• Keine Ergebnisse gefunden

-2- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice muss nach Handelsrecht im Falle eines Zahlungsverzuges:

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "-2- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice muss nach Handelsrecht im Falle eines Zahlungsverzuges:"

Copied!
15
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)
(2)
(3)

-2- Sie darf nicht:

- nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz arbeiten, da sie keine Behörde ist - darf keine Bescheide erstellen, darf nur ein Amt

- darf niemanden Zwangsanmelden, oder Vollstreckungen beauftragen

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice muss nach Handelsrecht im Falle eines Zahlungsverzuges:

1. ordentliches Mahnverfahren 2. Rechtsanwalt einschalten

3. der Rechtsanwalt legt Klage beim Gericht ein 4. Gericht beauftragt die Pfändung

Keine Firma darf direkt ohne einen Richter ein Vollstreckungsverfahren einleiten. Und zudem was eine Firma darf, gehören natürlich vertragliche Beziehungen im Vorfeld.

Bei upik.de sind Sie als Firma ausgewiesen mit allen relevanten Daten:

(4)

-3-

Nicht nur, dass Sie als der Namensnachfolger der GEZ – wie für Unternehmen üblich – eine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer haben (DE122790216), Sie sind zudem als internationale Firma (genauer gesagt als US-Handelsunternehmen) im internationalen Handelsregister „Dun & Bradstreet“ mit der D-U-N-S Firmen-ID 344474861 registriert und daher auch als Firma nachweislich gewerblich und nach dem Handelsrecht tätig.

Selbstredend und absolut folgerichtig hat Ihre Firma somit auch keinen Amtsleiter oder Amtsvorsteher, sondern einen Geschäftsführer, aktuell wie schon beschrieben Dr. Stefan Wolf. Selbst die Rundfunk-„Anstalten“ sind in diesem Register allesamt als Firmen registriert. Dazu einmal ein Auszug:

So auch der NDR, MDR, BR, usw.

Und um eine Frage schon für den Fallmanager (Leser dieses Briefes) vorweg zu nehmen:

Ja, Dun & Bradstreet listet ausschließlich Firmen in seiner Datenbank. Zudem steht in den D&B-Richtlinien unter Punkt 1.6, dass nur Entitäten, die Verträge mit der US-Regierung eingehen oder von dieser Geld erhalten, in ihrer Datenbank eingetragen sind und überhaupt eine D-U-N-S Firmen-ID erhalten.

Was bedeutet das nun?

Das bedeutet, dass weder der Beitragsservice noch die Rundfunkanstalten „Ämter“ oder

„Behörden“ sind. Aber es bedeutet vor allem noch einmal:

 Firmen haben keine staatlich-hoheitlichen Befugnisse!

 Firmen dürfen somit keine Amtshilfeersuchen in Anspruch nehmen. Sie müssen den regulären Klageweg über Anwälte und Gerichte gehen.

(5)

-4-

 Als Firma darf der „Beitragsservice“ – der sich selbst sogar als „nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung“ betitelt, um jedweder Haftung zu entgehen – nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz arbeiten und auch keine amtlichen

Bescheide erstellen!

Nichtsdestotrotz erstellt Ihre Firma munter massenhaft Bescheide (sog.

„Festsetzungsbescheide“) und holt sich regelmäßig rechtswidrig Amtshilfe von Finanz„ämtern“, Vollzugs„beamten“ und Gerichtsvollziehern zur Eintreibung der

Rundfunkgebühren. Dabei kann und dürfen Sie als Firma überhaupt nur gemäß Firmen- und Handelsrecht tätig werden! Den sogenannten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haben die einzelnen Bundesländer lediglich unter sich abgeschlossen − noch nicht einmal der Staat selbst. Aber man täuscht dadurch etwas „staatliches“ vor, um die Massen zu täuschen. Ein

„Vertrag“ ist eben auch kein „Gesetz“ (die deutsche Sprache ist hier sehr präzise und sagt in den meisten Fällen auch immer das aus, was sie wirklich meint). Und selbst dieser

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist von niemandem rechtsgültig unterschrieben worden.

Soviel zur gesetzlichen Legitimität.

Bis heute hat der Beitragsservice selbst nach tausendfachen Aufforderungen von Bürgern die nicht unter Autoritätsgläubigkeit leiden, keinerlei Beweise für seine hoheitliche

Legitimation hervorbringen können und hüllt sich in großes Schweigen (und nach

Handelsrecht bedeutet Schweigen stets Zustimmung). Doch selbst, wenn Ihre Einrichtung ein Amt bzw. eine Behörde wäre, so verstößt es regelmäßig gegen das Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 des Grundgesetzes, welches bei der Beschneidung von Grundrechten immer ein Fakt darstellt. Steuern und Abgaben (auch wenn die sich nach Orwell-Neusprech

„Beitrag“ schimpfen) greifen immer in die Grundrechte eines jeden ein. Allein schon

deswegen ist die Eintreibung dieser Gebühren rechtswidrig. Der Beitrag verstößt also formell und materiell gegen das Grundgesetz, weil der Rundfunkbeitrag nicht als Beitrag, sondern eindeutig als Steuer einzustufen ist, selbst wenn Gerichte dies ständig staatshörig verneinen.

