausziehen gründlich mit Wasser spülen und anschließend ausziehen. Bei Hautreaktion einen Arzt aufsuchen.
•Mindestens 10 Minuten lang weiterspülen.
Augenkontakt •SofortmitvielWasserausspülen.Nach erstem Ausspülen,evtl.vorhandene Kontaktlinsen entfernen und mindestens 15 Minuten weiter ausspülen
•BeianhaltenderAugenreizung:Ärztlichen Rateinholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen Verschlucken •Den Mund mitWasserausspülen.
•Zahnprothese entfernen,sofern vorhanden
•Das Opferan die frische Luftbringen und in einerPosition ruhigstellen,die das Atmen erleichtert.
•Wurde das Materialverschlucktund die betroffene Person istbeiBewusstsein,kleine Mengen Wasser zu trinken geben.
•Sofortdamitaufhören,wenn dem Opferübelwird,da Erbrechen gefährlich sein kann.
•Ohne ärztliche Anweisung kein Erbrechen herbeiführen
•BeiErbrechen muss die Person nach vorn gelehntwerden,damitdas Erbrochene nicht eingeatmet wird.
•Ärztliche Hilfe anfordern
•Niemals einerbewusstlosen Person Wassergeben
•BeiBewusstlosigkeitin stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rateinholen
•Die Atemwege freihalten.
•Beengende Kleidungsstücke wie Kragen,Krawatte,GürteloderHosenbund lockern.
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Symptome •Es liegen keine Informationen vor 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Hinweis an den Arzt Beim Einatmen von Verbrennungsprodukten können Symptome verzögert auftreten. Die exponierte Person muss gegebenenfalls 48 Stunden lang unter ärztlicher Beobachtung bleiben.
Abschnitt 5: MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel: •Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen,die an die örtlichen Gegebenheiten und das Umfeld angepasst sind
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren, die von dem
Stoff ausgehen
Die Hitzeeinwirkung führt zu Druckanstieg mit Berstgefahr.
Gefährliche
Verbrennungsprodukte
Thermische Zersetzung führt eventuell zur Freisetzung von: Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Stickoxiden, Metalloxid/-oxiden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
Löschtrupps müssen umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte und vollständige Einsatzkleidung tragen.
Abschnitt 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Personenbezogene
Vorsichtsmaßnahmen
•Mitarbeiterin sichere Bereiche evakuieren
•Ausgetretenes Materialnichtberühren und nichthindurchlaufen
•Einatmen von Dämpfen oderNebelvermeiden
•Fürangemessene Belüftung sorgen,vorallem in geschlossenen Räumen
•BeiunzureichenderBelüftung geeignetes Atemschutzgerättragen.
•Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden
Einsatzkräfte •In Abschnitt8 empfohlene persönliche Schutzausrüstung verwenden 6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen •Die Verbreitung von verschüttetem Materialsowie seinen KontaktmitBoden, Wasserläufen, Abflüssen und Abwasserkanälen vermeiden. Informieren Sie die
zuständigen Behörden, wenn durch das Produkt eine Umweltbelastung verursacht wurde (Abflusskanal, Wasserläufe, Boden oder Luft).
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Methoden für Rückhaltung •Leckage stoppen,sofern dies gefahrlos möglich ist
Verfahren zur Reinigung •Da es gemischtist/sich aufderOberfläche derVerpackung befindet,istes
unwahrscheinlich, dass es verschüttet wird. Bei einem Unfall mit Wasser verdünnen und aufwischen, wenn es an der betreffenden Stelle wasserlöslich ist. Ist es nicht wasserlöslich, mit einem inerten trockenen Material absorbieren und in einen geeigneten Abfallbehälter geben. Entsorgung über ein zugelassenes Abfallentsorgungsunternehmen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Verweis auf andere Abschnitte •Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt8
•Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt13
Abschnitt 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang •In Abschnitt8 empfohlene persönliche Schutzausrüstung verwenden
•Einatmen von Dämpfen oderNebelvermeiden
•Nichtverschlucken.
•Berührung mitHaut,Augen und Kleidung vermeiden Allgemeine Hygienehinweise •BeiGebrauch nichtessen,trinken oderrauchen
•Nach Gebrauch Gesicht,Hände und exponierte Hautgründlich waschen
•Kontaminierte Arbeitskleidung nichtaußerhalb des Arbeitsplatzes tragen
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerbedingungen •Gemäß den örtlichen Vorschriften lagern
•Das Materialsollte sauber,trocken und in derOriginalverpackung aufbewahrtwerden
Unverträgliche Materialien •Unverträglich mitOxidationsmitteln
•Reduktionsmittel
•Säuren
•Laugen
7.3. Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendungen Für dieses Produkt ist keine andere spezifische Verwendung vorgesehen, mit Ausnahme der in Abschnitt 1.2 angegebenen.
