• Keine Ergebnisse gefunden

Vergabe der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr der Stadt Paderborn

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vergabe der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr der Stadt Paderborn"

Copied!
56
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Vergabe der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr der Stadt

Paderborn

Ergänzendes Dokument zur

Vorabbekanntmachung/Vorinformation der Stadt Paderborn

Juni 2021

(2)
(3)

Stadt Paderborn

Vergabe der Verkehrsleistungen im Stadtverkehr der Stadt

Paderborn

Ergänzendes Dokument zur Vorabbekanntma- chung/ Vorinformation

der Stadt Paderborn

Aufgabenträger und zuständige Behörde:

Stadt Paderborn

Stadtplanungsamt, Abt. Verkehrsplanung Pontanusstraße 55

33102 Paderborn

Paderborn, Juni 2021

(4)
(5)

Inhalt:

1  Erläuterungen zum Dokument ... 1 

2  Verkehrsleistungen ... 2 

2.1  Fahrplanangebot ... 2 

2.2  Umfang des Verkehrsangebotes ... 4 

2.3  Hinweise zur Anpassung der Leistungen und Qualitäten während der Laufzeit des ÖDA ... 4 

2.4  Anschlusssicherung ... 5 

2.5  Einsatz von differenzierten Fahrzeuggrößen im Linienverkehr ... 5 

2.6  Vergabe von Subunternehmerleistungen ... 7 

3  Tarif ... 7 

4  Qualitative Anforderungen für weitere Themenbereiche / sonstige Standards .. 7 

5  Betriebspflicht ... 9 

5.1  Verfügbarkeit des Fahrplanangebotes / Ausfallquote ... 9 

5.2  Pünktlichkeitsmonitoring ... 10 

5.3  Platzkapazitäten / Besetzungsgrad ... 11 

6  Anforderungen an die Verkehrsdurchführung ... 12 

6.1  Anforderungen an Betriebshof und Betriebsleitstelle ... 12 

6.2  Verantwortliche Ansprechperson auf Seiten des Betreibers ... 13 

6.3  Betriebs-, Verspätungs- und Störfallmanagement ... 13 

6.4  Umleitungsmanagement ... 14 

6.5  Rechnergestütztes Betriebsleitsystem / ITCS ... 15 

6.6  Anschlusssicherung ... 16 

6.7  Kommunikation Leitstelle – Fahrzeug ... 17 

6.8  Anforderungen an die Durchführung des Bedarfsverkehrs ... 17 

7  Fahrscheinvertrieb ... 18 

8  Fahrgastinformation und Kundenkommunikation ... 19 

8.1  Fahrgastinformationskanäle ... 19 

8.2  Fahrgastinformationen im Störfall ... 24 

9  Anforderungen an das Personal ... 24 

9.1  Leitstellenpersonal ... 24 

9.2  Fahrpersonal ... 25 

9.3  Personal mit regelmäßigem Kundenkontakt (Kundencenter und Verwaltung) ... 27 

(6)

9.4  Vertriebspersonal externe Vertriebspartner ... 28 

9.5  Personal für Sicherheit und Service sowie Fahrausweisprüfung ... 28 

9.6  Mitarbeiterschulung und Qualitätssicherung ... 28 

10  Anforderungen an die Haltestelleneinrichtung ... 29 

10.1  Haltestelleneinrichtung ... 29 

10.2  Haltestellenzustand ... 29 

10.3  Reinigung und Schadensbeseitigung ... 30 

11  Anforderungen an die Fahrzeuge ... 30 

11.1  Anforderungen an die Fahrzeugausstattung im Linienverkehr ... 30 

11.2  Mitnahme von Fahrrädern ... 33 

11.3  Mitnahme von Elektromobilen (E-Scootern) ... 33 

11.4  Anforderungen an die laufende Instandhaltung zum kundengerechten Erscheinungsbild ... 34 

11.5  Umweltstandards ... 34 

11.6  Außenwerbung an den Fahrzeugen ... 35 

11.7  Mindestanforderungen für Fahrzeuge im ALF-Verkehr ... 36 

11.8  Fahrzeugzustand, -reinigung und Schadensbeseitigung... 36 

12  Serviceleistungen ... 38 

12.1  Kundencenter ... 38 

12.2  Vertriebspartner / Verkaufsstellen ... 39 

12.3  Mobilitätsgarantie... 39 

12.4  Ausstieg ab 20.00 Uhr zwischen den Bushaltestellen ... 39 

12.5  Durchführung von Busschule und Mobilitätstrainings ... 40 

12.6  Fundsachen ... 41 

13  Marketing ... 41 

13.1  Allgemeines Marketing ... 41 

13.2  Marketingbudget ... 42 

14  Mitwirkungspflichten ... 42 

14.1  Teilnahme an Sitzungen politischer Gremien und Verankerung in lokalen Netzwerken ... 42 

14.2  Mitgliedschaft Verbundgesellschaft (Tarif) ... 42 

14.3  Kooperationen ... 43 

15  Sozialstandards ... 43 

(7)

15.2  Interessenvertretung der Mitarbeiter ... 44 

15.3  Arbeits- / Pausenzeiten ... 44 

15.4  Pausen- / Sozialräume ... 44 

15.5  Gesundheitsmanagement ... 45 

16  Einnahmensicherung / Fahrscheinkontrolle ... 45 

17  Fahrgasterhebungen ... 45 

18  Qualitätsmanagement / Berichtswesen ... 46 

18.1  Qualitätsmanagement ... 46 

18.2  Qualitätskontrollen und -sicherung ... 46 

18.3  Beschwerdemanagement ... 47 

18.4  Berichtswesen ... 47 

18.5  Absicherung der Mindeststandards der Vorabbekanntmachung und Verbindliche Zusicherung ... 48 

Anlagen:

 Anlage 1:

Linien-Fahrpläne Hauptlinien, Nebenlinien und Nachtbusse (Stand Juni 2021)

 Anlage 2:

E-Wagenfahrpläne im Verstärkerverkehr (Hinweis: Es handelt sich um Fahrpläne mit Fahrplanstand im 1. Quartal 2020, vor der Corona-Pandemie. Die E-Wagen- Fahrten und deren Betriebskilometer können von Schuljahr zu Schuljahr variie- ren und sind, bei Bedarf auch innerhalb eines Schuljahres, im Fahrplan kurzfris- tig an die Bedarfe bzw. die Nachfrage anzupassen.)

 Anlage 3:

Liniennetzplan Stadt Paderborn (Stand Juni 2021)

 Anlage 4:

Liniennetzplan Nachtbus Stadt Paderborn (Stand Juni 2021)

In der Wortwahl des Dokuments werden geschlechtsneutrale Formulierun- gen bevorzugt (z. B. Fahrpersonal, Rollstuhlfahrende). Aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine weitere getrenntgeschlechtliche Formulierung verzichtet (z. B. Betreiber). In diesen Fällen werden ausdrücklich alle Ge- schlechter gleichermaßen angesprochen.

(8)
(9)

Seite | 1

1 Erläuterungen zum Dokument

Die Stadt Paderborn als Aufgabenträger und zuständige Behörde beabsichtigt zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleis- tungen im öffentlichen Personennahverkehr, mit Wirkung zum 01.01.2023 eine Di- rektvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDA) zu vergeben, der die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Verkehrsdienste im ÖPNV für das Stadt- gebiet Paderborn als Gesamtleistung (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG) zum Gegen- stand hat.

Gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hat die Stadt Paderborn eine Vorabbekanntmachung/Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Gemäß § 12 Abs. 6 PBefG löst diese Bekanntma- chung eine Frist für die Stellung etwaiger Anträge für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb des Stadtverkehrs Paderborn aus. Eigenwirtschaftliche Genehmigungsan- träge können nur innerhalb von drei Monaten nach Vorabbekanntma-

chung/Veröffentlichung der Vorinformation gestellt werden.

Gemäß § 8a Abs. 2 Sätze 3 bis 5 PBefG sollen mit der Vorabbekanntmachung die Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards angegeben wer- den, die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbunden sein werden.

Dazu dient dieses ergänzende Dokument (Kapitel 2 einschließlich Anlagen).

Hinweise zur genehmigungsrechtlichen Bedeutung dieser Anforderungen finden Sie in Abschnitt VI.1.) „Zusätzliche Angaben“ der vorgenannten Veröffentlichung.

Das nachstehende Dokument enthält wesentliche Anforderungen im Sinne von

§ 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG.

(10)

Seite | 2

2 Verkehrsleistungen 2.1 Fahrplanangebot

Die Linien des Paderborner Stadtbusverkehrs stellen betrieblich und wirtschaftlich ein zusammengehörendes Netz dar. Das ÖPNV-Konzept der Stadt Paderborn aus 2017, welches Bestandteil des bestehenden Nahverkehrsplanes des nph ist, weist den Stadtverkehr daher als ein Integriertes Gesamtnetz „Stadtverkehr Pa- derborn“ aus. Dementsprechend erfolgt die hiesige Vergabe als Gesamtleistung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG.

Grundlage der Vorabbekanntmachung ist das Fahrplanangebot zum Fahrplanstand Juni 2021 (Referenzfahrpläne siehe Anlage 1). Zudem hat der Betreiber in Nachfra- gespitzen die erforderlichen Verstärkerfahrten sicherzustellen (derzeitiges E-

Wagen-Angebot vgl. Anlage 2). Die konkreten Linienführungen sind aus dem beige- fügten Liniennetzplan (siehe Anlage 3) zu entnehmen. Die aufgeführte Linienfüh- rung, zu bedienende Haltestellen, Betriebszeiten, Takte / Fahrtenanzahl sind einzu- halten.

