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Stellungnahme der Evangelischen Frauen in Baden/Württember8 zumgemeinsamen Online-Jugendangebot von ARD und ZDF

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NGELISCHE

DESKIRCHE

ADEN

Evangelische Frauen in Baden. Postfach 2269 - 76010 Karlsruhe

Staatskanztei Sachsen-Anhalt Hegelstraße 42

Referat Medienrecht und Medienpolitik 39104 Magdeburg

Evangelischer Oberkirchenrat Frau Anke Ruth-Klumbies Kirchenrätin

Evangelische Frauen in Baden Blumenstraße 1-7, 76133 Karlsruhe anke.ruth-k|umbies@ekiba.de Telefon O721 9175-321 Telefax 0721 9175-25-321 Sekretariat:

Frau Kerstin Peras kerstin.peras@ekiba,de Telefon 0721 9175-324 Telefax 0721 9175-25-324

Stellungnahme der Evangelischen Frauen in Baden/Württember8 zum gemeinsamen Online-Jugendangebot von ARD und ZDF

Karlsruhe, den 3. August 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit dem neuen öffentlich-rechtlichen Angebot für junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren wird eine wichtige Lücke im öffentlich-rechtlichen System geschlossen, Endlich gibt es für die dem Kika-Alter entwachsene Zie[gruppe ein Angebot, das den öffentlich-rechtlichen Auftrag, Bildung, Information und Unterhaltung und allgemeines Wissen über das politische, wirtschaftliche und soziale System der Bundesrepublik Deutschland sowie über globale Zusammenhänge, altersgemäß und werbefrei anbietet.

Das Angebot nimmt die Lebenswirktichkeit, die Interessen der Zielgruppe und ihre

Kommunikationserwartungen auf. Es gewährt den hohen Datenschutz- und Jugendschutzstandard des öffentlich- rechtlichen Rundfunk.s, eine kommerzielle Verwertung von Nutzerdaten ist ausgeschlossen.

Gesamtgese[Ischaftlich betrachtet bedeutet dies, dass dieser Zielgruppe erstmals ein nicht-kommerzielles Angebot zur Verfügung steht und damit ein wichtiges Medium zur Meinungsbi[dung, zur

Demokratieförderung und zur Identitätsbildung junger Menschen geschaffen wird. Mit seinen Inhatten ermöglicht das Angebot, Kommunikation über Milieus und Schichten hinweg und trägt so zum

gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.

Idealerweise findet die Verbreitung des Angebots im Netz statt, was insbesondere den Vorteil mit sich bringt, die äußerst heterogene Zielgruppe differenziert und entsprechend ihrer Vielfalt bedienen zu können. Damit dies gelingt, braucht es nach unserer Meinung unabdingbar folgende Voraussetzungen, die in der Beauftragung berücksichtigt werden sollten und die insbesondere durch die sogenannte Negativtiste verboten bzw. nur eingeschränkt möglich sein sollen.

ù BankÿÿerbindunR: Evangelische Landeskirche in Baden - ABZ

Evangelische Bank BIC GENODEFIEKt IBAN DE07 5206 0410 0000 5000 11

ùZum Schutz der Wä[der: 100% Altpapier, RecyStar Polar"

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Seite 2 von 2 Seiten zum Schreiben vom 3. August 2015 AZ: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

1. Zulassung von Spielen Ohne Einschränkung

Spiele gelten seit vielen Jahren als anerkannte Methode der motivierenden Wissensvermittlung und

Bildung in nahezu allen Fachdidaktiken. Gleichzeitig sind Spiele ein von der jungen Zietgruppe anerkanntes und für sie attraktives Angebot. Ein junges Angebot muss sich diese Kenntnis zunutze machen. Spiele sind also umfassend zu genehmigen und sollten auch selbständig als Angebotsform möglich sein.

2. Veranstaltungskalender und Netzwerke zur Förderung von Relevanz

Das Angebot richtet sich u.a. auch an junge Menschen, die eine Ausbildung suchen oder in Ausbildung sind.

Um in diesem Zusammenhang eine adäquate Netzkommunikation herzustellen, bedarf es auch der lnteraktionsmö8Hchkeiten zwischen den Protagonisten, d.h. Betrieben und Einrichtungen, die Azubis suchen und umgekehrt. Eine reine Information über mögliche Ausbi[dungsberufe ohne Verweise auf entsprechende ,Anbieter" entspräche nicht dem Medium. Eine medienimmanente Konsistenz bedarf also auch der Zulassung von Netzwerken und Veranstaltungshinweisen, die von jungen Menschen in diesem Kontext erwartet wird.

3. Öffnung des jungen An8ebots fUr Ratgeber und Beratungselemente

Der Wert des öffentlich-rechtlichen Angebots für junge Menschen ergibt sich unter anderem aus seiner nicht-kommerzieUen Aufstellung heraus. Genau diese Tatsache macht den Veranstatter zu einem

glaubwürdigen Partner in allen Beratungs- und Ratgeberthemen. Die offene Kommunikationsmöglichkeit mit Foren und Chats (z.B. mit Expertlnnen, redaktionell beg|eitet), sollte deshalb Bestandteil des Angebots sein und nicht ausgeschlossen werden.

4. Großzügige Kalkulationen für begleiteten Foren

Öffentlich-rechtlich bedeutet, dass Foren nicht sich selbst überlassen, sondern begleitet werden. Der Persona[aufwand hierfür ist nicht zu unterschätzen und sollte deshalb äußerst großzügig bemessen

werden.

5. Gendersensiblen Journalismus als Wert integrieren

In einem Angebot, in dem Werte eine Rolle spielen, darf auch gendersensibter Journalismus als Wert nicht fehlen. Aus Sicht der Evangelischen Frauen in Baden/Württemberg sollte diese Dimension gerade auch in einem Angebot für junge Menschen zum Tragen kommen und jungen Menschen ermöglichen,

Rollenklischees zu hinterfragen und sich mit Vielfalt auseinanderzusetzen.

6. Frauenquote für Regisseurinnen und Produzentinnen

Das Junge Angebot bietet eine Chance für die deutsche Produzententandschaft, eigene Formate zu entwickeln und einzuführen. Es wird entsprechend den Vorgaben von § 6 Rundfunkstaatsvertrag einen wesentlichen Anteil an Eigenproduktionen sowie Kaufproduktionen und Auftrags- und

Gemeinschaftsproduktionen aus dem deutschsprachigen und europäischen Raum enthalten. Die Veranstalter sollten sich dazu verpflichten, wie vor kurzem die Degeto, eine Frauenquote für Regisseurinnen und Produzentinnen von Filmen umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Ruth-Klumbies Kirchenrätin

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