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Konnte ermittelt werden, an welcher Stelle die Geisterfahrer auf die Autobahn gelangen? 3

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I 123/2008 BVE 10. September 2008 BVE C Interpellation

1536 Bornoz Flück, La Heutte (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 10.04.2008

Warum hat es so viele Geisterfahrer auf der A16?

Viel zu oft werden die Autofahrer auf der A16 zwischen Biel und La Heutte über die Verkehrsmeldungen am Radio angewiesen, nicht zu überholen und auf der rechten Fahrspur zu bleiben, weil ihnen ein Geisterfahrer entgegenkommt.

Seit der Eröffnung dieser Autobahn ist es öfters zu solchen Zwischenfällen gekommen.

Man kann sich somit fragen, ob inzwischen alles unternommen wurde, um solche gefährlichen Situationen inskünftig zu verhindern.

Der Regierungsrat wird um die detaillierte Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Warum kommt es immer wieder zu Geisterfahrten, obwohl die Signalisation anscheinend verbessert worden ist?

2. Konnte ermittelt werden, an welcher Stelle die Geisterfahrer auf die Autobahn gelangen?

3. Wurden die Geisterfahrer befragt?

4. Wenn ja: Welches Profil haben sie? Handelt es sich um:

• Autofahrer ohne Erfahrung?

• Autofahrer aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland, die diese Strasse zum ersten Mal benutzten?

• Leichtsinnige Autofahrer, die eine Wette abgeschlossen haben und die Strasse als Hindernisparcours betrachten?

Antwort des Regierungsrates

Seit dem 1. Januar 2008 (Inkrafttreten des Neuen Finanzausgleichs NFA) ist der Bund Ei- gentümer der Taubenlochstrasse. Dieser Abschnitt der Nationalstrasse A16 ist der Filiale 1 des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) in Estavayer-le-Lac zugeteilt. Mit der neuen Kom- petenzzuteilung ist die ASTRA-Filiale für die Signalisation dieses Abschnittes zuständig.

Gestützt auf die bisher gemachten Erfahrungen können die Fragen wie folgt beantwortet werden:

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Zu Frage 1:

Es kommt in der Tat immer wieder zu Falschfahrten auf dem Teilstück Péry – Bienne der A16. Aus diesem Grund wurde im März 2005 der Bericht "analyse des accidents" erstellt.

Daraus wurden eine Vielzahl von Empfehlungen zu Signalisation und Markierung umgesetzt, wie zum Beispiel verdoppelte und vergrösserte Vorschriftssignale "Einfahrt verboten", Leitbaken, Leitpfosten, Markierung von Richtungspfeilen, Sicherheits- und Wartelinien und Sperrflächen. Diese Massnahmen haben zu einer Verbesserung der Situation geführt, doch es kommt noch immer zu Falschfahrten. Über die Gründe für diese Falschfahrten gibt es keine gesicherten Aussagen.

Immerhin lassen sich zwei spezifische Gründe dafür erkennen, dass die falsch fahrenden Personen offenbar nicht jederzeit realisieren, dass sie sich auf einer Autobahn befinden:

Erstens ist die Streckenführung je Talseite getrennt und zweitens wird die Taubenlochstrasse als eine Nationalstrasse dritter Klasse auch vom Langsamverkehr benutzt.

Die Kompetenz zur Prüfung weiterer Massnahmen liegt nun beim Bund und der Regierungsrat wird das Bundesamt für Strassen auf die Problematik aufmerksam machen.

Zu Frage 2:

In den wenigsten Fällen können gemeldete Falschfahrer durch die Polizei angehalten werden. In den Fällen, wo dies möglich ist (mit oder ohne Unfall), können die Lenkerinnen oder Lenker anschliessend befragt werden. Weder aufgrund dieser Aussagen noch aufgrund von Zeugenaussagen lassen sich Stellen ausmachen, die gehäuft Ausgangspunkt für Falschfahrten gewesen wären.

Zu Frage 3:

Ja, angehaltene Lenkerinnen und Lenker werden durch die Polizei immer befragt.

Zu Frage 4:

• Häufig sind ältere Lenkerinnen und Lenker betroffen, die seit vielen Jahren im Besitz der jeweiligen Führerausweiskategorie und eigentlich erfahren sind. Mit zunehmendem Alter verringert sich bei einigen Personen die Fahrpraxis und dementsprechend nimmt auch die Routine ab.

• Tendenziell handelt es sich um Lenkerinnen und Lenker, die im näheren Umkreis des Ereignisses wohnhaft sind.

• Leichtsinniges Verhalten wurde bisher nie festgestellt. In der Regel können sich die Lenkerinnen und Lenker nicht erklären, wie es zu einer solchen Situation kommen konnte. Als Grund werden auch Orientierungsschwierigkeiten angegeben.

An den Grossen Rat

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