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Befolgung der Sanktionen Verstoß gegen russisches Recht? Dr. Thomas Mundry Partner, SCHNEIDER GROUP

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(1)

Befolgung der

Sanktionen – Verstoß gegen russisches

Recht?

Dr. Thomas Mundry

Partner, SCHNEIDER GROUP

2021

(2)

Verstoß gegen

Treuepflicht/öffent-

liche Ordnung

(3)

Befolgung Sanktionen als treuwidriges Verhalten

▪ Urteil:

✓ Markenrechtsschutz wird nicht

gewährt, wenn der Markeninhaber sich treuwidrig verhält

✓ Treuwidriges Verhalten kann darin bestehen, dass Markeninhaber

aufgrund Sanktionen den Import nach Russland beschränkt oder

überhöhte Preise erzielt und dies zu einer Bedrohung von Leben oder Gesundheit der Bürger oder

öffentlich bedeutsamen Interessen führt

▪ Beschluss des Verfassungsgerichts RF Nr. 8-P vom 13.2.2018

▪ Fall: Russisches Unternehmen hat temperaturempfindliches Papier eines japanischen Unternehmens für medizinische Zwecke in EU erworben und entgegen den markenrechtlichen

Vertriebsvereinbarungen nach

Russland eingeführt (Parallelimport)

(4)

Befolgung Sanktionen als treuwidriges Verhalten

Japanischer Hersteller

Russischer Lieferant

EU

Russland

EU Verkäufer

Parallelimport

Klage wegen

Markenrechtsverletzung

(5)

Befolgung Sanktionen als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

▪ Urteil:

✓ Anfechtung des Vertrags wegen Täuschung abgelehnt

✓ Einhaltung EU-Sanktionen ist ein Verstoß gegen öffentliche Ordnung Russlands

✓ Einhaltung EU-Sanktionen kein wesentlicher Aspekt für Vertrags- schluss und daher keine Grundlage für Täuschungsanfechtung

✓ Russische Unternehmen sind nicht verpflichtet, US- und EU-Sanktionen einzuhalten

▪ Beschluss des Neunten Arbitrage Appellationsgerichts vom 10.4.2018 Nr. 09AP-9815/2018 in der Sache Nr.

A40-171207/17 bestätigt durch

Beschluss des Arbitragegerichts des Moskauer Bezirks vom 27.6.2018 Nr.

F05-8233/2018

▪ Europäisches Unternehmen hat Gasturbinen an russisches

Unternehmen geliefert; nach

Vertrag waren Turbinen für Gebiet Krasnodar bestimmt und durften nicht auf Krim verbracht werden;

Käufer hat Turbinen nach Krim verbracht.

(6)

Befolgung Sanktionen als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung

Lieferant (Tochter des EU

Herstellers) Russischer Käufer

Krim Krasnodar

(7)

Force Majeure?

(8)

Sanktionen als Force Majeure

▪ Urteile:

✓ Nichtlieferung der Waren durch Zulieferer aufgrund EU-Sanktionen kann als Force Majeure gelten, wenn die Ware nicht anderweitig (z.B. in China) gekauft werden konnte (z.B.

aufgrund besonderer Eigenschaften)

✓ EU-Sanktionen müssen im direkten Zusammenhang mit der

Nichtlieferung der Waren durch Zulieferer stehen

▪ Beschluss des Obersten Gerichts vom 22.6.2018 Nr. 305-ES187696 in der Sache Nr. A40-39224/2017

▪ Beschluss des Obersten Gerichts vom 20.8.2018 Nr. 307-ES1811373 in der Sache Nr. А56-89542/2016

▪ Fall (ähnliche Situationen in beiden Fällen): ein russisches Unternehmen konnte die Waren an staatlichen

Kunden nicht liefern, weil sein

europäischer Zulieferer die Waren aufgrund EU-Sanktionen nicht

geliefert hat

(9)

Sanktionen als Force Majeure

ZuliefererEU Russischer

Lieferant Russischer

Kunde EU Sanktionen

(10)

Sanktionen als wesentliche Änderung der Umstände (I)

▪ Urteil:

✓ US- und EU-Sanktionen können als wesentliche Änderung der

Umständen gelten, wenn sie die Vertragserfüllung direkt

beeinflussen

▪ Beschluss des Neunten Arbitrage Appellationsgerichts Nr. 09AP- 25167/2018 in der Sache A40- 221653/17

