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Gesetzliche Neuregelungen

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Academic year: 2022

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Einführung

• Einbindung freiberuflich tätiger Hebammen in die Netzwerke Früher Hilfen gefordert (VV BIFH 2017; VV BIFH 2012, Art. 2 Abs. 3; Art.1§ 3 Abs. 4 BKiSchG)

• Zunahme des Anteils von Familien mit erhöhtem psychosozialen Hilfebedarf (Renner u.a. 2018)

• Kompetenzerwerb von Hebammen an Hochschulen für die Betreuung von Familien mit psychosozialen Belastungen

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Gesetzliche Neuregelungen

• Seit 01/2020 neues Hebammengesetz (HebG) & Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)

Mittel- und langfristig erfolgt der Zugang in das Berufsfeld

Hebamme

über ein Studium

Eckpunkte

• Studium: hochschulischer und berufspraktischer Teil mit begleiteten Praxiszeiten

• Gesetz erfordert neue Architektur der Lernortverknüpfung

• Hochschule schließt Kooperation mit „verantwortlicher Praxiseinrichtung (

vPe

)

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Zusammenarbeit Hochschule & Praxisorte

Hochschule

Koop. KrankenhausvPe

Außerklinische Kooperations-

partner

480 Stunden Praxiseinsatzim

Außerklinischen z. B. Geburtshaus, hebammengeleitete Betreuung (§

134a), … und weiteren geeigneten Einrichtungen

Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Verantwortlicher Praxiseinrichtung (vPe) Krankenhaus

(gemäß § 108 SGB V)

Kooperationsverträge zwischen Verantwortlicher Praxiseinrichtung

(vPe) und Einrichtungen im außerklinischem Bereich

Regelung berufspraktischer Praxiseinsätze

Gesamtverantwortung Hochschule

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Hebammengesetz - Studienziele

(Igl 2020)

Hebammen sollen durch das Studium dazu befähigt werden …

• … belastende Lebenssituationen und psychosoziale Problemlagen bei Frauen und deren Familien frühzeitig zu erkennen und ggf. auf

erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung hinwirken [§ 9 (4) 1.d)]

• … interprofessionell mit anderen Berufsgruppen fachlich zu

kommunizieren und effektiv zusammenzuarbeiten etc. [§ 9 (4) 3.]

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Kompetenzerwerb von Hebammen an Hochschulen

• Kompetenzerwerb in Theorie u. a. zu

– Grundlagen der Kommunikation und in konflikthaften Situationen, – Ressourcenorientiertem Arbeiten,

– Erkennung von Belastung und Gefährdung, – Arbeit in belasteten Familien,

– komplexes Fallverstehen/ Fallarbeit,

– multiprofessionelle Kooperation, z. B. in den Frühen Hilfen und

• in der vertieften Anwendung in der Praxiszeit, z. B. im Feld der Frühen Hilfen

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Erfordernisse

Seitens der Netzwerke Frühe Hilfen und seiner Akteure

• Weitergabe der Information zur veränderten Ausbildungssituation von Hebammen und ihrer Implikationen innerhalb der Netzwerke

• Bereitschaft zu einer Kooperation mit einer verantwortlichen Praxiseinrichtung bzw. Hochschule

• Verbindliche Bereitstellung von Praxisplätzen für den berufspraktischen Teil des Studiums

• Sicherstellung Praxisanleitung während Praxiszeit

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Herausforderungen

• Begrenztes Zeitfenster im Studium für Praxiseinsatz im außerklinischen Bereich aufgrund gesetzlicher Vorgaben

• Ziel: Gewinnung freiberuflicher Hebammen mit Handlungsfähigkeit in den

Frühen Hilfen

als Kooperationspartnerinnen

• Optional: Praxiseinsatz in den

Frühen Hilfen

• Anknüpfung an das Handlungsfeld

Frühe Hilfen

auch über

Lotsendienste für Familien in Geburtskliniken

während Praxiseinsatz im Krankenhaus

• Unterschiedliche Tiefe der Umsetzung curricularer Inhalte aufgrund Autonomie der Hochschulen in Forschung und Lehre

• Stabile Kooperationen sind Basis für Praxiseinsätze im Studium

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Zielgruppe: Berufserfahrene Hebammen

• Entwicklung zusätzlicher spezifischer hochschulischer Angebote für examinierte bzw. berufserfahrene Hebammen

• Berücksichtigung des Kompetenzerwerbs entsprechend des NZFH Kompetenzprofils (Eickhorst 2014; Hahn/Sandner 2013)

– Bachelorstudienprogramme (B.Sc): berufsbegleitend, additiv

Arbeit mit belasteten Familien, multiprofessionelle Kooperation in den frühen Hilfen, Praxisanleitung etc.

– Hochschulische Weiterbildung

Referenzen

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