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Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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Academic year: 2022

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Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung

Nach §§ 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden Mängel in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die

Einrichtungen zur Abstellung dieser Mängel beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen.

Bei der Feststellung von Mängeln wird zwischen geringfügigen und wesentlichen Mängeln differenziert. Geringfügig sind Mängel, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche Mängel liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird.

Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen.

Das wesentliche Ergebnis der Prüfung wird nach §§ 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht:

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Allgemeine Angaben

Einrichtung Betreuungseinrichtung der Eingliederungshilfe

Name GSE Wohnheim Grabenstraße inklusive der Außenwohngruppe Grabenstraße 96

Anschrift Grabenstraße 99, sowie Grabenstraße 96, 45141 Essen

Telefonnummer 0201/8546-3100

ggf. Email-Adresse und Homepage (der Leistungsanbieterin oder des

Leistungsanbieters sowie der Einrichtung)

Email-Adresse: info@gse-essen.de Homepage: www.gse-essen.de/menschen-mit- behinderungen/wohnheim-grabenstrasse/

Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, ggf. fachliche Schwerpunkte)

Einrichtung für psychisch und geistig behinderte Menschen

Kapazität Haupthaus: 50 Plätze, Außenwohngruppe 3 Plätze

Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am

28.01.2021

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Wohnqualität

Anforderung Nicht geprüft Nicht

angebotsrelevant

Keine Mängel Geringfügige Mängel

Wesentliche Mängel

Mangel behoben am 1. Privatbereich

(Badezimmer/Zimmergrößen)

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

3. Gemeinschaftsräume ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

4. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet)

☐ ☐ ☐ ☒ ☐ -

5. Notrufanlagen ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

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Hauswirtschaftliche Versorgung

Anforderung nicht geprüft nicht

angebotsrelevant

keine Mängel geringfügige Mängel

wesentliche Mängel

Mangel behoben am:

6. Speisen- und Getränkeversorgung

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

7. Wäsche- und Hausreinigung

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung

Anforderung nicht geprüft nicht

angebotsrelevant

keine Mängel geringfügige Mängel

wesentliche Mängel

Mangel behoben am:

8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

Information und Beratung

Anforderung nicht geprüft nicht

angebotsrelevant

keine Mängel geringfügige Mängel

wesentliche Mängel

Mangel behoben am:

11. Information über das Leistungsangebot

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

12. Beschwerde- management

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

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Mitwirkung und Mitbestimmung

Anforderung nicht geprüft nicht

angebotsrelevant

keine Mängel geringfügige Mängel

wesentliche Mängel

Mangel behoben am:

13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

Personelle Ausstattung

Anforderung nicht geprüft nicht

angebotsrelevant

keine Mängel geringfügige Mängel

wesentliche Mängel

Mangel behoben am:

14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

15. Ausreichende Personalausstattung

☐ ☐ ☐ ☒ ☐ -

16. Fachkraftquote ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

17. Fort- und Weiterbildung

☐ ☐ ☐ ☒ ☐ -

(6)

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Pflege und Betreuung

Anforderung nicht geprüft nicht

angebotsrelevant

keine Mängel geringfügige Mängel

wesentliche Mängel

Mangel behoben am:

18. Pflege- und Betreuungsqualität

☒ ☐ ☐ ☐ ☐ -

19. Pflegeplanung/

Förderplanung

☒ ☐ ☐ ☐ ☐ -

20. Umgang mit Arzneimitteln

☒ ☐ ☐ ☐ ☐ -

21. Dokumentation ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ -

22.

Hygieneanforderungen

☒ ☐ ☐ ☐ ☐ -

23. Organisation der ärztlichen Betreuung

☒ ☐ ☐ ☐ ☐ -

Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen)

Anforderung nicht geprüft nicht

angebotsrelevant

keine Mängel geringfügige Mängel

wesentliche Mängel

Mangel behoben am:

24. Rechtmäßigkeit ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

25. Konzept zur Vermeidung

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

26. Dokumentation ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

Gewaltschutz

Anforderung nicht geprüft nicht

angebotsrelevant

keine Mängel geringfügige Mängel

wesentliche Mängel

Mangel behoben am:

27. Konzept zum Gewaltschutz

☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

28. Dokumentation ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ -

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Einwendungen und Stellungnahmen

Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab.

Ziffer Einwand Begründung

---- Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ----

---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ----

---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ----

---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ----

---- Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters ----

---- Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil ----

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Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in einfacher Sprache

Wohnqualität:

Bei der Einrichtung Grabenstraße 99 handelt es sich um ein Haus mit 50 Plätzen auf 3 Etagen, sowie einer Außenwohngruppe mit 3 Plätzen.

In der Einrichtung sind Einzelzimmer und 9 Doppelzimmer vorhanden. Jedes Zimmer hat ein eigenes Waschbecken.

Es gibt 2 Wohngruppen pro Etage, jede Wohngruppe verfügt über 3 Bäder,einen Gemeinschaftsraum und eine Küche..

Die Einrichtungsbereiche sind barrierefrei erreichbar, die Etagen können mittels eines Aufzuges erreicht werden.

Die technische Ausstattung für Rundfunk- und Fernsehempfang ist gegeben.