Die Betriebsaufnahme beginnt am 01.01.2023 und endet am 31.12.2032.

Tabelle 1: Linien im Gesamtnetz „Stadtverkehr Paderborn“

Linie Linienweg Linienlänge Hauptlinien mit Unterlinien nach § 42 PBefG

1 Hauptbahnhof - Sennelager 12,8

2 Wewer - Marienloh 17,4

3 Mönkeloh - Lemgoer Str. 13,0

4 HN-Wendeschleife - Dahl 13,7

5 Hauptbahnhof - Ingolstädter Weg 5,9

6/61 Sande - Auf der Lieth 18,8

7 Technologiepark - Friedhof Auf dem Dören 9,5

8 Gesseln - Neuenbeken 21,9

9 Hbf - Kaukenberg 8,4

11 Hauptbahnhof - Thuner Siedlung 9,4

24/28 Wewer - Kaukenberg/Dahl 33,3

58 HN-Wendeschleife - Sande 24,8

68 Sande - Schöne Aussicht 16,1

Gesamt 205,0

Nebenlinien nach § 42 PBefG

12 Hauptbahnhof - Lerchenweg 8,7

(11)

Seite | 3

46* Hauptbahnhof - Haxtergrund 7,6

47 Hauptbahnhof - Dahl 11,7

94 UNI-Linie 6,4

52 Marienloh - Kilianbad 14,7

Gesamt 60,1

Nachtlinien nach § 42 PBefG

N1 Zentralstation - Marienloh 10,5

N2 Zentralstation - Neuenbeken 12,9

N3 Zentralstation - Kaukenberg 8,7

N4 Zentralstation - Dahl 12,3

N5 Zentralstation - Wewer 10,1

N6 Zentralstation - Gesseln 10,0

N7 Zentralstation - Sande 12,3

N8 Zentralstation - Sennelager 13,3

Gesamt 90,1

Verkehr nach § 43 PBefG

Schüler 21 Anbindung Hamborn (bis 31.10.2025) 10,8 Schüler 31 Anbindung Hamborn (bis 31.10.2025) 20,6 P+R Liborifest (weitere Betriebstage per Anzeige) 2,8

Gesamt 34,2

Gesamt 389,4

Die Fortschreibung des Fahrplans, insbesondere das Reagieren auf Nachfrage- schwankungen und Störungen, liegt in der unternehmerischen Verantwortung des Betreibers. Mögliche Anpassungen haben in enger Abstimmung mit der Stadt Pa- derborn und unter Berücksichtigung der im ÖPNV-Konzept definierten Richtwerte für die Mindest-Bedienungsqualität zu erfolgen.

Sonder- und Zusatzleistungen

Neben den Regelverkehrsleistungen (vgl. Fahrpläne; Anlagen 1 und 2) sind zusätz- liche Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen (insbesondere Libori Stadtfest und Weihnachtsmarkt, darüber hinaus auch Karnevalsumzug, Osterlauf und Früh- lingsfest) zu erbringen.

1 Korrespondierende BBH-Genehmigung für anschließende Linienabschnitte.

(12)

Seite | 4

Dies schließt ein, dass während der gesamten Libori-Festwoche mit Ausnahme der Nacht vom zweiten Libori-Sonntag auf den darauffolgenden Montag der Nachtbus- verkehr derart zu erweitern ist, dass alle acht Nachtbuslinien stündlich verkehren (0:30 Uhr, 1:30 Uhr, 2:30 Uhr und 3:30 Uhr ab Westerntor). Zudem ist an den bei- den Libori-Wochenenden sowie an den Advents-Samstagen ein P+R-Shuttle-

Verkehr zwischen den Haltestellen „Heinz-Nixdorf-Wendeschleife“ und „Westerntor“

(Herz-Jesu-Kirche) vorzuhalten (vgl. Tabelle 1).

2.2 Umfang des Verkehrsangebotes

Die jährliche zu erbringende Regelverkehrsleistung beträgt ca. 4,25 Millionen Fahr- plankilometer im festbedienten Linienverkehr. Hierin enthalten sind die vom Betrei- ber in Nachfragespitzen zusätzlich zu erbringenden Verstärkerfahrten.

Zusätzlich zu erbringen sind Sonder- und Zusatzleistungen im Rahmen von Veran- staltungen (s. o.) in einer Größenordnung von derzeit insgesamt etwa 13 Tsd.

Fahrplankilometern pro Jahr, sowie Leistungen im Bedarfsverkehr in einer Größen- ordnung von rund 1 Tsd. Fahrplankilometern pro Jahr.

Zudem hat der Betreiber Mehrleistungen, die aufgrund von Umleitungen infolge von Baumaßnahmen oder Unwetter erforderlich werden, zu erbringen.

2.3 Hinweise zur Anpassung der Leistungen und Quali- täten während der Laufzeit des ÖDA

Die Stadt Paderborn lässt durch einen externen Gutachter ein integriertes Mobili- tätskonzept erstellen; eingeschlossen ist eine Potenzialanalyse für Taktverdichtun- gen. Politisch beschlossenes Ziel der Stadt Paderborn ist es, den ÖPNV als Rückgrat des Mobilitätssystems in Paderborn weiterzuentwickeln. Ergebnis der Bearbeitung und der politischen Meinungsbildung könnte sein, dass das ÖPNV-Angebot in Pader- born in den nächsten Jahren ausgebaut wird, um den Anteil des ÖPNV am Modal- Split signifikant zu erhöhen.

Der ÖDA für die Gesamtleistung wird vor diesem Hintergrund absehbar mit der An- forderung verbunden sein, dass der Betreiber auf Anforderung der Stadt Paderborn über das vorstehend beschriebene Mindestangebot hinausgehende zusätzliche Leis- tungen erbringen muss. Dies kann nach derzeitigem Kenntnisstand eine Ausweitung der Leistungen um den Faktor 1,3 bis 1,5 gegenüber dem Status quo umfassen.2 Dafür wird der ÖDA Leistungsänderungsregelungen beinhalten, wonach die Stadt Paderborn vom Betreiber verlangen kann, das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP / das ÖPNV-Konzept in seiner jeweils geltenden Fassung und an Beschlüsse der zu- ständigen Behörde sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische

2 Im Falle einer eigenwirtschaftlichen Verkehrserbringung kann der Verkehrserbringer aus-

(13)

Seite | 5 Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen. Die Ände-

rungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste.

Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplanangebots, hinsichtlich der Form der Bedie- nung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben.

Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom Betreiber zu erbringende Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Erwartet wird die hierfür erforderliche Flexibilität des Unternehmens bei der Fahrplangestaltung.

2.4 Anschlusssicherung

Die aus der Fahrplanstruktur abzuleitende Anschlusssystematik an allen wichtigen Verknüpfungspunkten (auch zwischen ÖPNV und SPNV) sowie die Abstimmung der Fahrplantakte von über längere Streckenabschnitte sich ergänzenden Linien sind bei der betrieblichen Umsetzung der Fahrpläne vom Betreiber aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten.

Die Anschlüsse an Zu- und Abbringer innerhalb des Stadtbusnetzes sind durch ein automatisiertes Anschlusssicherungssystem als Bestandteil des ITCS sicherzustellen (vgl. Abschnitte 6.5 und 6.6). Es ist zu gewährleisten, bei Bedarf bis zu drei Minu- ten auf verspätete Zubringerverkehre zu warten. Die gilt insbesondere in Zeiten und Räumen mit ausgedünnter Taktfolge.

Vorrangige einzuhaltende Verknüpfungen im Stadtbusnetz bestehen an den Ver- knüpfungspunkten Westerntor, Am Bogen und Schloß Neuhaus.

2.5 Einsatz von differenzierten Fahrzeuggrößen im Li- nienverkehr

Die Leistungen im Linienverkehr sind grundsätzlich mit Linienbussen mit einer Kapazität von rund 80 Fahrgastplätzen (nach Herstellerangabe) zu erbringen. Auf- grund eines erhöhten Beförderungsbedarfs müssen auf vielen Fahrten Gelenkfahr- zeuge mit deutlich mehr Fahrgastplätzen (mind. 135 Fahrgastplätze nach Herstel- lerangabe), eingesetzt werden. Der jeweilige Fahrzeugtyp ist in Abhängigkeit der erforderlichen Kapazitäten einzusetzen. Einen Überblick über den derzeitigen Fahr- zeugeinsatz gibt Tabelle 2. Zu berücksichtigen ist, dass zu Anlässen wie Volksfes- ten, Fußballspielen etc. in Abhängigkeit des Beförderungsbedarfs die eingesetzte Gefäßgröße insbesondere bei den Nachtbussen ggf. anzupassen ist.

Eine Besonderheit bildet die ALF-Linie 46 in das Naherholungsgebiet Haxtergrund.

Hier kann die Gefäßgröße flexibel dem Bedarf entsprechend angepasst werden (sie- he Abschnitt Nr. 11.7).