Schließlich wird diese von jedem Mieter, Hausbesitzer oder Firma eingefordert. Und Steuern darf, wenn überhaupt, nur ein rechtmäßiger Staat erheben.

Eine Firma, die also nur vortäuscht ein Amt zu sein bzw. hoheitlich tätig zu sein, macht sich demnach mindestens in den folgenden Punkten strafbar:

Amtsanmaßung (§ 132 StGB)

Betrug und versuchter Betrug (§ 263 StGB)

Verstoß gegen die Privatautonomie, wonach einseitig geschlossene Verträge zu Lasten Dritter rechtswidrig sind (§ 58 (1) BVwVfG).

 Sämtliche Schreiben Ihrer Firma sind rechtsungültig, da sie meist nie unterschrieben sind (§§ 125, 126 BGB). Selbst „im Auftrag“ (i. A.) unterschriebene Schriftstücke entbehren jedweder Gültigkeit, da nicht erkenntlich ist, wer sich für die Briefe verantwortlich zeichnet.

 Verstoß gegen das Datenschutzgesetz und die Privatsphäre. Hinzu kommt

Datenhehlerei (§ 259 StGB), da sie sich als Firma von den Einwohnermeldestellen Daten der Bürger ja rechtswidrig beschafft.

(6)

-5-

 Die Schreiben und Bescheide sowie die daraus resultierenden Handlungen seitens des Beitragsservice und der Rundfunk-Anstalten erfüllen die Straftatbestände der Bedrohung, Nötigung, Erpressung, versuchten Diebstahls und Raub (§§ 240, 241, 242 (2), 249, 253 StGB)!

 Mit aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich bei dem ganzen Konstrukt der Eintreibung zusätzlich um eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) riesigen Ausmaßes. Dies wäre dann sogar ein Fall für Interpol und den Internationalen Strafgerichtshof.

 Die Liste der Straftaten dürfte tatsächlich noch länger sein und das insgesamt in zig Millionen Fällen!

Ist der Beitragsservice nicht dann ein Inkassounternehmen?

Auf der Webseite des Beitragsservice schreiben Sie über sich selbst:

„Grundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags und die Arbeit des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er wurde 2011 von allen 16 Länderparlamenten verabschiedet.“

Der Begriff „Erhebung“ ist somit richtigerweise mit „Eintreibung“ zu übersetzen. Doch schauen wir noch einmal in den Handelsregisterauszug bei Dun & Bradstreet nach und wir finden in der Firmenbeschreibung den SIC Branchencode 7322 vor. Und unter diesem international gültigen Branchencode sind Inkassounternehmen gelistet. Da haben wir es also. Inkassounternehmen müssen in der BRD eine behördliche Erlaubnis verfügen.

Ob ein Inkassounternehmen ordnungsgemäß registriert ist, kann man Online über das Rechtsdienstleistungsregister in Erfahrung bringen. Dort ist auch die für die Registrierung und die Überwachung zuständige Behörde ersichtlich.

Und siehe da: Weder unter den Stichworten „ARD“, „Beitragsservice“ oder dem früheren Namen „GEZ“ bzw. „Gebühreneinzugszentrale“ findet man einen Eintrag.

Der einst vom Ex-WDR-Chef Jörg Schönenborn gewählte Begriff „Demokratie-Abgabe“

meinte unter allen vorgenannten Gesichtspunkten dann tatsächlich wohl etwas ganz

anderes, nämlich die Abgabe von Demokratie. Denn das, was in unserem Lande mittlerweile stattfindet, trägt deutlich diktatorisch gefärbte Züge. Zwar (noch) nicht mit ausufernder Gewaltanwendung, aber wie wir alle wissen, tragen Gangster eben auch gern Anzüge und Krawatten.

Wären sie eine Behörde wie Sie behaupten, hätten sie demzufolge so zu handeln:

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

(2) Wird anstatt eines Verwaltungsaktes, bei dessen Erlass nach einer Rechtsvorschrift die Genehmigung, die Zustimmung oder das Einvernehmen einer anderen Behörde erforderlich

ist, ein Vertrag geschlossen, so wird dieser erst wirksam, nachdem die andere Behörde in der vorgeschriebenen Form mitgewirkt hat.

(7)

-6-

Der RBStV ist eine Information, aber kein Gesetz oder Vertrag Quelle: rundfunkbeitrag.de

(Eine Information von ARD, ZDF und Deutschlandradio)

Ein Vertrag muss von zwei Parteien unterschrieben sein! BGB §126 Abs.2

BGB § 126 Schriftform

„(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.“

Sie haben die Zusendung meiner Bescheinigungen des Jobcenters meiner Kommune über

„Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“

fälschlich als Befreiungsantrag gewertet, auch wenn mir eine Befreiung durch dieses verfassungsrechtlich nicht gedeckten Systems der Rundfunkgebühr zustehen würde. Zum einen fehlte von mir das ausgefüllte Antragsformular Ihrer Firma zu diesem Bescheid, ohne geht dies nach Ihrem System gar nicht, zum anderen wollte ich neben dem anderem

Dokument mit meiner Vermögensauskunft beim Gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder nur die Sinnlosigkeit mit dem Einsatz von z.B. Gerichtsvollziehern verdeutlichen, da Gläubigerbefriedigungen grundsätzlich bei mir ausgeschlossen sind. Schlussendlich gibt es jedoch nichts, wovon ich oder andere BRD Bürger sich befreien lassen müssten, weil es dann die Akzeptanz dieses Unrechts bedeuten würde. Eine Befreiungsantrag habe ich nie gestellt. Was Sie betreiben, hat mit mir nichts zu tun. Ich bin eine freie Person und werde dies auch bleiben, würde ich Ihren Forderungen nachkommen oder mich aufgrund geringen Einkommens (z.B. nach SGB II) befreien lassen, wäre ich nicht mehr frei und dies steht unter allen Gesichtspunkten niemals für mich zur Disposition, nicht einmal im

theoretischen Fall einer Gewaltanwendung.

