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-Regelwerk Speedwindsurfen-

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-Regelwerk Speedwindsurfen-

Stand: 5. März 2019

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INHALTSVERZEICHNIS

1. Grundsatz ... 3

2. Allgemeines ... 3

3. Disziplinen ... 4

4. Wertigkeit der Veranstaltung ... 4

5. Rangliste und Altersklassen ... 4

6. Platzierungen ... 5

7. Messverfahren und GPS-Geräte ... 6

8. Anmeldung, Einschreibung und Teilnahme ... 7

9. Preisgelder (falls ausgelobt) ... 8

10. Skippers’ Meeting ... 9

11. Wertungsläufe ... 10

12. Material ... 13

13. Protest/Protestkomitee ... 14

14. Sonderregelungen für Gastfahrer ... 14

(3)

1. Grundsatz

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen wird im folgenden Text bei der Benennung der Personengruppen zwar nur die männliche Form genannt, stets aber die weibliche Form gleichermaßen mit gemeint. Bei Anwendung und Auslegung des nachstehenden Regelwerkes sind die Worte „ist“ und „soll“ als zwingend, „kann“ als Empfehlung zu betrachten.

Diese Regeln wurden aufgestellt, um sicherzustellen, dass der beste Teilnehmer durch sein besonderes, individuelles Fahrkönnen und die Abstimmung seines Materials gewinnt und nicht durch ein Resultat aus willkürlichen Entscheidungen und Argumentationen.

Surfen ist eine Sportart, in der überaus gefährliche Situationen entstehen können. Dem Schutz der Teilnehmer ist deshalb der absolute Vorrang einzuräumen, eine Bedrohung der Sicherheit ist nicht zu tolerieren. Jeder Teilnehmer ist daher verpflichtet, anderen Teilnehmern in Gefahrensituationen beizustehen, zu helfen und die Regattaleitung bei Rettungsmaßnahmen zu unterstützen. Gefährliche Aktionen, die die Sicherheit anderer Wettkampfteilnehmer gefährden oder unsportliches Verhalten darstellen, sind unzulässig.

Ein Regattateilnehmer darf aufgrund dieser Regeln nur in Fällen eindeutiger Verletzung dieser Grundsätze und nur dann, wenn keine andere Regel anwendbar ist, bestraft werden.

Es liegt im Ermessen jedes einzelnen Regattateilnehmers, an einem Rennen teilzunehmen oder ein begonnenes Rennen fortzuführen. Mit der Teilnahme an einer nach diesen Regeln durchgeführten Wettfahrt erklärt jeder Teilnehmer sein Einverständnis damit, dass er sich diesen Regeln unterwirft, er alle in Übereinstimmung mit diesen Regeln verhängten Strafen oder sonstigen Maßnahmen annimmt, vorbehaltlich den für die endgültige Entscheidung durch die Regeln vorgesehenen Berufungs- und Überprüfungsverfahren, und er hinsichtlich dieser Regelung kein in diesen Regeln nicht vorgesehenes Gremium oder ordentliches Gericht anrufen wird.

Ein Teilnehmer muss den World Anti-Doping-Kodex, die Regeln der World Anti-Doping Agency und die World Sailing Verordnung 21, Anti-Doping-Kodex, einhalten. Ein behaupteter oder tatsächlicher Verstoß gegen diese Regel muss nach Verordnung 21 behandelt werden.

Der Verstoß darf nicht Grund für einen Protest sein, und Regel 63.1 gilt nicht.

2. Allgemeines

Dieses Regelwerk enthält die Regeln und Vorschriften des Vereins Deutscher Speedsurfer e.V. (VDS e.V.) und wurde erstellt unter Berücksichtigung der VDS-Satzung, der DSV-Regeln und Verordnungen (Ordnungsvorschriften „Spezielle Segeldisziplinen“), der ISAF Racing Rules of Sailing sowie des ISWC-Championship-Regelwerkes. Die Regeln wurden festgeschrieben durch den VDS für die Organisations-, Kontroll-, Leistungs- und Sicherheitsaufgaben für nationale und internationale Veranstaltungen und Meisterschaften.

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Für internationale Veranstaltungen unter Aufsicht eines WSSRC-Observers gelten die ISWC- Rules uneingeschränkt.

Es gelten die hier beschriebenen Wettkampfregeln sowie die allgemein üblichen Vorfahrtsregeln.

Jeder Teilnehmer vertritt die Interessen und das Ansehen des VDS nach außen hin positiv.

Dies gilt insbesondere während des Wettkampfes an Land und auf dem Wasser.

3. Disziplinen

Eine Ranglistenregatta ist für mindestens zwei aufeinanderfolgende Tage auszuschreiben.

Die Anzahl der Läufe pro Tag ist nicht limitiert. Der letzte Start am Abschlusstag ist jeweils um 13:00 Uhr, falls in der Ausschreibung nichts anderes vorgesehen ist. Ausnahme: Der letzte Start kann bei einer Deutschen Meisterschaft bis 1,5 Stunden vor Sonnenuntergang erfolgen, wenn bis dahin kein Deutscher Meister/in ermittelt werden konnte.

Bei einer VDS-Veranstaltung können folgende Disziplinen ausgetragen werden:

Wettbewerb Kurslänge Mindestlänge

VDS Speedregatta 250/500 m 250 m

Die Regattaleitung entscheidet nach den äußeren Bedingungen, welche Disziplin bei welcher Kurslänge ausgetragen wird.