(14)

Seite | 6

Tabelle 2: Überblick über den Fahrzeugeinsatz nach Linien (während Vorlesungsbetrieb)

Linie Überwiegender Fahrzeugeinsatz Einzelne Fahrten Hauptlinien

Linie 1 NGL  NL 

Linie 2 NGL  NL 

Linie 3 NL  NGL 

Linie 4 NGL  ‐ 

Linie 5 NL  NGL 

Linie 6 NGL  NL 

Linie 7 NL  ‐ 

Linie 8 NGL  NL 

Linie 9 NGL  ‐ 

Linie 11 NGL  NL 

Linie 28 NGL  NL 

Linie 58 NGL  NL 

Linie 68 NGL  NL 

Nebenlinien

Linie UNI NGL  ‐ 

Linie 12 NL  ‐ 

Linie 24 NGL  ‐ 

Linie 43 NL  ‐ 

Linie 46 (ALF) je nach Gruppengröße von Pkw bis NL  

Linie 47 NGL  ‐ 

Linie 52 NGL  NL 

Linie 61 NGL  NL 

Nachtbus

Linie N1 NL  ‐

Linie N2 NL  ‐

Linie N3 NL  ‐

Linie N4 NL  ‐

Linie N5 NL  ‐

Linie N6 NL  ‐

Linie N7 NL  ‐

Linie N8 NL  ‐

Fahrzeugtypen NL NGL

Niederflur Solo-Bus Niederflur Gelenkbus

(15)

Seite | 7

2.6 Vergabe von Subunternehmerleistungen

Die Vergabe von Unteraufträgen muss die Regelungen der Verordnung 1370/2007 und die hierzu zu berücksichtigende Rechtsprechung beachten.

Soweit der Betreiber für die Durchführung des in Abschnitt 2.1 beschriebenen Ver- kehrsangebots Subunternehmer beauftragt, hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung auch von diesen eingehalten werden.

3 Tarif

Der Betreiber hat den Westfalentarif in seiner jeweils gültigen Fassung verbindlich anzuwenden.

Die geltenden Tarifbestimmungen können unter folgender Internetadresse abgeru- fen werden: https://www.westfalentarif.de/de/der-

westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/.

Ferner ist der Betreiber verpflichtet, die „Beförderungsbedingungen für die Ver- bund- und Gemeinschaftstarife in NRW“ anzuwenden. Die Beförderungsbedingun- gen stehen unter selbigem Link zur Verfügung.

Es handelt sich dabei um Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförde- rungstarife und -bedingungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Satz 5 PBefG.

Ein Exemplar der jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingun- gen des Gemeinschaftstarifes ist im Verkehrseinsatz im Fahrzeug mitzuführen und dem Fahrgast bei Bedarf zur Einsicht auszuhändigen.

4 Qualitative Anforderungen für weitere Themenbe- reiche / sonstige Standards

Die Qualität der gegenständlichen Verkehrsleistung soll durch die Festlegung geeig- neter Standards und durch deren Überwachung sichergestellt werden. Der ÖDA wird zu nachfolgend aufgeführten Themenbereichen mit den verbindlichen spezifi- schen Anforderungen bei der Erbringung der Verkehrsleistungen verbunden sein:

 Betriebspflicht

o Verfügbarkeit des Fahrplanangebotes (Ausfallquote), o Pünktlichkeitsmonitoring,

o Platzkapazitäten/Besetzungsgrad,

 Verkehrsdurchführung

o Betriebshof und Betriebsleitstelle,

o Verantwortliche Ansprechperson auf Seiten des Verkehrsunternehmens, o Betriebsleitstelle,

(16)

Seite | 8

o Betriebs-, Verspätungs- und Störfallmanagement, o Umleitungsmanagement,

o Rechnergestütztes Betriebsleitsystem, o Bedarfsverkehr,

 Fahrgastinformation und Kundenkommunikation, o Fahrgastinformationskanäle,

o Fahrgastinformation im Störfall,

 Personal (aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsfeldern, z. B. Leitstellenpersonal, Fahr- personal etc.)

 Fahrzeuge, insbesondere o Fahrzeugausstattung,

o Außengestaltung der Fahrzeuge und Werbung, o Fahrzeugzustand und -reinigung,

o Umweltstandards,

 Serviceleistungen, insbesondere o Kundenzentrum,

o Vertriebspartner,

o Busschule / Mobilitätstraining,

 Marketing,

 Mitwirkungspflichten,

 Fahrgasterhebung,

 Einnahmensicherung / Fahrscheinkontrolle.

Die konkreten Anforderungen sind im Folgenden dargestellt.

Der ÖDA wird ferner mit folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV verbunden sein:

 Fahrzeugausstattung (siehe Abschnitt 11)

 barrierefreie Internetseite und Fahrgast-App (siehe Abschnitt 8.1)

Der ÖDA wird mit der Anforderung verbunden sein, die Anforderungen des Tarif- treue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG - NRW) zu beachten und repräsentative Tarifverträge gem. der Repräsentative Tarifverträge Verordnung (RepTVVO) vom 5. April 2016 anzuwenden, die das für Arbeit zuständige Ministerium festgelegt hat (siehe auch Abschnitt 15.1).

(17)

Seite | 9 Der ÖDA wird weiterhin verbindliche Anforderungen in den Bereichen

 Qualitätskontrollen und –sicherung,

 Beschwerdemanagement,

 Berichtspflichten, festlegen.

Diese Anforderungen gelten nicht nur für den Betreiber selbst, sondern gleicherma- ßen auch für vom Betreiber ggf. eingesetzte Nachunternehmer (Subunternehmer).

In diesem Fall trägt der Betreiber die Verantwortung für die Durchsetzung der Qua- litätsstandards gegenüber seinen Nachunternehmern.

Bei den vorgenannten Anforderungen handelt es sich um Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 2ff. PBefG. Diese Anforderungen sind nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2ff. PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit etwai- ger eigenwirtschaftlicher Anträge. Eine Abweichung von diesen Anforderungen führt nach Maßgabe von § 13 Abs. 2a Sätze 2ff. PBefG zur Ablehnung des eigenwirt- schaftlichen Antrags.

5 Betriebspflicht

5.1 Verfügbarkeit des Fahrplanangebotes / Ausfallquo- te

Der Betreiber hat seiner aus der personenbeförderungsrechtlichen Genehmigung folgenden Betriebspflicht nachzukommen (vgl. § 21 Abs. 1 PBefG). Er hat für einen geordneten und vertragsgemäßen Betriebsablauf zu sorgen, die im Fahrplan aufge- führten Fahrten haben stattzufinden. Bei geplanten Betriebsunterbrechungen3 mit nennenswertem Eingriff in das Liniennetz bzw. Fahrplanangebot sind Ersatzverkeh- re gemäß Ankündigung durchzuführen. Der Betreiber ist für das Umleitungsma- nagement verantwortlich. Erforderlich ist dazu eine aktive Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern (vgl. auch Abschnitt 6.4). Bei ungeplanten Betriebsunterbre- chungen4 erfolgt unverzüglich die Sicherung des Betriebsablaufs durch Ersatzver- kehre oder Anschlussmöglichkeiten. Zur Absicherung der Beförderungspflicht sind ausreichende Personal- und Fahrzeug-Kapazitäten einzuplanen.

3 Geplante Unterbrechungen sind z. B. Baustellen oder Großveranstaltungen, bei denen eine Umleitungsinformation mind. zwei Tage vor der Unterbrechung erstellt und veröffentlicht werden muss. Der Betreiber ist für das Umleitungsmanagement verantwortlich.

4 Ungeplante Unterbrechungen treten ohne bzw. mit geringer Vorwarnzeit ein (z. B.

Fahrzeugausfall, nicht gemeldete Demonstrationen, Unfall, Notarzteinsatz im Fahrzeug).

Diese Unterbrechungen können sowohl im oder außerhalb des Einflussbereiches des Betreibers liegen und erfordern keinen Ersatzfahrplan s. o. Jedoch ist eine entsprechende Kommunikation sicherzustellen.

(18)

Seite | 10

Die Ausfallquote wird als Zielwert auf eine Obergrenze von 1 % als Quartalswert festgelegt. Eine Fahrt gilt als ausgefallen ab einer Verspätung von 20 Minuten. Zu- dem gelten Fahrten als ausgefallen, wenn sie gar nicht bzw. nur teilweise (Teilaus- fälle) bzw. die Abfahrt stark verfrüht (60 Sekunden vor der 1. Sekunde der jeweili- gen Fahrplanminute der im Fahrplan definierten Abfahrtszeit) durchgeführt werden.

Als Messkriterium wird die Differenz zwischen der gesamten Soll-Fahrplanleistung (gem. Fahrplan) und der tatsächlichen Ist-Leistung gesamt betrachtet (Auswertung durch das Verkehrsunternehmen mit seinem Rechnergestützten Betriebsleitsystem (RBL/ITCS).

Nicht geleistete Fahrten gelten immer als Fahrtausfall, unabhängig davon, ob dieser im Einflussbereich des Verkehrsunternehmens liegt oder nicht. Abweichungen von den konzessionierten Linienwegen sind im Regelverkehr unzulässig.

Die Ausfallquote und die Ausfälle sind differenziert nach Zeitpunkt, Linie, Fahrtab- schnitt, Richtung, Art des Ausfalls und Ursache vom Verkehrsunternehmen ggü.

dem Aufgabenträger im Qualitätsbericht (vgl. Abschnitt 18.4) zu dokumentieren.