Ihr Fantasiebeitragskonto, mit meinem Namen illegal geführt, soll schon wieder 106,92,- EUR aufweisen. Ich teile Ihnen nochmals mit, das ein Vertrag zu Lasten Dritter und ohne deren Mitwirkung (hier ich) nicht möglich ist, egal was dort notiert steht. Irgendwann werden dort 10.000,- oder mehr stehen, das tangiert mich nur peripher.

Ich habe weder ein Konto bei Ihnen eröffnet, noch nehme ich Ihre Leistungen in Anspruch.

Da gibt es kein Wenn und Aber, oder das was Sie als Gesetz auslegen. Ein Vertrag (RBStV) ist wie gesagt kein Gesetz.

Welches Gesetz?

- der RBStV taucht auch nicht in den offiziell aufgeführten Gesetzen auf

- es gibt defacto kein Gesetz das mich verpflichtet die “Haushaltsabgabe“ zu zahlen - deswegen heißt es auch Beitrag, ein Beitrag ist freiwillig

Die wichtige Frage also lautet:

Wie kann ein Infoblatt ein Gesetz sein?

Hier liegt eine klare Rechtstäuschung vor.

Für Sie im weiteren als Information:

(8)

-7-

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Behörden die Bescheide erstellen, die dem Empfänger etwas zur Pflicht gereichen sollen, sind immer ein Verwaltungsakt. Alle ihre Schreiben haben weder eine Unterschrift, ein Dienststempel, noch ist der eigentliche Verfasser (Person) dieser Schreiben erkennbar.

Ähnlich wie ein Inkassounternehmen sind Sie ein Dienstleistungsunternehmen, nur sind Sie nicht rechtsfähig, wie Sie selbst im Impressum Ihrer Website darlegen. Da Sie wie nun festgestellt wie eine Firma handeln, arbeiten und eine sind, jegliche Legitimation einer Behörde hier fehlt, sind Sie für mich nicht zuständig. Das wäre nur bei einem

Vertragsverhältnis der Fall, da eigene Einlassung. Ihre Angebote habe ich jedoch ständig abgelehnt und nicht in Anspruch genommen, auch ein Befreiungsantrag liegt nicht vor und ebenso wie gesagt kein Vertragsgegenstand.

Verfassungswidrige Forderungen würde ich ohnehin niemals erfüllen. Haben Sie einen Amtsleiter? Haben Ihre Mitarbeiter Dienstausweise? Ich frage mich, was Sie eigentlich von mir wollen? Spätestens wenn Sie einen Gerichtsvollzieher/Vollstreckungs-„beamten“

beauftragen werden, dürfte es interessant werden, schon anhand der Formfehler die Sie machen werden. Und Sie werden sie machen, weil keiner dafür mit seinem Namen gerade stehen möchte und haftbar sein will. Am Vollstreckungersuchen mit den formalen Fehlern wird es letztendlich scheitern.

Bild.de und Focus Online berichteten letztes Jahr, das der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Fast 15 Millionen “Mahnbescheide“ verschickt hat. Der Widerstand erstarkt zusehends, weil die Menschen sich das Geld nicht für sinnlose wie illegale Zwänge aus den Taschen ziehen lassen.

Ich fasse also nochmal zusammen:

1. „Beitragsschuldner“ ist die natürliche Person „Max Mustermann“ (§ 1 BGB), nicht der Mensch „Max“. Der Beitragsservice wird mich daher auch nie als Menschen

adressieren, sondern immer nur als Herrn Max Mustermann. Der Mensch hat keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Beitragsservice zu erfüllen. Im Übrigen dürfen Menschen gemäß dem Art. 20 AEM nicht gezwungen werden, einer

(politischen) Vereinigung anzugehören. Eine solche stellen die Rundfunkanstalten aber dar. So werden die Intendanten, also die Programmgestalter einer Anstalt, von einem politischen Gremium gewählt. Politisches Geklüngel gab es schon bei einer Intendantenwahl im Jahr 2002 und 2011. Einen übermäßig großen staatlichen

Einfluss hat in seinem Urteil auch jüngst das Bundesverfassungsgericht festgestellt (1 BvF 1/11; 1 BvF 4/11). Sie fordern allerdings nur eine Begrenzung der staatlichen Kontrolle. Politisch unabhängig wird der öffentlich rechtliche Rundfunk deshalb nie sein können.

2. Die bloße Zahlungsaufforderung des Beitragsservice stellt keinen Verwaltungsakt dar. Zu diesem Urteil kam auch das Landgericht Tübingen (5 T 81/14).

