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Arbeitsschutzausschuss (ASA) an jeder Schule mit eigenem ÖPR

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Academic year: 2022

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Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

Landesverband Baden-Württemberg

GEW-Info

Arbeitsschutzausschuss (ASA) an jeder Schule mit eigenem ÖPR

// Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sollen Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben im Betrieb gemeinsam mit allen Beteiligten des Arbeitsschutzes wahrnehmen und mit dem Personalrat zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit wird in Form des ASA institutionalisiert. Der ASA berät Anliegen des Arbeitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung. //

Mit der Rahmen-Dienstvereinbarung (RDV) zum betriebli- chen Gesundheitsmanagement (BGM) wurde die Verbind- lichkeit des ASA auch für öffentliche Schulen mit eigenem ÖPR festgeschrieben, also für öffentlichen berufliche Schu- len und Gymnasien. Viele fragen sich, warum wir jetzt noch ein weiteres Gremium an der Schule brauchen. Mit diesem Info wollen wir die Einrichtung eines ASA unterstützen und die Möglichkeiten aufzeigen, die ein solches institutionali- siertes Gremium bietet. (Die RDV ist auf dem Portal des KM eingestellt - Link auf der Rückseite)

Welche Ziele verfolgt die RDV?

Ziel ist der Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsma- nagements, das einen nachhaltigen, umfassenden und ganzheitlichen Ansatz verfolgt und die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten erhalten und verbes- sern soll. Dies lässt sich nur durch gesundheitsförderndes kooperatives Führungsverhalten erreichen, weshalb dieses als eigenes Ziel definiert wird. Die HPR haben mit dem KM vereinbart, dass in Hinblick auf die Gesundheitsförderung Führungskräftefortbildungen angeboten und auch an den Schulen gesetzliche ASA installiert werden.

Zusammensetzung und Arbeitsweise des Arbeitssicherheitsausschuss

Dem ASA gehören an: Schulleiter/in oder Stellvertreter/

in, zwei ÖPR-Mitglieder, Sicherheitsbeauftragte/r der Schule, Betriebsarzt/ärztin (BA) und die Fachkraft für Ar- beitssicherheit (FaSi). Ein Recht auf beratende Teilnah- me haben die Beauftragte für Chancengleichheit und die Schwerbehindertenvertrauensperson. Bei Bedarf und auf begründeten Wunsch von zwei ASA-Mitgliedern oder der Mehrheit der GLK können der Sicherheitsbeauftragte/r des Schulträgers, die Vertretung der Schulaufsicht, die Vertre- tung des Unfallversicherungsträgers und weitere Fachleu- te (z.B. Strahlenschutzbeauftragte) zur Sitzung eingeladen

werden. Der ASA trifft sich mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung. Die Betriebsarzt/ärztin und die Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen an einer Sitzung pro Jahr teil, bei Bedarf oder auf Antrag des ÖPR an weiteren Sitzungen.

Für die Terminvereinbarung sollte eine Vorlaufzeit von ca.

12 Wochen eingeplant werden.

Aus dem ganzheitlichen Ansatz folgt, dass alles, was der För- derung der Gesundheit der Beschäftigten dient, Thema im ASA sein kann. Oft denken Schulleitung und BAD zunächst nur an die Themen der Arbeitssicherheit. Das ist wichtig, aber zu eng gegriffen. Hier einige Themenbeispiele, die das ganze Spektrum abbilden:

• Lärmschutzmaßnahmen in Klassenzimmern und

Fachräumen, Gehörschutz für Sportlehrkräfte (wer zahlt?)

• Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsschutz,

Unfallverhütung, Sicherheitsausrüstung an Maschinen

• Planung von sozialen Einrichtungen, z.B. Ruheraum (evtl. vorhandenen Raum umbauen)

• Umfragen im Kollegium, um dringende Themen herauszufinden

• Angebote von Gesundheitskursen

• Hygiene, Seife, Toiletten, Planung von sanitären Einrichtungen

• effiziente Konferenzkultur

• arbeitspsychologische, -physiologische, ergonomische Fragestellungen

• Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs, Pausenregelungen

• Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb

• Beurteilung der Arbeitsbedingungen

• Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen, Stress, Muskel-Skelett-Erkrankungen

Konkrete Aufgaben sind in §§ 3, 6, 9 und 10 des Arbeitssi- cherheitsgesetzes zu finden.

für berufliche Schulen, Gymnasien, Schulen besonderer Art und SBBZ mit Internaten