5.2 Pünktlichkeitsmonitoring

Sämtliche Fahrten müssen an allen Haltestellen zuverlässig und pünktlich durchge- führt werden. Eine Fahrt gilt als unpünktlich, wenn die Abfahrt nicht spätestens 180 Sekunden nach der 1. Sekunde der jeweiligen Fahrplanminute der definierten Ab- fahrtszeit bzw. verfrüht vor der 1. Sekunde der Abfahrtszeit erfolgt.

Die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind über eine Anbindung an ein zentrales ITCS des Verkehrsunternehmens über eine laufende Verfolgung und Steuerung des Betriebs systematisch über alle Linien, Haltestellen und Fahrten zu messen und auszuwerten. Aussagekräftige Ergebnisse können als Orientierungshilfe für künftige Zielsetzungen und auch zur Identifikation notwendiger Maßnahmen im Bereich der Busbeschleunigung dienen.

Der ÖDA wird als Anforderung an den Betreiber die Entwicklung eines Systems zur Erfassung und Bewertung der Pünktlichkeit enthalten. Dieses ist innerhalb der ers- ten 12 Monate nach Beginn des ÖDA zu entwickeln und mit dem Auftraggeber ab- zustimmen.

Die Meldung / Darstellung zur Pünktlichkeit erfolgt als Halbjahreswert im Qualitäts- bericht bezogen auf alle Abfahrten gemäß Fahrplan. Auf durch das Verkehrsunter- nehmen nicht zu beeinflussende äußere Einflüsse ist gesondert hinzuweisen. Sobald sich die Notwendigkeit des Eingreifens in laufende Prozesse abzeichnet, sind Zwi- schenberichte schnellstmöglich zu erstellen.

(19)

Seite | 11 Mitwirkungspflichten zur Infrastrukturoptimierung

Der Betreiber ist verpflichtet, bei Infrastrukturmaßnahmen wie ZOH-Planung5, Maß- nahmen zur Busbeschleunigung und Haltestellenausbau mitzuwirken und fachkom- petentes Personal sowie technische Kapazitäten bereitzustellen.

5.3 Platzkapazitäten / Besetzungsgrad

Das Platzangebot in den Fahrzeugen orientiert sich an den Empfehlungen des Ver- bands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und wird mit 4 Personen pro m² Stehplatzfläche festgelegt (zzgl. vorhandenes Sitzplatzangebot).6

Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass an keiner Haltestelle Fahrgäste zurückbleiben müssen.

In den Verkehrsspitzen des Schüler- und Berufsverkehrs ist bereits bei gelegentli- cher Überschreitung von 90 % der o. g. Kapazitätsgrenze die betroffene Fahrt ge- nauer zu beobachten. Zeigt sich ein regelmäßiges Erreichen der 100 %-Kapazitäts- grenze, sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dies sind z. B. Anpassung der Gefäßgröße oder Einsatz (weiterer) Verstärkerfahrzeuge. Im Fall einer ungünstigen Verteilung zeitparallel verkehrender Fahrten umfasst dies auch Maßnahmen zur Erreichung einer günstigeren Verteilung, z. B. durch gezielte Information der Fahr- gäste, Änderung der Reihenfolge Regel-/E-Wagen („welches Fahrzeug fährt vor welchem“), Veränderung der Haltepolitik, etc. Die entsprechenden Maßnahmen sind mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Außerhalb der Verkehrsspitzen gilt die oben beschriebene Vorgehensweise beim Erreichen von 75 % der definierten Kapazitätsgrenze über längere Fahrtabschnitte.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Linien, welche die Universität bedienen, aufgrund der von Schulen und Betrieben abweichenden zeitlichen Lage des Vorlesungsbe- triebs andere bzw. auch zusätzliche Spitzenzeiten aufweisen können.

Bei Großveranstaltungen und Sondersituationen (z. B. extreme Witterung) gelten die definierten Qualitätsmaßstäbe ausdrücklich nicht.

5 Geplante Verlegung der Zentralstation an die Westernmauer (siehe auch

https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/mobilitaet/zoh-westernmauer.php).

6 Verband Deutscher Verkehrsunternehmen: VDV Schriften 4 (06/2001).

(20)

Seite | 12

6 Anforderungen an die Verkehrsdurchführung 6.1 Anforderungen an Betriebshof und

Betriebsleitstelle

Der Betreiber hat wegen der besonderen Anforderungen, die mit der Durchführung eines hochwertigen Stadtverkehrs in der Stadt Paderborn verbunden sind, einen zentralen Betriebshof in Paderborn zu führen.

In dem Betriebshof sind ausreichend Räumlichkeiten für

 Verkehrsmanagement,

 Werkstatt,

 Ersatzvorhaltung,

 Datenerfassung/ Speicherung,

 das Personal (Sozialräume) sowie

 ausreichend Stauraum für Fundsachen (ggf. auch an anderer Stelle, z. B. im Kundencenter)

 Büro der verantwortlichen Ansprechperson (siehe Abschnitt 6.2) vorzuhalten.

Ein Abstellen der für den Linienverkehr notwendigen Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen bzw. im öffentlichen Verkehrsraum ist ohne schriftliche Genehmigung durch die Stadt Paderborn nicht zulässig.

Der Betreiber hat weiterhin an einem im Betriebshof oder an einem alternativen Standort in Paderborn eine Betriebsleitstelle einzurichten und zu betreiben, wel- che eine lückenlose Kommunikation mit den eingesetzten Fahrzeugen sicherstellt.

An diese Betriebsleitstelle bestehen folgende Anforderungen:

 Besetzung durch einen verantwortlichen (entscheidungs- und handlungsbefug- ten) Mitarbeiter während der Betriebszeiten der Linien (inkl. 30 Minuten vor der ersten Fahrplanfahrt zur Überwachung der täglichen Betriebsvorbereitung).

Montag bis Freitag bis 23 Uhr; Samstag bis 20 Uhr personelle Besetzung, da- nach und an Sonn- und Feiertagen auch per Rufbereitschaft eines Leitstellen- Mitarbeiters, der innerhalb von 30 Minuten die Leitstelle bzw. das Bedienungs- gebiet erreichen kann.

 Steuerung und Durchführung eines ordnungsgemäßen Fahrbetriebes inkl. Über- wachung der Ausfahrten und des Fahrpersonals hinsichtlich der ordnungsgemä- ßen Dienstausübung,

 Entscheidungen zur Anschlusssicherung im Verspätungsfall,

 Planung und Umsetzung von Maßnahmen bei Abweichungen vom Regelfahrplan,

 Steuerung und Überwachung des Verkehrsablaufs im Liniennetz (mobile Ver- kehrsaufsicht),

(21)

Seite | 13

 Störungsmanagement (inkl. Sicherstellung aktueller Fahrgastinformation bei Störungen etc.),

 Einrichtung/ Verlegung von Haltestellen bei Umleitungen,

 Koordination von Verkehren bei Sonderveranstaltungen/ Baumaßnahmen ein- schließlich notwendiger Abstimmungen mit Polizei, Ordnungsamt bzw. sonstigen städtischen Ämtern,

 Dokumentation der täglichen Vorkommnisse,

 Bereitschaftsdienst,

 Befähigung zur Disposition bedarfsgesteuerter Verkehre (AnrufLinienFahrzeug ALF),

 Unterstützung beim Fundsachenmanagement.

In der Haupt- und Normalverkehrszeit ist permanent eine Verkehrsaufsicht in der Betriebsleitstelle sicherzustellen, die für die Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie für die Qualitätssicherung der Verkehrsdurchführung ver- antwortlich ist.

An personeller Besetzung ist in den o. g. Zeiten mindestens ein Disponent einzuset- zen. Montags bis freitags bis 20:30 Uhr ist mindestens ein weiterer Mitarbeiter vor- zuhalten für den Vor-Ort-Einsatz bei Betriebsstörungen, unvorhersehbaren Ver- kehrsbehinderungen, Unfällen und Fahrzeugausfällen; ansonsten auch die Wahr- nehmung von Backoffice-Aufgaben. Bei Großveranstaltungen ist das Personal be- darfsgerecht aufzustocken.

Die Anforderungen an das Leitstellenpersonal finden sich in Abschnitt 9.1.

6.2 Verantwortliche Ansprechperson auf Seiten des Be- treibers

Am Ort des Betriebshofs ist ein Verkehrsleiter oder eine Person mit vergleichbaren Fach-, Entscheidungs- und Handlungskompetenzen bestellt, sofern nicht die Ge- schäftsleitung selbst dort ansässig ist.

6.3 Betriebs-, Verspätungs- und Störfallmanagement

Der Betreiber sorgt für eine sichere, ordnungsgemäße und reibungslose Bedienung des Verkehrsgebietes, um einen pünktlichen und störungsfreien Betrieb zu gewähr- leisten.

Das Verspätungsmanagement obliegt dem Betreiber. Er ergreift die erforderlichen dispositiven Maßnahmen, sobald sich Verspätungen von über 20 Minuten auf den Antritt der nächstfolgenden Fahrplanfahrt des betroffenen Fahrzeuges übertragen

(22)

Seite | 14

würden. Dies gilt auch, wenn die Verspätung bzw. der Fahrzeugausfall nicht vom Betreiber zu vertreten ist.7

Auf Überlastungen ist innerhalb von 20 Minuten durch dispositive Maßnahmen oder Verstärkereinsatz zu reagieren. Bei umfassenderen, absehbar längeren Störungen sind unverzügliche Ersatzverkehre einzurichten.

