• Keine Ergebnisse gefunden

2021 Stadt Paderborn

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2021 Stadt Paderborn"

Copied!
89
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

2021

Stadt Paderborn

Lärmaktionsplanung der Stufe III

(2)

Inhalt

Abbildungsverzeichnis ... III Tabellenverzeichnis ... IV Quellenverzeichnis ... IV Abkürzungsverzeichnis ... VI

1. Einleitung ... 8

1.1 Rechtliche Grundlagen ... 8

1.2 Geltungsbereich ... 10

1.3 Zuständige Behörde ... 12

1.4 Aufgaben der Lärmminderungsplanung ... 12

1.5 Auslösepegel und Grenzwerte ... 13

1.6 Vorgehensweise ... 14

2. Bestandsanalyse ... 15

2.1 Straßenverkehr ... 15

2.1.2 Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen ... 16

2.1.3 Bestimmung von Lärmproblemen/ Belastungsachsen an Hauptverkehrsstraßen ... 19

2.1.4 Lärmkartierung im freiwilligen Netz ... 21

2.2 Schienenstrecken des Bundes ... 23

2.3 Zusammenfassung der Ergebnisse der Bestandsanalyse ... 23

3. Ruhige Gebiete ... 24

4. Bisher durchgeführte Maßnahmen der Lärmaktionsplanung ... 28

5. Ablauf und Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens ... 30

5.1 Beteiligung der Träger öffentlicher Verwaltung ... 30

5.2 Beteiligung der Öffentlichkeit ... 34

6. Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplans Stufe III ... 35

6.1 Ziele und Strategien zur Lärmminderung ... 36

6.1.1 Konzept zur Anordnung von straßenverkehrsrechtl. Maßnahmen zum Lärmschutz ... 36

6.1.2 Aufbau eines Verkehrsmanagementsystems ... 40

6.2 Planungsinstrumente zur Lärmminderung ... 40

6.2.1 Bauleitplanung ... 41

6.2.2 Neubau und wesentliche Änderung von Verkehrswegen ... 41

6.2.3 Integriertes Mobilitätskonzept Paderborn ... 42

6.2.4 Weitere einflussnehmende Planungen ... 42

(3)

II

6.3 Generelle Möglichkeiten zur Lärmminderung im Straßenverkehr ... 43

6.3.1 Verkehr (Straße) ... 43

6.3.2 Freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen ... 43

6.4 Generell mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung im Schienenverkehr ... 44

6.4.1 Verkehr (Schiene) ... 44

6.4.2 Freiwillige Lärmsanierungsmaßnahmen ... 46

7. Maßnahmenwirksamkeit ... 48

7.1 Geschwindigkeitsbeschränkungen zur Lärmminderung ... 54

8. Maßnahmenkatalog der Lärmaktionsplanung Stufe III ... 75

8.1 Maßnahmenkatalog für das Hauptverkehrsstraßennetz der Lärmkartierung (Pflichtnetz) . 76 8.2 Maßnahmenkatalog für das erweiterte Untersuchungsnetz ... 80

9. Kosten-Nutzen-Analyse ... 85

10. Bewertung der Maßnahmen / Qualitätssicherung ... 86

11. Fazit ... 87

Anhang ... 88

(4)

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz./a im

Untersuchungsgebiet, Quelle: Eigene Abbildung ... 11

Abbildung 2: Belastungsachsen des Pflichtnetzes innerhalb des untersuchten Straßennetzes ... 20

Abbildung 3: Auszug erweiterte Lärmkartierung LDEN Straßenverkehr ... 22

Abbildung 4: Auszug erweiterte Lärmkartierung LNight Straßenverkehr ... 22

Abbildung 5: Ruhige Gebiete und innerstädtische Erholungsflächen in Paderborn ... 26

Abbildung 6: Nullfall tags Residenzstraße zwischen Münsterstraße und Schloßstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 56

Abbildung 7: Nullfall nachts Residenzstraße zwischen Münsterstraße und Schloßstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 57

Abbildung 8: Planfall tags Residenzstraße zwischen Münsterstraße und Schloßstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 58

Abbildung 9: Planfall nachts Residenzstraße zwischen Münsterstraße und Schloßstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 58

Abbildung 10: Pegeldifferenz tags zwischen Münsterstraße und Schloßstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 59

Abbildung 11: Pegeldifferenz nachts zwischen Münsterstraße und Schloßstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 60

Abbildung 12: Nullfall tags Residenzstraße zwischen Schloßstraße und Hatzfelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 61

Abbildung 13: : Nullfall nachts Residenzstraße zwischen Schloßstraße und Hatzfelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 62

Abbildung 14: Planfall tags Residenzstraße zwischen Schloßstraße und Hatzfelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 62

Abbildung 15: : Planfall nachts Residenzstraße zwischen Schloßstraße und Hatzfelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 63

Abbildung 16: Pegeldifferenz tags zwischen Schloßstraße und Hatzfelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 64

Abbildung 17: Pegeldifferenz nachts zwischen Schloßstraße und Hatzfelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 64

Abbildung 18: Nullfall tags Bielefelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 66

Abbildung 19: Nullfall nachts Bielefelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 66

Abbildung 20: Planfall tags Bielefelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 67

Abbildung 21: Planfall nachts Bielefelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 68

Abbildung 22: Pegeldifferenz tags Bielefelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 69

Abbildung 23: Pegeldifferenz nachts Bielefelder Straße ©DEKRA Automobil GmbH ... 69

Abbildung 24: Nullfall tags Münsterstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 71

Abbildung 25: Nullfall nachts Münsterstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 71

Abbildung 26: Planfall tags Münsterstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 72

Abbildung 27: Planfall nachts Münsterstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 73

Abbildung 28: Pegeldifferenz tags Münsterstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 74

Abbildung 29: Pegeldifferenz nachts Münsterstraße ©DEKRA Automobil GmbH ... 74

(5)

IV Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Belastetenzahlen durch Straßenverkehrslärm im Straßennetz > 3 Mio. Kfz/a ... 18

Tabelle 2: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in Paderborn ... 19

Tabelle 3: Geschätzte Gesamtzahl der lärmbelasteten Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausgebäude (N) in Paderborn ... 19

Tabelle 4: Durchgeführte Maßnahmen der Lärmaktionsplanung der Stufe I im freiwilligen Netz ... 28

Tabelle 5: Verzeichnis der noch zu bearbeitenden Lärmsanierungsbereiche (Abschnitt Paderborn, Stand: 31.03.2017) ... 47

Tabelle 6: Lärmmindernde Fahrbahnbeläge: Ein Überblick über den Stand der Technik; BMU 2015: 50 Tabelle 7: Wirkung von Geschwindigkeitsreduzierungen ... 51

Tabelle 8: Wirkung von Geschwindigkeitsreduzierungen ... 52

Tabelle 9: Wirkung von Straßenraumgestaltung... 53

Tabelle 10: Wirkung von aktivem Schallschutz ... 53

Tabelle 11: Eingangsdaten "Residenzstraße“ ... 55

Tabelle 12: Eingangsdaten "Bielefelder Straße" ... 65

Tabelle 13: Eingangsdaten "Münsterstraße" ... 70

Tabelle 14: Betroffenheitseinstufung ... 75

Tabelle 15: Lärmschadenskosten Straßenverkehr Hauptverkehrsstraßen ... 85

Quellenverzeichnis

 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – BImSchG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013, zuletzt geändert am 29. März 2017

 Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV) vom 06. März 2006, geändert am 31.

August 2015

 Sechste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, geändert am 18. Dezember 2014

 Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 24. BImSchV) vom 04. Februar 1997, geändert am 23. September 1997

 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz vor Lärm – TA Lärm) vom 26. August 1998

 Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

(6)

 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen – RLS-90; Bundesministers für Verkehr, Abt.

Städtebau (1990)

 Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV), Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 23. November 2007

 Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 97 vom 27. Mai 1997

 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – V-5 – 8820.4.1 vom 07. Februar 2008

 DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau – Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002

 LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung – Aktualisierte Fassung – der

Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz AG Lärmaktionsplanung in der Fassung vom 18.