In der Einrichtung besteht kein flächendeckender Internetzugang für die Nutzerinnen und Nutzer. Hierzu müssen die technischen Voraussetzungen sowohl in den Individual- als auch in den Gemeinschaftsbereichen geschaffen werden.

Notrufanlagen sind nicht vorhanden.

Hauswirtschaftliche Versorgung:

Die Personen, die sich tagsüber in der Einrichtung aufhalten, werden mittags durch die Großküche versorgt, es gibt die Wahlmöglichkeit zwischen 2 Gerichten. Das Essen wird in den Wohnbereichen serviert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich in der eigenen Wohnküche selbst zu verpflegen, hierzu wird das Essensgeld ausgezahlt.

Frühstück und Abendbrot werden mittels eines Essenswagens auf den Wohngruppen serviert.

In der Außenwohngruppe erfolgt eine Selbstversorgung.

Kalte und warme Getränke stehen jederzeit zur freien Verfügung, Softdrinks sind in der Regel selbst zu kaufen.

Der Verzehr von Alkohol ist in der Einrichtung verboten.

Im Haus sind Hauswirtschaftskräfte vorhanden.

Die eigene Wäsche wird, nach den eigenen Möglichkeiten, selbstständig im Rahmen eines Wäscheplanes gewaschen und getrocknet.

Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung:

Die Einrichtung befindet sich im Stadtteil Schonnebeck in direkter Nachbarschaft zu weiteren Einrichtungen der GSE. Öffentliche Verkehrsmittel sind gut erreichbar, Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf stehen ebenfalls fußläufig zur Verfügung.

Ein Teil der Nutzerinnen und Nutzer arbeitet in den Werkstätten für behinderte Menschen, ein anderer Teil wird im Rahmen der Tagesstruktur vor Ort betreut. Aufgrund der derzeitigen Corona Pandemie steht hier ein eingeschränktes Programm, insbesondere durch die Betreuung im Rahmen der Ergotherapie zur Verfügung.

Corona bedingt sind auch die angebotenen Freizeitangebote sehr eingeschränkt. Einmal pro Woche kommt ein Sportlehrer ins Haus, die Ergotherapeuten besuchen mit Arbeitsmaterial die Bewohnerzimmer. Es werden Spaziergänge und Filmabende angeboten.

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Jeder hat die Möglichkeit sein Zimmer individuell zu gestalten, es kann auf Wunsch eigene Flachwäsche genutzt werden.

Jeder verfügt über einen eigenen Zimmerschlüssel, Besuche sind, außerhalb von Corona, jederzeit möglich.

Information und Beratung:

Die Einrichtung informiert alle Interessierten über gut sichtbare Aushänge im Flurbereich über wichtige Neuigkeiten, neben den geplanten Freizeitaktivitäten wird beispielsweise auch der wöchentliche Essensplan veröffentlicht.

Ein Beschwerdemanagement ist vorhanden. Die Beschwerdebögen liegen aus, Beschwerden werden in der Regel über das Essen und den fehlenden Internetanschluss geäußert.

Mitwirkung und Mitbestimmung:

Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte werden gewahrt. Es ist ein gewählter Beirat vorhanden. Die letzte Wahl fand im April 2018 statt.

Personelle Ausstattung:

Am Tag der Prüfung verfügte die Einrichtung quantitativ und qualitativ über ausreichend Personal. Die Fachkraftquote ist erfüllt.

In der Einrichtung werden derzeit 2 Nachtwachen eingesetzt, eine Nachtwache für die Außenwohngruppe ist nicht nötig.

Durch die Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes muss auch nachts mindestens eine Fachkraft anwesend sein. Nach dem derzeitigen Personaleinsatz kann dies momentan nicht gewährleistet werden. Bei den im Nachtdienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist lediglich eine Fachkraft vorhanden.Für den nächtlichen Einsatz einer Fachkraft ist Sorge zu tragen.

Der Träger bietet eine große Anzahl an Fortbildungen an. Corona bedingt sind viele Fortbildungen in 2020 ausgefallen.

Schulungen im sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln wurden bisher nicht im nach § 19 Abs, 1 Nr. 3 Wohn- und Teilhabegesetz

vorgeschriebenen Rahmen durchgeführt. In der Regel werden entsprechende Beratungstermine durch die Vertragsapotheken durchgeführt und sind, so bald es die derzeitige Lage zulässt, nachzuholen.

Pflege und Betreuung:

Wurde im Rahmen dieser Termins nicht geprüft.

Freiheitsentziehende Maßnahmen:

In der Einrichtung wurden am Tag der Prüfung keine freiheitsentziehenden Maßnahmen angewendet.

Gewaltschutz:

Ein Konzept zum Gewaltschutz ist vorhanden, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig geschult.

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Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter

Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin/der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen/ Beschreibungen zutreffend sind.

Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot (maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen)?

Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein.

Was zeichnet die Einrichtung/das Angebot besonders aus?

a) hinsichtlich der Konzeption (maximal 1.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein.

b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten maximal 700 Zeichen inkl. Leerzeichen) Fügen Sie hier bitte Ihren Text ein.

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