Inhaltsverzeichnis
Vorwort 27
Abkürzungsverzeichnis 21
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur 24 1. Kapitel
Grundsätzliche Vorüberlegungen 29
§ 1: Einleitung 29
I. Warum diese Untersuchung? 29
1. Gewerkschaften im Betrieb - eine Selbstverständlichkeit? 29 2. Aufgabe der vorliegenden Untersuchung 30 II. Rechtsgrundlagen der gewerkschaftlichen Betätigung im
Betrieb 31
1. Gesetzliche Regelungen 31
2. - Gewerkschallsrechte in völkerrechtlichen Verträgen 32 a) Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention 3 2 b) Die Übereinkommen der Internationalen Arbeits
organisation 32
Übereinkommen Nr. 87 33
Übereinkommen Nr. 98 33
Übereinkommen Nr. 135 34
Zur innerstaatlichen Verbindlichkeit 35
Leitlinie für die Rechtsprechung 36
c) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte 38
3. Zusammenfassung 40
III. Übersicht über den Gang der Arbeit 40
§ 2: GewerkschaftundBetriebsrat-KonkurrentenoderKoopera-
tionspartner? 42
I. Zur Bedeutung des Verhältnisses Betriebsrat - Gewerkschaft 42
II. Zur geschichtlichen Entwicklung 42
1. Gewerkschaften als alleinige Interessenvertreter 42 2. Die Arbeiterausschüsse und ihre Ablehnung durch die
freie Gewerkschaftsbewegung 43
3. Rätebewegung 44
4. Das Betriebsrätegesetz 1920 45
5. Die Zeit nach 1945 46
III. Konsequenzen für die Auslegung des Art. 9 Abs. 3 GG - Die
»Parallelität« von gesetzlicher und gewerkschaftlicher
Interessenvertretung 47
IV. »Gewerkschaftsneutralität« und »Vertretungsmonopol« des Betriebsrats als Grenze gewerkschaftlicher Betätigung
im Betrieb? 49
1. Garantie eines bloßen Kernbereichs - Eröffnung eines
Spielraums für den Gesetzgeber 49
2. Die Thesen Reuters 50
3. Kritik der Thesen Reuters 51
»Gewerkschaftsneutralität« der Betriebsräte? 51
»Betriebspartnerschaft« und »Vertretungsmonopol« 53 Sozialer Rückschritt gegenüber Weimar 54 V. Gesetzgeberische Entscheidung für die Kooperation Gewerk
schaft - Betriebsrat 55
1. Dualismus der Interessenvertretungen nach den BetrVG 55 2. Die Bindung an das Betriebswohl - Widerspruch zum
Grundgedanken der Interessenvertretung? 56 3. Kooperation Betriebsrat - Gewerkschaft 58 4. Vom Sinn einer selbständigen Betriebsverfassung 59 VI. Betriebsrat und Gewerkschaft nach völkerrechtlichen Ver
trägen 60
1. Europäische Menschenrechtskonvention 60
2. ILO - Übereinkommen Nr. 135 61
3. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte 61
2. Kapitel
Die Rechte der Gewerkschaften gegenüber den Organen der
Betriebsverfassung 63
§ 3: Übersicht 63
§ 4: Die sogenannten Kreationsrechte 65
I. Initiative zur Errichtung betriebsverfassungsrechtlicher
Organe 65
1. Betriebsrat 65
6
a) Einladung zur Betriebsversammlung 65
b) Bestellung eines Wahlvorstands 65
c) Einreichung eines Wahlvorschlags 66
2. Wahlvorstand 66
3. Betriebsversammlung 66
4. Jugendvertretung 67
5. Gesamtbetriebsrat 67
II. Arbeitserleichterungen für betriebsverfassungsrechtliche
Organe 68
