• Keine Ergebnisse gefunden

Russland. Ukraine. Europa. Konsequenzen für Ihr Unternehmen. Rechts- und Steuerberatung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Russland. Ukraine. Europa. Konsequenzen für Ihr Unternehmen. Rechts- und Steuerberatung"

Copied!
19
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Rechts- und Steuerberatung | www.luther-lawfirm.com

Webinar | 11. März 2022 | 13:00 Uhr Webinar | 11. März 2022 | 13:00 Uhr

Russland. Ukraine. Europa.

Konsequenzen für Ihr Unternehmen Russland. Ukraine. Europa.

Konsequenzen für Ihr Unternehmen

(2)

Schiedsverfahren

(3)

1. Auswirkungen von Sanktionen auf Schiedsverfahren

Wo hat das Schiedsgericht seinen Sitz?

• Russland (z.B. MKAS)

 Im Zweifel 2 russische Schiedsrichter (Vorsitzende/r aus MKAS-Liste)

 Sanktionen? Nicht anwendbar als unmittelbar geltendes Recht und ggf. auch nicht als anwendbares Recht (wenn russisches Recht)

 Erfüllungsverbote (z.B. Art. 11 VO 269/2014) als force majeure?

 Schiedsspruch ohne Berücksichtigung von Sanktionen / mit Berücksichtigung von Gegensanktionen möglich

• Europäische Union

 Sanktionen unmittelbar anwendbares Recht

 Schiedsverfahren wohl zulässig (aber nicht eindeutig geregelt)

(4)

2. Konkurrierende Verfahren vor russischen Gerichten und anti-arbitration injunctions (Art. 248 APC)

• Von Sanktionen betroffene russische Unternehmen können

 trotz einer EU-Schiedsklausel vor russischen Gerichten Klage erheben,

Anti-arbitration injunctions gegen nicht-russische Schiedsverfahren/ Gerichtsverfahren beantragen

• Grund: angebliche Beeinträchtigung der Rechtsverteidigung durch Sanktionen. Konkrete Beeinträchtigung muss aber nicht nachgewiesen werden

• Rechtswirkung dürfte auf Russland beschränkt bleiben

• Aber: Gefahren für russische Tochtergesellschaften und Vermögenswerte

(5)

3. Auswirkungen von Sanktionen auf Schiedsverfahren

Weder nach VO 269/2014 noch 833/2014 ausdrücklich verboten. Probleme bei Einleitung und Durchführung von Schiedsverfahren

• Einleitung

 Erhöhter Compliance-Aufwand von Schiedsinstitutionen

 Beide Parteien müssen Vorschüsse einzahlen. Zahlung anstelle der sanktionierten Partei

= indirektes „zur Verfügung stellen“ von Geldern?

• Durchführung

 Banken oft zögerlich, Gelder sanktionierter Parteien anzunehmen

 Kann die sanktionierte Partei Anwälte und Gutachter bezahlen?

(6)

Nach Artikel 5 EU-VO 269/2014 können nur Schiedssprüche, die vor Erlass der Sanktionen ergangen sind, in eingefrorene

Vermögenswerte vollstreckt werden

Damit scheiden insbesondere alle Schiedssprüche aus, die in

Streitigkeiten aufgrund oder in Folge der Sanktionen /Gegensanktionen ergehen

Schiedsverfahren werden schlechter gestellt als Gerichtsverfahren

4. Schlechterstellung von Schiedsverfahren bei der

Vollstreckung in eingefrorene Vermögenswerte

(7)

Investitionsschutz

(8)

1. Risiken für deutsche Investoren in der Ukraine

Kriegsschäden (AAPL v. Sri Lanka – Szenario)

Im Zuge einer Gegenoffensive der Ukraine gegen russische Truppen wird eine Fabrik eines deutschen Investors zerstört. Es gab keine vorherige Warnung.

Bestehen Schadensersatzansprüche, und gegen wen?

Annexion und Enteignung (Krim)

Russland annektiert Teile des ukrainischen Staats. In diesen Teilen befindet sich ein Unternehmen, an dem ein deutscher Investor Anteile hält. Dieses wird enteignet.

Von wem kann der deutsche Investor Entschädigung verlangen?