Juni 2012

 Ergebnisdaten zur Stufe III der Lärmkartierung, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV); Stand 31.01.2018

 Bevölkerungszahlen des Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW); Stand: September 2019

 Sondergutachten des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU); Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen; Deutscher Bundestag Drucksache 14/2300

 Aktionsplan zur Lärmminderung der Stadt Paderborn, LK Argus GmbH; April 2011

 Entwurf Lärmaktionsplanung der Stufe II der Stadt Paderborn, LK Argus GmbH; Mai 2014

 Lärmaktionsplanung der Stufe II der Stadt Paderborn; November 2017

 Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes – Gesamtkonzept der Lärmsanierung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 11.Februar 2005

 Anlage 3, Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes – Gesamtkonzept der Lärmsanierung, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 11.Februar 2005

 Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes, https://www.eba.bund.de/DE/Themen/

Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_inhalt.html?nn=1523924,

(7)

VI

 Umgebungslärmkarten in NRW, http://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkarten _viewer/index.php; Stand 2017

 Umgebungslärmkarten der Stadt Paderborn http://www.googis.de/PB-Umgebungslaerm/;

Stand 2017

 Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/

Artikel/LA/laermvorsorge-und-laermsanierung.html, Stand 2017

 Zweiter Lärmaktionsplan der Stadt Bielefeld, Stand 2015

 Strategischer Lärmaktionsplan für den Ballungsraum Bochum; Stand November 2010

 Handbuch Lärmaktionspläne: Handlungsempfehlungen für eine lärmmindernde Verkehrsplanung, BMU; 2015

 Lärmmindernde Fahrbahnbeläge: Ein Überblick über den Stand der Technik, BMU; 2014

 Wirkung von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen; BMU; 2016

 Luftreinhalteplan Paderborn 2019, Bezirksregierung Detmold, Fassung vom 24.07.2020

 Wirkungen von Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen, Umweltbundesamt Fachgebiet I 3.1 Umwelt und Verkehr, November 2016

Abkürzungsverzeichnis

16. BImSchV: Verkehrslärmschutzverordnung

24. BImSchV: Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 34.BImSchV: Verordnung über die Lärmkartierung

BAB: Bundesautobahn

BauGB: Baugesetzbuch

BImSchG: Bundes-Immissionsschutz-Gesetz BImSchV: Bundes-Immissionsschutzverordnung

BMU: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit BMVBS: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

BMVI: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

DB: Deutsche Bahn AG

dB(A): Dezibel (A-Bewertung)

DTV: durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke

EBA: Eisenbahnbundesamt

EdB: Eisenbahnen des Bundes

EU: Europäische Union

IED-Anlagen: Industrie- oder Gewerbegelände, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates

(8)

vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU Anlagen) befinden

Kfz: Kraftfahrzeug

LAP: Lärmaktionsplan

LAI: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz LANUV: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, Essen LDEN: Day-Evening-Night-Lärmindex (Tag-Abend-Nacht), Lärmindex

für die allgemeine Belästigung (Gesamttag – 24 h)

Lkw: Lastkraftwagen

LKZ: Lärmkennziffer z.B.:(Σ aus (Betroffene je dB-Klasse x (LDEN – Auslösewert)) LNight: Night-Lärmindex (Nacht), Lärmindex für Schlafstörungen (22.00 – 06.00 Uhr)

Lr Beurteilungspegel

LrN Beurteilungspegel im Nachtzeitraum (22:00 – 06:00 Uhr) LrT Beurteilungspegel im Tageszeitraum (06:00 – 22:00 Uhr)

LRP: Luftreinhalteplan

m: maßgebliche stündliche Verkehrsstärke

MKULNV: Ministerium für Klima, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen

Pkw: Personenkraftwagen

Lärmschutz- Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz Richtlinien-StV: der Bevölkerung vor Lärm

RLS-90: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen

Schall-03: Richtlinie für die Berechnung der Schallimmissionen an Schienenwegen

StVO: Straßenverkehrs-Ordnung

SV: Schwerlastverkehr

TA-Lärm: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TöB: Träger öffentlicher Belange

UBA: Umweltbundesamt

v: Geschwindigkeit in km/h

VBEB: Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm

VBUF: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen VBUI: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie

und Gewerbe

VBUS: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUSCH: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an

Schienenwegen

VLärmSchR97: Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, 02.06.1997

(9)

1. Einleitung

Die Großstadt Paderborn nimmt als zweitgrößte Stadt in der Region Ostwestfalen-Lippe eine besondere Stellung als Oberzentrum für die umliegenden Städte und Gemeinden ein. Der daraus resultierende Zuwachs des städtischen Verkehrsaufkommens führt zu einem Anstieg der verkehrsbedingten Lärmimmissionen. Dies hat zur Folge, dass die Lebensqualität vieler Menschen; aufgrund des durch den Verkehr verursachten Umgebungslärms; stetig abnimmt.

Infolgedessen steigt nicht nur der Anteil der Bevölkerung, der sich durch Lärm belästigt fühlt, sondern ebenfalls die Wahrscheinlichkeit, dass die hohen Geräuschbelastungen ein Risiko für die Gesundheit der Betroffenen darstellen.

Die Belastung der Menschen durch Lärm gilt europaweit mittlerweile als eines der größten Umweltprobleme. Aus diesem Grund hat das Europäische Parlament (EU) und der Rat der EU die Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen, welche ein gemeinsames Konzept zum Umgang mit Umgebungslärm festschreibt. Ziel der Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Lärm zu vermeiden und zu vermindern. Hierzu sind auf Basis von Lärmkarten sogenannte Lärmaktionspläne zu entwickeln, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden sollen.

Die Lärmaktionsplanung muss sich dabei nicht zwangsläufig auf die unmittelbare Umgebung von Lärmquellen und die zugehörigen Maßnahmen beziehen, sondern kann je nach Situation auch einen weiteren Umkreis umfassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über die gesetzlichen Anforderungen der Lärmaktionsplanung hinaus zu gehen, wenn dies im Rahmen einer effektiven Lärmminderungsplanung sowie einer möglichst hohen Akzeptanz in der Bevölkerung zweckmäßig erscheint.

Die Lärmaktionsplanung ist als eine querschnittsorientierte Planung anzusehen, die in einer wechselseitigen Verzahnung mit anderen städtischen oder übergeordneten Planungen steht.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen und erhebliche Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete ausgewiesen und erhalten werden.

Im Jahr 2011 wurde der erste Paderborner Lärmaktionsplan durch die LK Argus GmbH aus Berlin in Zusammenarbeit mit der Lärmkontor GmbH erstellt. Anschließend erfolgte im Jahr 2017 der Lärmaktionsplan der Stufe II. Bei dem nun vorliegenden Lärmaktionsplan handelt es sich um die dritte Fortschreibung (Stufe III) durch die Stadt Paderborn.

1.1 Rechtliche Grundlagen

Der Bundestag hat mit der Novellierung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) am 30. Juni 2005 die Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) in deutsches Recht eingeführt und im sechsten Teil des BImSchG konkretisiert. Umgebungslärm im Sinne dieses Gesetzes sind demnach belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien. Diese störenden Geräusche können durch

(10)

Aktivitäten von Menschen, Verkehrsmittel, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie durch industrielle Tätigkeiten hervorgerufen werden.

Um mögliche Lärmprobleme sichtbar zu machen und einen Überblick über die Lärmsituation in einem Gemeindegebiet zu erhalten, sind Umgebungslärmkarten zu erstellen. Besonders betroffene Städte und Gemeinden sind verpflichtet, aufbauend auf den Lärmkarten sogenannte Lärmaktionspläne aufzustellen, die es ermöglichen, Lärmprobleme und deren Auswirkungen zu regeln.

Bei der Lärmkartierung ist zwischen Ballungsräumen und nicht Ballungsräumen zu unterscheiden. Bei einem Ballungsraum handelt es sich um ein Gebiet mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer.

Das BImSchG in Verbindung mit mit der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV verpflichtet die zuständigen Behörden dazu, Umgebungslärmkarten für folgende Geräuschquellen zu erstellen:

 Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie in Ballungsräumen zusätzlich auch kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen

 Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr

 Großflughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen pro Jahr

 Industrie– und Gewerbegelände mit IED-Anlagen in Ballungsräumen

 sonstige Straßen in Ballungsräumen

 sonstige Schienenwege von Eisenbahnen in Ballungsräumen

 Schienenwege von Straßen- und Stadtbahnen in Ballungsräumen

Werden in einem Lärmaktionsplan lärmmindernde Maßnahmen festgesetzt, sind diese nach den § 47d Abs. 6 i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 1 BImSchG durch Anordnungen oder sonstige Entscheidungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften (z.B. BImSchG, Planungs-, Bau- oder Straßenverkehrsrecht) umzusetzen.

Der Lärmaktionsplan muss dafür jedoch ordnungsgemäß aufgestellt und die Erfordernisse der fachlich geltenden Rechtsgrundlagen erfüllt sein. Der Lärmaktionsplan stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen dar, ist aber für durch den Lärmaktionsplan berührte Planungen und Maßnahmen abwägungsrelevant. Die zuständigen Behörden, Gemeinden und Träger der öffentlichen Belange haben somit die Ergebnisse und Festlegungen des Lärmaktionsplanes bei ihren Fachplanungen einzubeziehen und soweit wie möglich zu berücksichtigen.

(11)

Ein direkter Rechtsanspruch Dritter zur Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen durch die Kommune oder durch andere Straßenbaulastträger entsteht durch die Lärmaktionsplanung nicht.

