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In den letzten Jahren hat das Material zur Bestimmung der Regierungszeiten der babylonischen und der achämenidischen Könige eine ansehnliche Erweiterung erfahren

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(1)

629

Zur neubabylonischen und achämenidischen

Chronologie Von F. H. Welfibaeh.

In den letzten Jahren hat das Material zur Bestimmung der

Regierungszeiten der babylonischen und der achämenidischen Könige

eine ansehnliche Erweiterung erfahren. Durch Clay's Legal and

commercial Transactions (The Babylonian Expedition of the Uni¬

versity of Pennsylvania, Series A, Vol. VIII, Part. 1. Philadelphia &

1908) und durch die von Ungnad in rascher Folge veröfiFent¬

lichten Hefte III bis VI der Vorderasiatischen Schriftdenkmäler der

Kgl. Museen zu Berlin (Leipzig 1907—8) sind uns mehr als 1000

neue datierte Urkunden zugänglich gemacht worden, die es ermög¬

lichen, eine Reihe geschichtlicher Daten genauer festzulegen. Auch lo

das Problem der Chronologie der Bisutün-Inscbrift, das früher so

verschiedene Lösungen hervorgerufen hat, ist in ein neues Stadium

getreten, seitdem uns der glückliche Wagemut und Fleiß King's

und Thompson's einen vielfach ergänzten und verbesserten Text

der „Königin der Inschriften' geliefert hat*). Unter diesen Um- 15

ständen scheint es mir an der Zeit zu sein, die neu zu gewinnen¬

den Ergebnisse ans diesen Arbeiten zusammenzustellen, um so mehr,

da die Behandlung dieses Gegenstandes durch Clay (a. a. 0. SS. 3 fiF.;

vgl. meine Besprechung in Berl. philol. Wochenschrift 1908, Sp. 1212)

keine glückliche war. 20

Die älteste Urkunde aus der Zeit äamaS-sum-ukin's, die bis

jetzt veröfiFentlicht ist (Vord. Sehr. IV, No. 2), hat das Datum 18. XL,

6. Jahr. Indessen ist darauf hinzuweisen , daß bei Lehmann

(§amas-§um-ukin [2] S. 106) auch eine aus dem Antrittsjahr und

eine aus dem 2. Jahr erwähnt werden. Das späteste sichere Datum 2,i>

aus der Zeit desselben Königs findet sich auf der Tontafel 81—11—3,

71 (veröfl'entlicht von Pinches in Transactions of the Victoria

Institute 26, 163ff. 1893), nämlich 9. X., 19. Jahr. Indessen hat

Johns (Proceedings of the Soc. of BibL Arch. 27, 99. 1905) sehr

wahrscheinlich gemacht, daß das etwas beschädigte Datum von Rm. 30

1) Vgl. meine Besprechung in dieser Zeitschrift Bd. LXI, SS. 722 ff.

Zeitechrift der D. M. G. Bd. LXII. 41

(2)

630 Weißhach, Zw neuhahylon. und achämenid. Chronologie.

IV, 93 (veröffentlicht von Strassmaier Actes du VIII. Congres

international des Orientalistes P. 2 Beilage, No. 6) anstatt 29. IL,

Jahr 10 vielmehr 29. IL, Jahr 20 zu lesen ist. Diese Urkunde

würde also in die letzte Zeit des Königs, kurz vor der Eroberung

6 Babylons durch Asur-bani-apal, gehören, ebenso eine (wohl unver¬

öffentlichte Steinurkunde , die Lehmann (a. a. 0. [IJ S. 6; [II]

S. 106) im Handel gesehen hat.

Von Kandalänu ist das früheste Datum bis jetzt 6. X. des

1. Jahres (Vord. Sehr. V, No. 3), das späteste 23. IX. des 19. Jabres

10 (Strm. a. a. 0., No. 10). Oppert erwähnt jedoch (Revue d'assyrio¬

logie 1, 3. 1884) noch eine Urkunde aus dem II. Monat des 21. Jabres

und an anderer Stelle (Comptes rendus de rAeademie des Inserip¬

tions 1898, 418) auf Grund einer Mitteilung von Pinches sogar

das Datum ,Au mois de Marcheswan, le 2*^ jour, l'an 22 aprös

16 Kandalan, roi de Babylone'.

Die älteste Urkunde aus Nabu-apla usur's Zeit datiert vom

14. II. des 2. Jahres (Vord. Sehr. VI, No. 3), die spateste vom

IL Monat seines 21. Jahres (Strm. Ztschr. f. Ass. 4, S. 121, No. 19).

Dieselbe Urkunde beweist zugleich , daß Nabu-kudurri-usur II im

20 IV. Monat des gleicben Jahres König war, und zwar bereits in der

ersten Hälfte des Monats, da Strm. Nbk. 1 vom 14. IV. des Ac¬

cessionsjahrs datiert' ist. Das letzte Datum des Nabu-kudurri-

usur II ist jetzt 9. V. des 43. Jabres. Sein Sohn Amel-Marduk

erscheint für uns züm ersten Mal am 26. VI. des gleichen Jahres

25 (Evetts, Ev.-M. 1), zum letzten Mal am 17. V. des 2. Jahres

(Clay, Bab. Exp. VIII, 1, No. 34). Bereits 6 Tage später war er

durch Nergal-sarru-usur verdrängt (ältestes Datum 23. V. acc, Vord.

Sehr. III, No. 40, spätestes Datum 1. II. des 4. Jahres). Die bis

jetzt bekannten Urkunden aus der Zeit des Labasi-Marduk liegen

so zwischen dem 12. II. und dem 9. III. seines Aecessionsjahres (Evetts,

Lab. 2 und Strm., Actes du VIII. Congrös, No. 15). Die Revo¬

lution, die Nabuna'id auf den Thron brachte, muß bald nach dem

Regierungsantritt Labasi - Marduk's begonnen haben. Am 15. II.

(Clay a. a. 0., No. 39) befindet sicb Nabu-na'id bereits im Besitze

35 des Ortes Nasusakunfi; am 26. III. wurden von ihm in Sippar im

großen Tore des Ebarra 6 Minen Gold als „Zehnt' abgeliefert

(Strm. Nbn. 2); seino erste Urkunde aus Babylon datiert vom 20. VI.

(Strm. Liv. No. 13). Es ist jedocb zu vermuten, daß Labasi-Marduk

inzwiscben längst beseitigt war. Das letzte sichere Datum Nabu-

40 na'id's ist 28. VI. seines 17. Jahres (Strm. Nbn. 1052), das erste

sichere von Kyros 24. VIII. seines Aecessionsjahres (Strm. Cyr. 2).

Inzwischen, am 16. VIL, hatte sein Feldherr Ugbaru Babylon er¬

obert '), am 3. VIII. war der neue König selbst in die Hauptstadt

1) Über die Daten von Strm. Nbn. lO.'iS —1055 und von Strm. Cyr. 1 vgl. ZUMG. LV, 210ft'. Zu Strm. Nbu. 1054 (jetzt Br. Mus. 74972) ist zu bemerken, daß das Monatsidoogramm höchst unsicher, aber jedenfalls nicht

(3)

Weißbach, Zar neubabylon. und achämenid. Chronologie. 631,

eingezogen. Dieser setzte am 3. 1. des folgenden babylonischen

Jahres seinen Sohn Kambyses als „König von Babylon" ein, während er selbst fortfuhr, sich als „König der Länder" zu bezeichnen, nahm

aber noch im Laufe des Jabres aus uns unbekannten Gründen

seinem Sohne die Unterherrschaft wieder ab. Zu den Urkunden, 5

die diese Tatsache bezeugen, ist noch hinzuzufügen ein Tontäfelchen

aus der Sammlung Eevillout, datiert vom 21. VIII. und von

seinem Besitzer veröfFentlicht (Proceedings of the Society of Bibl.

Arcbaeology 9, 288 f. 1887). Außerdem bat Ungnad vor kurzem

zwei hierher gehörige Texte veröffentlicht, einen vom 1. V. (Vord. 10

Sehr. VI, No. 108), und einen wahrscheinlich aus dem VIII. Monat

stammenden (daselbst No. 328). Das späteste sicbere Datum von

Kyros ist 13. V., 9. Jahr (Clay a. a. 0., No. 74), vielleicht aber

sogar 23. V. des gleichen Jahres (Vord. Sehr. V, No. 42), das früheste

des Kambyses nach seiner definitiven Thronbesteigung 12. VI. acc., 15

und sein spätestes sicheres 23. I. seines 8. Jahres*).