Zuordnung von Nebenbetrieben und Betriebsteilen 68 Mitgliederzahl von Gesamt- und Konzernbetriebsrat 68 III. Tarifliche Ersetzung betriebsverfassungsrechtlicher
Institutionen durch andere 68
1. Ersetzung des Betriebsrats 68
2. Tarifliche Schlichtungsstelle statt der
Einigungsstelle 69
3. Betriebliche Beschwerdestelle 69
IV. Tarifliche Schaffung neuer betriebsverfassungsrechtlicher
Organe 70
1. Zusätzliche Vertretungen 70
2. Sonderregeln für den Flugbetrieb 70
V. Zusammenfassung 70
§ 5: Teilnahme - und Beratungsrechte 72
I. Teilnahme an Betriebsratssitzungen 72
1. Voraussetzungen des Antrags auf Teilnahme eines
Gewerkschaftsbeauftragten 72
2. Was ist »Mehrheit einer Gruppe«? 73
3. Einladung durch den Betriebsratsvorsitzenden 73
4. Wen entsendet die Gewerkschaft? 73
5. Stellung des Gewerkschaftsbeauftragten in der
Betriebsratssitzung 74
6. Rechtzeitigkeit der Einladung 74
7. Schweigepflicht 74
8. Zutrittsrecht 75
9. »Generaleinladung«? 75
10. Betriebsratsausschüsse 76
11. Wirtschaftsausschuß 76
12. Gewerkschaften und Verhandlungen des Betriebs
rats mit dem Arbeitgeber 77
7
II. Teilnahme an den Sitzungen von Gesamt- und Konzernbe
triebsrat sowie von Jugendvertretung und Gesamtju
gendvertretung 77
III. Teilnahme an Betriebs- und Abteilungsversammlungen 78
1. Allgemeine Voraussetzungen 78
2. Wen entsendet die Gewerkschaft? 78
3. Die Rechte des Gewerkschaftsvertreters in der Be
triebsversammlung 79
4. Zutrittsrecht 80
IV. Teilnahme an Jugendversammlung und Betriebsräte
versammlung 80
V. Teilnahme an Sitzungen des Wahlvorstands 80 VI. Allgemeine Beratungstätigkeit im Rahmen des BetrVG 81 1. Wahlkampf für die Gewerkschaftsliste 81
2. Anregungen an den Wahlvorstand 81
3. Vermittlungsdienste 81
4. »Service-Funktionen« der Gewerkschaften 82 VII. Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG g2
1. Erste Variante: Betriebsrat wünscht gewerkschaft
liche Unterstützung §3
2. Zweite Variante: Betriebsrat wünscht keine gewerk
schaftliche Unterstützung g3
VIII. Zusammenfassung 84
§ 6: Die sogenannten Gestaltungsrechte 86
I. Tarifverträge als allgemeiner Rahmen der Betriebs
ratstätigkeit 86
II. Der Tarifvorbehalt des § 87 Abs. 1 BetrVG 86 III. Tariflicher Entzug von Betriebsratskompetenzen nach
§ 77 Abs. 3 BetrVG 87
1. Zum Sinn des § 77 Abs. 3 BetrVG 87
2. Anwendung des § 77 Abs. 3 BetrVG auch auf den
Sachgebieten des § 87 Abs. 1 BetrVG? 88 3. § 77 Abs. 3 BetrVG und die Praxis der Betriebsräte 89 IV. Tarifliche Erweiterung der Betriebsratsbefugnisse 89
V. Zusammenfassung 90
§ 7: Die Kontrollrechte 91
I. Wahlanfechtung 91
1. Betriebsratswahl 91
2. Andere Wahlen 91
II. Antrag auf Amtsenthebung gegen den Betriebsrat oder
einzelne Mitglieder (§ 23 Abs. 1 BetrVG) 92 III. Einberufung der Betriebsversammlung und Tätigkeit
des Wahlvorstands 93
IV. Sanktionen gegen den Arbeitgeber - Verfahren nach
§ 23 Abs. 3 BetrVG und Strafantrag 93
1. Verfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG 93
2. Strafantrag 93
V. Zusammenfassung 94