In der 34. Verordnung zur Durchführung des BImSchG, welche am 16. März 2006 in Kraft getreten ist, werden die Anforderungen (Darstellung, Berechnungsverfahren, usw.) an die Lärmkarten nach § 47c BImSchG konkretisiert. Auf Bundesebene erfolgte die Festlegung von vorläufigen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Lärmpegel für die verschiedenen Lärmarten. Diese wurden aus den international geltenden Regelwerken zur Lärmberechnung abgeleitet und am 17. August 2006 sowie am 9. Februar 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Allerdings wird von Seiten der Europäischen Union angestrebt, mittelfristig ein europaweites harmonisiertes Berechnungsverfahren sowie einheitliche Auslösewerte für Lärmprobleme einzuführen.

Der Lärmkartierung liegend die folgenden Berechnungsvorschriften zu Grunde:

 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)

 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch)

 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)

 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI)

 Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)

Um auf Landesebene eine einheitliche Auslegung und Durchführung der Lärmaktionsplanung gemäß § 47d BImSchG zu gewährleisten, wurde am 07.02.2008 vom Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens (MKULNV) der Runderlass V-5 - 8820.4.1 zur Lärmaktionsplanung veröffentlicht. Der Erlass gibt unter anderem Auslösewerte vor, ab wann Kommunen in NRW verpflichtet sind einen Umgebungslärmaktionsplan aufzustellen.

1.2 Geltungsbereich

Gemäß § 47 BImSchG ist für Paderborn bei dem Vorhandensein von Lärmproblemen an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz./a ein Lärmaktionsplan aufzustellen. Für Ballungsräume im Sinne des BImSchG sind zusätzlich Straßen mit einem geringeren Verkehrsaufkommen in die Lärmaktionsplanung mit einzubeziehen.

(12)

In Paderborn leben 152.7461 Einwohner auf einer Gesamtfläche von 179,6 km². Dies entspricht einer Bevölkerungsdichte von 850 Einwohnern je Quadratkilometer. Somit stellt die Stadt Paderborn keinen Ballungsraum im Sinne der Lärmminderungsplanung nach BImSchG dar und muss Straßen mit einem geringeren Verkehrsaufkommen nicht im Lärmaktionsplan einbeziehen.

Da jedoch die erweiterte Lärmkartierung des ersten Lärmaktionsplans aufgezeigt hat, dass vor allem Straßen außerhalb der gesetzlichen Anforderungen zu relevanten Lärmproblemen innerhalb des Stadtgebietes beitragen, werden diese auch bei zukünftigen Fortschreibung der Lärmaktionsplanung grundsätzlich weiterverfolgt.

Darauf aufbauend folgt, dass der vorliegende Lärmaktionsplan für folgende Verkehrswege innerhalb der Stadtgebietsgrenzen Paderborns gilt:

 Bundesfernstraßen, Landesstraßen oder sonstige grenzüberschreitende Straßen mit jeweils einem Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz/a (Pflichtnetz, siehe Abbildung 1)

 Erweiterte Lärmkartierung und Planung für bedeutsamen Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von < 3 Mio. Kfz/a (freiwilliges Netz)

Abbildung 1: Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz./a im Untersuchungsgebiet, Quelle: Eigene Abbildung

(13)

1.3 Zuständige Behörde

Die Zuständigkeit für den Lärmaktionsplan regelt der § 47e BImSchG. Demnach liegt diese bei den Kommunen oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Nordrhein- Westfalen bestätigt das Landesrecht die Zuständigkeit der Kommunen. Bei der Stadt Paderborn liegt die Zuständigkeit für die Lärmaktionsplanung beim Amt für Umweltschutz und Grünflächen.

Stadt Paderborn Der Bürgermeister

Amt für Umweltschutz und Grünflächen Am Hoppenhof 33

33104 Paderborn Tel.: 05251/88-0 Internet: www.Paderborn.de

1.4 Aufgaben der Lärmminderungsplanung

Die Aufgaben der Lärmminderungsplanung nach der europäischen Umgebungslärmrichtlinie sind:

 die Belastung durch Umgebungslärm nach einheitlichen Bewertungsmethoden zu ermitteln und darzustellen, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten,

 die Öffentlichkeit über Belastungen durch Umgebungslärm und dessen Auswirkungen zu informieren,

 auf Basis der Lärmkartierung Aktionspläne mit dem Ziel aufzustellen, den Umgebungslärm wenn möglich zu vermeiden, ansonsten weitestgehend zu verringern um eine erträgliche Belastung zu erhalten,

 mindestens alle 5 Jahre Lärmkarten und Aktionspläne auf ihre Aktualität zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten,

 die durch die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung (einschließlich der Informations- und Beteiligungsprozesse) gewonnenen Informationen an die Europäische Kommission zu übermitteln,

 „Ruhige Gebiete“ festzulegen und zu bewahren.

(14)

1.5 Auslösepegel und Grenzwerte

Mit der Umgebungslärmrichtlinie wurden europaweit einheitliche Kenngrößen für die Darstellung von Umgebungslärm eingeführt. Es handelt sich um die Indizes LDEN (Tag-Abend- Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex), welche über den Zeitraum des gesamten Berichtjahres gebildet werden. Der auf 24-Stunden und alle Tage des Jahres gemittelte Dauerschallpegel LDEN wird in der vierstündigen Abendzeit (18- 22 Uhr) um 5 dB(A) und in der achtstündigen Nachtzeit (22 – 6 Uhr) um 10 dB(A) erhöht. Mit dieser Gewichtung wird versucht der erhöhten Lästigkeit des Lärms in diesen Tageszeiten Rechnung zu tragen. Der LDEN soll somit als Indikator für die Lärmbelästigung und der LNight zur Beurteilung der Nachtruhe dienen.

Allerdings gibt die Umgebungslärmrichtlinie keine Schwellen- oder Grenzwerte vor, ab wann schädliche Umweltauswirkungen oder Belästigungen durch Umgebungslärm zu erwarten sind.

Aus diesem Grund hat das MKULNV mit dem Runderlass "Lärmaktionsplanung" vom 07.02.2008 Auslösewerte festgelegt, die angeben ab wann Lärmprobleme im Sinne des § 47d Abs. 1 BImSchG vorliegen, um so die Gebiete mit dem dringlichsten Handlungsbedarf zu kennzeichnen.

Demnach sind Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, spätestens dann Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden die Pegel LDEN von 70 dB(A) oder LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten werden. Gewerbe- und Industriegebiete sowie der direkte Schutz einzelner Objekte sind von dieser Regelung ausgenommen. Darüber hinaus steht es den Kommunen frei, strengere Auslösewerte heranzuziehen.2

Neben den vorgegebenen Auslösewerten des Runderlasses zur Umgebungslärm- aktionsplanung des Umweltministerium NRW, die in Paderborn Umgebungslärmprobleme der ersten Priorität kennzeichnen, werden als Priorität 2 ebenfalls die Auslösewerte des Umweltbundesamtes in die Betrachtung mit einbezogen.3:

Priorität 1: LDEN ≥ 70 dB(A), LNight ≥ 60 dB(A) Priorität 2: LDEN ≥ 65 dB(A), LNight ≥ 55 dB(A)

Die Auslösewerte des Umweltbundesamt stellen gemäß den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung die Pegel dar, welche bei dauerhafter Einwirkung zu einer erhöhten Gesundheitsgefährdung führen können. Die oben gewählte Priorisierung dient dazu, die Schwere der Lärmprobleme im Stadtgebiet zu kennzeichnen. Lärmbelastungen der Priorität 1 sollten vor Belastungen der Priorität 2 entgegengewirkt werden.

2Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 -

(15)

1.6 Vorgehensweise

Wie bereits unter Kapitel 1.1 erwähnt, kommen für die dritte Umgebungslärmkartierung nach

§ 47c BImSchG vorläufige Berechnungsverfahren zum Einsatz, die auf nationaler Ebene ein einheitliches Vorgehen bei der Ermittlung von Lärmkarten ermöglichen. Die Karten identifizieren im Rahmen der Lärmaktionsplanung Gebiete mit besonders hohen Lärmbelastungen, wobei die Erstellung der Karten separat für die verschiedenen Lärmquellen Straßen, Schienen, Flughäfen sowie Industrie und Gewerbe erfolgt.

Die Berechnungsmethoden berücksichtigen bei der Ausbreitungsrechnung neben den Parametern der jeweiligen Geräuschquellen (z.B. Verkehrsstärke und –zusammensetzung, Geschwindigkeit, Straßenoberfläche) auch die Ausbreitungsbedingungen (z.B. Abstand von der Straße, schallmindernde Hindernisse, Einfluss des Geländes). Die Immissionspunkthöhe für die Ermittlung der Lärmindizes LDEN und LNight liegt bei 4 m über dem Gelände.