Abschnitt 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
8.1. Zu überwachende Parameter
Chemische Bezeichnung ACGIH (American Conference of Governmental Industrial Hygienists,
ehrenamtliche Organisation professioneller Beschäftigter im
Bereich Betriebshygiene)
Australien Österreich Belgien Bulgarien
Glycerin 56-81-5
10 mg/m3 10 mg/m3 TWA (mist)
Siliciumdioxid 7631-86-9
2 mg/m3 TWA: 4 mg/m3 Chemische Bezeichnung Kroatien Tschechische
Republik
Dänemark Finnland Frankreich
Glycerin 56-81-5
TWA: 10 mg/m3 TWA: 10 mg/m3 Ceiling: 15 mg/m3
TWA: 20 mg/m3 TWA: 10 mg/m3 Siliciumdioxid
7631-86-9
TWA: 0.1 mg/m3 TWA: 4.0 mg/m3
TWA: 5 mg/m3
Chemische Bezeichnung Deutschland Griechenland Ungarn Irland Italien
Glycerin 56-81-5
TWA: 200 mg/m3 TWA 10 mg/m3 Natriumbenzoat
532-32-1
TWA: 10 mg/m3 H*
Siliciumdioxid 7631-86-9
TWA: 4 mg/m3 TWA: 6 mg/m3
TWA: 2.4 mg/m3 STEL: 18 mg/m3 STEL: 7.2 mg/m3
Chemische Bezeichnung Lettland Litauen Niederlande Norwegen Polen
Glycerin 56-81-5
TWA: 10 mg/m3 Siliciumdioxid
7631-86-9
TWA: 1 mg/m3 TWA: 1.5 mg/m3
STEL: 3 mg/m3
Chemische Bezeichnung Portugal Rumänien Russland Slowakei Slowenien
Glycerin 56-81-5
TWA: 10 mg/m3 TWA: 11 mg/m3 TWA: 200 mg/m3
STEL: STEL mg/m3 Natriumbenzoat
532-32-1
MAC: 5 mg/m3 TWA: 10 mg/m3
STEL: STEL mg/m3 K*
Natrium nitrit 7632-00-0
MAC: 0.1 mg/m3 Siliciumdioxid
7631-86-9
TWA: 1 mg/m3 TWA: 2 mg/m3 STEL: 3 mg/m3 STEL: 6 mg/m3
TWA: 4 mg/m3
Chemische Bezeichnung Spanien Schweden Schweiz Großbritannien
Glycerin 56-81-5
TWA: 10 mg/m3 TWA: 50 mg/m3
STEL: 100 mg/m3
TWA: 10 mg/m3 STEL: 30 mg/m3 Siliciumdioxid
7631-86-9
TWA: 4 mg/m3 TWA: 6 mg/m3 TWA: 2.4 mg/m3 STEL: 18 mg/m3 STEL: 7.2 mg/m3
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (Derived No Effect Level)
Es liegen keine Informationen vor.
Abgeschätzte
Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC, predicted no effect concentration)
Es liegen keine Informationen vor.
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische
Steuerungseinrichtungen
•Duschen
•Augenduschstationen
•Belüftungssysteme Persönliche Schutzausrüstung
Augen-/Gesichtsschutz •Schutzbrille mitSeitenschutz oderSicherheitsbrille tragen,wenn das Produktmechanisch bearbeitet wird (z. B. Schneiden, Brechen, Zerkleinern, Kratzen, Schleifen, Polieren oder sonstige stauberzeugende Verfahren)
Handschutz •BeiderHandhabung sind stets chemikalienbeständige und undurchlässige Handschuhe zu tragen, die einer anerkannten Norm entsprechen.
•Sicherstellen,dass die Durchbruchzeitdes Handschuhmaterials nichtüberschritten wird.
Informationen des Lieferanten zur Durchbruchszeit für die spezifischen Handschuhe verwenden
Haut- und Körperschutz •Geeignete Schutzkleidung
Atemschutz •Fürangemessene Belüftung sorgen,vorallem in geschlossenen Räumen
•BeiunzureichenderBelüftung Atemschutzgerätanlegen Begrenzung und Überwachung der
Umweltexposition
•Die Emissionen von Belüftungs-oderArbeitsausrüstungen müssen geprüftwerden,um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der Umweltschutzvorschriften entsprechen. In einigen Fällen sind Abluftwäscher, Filter oder technische Änderungen an den
Prozessausrüstungen erforderlich, um die Emissionen auf ein akzeptables Niveau zu senken.