Damit sind wir bis an die Zeit der Usurpators Gaumäta ge¬

langt, der sich für Smerdis (bab. Barzia), den in Wirklichkeit längst

umgebrachten Bruder des Kambyses , ausgab. Aus der Regierung

des°falschen Smerdis habe ich ZDMG. LI, 511 f. und LV, 207 im 20

ganzen 15 datierte Urkunden nachgewiesen. Da jedocb meine erste

Liste einen Irrtum enthielt , da ferner die beiden Philadelphia-

Tafeln jetzt im Keilschrifttext vorliegen und die von Peiser erst¬

malig veröffentlichten Berliner Tafeln , um eine neue vermehrt,

nochmals von Ungnad berausgegeben worden sind , will ich das «5

ganze Verzeichnis unter Weglassung der jetzt entbehrlichen Nacb¬

weise , aber mit Hinzufügung der Orte , an denen die Urkunden

ausgestellt sind, hier wiederholen : 1. Babylon, —. II. des Aecessionsjahres.

2. 9 6. m. » »1 (jetzt auch

No. 85.)

3. IJubadisu, 19. L » 1. Jahres

4. — 23. IIL n « »

5. — 26. III. ff ■fl n

6. — 23. IV. « B B

7. Babylon, 27. IV. » n B (Vord. Sehr

8. — 4. V. n tt n

9. Babylon, 20. V. j» tt B (jetzt auch Vord. Sehr.

Nos. 57 und 58).

Araljsamna ist. Strm. Nbn. 1055 (jetzt Br. Mus. 74951) ist richtig kopiert, soweit ich bei einer flüchtigen Kollation feststellen konnte. Bei Strm. Cyr. 1 (jetzt Br. Miis. 60744) ist das Monatsideogramm wieder undeutlich, aber weder

Düzu, noch Sabatu, sondern vielleicbt Tisritu oder Arahsamna.

1) Über die Daten von Strm. Camb. 410—412 vgl. ZDMÖ. H, 664 ;

LV, 208. Das Original von Strm. Camb. 412 (jetzt Br. Mus. 74974) scheint in der Tat 27. XI. des 8. Jahres zu bieten; doch ist es schlecht erhalten und noch uicht gereinigt. Auf jeden Fall würde dieses Datum ganz vereinzelt stehen.

41»

(4)

632 Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

10. Babylon, 10. VI. des 1. Jahres (jetzt auch Vord. Sehr. IV,

No. 86).

11. , 10. VI. , [,] n (Strm., Liverpool, No. 22).

12. Nippur, 13. VI. » 1) n (Clay, BabyL Exp., VIII, 1,

5 No. 100).

13. — 15. VI. I» 1» n (daselbst No. 101).

14. Zazannu, 15. VI. 1) 1 n (Str., Zeitschr. f. Ass. 4, S. 150,

No. 7).

15. Babylon, 20. VI. » 1 fl

10 16. 1. VII. » Ii n

Zu No. 11 dieser Liste ist zu bemerken, daß ich diese Urkunde

früher, auf Strassmaier's Autorität hin (Actes du VI. Congrös

international des Orientalistes 2 S. 576 und Überschrift zu seiner

Autographie No. 22), in das Accessionsjahr des Smerdis verlegt

15 hatte; betrachtet man jedoch den Keilschrifttext genauer, so zeigt

sich , daß zur Ergänzung von ris sarruti am Anfang der ver¬

stümmelten Z. 20 kein Raum ist. Von der Jabresangabe ist KAN

erhalten, dem unbedingt MU mit einer Ziffer vorhergegangen sein

muß; diese Ziffer kann wieder keine andere als 1 gewesen sein, da

20 Daten aus späteren Jahren des Barzia nicht vorkommen und nicht

vorkommen können^). Was die Daten ohne Ortsangabe anlangt,

so gehört No. 13, wie sich aus dem Context der Urkunde und aus

ibrem Fundort ergibt, nacb Nippur; die Täfelchen Nos. 4—6 und

8 stammen aus Abu Habba und sind sicher in Sippar abgefaßt

25 worden.

Unter den 16 Daten sind 2 aus dem Accessionsjabr, die übrigen

14 aus seinem ersten Jahr, keines-) aus einem der 4 letzten Monate

des Jahres. Zwischen dem letzten Datum des Aecessionsjahres und

dem frühesten aus dem 1. Jahre klafft eine Lücke von mehr

30 als 10 Monaten. Diesen auffälligen Umstand hat Oppert durch

die Annahme erklärt, daß hier, bei Barzia, Accessionsjahr und

1. Regierangsjahr 522/1, also identisch seien. Marquart (zuletzt

1) So richtig schon E. Meyer, Forschungen zur alten Geschichte 2, 405.

Halle 1899.

2) Das von mir ZDMG. LV, 209 zuletzt besprochene Tarzia-Fragment (jetzt Br. Mus. 74G35) ähnelt in der Tat dem Text Strm. Camb. 427 derart, daß es in diese Zeit gehören muß. Es bietet nach oinem unleserlichen Zeilen¬

rest: (2) [ina] sat-tuk sa frliuAraiisamna (3) .... « maliri-tum a-na (4) ni'fa- hiS-ilGu-la nadi-na.{?) (5) arhu Arahsamna umu XI kan (6) m« (?) Salti Ikan

m'J'ar-zi-ia (7) sar ÜIN-TIR-KI u KUR-KÜR. Wahrscheinlich hat der

Schreiber den ihm ungewohnten Namen des Königs verschrieben. Das Pragment

stammt aus Sippar (Sammlung Abu Habba 82—9—18, SGOa). — Die von

Ungnad, Vord. Sehr. VI, S. IX dem Barzia zugeschriebene Urkunde Nr. 116, dat. ? XI. aco. des [ ]-zi-ia, gehört natUrlicb in das Accessionsjabr des [Kam- bu]-zi-ia. Vgl. Peiser, Orient. Lit.-Ztg., Beiheft -2 , S. 22, Anm. — Endlich ein von Revillout (Proceedings of the Soc. of Bibl. Arch. 9, 238ff.) zweifelnd dem Barzia zugewiesenes Täfelchen aus dem 2. Regierungsjahr gehört vielmehr zu Xer.Nes (s. nachher!).

(5)

Weißhach, Zur neubabylon. und achämenid. Clironologie. 633

Philologus Suppl. 10, 128. 1905) und ich haben ihm darin zuge¬

stimmt. Dagegen haben E. Meyer (Forschungen zur alten Ge¬

schichte 2, 472 flf. Halle 1899) und Prasek (Klio. Beiträge zur

alten Geschichte 1, 32 ff. 1901; ebenso seine Geschichte der Meder

u. Perser 1, 261 ff. Gotha 1906)') die beiden Jahre für zwei auf-

einanderfolgende gehalten. Ihre Erklärangen decken sich im übrigen

nicht, da Meyer die beiden babyloniscben Jahre 522/1 und 521/0

für Barzia in Anspruch nimmt, während Präsek den üsurpator

schon 523/2 zur Herrschaft und teilweisen Anerkennung gelangen

und 522/1 enden läßt. Auf die Schwierigkeiten, die Meyer's iü

Deutung mit sich bringt, habe ich schon ZDMG. LV, 205 fl'. und

219 f. hingewiesen. Vor allem sah er sich genötigt, die Regiernngs¬

zeit des Xerxes, die nach allen Zeugnissen raehr als 20 oder direkt

21 Jahre umfaßte, auf wenig mehr als lO^/, Jahre zusammen¬

zudrücken. 15

Diese Skylla hat Präsek glücklich vermieden, freilich nur

um in eine weit ärgere Charybdis zu geraten. Seine Annahme

führt zu noch viel größeren Schwierigkeiten. Er schließt folgender¬

maßen: Gemäß der Bisutün - Inschrift „erhob sich" der Mager

Gaumäta-Barzia am 14. üiiakna (= Addaru, XII. Monat des baby- üo

Ionischen .Jahres) und „ergriflf die Herrschaft' am 9. Garmapada.

Das babylonische Äquivalent dieses altpersischen Monats ist nicht

erhalten; doch können die Monate II und III nicht in Betracht

kommen , da ihre Namen bereits feststehen (II = Turavähara =

Aiiaru; III = Tä%ar6iS = Simannu). Soweit ganz logisch. ,Wenn

aber die nacb Kambyses datierten Täfelchen bis in den Nisan"

[= I. Monat] „seines VIII. Jahres hinaufreichen, dann ist es absolut

unmöglich , den Garmapada dem Nisan gleichzustellen , und folge¬

richtig kann für den Garmapada nur der Tammuz" [= IV. Monat]

„in Betracht kommen." (Klio 1, 35) und nochmals auf der folgen- m

den Seite: „Da aber das Täfelchen vom 23. Nisan des VIII. Kam-

bysesjahres die Identität des letzteren' [gemeint ist der Monat

GarmapadaJ „mit dem Nisan ausschließt, so kann für den Garmapada

bloß der Tammuz in Betracht kommen'. Also die Existenz eines

Kambysestäfelchen mit dem Datum 23. I. des 8. Jahres (522/1) ^.i

macht die Annahme, Gaumäta habe bereits am 10. I. die Herr¬

schaft ergriflfen, unmöglich. Man könnte auch dies zugeben. Aber

was geschieht dann mit den beiden Täfelcben vom —. II. und dem

6. III. des Aecessionsjahres des Barzia? Sie schweben vollständig

in der Luft ! Denn : Niramt man an , daß das Accessionsjahr des 40

Barzia vom 10. IV., dera vermeintlichen Tage der „Herrschafts¬

erklärung" Gaumäta's , an bis zum letzten Addaru dieses Jahres

läuft , so enthält dieser Jabresbruchteil überhaupt keinen II. und

III. Monat. Rechnen wir aber das Accessionsjahr vora Tage der

1) Vgl. auch Orient. Lit.-Ztg. 11, 371fr., 1908 und dazu meine Be¬

merkungen daselbst 485 ft'.