Um bei unvorhersehbaren Ereignissen dauerhafte Störungen und Fahrtausfälle zu minimieren, sind erforderliche dispositive Maßnahmen unverzüglich umzusetzen bzw. eine entsprechende Personal- und Fahrzeugreserve zu bilden und vorzuhalten.

Die Fahrgäste sind unverzüglich mit aktuellen Informationen über Störungen und Ersatzverkehre zu versorgen (z. B. im Bus, an Haltestellen mit DFI, im Internet, über die Fahrplan-App, soziale Netzwerke). Sie werden über Ursache und Dauer der Störung sowie über alternative Fahrtmöglichkeiten informiert. Je nach Art und Aus- wirkung der Störung sind darüber hinaus auch Print- und Hörfunkmedien bzw. sozi- ale Medien einzubeziehen.

Die Betriebs- und Verspätungssituation im Bahnverkehr ist bei besonders starken, gebündelten Umsteigerströmen (z. B. im Zulauf zur Universität) mit Hilfe von ein- schlägigen Internetseiten der Betreiber zu beobachten.

Bei Verspätungen ist bei Umsteigern im Stadtverkehr (u. a. auch auf/ vom Regio- nalbusverkehr) eine Abstimmung zwischen den Fahrzeugen über die Gewährleis- tung des Umsteigens der betroffenen Fahrgäste herbeizuführen. Die Entscheidung bzgl. des Abwartens obliegt der Leitstelle.

Mit Betreibern anderer Buslinien (z. B. auf/ vom Regionalbusverkehr) sind Abstim- mungen im Störungs- bzw. Verspätungsfall bei Fahrgastbetroffenheit, soweit eine Abstimmung nicht unmittelbar zwischen den Fahrzeugen mit Funk möglich ist, mit deren Leitstelle herbeizuführen.

6.4 Umleitungsmanagement

Der Betreiber ist für das Umleitungsmanagement im Falle von Baustellen, Veran- staltungen oder anderen Straßensperrungen auf den Linienwegen zuständig. Erfor- derlich ist dazu eine aktive Abstimmung mit den Straßenbaulastträgern.

Der Betreiber hat dazu Umleitungsinformationen, bei langanhaltenden Maßnahmen ab etwa vier Monaten auch Ersatz-Aushangfahrpläne vor Ort zu erstellen. Die Fahr- gäste sind rechtzeitig, bis mindestens eine Woche vor Inkrafttreten der Änderungen bzw. bei kurzfristig angekündigten Maßnahmen unverzüglich nach Bekanntwerden des Ereignisses in geeigneter Form zu informieren (z. B. Fahrplanaushang an den betroffenen Haltestellen, Fahrplan-App, Internetseite, Presseinformation, Newslet- ter, soziale Netzwerke).

7 Bei extremen Verhältnissen, wie Glatteis, unvorhergesehenem Wintereinbruch, Sturmbö- en, unvorhersehbaren gravierenden Verkehrsstaus, verspätungsrelevanten Tagesbaustel-

(23)

Seite | 15 Ab einer Umleitungsdauer von 14 Tagen ist eine ITCS-Datenversorgung (für Bord-

rechner, Leitstelle, DFIs, etc.) zu gewährleisten.

Bei größeren Baumaßnahmen (> 1 Jahr geplante Umsetzungsdauer) sind Ersatz- fahrpläne zum Einstellen auf der Website (Fahrplantabellen und Download- Aushangfahrpläne) zu erstellen.

Da die Anfahrbarkeit einzelner Haltestellen in Paderborn im Winter erfahrungsge- mäß Probleme bereiten kann, ist für den Fall winterlicher Störungen ein SMS- Glatteis-Service o. ä. anzubieten.

In jedem Fall ist der lokal zuständigen EFA-Provider (aktuell mit Sitz beim nph) mit den entsprechenden Informationen versorgen.

Nennenswerte Auswirkungen auf den MIV und infolgedessen auch auf den Busver- kehr werden im Zuge der Maßnahme „Erneuerung Brücke der Bahnhofstraße über die Eisenbahn“ erwartet. Zur Betriebsstabilisierung ist während der Bauphase der Einsatz von zwei zusätzlichen KOM zu gewährleisten. Der Umsetzungszeitraum ist voraussichtlich zwischen 2022 und 2024.

6.5 Rechnergestütztes Betriebsleitsystem / ITCS

Zur Effektivitätssteigerung der Betriebsdurchführung (u. a. Funkerreichbarkeit der Fahrzeuge, Pünktlichkeit der Fahrten, Beeinflussung der Lichtsignalanlagen, An- schlusssicherung), zum Nachweis von Qualitätsvorgaben sowie zur Datenbereitstel- lung für Echtzeit-Fahrgastinformationen hat der Betreiber ein Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL/ ITCS) zu betreiben.

Das RBL/ ITCS-System muss mindestens folgende Funktionen erfüllen:

 Dynamische Fahrgastinformation

Zur dynamischen Fahrgastinformation sind bezogen auf einen Referenzfahrplan für jede Fahrt fortlaufend Abweichungen und Ankunftsvorhersagen zu ermitteln.

Diese Daten können zur Echtzeitdatenversorgung gemäß VDV 454 AUS von Fahrgastinformationsportalen und/oder zur direkten Ansteuerung von Anzeige- tafeln (VDV 453 DFI) verwendet werden. Die Ansteuerung eigener Anzeigetafeln kann über Analogfunk, Digitalfunk oder GSM/GPRS erfolgen; Kabelverbindungen können ebenfalls benutzt werden.

 Anschlusssicherung

Diese Funktion übernimmt sowohl die Überwachung interner Anschlüsse als auch die Sicherung von Anschlüssen von bzw. zu Fremdunternehmen, sofern diese ihrerseits über die entsprechende Schnittstelle verfügen (VDV 453 ANS) (vgl. Abschnitt 6.6).

 Störungsmanagement

Manuell bedienbare Tools sowie Tools zur automatischen Organisation des Be- triebsablaufes bei Störungen müssen unterstützt werden. Dabei müssen sämtli- che unter Punkt „Datenkommunikation“ genannten Schnittstellen die Störungs- information erhalten. Eine automatische Protokollierung der Ereignisse muss stattfinden.

(24)

Seite | 16

 Engstelleneinfahrtsteuerung

Das Leitsystem muss vordefinierte Engstellen (an denen sich zwei oder mehr Fahrzeuge nicht begegnen dürfen) überwachen und entsprechende Weisung an das Fahrpersonal senden. Dieses gilt nicht, wenn dafür eine Lichtsignalanlage implementiert wurde.

 Ermittlung von Qualitätskennziffern (zur Ermittlung von Ausfallquote und Pünkt- lichkeitsstatistik, vgl. Abschnitte 5.1 und 5.2)

Die erfassten Rohdaten müssen selektiert und nachbearbeitet werden können, um Pünktlichkeitsreports an definierten Messpunkten zu erstellen.

Im Zusammenhang mit der neuen ZOH an der Westernmauer ist der Betreiber des Stadtverkehrs für die Ansteuerung der DFI-Anzeiger an der ZOH und für die Zu- sammenführung der Echtzeitdaten aus seinem ITCS mit den Echtzeitdaten des Re- gionalbusverkehrs (aus dem Ist-Daten-Server beim Verkehrsverbund Rhein Ruhr) zuständig.

Die Stadt Paderborn stellt dem Betreiber die vorhandene bzw. zukünftig ggf. erwei- terte Beschleunigungstechnik an LSA bereit. Die Stadt stellt den Verkehrsunter- nehmen, welche die LSA-Beschleunigungstechnik nutzen, die für die Wartung und ggf. auch Erneuerung der dafür erforderlichen Hardware entstehenden Kosten in Rechnung; diese Regelung kann während der Laufzeit ersetzt werden durch eine Nachfolgeregelung, die klare Qualitätskriterien für die Beeinflussung durch das Ver- kehrsunternehmen festlegt.

Der Betreiber hat eine Ansprechperson vor Ort für die LSA-Verantwortlichen der Straßenbaulastträger in Sachen LSA-Beeinflussung zu benennen.

Ermittlung und Weitergabe von Echtzeitdaten

Das Verkehrsunternehmen ist zur kostenlosen Bereitstellung von Echtzeitdaten über die definierten Schnittstellen gemäß VDV-Schriften 453 und 454 verpflichtet.

Die Lieferung der Echtzeitinformationen ist durch das ITCS des Unternehmens si- cherzustellen. Die Infrastruktur muss eine kontinuierliche Erhebung und Lieferung von Echtzeitdaten aus dem Linienverkehr der Busse über die Schnittstelle VDV 454 an den Istdatenserver des VRR in Gelsenkirchen (oder ggf. Nachfolgesystem) zur Bestückung der Auskunftssysteme sicherstellen. Hierbei ist neben dem Prozessda- tendienst Fahrplanauskunft (AUS) auch der Referenzdatendienst Fahrplanauskunft (REF-AUS) zu verwenden. Darüber hinaus ist eine technische Ansprechperson vor Ort zu bestellen.

Beim Einsatz von Subunternehmern ist sicherzustellen, dass auch die im Regelver- kehr eingesetzten Subunternehmer-Fahrzeuge vom Betreiber mit ITCS ausgestattet sind.