Es ist zu beachten, dass sich die Berechnungsverfahren samt Lärmindizes zur Ermittlung und Darstellung des Umgebungslärms innerhalb der Lärmkarten von den maßgeblichen Rechenvorschriften RLS-90 (Straßenverkehr), Schall03 (Schienenverkehr) und TA Lärm (Gewerbe) unterscheiden. Außerhalb der Lärmkartierung nach der Umgebungslärmrichtlinie, z.B. für Planungs- und Genehmigungsverfahren, können die Ergebnisse daher keine Anwendung finden.

Nach der Erarbeitung der Lärmkarten ist die Öffentlichkeit über die Lärmsituation innerhalb der Kommune zu informieren und im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung in die weitere Lärmaktionsplanung einzubinden.

Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung entwickelten Maßnahmen sind prioritätsbezogen in kurz-, mittel- oder langfristigen Zeiträumen umzusetzen. Daneben besteht auch die Möglichkeit ruhige Gebiete in den Lärmaktionsplan mit aufzunehmen, um diese vor einer Zunahme von Lärm zu schützen.

Die Stadt Paderborn hatte für die Lärmaktionsplanung der ersten Stufe aus dem Jahr 2011 eine gesamtstädtische Herangehensweise im Umgang mit dem durch Straßenverkehr verursachten Umgebungslärm gewählt. Neben dem gesetzlichen Pflichtnetz der ersten Stufe von Hauptverkehrsstraßen über 6 Mio. Kfz/Jahr wurde daher ebenfalls ein erweitertes Verkehrsstraßennetz betrachtet.

Im Mai 2014 erstellte das Ing.-Büro LK Agus den Entwurf zur zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung, welcher sich mit der bisherigen Umsetzung des gesamtstädtischen Maßnahmenkonzepts aus dem Jahr 2011 befasste. Allerdings zeigte sich bei der Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen, dass der ganzheitliche Ansatz, aufgrund seines Umfanges und der Komplexität, nicht vollständig umgesetzt werden konnte. Aus diesem Grund wird sich der Lärmaktionsplan der III. Stufe vorrangig auf das gesetzliche Pflichtnetz der Hauptverkehrsstraßen beziehen. Das freiwillige Untersuchungsnetz aus dem Jahr 2011 wird nachrangig weiterverfolgt und soll im Zuge der nächsten turnusmäßigen Überprüfung fortgeschrieben werden.

(16)

Die Überprüfung des Lärmaktionsplans auf seine Aktualität hat alle 5 Jahre zu erfolgen. Bei lärmrelevanten Veränderungen ist der Aktionsplan dann entsprechend anzupassen. Zeigt sich, dass die angestrebten Lärmminderungsziele nicht erreicht werden konnten, ist die Notwendigkeit einer Intensivierung der Maßnahmen zu evaluieren. Dies setzt eine Aktualisierung der Lärmkartierungen voraus, um die durch unterschiedliche Emissionsquellen eingetretene Veränderung des Umgebungslärms zu analysieren.

Der aktualisierte Lärmaktionsplan ist im Anschluss über das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) an die Europäische Union weiterzuleiten.

2. Bestandsanalyse

Durch die Bestandsanalyse wird ermittelt, ob es zu einer Veränderung der Umgebungslärmsituation im Paderborner Stadtgebiet gekommen ist. Hierzu erfolgt ein Vergleich der Lärmkartierung aus dem Jahr 2012 mit den aktuell zur Verfügung stehenden Lärmkarten aus dem Jahr 2017. Ist eine Verschlechterung der Umgebungslärmsituation festzustellen wird eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans erforderlich.

2.1 Straßenverkehr

Der Stadt Paderborn wurden für die Stufe III der Lärmaktionsplanung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) aktuelle Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen zur Verfügung gestellt, die ebenfalls auf dem internetbasierten Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-Westfalen4 veröffentlicht sind. Bei den Umgebungslärmkarten handelt es sich um strategische Lärmkarten, die auf eine Darstellung der Lärmbelastung großer Gebiete abzielen. Dies hat zur Folge, dass die Karten bei einer gebäudescharfen Betrachtung nur eine begrenzte Genauigkeit aufweisen. Die Karten erfassen gemäß der EG-Umgebungslärmrichtlinie alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr.

Ferner wurde durch das LANUV die Anzahl der lärmbetroffenen Menschen in Wohnungen, die innerhalb der dargestellten Isophonenbänder liegen ermittelt. Die Grundlage hierfür bildete die

„Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der belasteten Zahlen durch Umgebungslärm“ (VBEB).

Auf Grundlage der vom LANUV zur Verfügung gestellten Lärmkarten und Daten ist der Lärmaktionsplan auf seinen Umsetzungsstand sowie auf relevante Veränderungen zu überprüfen.

(17)

2.1.2 Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen

Die zur Verfügung gestellten Lärmkarten (Abbildung 2 und Abbildung 3) zeigen die Lärmsituation entlang des kartierungspflichtigen Straßennetzes für den 24- Stundenmittelungspegel LDEN sowie für den 8-Stundennachtpegel LNight. Die Berechnung der in den Abbildungen farbig dargestellten Flächen gleichen Schallpegels sowie die Ermittlung der durch Umgebungslärm betroffenen Personen, erfolgten unter Anwendung der derzeit gültigen Vorgaben zur Lärmkartierung. Die Karten stellen dabei die Immissionssituation außerhalb von Gebäuden in einem Raster von 10,00 x 10,00 m und einer Höhe von 4,00 m über dem Boden unter Berücksichtigung von Hindernissen auf dem Ausbreitungsweg dar.

Die derzeit gültigen Lärmkarten für LDEN und LNight können in einer höheren Auflösung im Anhang 1 und 2 entnommen werden und sind im Internet unter den folgenden Adressen einzusehen:

Lärmkarten auf der zugehörigen Internetseite des Landes NRW

 http://www.umgebungslaerm.nrw.de/

Lärmkarten auf der Internetseite der Stadt Paderborn

 https://www.paderborn.de/wohnen-soziales/umwelt-gruen/laerm.php

Abbildung 2: Schallimmissionsplan LDEN Straßenverkehr; Quelle: Luftbild Land NRW

(18)

Abbildung 3: Schallimmissionsplan LNight Straßenverkehr; Quelle: Luftbild Land NRW

Die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen umfasst folgende Straßen im Paderborner Stadtgebiet:

 die Autobahn A 33,

 die Bundesstraßen B 1, B 64, und B 68 und

 Abschnitte der L 813 (Münsterstraße vom Heinz-Nixdorf-Ring bis zur B 64 und Warburger Straße vom Südring bis zur B 64), der L 755 (Borchener Straße bzw.

Paderborner Straße, Giselastraße, Südring, Ludwigsfelder Ring, Berliner Ring, Benhauser Straße bis zur Kreuzung mit Steubenstraße/Karl-Schurz-Straße), der L 776, der L 756 (von der nördlichen Stadtgrenze bis zur Autobahnauffahrt Paderborn- Sennelager, Alter Hellweg vom Kreisel K 37 (Alter Hellweg) / L 756 (Wewersche Straße) bis zur Kreuzung mit der Kleestraße), Bielefelder Straße (Autobahnabfahrt Sennelager bis Höhe Dempsey Kaserne), Residenzstraße (ab Kreuzung Verner Straße bis Hatzfelder Straße).

(19)

Auf Grundlage der vom LANUV durchgeführten, schalltechnischen Berechnung nach VBUS und amtlich verfügbarer Geodaten, sind die Belastetenzahlen durch Umgebungslärm nach VBEB ermittelt worden. Diese Angaben wurden in der folgenden Tabelle 1 erfasst und beinhalten die Belastetenzahlen, welche innerhalb der Lärmkarten dargestellten Isophonen- Bändern liegen. Gemäß der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV wurden ebenfalls die lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser (Tabelle 3) abgeschätzt, die sich in Bereichen von LDEN > 55 dB(A), > 65 dB(A) und > 75 dB(A) befinden.

Die Gesamtfläche des lärmbelasteten Gebiets innerhalb von Paderborn lässt sich der Tabelle 2 entnehmen.

In Tabelle 1 sind die nach VBEB ermittelten Belastetenzahlen durch Umgebungslärm aus der vorangegangenen Lärmkartierung aus dem Jahren 2012 und der aktuellen Lärmkartierung aus dem 2017 gegenübergestellt. Wird die Anzahl der ermittelten Betroffenen der beiden Jahre miteinander verglichen, ist ein deutlicher Anstieg der Betroffenen ab einem Wert von LDEN > 65 dB(A) zu verzeichnen. Für den 8-Stunden-Nachtpegel ist ab LNight > 55 dB(A) ebenfalls eine Zunahme von Betroffenen festzustellen. Es lässt sich zwar ein leichter Rückgang der Belastetenzahlen am Gesamttag im Pegelbereich von LDEN >70 dB(A) bis

≤ 75 dB(A) feststellen. Demgegenüber steht jedoch ein deutlicher Anstieg der Betroffenenzahlen ab einem Pegel von LDEN > 75 dB(A).

