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INFORMATIONEN ZUM SCHULBESUCH IN SACHSEN-ANHALT

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Academic year: 2022

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DAS LANDESSCHULAMT GIBT ES AN VIER ORTEN:

www.mk.sachsen-anhalt.de

Ratgeber für Flüchtlinge mit Kindern

www.mk.sachsen-anhalt.de H E R A U S G E B E R :

Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Turmschanzenstraße 32 39114 Magdeburg

// Fotos: Dizain, Drubig, Pelaez, Fotolia // Stand: März 2016

STANDORT HALLE

Landesschulamt Halle (Saale)

Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) Tel. 0345 514 - 0

BETREUTE L ANDKREISE:

Halle, Saalkreis, Mansfeld-Südharz, Burgenlandkreis

STANDORT MAGDEBURG Landesschulamt Magdeburg

Turmschanzenstraße 31, 39114 Magdeburg Tel. 0391 567 - 01

BETREUTE L ANDKREISE

Magdeburg, Jerichower Land, Salzlandkreis, Bördekreis, Harz

STANDORT DESSAU Landesschulamt Dessau

Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau Tel. 0340 6506 - 0

BETREUTE L ANDKREISE

Dessau, Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg STANDORT GARDELEGEN

Landesschulamt Gardelegen

Philipp-Müller-Straße 2 – 4, 39638 Gardelegen Tel. 03907 8079 - 11

BETREUTE L ANDKREISE

Altmarkkreis Salzwedel, Stendal

Im Internet können Sie das Landesschulamt auch direkt erreichen unter

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter

INFORMATIONEN

ZUM SCHULBESUCH IN

SACHSEN-ANHALT

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Liebe Eltern, willkommen in Sachsen-Anhalt!

Dieses Informationsblatt dient dazu, Sie über die schulische Bildung und Ausbildung in Sachsen-Anhalt zu informieren. Unter den angegebenen Internetadressen finden Sie weitere Informationen.

Wir wünschen Ihrem Kind viel Freude und Erfolg in der Schule.

WAS GILT FÜR DEN SCHULBESUCH IN GANZ DEUTSCHLAND?

In ganz Deutschland, so auch in Sachsen-Anhalt, gehen alle Kinder und Jugendlichen vom 6. bis 18. Lebensjahr zur Schule. Dies kann eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsbildende Schule sein.

AB WANN GEHT MEIN KIND ZUR SCHULE?

Wenn Sie und Ihre Familie von der Erstaufnahme- einrichtung in eine Stadt oder ein Dorf umziehen und eine Wohnadresse haben, beginnt für Ihre Kinder, wenn sie mindestens 6 Jahre alt sind, die Pflicht, in eine Schule zu gehen. Das schließt auch die Teilnahme an Klassen- fahrten, Ausflügen, Schulfesten und Schwimmunter- richt ein.

DER SCHULBESUCH AN STAATLICHEN SCHULEN IST KOSTENLOS.

IN WELCHE SCHULE GEHT MEIN KIND?

In welche Schule Ihr Kind gehen wird, hängt insbeson- dere vom Alter, von der Vorbildung und vom Wohnort ab und wird von einem Amt des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt, dem Landesschulamt. Von dort erhalten Sie ein Schreiben, in welcher Schule Ihr Kind angemeldet wurde.

WAS MUSS ICH ZUR SCHULE MITBRINGEN?

Die wichtigsten Informationen werden Sie in der Schule beim Aufnahmegespräch erhalten. Wenn Sie Fragen haben, stellen Sie diese bitte in der Schule.

WAS MUSS ICH BEIM SCHULBEGINN BEACHTEN?

Der Unterricht in allen Schulen beginnt morgens pünk- tlich zu einer festen Zeit, die Sie in der Schule erfahren.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind dann pünktlich dort ist. Das gilt auch für Jugendliche an einer berufsbilden- den Schule.

WANN IST DER SCHULTAG ZU ENDE?

Das Ende eines Schultages kann mittags oder nachmit- tags sein. Das erfahren Sie beim Gespräch in der Schule.

WO LERNT MEIN KIND DIE DEUTSCHE SPRACHE?

In allen Schulen erhält Ihr Kind zuerst einen beson- deren Unterricht in der deutschen Sprache. Viele Schulen haben dazu spezielle Lehrerinnen und Lehrer, die vom Landesschulamt extra dafür eingestellt wurden. Die Kinder werden in diesen Schulen in Klas- sen oder Gruppen unterrichtet und lernen schnellst- möglich die deutsche Sprache.

www.landesschulamt.sachsen-anhalt.de/landesschulamt

WIE WIRD MEIN KIND IN DER SCHULE UNTERSTÜTZT, WIE LERNT MEIN KIND?

WIE ERHÄLT MEIN KIND KONTAKT ZU ANDEREN KINDERN?

In Musik, Sport, Kunst und anderen Fächern, in denen weniger gesprochen und geschrieben wird, wird Ihr Kind gemeinsam mit allen anderen Kindern in einer Klasse unterrichtet. Daneben erhält es die besondere Förderung zum Erlernen der deutschen Sprache. Wenn Ihr Kind gut genug Deutsch sprechen und schreiben kann, wird es auch in allen anderen Fächern mit allen anderen Kindern gemeinsam unterrichtet.

KANN ICH AUCH UNTERSTÜTZUNG AUS MEINEM KULTURKREIS ERHALTEN?

Ja. Viele in Sachsen-Anhalt lebende ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger aus verschiedenen Ländern der Welt haben sich in Vereinen organisiert.

Alle diese Vereine sind Mitglied im Landesnetzwerk Migrantenorganisationen (LAMSA) e. V., dessen Ziel es ist, Menschen mit Migrationshintergrund den Weg am gesellschaftlichen und politischen Leben zu zeigen.

Landesnetzwerk

Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e. V. (LAMSA) Ansprechpartnerin:

Frau Mika Kaiyama Telefon: 0340 – 87 05 88 32 E-Mail:

mika.kaiyama@lamsa.de

Servicestelle „Interkulturelles Lernen in Kita und Schule“

LAMSA e.V.

Bernburger Straße 25a, 06108 Halle/Saale Telefon: 0345 – 171 940 51 E-Mail:

mamad.mohamad@lamsa.de

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