15.02.2018
Im Januar mehr als 7.300 Parkverstöße geahndet und rund 440 Fahrzeuge abgeschleppt
Im Stadtgebiet Ludwigshafen hat die Verkehrsüberwachung des Bereiches Straßenverkehr im Januar 7.315 Parkverstöße geahndet. Zudem ließ die Verkehrsüberwachung 438 widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen, die beispielsweise Zufahrten versperrten oder den Verkehr blockierten. Außerdem wurden in zwölf Fällen Fahrzeuge sichergestellt.
Im Februar hat die Verkehrsüberwachung ihre intensiven Kontrollen fortgeführt und am Sonntag, 11. Februar 2018, in der Zeit von 7 bis 13 Uhr insgesamt 60 Fahrzeuge abschleppen lassen, die entlang der Strecke des Fasnachtsumzugs widerrechtlich abgestellt waren.
Anlässlich dieser Zahlen appellierte Kämmerer und Ordnungsdezernent Dieter Feid an Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die Regeln der Straßenverkehrsordnung beim Abstellen ihrer Fahrzeuge zu achten. "Es ist nicht hinnehmbar, dass Wege, die im Notfall zur Rettung und Bergung von Menschen benötigt werden, durch verantwortungslose oder gedankenlose Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verstellt werden und
Rettungsdienste im Einsatz behindern", sagte Kämmerer und Ordnungsdezernent Dieter Feid.
Die städtische Verkehrsüberwachung geht seit einigen Monaten verschärft gegen Verstöße vor, die die Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigen. "Es ist auch in keiner Weise hinnehmbar, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung oder andere Einsatzkräfte bei der Ausübung ihrer Tätigkeit beschimpft, angepöbelt oder sogar tätlich attackiert werden", betonte er.
Jede Attacke gegen städtische Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter werde von der
Stadtverwaltung zur Anzeige gebracht. Feid verwies auf einen aktuellen Vorfall vom Dienstag, 6. Februar 2018, bei dem einem Ordnungsbeamten der Verkehrsüberwachung während einer Kontrolle in der Roonstraße aus dem Fenster eines Hauses ein Messer an den Kopf geworfen wurde.
Die Verkehrsüberwachung hat in den vergangenen Monaten mit Schwerpunktkontrollen insbesondere im Innenstadtbereich ihr Vorgehen gegen Parkverstöße intensiviert. Der Bereich Straßenverkehr nimmt unter anderem die kommunale Aufgabe der Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs wahr. Bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs sanktioniert die Verkehrsüberwachung Parkverstöße, im Falle des Fließverkehrs werden Überschreitungen der jeweils vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit geahndet.