§ 8: Das Zugangsrecht zum Betrieb 95
I. Übersicht über den Diskussionsstand 95
II. Zugangsrechte aufgrund einzelner Bestimmungen
des BetrVG 96
1. Kreationsrechte 96
2. Teilnahme an Betriebsratssitzungen und Betriebs
versammlungen 96
3. Vorbereitung von Tarifverträgen 96
4. Kontrollrechte 97
III. Allgemeines Zugangsrecht nach § 2 Abs. 2 BetrVG? 98
1. Diskussionsstand 98
2. Zutrittsrecht kraft »inneren Zusammenhangs«
der Aufgaben mit dem BetrVG 99
a) Zusammenwirken nach § 2 Abs. 1 BetrVG 100 b) Zutrittsrecht bei kooperationsunwilligem
Betriebsrat 100
c) Zutrittsrecht in Ausübung allgemeiner Bera
tungsaufgaben 100
IV. Auswahl und Anzahl der in den Betrieb kommenden
Personen 101
9
V. Zutritt auch zu den Arbeitsplätzen 102 Entstehungsgeschichte des § 2 Abs. 2 BetrVG 102
Hausrecht des Arbeitgebers 102
VI. Die ausdrücklichen Grenzen des Zugangsrechts 103 1. Anwendungsbereich der in § 2 Abs. 2 BetrVG
genannten Schranken 103
2. Verhältnismäßigkeitsprinzip 104
3. Unumgängliche Notwendigkeiten des
Betriebsablaufs 104
4. Zwingende Sicherheitsvorschriften 105
5. Schutz von Betriebsgeheimnissen 105
VII. Die ungeschriebene Grenze des Rechtsmißbrauchs 106 VIII. Die Unterrichtung des Arbeitsgebers 107 1. Unterrichtung durch die Gewerkschaft 107
2. Wer wird unterrichtet? 108
3. Inhalt der Unterrichtung 108
4. Wie konkret muß der Besuchszweck angegeben werden? 108 5. Keine »Zweckmäßigkeitskontrolle« durch den
Arbeitgeber 109
6. Rechtzeitige Unterrichtung 110
7. Verzicht des Arbeitgebers auf Unterrichtung 110
8. Zutritt ohne Unterrichtung? 110
IX. Zusammenfassung 110
3. Kapitel
Autonome Gewerkschaftsarbeit im Betrieb 112
§ 9: Überblick 112
§ 10: Die grundsätzliche Garantie gewerkschaftlicher Information und Werbung durch Art. 9 Abs. 3 GG 113
I. Ausklammerung im BetrVG 113
II. Rückgriff auf die tarifliche Durchführungspflicht? 113 III. Ableitung des Rechts auf Information und Werbung aus
einer »institutionellen Garantie« der Gewerkschaften 114
1. Rechtsprechung und Literatur 114
2. Kritik 116
a) Überdehnung der Verfassung? 116 b) Garantie aller »wichtigen« oder nur der »unerläß
lichen« Betätigungsformen? 117
c) Verstoß gegen Hausrecht und Eigentum des Arbeit
gebers 118
IV. Art. 9 Abs. 3 GG als Ausdruck des Selbstbestimmungsprinzips 120 V. Garantie gewerkschaftlicher Information und Werbung durch
völkerrechtliche Verträge 121
1. Europäische Menschenrechtskonvention 122
2. ILO-Übereinkommen Nr. 135 122
3. Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale
und kulturelle Rechte 123
VI. Zusammenfassung 123
VII. Zum weiteren Gang der Darstellung 123
§ 11: Der zulässige Inhalt gewerkschaftlicher Information
und Werbung 125
I. Verbot politischer Aussagen? 125
1. Die Rechtsprechung des BAG 125
2. Stellungnahmen der Literatur 125
3. Äußerungen über den sozialen Gegenspieler 126 4. Werbung vor Betriebs- und Personalratswahlen 126
5. Parteipolitische Stellungnahmen 126
6. Allgemeinpolitische Stellungnahmen 127 a) Darstellung von Interessen gegenüber Parteien und