6.6 Anschlusssicherung

(25)

Seite | 17 ITCS. Der ITCS-Leitrechner wertet diese Informationen aus und hält bei Bedarf au-

tomatisch Fahrzeuge zurück, um Anschlüsse zu sichern. Zusätzlich ist eine manuel- le Anschlusssicherung sicherzustellen.

Die Anschlussinformation ist zeitgerecht an die beteiligten Fahrzeuge und die Fahr- gastinformationsanzeiger darin zu übertragen.

Zur Gewährleistung möglichst vieler Anschlüsse sind sowohl die Voraussetzungen für eine „statische Anschlusssicherung“ (Zubringer-Abbringer-Paare werden auf- grund der Planwerte gebildet) als auch für eine „Dynamische Anschlusssicherung“

zu schaffen.

Sämtliche Anschlusssicherungsinformationen werden dem Bordrechner als Wei- sungstexte übermittelt und deren Status wird den Fahrgästen auf den Innenmonito- ren dargestellt.

VDV 453 (ANS) muss bedient werden können, um Fremdabbringer und Fremdzu- bringer zu bedienen.

6.7 Kommunikation Leitstelle – Fahrzeug

Um den operativen Betrieb zu überwachen und steuern, Fahrgastinformation und Anschlusssicherung zu gewähren, muss eine ständige Datenkommunikation mittels Analogfunk, Digitalfunk oder Öffentlichen Funk zwischen Leitstelle und Fahrzeug (und umgekehrt) stattfinden.

Die Funkabdeckung im Verkehrsgebiet muss mindestens 90 % betragen.

Durchsagen (Fahrgastinformation) von der Leitstelle über Sprachfunk in den Fahr- gastraum der Fahrzeuge sowie an wichtigen Haltestellen müssen gewährt werden.

Weitere Fahrgastinformationen in Textform müssen in Echtzeit bei spontanen Er- eigniseintritten mittels einer Funktechnologie auf die Innenmonitore der Fahrzeuge gebracht werden.

6.8 Anforderungen an die Durchführung des Bedarfs- verkehrs

Das vom Verkehrsunternehmen als Grundverkehrsleistung zu erbringende Fahrleis- tungsprogramm beinhaltet die Durchführung von Fahrten als Anruf-Linien-Fahrt (ALF). Bei diesen Fahrten handelt es sich um einen nachfragegesteuerten Verkehr mit folgenden Merkmalen:

 Bedienung nur nach vorheriger Anmeldung durch die Fahrgäste (telefonisch über die vom Betreiber kommunizierte Telefonnummer),

 linienorientierte Bedienung,

 Ein- und Ausstieg an den festgelegten Haltestellen.

(26)

Seite | 18

Aktuell beschränkt sich das bedarfsgesteuerte Angebot im Stadtverkehr Paderborn auf die ALF-Linie 46. Diese dient hauptsächlich der Anbindung des Naherholungsge- biets Haxtergrund.

Der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Dritter hat die Disposition der Rufbus- Fahrten zu gewährleisten. Dies betrifft folgende Leistungen:

 Annahmen von telefonischen Fahrtwünschen

 Beratung der Fahrgäste hinsichtlich der ALF-Nutzung,

 Koordinierung des Fahrzeugeinsatzes (Gefäßgröße)

 Weitergabe der Fahrtwünsche an das Fahrzeug (Alternative: Weitergabe an den ggf. vom Verkehrsunternehmen mit der Durchführung der ALF-Fahrten von ihm beauftragten Subunternehmer),

 Unterschrift des zu befördernden Fahrgastes

 Dokumentation der ALF-Fahrtanmeldungen und Statistikerstellung.

Die Anforderungen an die Fahrzeuge im bedarfsgesteuerten Verkehr sind in Ab- schnitt 11.7 dargestellt.

7 Fahrscheinvertrieb

Der Betreiber hat unter Beachtung der nachstehenden Regelungen den Vertrieb des vollständigen Ticketsortiments des Westfalentarifs zu übernehmen und sicherzustel- len. Die vorzuhaltenden Bezahlsysteme müssen dem Kunden die Möglichkeit bieten, ein Ticket zu jeder Zeit zu kaufen. Die Vorgaben des Vertriebsleitfadens des West- falentarifs sind einzuhalten.

Der Betreiber hat den Vertrieb des Fahrscheinsortiments über folgende Vertriebs- wege sicherzustellen:

 Im Vorverkauf:

o über ein eigenes Kundencenter im Stadtzentrum Paderborn (vgl. Nr. 12.1), o über dritte Vertriebspartner im Stadtgebiet (vgl. Nr. 12.2),

o außerdem über stationäre Fahrscheinautomaten des Betreibers an festgeleg- ten Haltestellen (eine Liste der aktuellen Vertriebsstellen kann der Internet- seite https://www.padersprinter.de/verkaufsstellen entnommen werden; mit Inbetriebnahme der neuen zentralen Omnibushaltestelle (ZOH) Westerntor sind hier ebenfalls stationäre Fahrscheinautomaten zu installieren).8

(27)

Seite | 19

 In den Fahrzeugen:

o Der Verkauf von Fahrausweisen des Bartarifs durch das Fahrpersonal ist in allen Bussen sicherzustellen. Das Verkehrsunternehmen rüstet alle zum Ein- satz kommende Linienbusse mit entsprechender Verkaufstechnik aus (Fahr- scheindrucker oder über einen Fahrscheinautomaten).

 „Mobile Ticketing“:

Umzusetzen ist außerdem der Vertrieb elektronischer Tickets mit bargeldlosem Zahlungssystem (Ticketerwerb per Smartphone, „smilecard“-Lösung oder ver- gleichbar). In den Fahrzeugen ist die entsprechende Infrastruktur (Chipkarten- validator für bargeldlose Bezahlmöglichkeit) vorzuhalten.

Das Vertriebssystem ist während der Laufzeit des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrages ggf. an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Anforderun- gen an die Fahrscheindrucker in Bezug auf elektronische Fahrscheine (auch Bar- codeTickets) sind mit den aktuell gültigen Anforderungen der Verbundgesellschaft Paderborn / Höxter (VPH) abzustimmen.

Alle aktuell notwendigen Geräte sind durch den Betreiber zu beschaffen und in allen Fahrzeugen zu installieren.

8 Fahrgastinformation und Kundenkommunikation

Dem Betreiber obliegt die Vorhaltung, Instandhaltung, Dokumentation sowie der Betrieb der ortsfesten und der mobilen Informations- und Kommunikationsanlagen in Paderborn, inkl. der Erstellung der Fahrplanaushänge an den Haltestellen, der Erstellung und Herausgabe eines Fahrplanbuches sowie die Kommunikation im Störfall. Die Aktualisierung dieser Informationen hat zeitgleich mit jedem Fahrplan- wechsel und dem Inkrafttreten der Änderung zu erfolgen.

Das heutige Verkehrsunternehmen legt großen Wert auf umfassende Fahrgastin- formation und Kundenkommunikation. Um dieses hohe Niveau auch zukünftig min- destens zu wahren wird der ÖDA mit der Anforderung verbunden sein, dass der Fahrgast jederzeit die Möglichkeit haben muss, sich vor der Fahrt, an der Haltestel- le und während der Fahrt ausreichend über den ÖPNV unter Normalbedingungen sowie bei Betriebsabweichungen (Störfall bzw. unter Sonderbedingungen) zu infor- mieren (vgl. nachfolgende Abschnitte). Die Informationen müssen aktuell, genau, vollständig, einheitlich, verständlich und nutzbar sein.

8.1 Fahrgastinformationskanäle

Zur Informationsvermittlung sind alle gängigen Medien und Informationskanäle zu nutzen. Dies sind gedruckte Informationen, wie das Fahrplanheft des PaderSprinter und Fahrplaninformationen an den Haltestellen, die persönliche Auskunft und die Information per Telefon, Internet, Smartphone-App und soziale Netzwerke. Der Betreiber hat dabei alle schriftlichen Informationen, Internetseiten, Fahrplanbücher und -aushänge nach den einschlägigen Normen barrierefrei zu gestalten.

(28)

Seite | 20

Digitale Fahrgastinformation

Der Betreiber hat eine barrierefreie Internetseite mit Fahrgastinformationen in Echtzeit und aktuellen Information zur Betriebssituation bei Abweichungen zu be- treiben (vgl. Nr. 6.3 und Nr. 6.4), welche auch für mobile Endgeräte tauglich ist.9 Die Informationen auf der Internetseite müssen aktuell sein und bei Änderungen zeitnah für Fahrgäste aktualisiert werden. Darüber hinaus müssen die Informatio- nen auf Deutsch, Englisch und in „Leichter Sprache“ verfügbar sein.

Der Aufgabenträger beabsichtig im ÖDA die Bereitstellung nachfolgender Informati- onen auf der Internetseite festzuschreiben:

 Fahrplan-Daten als pdf oder in anderer geeigneter Form,

 Haltestellen-Fahrpläne,

 Bereitstellung und Pflege von aktuellen Verkehrsmeldungen (mit erhöhter Priori- tät, z. B. optisch hervorgehoben), kurzfristigen Umleitungen und Echtzeitabfahr- ten,

 Bereitstellung und Pflege von aktuellen Fahrgast- und Unternehmensneuigkeiten o Pressemitteilungen, Medieninfos etc.,

o Fahrplandaten, Karten- und Netzpläne,

o Tarif- und Ticketinformationen (Tarif- und Beförderungsbestimmungen etc.),

 Begleitende Informationen zu Werbekampagnen (Beispiel Flyer SchnupperAbo- Aktion),

 Bereitstellung von Kontaktmöglichkeiten und Servicethemen (Pünktlichkeitsga- rantie, Fundbüro, EBE-Abwicklung),

 Online-Abo-Bestellung,

 Ticketshop,

 Abwicklung SMS-Glatteis-Service (oder vergleichbar) und Newsletter für Fahr- gäste.