(9)

-8-

3. Der Inhaber der Wohnung wird nur vermutet (§ 2 Satz 2 15. RÄStV). Einen Beweis über eine eventuell bestehende Inhaberschaft der Wohnung gibt es also gar nicht.

Der Beitragsservice weiß außerdem nicht, ob ich nicht auf Grund von Artikel 2 des Gesetzes vom 6. August 1964 zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl. 1964 II S. 957) oder entsprechenden

Rechtsvorschriften Vorrechte genieße, die mich von Ihrer Beitragsschuld befreien. In beiden Fällen kann man mich nicht zur Auskunft verpflichten.

4. Der Begriff „Wohnung“ ist im § 3 15. RÄStV nicht definiert. Meiner Beobachtung zufolge lebt die hiesige Bevölkerung in menschlichen Gemeinschaftsbünden. Sie ist daher beitragsbefreit.

5. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung mit der wie schon geschildert

Umsatzsteueridentifikationsnummer DE 122790216. Damit handelt es sich bei dieser Gemeinschaftseinrichtung nicht um eine juristische Person. Nach § 27a UStG können allerdings nur juristischen Personen und Unternehmen eine

Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt werden. Wir haben es hier also auch (!) mit einem Unternehmen zu tun. Und Angebote von Unternehmen können abgelehnt werden. Ein Blick auf www.upik.de lässt zumindest erkennen, dass dem

Unternehmen „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ die D&B D-U-N-S®

Nummer 344474861 zugeteilt wurde. Diese Ansicht wird also nochmals bestätigt. Zur Information: Eine D&B D-U-N-S® Nummer ist ein Zahlenschlüssel, mit dem

Unternehmen weltweit eindeutig identifiziert werden.

6. Ein Blick auf upik.de (siehe Grafik Blatt 2+3) lässt erkennen, dass Länderparlamente und Rundfunkanstalten unter anderem auch unternehmerisch handeln. Da diese den Rundfunkstaatsvertrag abgeschlossen haben, liegt bei der Betrachtungsweise allerdings ein Verstoß gegen das Grundrecht der Vertragsfreiheit bzw. freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 GG) vor. Außerdem sind einseitige

Rechtsgeschäfte und Verträge zu Ungunsten Dritter unzulässig (§§ 180 und 328 BGB). Darüber hinaus existiert kein unterschriebener Vertrag gemäß § 126 BGB. Der Staatsvertrag ist also ungültig. Ein Vertrag zwischen „Beitragsschuldner“ und

Beitragsservice muss erst geschlossen werden. Da der Beitragsservice mit seinen anonymisierten Briefen regelmäßig die Schriftform (§§ 126 oder 126a BGB) nicht wahrt, gibt es keinen gültigen Vertrag, der zur Zahlung verpflichtet.

7. Gemäß § 10 Abs. 7 RÄStV sind für die Abbuchungen von Beiträgen die jeweiligen Rundfunkanstalten zuständig. Der Beitragsservice handelt allerdings ungültigerweise als eigenständige verantwortliche Stelle.

8. Der Beitragsservice kann eine Schuld faktisch nicht nachweisen. Sie bereiten zwar hübsche Berichte mit bunten Grafiken auf, allerdings werden Gehälter immer noch nicht auf transparente Art und Weise veröffentlicht.

(10)

-9-

9. Damit arbeiten (nach meiner Auffassung) alle Mitarbeiter dort nur auf unbezahlter und ehrenamtlicher Basis. Demnach finanzieren sich Kostenstellen (nach meiner

Auffassung) ausschließlich durch Werbeeinnahmen.

Die Feststellung das Sie eine Firma und keine Behörde sind, ist der eine Ablehnungsgrund.

Selbst wenn Sie eine Behörde wären und jegliche Legitimationen dafür hätten, würde ich diese Spiel aus schon allein folgenden Gründen nicht unterstützen:

Es ist eigentlich ein Skandal. Nur keiner spricht darüber. Oder keiner weiß es; nicht einmal der größte Teil deutscher Medienvertreter:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist angehalten, die “europäische Integration” zu “fördern”!!!

Das ist sogar vertraglich vereinbart! Wo steht es?

Im Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV -) vom 31.

August 1991, in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung

rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) vom 15.

bis 21. Dezember 2010 in Kraft seit 1. Januar 2013 heißt es u.a. (Hervorhebungen durch mich):

II. Abschnitt Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk § 11 Auftrag (1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern…

Sehen wir uns diese “Anweisung” für die öffentlich-rechtlichen Medien einmal genauer an.

Was heißt eigentlich “europäische Integration” genau?

Laut der “Bundeszentrale für politische Bildung”:

Europäische Integration

Bezeichnung für die immer engere Zusammenarbeit europäischer Staaten, die Entwicklung der Gemeinschaft von der Montanunion (1952) bis zur EU von heute und den prinzipiell nicht abgeschlossenen Prozess der europäischen Einigung. Die europäische Integration ist durch eine Reihe von Erweiterungen (Aufnahme neuer Mitglieder) und Vertiefungen (Intensivierung der Zusammenarbeit) gekennzeichnet. Sie beruht auf supranationaler und

intergouvernementaler Zusammenarbeit.

