Flächendesinfektion
Alle Gebäude, Räume und Flächen die mit vielen Menschen und vor allem kranken Menschen Kontakt haben, stellen potentielle Erregerreservoirs für Keime dar. Somit sind diese Plätze Infektionsquellen und als solche eine Gefahr.
Zum Schutz des Personals und der Patienten müssen diese Gebäude, Räume und Flächen entsprechend gereinigt und desinfiziert werden um Krankheitsverbreitung und Seuchen vorzubeugen. Diese Reinigung ist gesetzlich geregelt und muss standardisiert und dokumentiert stattfinden, was die Gesetzestexte des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) und die einzelnen Krankenanstaltengesetze der Bundesländer (L-KAG) vorgeben. Dieselben sind im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) unter der Internetadresse www.ris.bka.gv.at abrufbar.
Jedem Krankenhaus, Pflegeheim, Institut, jeder Ordination und Praxis ist es jedoch freigestellt einen eigenen Hygieneplan entsprechend der oben genannten Gesetzestexte zu erstellen.
Als Anregung, Idee bzw. Leitfaden wird im Folgenden die Hygienefachrichtlinie 42 „Reinigung und Flächendesinfektion“ des Instituts für Krankenhaushygiene und Mikrobiologie kurz dargestellt.
Fachrichtlinie 42, Reinigung und Flächendesinfektion des IKM
Die hygienisch einwandfreie Durchführung der Reinigung und Desinfektion von Flächen dient zum einen der Sauberkeit zum anderen der Infektionsverhütung für Patienten, Besucher und Personal.
Reinigung: Eine suffiziente Reinigung dient der Entfernung von Verunreinigungen und lose adhärenten Mikroorganismen. Durch diesen Vorgang ist, abhängig von verschiedenen Faktoren, eine Keimreduktion von bis zu 90% möglich.
Desinfizierende Reinigung: Dabei erfolgt die Reinigung und Desinfektion in einem Arbeitsgang mit ausdrücklich dafür deklarierten Produkten welche vom Verbund angewandte Hygiene (VAH) oder der Österreichischen Gesellschaft für Hygiene, Mikrobiologie und Präventivmedizin (ÖGHMP) gelistet sind.
Desinfektion: Unter Desinfektion versteht man das gezielte Abtöten oder irreversible Inaktivieren von krankmachenden Erregern, wobei die Zahl der Erreger auf einer Oberfläche in jedem Fall soweit reduziert werden muss, dass von der Oberfläche keine Infektion ausgehen kann. Das heißt von 100% dürfen nur 0,001% übrig bleiben, also eine Reduktion um 99,999% bzw. eine Reduktion um 5 Log.
Grundvoraussetzung für eine adäquate Desinfektion ist eine vorangegangene ordnungsgemäß durchgeführte Reinigung.
Bei einer Desinfektion sind folgende Punkte zu beachten:
• Vollständiges Benetzen der zu desinfizierenden Flächen mit Desinfektionsmittel im Rahmen einer Wischdesinfektion
• Generell kann die desinfizierte Fläche nach dem Auftrocknen der Desinfektionsmittellösung wieder verwendet werden
• Korrekte Herstellung und Dosierung der Anwendungskonzentration laut Herstellerangaben
Gezielte Desinfektion:
Diese erfolgt bei sichtbarer bzw. vermuteter Kontamination von Flächen oder Gegenständen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel.
Routinemäßige Desinfektion:
Diese dient der standardisierten Qualitätssicherung im Krankenhausbereich, die Frequenzen werden im Reinigungs- und Desinfektionsplan festgelegt.
Produkte:
Das Flächendesinfektionsmittel muss ÖGHMP/VAH gelistet sein und wie die Reinigungsmittel nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten ausgewählt werden. Die zur Auswahl stehenden Produkte sind dem jeweiligen Reinigungs- und Desinfektionsplan zu entnehmen.
Reinigung und Desinfektion in den verschiedenen Bereichen:
Flächen und Gegenstände:
Die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsintervalle für alle Flächen und Gegenstände, die einzusetzenden Mittel und Verfahren, die Konzentration, Einwirkzeit und Ausführung sind im Reinigungs- und Desinfektionsplan festgehalten. Dieser wird von der Hygienefachkraft in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen des jeweiligen Bereiches, in Abhängigkeit der jeweiligen Risikoanalyse erstellt, vom Krankenhaushygieniker genehmigt und ist von allen Mitarbeitern verbindlich einzuhalten. Änderungen dürfen nur in Absprache mit der Hygienefachkraft und dem Krankenhaushygieniker erfolgen.
Bodenreinigung und Bodendesinfektion:
Die erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsintervalle sind im Folgenden festgelegt und müssen als Mindestanforderungen umgesetzt werden.
Darüber hinaus gehende Maßnahmen können entsprechend der lokalen Erfordernisse bzw. Gepflogenheiten implementiert werden. Die für die Bodenreinigung und Desinfektion zur Anwendung kommenden Mittel sind Bestandteil einer zentralen Ausschreibung. Die von Seiten des Herstellers bzw.
von Seiten der Krankenhaushygiene festgelegten Konzentrationen und Einwirkzeit sind einzuhalten. Änderungen dürfen nur in Absprache mit der Hygienefachkraft und dem Krankenhaushygieniker erfolgen.