Darüber hinaus ist der Betrieb einer ortsangepassten Fahrplan-App mit Echtzeitda- ten zu gewährleisten. Auch diese ist barrierefrei zu gestalten (Anlehnung an die Richtlinie RL 2016/2102/EU10).

Über den ÖDA beabsichtigt der Aufgabenträger die Festlegung folgender Funktio- nen:

 Fahrplanauskunft,

 Abfahrtsmonitor für eine bestimmte Haltestelle,

9 Empfehlung: Als Norm empfiehlt sich die BITV2.0 (Verordnung zur Schaffung barrierefrei- er Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (in der Fassung vom 03.12.2016).

(29)

Seite | 21

 Ticketkauf,

 Verkehrsmeldungen (inkl. Möglichkeit von Push-Nachrichten),

 Karten und Netzpläne,

 Linienverläufe,

 individuelle Einstellungen zu Verkehrsmitteln, Fußwegen, Mobilitätseinschrän- kungen und zur Systemsprache (DE und EN).

Info-Telefon / Kontaktmöglichkeiten

Der Betreiber hat während der Betriebszeiten Montag bis Freitag mindestens zwi- schen 8 und 20 Uhr sowie an Samstagen mindestens zwischen 8 und 16 Uhr die technische Erreichbarkeit und personelle Besetzung eines Info-Telefons mit folgen- den Anforderungen zu gewährleisten:

 für Kunden innerhalb einer Reaktionszeit von 15 Minuten über Mobilfunk und aus dem öffentlichen Netz erreichbar (max. Wartezeit für Annahme des Anrufs),

 Personal mit hoher Dienstleistungsbereitschaft, ausgeprägter Freundlichkeit und hoher Beratungskompetenz sowie deutsche Sprachkenntnisse mit „fachkundigen Sprachkenntnissen“.

 Direkter Zugriff des Auskunftspersonals auf betriebliche Stellen/ Informationen (Leitstelle etc.)

Die Erreichbarkeit des betreiber-eigenen Kundencenters ist während der folgenden Betriebszeiten zu gewährleisten:

 Montag bis Freitag: mindestens in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Samstag: mindestens in der Zeit von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Der Betreiber veröffentlicht zudem eine E-Mail- und Postadresse, über die Fahrgäs- te sich schriftlich an das Unternehmen wenden können. Die maximale Reaktionszeit auf eingehende E-Mails darf einen Werktag (Montag bis Freitag) nicht überschrei- ten, diejenige auf Eingaben per Brief darf drei Werktage (Montag bis Freitag) nicht überschreiten.

Fahrgastinformationen an Haltestellen

Zum jährlichen Fahrplanwechsel ist vom Betreiber der Austausch der gesamten Fahrgastinformationen an den Haltestellen sicherzustellen. Mit dem Austausch der Fahrgastinformationen darf dabei frühestens fünf Werktage vor dem Fahrplanwech- sel begonnen werden. Die Fahrgastinformationen zum Aushängen sind vom Betrei- ber zu produzieren.

Für die Informationen in den Aushangkästen an Bushaltestellen werden im ÖDA nachfolgende Inhalte vorgesehen:

 Liniennummer,

 Richtungsangabe,

 haltestellenbezogener Abfahrtsplan,

(30)

Seite | 22

 Perlschnur mit einzelnen Haltestellen,

 Hinweis auf länger andauernde oder „geplante“ Betriebsstörungen,

 schematischer Linienplan (wo Platz vorhanden),

 Tarifinformationen (wo Platz vorhanden),

 ggf. Haltestellenübersichtsplan (wo Platz vorhanden),

 Service-Hinweise (Telefonnummern, Internet).

Der Aushang ist in einer Höhe von etwa 1,30 m vom Boden anzubringen.

Die Aushänge sind so zu gestalten, dass die Informationen durch entsprechend große und kontrastreiche Schriftzeichen und verständliche Symbole auch für Seh- behinderte erkennbar sind. Es ist darauf zu achten, dass die Schrift horizontal ver- läuft (Haltestellenbezeichnungen an Linienperlschnüren auch 45 Grad geneigt). Die Fahrpläne sind vorzugsweise im wettergeschützten Bereich anzubringen. Sie sind so anzubringen (soweit vom Betreiber nicht beeinflussbare Randbedingungen dies er- möglichen), dass sie in der jeweiligen Vor-Ort-Situation optimal, blendfrei beleuch- tet sind. Scharfe Ecken und Kanten, insbesondere wenn sie in den Bewegungsraum der Haltestelle oder ihrer Zuwegung reichen, sind angesichts der Verletzungsgefahr zu vermeiden.

Im laufenden Betrieb sind fehlende oder beschädigte Aushänge an festen und mobi- len Haltestellen unverzüglich nach Erkennen des Mangels bzw. nach Anforderung durch den Auftraggeber auszutauschen bzw. zu ersetzen (vgl. Abschnitt 10.1).

Das betreibende Verkehrsunternehmen hat den Betrieb eigener Fahrgastinforma- tionsanlagen (DFI) mindestens an den in Tabelle 3 aufgeführten Anlagen zu ge- währleisten (Echtzeitdaten) (vgl. Abschnitt 6.5).

Hinweis: Bei der neuen ZOH an der Westernmauer errichtet die Stadt Paderborn sowohl die DFI als auch eine Datendrehscheibe, welche die DFIs ansteuert. Diese Datendrehscheibe führt Echtzeitdaten aus dem ITCS des Betreibers mit Echtzeitda- ten der Regionalbus-VU (vom Ist-Daten-Server beim VRR - oder dessen Nachfolge- system) zusammen. Der Betrieb der DFI / der Datendrehscheibe hat durch das be- treibende Verkehrsunternehmen zu erfolgen.

Tabelle 3:

Vorgabe der zu betreibenden dynamischen Fahrgastinformationsanlagen in Paderborn

Name Standort Hauptbahnhof A  Haltestelle Hauptbahnhof / Bahnhofstraße

Richtung Westerntor 

Hauptbahnhof B  Haltestelle Hauptbahnhof / Bahnhofstraße Richtung Rathenaustraße 

ZOH Westerntor (7 Anlagen) Bereich der eigentlichen ZOH

ZOH Westerntor (3 Anlagen) Bereich Herz-Jesu-Kirche, Deutsche Bank, Le-

(31)

Seite | 23 Name Standort

ZOH Westerntor (3 Anlagen;

Übersichtsanzeiger mit zusammen- fassender Darstellung der nächsten Abfahrten)

Vorr. je einer an jedem Ende der Haltestelleninsel plus einer am Übergang von der Westernstraße zur ZOH-Anlage

Neuhäuser Tor A  Haltestelle Neuhäuser Tor / Friedrichstraße Richtung Westerntor 

Neuhäuser Tor B  Haltestelle Neuhäuser Tor / Friedrichstraße Richtung Maspernplatz 

Detmolder Tor A  Haltestelle Detmolder Tor / Heiersstraße Richtung Mühlenstraße 

Detmolder Tor B  Haltestelle Detmolder Tor / Heierswall Richtung Maspernplatz 

Detmolder Tor C  Haltestelle Detmolder Tor / Gierswall Richtung Driburger Straße 

Am Bogen A  Haltestelle Am Bogen / Kasseler Straße Richtung An der Burg 

Am Bogen B  Haltestelle Am Bogen / Kasseler Straße Richtung An der alten Synagoge 

Kamp A  Haltestelle Kamp / Kamp 41 

Kamp B  Haltestelle Kamp / Kamp 24 

Rathausplatz A  Haltestelle Rathausplatz / Rathausplatz 7 

Rathausplatz B  Haltestelle Rathausplatz / Rathausplatz 9 

Uni/Südring A  Haltestelle UNI/Südring / Südring Richtung Husener Straße 

Uni/Südring B  Haltestelle UNI/Südring / Südring Richtung Warburger Straße 

Uni/Schöne Aussicht A  Haltestelle UNI/Schöne Aussicht / Warburger Straße Richtung An der Schönen Aussicht 

Schloß Neuhaus A  Haltestelle Schloß Neuhaus / Schloßstraße Richtung Neuhäuser Kirchstraße 

Schloß Neuhaus B  Haltestelle Schloß Neuhaus / Schloßstraße 1 

Hatzfelder Platz A  Haltestelle Hatzfelder Platz / Bielefelder Straße 5 

WDF11 Kundencenter  Kundencenter PaderSprinter / Kamp 41 

WDF Saturn (Liborigalerie)  Libori Galerie / Kamp 30-32 

WDF Südring  Südring Center Paderborn / Pohlweg 110 

WDF Einwohneramt  Einwohneramt Stadt Paderborn / Marienplatz 2A 

WDF Brüderkrankenhaus Brüderkrankenhaus / Husener Straße 46

11 WDF Webdisplay Feed

(32)

Seite | 24

8.2 Fahrgastinformationen im Störfall

Über permanente Angebotsanpassungen, temporäre Angebotsveränderungen (z. B.

in Folge von Baustellen oder anderen Einschränkungen) oder Sonderverkehre sind die Fahrgäste vom Betreiber rechtzeitig u. a. über die örtliche Presse zu informie- ren. Im Falle von geplanten oder kurzfristigen Angebotsveränderungen ist eine un- verzügliche Information der Fahrgäste über verschiedene Informationskanäle, ins- besondere Printmedien, Internet, Fahrplan-App, soziale Netzwerke und Handzettel o. Ä. in den Fahrzeugen, sicherzustellen (vgl. Nr. 6.3 und Nr. 6.4).