(9)

2. Mögliche Anspruchsgrundlagen für Klagen

• Humanitäres Völkerrecht (Genfer Konventionen)

 Grundsätzlich anwendbar

 Schadensersatzansprüche?

 Nicht einklagbar

• EMRK

 Eigentumsschutz in Art. 1 (1) 1. ZP

 Rechtswegerschöpfung (wo? Zumutbar?)

 Vollstreckung in Russland schwierig (Vorbehalt der nationalen Verfassung)

 Russland will auch Europarat verlassen:

• Investitionsschutzverträge

 Völkerrechtlicher Schutzstandard

 Durchsetzbar über Schiedsverfahren

»Russland wird sich nicht an der Umwandlung der

ältesten Organisation Europas durch die Nato und die ihr gehorsam folgende EU in eine weitere Plattform für

westliche Vorherrschaft und Narzissmus beteiligen. Sie sollen Spaß an der Kommunikation untereinander haben, ohne Russland« (Russ. Außenministerium 10.3.22)

(10)

- Schützt Investitionen auf dem Gebiet der Ukraine - Schützt gegen Enteignung, unfaire Behandlung,

Diskriminierung etc. durch die Ukraine

- Verpflichtung zu „vollem Schutz und Sicherheit“:

nur eine „best efforts“-Verpflichtung, Schäden zu vermeiden und zu verhindern.

- „Erweiterte Kriegsklausel“

3. Deutsch-Ukrainischer Investitionsschutzvertrag

(11)

Mit zunehmender Schwere des Eingriffs kann die Enteignungsschwelle erreicht werden

Indirekte Enteignung unwahrscheinlich

Indirekte Enteignung möglich, wenn Massnahmen andauern

Indirekte Enteignung wahrscheinlich

____________________________________

Direkte Enteignung Als Reaktion auf die Sanktionen hat Russland

Gegensanktionenin Kraft gesetzt. Diese werden ständig fortentwickelt und beziehen sich u.a. auf

Einschränkungen des freien Kapitalverkehrs:

z.B. Verbot der Dividendenzahlung an ausländische Investoren (erstmal für 6 Monate)

Restriktive Maßnahmen gegen ausl. Investoren aus

„unfreundlichen Staaten“

Suspendierung der Veräußerung von Aktien

Genehmigungspflicht für Immobilien- und Aktienverkäufe

Zwangslizenz ohne Vergütung

Requirierung von Flugzeugen

Kristallkugel: was sind denkbare weitere Maßnahmen?

Übernahme unter staatliche Kontrolle

4. Risiken für deutsche Investoren in Russland

S C H W E R E

(12)

5. Leider mehr als nur Gedankenspiele

(13)

Schützt Investitionen auf dem Gebiet Russlands (Nachfolge UdSSR)

Ggf. annektierte Gebiete? Annexionen

völkerrechtlich unwirksam. Schiedsgerichte haben trotzdem ihre Zuständigkeit bejaht

Schiedsklausel umfasst Streitigkeiten über

„Höhe der Enteigungsentschädigung“ (Art. 4) Erfasst auch Streit, ob eine direkte oder

indirekte Enteignung besteht

und Einschränkungen des freien Kapitaltransfers (Art. 5)

6. Deutsch-russischer Investitionsschutzvertrag

(14)

7. Freier Kapitaltransfer und Enteignungsentschädigung

(15)

8. Rechtsmittel

• Einleitung eines Schiedsverfahrens gegen den russischen Staat gemäß Art. 10 Abs. 2:

„Wird eine Meinungsverschiedenheit über Umfang und Verfahren der Entschädigung nach Artikel 4 dieses Vertrags oder den freien Transfer nach Artikel 5 dieses Vertrages innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Geltendmachung durch eine der Streitparteien nicht beigelegt, so ist jede der Streitparteien berechtigt, ein internationales

Schiedsgericht anzurufen“

Ad-hoc Verfahren, Benennung Vorsitzender durch SCC, Vollstreckung nach New York Convention von 1958.

• Vollstreckungsaussicht? Schwierig, aber möglich. Eingefrorenes Vermögen?