“Supranational” wiederum bedeutet:

[lat. überstaatlich] Bezeichnung für einen Zusammenschluss von Staaten, die ihre nationalen Souveränitätsrechte teilweise auf gemeinsame Institutionen übertragen. Beispiel: Die Organe der EU entscheiden nach dem Mehrheitsprinzip in bestimmten Politikbereichen

(11)

-10-

(Binnenmarkt, Agrarpolitik, Währungsunion) verbindlich für alle Mitgliedstaaten. Dagegen muss bei der intergouvernementalen Zusammenarbeit ein Konsens aller hergestellt werden.

Und “intergouvernemental” heißt:

Zwischen Regierungen stattfindende Zusammenarbeit. Sie bedarf im Unterschied zur supranationalen Integration der Einstimmigkeit unter den teilnehmenden Ländern.

Zusammengefasst ist im Rundfunkstaatsvertrag eine “Anweisung” verankert, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die europäische Integration (und damit einen Zusammenschluss von Staaten, die ihre nationalen Souveränitätsrechte teilweise auf gemeinsame Institutionen übertragen (haben), wie die EU), fördern sollen!

Das ist meines Erachtens “Staatsfernsehen”! Denn was ist mit jenen Medien; Journalisten etc., die aufgrund der desaströsen Entwicklung der EU-Politik der letzten Jahre, einer (weiteren) europäischen Integration nicht mehr zustimmen, ihr die rote Karte zeigen? Sich von der Aufgabe der Souveränitätsrechte der einzelnen Mitgliedsländer zugunsten einer Übertragung auf die EU abwenden? Sind diese nicht mehr “Medienkonform”, mit dem was im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt wurde? Können diese deshalb nicht (mehr) so berichten, wie es eigentlich ihr Job sein sollte – objektiv? Wird deshalb Kritik entweder erst gar nicht zugelassen oder wenn dann doch, weichgespült?

Wo also bleibt da die hierzulande vielgelobte Pressefreiheit, wenn in einem

Rundfunkstaatsvertrag schon die Richtung der politischen Berichterstattung festgeschrieben wird (nämlich die “europäische Integration” zu fördern, statt – wo erlaubt – zu kritisieren)?

Liegt deshalb auch aufgrund solcher “verordneten Meinungsbildungen” Deutschland in der Rangliste der Pressefreiheit 2013 (veröffentlicht von “Reporter ohne Grenzen”) nur auf Platz 17, sogar noch hinter Jamaika???

Das alles sollte uns mehr als zu denken geben. Dieser Passus im Rundfunkstaatsvertrag sollte schnellstens korrigiert werden oder zumindest nicht mehr mit Zwangsbeiträge gefördert werden! Denn in jeder Hinsicht wird hier gegen unsere Bürger-Interessen agiert und wir dies noch zu finanzieren haben, das kann man nicht mehr anders als ein Verhalten einer Diktatur umschreiben.

Umso mehr also ein Grund, der EU-weichgespülten Medienberichterstattung eine Absage zu erteilen und sich alternativ zu informieren.

Abschließend noch der Hinweis:

Aus den o.g. Gründen führe ich bei Ihnen keine Beitragsnummer, werten Sie also die Angabe dieses Zeichens nicht als Einverständnis für irgendetwas bei Ihnen, daher von mir die Bezeichnung: „Ihre angegebenes Aktenzeichen“ explizit auch ausgeklammert!

Was die Rundfunk-„Grundversorgung“ angeht, leben wir nicht mehr in den 50er, 60er und 70er Jahren. Wir haben eine Überversorgung an Medien, die mit Einspeisung des

Kabelfernsehens Anfang der 80er begann, und sich mit dem Internet Ende der 90er Jahre ausweitete. Heute für jeden erschwinglich und in der Nutzung der meisten Inhalte kostenlos.

Die Geburtsstunde des Kabelfernsehens 1984 war auch gleichzeitig die Geburtsstunde des kommerziellen Privatfernsehens, damit die „Rundfunkgrundversorgung“ eine

Überversorgung geworden, wo der Öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Folgejahren und in jedem Fall Jahrzehnten, das Monopol verloren hat, es zumindest gleichwertig mit den privaten Sendern geteilt wird.

(12)

-11-

Die „Unterhaltung“ mag sich zwischen Privatfernsehen und dem Öffentlich-rechtlichem Rundfunk leicht unterscheiden, sie basiert jedoch auf verschiedene Geschmäcker der Interessenten, wichtiger aber noch, das die Nachrichten und Polit-Talkshows einem

Mainstream folgen, der sich nicht mehr geringsten unterscheidet. Politisch wird alles in eine Richtung vorgebetet, das nur selten andere Meinungen zulässt und wo dies geschieht, diese Meinungen niedergemacht werden, Polit-Talkshows zu peinlichen Tribunal-Shows mutieren, bei den News auch gerne mal relevante Fakten einfach weggelassen andere wiederum falsch dargestellt werden.

Grundversorgung bedeutet eher etwas lebenswichtiges für die Menschen in einem Staat.

Davon kann bei ARD/ZDF doch wohl nicht ernsthaft die Rede sein und schon gar nicht in der Form wie Formate missbraucht werden, das wäre auch albern.