9 Anforderungen an das Personal 9.1 Leitstellenpersonal

Im Sinne eines reibungslos laufenden Betriebs muss das Leitstellenpersonal über sehr gute Fähigkeiten zur mündlichen und schriftlichen Kommunikation in deutscher Sprache12 verfügen.

Das Personal in der Leitstellenzentrale muss sowohl im Umgang mit dem Fahrper- sonal (Personalführung) als auch im Umgang mit dem Intermodal Transport Control System (ITCS) geschult sein, es muss über ausreichende Kenntnisse und Fähigkei- ten zur Bedienung des Funk-/ Kommunikationssystems verfügen, um die verbale Kommunikationsmöglichkeit zwischen Fahrpersonal und Leitstelle sicherzustellen.

Zudem nimmt das Personal der Leitstellenzentrale an den regelmäßigen Verkehrs- besprechungen der Stadt teil, um Umleitungen aufgrund von Baustellen im Fahrbe- trieb vorbereiten und umsetzen zu können. Es muss über verkehrsspezifisches Fachwissen (einschlägige Gesetze und Verordnungen) verfügen und die Verkehrs- gegebenheiten in der Stadt Paderborn sehr gut kennen.

Zu gewährleisten ist ein gepflegtes und seriöses Erscheinungsbild der Mitarbeiter.

Weitere Anforderungen an die Fähigkeiten und Kenntnisse des Leitstellenpersonals sind:

 Führerschein der Klasse D, im Bedarfsfall Entlastung des Dienstplanes im Fahr- dienst,

 sehr gute Orts- und Linienkenntnisse sowie ständige Aktualisierung der Kennt- nisse und Besonderheiten im Liniennetz,

 gute Kenntnisse ortsfester Betriebsanlagen,

12 Kenntnisse entsprechend Stufe C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens:

„Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen.

Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei

(33)

Seite | 25

 Kenntnis der Unternehmensstruktur und von Zuständigkeiten im Unternehmen,

 Grundkenntnisse Dienstplan / Fahrplan,

 Fähigkeit zur kurzfristigen Personaldisposition,

 Fähigkeit zur Aufrechterhaltung des Fahrplans im Störfall,

 souveränes, freundliches Auftreten, hohe Kundenorientierung,

 sicherer Umgang mit der vorhandenen Hard- und Software,

 der Disponent der Betriebsleitstelle muss entscheidungs- und handlungsbefugt sein.

9.2 Fahrpersonal

Anforderungen an das Erscheinungsbild und die Fähigkeiten des Fahrpersonals

Bei der Auswahl des Fahrpersonals ist sicherzustellen, dass dieses den gehobenen Anforderungen an einen attraktiven ÖPNV hinsichtlich einer umfassenden Dienst- leistungs- und Kundenorientierung entspricht. Im Stadtgebiet Paderborn dürfen ausschließlich in diesem Sinne ausreichend ausgebildetes und geschultes Fahrper- sonal eingesetzt werden.

Das Beherrschen und Anwenden der deutschen Sprache ist für das gesamte Fahr- personal im Sinne einer reibungslos laufenden Betriebskommunikation verpflich- tend. Erforderlich ist eine „sichere Beherrschung“der deutschen Sprache13 in Wort und Schrift. Das Personal muss bei Auskünften und Ansagen sprachlich ebenso si- cher sein wie bei Störungen oder in Konfliktsituationen.

Das Fahrpersonal muss die nachfolgend definierten Anforderungen erfüllen:

 Das Fahrpersonal muss über gute Kenntnisse zum Fahrplan, zum Liniennetz, zu den relevanten Anschlussbeziehungen, zum Westfalen- und NRW-Tarif, zu den Beförderungsbedingungen sowie zur örtlichen Situation (z. B. Ortskunde bezüg- lich Freizeit- und Kulturziele) verfügen und hierzu dem Fahrgast bei Bedarf Aus- kunft geben.

 Das Fahrpersonal muss in der Lage sein, die Informations- und Verkaufseinrich- tungen umfassend und sicher bedienen zu können. Zudem muss das Fahrperso- nal über die Fähigkeit verfügen, Fehlfunktionen oder Ausfälle direkt zu erkennen und der Betriebsleitstelle zu melden.

13 Kenntnisse entsprechend Stufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens:

„Kann die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen;

versteht im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen. Kann sich so spontan und flie- ßend verständigen, dass ein normales Gespräch mit Muttersprachlern ohne größere An- strengung auf beiden Seiten gut möglich ist. Kann sich zu einem breiten Themenspektrum klar und detailliert ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben“.

Siehe: http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

(34)

Seite | 26

 Dem Fahrpersonal müssen einschlägige Bestimmungen der gesetzlichen Vor- schriften zum Fahrbetrieb (StVO, PBefG, BOKraft) sowie zur Unfallverhütung bekannt sein.

 Das Fahrpersonal ist über Umleitungen und Betriebsstörungen informiert und kann diese verständlich an die Fahrgäste weiterleiten.

 Das Fahrpersonal hat eine einheitliche, branchenübliche Dienstkleidung zu tra- gen. Zu gewährleisten ist ein gepflegtes und seriöses Erscheinungsbild der mit Kundenkontakt tätigen Mitarbeiter.

Anforderungen an das Verhalten des Fahrpersonals

Für das Fahrpersonal werden folgende Anforderungen für eine kundenorientierte Verkehrsdurchführung definiert:

 Das Fahrpersonal hat sich gegenüber den Fahrgästen und anderen Verkehrs- teilnehmern freundlich, zuvorkommend und hilfsbereit zu verhalten. Dies gilt insbesondere für Stress- und Eskalationssituationen (Diskussionen mit be- schwerdeführenden Kunden oder anderen Verkehrsteilnehmern, Verspätungen, Störungen, Unfälle usw.).

 Im Falle des Ausfalls der digitalen Haltestellenansage sind die Haltestellen mit deren Namen rechtzeitig (d. h. zeitlich ausreichend für den Aussteigevorgang der Fahrgäste) und deutlich akustisch anzukündigen.

 Über Änderungen im Betriebsablauf (Fahrweg, Haltestellenbedienung, Ver- spätungen) sind die Fahrgäste rechtzeitig und ausführlich zu informieren.

 Vom Fahrpersonal ist eine ausgeglichene, vorausschauende Fahrweise zu ge- währleisten. Zu vermeiden sind ruckartiges Anfahren und plötzliches Abbremsen (Ausnahmen nur in Gefahrensituationen).

 Das Fahrpersonal hat besondere Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Fahr- gäste zu nehmen. Personen mit Mobilitätseinschränkungen, Personen mit Rolla- tor sowie Personen mit Kinderwagen sind beim Ein- und Ausstieg nötigenfalls zu unterstützen.

 Dem Fahrpersonal müssen die wichtigsten Verhaltensregeln im Umgang mit mobilitätseingeschränkten Personen bekannt sein und von ihnen angewendet werden. Dazu gehört die (nachzuweisende) Teilnahme an jährlichen Schulungen ggf. unter Einbezug Mobilitätseingeschränkter bzw. Methoden wie Alterssimula- tionsanzug etc.

 Das Fahrpersonal hat sich einer besonderen Verantwortung für Kinder und Ju- gendliche bewusst zu sein. Diese Verantwortung bedeutet u. a., dass Kinder und Jugendliche auch bei fehlenden Fahrausweisen nicht von der Beförderung aus- geschlossen werden, wenn dies zu einer Gefährdung oder zu einer unzumutba- ren Situation für die Kinder und Jugendlichen führen kann.

 Vom Fahrpersonal erkannte Schäden, Verunreinigungen usw. an den Halte-

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Brücke Vinsebecker Weg Vinsebecker Weg Peckelsheimer Weg Borgentreicher Weg Bürener Weg Auf der Lieth Liethstaudamm Neuenheerser Weg Kleingärten Dahler Weg Iggenhauser Weg

Montag Mo Dienstag Di Mittwoch Mi Donnerstag Do Freitag Fr Hauptbahnhof 07:13 Westerntor 07:15 Neuhäuser Tor 07:17 Fürstenweg 07:18 Rolandsweg 07:18

Liniennetzplan Stadt Paderborn (Stand Juni 2021)..

Liniennetzplan Nachtbus Stadt Paderborn (Stand Juni 2021)g.

Nach der Lärmschutz-Richtlinie-StV soll der ermittelte Beurteilungspegel unter den zur Beurteilung herangezogenen Immissionsrichtwert abgesenkt und eine entsprechende

(1) Für die in dem in der Anlage enthaltenen Gebührentarif genannten besonderen Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung werden Verwaltungsgebühren

(1) Für die in dem in der Anlage enthaltenen Gebührentarif genannten besonderen Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung werden Verwaltungsgebühren

[r]