Durchführung:
Der Boden inkl. Sockelleisten im stationären und ambulanten Bereich wie auch in allen Nebenräumen und Verkehrsflächen werden mindestens täglich mit Wischpflege reinigend aufbereitet.
Als Ausnahme gilt eine Wischdesinfektion des Bodens in folgenden Bereichen:
WC:
- Patienten WC: 1x täglich (+ 1 x Sichtkontrolle) - Besucher WC: 2x täglich
- Ambulanz WC: 3x täglich
Sanitärbereiche:
- 1x täglich (+1x Sichtkontrolle)
Risikobereiche:
- OP-Bereich - Isolierzimmer - Kreißsaal
- Früh-, und Neugeborenen Station
und bei folgenden Indikationen:
- bei sichtbarer Kontamination mit Blut, Stuhl, Sekreten u. ä.
- bei Isolierungsmaßnahmen im Patientenbereich
- bei Auftreten von Clostridium difficile (Cave: gelistetes sporizides Desinfektionsmittel verwenden!) sowie als routinemäßige Desinfektion
Zusätzlich zu den oben angeführten Bereichen können entsprechend der lokalen Erfordernisse bzw. Gepflogenheiten zusätzliche Risikobereiche in den Reinigungs- und Desinfektionsplan implementiert werden.
In Küchen müssen entsprechend der „Hygiene-Leitlinie für Großküchen, Küchen des Gesundheitswesens und vergleichbaren Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung“ zumindest einmal in der Woche die Reinigung des Bodens mit einer anschließenden Desinfektion durchgeführt werden. Die hierbei zur Anwendung kommenden Produkte müssen für den Lebensmittelbereich zugelassen und VAH bzw. ÖGHMP gelistet sein.
Wenn die hierbei zur Anwendung kommenden Desinfektionsmittel nicht rückstandsfrei abtrocknen, müssen die Flächen nach Ablauf der Einwirkzeit mit Trinkwasser nachgespült und anschließend mit einem sauberen Tuch (Einmaltuch) getrocknet werden.
Wichtige Faktoren bei der Durchführung der Flächendesinfektion:
• Beim Umgang mit Desinfektionsmittelkonzentraten sind die empfohlenen Schutzmaßnahmen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) unbedingt einzuhalten
• Herstellung der Lösungen nur unter standardisierten Bedingungen, das heißt Einsatz von Dosierpumpen, Messbechern, dezentralen Dosieranlagen oder Einzeldosisabpackungen
• Bei der händischen Zubereitung der Lösung sind die Vorgaben laut Produktbeschreibung unbedingt einzuhalten
• Der Desinfektionsmittellösung dürfen keine Reinigungsmittel hinzugefügt werden, da es dadurch zu chemischen Reaktionen oder Seifenfehlern kommen kann
• Desinfektionsmittellösungen sind arbeitstäglich bzw. nach Herstellerangaben frisch anzusetzen
• Bei einer hohen Belastung durch Schmutz und Eiweißstoffe muss ein rechtzeitiger Wechsel der Lösung erfolgen, da sonst ein sogenannter Eiweißfehler auftreten kann. (= das Desinfektionsmittel bewirkt eine Koagulation der Proteine, wodurch darin eingeschlossene Krankheitserreger vor der Inaktivierung oder Abtötung geschützt sind, weshalb die Krankheitserreger nach der Desinfektion noch immer auf dem zu desinfizierenden Material sind und eine Krankheit auslösen können)
• Schnelldesinfektion: Flächen auf denen „reine“ Tätigkeiten durchgeführt werden wie z.B. Flächen für Infusionszubereitung sind mit schnellwirksamen, alkoholischen Produkten zu desinfizieren. Dabei ist ein Präparat zu wählen, das auch den Anforderungen des Materials wie z.B. Ultraschallköpfe, Plexiglas,... entspricht
• Reinigungsutensilien wie Mehrwegtücher oder Mops, müssen täglich thermisch (90°C) bzw. chemothermisch (60°C) aufbereitet werden.
Alternativ können Einwegtücher verwendet werden
• Reinigungsautomaten, Gerätewagen und Putzeimer müssen nach Abschluss der Reinigungs- und Desinfektionstätigkeit entleert, gereinigt, desinfiziert und bei anschließender Nichtverwendung trocken aufbewahrt werden. Für den Einsatz bereitzustellende Reinigungswägen und Putzkübel sind nach erfolgter Aufbereitung mit frisch zubereiteter Desinfektionsmittellösung zu versehen.
• Verwendung von frischen trockenen Putzutensilien, kein Belassen der Putztücher in der Desinfektionsmittellösung!
• Sprühdesinfektionen sind obsolet und werden nur an ausdrücklich dafür definierten, schwer zugängigen Bereichen, an denen eine Wischdesinfektion nicht möglich ist, durchgeführt
• Nach erfolgter Desinfektion ist für eine ausreichende Belüftung des Raumes zu sorgen