▪ Fall: russisches Unternehmen

konnte Fristen aus Werkvertrag mit staatlichem Kunden u.a. deswegen nicht einhalten, weil die in der USA hergestellten Integralschemen

aufgrund US- und EU-Sanktionen nicht geliefert werden konnten

(11)

Sanktionen als wesentliche Änderung der Umstände (I)

ZuliefererEU Russischer

Werkunternehmer Russischer

Kunde EU Sanktionen

(12)

Sanktionen als wesentliche Änderung der Umstände (II)

▪ Urteil:

✓ Verschlechterung der

wirtschaftlicher Situation aufgrund der Aufnahme in die US-

Sanktionsliste ist keine wesentliche Veränderung der Umstände und berechtigt Mieter nicht zur

Vertragskündigung

▪ Beschluss des Obersten

Arbitragegerichts vom 23.5.2017 Nr.

301ES16-18586 in der Sache Nr. A39- 5782/2015

▪ Fall: eine russische Bank wollte den Mietvertrag für eine neue Filiale

aufheben, weil die Bank in die US- Sanktionsliste aufgenommen wurde und deswegen hohe Verluste erlitt

(13)

Sanktionen als wesentliche Änderung der Umstände (II)

Bank (Tochter von

US Bank) Russischer

Vermieter US Sanktionen

(14)

Kartellrecht und

Arbeitsrecht

(15)

Arbeitsrecht

Verbot von Lieferung auf Krim kann als wettbewerbsbeschränkende

Vereinbarung oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

ausgelegt werden

Bußgelder bis 5% (bei vertikalen Vereinbarungen) oder bis 15% (bei horizontalen Vereinbarungen oder beim Missbrauch der

marktbeherrschende Stelle) des Jahresumsatzes

Anweisung an Mitarbeiter zur

Unterzeichnung einer Policy, nach der die Sanktionen gegen Russland zu

beachten sind, kann als Verstoß gegen Arbeitsrecht angesehen werden

In 2015 wurde ein Fall in den Medien bekannt, die russische Behörden haben allerdings kein Verstoß gegen russisches Arbeitsrecht gesehen

Kartellrecht

(16)

Strafrecht

(17)

Aktueller Stand

Neuer Strafbestand: Befolgung Sanktionen durch russische Staatsbürger, wenn deren

Handlungen oder Unterlassungen als leitende Mitarbeiter den

Abschluss eines gewöhnlichen Geschäfts beschränkt oder

ausgeschlossen haben

Haftstrafe bis zu 4 Jahren

Gesetzesentwurf wurde in Mai 2018 in der erster Lesung genehmigt, weitere Lesungen wurden verschoben

In Februar 2021 hat der Sprecher der Staatsduma, Herr Volodin, gesagt, dass Staatsduma die Lesung dieses

Gesetzesentwurfs wieder aufnehmen kann

Gesetzesentwurf

(18)

Schutz für

sanktionierte

Personen und

Unternehmen

(19)

Recht auf Verweigerung der Offenlegung von Informationen

▪ Liste der geschützten Informationen beinhaltet 18 Punkte, darunter:

✓ Gesellschafter und leitende Mitarbeiter

✓ wesentliche Transaktionen

✓ affiliierte Personen

✓ Finanzinvestitionen

✓ Vertragsparteien

▪ Regierungsverordnung vom 4.4.2019 Nr. 400

▪ Russische Aktiengesellschaften und Banken sind berechtigt, bestimmte Informationen nicht offenlegen,

wenn:

✓ sie selbst von Sanktionen betroffen sind

✓ die Informationen eine sanktionierte Person betreffen

✓ sie an der Arbeit für staatliche

Verteidigungsprojekte beteiligt sind

(20)

Ausschließliche Kompetenz der russischen Arbitragegerichte

▪ Die von den Sanktionen betroffenen Personen, gegen die eine Klage in einem ausländischen staatlichen oder nichtstaatlichen Gericht

erhoben wurde oder erhoben wird, dürfen beim russischen

Arbitragegericht Verbot auf

Aufnahme des Prozesses oder auf dessen Fortsetzung vor dem

russischen Arbitragegericht beantragen

▪ Art. 248.1 und 248.2 des

Arbitrageprozessgesetzbuches (in Kraft ab 19.6.2020)

▪ Ausschließliche Kompetenz für die Streitigkeiten (sofern nicht

anderweitig im Vertrag vereinbart):

✓ Mit den Personen aus den Sanktionslisten oder

✓ Wenn das Streitgegenstand die

Anwendung der Sanktionen gegen Russland ist

(21)

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relationships between the East and the West and support investors

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(23)

Dr. Thomas Mundry

Partner

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