Mit der sich kaum unterscheidenden Medienvielfalt ist dies ohnedem auch gesichert. Mit RTL, N-TV, Sat1, usw. bekomme ich, sofern ich diese überhaupt nutze, dieselben

Nachrichten und Informationen wie bei ARD/ZDF, Regionale und Radio, das kann ich schon haben wenn ich z.B. bei T-Online auf dem Portal meine E-Mails abrufen will, man kann auch sagen, den News kaum noch entfliehen zu können, auch im Bekanntenkreis „Hast du schon gehört?“. Die örtliche kostenlose Wochenzeitung, gesponsert durch Werbung, flattert auch einmal die Woche ins Haus. Dank YouTube verpasst man keine Doku in der Welt, jeder Sender kaut jedes Thema mindestens einmal durch, da ohnehin alles Reuters und dpa Copy Paste Journalismus. Kabelfernsehen oder DVB-T, viele nutzen auch Satellit/Receiver sichern die TV Vielfalt über 3 mögliche Wege.

Als Grundversorgung würde ich heute eher das Internet zu zählen, dessen Rechnungen wir alle selbst bezahlen. Die Leitungen wurden damals schon vom Steuerzahler übernommen über die Bundespost gelegt, nutzt ja auch jedem und wenn es nur Telefon ist, sonstige Leistungen bezüglich Leitungen zahlen Provider und eben Telekom, sofern nicht nebenher noch steuerlich finanziert. Auch hier ist ein “Beitrag“ nicht notwendig. Und diese tatsächliche Grundversorgung sichert auch, das man sich aus allen Arten von Medien informieren kann, zumindest solange es unser US gesteuertes Regime noch zulässt.

Nun kommen wir zum Punkt der Unterhaltung und „Geschmäcker“, denn viele sehen nicht einmal Nachrichten/Dokus oder glauben mit 15 Minuten täglich Tagesschau die Welt zu kennen, das es genau umgekehrt ist, ist das Tragische, aber positiv ist, es hinterfragen immer mehr Menschen was vor sich geht.

Das ebenso tragische dabei ist, das beide Seiten „Müll“ produzieren um es einmal drastisch auszudrücken. Die Privaten setzen auf laute Trash-Shows und Laiendarsteller-Sendungen, ARD/ZDF betreiben extreme Propaganda zu verschiedenen Themen, mit

unverhältnismäßigen Moderatoren-Gehältern wo von sparen nicht die Rede ist, wo aber auch die privaten nicht viel nachstehen. Ich sehe mir beides nicht als Konsument an.

Warum sollen –alle- für die -eigentlichen Nutzer- dieser Sender zahlen? Meine

Stromrechnung zahlt auch keiner und Strom ist sicher als Grundversorgung anzusehen, ohne Strom kein ARD/ZDF, für deren Nutzer. ARD/ZDF sind in der heutigen Zeit keine Grundversorgung mehr, das wäre auch faktisch falsch. Würden diese Sender wegfallen und über PayTV, würde es theoretisch gesehen niemanden fehlen. Warum? Wer sie nutzt zahlt weiter (Pay TV mit Box) wer nicht, hat seinen Frieden damit, auch jene darunter, die

gelegentlich reinzappten wo es noch frei verfügbar war. Kann man ja in dieser theoretischen Annahme sperren. Und?

Und wofür haben die Leute dann ein TV? Für andere Medienzuspieler wie Bluray-Player und Media-Player.

(13)

-12-

KenFM, Russia Today, Quer-Denken.TV, NuoViso.TV, Compact TV usw. sind kostenlos und frei auf YouTube verfügbar, somit legal, um auch mal Nicht-Mainstream Medien zu nennen und vor allem Nicht zensierte Nachrichten, der nicht der Nato-Propaganda dienen, sondern Menschen beim Selbstdenken unterstützen und die Fragen an den Ursachen in der Welt stellen und nicht Symptom-Shows daraus basteln um das Volk bei Laune zu halten.

Das Wikipedia und Konsorten die Macher diskriminieren, meist ohne Belege, mag daher nicht verwundern, denn auch dort wird neben tatsächlichen Wissen auch Propaganda mit Halbwissen oder bewusst betrieben.

Es gibt nämlich Menschen, die ihr Medienbudget viel lieber für andere Medien ausgeben würden als für den dümmlichen Klamauk und die politischen Propagandasendungen von ARD und ZDF. Dies gilt für die Privaten genauso, nur da herrscht kein Zahlungszwang, das ist der feine Unterschied und nicht welchen Sendern man zugetan ist, denn das, ist Sache eines jeden Einzelnen und nicht die, der Masse oder gar das eigentliche Problem-Thema.

Darum werden die Privaten Sender nur selten angegriffen, diese kann man genauso ausmachen, jedoch will man hier keine illegalen Beiträge.

Müll wird tatsächlich viel gesendet, aber wenn es sich gegen unsere Interessen richtet, muss ich ihn nicht finanzieren und mit deren Firmen kooperieren. -Eigene Programmgestaltung- ist das Stichwort heute. Und man sollte nur für Dinge zahlen wo man ein Vertrag eingegangen ist, egal mit welcher Phrasendrescherei es verkauft wird, bleibt es ansonsten ungesetzlich.

Unser Grundgesetz wie auch die Vertragsrechte im BGB und ZPO wurden einst nicht aus Jux und Tollerei erdacht.

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten, da kann man es noch soviel auf einen nicht unterzeichneten Staatsvertrag schieben oder als Ländersache erklären. Diese Spiel haben viele durchschaut und Sie merken es derzeit auch.