(6)

634 Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

„Erhebung", dem 14. XIL, bis zum Schluß des Jahres, so wird das

„Accessionsjabr" noch viel kürzer; es besteht nur noch aus 16 Tagen,

und für den II. und den III. Monat ist im „Accessionsjahr" erst

recht kein Platz.

5 Aber noch mebr! Prä§ek setzt (Klio 1, 44) die „Erhebung"

Gaumäta's in das 6. Jabr des Kambyses (524/3) und identifiziert

des ersteren „Accessionsjabr" mit dem 7. Jahre des letzteren (523/2).

„Da nun ein Täfelchen aus dem Ijjar des Anfangsjahres des Barzia

bekannt ist, so ist der Rückschluß berechtigt, daß Gaumäta iri

10 einigen Ostländern und insbesondere auch in Babylon bereits im

Ijjar = April/Mai 523 v. Chr., also vor seiner amtlich erfolgten

Proklamation, als König anerkannt worden ist." Wie stimmt dies

zu den früheren Worten Präse k's (a. a. 0. 32): „Bekanntlich gilt

als „König von Babylon", d. b. als legitimer König von Babylonien, 15 nur, wer am Peste des Jahresanfangs, in Esaggil, dem Haupttempel

von Babylon, die Hände des Gottes B6l-Marduk erfaßt hat." V Hat

Barzia dies jemals vorher oder nachher getan ? Und wie stimmen

die beiden Daten aus dem Accessionsjabr des Barzia, falls dies ==:

523/2, zu den Daten der Urkunden aus dem 7. Jahre des Kam-

2obyses? Statt einer Datenkollision — die übrigens noch dazu

bestehen bleibt (s. später) — mebrere Dutzend!

Nein , dies sind Unmöglichkeiten , die klar und deutlicb be¬

weisen, daß die vorgeschlagene Lösung der Schwierigkeiten voll¬

ständig verfehlt ist. Ganz anders der Weg, den Oppert und

g.'s Marquart betreten haben. Hat sich GaumäfÄ am 14. XII. er¬

hoben , am 19. Garmapada die Herrschaft ergriffen , und wird im

II. Monat bereits nacb seinem Accessionsjabr datiert, so bloibt für

den Garmapada kein anderer Monat als der I. übrig. Allerdings

ist es sonst ohne Beispiel, daß in der babylonischen Chronographie

80 Accessionsjabr und 1. Regierungsjabr eines Herrsebers identisch

sind^). Indessen bier, bei Barzia, ist diese Annahme nicbt nur

leicht verständlicb, sondern auch notwendig. Wer nach dem Ac¬

cessionsjabr des Barzia datierte, reebnete seine Herrschaft eben von

dem 9. I. 522/1, dem Tage, da der Mager „die Herrschaft ergriff",

35 und wer nach seinem 1. Jahre datierte, rechnete sein Königtum

bereits von dem Tage seiner „Erhebung", dem 14. XII. 523,2.

Beide hatten Recht. Oppert's Annahme erklärt ferner auf die

natürlichste Weise von der Welt den Umstand, daß wir wohl 16

Daten aus den ersten 7 Monaten , aber keines aus den letzten 5

40 Monaten des Barzia") besitzen. Barzia war eben in diesen 5 ^Mo-

naten nicbt mebr am Leben. Schließlich hat ja Barzia auch nach

den übereinstimmenden Zeugnissen der Griecben nur 7 Monate

1) Erst in malcedonischer Zeit linden wir Analogien dafür.

2) Das Barzia-Täfelclien vom 11. VIII. des 1. Jnlires bleibt zweifelhaft.

Ich glaube allerdings, daß es in die gleiche Zeit gehört, kann aber den schon friiher (ZDMG. LV, 209) geäußerten Verdacht nicht unterdrücken, daß es wegen Schreib- und anderer Fehler absichtlich kassiert worden sei.

(7)

Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie. 635

regiert (s. ZDMG. LI, 511); es ist mir unerfindlich, wie man aus

den klaren Worten Herodot's III, 66 f. noch etwas anderes als diese

einfache Tatsache herauslesen konnte. Und das negative Zeugnis

des Ptolemäischen Kanons, wonach Smerdis kein volles Jahr ge¬

herrscht haben kann , besteht auch durchaus zu Recht. Wenn 5

Frei Sek dagegen einwendet (a. a. 0., 32), „daß Dareios das An¬

denken des Bardes offiziell ausgetilgt hat", so steht das im stärksten

Widerspruch zu der Tatsache, daß wir gerade Darius die ge¬

nauen Daten über Barzia's Glück und Ende verdanken. Daß

die babylonischen Äquivalente der altpersischen Monate Garma- 10

pada u. a. einst zerstört werden könnten , wodurch den Gelehrten

einer 21/.2 Jahrtausend späteren Zeit recht große Verlegenheiten

erwachsen mußten , das hat der Urheber der Bisutün - Inschrift

schwerlich vorausgesehen. Er hat sein Möglichstes getan, um das

Andenken an das Intermezzo des Gaumäta auf die Nachwelt zu 15

bringen. Es bleibt nun nur noch die Kollision zwischen dem

spätesten sicheren Datum nach Kambyses und dem frühesten nach

Barzia zu besprechen. Hier genügt es, auf die Verschiedenheit der

Orte hinzuweisen, an denen die Urkunden ausgestellt sind: In

Hubadisu wurde ara 19. I. bereits nach Barzia, in Saljirin aber«»

noch am 23. I. 522/1 nach Karabyses datiert. Die Anerkennung

des Magers erfolgte also nicbt in allen Städten des Landes an

einem und deraselben Tage.

Sein Sturz geschah nach der Blsutün-Inschrift ara 10. Bäga-

iädis, und zwar — fügen wir hinzu — des Jahres 522/1. Da er 25

7 Monate regiert haben soll, muß der 10. Bägaiädis, dessen baby¬

lonisches Äquivalent gleichfalls verloren ist, 7 Monate nacb seinem

Regierungsantritt sein. Es fragt sich nur, was wir als Datum seines

Regierungsantritts betrachten wollen, seine „Erhebung" oder seine

„Ergreifung der Herrschaft". Rechnen wir vom 14. T'ijakna an so

7 Monate weiter, so kommen wir zum 14. Tisritu; rechnen wir

aber erst vom 9. Garmapada (= Nisannu) an, so gelangen wir zum

Arahsamna. Der Unterschied in den Tageszahlen ist unerheblich ;

wir behalten also für den Bägajädis die Wahl zwischen dera VH.

und dem VIII. Monat. Damit steht im Einklang, daß die Barzia- 35

Daten mit dem 1. VIT. abbrechen. Darius' Regierung datiert nun

allerdings vom Todestag des Barzia an, aber in ikbylonien wurde

er noch nicht anerkannt. In Babylon selbst gab sich Nidintum-Bel

für Nabu-kudurri-usur, Sohn Nabu-na'id's, aus. Darius verrät uns

das genaue Datum dieser Erhebung nicht; er erzählt sie ira An- 40

Schluß an seinen Bericht über den Aufstand des Asina in Elam,

der, wie die Inschrift ausdrücklich meldet, ausbrach, nachdem Darius

den Mager getötet hatte. Dürften wir diese Zeitangabe auch auf

den Aufstand des Nidintuni-Bel beziehen , so wäre allerdings der

jMonat Bägajädis, wie wir bald aus den Nabu-kudurri-usur-Daten 4i

erkennen werden, eindeutig bestimmt, und zwar als VII. Monat.

Dies ist die übereinstimmende Ansicbt Oppert's, Marquart',«;

I, b

(8)

636 Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

Meyer's und PräSek's; sie hat in der Tat die höchste Wahr¬

scheinlichkeit für sich. Polgen wir aber zunächst dem Bericht des

Darius weiter. Der Aufstand des A^ina wurde , da kein Datum

angegeben ist, anscheinend alsbald niedergeworfen. Mit Nidintum-

5 Bei traf Darius zuerst am 26. IX. am Tigris zusammen, schlug ihn

und verfolgte ihn bis nach Zazannu am Euphrat, wo er ihn am

2. X. nochmals besiegte. Nidintum-Bel floh mit wenigen Leuten

nach Babel, wohin ihm der König gleichfalls folgte. Bei der Ein¬

nahme der Stadt fiel Nidintum-Bel in die Gefangenschaft und wurde

10 hingerichtet. Das Datum dieser Ereignisse wird nicht angegeben.