Abschnitt 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN
9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Physikalischer Zustand Flüssigkeit
Erscheinungsbild Es liegen keine Informationen vor
Farbe hellgelb
Geruch Es liegen keine Informationen vor.
Geruchsschwelle Es liegen keine Informationen vor
Eigenschaft Werte Bemerkungen •Methode
pH-Wert 7.5-7.9 Keine bekannt
Schmelzpunkt / Gefrierpunkt Keine Daten verfügbar Keine bekannt Siedepunkt / Siedebereich Keine Daten verfügbar Keine bekannt
Flammpunkt Nicht zutreffend Keine bekannt
Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht zutreffend Keine bekannt Entzündbarkeit (fest, gasförmig) Keine Daten verfügbar Keine bekannt Entzündlichkeitsgrenzwert in der
Luft
Keine bekannt Obere Entzündbarkeitsgrenze: Keine Daten verfügbar
Untere Entzündbarkeitsgrenze Keine Daten verfügbar
Dampfdruck Keine Daten verfügbar Keine bekannt
Dampfdichte Keine Daten verfügbar Keine bekannt
Relative Dichte 1.18-1.22 Keine bekannt
Wasserlöslichkeit Keine Daten verfügbar Keine bekannt
Löslichkeit(en) Keine Daten verfügbar Keine bekannt
Verteilungskoeffizient Keine Daten verfügbar Keine bekannt Selbstentzündungstemperatur Nicht zutreffend Keine bekannt Zersetzungstemperatur Keine Daten verfügbar Keine bekannt Viskosität Kinematic (Raumtemperatur): 0.3 to
0.4 cm2/s (30 to 40 cSt)
Keine bekannt Dynamische Viskosität Keine Daten verfügbar
Explosive Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor Brandfördernde Eigenschaften Es liegen keine Informationen vor 9.2. Sonstige Angaben
Erweichungspunkt Es liegen keine Informationen vor Molekulargewicht Es liegen keine Informationen vor Gehalt (%) der flüchtigen
organischen Verbindung
Es liegen keine Informationen vor Flüssigkeitsdichte Es liegen keine Informationen vor Schüttdichte Es liegen keine Informationen vor
Abschnitt 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT
10.1. Reaktivität
10.2. Chemische Stabilität
Stabilität Unter normalen Bedingungen stabil.
Explosionsdaten Empfindlichkeit gegenüber mechanischer Einwirkung
Nein.
Empfindlichkeit gegenüber statischer Entladung
Nein.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Möglichkeit gefährlicher Reaktionen•Keine beinormalerVerarbeitung 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen Keine bekannt.
10.5. Unverträgliche Materialien
Unverträgliche Materialien •Unverträglich mitOxidationsmitteln
•Reduktionsmittel
•Säuren
•Laugen
10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Verwendungsbedingungen keine bekannt
Abschnitt 11: Toxikologische Angaben
Produktinformationen Produkt stellt laut bekannten oder zur Verfügung gestellten Informationen keine Gefahr in der Form einer akuten Toxizität dar
Verschlucken Keine Daten verfügbar.
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Es liegen keine Informationen vor Schwere
Augenschädigung/Augenreizung
Es liegen keine Informationen vor.
Sensibilisierung Es liegen keine Informationen vor Keimzell-Mutagenität Es liegen keine Informationen vor.
Karzinogenität Es liegen keine Informationen vor.
Reaktivität Keine bekannte Reaktivität
Reproduktionstoxizität Es liegen keine Informationen vor.
STOT - einmaliger Exposition Es liegen keine Informationen vor STOT - wiederholter Exposition Es liegen keine Informationen vor.
Aspirationsgefahr Es liegen keine Informationen vor.