dem Staatsapparat 128
b) Unmittelbarer Zusammenhang mit den Arbeits- und
Wirtschaftsbedingungen 128
7. Zulässige und unzulässige Aussagen in einer Ver
lautbarung 129
8. Fortentwicklung der BAG-Rechtsprechung? 130 II. Verbot unsachlicher Angriffe gegen Konkurrenzorganisa
tionen, Außenseiter und den Arbeitgeber? 132 1. Unsachliche Angriffe auf Konkurrenzorga
nisationen 132
a) Grob unwahre Angaben 132
b) Keine Störung der Arbeitsabläufe 133 11
2. Schutz des Außenseiters 134
a) Rechtsprechung des BAG 134
b) Verbot des »Bedrängens« 134
c) Verbot des »Unsachlichen« 135
3. Angriffe auf die Arbeitgeberseite 136
a) Rechtsprechung des BAG 136
b) Zum Begriff des »Unsachlichen« 136 c) Grober Klotz auf einen groben Keil 137 d) Die Wahrheit ist nicht »unsachlich« 138 4. Fortentwicklung der BAG-Rechtsprechung? 138 III. Sonstige inhaltliche Grenzen gewerkschaftlicher
Information und Werbung 139
1. Rechtsprechung des BAG 139
2. Die in Art. 9 Abs. 3 GG enthaltenen Schranken 140
3. Sittengesetz 140
4. Zusammenhang mit anderen Verfassungsbestimmungen 140
5. Allgemeine Strafgesetze 141
a) Beleidigung und üble Nachrede 141
b) Wo beginnt die Beleidigung? 141
c) Rechtfertigungsgründe 142
d) Strafrechtliche Auseinandersetzungen im Betrieb 143 e) Sonstige allgemeine Strafgesetze 143
IV. Zusammenfassung 144
§12: Mittel und Ort gewerkschaftlicher Information und Werbung 145 I. Gespräche, Verteilung von Flugblättern und Gewerkschafts
zeitungen 145
II. Benutzung eines »Schwarzen Bretts« 145
III. Plakatwerbung 146
1. Diskussionsstand 146
2. Verstoß gegen das Hausrecht? 146
3. Eingriff in das Arbeitgebereigentum? 147 4. Ungestörte Arbeitsabläufe als Grenze 147 5. Beschränkung auf bestimmte Flächen durch den Arbeit
geber? 148
IV. Äußere Erscheinung des Arbeitnehmers 149 (Anstecknadel, Aufkleber auf dem Schutzhelm usw.)
V. Einsatz eines Megaphons 150
VI. Der Ort »Betrieb« 150
VII. Zusammenfassung 152
§ 13: Information und Werbung während der Arbeitszeit? 153 I. Werbung und Information unter voller Beachtung der Arbeits
pflicht 153
1. Stellungnahme des BAG und der Literatur 153
2. Pausen 153
3. Reduzierung der Leistung beim Akkord 154 4. Nachholen der versäumten Arbeit oder Miterledigung
durch Kollegen 154
II. Teilweiser Vorrang gewerkschaftlicher Information und
Werbung gegenüber den Pflichten aus dem Arbeitsvertrag? 155 1. Vorrang der in Art. 9 Abs. 3 GG garantierten
Kollektivrechte? 155
2. Einbeziehung der Arbeitszeit mit Rücksicht auf das
Zeitbudget des Arbeitnehmers? 156
Wieviel Freizeit bleibt dem einzelnen? 156 Gewerkschaftliches Engagement in der Freizeit? 157 Notwendigkeit von Gewerkschaftsarbeit im Betrieb 158
3. ILO-Übereinkommen Nr. 135 158
a) Inhalt des Art. 5 158
b) Benachteiligung des innergewerkschaftlichen
Kommunikationssystems 159
4. Wie werden die Arbeitsgerichte entscheiden? 160
III. Zusammenfassung 160
§ 14: Information und Werbung auch durch Betriebsfremde?
