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Einführung der Pauschalen Beihilfe im Land Bremen/GPR-Rundschreiben Nr. 11 vom 09.08.2019

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28195 Bremen Internet: www.gesamtpersonalrat.bremen.de

G E S A M T P E R S O N A L R A T A K T U E L L

Mitteilungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Interessenvertretungen der bremischen Verwaltungen und Betriebe

Bremen

Auskunft erteilt: Ina Menzel Telefon: 361 89452

-Rundschreiben Nr. 11 vom 9. August 2019

Einführung der Pauschalen Beihilfe im Land Bremen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn sich Bremer Beamtinnen und Beamte in der Vergangenheit in einer

gesetzlichen Krankenversicherung absichern wollten, mussten sie seit mehr als zwei Jahrzehnten für die kompletten Beitragskosten aufkommen. Als freiwillig Versicherte im Solidarsystem gesetzliche Krankenversicherung haben sie den sogenannten Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil aus eigener Tasche voll bezahlen müssen. Diese Ungerechtigkeit wurde mit der Einführung der Pauschalen Beihilfe behoben und das Bremer Beihilfesystem um eine weitere Option ergänzt.

Bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und künftige Beamtinnen und Beamte, die in der

gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben wollen, können auf Antrag seit dem 1. Juni dieses Jahres Gebrauch von der pauschalen Beihilfe machen.

Die übrigen Beamtinnen und Beamte, die sich bereits freiwillig gesetzlich versichert haben, bekommen diese Möglichkeit ab dem 1. Januar 2020. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in eine gesetzliche wird auf Grundlage der neuen Bremer Regelung nicht ermöglicht und kann nur auf Bundesebene im Rahmen der Sozialgesetzgebung geregelt werden.

Bei einem Anspruch auf Freie Heilfürsorge wird eine Pauschale Beihilfe nicht gewährt.

Die Entscheidung über die Mitgliedschaft in einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, ob pauschalierte oder individuelle Beihilfe, will gut überlegt sein. Die Senatorin für Finanzen gibt mit ihrem Rundschreiben Nr. 11/2019 eine

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-Rundschreiben Nr. 11 vom 9. August 2019 Seite 2 von 2

wichtige Information als Entscheidungshilfe heraus. Eine individuelle Beratung durch die gesetzliche Krankenversicherung oder die privaten Versicherungsunternehmen über Kosten und Leistungen des Versicherungsschutzes ist unbedingt anzuraten.

Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass eine Prüfung der Einführung der Pauschalen Beihilfe auf freiwilliger Grundlage auch für die Bereiche mit freier Heilfürsorge erfolgen soll und eine qualifizierte Beratung zu den unterschiedlichen Beihilfesystemen sichergestellt wird. Sollte es hierzu neue Entwicklungen geben, werden wir unverzüglich informieren.

Mit kollegialen Grüßen

Ina Menzel

stellv. Vorsitzende

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