Die folgenden Werte werden auf der Basis von Kapitel 3.1 des GHS-Dokuments berechnet
ATEmix (oral) 2,029.80
ATEmix (dermal) 10,264.30
ATEmix (Einatmen von Staub/Nebel)
2.88
Chemische Bezeichnung LD50 oral LD50 dermal LC50 Einatmen
Glycerin = 12600 mg/kg ( Rat ) > 10 g/kg ( Rabbit ) > 2.75 mg/L ( Rat ) 4 h Natriumbenzoat = 4070 mg/kg ( Rat )
Natrium nitrit = 85 mg/kg ( Rat ) = 5.5 mg/L ( Rat ) 4 h
Siliciumdioxid = 7900 mg/kg ( Rat ) > 5000 mg/kg ( Rabbit ) > 2.08 mg/L ( Rat ) 4 h
Tetrakaliumpyrophosphat > 2000 mg/kg ( Rabbit )
Abschnitt 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN
12.1. Toxizität
Chemische Bezeichnung Algen/Wasserpflanzen Fische Krebstiere
Glycerin - 51 - 57: 96 h Oncorhynchus mykiss
mL/L LC50 static
-
Natriumbenzoat - 420 - 558: 96 h Pimephales
promelas mg/L LC50 flow-through 100: 96 h Pimephales promelas
mg/L LC50 static
650: 48 h Daphnia magna mg/L EC50
Natrium nitrit - 0.19: 96 h Oncorhynchus mykiss
mg/L LC50 flow-through 0.092 - 0.13: 96 h Oncorhynchus mykiss mg/L LC50 flow-through 0.4 - 0.6:
96 h Oncorhynchus mykiss mg/L LC50 semi-static 0.65 - 1: 96 h Oncorhynchus mykiss mg/L LC50
static 2.3: 96 h Pimephales promelas mg/L LC50 flow-through 20: 96 h Pimephales promelas mg/L
LC50 static
-
Siliciumdioxid 440: 72 h Pseudokirchneriella subcapitata mg/L EC50
5000: 96 h Brachydanio rerio mg/L LC50 static
7600: 48 h Ceriodaphnia dubia mg/L EC50
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Es liegen keine Informationen vor.
12.3. Bioakkumulationspotenzial Es liegen keine Informationen vor.
Chemische Bezeichnung Verteilungskoeffizient
Glycerin -1.76
Natriumbenzoat -2.13
Natrium nitrit -3.7
12.4. Mobilität im Boden
Mobilität im Boden Es liegen keine Informationen vor.
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Ergebnisse der PBT- und
vPvB-Bewertung
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor
Abschnitt 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG
13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung
Kontaminierte Verpackung •Die Entsorgung sollte in Übereinstimmung mitden geltenden regionalen,nationalen und lokalen Gesetzen und Richtlinien erfolgen
Abschnitt 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT
IMDG
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert 14.2 Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
Nicht reguliert 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert 14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert 14.5 Meeresschadstoff Nicht zutreffend 14.6 Sondervorschriften Nein
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Es liegen keine Informationen vor
RID
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert 14.2 Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
Nicht reguliert 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert 14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert 14.5 Umweltgefahren Nicht zutreffend 14.6 Sondervorschriften Nein
ADR
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert 14.2 Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
Nicht reguliert 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert 14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert 14.5 Umweltgefahren Nicht zutreffend 14.6 Sondervorschriften Nein
IATA
14.1 UN-Nummer Nicht reguliert 14.2 Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung
Nicht reguliert 14.3 Transportgefahrenklassen Nicht reguliert 14.4 Verpackungsgruppe Nicht reguliert 14.5 Umweltgefahren Nicht zutreffend 14.6 Sondervorschriften Nein
Abschnitt 15: RECHTSVORSCHRIFTEN
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Chemische Bezeichnung Französische RG-Nummer Titel
Siliciumdioxid 7631-86-9
RG 25 -
Europäische Union
Richtlinie 98/24/EG für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten
Genehmigungen und/oder Verwendungsbeschränkungen:
Dieses Produkt enthält keine Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen (Verordnung (EG)( Nr. 1907/2006, (REACH), Anhang XIV) Dieses Produkt enthält keine Stoffe, die der Zulassungspflicht unterliegen (Verordnung (EG)( Nr. 1907/2006, (REACH), Anhang XVII)
Verordnung zu ozonzonabbauenden Stoffen (EG) Nr. 1005/2009 Nicht zutreffend
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbericht Es liegen keine Informationen vor
Abschnitt 16: SONSTIGE ANGABEN
Schlüssel oder Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme
Wortlaut der H-Sätze, auf die in Abschnitt 3 Bezug genommen wird
H272 - Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel H301 - Giftig bei Verschlucken
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen Legende
Erstellungsdatum 13-Okt-2021
Überarbeitet am 18-Okt-2021
Hinweis zur Überarbeitung Nicht zutreffend
Dieses Materialsicherheitsdatenblatt entspricht den Anforderungen der Vorschrift (EU) Nr. 1907/2006 Ende des Sicherheitsdatenblatts
* Hautbestimmung Grenzwert Maximaler Grenzwert
STEL STEL (Short Term Exposure Limit, Wert für Kurzzeitexposition)
TWA TWA (zeitlich gewichteter Mittelwert)