Aus der von mir 1903 (Babyl. Miscellen, S. 48 f.) veröffentlichten

und besprochenen Urkunde ist jedoch zu schließen, daß die Er¬

oberung der Hauptstadt sehr bald, wahrscheinlich noch im Tebetu

(X. Monat) erfolgt sein muß. Später ist Babylon noch einmal von

15 Darius abgefallen, indem sich ein gewisser Arahu empörte und

gleichfalls für Nabu-kudurri-usur, Sohn Nabu-na'id's, ausgab. Das

Datum dieser zweiten Empörung gibt Darius nicht an, wohl aber

das Datum der zweiten Eroberung der Stadt; leider ist der Monats¬

name nur in elamischer Form erhalten: 22. MarkazanaL Da sich

zonun unter den nach Nabu-kudurri-usur, König von Babylon, da¬

tierten Urkunden solche finden, die wegen der in ihnen genannten

Personen nicht in die Zeit Nabu-kudurri-usur's II gehören können,

vielmehr sich auf einen der beiden falschen Nabu-kudurri-usur be¬

ziehen müssen, bezeichnen wir diese als N. III und N. IV.

25 Ich lasse nun ein neues Verzeichnis ^) dieser ürkunden folgen ;

die Belege für die beigeschriebenen Personennamen sind jetzt aus

Tallqvist's Neubabylonischem Namenbuch (Helsingfors 1905) be¬

quem zu entnehmeu :

1. 17. VIL Accessions- (Strm. Nbk. 3) ) Itti - Marduk - balafu , Sohn

80 2 . 20. vn. jähr (das. 4)

3. ? VII. , (das. 5)

4. 7. VIII. , (das. 7)

5. 10. VIIL , (das. 8)

6. 21. IX. , (das. 10)

35 7. 14. VL 1. Jahr (das. 13)

8. 16. VIL , (das. 17)

Vielleicht auch :

9. 24. VI. 1. Jahr (das 15)

10. 27. VIL , (das. 18)

40 Der ümstand, daß diese Daten sich auf 2 verschiedene Jahre,

Accessions- und erstes Regierungsjahr , beziehen , hat mir früher

arge Schwierigkeiten bereitet. Oppert's einfacbes Auskunftsmittel, / des Bel-alje-iddin, Sohnes ' des Egibi.

Marduk-etir, der Schreiber.

j wie 1—3.

Marduk-nasir-aplu, Sohn

> des Itti - Marduk - balagu,

Sohnes des EgibL

äamaS-kasir der ahlu.

Uballit-Gula.

1) Das von mir ZDMG. LI, 515 gegebene Verzeichnis war verbesserungs- und erweiterungsbedUrftig.

(9)

Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie. 637

die Daten aus dem Accessionsjabr Nabu-kudurri-usur III, diejenigen

aus dem 1. Jahr Nabu-kudurri-usur IV zuzuweisen, wäre mir nur

dann als annehmbar erschienen, wenn beide Jahre unmittelbar auf¬

einander folgten. Letzteres war aber weder 0 p p e r t 's Meinung,

noch schien es mir möglich, wenn ich auch den Zeitraum zwischen

den beiden falschen Nabu-kudurri-usur erheblich geringer ansetzte

als Oppert. Dagegen hat Meyer (a. a.O., 474 f.) Arahu genau

ein Jahr später angesetzt als Nidintum-Bel und gezeigt, daß das

1. Jahr des Darius das einzige ist, in dem die Daten des Darius

mit denen von 7 und 8 der obigen Liste nicht kollidieren. Soweit lo

hat er mit glücklichem Scharfsinn das richtige getroffen, denn jetzt wissen wir aus der Blsutün-Inschrift selbst, daß alle Empörungen,

die Darius in den ersten vier Kolumnen berichtet, ,in einem und

demselben Jahre', nachdem er König geworden war, ausgebrochen

sein müssen*). Vergleichen wir nun die Daten der beiden Präten- 1.5

denten mit denen der Bisutün-Inschi-ift und den nach Darius da¬

tierten ürkunden ! Die Daten des Nabu-kudurri-usur III liegen

zwischen dem 17. VII. und dem 21. IX. seines Aecessionsjahres;

am 26. IX. und am 2. X. wurde er von Darius geschlagen , bald

darauf gefangen und getötet. Mit dem XI. Monat des Accessions- 20

jahres (522/1) setzen die Urkundendaten des Darius ein. Hier

herrscht vollständige Harmonie. Bei Arahu beschränken sich die

sicheren Daten auf den VI. und den VII. Monat des 1. Jahres.

Der MarkazanaS , der Monat , in dem der Prätendent fiel , könnte

also frühestens der VII. Monat gewesen sein. Wäre es sicher, daß 25

ihm auch das Datum 10 der obigen Liste angehörte, so dürften

wir den MarkazanaS sogar nicht vor dera VIII. Monat ansetzen.

Denn diese ürkunde ist vom 27. VII. datiert, und am 22. Marka-

zanaS war Arahu bereits gefangen. Der IX. und X. Monat kommen

für den Markazanas nicbt in Betracht, da ihre altpersischen Äqui- su

valente bereits bekannt sind (IX. = ÄJiiädiia, X. = Anämaka); aber

auch der XI. ist ausgeschlossen, da in Vord. Sehr. IV, No. 89 eine

Urkunde vorliegt, die am 22. X. des 1. Jahres des Darius in

Babylon ausgefertigt worden ist. War aber Babylon bereits ara

22. X. im Besitz des Darius, so kann die Einnahme der Stadt und »5

Gefangennahme des Arahu nicht erst am 22. XI. erfolgt sein. Für

den MarkazanaS bleiben demnach nur die Möglichkeiten VII. und

VIII. Monat übrig. Wie wir es vorhin für wahrscheinlich erklären

mußten, daß der VII. Monat = Bägaiädi§ ist, so müssen wir jetzt

die Identifikation des MarkazanaS mit dem VIIL Monat für wahr- 40

scheinlich erklären.

Die Empörung des Arahu war die letzte von denen, die Darius

in den ersten vier Kolumnen seiner großen Inschrift berichtet. Be¬

trachten wir jetzt die vorhergegangenen ! Der nächste Aufstand

nach dem des Nidintum-Bel ging von Martina aus, der sich in Elam 4.'>

1) Vgl. ZDMG. LXI, 724.

(10)

638 Weißbach, Zur neitbabylon. und achämenid. Chronologie.

empörte, aber alsbald unschädlicb gemacbt wurde. Ein Datum ist

nicht angegeben. GefUhrlicher war der Aufstand des Meders Pra-

\}arti§, gegen den Darius ein kleines Heer von Persern und Medern

aussandte. Die Schlacht bei Märus fand bereits am 27. X., also

5 25 Tage nach der Schlacht bei Zazannu, statt, eine Leistung, die

der Energie des neuen Königs alle Ehre macht. Wenn auch der

Erfolg für Darius nicbt allzu groß gewesen sein wird , scheint es

doch dem Feldherrn gelungen zu sein , die Peinde in Schach zu

halten, bis der König selbst von Babylon ausrückte. Ehe dies ge-

10 schab , waren jedoch nocb andere Kämpfe auszufechten , und zwar

auf assyrischem und armeniscbem Boden. Die Inschrift drückt sich

hier etwas unbestimmt aus; sie spricht nur von dem ,Heer der

Empörer", nennt aber weder deren Nationalität noch ihren Ober¬

befehlshaber. Man hat aus dem ümstande, daß diese Kämpfe von

15 Darius zwischen den beiden Schlachten gegen FraijartiS berichtet

werden , geschlossen , daß sie in innerem Zusammenhang mit dem

mediscben Aufruhr gestanden haben. Dies war jedoch, wie zuerst

Marquart (Philologus, Suppl. 10, 167) richtig gesehen hat, keines¬

wegs der Fall. Die Feinde waren Armenier; die Bewegung war

20 national-armenisch. Wenn Darius sicb über ibren Anführer, den

sie natürlich gehabt haben müssen, so vollständig ausscbweigt, so

erklärt sich das vielleicht damit, daß dieser Anführer ihm nicht

oder noch nicht in die Hände fiel. Es ist nicht ausgeschlossen,

daß der Anführer der Armenier kein anderer war, als der uns be-

25 reits bekannte Arabu. Man hätte nur anzunehmen, daß es diesem

gelang, aus den fünf Schlachten, die gegen ibn geliefert wurden,

zu entkommen und in Babylonien, das Darius inzwischen verlassen

hatte, die Rolle des falschen Nabu-kudurri-usur zu spielen. Gegen

die Armenier sandte Darius zwei Heere aus, eines unter dem Armenier 30 DädarsiS, der am 8. II. bei Züzu, am 18. II. bei Tigra und am 9. III.

bei üiamä (oder üjavä ?) siegte. Alle 3 Orte liegen in Armenien.

