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Zielvereinbarung (ZV) Gender für das Jahr 2020

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Academic year: 2022

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Zielvereinbarung (ZV) zwischen

dem Jobcenter Bremen,

der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven

und der Stadtgemeinde Bremen vertreten durch die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa

Ausgangslage:

Die Integrationsquote (IQ) von Frauen ist im Jobcenter Bremen deutlich niedriger als die von Männern (Frauen 13,7 %, Männer 24,4 %). Zudem ist die IQ von Frauen im Jobcenter Bre- men niedriger als die IQ von Frauen im Vergleichstyp IIIb (JC 13,7 %, VT 18 %). Kritische diesbezügliche Befunde weist auch das „Faktenblatt Gleichstellung im SGB II“ im Hinblick auf die IQ von Frauen und Männern in spezifischen Bedarfsgemeinschaftstypen auf. So be- trägt die Integrationsquote von Frauen in Partner-BG ohne Kinder 11 %, während sie bei alleinerziehenden Frauen 14,9 % beträgt.

Vor diesem Hintergrund sehen die Partner der ZV nach einem Erprobungsjahr 2019 einen erneuten Handlungsbedarf. Allgemeines Ziel ist eine verbesserte gendergerechte Beratung, Förderung und Integration von Frauen. Konkretes Ziel ist es, Frauen und Männer gleichbe- rechtigt, also ihrem Anteil an den arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ent- sprechend in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Sukzessive soll der Abstand der IQ von Frau- en und Männern verringert werden. In 2020 soll die Integrationsquote für Frauen stärker steigen als die der Männer. Mit dieser Entwicklung soll auch die Integrationsquote des Job- centers insgesamt verbessert werden und der Abstand der IQ von Frauen im JC im Ver- gleich zum VT verringert werden.

Die Zielvereinbarung beinhaltet folgende drei Ziele:

Ziel 1: Steigerung der Integrationsquote Frauen

Die IQ von Frauen soll um 7,3 % steigen, also von 13,7 % (Dezember 2019) auf 14,7 % (De- zember 2020). Um den Abstand zwischen männlicher und weiblicher Quote zu verringern, muss die IQ von Frauen stärker steigen als die von Männern. Im Fall eines Rückgangs der IQ insgesamt müsste die IQ der Frauen weniger stark sinken als die der Männer.

Ziel 2: Steigerung des Anteils von Frauen in Maßnahmen

Die Eintrittsquote von Frauen in Maßnahmen soll verbessert werden. Ziel ist es, über alle Maßnahmen den Soll-Wert zu erreichen, der sich aus dem Anteil von Frauen an den arbeits- losen erwerbsfähigen Leistungsberechtigungen ergibt.

Der Sollwert für das Jahr 2020 beträgt 40,6 %.

Ziel 3: Frühzeitige Beratung

Elternteile, insbesondere Frauen mit Kindern unter drei Jahren sollen frühzeitiger beraten und gefördert werden, damit nicht wertvolle Zeit für die Arbeitsmarktförderung und - integration verstreicht. Eine ausführliche Beratung soll schon vor Mutterschutz und Erzie- hungszeit erfolgen. Der Beratungs- und Betreuungsprozess soll mindestens im halbjährli-

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2 chen Turnus verbindlich fortgesetzt werden, um die Betreuungssituation und beruflichen Perspektiven im Blick zu behalten. Spätestens 6 Monate vor dem dritten Geburtstag des Kindes sind die Betreuungssituation und die nächsten Schritte im Integrationsprozess zu klären (vgl. auch Beschluss des Bund-Länder-Ausschuss SGB II „Hinweise zur Betreuung, Beratung und Aktivierung von Erziehenden im Rahmen von § 10 Abs. 1 Nr. 3 SGB II“, Anla- ge).

Berichterstattung

Über die Zielerreichung sowie über Steuerungsimpulse wird in jeder Trägerversammlung (TV) berichtet. In der ersten TV wird insb. das Ergebnis der ZV des Vorjahres ausgewertet.

Der Bericht für die zweite TV wird durch die Befunde des „Faktenblatts Gleichstellung im SGB II“ ergänzt.

Laufzeit der Zielvereinbarung

Die ZV wird bis für das Jahr 2020 abgeschlossen. Nach Auswertung der Ergebnisse in der ersten TV 2021 wird entschieden, ob und in welcher Weise die ZV im Jahr 2021 fortgesetzt wird.

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