AUFGABEN
der rechtlichen
BETREUUNG
Fachbereich Jugend und Schule Betreuungsstelle für Erwachsene
Was sind die Ziele einer Betreuung?
In einem Betreuungsplan wird festgehalten, welche Ziele erreicht werden sollen und welche Schritte dafür unternommen werden müssen.
Gerade bei jüngeren Menschen, die etwa aufgrund einer Krisensituation eine Betreuung haben, ist das Hauptziel, dass diese wieder aufgehoben werden kann.
Klienten mit einer Demenz-Erkrankung werden hingegen bis zum Lebensende auf eine Betreuung angewiesen sein.
Kurzfristige Ziele einer Betreuung können sein:
die finanzielle Situation oder die gesundheitliche Versorgung sicherzustellen.
Wer kontrolliert den Betreuer?
Das Betreuungsgericht. Einmal im Jahr muss der Be- treuer dem Gericht einen Bericht übersenden. Das Gericht prüft dadurch, ob der Betreuer richtig und gut für den Betreuten gehandelt hat.
Ärzte, Verwandte, Familienangehörige oder auch Freunde können Beschwerden oder Anmerkungen beim Gericht einreichen.
Das Gericht muss diese Hinweise prüfen und eventuell einen anderen Betreuer bestellen.
Wer sind die Ansprechpartnerinnen bei der Stadt Bottrop?
Betreuungsstelle der Stadt Bottrop Osterfelder Straße 27
46236 Bottrop
Die Betreuungsstelle befindet sich im 4. OG.
Ein Aufzug ist vorhanden.
Termine bitte telefonisch vereinbaren bei:
Alana Schubert Telefon (02041) 70 - 4160 Sabine Gerner Telefon (02041) 70 - 4161 Melanie Behr Telefon (02041) 70 - 3594 Wir sind bei weiteren Fragen gerne für Sie da!
Fachbereich Jugend und Schule Betreuungsstelle für Erwachsene
In diesem Faltblatt wird auf die parallele Nennung der Geschlechtsformen, der besseren Lesbarkeit wegen verzichtet.
Die anderen Formen sind immer einschließlich mit gemeint. Fotos: © AdobeStock
Wann ist eine Betreuung nötig?
Gesetzliche Betreuungen sind notwendig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und nicht mehr im eigenen Interesse Entschei- dungen treffen kann.
Betreute sind meist psychisch krank, geistig oder körperlich beein trächtigt, süchtig oder dement.
Einige wurden durch eine plötzliche Erkrankung wie einen Herz infarkt oder durch einen Unfall aus ihrem bisherigen Leben geworfen.
Wichtig ist, dass die Eigenständigkeit der Betreuten bewahrt wird und dass ihr Wille und ihre Interessen respektiert werden.
Auf keinen Fall darf über den Kopf der Betreuten hin- weg entschieden werden.
Für welche Bereiche ist der Betreuer zuständig?
Das kommt ganz auf die zu betreuende Person an. Das Betreuungsgericht bestimmt, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist.
Nur für die Bereiche, für die der Betreute nicht mehr selbst entscheiden kann, springt der Betreuer ein.
Wenn es dem Betreuten zum Beispiel schwer fällt, mit Geld umzugehen, kann dies der Betreuer übernehmen.
Die Aufgabenbereiche des Betreuers stehen in seinem Betreuerausweis (Bestallungsurkunde).
Ist man automatisch geschäftsunfähig, wenn man einen Betreuer hat?
Nein! Auch wer einen Betreuer hat, kann voll geschäftsfähig sein. Dies kann dazu führen, dass der Betreuer und der Betreute gegensätzliche Entscheidungen treffen.
Beide Entscheidungen sind erst einmal rechtsgültig.
Bei Streitigkeiten muss das Gericht entscheiden, ob der Betreute geschäftsunfähig ist.
Dürfen Menschen mit rechtlicher Betreuung wählen?
Ja. Menschen mit Behinderung, die eine rechtliche Be- treuung haben, dürfen in Deutschland wählen. Zum Beispiel bei Bundestags-, Landtags- oder Europa- wahlen. Außerdem gibt es noch eine weitere neue Regel im Bundeswahlgesetz: Wer nicht lesen kann oder anderweitig eingeschränkt ist, dem darf geholfen werden.
Für welche Bereiche ist der Betreuer nicht zuständig?
• Fahrdienste zu übernehmen/
kein Hol- und Bringdienst
• Hauswirtschaft zu übernehmen
• gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder sonstige Beschäftigung
• Übernahme von Kranken- und Altenpflege
• den Wocheneinkauf vorzunehmen
• Geld an Betreute zu verleihen oder zu verauslagen
• Regelung der Bestattung
In der Regel bieten die Betreuer jedoch echte Lebens- hilfe. Wenn es möglich ist und dem Klienten hilft, wird auch das soziale Umfeld eingebunden.