Die Daten beweisen, daß diese Schlachten erst im ersten Jahre des

Darius (521/0) gescblagen wurden. Das zweite Heer unter dem

Perser Uaumisa kämpfte zuerst am 15. X. bei Izilä in Assyrien, zum

35 zweiten Male am 30. II. bei Autiiära in Armenien. Es ist auf¬

fällig, daß Darius die Absendung des Uaumisa, erst hinter der¬

jenigen des Dädarsis berichtet. Indessen folgt daraus nicbt, daß sie

später als diese stattgefunden baben müsse. Nach der früher all¬

gemein angenommenen Textgestalt der altpersischen Blsutün-Inschrift

40 mußte man diesen Schluß freilicb notwendiger Weise ziehen. Seit¬

dem wir aber wissen, daß das altpersiscbe pasäua „darauf", mit

dem früher die Berichte über die Entsendungen des DädarSis und

des Uaumisa eingeleitet waren, im Original an beiden Stellen (II 29

und 49) gar nicht steht, fällt jeder Grund zu jener Schlußfolgerung

45 weg. Die Daten allein sind entscheidend. Sie in Verbindung mit

der Angabe des Darius, daß er die von ihm berichteten Schlachten

,in einem und demselben Jahre" nachdera er König geworden war,

(11)

yVeißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie. 639

geliefert habe . zeigen , daß die Schlacht bei Izilä noch in sein

Accessionsjabr (522/1) gebört. Wir baben uns den Hergang also

etwa folgendermaßen zu denken. Nacb der Beseitigung des Gau¬

mäta verweigerten die Armenier die Anerkennung des Darius. Dieser

sandte, nocb vor der Eroberung Babylons, den Uaumisa gegen sie. 5

Der Feldherr traf bereits in Assyrien auf die Feinde und lieferte

ihnen am 15. X. die Schlacht bei Izilä. So erklärt sich, daß

ap. Bis. § 21 bei der Aufzäblung der Provinzen, die abtrünnig

wurden, während sich Darius in Babylon befand, Armenien fehlt;

es stand eben bereits unter den Waffen , ebe der König Babylon 10

eroberte. Assyrien dagegen, das bier mit genannt ist, mag wirklicb

erst nach der Eroberung Babylons sicb empört haben. Was weiter

folgte, ist bekannt.

Nach dem Berichte über die Schlacht bei Autijära (30. II.

521/0) fährt Darius fort: „Darauf bracb ich von Babylon auf und 15

zog nach Medien." Der Aufbruch nach Medien ist also nicht vor

Ende Ajjaru und, da Babylon bereits im Ululu in den Händen des

Arahu war, nicbt später als im Abu erfolgt. Zur Schlacht mit

FraijartiS kam es am 25. Adukan(a)isa bei Kundurus in Medien.

Leider läßt sich über diesen Monat, dessen babylonisches Äquivalent 20

gleichfalls fehlt, nichts genaueres ermitteln. In Betracht kommen

für ibn , nacbdem acht Monate des altpersischen Jahres bestimmt

sind, die übrigen vier, d. h. der IV., V., VI. und der XI., letzterer allerdings mit der geringsten Wahrscheinlicbkeit. Nach der Schlacht

bei Kundurus floh FrayartiS nach Ragä, wurde aber hier von den 25

Verfolgern ergriffen und später auf Befehl des Königs hingerichtet.

Um diese Zeit mag auch der Aufstand des Sagartiers Öijatakma,

den Darius hier einfügt, niedergeschlagen worden sein. Ort und

Datum der gegen ibn gelieferten Schlacht werden nicbt angegeben.

Der Aufstand der Praijartis hatte aucb nacb Parthien und Hyr- 30

kanien übergegriffen, wo des Darius' eigener Vater Hystaspes Satrap

war. Dieser lieferte den Aufständischen eine Schlacht bei IliSpau-

zätis am 22. XIL, und nachdera ihra sein Sohn von Ragä aus Ver¬

stärkungen geschickt batte, eine zweite, entscheidende, am 1. Garma¬

pada bei Patigrabana. In welche Jahre gehören diese Daten? Diess

Partei des FraijartiS zu ergreifen batte für die Partber und Hyr¬

kaner nur so lange Sinn , als Fraqartis noch am Leben und un¬

besiegt war. Da er allerspätestens am 25. XI. des 1. .Jahres des Darius

entscheidend gescblagen worden war, ist die Schlacht bei Uispau-

zätis nicbt später als diese Zeit anzusetzen. Sie muß am 22. XIL io

des Aecessionsjahres stattgefunden haben. Für den 1. Garmapada,

den babylonischen Neujahrstag kann aber nun nicht etwa das 1. Jahr

des Darius in Betracbt kommen — damals befand sicb der König

ja noch in Babylon, aber nicht in Ragä — sondern erst das 2. Jabr,

520/19. «

Der nächste Aufstand, den Darius bericbtet, war der des

Margiers Fräda; er wurde ara 23. IX. , itürlicb 521/0, nieder-

« « «

(12)

640 Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

geschlagen. Schwieriger war der Kampf mit dem 2. falschen

Smerdis , dem Perser Uahjazdata. Der gegen ihn ausgesandte

Feldherr Artaijardiia schlug ihn zum erstenmale am 12. III. 521/0

bei Rakä, entscbeidend aber erst am 5. Garmapada (5.1.) 520/19

6 am Berge Parga. Das ist die späteste Schlacht aus den ersten

vier Kolumnen der Blsutün-Inschrift; denn die beiden weiter¬

hin erzählten müssen schon vorher stattgefunden baben. Uabiazdäta

hatte nämlich durcb eine ausgesandte Heeresabteilung einen Einfall

nach Arachosien unternehmen lassen. Der dortige Statthalter

10 yiijäna kämpfte mit ibr am 13. X. bei Käpisakänis und am 7. XII.

bei Gandutava; die Reste des feindlichen Heeres wurden dann,

wahrscheinlich noch vor Ablauf des Jahres, bei Arsädä völlig ver¬

nichtet.

Uberblicken wir noch einmal unsere Ergebnisse ! Darius ver-

15 sichert nicht weniger als viermal, daß er diese Taten in einem und

demselben Jabre verricbtet habe. Sein erstes Heldenstück, das

ibm den Thron einbrachte, war die Ermordung des Magers Gaumäta.

Wenn wir diese mit Recht auf den 10. VII. seines Aecessionsjahres

ansetzen dürfen , so müßte man nach den eigenen Worten des

20 Königs erwarten, daß spätestens am 9. VII. seines 1. Regierungs¬

jahres die letzte Schlacht, die er berichtet, gescblagen worden sei.

Dies ist nun freilich nicht der Fall ; sie fand fast ein balbes Jabr später, am 5. I. seines 2. Regierungsjahres, statt. Richtig ist aber,

daß die Empörungen der falschen Könige sämtlich innerbalb des

26 1. Jabres seiner Herrschaft, icb meine in dem Zeitraum vom 10. VII.

seines Aecessionsjahres bis zum 9. VII. des folgenden Kalender¬

jahres, ausgebrochen sind oder docb sein können. So möchte

ich denn auch den König Darius , der so eindringlich gegen die

Lüge predigte, nicbt gerade einer Lüge zeihen ; aber der Vorwurf

30 der Übertreibung kann ihm nicbt erspart werden. Hätte er sich

dieser nicht schuldig gemacht, so wäre jedenfalls die wabre Be¬

deutung der Worte hamahiäiä tarda längst gefunden worden.

Übrigens ist und bleibt die Bezwingung dieser Aufstände , von

denen einige, wie der des FraqartiS und der des 2. falschen Smerdis,

35 den Bestand der eben gewonnenen Herrscbaft aufs ernstlichste be¬

drohten , auch wenn sie erst in l^/.j Jahren gelang, eine sehr re¬

spektable Leistung, die die Tüchtigkeit des Königs in helles

Licht setzt.

Als Darius durch Bezwingung dieser Aufstände sein Reich

40 genügend befestigt hatte, beschloß er, die denkwürdigen Ereignisse

in Bild und Scbrift zu verewigen. So entstanden die Reliefs und

die ersten vier Kolumnen der Inschrift am Felsen von Bisutün.

Der König bediente sicb dazu einer nationalen Schrift, die wahr¬

scheinlich erst auf seinen Befehl geschaffen wurde, ließ aber Über-

45 Setzungen in die beiden anderen Hauptsprachen seines großen

Reiches daneben einmeißeln. Wann diese Arbeit ausgeführt wurde,

können wir aus Mangel an Nachrichten nicht feststellen ; doch

4 6*

(13)

Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

werden wir kaum fehlgehen, wenn wir sie so früh als möglich,

vielleicht kurz nach der Bewältigung dez zweiten falschen Smerdis,

also am Anfang des 2. Regierungsjahres des Königs, beginnen lassen.

