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Zugangsbedingungen zum Master-Stg ab WS 15/16

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Zugangsbedingungen zum Master-Stg ab WS 15/16

Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Maschinenbau ab WS 2015/16 ist ein Bachelorabschluss mit mindestens 210 Credit-Points oder ein Diplomabschluss im Be- reich Maschinenbau oder in einem vergleichbaren Studiengang. Das Studium muss mit einer Mindestnote1 von 2,5 abgeschlossen worden sein. Die Gesamtnote wird dabei als gewichtete Durchschnittsnote berechnet. Die Gewichtung erfolgt nach den Credit-Points der einzelnen benoteten Module. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.

Der Zugang kann bei einer schlechteren Durchschnittsnote auch gewährt werden, wenn eine mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit nach dem Bachelor-Studium ausgeübt wurde.

Hat die Bewerberin oder der Bewerber einen Bachelorabschluss mit weniger als 210 Credit-Points, so können Bewerber zugelassen werden, wenn sie die fehlenden Leistungs- punkte nachholen, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.

1. Bewerber mit mindestens 6 Monaten einschlägiger Berufstätigkeit:

a) 20 CP werden für die Praxisphase2 anerkannt, wenn eine mindestens sechsmo- natige einschlägige Berufstätigkeit vorliegt. Die noch zu erbringenden 10 CP müssen aus den Modulen des Bachelor-Studienganges erbracht werden. Die auszuwählenden Module dürfen nicht Bestandteil des bisherigen Curriculums gewesen sein. Die Module müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden.

b) 10 CP werden zusätzlich zu den Credit-Points nach 1a) anerkannt, wenn die einschlägige Berufserfahrung mindestens ein Jahr betragen hat. Die 10 CP werden als Projektarbeit (Wahlpflichtfächer) anerkannt.

2. Bewerber mit weniger als 6 Monaten einschlägiger Berufstätigkeit:

a) 20 CP müssen als Praxisphase2 erbracht werden.

b) Weitere 10 CP müssen aus den Modulen des Bachelor-Studienganges erbracht werden. Die auszuwählenden Module dürfen nicht Bestandteil des bisherigen Curriculums gewesen sein. Die Module müssen vom Prüfungsausschuss geneh- migt werden.

Eine Zulassung kann nur unter der Bedingung ausgesprochen werden, dass bis zur An- meldung der Masterarbeit die fehlenden Credit-Points nachgewiesen werden.

Koblenz, den 18. Juni 2015

Prof. Dr. Thoralf Johansson

stv. Vorsitzender Prüfungsausschuss

1Dies ist eine notwendige Bedingung, zusätzlich ist der Studiengang aktuell zulassungsbeschränkt.

2nach der PO des BA-Stg Maschinenbau/Entwicklung und Konstruktion vom 30.11.2011

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