- Zum koalitionsrechtlichen Zugangsrecht 162 I. Diskussionsstand und BVerfG-Entscheidung 162 II. Argumente für und gegen ein koalitionsrechtliches
Zugangsrecht 163
1. Zugangsrecht als »notwendiges Mittel« 164 Überbetrieblichkeit der Gewerkschaften 164
Koalitionspluralismus 165
2. Zugangsrecht und Hausrecht des Arbeitgebers 166 3. Verstoß gegen das Arbeitgebereigentum 167 Funktionaler Eigentumsbegriff in Art. 14 GG? 168 Verbot jeder Produktionsstörung aus Art. 14 GG? 168 13
Gewerkschaftliches Zugangsrecht bedeutet nicht
Störung der Produktionsabläufe 168
4. Sonstige Einwände: Verstoß gegen Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers? Abschließende Konkretisierung durch
§ 2 Abs. 2 BetrVG? Verstoß gegen das Vertretungsmono
pol des Betriebsrats? 170
III. Gesetzliche Grundlagen des Zugangsrechts 170
1. ILO-Übereinkommen Nr. 135 170
2. Tarifrechtliches Zugangsrecht? 172
3. Gewohnheitsrecht und Betriebsübung als Grund
lage des Zugangsrechts? 173
IV. Umfang und Grenzen des Zutrittsrechts 174
1. Diskussionsstand 174
2. Entsprechende Anwendung des § 2 Abs. 2 BetrVG 175
3. Konkrete Konsequenzen 175
a) Auswahl und Anzahl der Personen 175
b) Auch zu den Arbeitsplätzen 176
c) Zutrittsverweigerung 176
d) Unterrichtung des Arbeitgebers 176
V. Zusammenfassung 176
§ 15: Information und Werbung durch den Betriebsrat und seine
Mitglieder? 177
I. Die Gewerkschaftsneutralität der Institution
»Betriebsrat« 177
1. § 75 Abs. 1 BetrVG als bloßes Diskriminierungs
verbot? 177
2. Gewerkschaftsneutralität und Information 177 II. Freie gewerkschaftliche Betätigung für das einzelne
Betriebsratsmitglied 178
1. Zur Vorgeschichte des § 74 Abs. 3 BetrVG 178 2. Wann wird »in Ausübung des Betriebsratsamts«
gehandelt? 179
a) Vermutung für Handeln in amtlicher Eigen
schaft? 179
b) Sonderregeln für Betriebsratsvorsitzende und
freigestellte Betriebsratsmitglieder? 179 c) Volle Betätigungsfreiheit für alle Betriebs
ratsmitglieder 180
d) Keine Verknüpfung mit künftigem Betriebs
ratshandeln 181
e) Keine Beschränkung auf bestimmte Betätigungs
formen 181
III. Zusammenfassung 182
§ 16: Andere Formen gewerkschaftlicher Betätigung im Betrieb 183 I. Die Willensbildung der Gewerkschaftsmitglieder 183 1. Gespräche mit dem Gewerkschaftsbeauftragten 183 2. Geld- und Unterschriftensammlungen,
Solidariätserklärungen 183
3. Versammlungsrecht im Betrieb? 184
4. Kassieren von Mitgliedsbeiträgen 185 II. Vorbereitung von Tarifrunde und Arbeitskampf 185
1. Aufstellung von Forderungen 185
2. Zugangsrecht 186
3. Freistellung von Mitgliedern der Tarifkommission 187
4. Durchführung einer Urabstimmung 187
5. Streikversammlungen im Betrieb? 188
6. Zugangsrecht mit dem Ziel, die Belegschaft zur
Arbeitsniederlegung aufzufordern? 188
7. Betriebsratsmitglieder in der Streikleitung 188
III. Zusammenfassung 189
§ 17: Wahl und Rechtsstellung gewerkschaftlicher Vertrauens
leute 190
I. Art. 9 Abs. 3 GG und die Existenz gewerkschaftlicher
Vertrauensleute 190
II. Die Wahl der Vertrauensleute 190
1. Wahl im Betrieb 190
2. Wahl während der Arbeitszeit? 192
3. Abberufung 193
III. Die Rechtsstellung der Vertrauensleute 193
1. Allgemeiner Grundsatz 193
2. Vorzüge und Nachteile 193
3. Neue Rechte für Vertrauensleute nach dem
ILO-Übereinkommen Nr. 135? 194
a) »Erleichterungen« nach Art. 2 194
b) Beschränkung auf Betriebsräte nach Art. 4