Tabelle 1: Belastetenzahlen durch Straßenverkehrslärm im Straßennetz > 3 Mio. Kfz/a

Jahr LDEN/dB(A): >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 .. ≤75 >75 Summe

2012 N 3760 1172 358 154 2 5446

2017 N 4050 1640 670 143 26 6529

Jahr LNight/dB(A): >50 .. ≤55 >55 .. ≤60 >60 .. ≤65 >65 .. ≤70 >70 Summe

2012 N 1882 496 204 7 0 2589

2017 N 2373 928 242 16 0 3559

Unter Beachtung der Auslösewerte des Runderlasses zur Umgebungslärmaktionsplanung von LDEN > 70 dB(A) und LNight > 60 dB(A) beträgt die Anzahl Betroffener ab diesen Pegelbereichen, innerhalb des Gesamttages 169 Menschen und nachts 258 Menschen. Werden die empfohlenen Auslösewerte des Umweltbundesamtes von LDEN > 65 dB(A) bzw.

LNight > 55 dB(A) (Dauerschallpegel) zugrunde gelegt, ist anhand der rechnerisch ermittelten Belastetenzahlen zu erkennen, dass ab diesen Pegelbereichen entlang der Hauptverkehrsstraßen am Gesamttag von 839 und im Nachtzeitraum von 1186 betroffenen Menschen auszugehen ist.

(20)

Der Anstieg des Umgebungslärms und die daraus resultierende Zunahme der Betroffenen lässt sich u.a. auf die Zunahme der Bevölkerung und der damit einhergehenden Schaffung neuen Wohnraums sowie der allgemeinen Verkehrszunahme zurückführen. Dies wird u.a.

dadurch deutlich, dass in der Lärmkartierung von 2017 weitere Streckenabschnitte mit 3 Millionen Kfz/Jahr aufgenommen wurden. Es handelt sich dabei um die Bielefelder Straße (Sennelager) und Residenzstraße (Schloß Neuhaus). In der Gesamtfläche des lärmbelasteten Gebiets (Tabelle 2) und der geschätzten Anzahl an lärmbelasteter Wohnungen (Tabelle 3) wird ebenfalls eine Verschlechterung der Lärmsituation wiedergegeben.

Tabelle 2: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in Paderborn5

Jahr LDEN/dB(A): >55 >65 >75 2012 Größe/km2 32,183 8,027 1,864 2017 Größe/km2 33,211 9,006 1,967

Tabelle 3: Geschätzte Gesamtzahl der lärmbelasteten Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausgebäude (N) in Paderborn6

Jahr LDEN/dB(A): >55 >65 >75

2012 N Wohnungen 2293 238 1

2017 N Wohnungen 2652 379 12

2012 N Schulgebäude 19 0 0

2017 N Schulgebäude 21 0 0

2012 N Krankenhausgebäude 0 0 0

017 N Krankenhausgebäude 0 0 0

2.1.3 Bestimmung von Lärmproblemen/ Belastungsachsen an Hauptverkehrsstraßen Für die Beurteilung der Lärmsituation wurden in der Paderborner Lärmaktionsplanung neben den Vorgaben des Runderlasses des Umweltministeriums NRW (1. Priorität) auch die Empfehlungen des Bundesministeriums für Umwelt hinsichtlich des Gesundheitsgefährdungspotentials mit in die Planung (2. Priorität) einbezogen. Somit berücksichtigt die Lärmaktionsplanung der Stadt Paderborn nicht nur die Straßenabschnitte, wo an den Fassaden der angrenzenden Wohngebäude die Lärmpegel von LDEN = 70 dB(A) und / oder LNight = 60 dB(A) erreicht oder überschritten werden, sondern auch die Auslösewerte von LDEN = 65 dB(A) und / oder LNight = 55 dB(A) vorliegen.

(21)

Zur Ermittlung der Belastungsachsen wurden die Lärmkarten des LANUV mit den Gebäuden innerhalb des Stadtgebietes mittels eines Geoinformationssystems verschnitten, um die Gebäude kenntlich zu machen, an denen jeweils die oben genannten Auslösewerte erreicht oder überschritten werden. Eine Darstellung der betroffenen Gebäude kann den Anhängen 3 und 4 dieses Berichtes entnommen werden.

Einzelne schutzbedürftige Gebäude sowie Gewerbegebiete und gewerbliche Nutzungen fallen nicht unter die Regelungen der Umgebungslärmrichtlinie. Es werden daher nur Belastungsachsen an Wohngebäuden ausgewiesen, die entlang von Verkehrswegen durchwegs eine hohe Lärmbelastung und hohe Anzahl an Betroffenen aufweisen. Als Auslösewert wurde hierfür eine durchgängige Betroffenheit von mindestens 5 Wohngebäuden durch einen Pegel von LDEN ≥ 65 dB(A) oder LNight ≥ 55 dB(A) angesetzt.7

Im Ergebnis sind die auf der nachfolgenden Seite in Abbildung 2 rot dargestellten Straßenabschnitte der Hauptverkehrsstraßen als Belastungsachsen anzusehen.

Abbildung 2: Belastungsachsen des Pflichtnetzes innerhalb des untersuchten Straßennetzes

7Auswertung der Lärmkartierung durch das Vermessungsamt der Stadt Paderborn

(22)

Anhand des im Kapitel 2.1.3 geschilderten Vorgehens wurden an folgenden Straßenabschnitten der Hauptverkehrsstraßen, Belastungsachsen ermittelt:

 Münsterstraße (L 813) zwischen AS Paderborn Schloß Neuhaus und Vernerstraße/Kreuzung L 756,

 Bielefelder Straße (Autobahnabfahrt Sennelager bis Höhe Dempsey Kaserne),

 Residenzstraße (ab Kreuzung Verner Straße bis Hatzfelder Straße),

 Borchener Straße (L 755) zwischen Frankfurter Weg und Giselastraße,

 Giselastraße (L 755) von der Borchener Straße bis hinter die Bebauung an der Heinrich-Lücking-Straße,

 Berliner Ring (L 755) vom Piepenturmweg bis zur Benhauser Straße,

 Benhauser Straße (L 755) vom Berliner Ring bis Am Springbach,

 Alter Hellweg (L 756) von der Kleestraße bis zum Kreisel/K 37.

Eine genaue Übersichtskarte über die Belastungsachsen kann dem Anhang 5 dieses Berichtes entnommen werden.

Im Vergleich zur Lärmaktionsplanung der Stufe II wurden im Rahmen der turnusgemäßen Überprüfung der Lärmkartierung der Stufe III zusätzliche Belastungsachsen ermittelt. Es handelt sich dabei jeweils um einen Streckenabschnitt der Bielefelder Straße in Sennelager sowie der Residenzstraße in Schloss Neuhaus. Auf die Verschlechterung der Lärmsituation, die auf einer Zunahme des Verkehrs zurück zu führen ist, wurde bereits im vorangegangen Kapitel eingegangen. Aufgrund der verschlechterten Umgebungslärmsituation ist daher im Rahmen der Lärmminderungsplanung die Maßnahmenplanung zu überprüfen und zu überarbeiten. Eine erneute turnusgemäße Überprüfung erfolgt dann in einem Abstand von 5 Jahren.

2.1.4 Lärmkartierung im freiwilligen Netz

Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stufe I hatte sich die Stadt Paderborn für eine gesamtstädtische Herangehensweise zur Beurteilung des Straßenverkehrslärms entschieden und somit ein erweitertes Verkehrsstraßennetz betrachtet, welches auszugsweise in Abbildung 3 und Abbildung 4 dargestellt ist. Anhand diese Vorgehens konnte eruiert werden, dass in Paderborn entlang der Hauptverkehrsstraßen im Vergleich zu anderen Großstädten nur geringe Betroffenheiten festzustellen sind und sich Lärmprobleme somit nicht nur alleine auf diese Abschnitte im Stadtgebiet beschränken.

Aus diesem Grund wird im Bericht zwischen dem gesetzlich geforderten Verkehrsnetz (Hauptverkehrsstraßen) und dem freiwilligen erweiterten Netz unterschieden.

(23)

Abbildung 3: Auszug erweiterte Lärmkartierung LDEN Straßenverkehr

Abbildung 4: Auszug erweiterte Lärmkartierung LNight Straßenverkehr

(24)

Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse sowie die vollständigen Lärmkarten der erweiterten Lärmkartierung sind der Lärmaktionsplanung der Stufe I zu entnehmen und können im Internet unter www.paderborn.de eingesehen werden. Es ist anzumerken, dass die Datengrundlage dieser Lärmkartierung und der daraus resultierenden Ergebnisse nicht den aktuellen Zustand abbilden und daher eine zukünftige Aktualisierung der erweiterten Lärmkartierung erforderlich ist. Hierfür wird momentan von der städtischen Verkehrsplanung die notwendige Datengrundlage geschaffen.