Ihre Vollendung wird mehrere Jahre beansprucht haben. In¬

zwischen nahmen die kriegerischen Ereignisse ihren Fortgang. 5

Darius hat sie später in einer V. kurzen, nur altpersisch abgefaßten

Kolumne beschreiben lassen , aus deren Anfang durch Konjektur

vielleicht eine Zeitbestimmung zu gewinnen ist. Der Anfang lautet

gemäß King und Thompson nach der gewöhnlichen Einleitung

(Es spricht der König Darius:) (Z. 2) ima | | ada]m | aku[na- lo

iiamj ] iiia | a[. . .]i[Z. 3]»nca | [ ^] tardam \ ..pasäua j

iay.ä. I Mä{a{Z. 4:)tiia | [abauam tt'c.j. Die Notizen der Heraus¬

geber besagen : * Platz für 2 Zeichen am Ende der 2. Zeile ; * Platz

für ungefähr 5 Zeichen, das erste scheint ^ oder p gewesen zu

sein; ^ Spuren des 1. Zeichens dieser Lücke ^////. is

Von diesen Worten läßt sich ohne Weiteres übersetzen: Dies

ist's, was ich tat Jahr, nachdem ich König geworden war.

In der noch offen gelassenen Lücke vor tardam ,Jahr" hat nun

doch vermutlich ein Ordinalzahlwort gestanden, und zwar entweder

fitiiam „das 3.' oder *päcamäm „das 5.". Rätselhaft ist nun aber 20

das vorhergehende mit a beginnende und auf mea oder maca

endigende Wort, in dem nur 2 Zeichen fehlen sollen. Das schließende

ia könnte eventuell aus cä „und" verkürzt sein; wir hätten dann

ein weiteres Ordinale darin zu suchen , und zwar das um eins

niedrigere als das folgende, also entweder duuitiiämca „das 2." oder 25

*turii,ämca „das 4.". Beide Ergänzungen sind zu lang, außerdem

enthalten beide nicht das von K. k T. gegebene Anfangszeichen.

Indessen, wenn einmal eine Konjektur erlaubt ist, würde sich die

zweite noch am ehesten empfehlen , da sie nicht nur die kürzere

ist, sondern auch ein Anfangszeichen enthält, das bei schlechter 30

Erhaltung mit dem von K, & T. gegebenen verwechselt werden

kann (fff"" statt ^\\); das vorhergehende Wort böte keine Schwierig¬

keit; es wäre zu der Präposition patii zu ergänzen. Wir würden

also erhalten: (Z. 2) ima \ tlia ] ada]m aku[nauam 'pa]tii tluriiä]

(Z. 3)mca I p[ucamäm \ ] tardam | [pasäua \ ia]tä | ksäia(Z. 4) ss

iiia I [abauam die.]. „Dies ist's, was ich tat im 4. und 5. Jahre,

nacbdem icb König geworden war" usw. Ob diese Ergänzungen

möglich sind, müßte freilich erst durch eine neue Nachprüfung

des Originals festgestellt werden. Wären sie sicher, so würden sie

die Chronologie der weiterhin berichteten Ereignisse (Aufstand des 40

-mamaita in Elam und Krieg mit dem Sakenfürsten Saküka) be¬

stimmen.

Aus den späteren Jahren des Königs und von seinen Nach¬

folgern besitzen wir keine chronologischen Inschriften mehr. Auch

der Reichtum an Privaturkunden nimmt nach Darius I merklich 45

(14)

642 Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

ab, was aber z. T. seinen Grand darin hat, daß die Schatze des

Britischen Museums noch bei weitem nicht alle gehoben sind. Die

von Strassmaier veranstaltete Sammlung babylonischer Texte

ist leider beim 23. Jahr Darius' I stecken geblieben. Indessen

6 haben Clay und üngnad durcb ibre Veröffentlicbungen dei-

entsprechenden Tontäfelcben von Philadelphia und Berlin schon

einen gewissen Ersatz gescbaffen. So verdanken wir üngnad

nicht nur das späteste Datum von Darius I (Vord. Schriftd. IV

No. 180 : 17. VII, 36 Jahr; anstatt 17 hat vielleicht ursprünglich 10 sogar 27 dagestanden), sondern aucb das erste von Xerxes (22. VIII.,

acc). Beide ürkunden stammen aus Barsip. Der Thronwechsel

ist also im Herbst 486 erfolgt.

Da ein Verzeichnis sämtlicher Xerxes-Daten vielleicht nicbt

unwillkommen sein wird , lasse ich es hier folgen. Die bunte

16 Mannigfaltigkeit in der Schreibung des Königsnamen ist auch

philologisch interessant; sie beweist, weicbe Schwierigkeiten seine

Ausspracbe dem babyloniscben Munde verursachte.

1. Vord. Sehr. V, No. 117. Barsip 22. VIII. acc. Ak Si ia-ar-§i

sar Babili*) Sar matate-).

«0 2. Strm., Stockh. Kongreß, No. 16. 7. X. acc. Al3-Su-mar-li-' Sar

Babili *) u matate ").

3. das. No. 17. 22. X. acc. Ak-ki-iS-ar-Su Sar Babili*) u matate*).

4. das. No. 18. 27. XI. acc. Ak-Si-ma-ar-Su Sar BabiliSar

matate 2) p'-

*5 5. Evetts, Xerx. 1. Bit sa-lji-ra-a-an (?) ? ? acc. Ak-Si-ak-ar-Su Sar Babili *) Sar matate ^).

6. Clay, VIII, 1, No. 119. Babylon(?) 23.1. I.Jahr Alj-Si-

iS-mar-ri-Si Sar Babili*) u matate-).

7. Vord. Sehr. IV, No. 191. Barsip 3. III. 1. Jahr Ak-Si-ma-

so ar-Su Sar Babili*) u matate-).

8. das. VI, No. 179. Babylon ? III. 1. Jabr Ak Si ia ar-si [sar

Bab[ili') u matate 2) p'

9. Strm., Stockh. Kongreß, No. 19. 20. V. 1. Jahr Al)-si-a-mar-

Su Sar Par-su Ma-da-a-a.

35 10. Vord. Sehr. IV, No. 192. 17. VI. 1. Jabr Ak-Si-ia-ar-'-su.

11. das. No. 193. 30. VIII. 1. Jahr Ak-Si-ia ar-Su Sar Par-su u

Ma-da-a-a [Sar Babjili') u matate^).

12. Br. Mus. , unveröffentlicht (Oppert, Journ. as. VIII. Serie

17,544. 1891): (?)X. l.Jabr des Xerxes, Königs von

*o Persien und Medien, Königs von Babylon und der Länder.

13. Vord. Sehr. IV, No. 194. Sü-Sa-an 3. XII. 1. Jahr Ak-Si-ar-

Sü Sar Pa-ar-su Mad-da-a-a Sar Babili") u matate*).

14. das. VI, No. 180. 13. XII. 1. Jahr Ak Si-ar-ri-Su.

Schreibungen: 1) E KI. 2) KUR-KÜR. 3) DIN-TIR-KI. 4) KUR-MES.

6) KA-DINGIK-RA-KI.

(15)

Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

15. Evetts, Xerx. 2. Sippar ? I. 2. Jahr Alj-Si-ia-ar-Sü sar

Par-su u "»"t Ma-da-a-a Sar Babili*) u matate 2).

16. Vord. Sehr. VI, No. 181. 14. III. 2. Jahr Afe-Si-ri-ar-si sar

Par-su u "Ma-da-a-a sar Babili*) u matate^).

17. Revillout, Proc. of the Soc. ofBibl. Arch. 9, 238. 15. III. s

2. Jahr Alj-si-mar-Su Sar »'"Parsu Ma-da-a-a Babili*) u

matate 2) p'-

18. Br. Mus. 92748 (Guide to the Ass. & Bab. Room, S. 193,

No. 332), 2. Jahr (? etwa identisch, mit 22 ?).

19. Vord. Sehr. III, No. 181. 22. I. 3.(?) Jahr ^a-Si-i-ar-Su Sano

matate 2)

20. Strm., Stockh., No. 20. Babylon 2. II. 3. Jahr Afe-si-ia-ar

Sar Par-su u ™*'Ma-da-a-a sar Babili*) u matate-).

21. Evetts, Xerx. 3. 1. IV. 4. Jahr Ak-ka-Si-ar-si Sar Par-su u

Ma-da-a-a Sar Babili *) u matate "). i.'i

22. das. 4. Babylon 2. IV. 5. Jabr Al)-Si-ia-ar-Su Sar matate -) p'-

28. Zürich (Oppert, Melanges darcb. egypt. & ass. 1, 23 ff. 1873.

Boissier, Zeitschr. f. Ass. 11, 83 f.) Babylon 3. IX.

5. Jahr Alj-lja-ri-Su Sar Pa-ar-su.

24. Vord. Sehr. V, No. 118. Dur- , 25. VIb. 8.(?) Jahr 20

[ ]-ar-su Sar "»'Par-su °""Ma-da-a-a [ ]-KI u matate*).