des Übereinkommens? 195
c) Verbot der »Untergrabung« nach Art. 5 des
Übereinkommens 195
15
d) Umfang der Rechte im einzelnen 196
e) Rechtsdurchsetzung 196
IV. Tarifliche Absicherung der Vertrauensleute 197
1. Zur bisherigen Praxis 197
2. Vertrauensleuteabkommen unzulässig? 197 a) Verstoß gegen Gegnerunabhängigkeit? 198 b) Gleichbehandlung, Arbeitgeber- und Außen
seiterrechte 199
c) Verstoß gegen § 3 BetrVG? 200
d) Eine positive Rechtsgrundlage für
Vertrauensleuteabkommen 202
e) Keine Bedenken beim BAG 202
3. Zusammenfassung 202
V. Absicherung der Vertrauensleute kraft betrieblicher
Übung? 203
1. Fragestellung 203
2. Grundsätze zur »Betriebsübung« 203
3. Übertragung auf die Vertrauensleutepraxis 204 VI. »Betriebliche Vertrauensleute« - ein zulässiger Unterbau
für den Betriebsrat? 204
1. Der soziale Tatbestand 204
2. Verstoß gegen zwingende Organisationsprinzipien
des BetrVG 205
a) Zwingender Charakter der organisatorischen Vorschriften und die begrenzte Ausnahme des
§ 3 BetrVG 205
b) Betriebliche Vertrauensleute als betriebsverfas
sungsrechtliche Einrichtung 205
3. Bestandsschutz bestehender Abmachungen? 206
§ 18: Die Rechte des einzelnen Arbeitnehmers: Teilnahme an ge
werkschaftlicher Betätigung, Meinungsfreiheit, Persönlich
keitsschutz 207
I. Der Schutz durch Art. 9 Abs. 3 GG 207
1. Anwendbarkeit des Art. 9 Abs. 3 GG auf den
einzelnen Arbeitnehmer 207
2. Wann liegt eine Benachteiligung wegen gewerk
schaftlicher Betätigung vor? 207
II. Der Schutz durch das Grundrecht der Meinungs
freiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) 209
16
1. Zum Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 1 GG 209 2. Gilt Art. 5 Abs. 1 GG auch im Betrieb? 209 3. Beschränkung der Meinungsfreiheit durch
§ 74 Abs. 2 BetrVG 211
4. Beschränkung der Meinungsfreiheit durch die
Grundregeln des Arbeitsverhältnisses 212 a) Die »Grundregeln des Arbeitsverhältnisses«
als formelles Gesetz i.S. des Art. 5
Abs. 2 GG? 213
b) Wahrung des Arbeitgeberinteresses als gewohn
heitsrechtliche Grundregel des Arbeitsverhältnisses? 214 c) Wahrung des Arbeitgeberinteresses als zulässige
»Rechtsprechungsnorm«? 217
(1) BVerfG und personenrechtliches Gemeinschafts
verhältnis 217
(2) BVerfG und richterliche Rechtsfortbildung
im allgemeinen 217
(3) Konsequenzen 220
(4) Neuer »Eingriffstatbestand« durch Pflicht zur
Wahrung von Arbeitgeberinteressen 221 (5) Rechtsfortbildung lege artis durch das BAG? 221 5. Beschränkung der Meinungsfreiheit durch die
Arbeitspflicht 228
6. Konkrete Konsequenzen 229
III. Der Persönlichkeitsschutz des Arbeitnehmers 230
1. Zur praktischen Bedeutung 230
2. Das Recht zur Bestimmung über das eigene
Äußere 230
3. Konsequenzen für gewerkschaftsbezogene
Bekundungen 231
4. Aufkleber und Plakate — ein unzulässiger Eingriff in
das Arbeitgebereigentum? 233
a) Allgemeine Erwägungen - Schutz des
Persönlichkeitsrechts 233
b) Konkrete Folgerungen für Sachen des Arbeitgebers, die das äußere Erscheinungs
bild beeinflussen (»Schutzhelm«) 234 c) Konkrete Folgerungen für die Ausgestaltung des
Arbeitsplatzes 234
(1) Alleinarbeiter 235
Aufhängen von Kunstwerken 235
17
(2) Grenze: Allgemeine Gesetze 236 (3) Bisherige Übung als Mindestniveau 236 (4) Meinungsverschiedenheiten zwischen betroffe
nen Arbeitnehmern 236
IV. Verhältnis der Grundrechte zueinander 237