Darüber kann man doch wohl kaum zwei Meinungen haben. Über meine Ausgaben bestimme ich noch selbst, soweit es sich nicht um legale Steuern für die Grundversorgung handelt und mit dieser Versorgung haben ARD/ZDF als Parteiorgane mit Meinungsmacherei und in deren Fernsehräten auch Politiker sitzen, um das ZDF einmal zu nennen, heute nichts mehr zu tun und selbst wenn man das mal ausklammert, deckt die Medienvielfalt wie schon gesagt diese Versorgung ab und erst recht Medien mit freier Meinungsvielfalt und

alternativer Berichterstattung, die bei ARD/ZDF nicht statt findet, höchstens mal als Satire wie bei ZDF „Die Anstalt“ und das kann es nicht sein.

Die Geschmäcker der Leute sind ebenso verschieden, wie die Quellen aus denen man sich heute bedienen kann, altertümliche Beitragsregelungen zum Unterhalt Ihrer Sender, modern und dreist aufgemotzt als “Haushaltspauschale“, ändern diese Tatsachen nicht.

Nutze ich etwas nicht und dies sogar aus Überzeugung, zahle ich dafür auch nicht. Da sollte man sich seinen freien Willen nicht „brechen lassen“, denn dann habe wir eine Diktatur und wer das unterstützt lebt gerne darin und das ist auch wiederum Privatsache, die nicht für jeden gilt.

Ich würde sogar behaupten die Mehrheit will keine Diktatur, kommt ja von diktieren und ganz sicher nicht “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ in seiner jetzigen Form. Es geht nicht um Geiz, zahlen kann ja wer es nutzen will.

(14)

-13-

An diese Fairness –Zahlen wer etwas nutzt- kann sich kein vernünftiger Mensch stoßen, ansonsten muss man sich schon fragen wie weit es mit einigen Mitmenschen schon gekommen ist, das man aufgrund einer Wohnung Sender finanzieren soll, dann kann man auch bald die Fußgänger-Steuer einführen, ist genauso absurd und kriminell. Die CO2- Steuer haben wir auch schon, gipfelnd aus der Behauptung der menschengmachten Klimalüge, um angeblich Klimafolgen sowie Umweltschäden zu verhindern. Das zahlen die Menschen und verhindern würde man nach dieser Logik dann auch nichts. Aber Fracking, das echten Umweltschadenschaden (z.B. am Grundwasser) auslöst, soll nun auch bald in Deutschland gemacht werden, dem ganzen Irrsinn kann kein normaler Mensch mehr wirklich folgen, “TTIP“ lässt grüßen.

Wir zahlen für alle möglichen kriminellen Aktivitäten, aber nutzen tun sie uns genau im Gegenteil, nichts.

Egel wie weit der eingesetzte Zwang irgendwann am Ende gegen mich gehen wird, sofern es soweit kommt, selbst in diesem moralisch verwerflichem System agierend, würde es kein Geld von mir geben. Wahrlich ein sinnloses Treiben, das Sie am besten gleich wieder einstellen können, es wird mehr Kosten verursachen, als Sie von mir auf Dauer haben wollen, davon dürfen Sie schon jetzt ausgehen.

Dies wäre in etwa vergleichbar, als würde mir ALDI, Rewe, Kaufland, Kabel Deutschland usw. etwas zusenden, ich will es nicht nutzen und soll trotzdem deren Produkte oder Dienstleistungen finanzieren und weil ich es wirtschaftlich nicht kann, mich sogar davon

„befreien lassen“. Die in meinem letzten Schreiben gesandten Bescheinigungen des

Jobcenters meiner Kommune über „Leistungsbezug zur Vorlage bei dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio“ dienten gerade doch als Beispiel, das ich jegliche

Kooperation ablehne, und mit diesen Belegen der „Befreiung“ es mir einfach machen könnte, sie jedesmal einzureichen um Ruhe zu haben, diesen Weg beabsichtige ich nicht zu gehen, weitere die ich immer bekomme, werde ich Ihnen nicht mehr zusenden.

Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen, gehen wir gemeinsam die harte Tour und ich pflege alles bis zum bitteren Ende durchzuziehen im Falle Ihrer Firma sehe ich es als bürgerliche Pflicht an, jeglichen Widerstand zu leisten, da wo andere aus Bequemlichkeit und Feigheit schon lange aufgeben. Ich bin schon “Frei“ und muss mich nicht von einem Unrecht befreien lassen, das wäre auch ein starkes Stück und lehne daher jede Kooperation mit Ihnen ab.

Im Januar diesen Jahres hatten fast drei Dutzend Ökonomen des Wissenschaftlichen Beirats im Bundesministerium der Finanzen einen radikalen Vorschlag zur Zwangsgebühr vorgelegt.

Die Finanzierung über erzwungene Gebühren für die staatsnahen Sender sei nicht mehr zeitgemäß, hieß es in dem Papier, das hohe Wellen schlug. Die Ökonomen empfahlen in ihrem Gutachten mit dem staubigen Titel »Öffentlich-rechtliche Medien-Aufgabe und Finanzierung« entweder eine klare Finanzierung über den allgemeinen Haushalt oder eine moderne Nutzungsgebühr. „Modern“ könnte das Pay-TV Modell sein. Nur wer schaut, der zahlt auch. Das ist fair, sinnvoll, verfassungsmäßig unproblematisch und in jedem Fall seriös.