(16)

Dr. Richard Happ

Dr. Richard Happ studierte Rechtswissenschaften in Kiel und Surrey/Großbritannien. Nach der Promotion Referendariat ist er seit dem Jahr 2001 als Rechtsanwalt im Hamburger Luther-Büro im Bereich

Prozessführung und Streitbeilegung tätig. Er ist Co-Head des bundesweiten Complex Disputes-Teams und u.a. im Vorstand der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).

Inhaltliche Schwerpunkte

Dr. Happ berät und vertritt Unternehmen und Staaten bei komplexen Schiedsgerichtsverfahren. Wesentliche Schwerpunkte sind Verfahren unter Investitionsschutzverträgen sowie Schiedsverfahren im Energiesektor. Er hat vor dem International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) u.a. deutsche Investoren gegen die Ukraine, Vattenfall in zwei Verfahren gegen Deutschland, E.ON gegen Spanien und RWE gegen die Niederlande vertreten und ist Herausgeber eines Kommentars zu den ICSID-Schiedsregeln.

In seinem Fachgebiet wird Dr. Happ seit Jahren von Anwaltshandbüchern wie JUVE, Chambers, GAR100, Legal500, Expert Guides und WhosWhoLegal empfohlen und ausgezeichnet. WhosWhoLegalsagt über ihn folgendes:

Richard Happ is a "very bright and very powerful party counsel", earning acclaim as “one of Germany's top investor-state arbitration counsel" thanks to his "excellent ability to provide complicated and complex information in a comprehensible manner".

Rechtsanwalt, Partner Hamburg

T +49 40 18067 12766 richard.happ@

luther-lawfirm.com

Ihr Referent

(17)

Vielen Dank!

(18)

Die Angaben in dieser Präsentation sind ausschließlich für die genannte Veranstaltung bestimmt. Die Überlassung der Präsentation erfolgt nur für den internen Gebrauch des

Empfängers. Die hier zusammengestellten Texte und Grafiken dienen allein der Darstellung im Rahmen dieser Veranstaltung und dokumentieren die Thematik ggf. nicht vollständig.

Die Präsentation stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wir haften daher nicht für den Inhalt. Diese erfolgt individuell unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls auf der Grundlage unserer Mandatsvereinbarung. Die Verteilung, Zitierung und Vervielfältigung – auch auszugsweise – des Inhalts zum Zwecke der Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Absprache gestattet.

(19)

Bangkok, Berlin, Brussels, Cologne, Delhi-Gurugram, Dusseldorf, Essen, Frankfurt a.M., Hamburg, Hanover, Kuala Lumpur, Jakarta, Leipzig, London, Luxembourg, Munich, Shanghai, Singapore, Stuttgart, Yangon

You can find further information at:

www.luther-lawfirm.com www.luther-services.com

Legal and Tax Advice | www.luther-lawfirm.com

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Kapitel: Aleksandra Jefymenkos „Geschichte des ukrainischen Volkes“ als Geschichte russisch-ukrainischer

Der Vorschlag umfasst auch ein Ausfuhr- verbot für Flugzeuge, Flugzeugteile und zugehörige Technik sowie ein Verbot des Verkaufs von Ausrüstung und Technologie, die für die Anpas-

Luther steht aber nicht nur für eine spezialisierte Beratung durch die Industriegruppe Health Care & Life Science, son- dern bietet Ihnen eine umfassende Unterstützung in allen

Diese Studiengangsprüfungsordnung (SPO) gilt zusammen mit der Rahmenprüfungs- ordnung für Masterstudiengänge an der Fachhochschule Bielefeld (RPO-MA) in der derzeit gültigen

Es ist an- zumerken, dass eine individuelle Ausnahme von der Online-Erfassung von Umsatzerlösen durch die Finanzverwaltung nur dann gene- hmigt werden kann, wenn die Umsatzerlöse

Einige Theorien aus der Sozialpsychologie gehen davon aus, dass Personen versucht sind, sich stets konsistent zu verhal- ten und so ein mehr oder weniger konstantes

Rechtsanwalt, Notar mit Amtssitz in Essen, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht,

Betriebe mit der Note 2 bis 3 (orange Kategorie) können nur Investitionshilfen erhalten, wenn das schwache Ratingergebnis durch eine Expertenbeurteilung begründet wird und