Impressum Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft · Baden-Württemberg · Silcherstraße 7 · 70176 Stuttgart Telefon 0711 2 10 30-0 · Telefax 0711 2 10 30-45 · www.gew-bw.de · Redaktion: Georgia Kolb Juni 2018

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GEW-Info

GEW Nordwürttemberg Silcherstr.7

70176 Stuttgart Telefon 0711 2 10 30-44 Fax 0711 2 10 30-75

E-Mail: bezirk.nw@gew-bw.de

GEW Südwürttemberg Frauenstr. 28

89073 Ulm

Telefon 0731 9 21 37 23 Fax 0731 9 21 37 24

E-Mail: bezirk.sw@gew-bw.de

GEW Nordbaden Ettlinger Str. 3a 76137 Karlsruhe Telefon 0721 180 332 90 Fax 0721 180 332 97

E-Mail: bezirk.nb@gew-bw.de

GEW Südbaden Wölflinstraße 11 79104 Freiburg Telefon 0761 3 34 47 Fax 0761 2 6154

E-Mail: bezirk.sb@gew-bw.de

GEW-Mitglieder können sich mit ihren Fragen an die GEW-Bezirksgeschäftsstellen wenden:

Örtlicher Personalrat

Ergeben sich aus den ASA-Sitzungen Anlässe oder Maßnah- men, die dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dienen, so kann der ÖPR einen Initiativantrag stellen. Will die Schul- leitung aus den Erkenntnissen, die sich in einer ASA-Sitzung auftun, Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz umsetzen, so unterliegen diese der uneingeschränkten Mitbestimmung des ÖPR.

Gesundheitszirkel

Um das Kollegium für Gesundheitsthemen zu aktivieren, können Schulen zusätzlich freiwillige projektbezogene Ge- sundheitszirkel bilden, die sich über 8 bis 12 Sitzungen mit gesundheitlich relevanten Arbeitsbelastungen befassen und konkrete Vorschläge für eine gesundheitsgerechte Ar- beitsgestaltung machen.

Forderungen der GEW

Kultusministerium und Regierungspräsidien haben die Auf- gabe die Umsetzung der RDV und die Arbeit des ASA zu un- terstützen. Vor allem müssen sie in ihren eigenen Reihen und bei den Schulleiter/innen Bewusstsein für die gesetz- lich verankerte Fürsorgepflicht schaffen und dieser nach- kommen. Schulleitungen und Schulverwaltung sind dem kooperativen Führungsstil verpflichtet, dies muss spürbar werden. Betriebliches Gesundheitsmanagement als Ziel muss bei den ASA-Sitzungen konkretisiert werden, alle Mitglieder müssen auf Augenhöhe, gleichberechtigt und konstruktiv miteinander arbeiten können.

Alle Entscheidungen der Schulleitung, alle Schulentwick- lungsmaßnahmen müssen sich am Thema Gesundheit ori- entieren. Themen der ASA-Sitzungen sollten auch regelmä- ßig Thema der ÖPR-Sitzungen und der Gesamtlehrerkonfe- renz sein.

Die Forderung, endlich an die Gesundheit der Beschäftig- ten zu denken, gilt in gleicher Weise für Entscheidungen des Kultusministeriums und der Regierungspräsidien. Seit Jahren bürdet das KM den Beschäftigten neue Aufgaben auf, die Belastungen steigen, Entlastung ist nicht in Sicht.

Im Gegenteil, statt dessen wurden massiv Entlastungsstun- den gekürzt. Damit muss Schluss sein. Wir brauchen spür- bare Entlastung. Das muss am Kultusministerium beginnen und in der Schule ankommen. Konkrete Entlastung: Klas- senteiler und Deputat senken.

Kontaktadressen:

Arbeitsmedizin: bbl-bw@bad-gmbh.de FaSi: sbl-bw@bad-gmbh.de

Weitere Informationen:

Infoportal Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrkräf- te des Kultusministeriums (mit Rechtsvorschriften, Rege- lungen und weiteren Infos zum Thema)

http://www.arbeitsschutz-schule-bw.de Infoseiten der GEW:

www.gew-bw.de/gesundheit/

www.gew.de/gesundheit/

GEW Infoserie zu Arbeitszeit und Arbeitsbelastung:

www.gew-bw.de/beamte/serie-arbeitszeit/publikatio- nen/list/

Unfallkasse Baden-Württemberg www.ukbw.de

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