25. Br. Mus., Bu. 88—5—12, 593 (Cun. Texts, P. IV). Babylon

24. VIII. 10. Jahr Alj-Si-i-mar-Su Sar matate 2)

26. Clay, VIII, 1, No. 120. Nippur 6.(?) X. 12. Jabr ^i-Si-'-

ar-[Si]-' Sar [matate]. 25

27. Vord. Sehr. III, No. 185. Araljtum 26. V. [1]6. Jahr Ak-

Si-ia-ar-si Sar matate") p*-

28. das. No. 186. Ara^tum ? V.(?) [1]6. Jahr A[k]-Sd-a[r-Su]

Sar matate -) p'-

29. das. No. 182. Alu eSSu irat abulli Ea pihat Barsip 2. VI. so

16. Jahr Ak-Si-ia-ar-Si Z^////////.

30. das. No. 183. Kar TaSmetum 5. VI. 16. Jahr Ak-Sü-ar-Su

Sar matate*) p'-

81. das. No. 184. Bitu eSSu 10. VI. 16. Jahr Ak-Sü-ar-Su Sar

matate *)= 35

82. Strm., Stockh. Kongr., No. 21. Sippar ? III ? Jahr Alj-Si-

ar-[ ] Sar Babili^) Sar matate *).

33. Vord. Sehr. VI, No. 301. Arahtum 26. V. ? Jahr gi-Si-ia-

ar Su ....

34. Strm., Stockh. Kongr., No. 22. 11. IX. ? Jahr gi-si-'-ar-Si-' . . w

Sar Babili") u mat[ate].

35. Vord. Sehr. VI, No. 182. Barsip ? XI. ? Jahr Ak-Si-ia-ar-Si

Sar Babili') u mat[ate].

Hieraus ergibt sich, daß noch bei weitem nicht alle Regierungs¬

jahre des Königs Xerxes belegt sind. Es fehlen noch das 6., 7., 45

9.(?), 11., 13., 14., 15. Jahr und die letzten vom 17. an. Die

(16)

644 Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

Titel wechseln in eigentümlicher Weise. Der gewöhnliche achä¬

menidische Titel „König von Babylon, König der Länder" wird

20. V. des 1. Jahres durch „König von Persien und Medien" er¬

setzt, dem aber bald darauf (zuerst am 30. VIII. des 1. Jabres) der

6 frübere Titel noch außerdem hinzugefügt wird. Diese volle Form

herrscht bis mindestens zum 8. Regierungsjahr, vom 10. an wird

sie durch das einfache „König der Länder" abgelöst, das schon

von den Vorgängern des Xerxes fakultativ, von seinen Nachfolgem

aber fortan ausschließlich verwendet wird*). Dieser Wechsel in

10 den Titeln wird nicht ohne Grund erfolgt sein , wenn uns auch

die Veranlassungen aus Mangel an direkten Nachrichten noch nicht

bekannt sind. Wir kennen jedoch die Namen mehrerer Könige,

die ungefähr Zeitgenossen des Xerxes gewesen sein müssen und

wahrscheinlich Usurpatoren waren, nämlich

15 a) Ak-Si-ma-ak-§u, Vord. Sehr. VI, No. 177, dat. 11. X.(?) aec,

ohne Titel, und No. 178, dat. 9. XI. acc, Titel „König von Babylon

und König der Länder", schwerlich nur eine ungenaue Schreibung

des Namens Xerxes; vgl. Ungnad, Orient. Lit.-Ztg., Beiheft 2, S. 25.

b) Bel-Simanni (vgL Ungnad, Orient. Lit.-Ztg. 10, 464 fr. 1907.)

20 1. Urkunde im Besitz des Lord Amherst, dat. Barsip (10

+ x). V. acc. ; Titel : „König von Babylon und der Länder". Pinches

XIII. Intern. Orient.-Kongr. (Hamburg 1902) S. 268. '

2. Vord. Sehr. VI, No. 331, dat. 1. VL acc; Titel «König von

Babylon".

25 3. daselbst III, No. 180, dat. Barsip ? ? acc; Titel wie 1.

c) §amas-erba (vgl. Oppert, Joum. as., VIIL S6r. 17, 543 ff.).

1. Vord. Sehr. III, No. 178, dat. 25. VL acc; Titel „König

von Babylon".

2. das. No. 179, dat. Barsip ? VI. acc; Titel „König von

30 Babylon, König der Länder".

3. das. V, No. 116, dat. Barsip 21. VIL acc; Titel wie 1.

4. Strm., Zeitscbr. f. Ass. 3, 157 f, dat. Babylon 22. VII. acc;

Titel wie 2.

5. Vord. Sehr. VI, No. 173, dat. Barsip 23. VIL acc; Titel

35 wie 2.

6. das. No. 174, dat. 29. VII. acc; Titel „König".

7. das. No. 175, dat. ? ? acc; Titel wahrscheinlich wie 2.

d) §i-ku(?)-us(?)-ti (s. Pinches, a. a. 0. S. 268 f.), Urkunde

im Besitz des Lord Amherst, dat. 21. XII. [Sattu] reä lugal-nam-

40 us(?)-hu §i-ku(?)-uSC?)-ti Sar Babili sar matate.

1) Aus dem Titel wird mnn schließen dürfen, dafi auch die Urkunde 19 der obigen Liste nicht aus dem 3., sondern frühestens aus dem 12. Jahre des Xerxes stammt. — Das Fehlen jedes Titels bei 10 und 14 ist etwas auffiUlig, hat aber vielleicht keine tiefere Bedeutung, da auch bei den früheren Königen gelegentlich der Titel fehlt.

(17)

Weißbach, Zur neuhahylon. und achämenid. Chronologie.

Wahrscheinlich wird sich diese Liste einst noch erweitern

lassen. Aus den in ihren Urkunden genannten Personennamen ist

ihre Zeit als die des Xerxes oder die letzten Jahre des Darius I

annähernd zu bestimmen. Zu genaueren Peststellungen fehlen nocb

die Mittel. 5

Da die letzten Jahre des Xerxes in den datierten Urkunden

nicht belegt sind, und die Daten aus Artaxerxes' Zeit erst mit

dessen 1. Jahr (nicht Accessionsjabr) beginnen, müssen wir nach

anderen Hilfsmitteln Umschau halten. Da bietet sich die sogenannte

achtzehnjährige Liste Sp. II 48 + Sp. II 955, veröffentlicht von lo

Strassmaier (Ztschr. f. Ass. 7, 199 und 8, 106), umschrieben von

E. Meyer (Porsch. 2, Tafel zu S. 457), die von 18 zu 18 Jabren

fortschreitend eine Anzahl Regierungsjahre von Darius I an fest¬

legt. Durch sie erfahren wir u.a., daß vom 27. Jahr des Darius

bis zum 9. des Xerxes, und wiederum von diesem bis zum 6. des Arta- is

xerxes I je 18 Jahre gerechnet wurden. Da das 27. Jahr des Darius I

= 495/4 ist, ergibt sich als sein 36. Jahr = Accessionsjabr des

Xerxes 486/5, als dessen 21. Jahr = Accessionsjabr des Artaxerxes I

465/4. Aucb fernerhin bewährt sich die 18jährige Liste als

sicherer Führer , nur daß sie die Regierungszeit des Arses , Ale- 20

xander's d. Gr. und des Philippos Arridaios ganz übergeht. Arta¬

xerxes I regierte nach ihr 41 Jahre. Er starb 424/3; dies ist zu¬

gleich Accessionsjabr Darius'II, der 19 Jabre regierte, also 405/4

starb. Ihm folgte Artaxerxes II mit 46 Jahren, regierte also bis

359/8, ferner Artaxerxes III, von dessen S.Jahr (351/0) die Liste 25

unter Übergehung des Arses gleich zum 3. Jahr des Darius III

(333/2) springt. Bis hierber steht die 18 jährige Liste vollständig

im Einklang mit dem Ptolemäischen Kanon, nur daß dieser die

Regierung des Arses (Arogos) natürlich aufgeuommen hat und statt

der babyloniscben Kalenderjahre ägyptische Wandeljahre bietet. so

Betrachten wir noch die datierten babylonischen Privaturkunden.

Leider haben ihre Schreiber uns die Aufgabe, die von Darius und

Artaxerxes datierten Täfelchen cbronologiscb zu bestimmen, recht

erschwert , indem sie es unterließen , die gleichnamigen Herrscher

durch unterscheidende Zusätze zu charakterisieren. Es gibt indessen 3."^

einige Kriterien, z. B. die Regierungsjahre. Eine Tafel vom 5 bis

19. Jabr des Darius kann natürlich nicht dem III. Herrscher diesc-s

Namens zugeteilt werden, da dieser nnr 4 Jahre regiert bat, und

Tafeln aus dem 20. bis 36. Jahr des Darius müssen aus ent¬

sprechenden Gründen dem I angehören. Hei den Jahren 21-—41 40

des Artaxerxes bat man noch die Wahl zwischen A. I und A. II,

Tafeln aus den Jahren 42 — 46 können nur dem II. zugesprochen

werden*). Perner sind die Titel zu berücksichtigen. Während

1) Damit erledigt sicli die von U n g n a d (Orienl. Lit.-Ztg., Ii eüi eft 2, SS. 2äf.) angenommene Artaxerxes-Ära. Die Urkunde Vord. Sehr. VI, No. 186, dat.