V. Zusammenfassung 238
§ 19: Einschränkung gewerkschaftlicher Betätigungsfreiheit durch
die Arbeitsordnung? 239
I. Praktische Bedeutung 239
II. Rechtliche Zulässigkeit
1. Grundsatz ^39
c i 240
2. Folgerungen
III. Einschränkung sonstiger Grundrechte durch die
Arbeitsordnung? 241
1. Das Problem 241
2. Arbeitsordnung als »allgemeines Gesetz«? 241 3. Arbeitsordnungen als Verstoß gegen § 75 Abs. 2
BetrVG 241
a) Verhältnismäßigkeitsprinzip 242
b) Unbilligkeit 243
c) Abwägung mit der Meinungsfreiheit und dem
Persönlichkeitsschutz 243
IV. Zusammenfassung 244
§ 20: Tarifliche Regelung der gewerkschaftlichen Betätigung im
Betrieb 245
I. Warum Tarifverträge? 245
II. Rechtliche Zulässigkeit 246
1. Einwände in der juristischen Literatur 246
2. Kritik und eigene Position 247
III. Zusammenfassung 248
4. Kapitel
Rechtsdurchsetzung 249
§ 21: Probleme der Rechtsdurchsetzung - Selbsthilfe oder gericht
licher Rechtsschutz? 249
I. Vorbemerkung 249
II. Selbsthilfe des Arbeitgebers 249 1. Sanktionen gegen betriebsangehörige Arbeitnehmer 249
Kündigung 250
Verbotsirrtum 250
Kündigung = Selbsthilfe? 251
2. Sanktionen gegen einen Gewerkschaftsbeauf
tragten 252
3. Abreißen von Plakaten 252
III. Gerichtlicher Rechtsschutz des Arbeitgebers 253
1. Bedeutung 253
2. Verfahren gegen Betriebsratsmitglieder 253 a) Antrag des Arbeitgebers nach § 23 Abs. 1
BetrVG 253
b) Kündigung von Betriebsratsmitgliedern 255 3. Verfahren gegen die Gewerkschaft 255 IV. Selbsthilfe durch die Gewerkschaften? 256 1. Gewaltanwendung durch die Gewerkschaft? 256
2. Vornahme trotz Verbots? 257
3. Streik wegen Verletzung der Gewerkschaftsrechte? 258 4. Zurückbehaltungsrecht der Arbeitnehmer? 259 V. Gerichtlicher Rechtsschutz der Gewerkschaft 261
1. Bedeutung 261
2. Zuständigkeit 262
3. Wer klagt? 262
4. Urteils- oder Beschluß verfahren 262 5. Gewerkschaftsrechte aus dem BetrVG 263
a) Zutrittsrecht 263
Einstweilige Verfügung 263
Bestimmtheitsgrundsatz 263
b) Andere Anträge 264
6. Gewerkschaftsrechte nach Art. 9 Abs. 3 GG 264
a) Rechtsgrundlagen 264
b) Klageanspruch 265
c) Bestimmtheitsgrundsatz 265
d) Einstweilige Verfügung 265
e) Antrag auf Vornahme einer Handlung 266 f) »Abschaffung« betrieblicher Vertrauensleute 266
g) Schadensersatz 267
19
VI. Klage durch den einzelnen Arbeitnehmer 267
VII. Zusammenfassung 267
5. Kapitel
Gewerkschaftsrechte in Bereichen mit Sonderstatus 269
§22: Tendenzbetriebe 269
I. Der Grundsatz: Volle Geltung der Gewerkschaftsrechte 269 II. Die Ausnahme: Betriebe mit koalitionspolitischer
Zielsetzung 270
§23: Gewerkschaftsrechte im öffentlichen Dienst 271 I. Die grundsätzliche Gleichbehandlung von öffentlichem
Dienst und privater Wirtschaft 271
II. Gewerkschaften und Personalvertretung 271
1. Kreationsrechte 271
2. Teilnahme- und Beratungsrechte 272
3. Gestaltungsrechte 272
4. Kontrollrechte 273
5. Zugangsrecht 273
6. Sonderregeln für Geheimdienste 274
III. Autonome Gewerkschaftsarbeit in der Dienststelle 274
1. Rechtsgrundlage 274
2. Zulässige Inhalte 275
3. Gewerkschaftliche Betätigung von Personalräten 275 4. Gewerkschaftliche Vertrauensleute 276
§ 24: Gewerkschaftsrechte im kirchlichen Bereich 277 I. Ausklammerung aus Betriebsverfassung und Personal
vertretung 277
II. Autonome gewerkschaftliche Interessenvertretung im
kirchlichen Bereich 279
Anmerkungen 282
Stichwortverzeichnis 325
20