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Vortrag von Herrn Dr. Rainer Hess: psychotherapeutische Weiterbildung: Gestaltung des sozialrechtlichen Rahmens

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Academic year: 2022

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Psychotherapeutische Weiterbildung:

Gestaltung des sozialrechtlichen Rahmens BPtK - Symposium

Dr. jur. Rainer Hess

(2)

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gliederung

1. Status Quo: Ausgestaltung und Finanzierung aus einer Hand 2. Verfassungsrechtlich geteilte Zuständigkeiten

3. Leistungspflicht der GKV

4. Strukturen der psychotherapeutischen Weiterbildung 5. Sozialversicherungsrechtlicher Regelungsbedarf

6. Abstimmungserfordernisse in der Gesetzgebung

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Status Quo:

Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten, zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.6.1998.

1. Akademische Ausbildung mit Studienabschluss 2. Zusatzausbildung mit Approbation

3. Sozialversicherungsrechtliche Einbindung in die vertragsärztliche Selbstverwaltung und Versorgung

4. Ermächtigung der Ausbildungsinstitute zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung

26.06.2018 BPtK RA Dr. Hess 3

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Gesetzgebungskompetenzen:

1. Die Bundeskompetenz endet mit dem Abschluss der Ausbildung zu einem Heilberuf (Art. 74 Nr. 19a GG)

2. BVerfG: der Kassenarzt übt keinen eigenen Beruf aus. Die

Weiterbildung zum Facharzt ist eine Qualifizierung im Rahmen der Berufsausübung (Art. 30, Art 70 GG) Landeskompetenz zur

Regelung des Gesundheitswesens

3. Art. 74 Nr. 12 GG: Recht der Sozialversicherung überlagert

zunehmend die landesgesetzliche Kompetenz zur Regelung des

Gesundheitswesens

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Leistungspflicht der GKV:

1. Rechtsbeziehung nur zu den zugelassenen und ermächtigten Leistungserbringern (Kap. IV SGB V)

2. Keine Zuständigkeit für die Ausbildung zu den Heil- und Gesundheitsberufen.

3. Ermächtigung der Ausbildungsinstitute nach § 117 Abs. 3 SGB V 4. Förderung von Weiterbildungsstellen in der Allgemeinmedizin und

in Fächern der Grundversorgung aus Gründen der Sicherstellung der Versorgung (§ 75a SGB V)

26.06.2018 BPtK RA Dr. Hess 5

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Strukturen der psychotherapeutischen Weiterbildung:

1. Ambulante zweijährige Pflichtweiterbildungsphase

2. Ambulanz an Ausbildungsinstituten muss Weiterbildungsstätte werden 3. Weiterbildungsverbund als strukturelle Klammer mit dem

Weiterbildungsinstitut als Koordinator zur Gewährleistung der Qualität 4. Theoretische Unterweisung und Selbsterfahrung neben der Supervision

der Behandlung ist Aufgabe der Weiterbildungsinstitute

5. Ohne sozialversicherungsrechtliche Finanzierungsgrundlage nicht bundeseinheitlich umsetzbar!

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Sozialversicherungsrechtlicher Regelungsbedarf:

1. Qualität der psychotherapeutischen Versorgung (G-BA)

2. Psychotherapeutische Versorgung und Vergütung (PsychTh-Vereinb.) 3. Umstellung der Zulassung auf anerkannte Weiterbildungsgebiete 4. Beibehaltung der Institutsermächtigung nach § 117 Abs. 3 SGB V ? 5. Förderung der ambulanten Pflichtweiterbildung analog § 75a SGBV ? 6. Förderung der Weiterbildungsstellen an Weiterbildungsinstituten zur

Deckung des Ersatz und Ergänzungsbedarfs in der Psychotherapie ? 7. Verrechnung von Vergütung der Behandlung unter Supervision an

Weiterbildungsinstituten mit einer Weiterbildungsförderung ? 8. Abwicklung der Förderung über einen Strukturzuschlag ?

26.06.2018 BPtK RA Dr. Hess 7

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Abstimmungserfordernisse:

1. 1. Der Gesamtprozess der Aus- und Weiterbildungsreform wird sich beginnend mit dem Inkrafttreten der Ausbildungsreform über 10 Jahre erstrecken.

2. Die landesgesetzlichen Regelungen der Weiterbildung zum

Fachpsychotherapeuten und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zur Finanzierung von Weiterbildungsinstituten und

Weiterbildungsstellen müssen zu Beginn der Weiterbildungsphase in Kraft getreten sein

3. Die Studenten haben eine Anspruch darauf zu wissen, auf welcher Rechtsgrundlage sie ihre Zukunft planen können.

4. Die Länder müssen sich auf einheitliche Strukturen der Weiterbildung verständigen und wissen, ob deren Finanzierung sozialversicherungs-

(9)

Vielen Dank für

Ihre Aufmerksamkeit

Hess-Anwälte

Anwälte für Medizin- und Gesundheitsrecht Ehrenstraße 45 47, 50672 Köln

Referenzen

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