Babylon 10. VIH. des 4(i. Jahres Artaksatsu, bezielit sich auf Artaxer.xes II.

Zeitschrift der D. M. G. Bd LXII. 42

(18)

646 Weißbach, Zur neubabylon. und achämenid. Chronologie.

Darius I noch fast immer als „König von Babylon, König der

Länder' , selten aber als „König von Babylon* oder „König der

Länder' allein bezeichnet wird, befestigt sich der letztgenannte

Titel „König der Länder', wie wir gesehen haben, seit etwa 475

derart im Gebrauch , daß er von da an ausschließlich angewendet

wird und ein fast untrügliches Kennzeichen für die spätere Zeit

abgibt. Gelegentlich kann auch ein Schaltjahr gute Dienste tun;

doch ist das Material hier noch sehr dürftig. Ein Beispiel bietet

aber die Urkunde Vord. Sehr. IV No. 196, dat. 26. XII b. 10. Jahr

des Dar-ia-muS, Königs der Länder. Weist schon der Titel auf

die spätere Zeit, so schließt das Schaltjahr die Regierung Darius' I

vollends aus, da dessen 8. und 11. Regierungsjahr als Schaltjahi-e

sicher bezeugt sind und zwischen ihnen unmöglich noch ein Schalt¬

jahr gelegen haben kann. Ein gutes Mittel bietet ferner das

Studium der in den Urkunden genannten Personennamen. Durch

eingehende Vergleichungen ist es Hilprecht und Clay gelungen,

eine große Gruppe von Tafeln mit Daten von Artaxerxes und

Darius der Zeit Artaxerxes' I und Darius' II zuzuweisen (Bab. Exped.

Vols. IX und X) Dabei handelt es sich fast ausschließlich um

Urkunden aus Nippur. Für die Urkunden mit dem Namen Arta¬

xerxes aus anderen Städten ist der Versuch der chronologischen

Aussonderung noch nicht unternommen; bei der Dürftigkeit des

Materials wird er wohl auch schwierig durchzuführen sein.

Artaxerxes' I letztes Datum aus Nippur (Bab. Exp. IX No. 108)

ist 12. IX. seines 41. Jabres; dann folgt noch eines aus Hasbai

vom 17. XI. des gleichen Jahres (424/3). Inzwischen finden wir

aber bereits (Bab. Exp. X No. 1) am 4. XI. Darius II in Babylon

und (daselbst No. 2 und 3) am 15. XI. in Nippur anerkannt. Höchst

eigentümlich sind nun die Daten der 3 Nippur-Tafeln Bab. Exp. X

No. 3 und 4; VIII 1 No. 127:

17 XII l '^^^"^> ^^^^ Regierungsantritts des

20 XII J ^^"'^^ Königs der Länder-).

Diese Daten beweisen wenigstens das eine, daß die kurzen

Zwischenregierungen des Xerxes II und des Sogdianos in Babylonien

nicht anerkannt wurden. Dagegen galt Darius II spätestens Anfang

423, frühestens Ende 424 in Babylonien als rechtmäßiger Herrscher.

Die bis jetzt bekannten Urkunden aus der Zeit des Darius II

brechen mit seinem 13. Jahre ab. Aus der oben erwähnten

ISjäbrigen Liste ersehen wir jedoch, daß sein 19. Jahr, sein letztes

(405/4), dem Accessionsjabr seines Nachfolgers Artaxerxes II ent¬

sprechen muß , dem bis jetzt nur 2 Privaturkunden , dat. 28. VII.

1) Vol. X, S. 2 f. macht Clay wahrscheinlich, daß die Urkunde IX, No. 1 violmehr in die Zeit Artaxerxes' II gehört.

2) Babyl. Exp. VIII, 1, No. 127 hat im Original irrtümlich 51 statt 41.

(19)

Weißbach, Zur imibabylori. und achämenid. Chronologie. 647 des 1. Jahres und 10. Vlll. des 46. Jahres zuzuweisen sind. Letztere

führt uns in den Herbst des Jahres 359 v. Chr.

Sie ist wahrscheinlich die jüngste Privaturkunde aus achä¬

menidischer Zeit, die wir besitzen. Wenigstens sind meines Wissens

bis jetzt weder von Artaxerxes III^) nocb von Arses und Darius III 5

Privaturkunden nachgewiesen. Diese setzen erst mit Alexander

dem Großen wieder ein.

Von großem Wert sind dagegen die astronomischen Tafeln,

vor allem der sogenannte Saroskanon (veröffentlicht von Strass¬

maier Ztschr. f. Ass. 10, 66f., daselbst 8, 149 ff. von Epping la

und ihm kommentiert), außerdem Sh. 81-7-6, III (benutzt von

Strassmaier a. a. 0. 7, 202) und Sp. II, 901 (Kugler, Stern¬

kunde u. Sterndienst in Babel 1, 80 ff. Münster 1907). Aus ihnen

erfahren wir freilich nichts näheres über die Zeitpunkte der

Regierungswechsel , wohl aber eine Pülle einzelner Daten, die sich \f>

ohne Schwierigkeit in julianischer Zeit ausdrücken lassen. So

ist z. B.

der 1.1. des 46. (letzten) Jahres des Artaxerxes II 22. April 359 v. Chr.

dgl. ,1. , , , m 11. April 358 .

dgL , 21. , , , , m I.April 338 , 2»

dgL ,1. , , Arses 19. April 337 ,

dgL , 2. , . , , 8. April 336 ,

dgl. ,1. , , Darius III 28. März 335 ,

dgl. , 5. , , , , III 12. April 331 ,

Hiermit müssen wir uns vorläufig bescheiden , bis weitere 25

Keilinschriften-Punde genaue Angaben liefern.

1) Abgesehen von dem fragmentarischen Täfelchen Strm., Stockh. Kongr., No. 28, datiert aus dem 14.(?) Jahre des Artaxerxes III.

42<

(20)

648

Über einige bildliche Darstellungen altindischer

Gottheiten.

Von Dr. T. Bloch.

Den Ausgangspunkt für die folgenden Bemerkungen bildet ein

bekanntes Belief aus Jamälgarhl im heutigen Distrikt von Peshawar,

das sich schon seit einer langen Reihe von Jahren im Museum zu

Labore befindet. Im oberen, etwas beschädigten Pelde zeigt es den

s zukünftigen Buddha, Prinz Siddhärtha, im Genuß des ehelichen

Glücks ^). In sicher beabsichtigtem Kontrast dazu stellt das darunter

befindliche Peld dar, wie derselbe Prinz Siddhärtha, auf das Glück

seines Pamilienlebens verzichtend, sich nächtlicher Weile von seiner schlafenden Gattin hin wegstiehlt, um die Häuslichkeit mit der Haus-

10 losigkeit zu vertauschen : ägärsd anägäratäm gatah, wie man da¬

mals zu sagen pflegte. Oben auf dem Bilde sieht man die Köpfe

von fünf Zuschauern, die über ein Gitter hervor gucken, und zwar

in der Mitte den Kopf eines Tieres, zu beiden Seiten zunächst je

ein , durch den Nimbus als göttlich gekennzeichnetes Wesen, als-

15 dann noch zwei menschliche Gesichter ohne den Nimbus.

Es ist jener Tierkopf in der Mitte, dem wir unsere Aufmerksam¬

keit hier zuwenden wollen. Grünwedel sagt (S. 130 ff.): ,Above, from

,a balcony, the gods look down: Sürya (the sun) to the right and

„Chandra (the moon) to the left of a bull, that is the sign Taurus

20 „{Tävuri or Vaidakha). It was on Tuesday, at the full moon of

«Vaisäkha in the Nakshatra or asterism of Viääkhä, that the legends

,say Gautama was born, and this representation would agree with

,that date. But tbe_ conception and renunciation are both placed

,at full moons of Äshädha (June-July) in the Nakshatra üttarä-

S6 „Ashädhä, when the sun would be in Karka or Cancer, and in

„conjunetion with Pushya (Tishya) „the king of stars'. The re-

„ presentation then seems intended to show the sun in connexion

„with the constellation of the Bull, perhaps between two personi-

„fied „houses' of the moon in the month Äshädha: evidently the

30 „night of that month on which the moon was full was thereby

, intended. Perhaps this is an indication of the date when, in

1) Siehe die Wiedergabe bei Griiuwedel-Burgess , Buddbist Art in India, London 1901, Seite 129.

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