Konzerndiktaturen sind abzulehnen.

Zwangskunden dürften kaum das richtige Publikum für Sie sein, Ihnen laufen die Zuschauer in Herrscharen schon davon und eines schon gar nicht, das Ihre Propaganda und

Staatsmedien noch ein denkender Mensch ernst nimmt. Besonders jetzt wo Ihre

Propaganda-Programme sich gegen Russland in Stellung gegen den Willen des Volkes bringen und übelste Kriegshetze betreiben. Es werden nur noch unbewiesene Thesen aufgestellt und diese als Instrument aufgebaut, eben aus Luft etwas zum Balloon

aufgeblasen. Wir werden tagtäglich gegen unsere Interessen verarscht um es hochdeutsch auszudrücken und sollen dies noch finanzieren.

(15)

-14-

Auf lange Sicht wird dies für Ihre Firma zum Desaster führen, auch wenn die abgehobene Arroganz Ihrer Rundfunksender dies noch nicht wahr haben will, denn die Stimmungsmache fällt immer mehr Menschen auf.

Dreister geht es insgesamt nicht.

Ja, Sie haben recht, man kann es diplomatisch ausdrücken, das mir ihr „Programm nicht zusagt“. Ich leide auch nicht Autoritätshörigkeit, schon gar nicht dort, wo es keine Autoritäten gibt. Es ist auch nebensächlich ob ein Programm gefällt, weil es nur für Nutzer solcher wichtig ist, zu denen ich nicht zähle.

Und stehen derartige Dinge noch im Verhältnis?:

Günther Jauch kostet 4600 Euro – pro Minute

http://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/teure-talkrunden-guenther-jauch-kostet-4600- euro-pro-minute/9546738-all.html

Claus Kleber 8835,30 Euro pro Minute

http://www.sueddeutsche.de/kultur/tv-die-bombe-mit-claus-kleber-der-super-kleber- 1.165384-2

Dr. Claus Kleber, Redaktionsleiter des ZDF ist zudem Mitglied Atlantik-Brücke e. V., was in dieser Tätigkeit als Journalist nicht sein sollte, z.B. im Rahmen “sachlicher“ Nato-

Berichterstattung. Siehe derzeit Russland-Bashing.

Man kann nur erahnen was auch andere Moderatoren verdienen. In der Regel haben viele von denen auch noch andere Nebentätigkeiten. Es geht nicht um Neiddebatten über deren Einkommen, sondern wer das unfreiwillig finanziert, nämlich der Gebührenzahler.

Jeder der ARD ZDF etc sieht oder gerne hört(radio), sollte auch zahlen. Denn das ist wie mit Busfahren. Man steigt ein und zahlt die Fahrkarte. Alles andere wäre Schwarzfahren

(Schwarzsehen). Beim Bus bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln hat man eine Wahlmöglichkeit im Gegensatz zum Rundfunkbeitrag - Hierbei wird man zur Zahlung genötigt und läuft der privaten Willensautonomie zuwider.

Die Rundfunkgebühr wird in nicht allzu ferner Zukunft abgeschafft werden, dies ist schon absehbar, solange werde ich Ihnen Widerstand leisten.

Sie werden natürlich keine Ruhe geben, daher ist dies auch mein letztes Schreiben an Sie, künftige Angebote von Ihnen werde ich der Abfallentsorgung zuführen, denn diese

interessieren mich nicht, ebenso wenig ein auf mein Namen ausgestelltes “Beitragskonto“, was der Gipfel der Dreistigkeiten ist.

Gezeichnet

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Neben den drei Preisträgerinnen – Theresa Liebl, Carola Mayr und Britta Meixner – waren sieben weitere Bewerberinnen mit folgenden.

Speck und Zwiebeln in einem großen Topf oder Br¨ ater mit einem Schuss Pflanzen¨ ol anschwitzen, die feinen Wirsingstreifen zugeben, mit einer Prise Salz w¨ urzen und mit

Vielmehr halten wir es für sinnvoll, dass Sender und Produzenten im Gespräch miteinander zu intelligenten Lösungen finden, wie ein fairer Interessenausgleich aussehen kann -

Wenn es nicht mehr um journalistisch-redaktionell veranlasste und diesem Qualitätskriterium ent- sprechend gestaltete Beiträge geht, die von Dritten, also nicht von den Anstalten

Dieser Herausforderung müssen sich alle Programme stellen, sie wird deshalb nicht ausschließlich durch ein.. Spartenangebot wie dem Jugendangebot zu

Junge Menschen begeistern sich für Sport - und zwar nicht nur für die allgemein bekannten Sportarten.. Vor allem in der Zielgruppe der 14- bis 29-Jährigen ist das Interesse für

Nach Durchsicht des vorliegenden Konzeptes, sind wir überzeugt, dass das Jugendangebot von ARD/ZDF unter den kostenlos erreichbaren Online-Angeboten wesentliche

F¨ ur die Bratfisch-Marinade die Zwiebel sch¨ alen, in Ringe schneiden und mit Wasser, Weiß- weinessig, Salz, Zucker, angedr¨ uckten Pfeffer-, Senf- und Pimentk¨ ornern sowie