2.2 Schienenstrecken des Bundes

Die strategische Lärmkartierung für Schienenstrecken des Bundes wird durch das Eisenbahnbundesamt (EBA) durchgeführt. Die Karten können auf dem Umgebungslärmportal des Landes NRW unter "Schiene – Bund" oder direkt über die Internetseite des EBA abgerufen werden. In den Lärmkarten werden Lärmbelastungen für Hauptschienenstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr dargestellt.

2.3 Zusammenfassung der Ergebnisse der Bestandsanalyse

Die Ergebnisse der Lärmkartierung und der Betroffenheitsanalyse für das Stadtgebiet Paderborn hat das LANUV im Internet unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.

Eine ausführliche Darstellung der durch das EBA durchgeführten Lärmkartierung für die Hauptschienenstrecken sowie einer Betroffenheitsanalyse kann unter www.eisenbahn- bundesamt.de eingesehen werden. Zusätzlich sind die Umgebungslärmkarten für Schienen- und Straßenverkehr auf der Internetpräsenz der Stadt Paderborn einsehbar.

In der Bestandsanalyse ist ersichtlich, dass sich die Umgebungslärmsituation im Zeitraum von 2012 bis 2017 verschlechtert hat. So ist es unter anderem zu einem allgemeinen Anstieg des durch Straßenverkehr verursachten Umgebungslärms gekommen. Des Weiteren sind zwei Hauptverkehrsstraßen, aufgrund ihres hohen jährlichen Verkehrsaufkommens, in die Lärmkartierung 2017 neu aufgenommen worden, wodurch sich die Datenerfassung im Vergleich zu 2012 erhöht hat. Die Bestandsanalyse zeigt auf, dass es zu einem Anstieg der Betroffenenzahlen im Stadtgebiet gekommen ist.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erfolgt somit eine Fortschreibung des Lärmaktionsplans.

(25)

3. Ruhige Gebiete

Nach § 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG soll ein Ziel von Lärmaktionsplänen der Schutz von bislang nicht durch Lärm betroffener Gebiete sein. Die Ausweisung sowie der Schutz ruhiger Gebiete vor einer Zunahme durch Lärm sind somit grundsätzlich ein Teil der Lärmaktionsplanung und als eine Vorsorgeaufgabe zu betrachten. Die Maßnahmen des Lärmaktionsplans dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Lärmsituation in ruhigen Gebieten führen bzw. eine Lärmzunahme ist zu vermeiden. Allerdings gibt es bis jetzt noch kein einheitliches Vorgehen auf Bundes- oder Landesebene, wie „ruhige Gebiete“ ermittelt werden sollen. So definiert auch das BImSchG nicht genau, was ruhige Gebiete sind. Rechtlich bindende Festlegungen und Grenzwerte zur Definition von ruhigen Gebieten existieren nicht. Es wird nach

§ 47a Abs. 1 BImSchG lediglich zwischen „öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraumes“ und „ruhigen Gebieten auf dem Land“ unterschieden.

Aus diesem Grund orientiert sich die Beurteilung und Festlegung ruhiger Gebiete für die Paderborner Lärmaktionsplanung an den Empfehlungen und Hinweisen zur Lärmaktionsplanung der Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI). Demnach sollte der überwiegende Teil der Flächen eines ruhigen Gebietes in Ballungsräumen eine Lärmbelastung von LDEN ≤ 50 dB(A) aufweisen. Davon ist in der Regel dann auszugehen, wenn in den Randbereichen der Fläche ein Pegel von LDEN = 55 dB(A) nicht überschritten wird und keine relevanten Lärmquellen in der Fläche vorhanden sind. Für ruhige Gebiete auf dem Land wird empfohlen, einen Pegelwert bis LDEN = 40 dB(A) zu wählen. Um in Paderborn ruhige Gebiete zu ermitteln, wurden alle Bereiche mit kartierten Pegelbelastungen von LDEN < 55 dB(A) ausgewiesen und mit potentiell geeigneten Flächennutzungen aus der automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) überlagert. Danach wurden als weitere Bewertungskriterien die Aufenthaltsqualität und die Größe der Fläche berücksichtigt.8

8Vgl. Aktionsplan zur Lärmminderung der Stadt Paderborn, LK Argus GmbH; April 2011

(26)

Festlegung von ruhigen Gebieten in Paderborn:9

Folgende ruhige Gebiete werden zur Ausweisung empfohlen:

 das Paderquellgebiet und die Paderauen entlang der Pader

 das Naturschutzgebiet Gottegrund

 Bereiche des Naturschutzgebietes Krumme Grund

 der zentrale Bereich des Forst Samtholz Wewer

 Bereiche der Lippeniederung bei Sande (NSG)

 Bereiche des Paderborner Stadtwaldes - das Waldgebiet Haxterholz

- das Waldgebiet Wilhemsberg in Schloss Neuhaus - das Waldgebiet Habichtsee in Schloss Neuhaus - das Waldgebiet Neuenbeken

Innerstädtische Erholungsflächen

Innerhalb und außerhalb von Ballungsräumen steht es der planaufstellenden Behörde frei, innerstädtische Erholungsflächen vor einer Zunahme des Lärms zu schützen, sofern sie von der Bevölkerung als ruhig empfunden werden. Als innerstädtische Erholungsflächen können u.a. Kurgebiete, Krankenhausgebiete, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Naturflächen, Grünanlagen, Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Flächen, die dem Aufenthalt zur Erholung oder zur sozialen Kontaktpflege dienen, in Frage kommen.

Die Ausweisung ruhiger Gebiete im Rahmen der Paderborner Lärmaktionsplanung hat gezeigt, dass geeignete Flächen insbesondere in der Stadtrandlage zu finden sind. Dies hat zur Folge, dass darunter vor allem auch Gebiete fallen, die von der Bevölkerung kaum oder gar nicht zur Erholung genutzt werden. Aus diesem Grund sieht die Paderborner Lärmaktionsplanung vor, in der Nähe von Wohngebieten ebenfalls ruhigere Rückzugsbereiche zu bewahren. Es wird daher im Aktionsplan zwischen ruhigen Gebieten im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie und innerstädtischen Erholungsflächen unterschieden. Bei innerstädtische Erholungsflächen, handelt es sich um Gebiete, die relativ zur Umgebung geringe Lärmpegel aufweisen, über eine hohe Aufenthaltsfunktion verfügen und in fußläufiger Entfernung zu Wohnstandorten liegen. Gebiete werden in der Paderborner Lärmaktionsplanung dann als Erholungsflächen angesehen, wenn diese über eine ausreichende Größe verfügen um in ihrer Kernfläche einen um mindestens 6 dB(A) verminderten Lärmpegel als in ihrer Peripherie zu ermöglichen.

(27)

Folgende innerstädtische Erholungsflächen werden zur Ausweisung empfohlen:

 der Bürgerpark in der Südstadt an der Borchener Straße

 das Gelände um die Fischteiche

 der Riemekepark

 der Niesenteich Park

 der Schloss- und Auenpark

 der Lippesee zwischen Schloß Neuhaus und Sande

 Grünzug Goldgrund

Die genaue Lage der „ruhigen Gebiete“ und „innerstädtischen Erholungsflächen“ kann nachfolgend der Abbildung 5 entnommen werden.

Abbildung 5: Ruhige Gebiete und innerstädtische Erholungsflächen in Paderborn

(28)

Sofern die Voraussetzungen für ein ruhiges Gebiet vorliegen, sind Auswahl und Festlegung der „ruhigen Gebiete“, die vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind, in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt.

Bei der Festlegung der zu schützenden „ruhigen Gebiete“ durch die zuständige Behörde handelt es sich um planungsrechtliche Festlegungen, die von den zuständigen Planungsträgern bei ihren Planungen zu berücksichtigen sind (§ 47d Abs.6 BImSchG i.V.m.

§47 Abs.6 Satz 2 BImSchG). Weitergehende planungsrechtliche Festlegungen werden unter Beteiligung mit den jeweiligen Planungsträgern formuliert. Sind konkrete Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete (z.B. Verkehrsbeschränkungen) vorgesehen, so sind diese auf der Grundlage des jeweiligen Fachrechts in den Lärmaktionsplan aufzunehmen.“10

Weitergehende planungsrechtliche Festlegungen zu „ruhigen Gebieten“ sind im Einvernehmen mit dem zuständigen Planungsamt zu treffen. Erfolgt die Festlegung ruhiger Gebiete, sind diese gemäß § 47d Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG durch die zuständigen Planungsträger bei ihren Planungen zu berücksichtigen.11 Eine Verpflichtung zum Tätigwerden besteht allerdings nicht. Vielmehr stellen „ruhige Gebiete“ einen von mehreren Belangen des Umweltschutzes dar, welche nach § 1 BauGB gerecht gegeneinander abzuwägen sind. Dabei sollte das ruhige Gebiet nach seiner der Erholung und Gesundheit dienenden Funktion gewichtet werden. Eine Verschlechterung der Immissionssituation durch z.B. Verkehrsverlagerungen oder die Schaffung lärmrelevanter Bebauung im direkten Umfeld sollten möglichst vermieden werden.

Zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete können für die Stadtplanung folgende Empfehlungen gegeben werden:12

 Überprüfung von Stadt- und Verkehrsplanungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die ruhigen Gebiete (z.B. Verlärmung, Zerschneidung)

 Vermeidung von Siedlungserweiterungen in ruhige Gebiete hinein

 Sicherung und / oder Verknüpfung bestehender Naturräume zur Schaffung ruhiger Korridore, die das Erleben mehrerer ruhiger Gebiete ermöglichen

 Schaffung von Pufferzonen innerhalb der ruhigen Gebiete mit einer Nutzungsstaffelung. So empfiehlt sich im Inneren ruhiger Gebiete eine Platzierung leiser Nutzungen, wie bspw. Ruhebereiche und Liegewiesen. Nach außen hin empfiehlt sich die Anordnung lauterer Nutzungen, wie z.B. Sportwiesen, Gastronomie und Einrichtungen mit hoher Besucherfrequenz

10 LAI-Hinweise zur Lärmaktionsplanung – Aktualisierte Fassung, Seite 7; 18. Juni 2012

11Vgl. Handbuch Lärmaktionspläne Handlungsempfehlungen für eine lärmmindernde Verkehrsplanung, BMU;

(29)

 Prinzipiell kommen auch Maßnahmen in Frage, die ruhige Gebiete noch ruhiger machen, lärmerhöhende Maßnahmen in ihrem Umfeld kompensieren oder neue ruhige Gebiete schaffen. Dadurch können die Erholungsfunktion sowie die Lebensqualität der Stadt verbessert werden:13

 Maßnahmen zur Lärmminderung, wie sie auch im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Verkehrswegen im Aktionsplan empfohlen werden

 Lärmschutzmaßnahmen entlang angrenzender Lärmquellen, beispielsweise begrünter Lärmschutzwall, Lärmschutzwände

4. Bisher durchgeführte Maßnahmen der Lärmaktionsplanung

Seit der Erstellung des ersten Lärmaktionsplans im Jahr 2011 wurden folgende Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm außerhalb von Planung und Verkehrsversuchen umgesetzt:

Tabelle 4: Durchgeführte Maßnahmen der Lärmaktionsplanung der Stufe I im freiwilligen Netz

Fahrbahnsanierung

Friedrichstraße im Abschnitt Marienstraße bis Neuhäuser Straße



Nordstraße im Abschnitt Detmolder Straße bis Rolandsweg



Warburger Straße in den Ab-schnitten Am Hilligenbusch bis

Peter-Hille-Weg und Am Rippiner Weg bis Fanny-Nathan-Straße



Liboriberg im Abschnitt Kasseler Straße bis Liboristraße



Borchener Straße zwischen Friedrichstraße bis Eckstraße



Knotenpunkt Am Westerntor



Paderborner Straße im Abschnitt Henkenstraße bis Wewerstraße

(L 756)



13Vgl. Aktionsplan zur Lärmminderung der Stadt Paderborn, LK Argus GmbH; April 2011

(30)

Kotenpunkt Benhauser Straße / Berliner Ring



Knotenpunktumgestaltungen

Westerntor



Gierstor



Detmolder Straße / Augustdorfer Straße



Rathenaustraße / Bahnhofstraße



LZA Residenzstraße / Schloßstraße



Neuhäuser Tor



Elsener Straße / Erzberger Straße



Straßenraumgestaltung

Nordstraße im Abschnitt Detmolder Straße bis Rolandsweg



Elsener Straße im Abschnitt Neuhäuser Straße bis Delpstraße



Geschwindigkeitsreduzierung

Tempo 30: Giersstraße



Tempo 30: Penzlinger Straße im Abschnitt Gertrud-Gröninger-

Straße bis Dörener Weg



(31)

5. Ablauf und Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens

Gemäß § 47 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist die Öffentlichkeit zu Vorschlägen der Lärmaktionsplanung anzuhören und ihr die Möglichkeit zu geben, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

5.1 Beteiligung der Träger öffentlicher Verwaltung

Im Zeitraum von Juli 2020 bis August 2020 erfolgte eine dreiwöchige Beteiligung der durch den Lärmaktionsplan betroffenen Behörden und Baulastträger. Es sind sechs Stellungnahmen eingegangen. Die Anregungen und Vorschläge wurden in der Lärmaktionsplan aufgenommen.

Die Anmerkungen und Hinweise der eingegangenen Stellungnahmen werden in der folgenden Darstellung zusammengefasst und beantwortet.

Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold als obere Straßenverkehrsbehörde Die Bezirksregierung Detmold weist in ihrer Stellungnahme auf die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben und Berechnungsverfahren hin, welche sich für die Umgebungslärmkartierung sowie der Lärmvorsorge bzw. Lärmsanierung an öffentlichen Straßen ergeben. Nach Nummer 9 des Runderlasses des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 7.2.2008 (SMBl. 7129) sind Maßnahmen, die von den Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörden gemäß § 47c Abs 6 i. V. m. § 47 Abs. 6 BImSchG umzusetzen sind, im Einvernehmen mit diesen in den Lärmaktionsplan aufzunehmen. Allerdings besteht die Verpflichtung der Fachbehörden zur Durchsetzung derart festgelegter Maßnahmen nur in dem Rahmen, den das einschlägige Fachrecht zur Umsetzung vorgibt. Hinsichtlich der Eignung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die A33 kann eine Stellungnahme seitens der Bezirksregierung erfolgen, wenn die Stadt Paderborn konkret angibt, für welchen Abschnitt und Fahrtrichtung der A33 eine Geschwindigkeitsbeschränkung für eine geeignete Maßnahme gehalten wird.

Erläuterung und Umgang mit den Hinweisen und Anregungen

Auf die rechtliche Einordnung von Lärmaktionsplänen wird in Kapitel 1.1 des Lärmaktionsplans eingegangen. Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans der Stufe I vom April 2011 wurde die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h für die Bundesautobahn 33 in den Maßnahmenkatalog aufgenommen. Der Streckenabschnitt wird zukünftig konkretisiert und für die zukünftige Lärmaktionsplanung wird eine verbindliche Stellungnahme von der Bezirksregierung Detmold zu einer möglichen Geschwindigkeitsbeschränkung eingeholt.

(32)

Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Paderborn

Die Kreispolizeibehörde verweist in ihrer Stellungnahme zum Lärmaktionsplan auf die gleichlautende Stellungnahme zum Luftreinhalteplan 2019 hin, in welcher auf die hohe Anzahl an Verkehrsunfällen u.a. unter Beteiligung von Radfahrenden eingegangen wird. Die Polizei Paderborn hat das Thema „Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen“

nach 2019 auch im Jahr 2020 erneut zum behördenstrategischen Schwerpunkt erklärt. Auf Grundlage der Analyse von Radverkehrsunfällen lässt sich feststellen, dass im Stadtgebiet Paderborn die Zahl der verunglückten Radfahrer höher ist als in den eher ländlich geprägten Kommunen. 71% aller verunglückten Radfahrenden sind 2019 im Stadtgebiet Paderborn zu verzeichnen. Die restlichen 29% verteilen sich auf das weitere Kreisgebiet Paderborn.

Aufgrund der Verkehrsunfalllage im Bereich Radfahrende im Stadtgebiet Paderborn hatte die Polizei wiederholt die Erstellung eines Radverkehrskonzeptes vorgeschlagen. Dieses könnte eine Voraussetzung sein, höhere Radverkehrsmengen aufzunehmen, ohne die Unfallbilanz zu verschlechtern. Das „Integrierte Mobilitätskonzept Paderborn“ geht in diese Richtung. Soweit in der Lärmaktionsplanung in den Ziffern „6.3.3 Verkehr (Straße)“ die Förderung des Radverkehrs bzw. in Ziffer „6.2.4 Weitere einflussnehmende Planungen“ unter Nr. 8 die Radwegeplanung angesprochen wird, könnte dies einhergehen mit den Planungen zur Steigerung der Verkehrssicherheit.

Erläuterung und Umgang mit den Hinweisen und Anregungen

Auch im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollte es das Ziel sein, die Synergien die sich aus anderen gleichberechtigten Planungen ergeben zu nutzen. Als Beispiel ist hier das „Integrierte Mobilitätskonzept Paderborn“ zu nennen, was einen entsprechenden Beitrag zur Verschiebung des Individualverkehrs zum Umweltverkehrsverbund im Modalsplit leisten wird.

Die Förderung des Radverkehrs unter Berücksichtigung einer Steigerung der Verkehrssicherheit wirkt sich auch positiv auf die vorhandene Umgebungslärmsituation aus.

Es wird daher geprüft wie zu der Thematik im Lärmaktionsplan in Zukunft stärker Bezug genommen werden kann.

Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen – Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift –

Die Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift weist in ihrer Stellungnahme daraufhin, dass für den Landesbetrieb Straßenbau NRW hinsichtlich der Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfern- und Landesstraßen die Regelungen zur Lärmsanierung maßgeblich sind. Diese Regelungen sind in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 - festgelegt. Mit dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 27.07.2020, Az.: StB 13/7144.2/01/3277650 wurden die Auslösewerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen für Gebiete mit ausgeprägter schutzwürdiger Wohnbebauung, wie z.B.

Wohn-, Dorf-, Misch- und Kerngebiete mit Wirkung zum 01.08.2020 um 3 dB(A) abgesenkt.

Für Landesstraßen in der Baulast des Landes Nordrhein-Westfalen gelten derzeit unabhängig vom betroffenen Gebiet, die Auslösewerte nach den Kriterien der Lärmsanierung von 67 dB (A) am Tag und 57 dB (A) in der Nacht.

Erst bei Überschreiten der o.g. Auslösewerte der Lärmsanierung sind Maßnahmen zur

(33)

als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen gewährt. Die Überprüfung der Lärmsituation nach den Kriterien der Lärmsanierung durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW setzt allerdings den Antrag des jeweiligen Eigentümers voraus. Aufgrund der unterschiedlichen schalltechnischen Berechnungsverfahren für die Umgebungslärmkartierung und die Lärmsanierung ist ein direkter Vergleich der berechneten Pegelwerte nicht möglich.

Die im Lärmaktionsplan der Stufe III zur Lärmminderung vorgeschlagenen Lärmminderungsmöglichkeiten werden von der Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift zur Kenntnis genommen und unterliegen einer Prüfung durch den Straßenbaulastträger.

Grundvoraussetzung für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen nach den Kriterien der Lärmsanierung ist die Überschreitung der Auslösewerte der Lärmsanierung. Hinsichtlich der Anordnung von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Lärmschutz hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde jeden Einzelfall zu prüfen und alle Belange gegeneinander abzuwägen. Im Rahmen des Verfahrens muss sie die Straßenbaubehörde beteiligen.

Ein Einvernehmen zu Maßnahmen einschließlich der Kostentragung, die in einer Lärmaktionsplanung festgelegt werden, ohne das eine Analyse der Lärmsituation nach den

„Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90 –„ und ohne das eine konkrete Festlegung von Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW erfolgte, kann nicht vorausgesetzt werden.

Die Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift weist daraufhin, dass „ruhige Gebiete“ nach den Kriterien der Lärmsanierung keinen Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz haben. Auch existieren im Rahmen des Neubaus und wesentlicher Änderungen von Straßen keine gesetzlichen Ziel-, Schwellen- oder Grenzwerte für „ruhige Gebiete“.

Darüber hinaus ist seitens der Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift in den nächsten zwei bis drei Jahren beabsichtigt auf Straßenabschnitten der L 756 und L 813 Deckensanierungsmaßnahmen durchzuführen. Für die Sanierung der der Lärmschutzwand in Paderborn Sande an der B 64 werden momentan die Auswirkungen der zum 01.08.2020 abgesengten Auslösewerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen auf die Lärmsituation geprüft.

Erläuterung und Umgang mit den Hinweisen und Anregungen

Die vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen NRW) ausgeführten Regelungen zur Lärmvorsorge und Lärmsanierungen an Verkehrswegen werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung berücksichtigt. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist in großen Teilen der Baulastträger für die Hauptverkehrsstraßen die unter die Regelung der Umgebungslärmaktionsplanung fallen. Eine erfolgreiche Lärmaktionsplanung für die Bereiche im Straßenverkehr, für die die Gemeinden nicht selbst verantwortlich sind, setzt somit eine umfangreiche Abstimmung mit den Verkehrsbehörden und Baulastträgern im Rahmen der Behördenbeteiligung voraus.

Die von Seiten der Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift im Rahmen der Stellungnahme für das Stadtgebiet Paderborn genannten Deckensanierungsmaßnahmen, welche in den nächsten 3 Jahren umgesetzt werden sollen, werden in den Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplans mit aufgenommen. Hinsichtlich der Sanierung der Lärmschutzwand in Paderborn Sande an der B 64 können noch keine Angaben zur Umsetzung gemacht werden.

(34)

Hinsichtlich der Ausführungen zu „ruhigen Gebieten“ ist anzumerken, dass nach

§ 47d Abs. 2 Satz 2 BImSchG ein Ziel von Lärmaktionsplänen ebenfalls der Schutz von bislang nicht durch Lärm betroffener Gebiete sein soll. Die Ausweisung sowie der Schutz

„ruhiger Gebiete“ vor einer Zunahme durch Lärm sind somit grundsätzlich ein Teil der Lärmaktionsplanung und als eine Vorsorgeaufgabe anzusehen. Erfolgt die Festlegung „ruhiger Gebiete“ sind diese gemäß § 47d Abs. 6 BImSchG i.V.m. § 47 Abs. 6 Satz 2 BImSchG durch die zuständigen Planungsträger bei ihren Planungen zu berücksichtigen. Ruhigen Gebiete sind somit einer von mehreren Belangen des Umweltschutzes, welche gerecht gegeneinander abzuwägen sind.

Stellungnahme des Straßen- und Brückenbauamtes der Stadt Paderborn

Das Straßen- und Brückenbauamt nimmt Stellung zu den Verkehrsanlagen in der Baulast der Stadt Paderborn. Grundsätzlich werden die Hauptverkehrsstraßen in den kommenden Jahren sukzessive mit neuen Fahrbahndecken versehen. Bei der Priorisierung der Maßnahmen sind jedoch vor allem die Straßenoberflächenzustände und die Erfordernisse von Ver- und Entsorgungsträgern ihre Leitungen zu sanieren, entscheidend. Die Lärmbetroffenheiten des Aktionsplanes können daher nicht alleiniges Kriterium sein.

Erläuterung und Umgang mit den Hinweisen und Anregungen

Die vom Straßen- und Brückenbauamt dargestellten Planungen, wie z.B. die Fahrbahndeckensanierung für die Bielefelder Straße im Bereich Sennelager werden gemäß der Stellungnahme in den Lärmaktionsplan aufgenommen bzw. aktualisiert. Maßnahmen für die kein Einvernehmen vorliegt, können nur vorbehaltlich einer Prüfung durch den Baulastträge in den Lärmaktionsplan mit aufgenommen werden.

Stellungnahme des Planungsamtes der Stadt Paderborn

Das Planungsamt der Stadt Paderborn führt aus, das die Lärmbelastung seit Jahrzehnten stark zu nimmt. Ein gegenläufiger Trend ist, trotz neuer Antriebstechnik, derzeit nicht festzustellen und voraussichtlich aufgrund des steigenden Mobilitätsbedarfes nicht anzunehmen. Somit ist weiterhin mit einer Verschärfung der Gemengelagen zu rechnen. Die Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete sowie die Anzahl der betroffenen Gebäude und Menschen nimmt daher auch zukünftig voraussichtlich stetig zu. Der Lärmvorsorge ist folglich eine hohe Priorität beizumessen.

Im Lärmaktionsplan der Stadt Paderborn werden „ruhige Gebiete“ ausgewiesen. Es wird von Seiten des Planungsamtes angeregt den Grünzug Goldgrund und den Park entlang des Springbachs als „ruhige Gebiete“ und den Padersee als „Erholungsfläche“ in den Lärmaktionsplan mitaufzunehmen. Der Schutz ruhiger Gebiete ist als Vorsorgeaufgabe anzusehen, um ihre der Erholung und Gesundheit dienenden Funktion zu erhalten. Ebenfalls werden vom Planungsamt konkrete Anregungen zur Verbesserung der Umgebungslärmsituation durch Einzelmaßnahmen bestehend aus einer Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Bielefelder Straße und einem aktiven Lärmschutz entlang der A 33 Anschlussstelle Schloß-Neuhaus gegeben.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

- Einkürzen der Linie 58 am Hermann- Löns-Stadion und Schaffung einer Endhaltestelle / Wendemöglichkeit - Bedienung Linie 58 ganztägig im durchgehenden 30-Minuten-Takt -

(1) Für die in dem in der Anlage enthaltenen Gebührentarif genannten besonderen Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung werden Verwaltungsgebühren

(1) Für die in dem in der Anlage enthaltenen Gebührentarif genannten besonderen Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung werden Verwaltungsgebühren

(1) Für die in dem in der Anlage enthaltenen Gebührentarif genannten besonderen Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung werden Verwaltungsgebühren

(1) Für die in dem in der Anlage enthaltenen Gebührentarif genannten besonderen Leistungen (Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung werden Verwaltungsgebühren

[r]

[r]

Technische Beigeordnete (C. Änderung des Flächennutzungsplanes -Entwurf mit Begründung- hat gem. 2 des Baugesetzbuches in der Zeit vom xx.xx.xxxx bis einschließlich