4. Wertigkeit der Veranstaltung

Die Wertigkeit jedes Rennens ist immer gleich; es wird immer der Faktor 1,0 angesetzt. Für eine Wertung als Deutscher Meister/in sind mindestens zwei Regattatage mit insgesamt drei gültigen Wertungsläufen erforderlich (vgl. § 10 DSV-Meisterschaftsordnung).

5. Rangliste und Altersklassen

a. Rangliste

Die VDS-Rangliste informiert über den Leistungsstand der Speedsurfer und ist als aktuelle Rangliste (Eventrangliste) sowie als Jahresrangliste zu führen. Folgende Ranglisten werden separat sowie getrennt nach Herren und Damen geführt:

 Jahresrangliste der VDS/DWSV-Mitglieder

 Eventrangliste aller Teilnehmer einer Veranstaltung

 Rangliste „Deutsche Meisterschaft“ für alle qualifizierten Teilnehmer

 Gästerangliste für alle Gäste einer Veranstaltung

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Inhalt der Rangliste:

 Platzierung des Teilnehmers

 Vorname, Name

 Segelnummer

 Ranglistenpunkte Lauf 1 bis n

 Ggf. Ranglistenpunkt(e) des/der Streicher(s)

 Ranglistenpunkte gesamt

 Sponsoren (Segel/Board/Finne/Weitere)

Veröffentlicht werden die Ranglisten der einzelnen Rennen sowie das Gesamtergebnis der Regatta auf unserer Homepage und in den Beiträgen in sozialen Medien und Massenmedien. Darauf sind die Inhalte der Rangliste wie oben beschrieben benannt.

b. Altersklassen und Sonderkategorien

Bei der Deutschen Meisterschaft im Speedwindsurfen werden folgende Altersklassen bzw. Sonderkategorien geführt und in den Ergebnis- und Ranglisten markiert:

 Junior (U17) = J: Jahrgang 2003 und jünger

 Youth (U21) = Y: Jahrgang 2002 - 1999

 Master Men (Ü21) = M: Jahrgang 1998 – 1970

 Grandmaster (Ü50) = G: Jahrgang 1969 - 1954

 Greatmaster (Ü65) = O: Jahrgang 1953und älter

 Gast = G (Teilnehmer, die als Gastfahrer starten)

 Junior Women (U17) = JW: Jahrgang 2003 und jünger

 Youth Women (U21) = YW: Jahrgang 2002 - 1999

 Master Women (Ü21) = MW (weibliche Teilnehmer): Jahrgang 1998 – 1970

 Grandmaster Women (Ü50) = GW (weibl. Teilnehmer): Jahrg. 1969 und älter

 Greatmaster Women (Ü65) = OW: Jahrgang 1953und älter

 Gast Women = GW (Teilnehmer, die als Gastfahrer starten)

Die Ehrung der Sieger der Altersklassen erfolgt auf der Basis des Gesamtergebnisses.

Das Mindestalter eines Regattateilnehmers beträgt 15 Jahre. Jugendliche ab 12 Jahre können ausnahmsweise starten, wenn ein Erziehungsberechtigter mit auf dem Wasser ist.

Preisträger, die nicht zur offiziellen Siegerehrung anwesend sind, bekommen ihren Pokal in begründeten Fällen zugestellt, sie erhalten jedoch keine Sach- oder Geldpreise.

(6)

6. Platzierungen

Eine Platzierung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der zwei schnellsten gemessenen Geschwindigkeiten des Wettkampfteilnehmers bei einem Wertungslauf in km/h bzw.

Knoten. Dieser Wert dient als Grundlage, um eine Platzierung im Verhältnis zu den gemessenen Geschwindigkeiten der anderen Wettkampfteilnehmer zu ermitteln. Aus der Platzierung ergeben sich die Punkte des Wertungslaufes für jeden einzelnen Teilnehmer.

Es wird nach Platzierung ein Punkteschlüssel angewendet, der dem Sieger 0,7 Punkte und dem Zweiten 2 Punkte, dem Dritten 3 Punkte usw. einbringt. Aus der Addition der Punkte der Wertungsläufe – abzüglich Streicherergebnisse – ermittelt sich der Sieger einer Regatta/Meisterschaft. Bei Punktegleichstand entscheidet die höchste erreichte Durchschnittsgeschwindigkeit (vgl. ISAF Wettfahrtregeln Appendix B 12).

Übersicht Streicherergebnisse:

Wertungsläufe Streicher

1 bis 3 0

4 bis 6 1

7 bis 10 2

11 bis 14 3

15 usw. 4

7. Messverfahren und GPS-Geräte

Der Teilnehmer muss zur Regatta sein eigenes GPS-Gerät mitbringen, welches er auch eigenverantwortlich funktionsfähig hält (Akku/Firmware/Speicherplatz usw.). Jeder Teilnehmer muss – soweit nicht anders vereinbart – direkt nach dem Rennen das Gerät bzw.

die Speicherkarte, die mit seiner Segelnummer beschriftet ist, abgeben. Liegt das Gerät oder die Speicherkarte 60 Minuten nach dem Rennende nicht vor, werden die Daten bei der Ergebnisermittlung nicht mehr berücksichtigt, sofern nicht anders vereinbart.

Es dürfen nur GPS-Geräte benutzt werden, die zum jeweiligen Regattazeitpunkt vom VDS freigegeben sind.

Für die Saison 2019 sind folgende Geräte freigegeben:

 Locosys GT-31

 Locosys GW-52

 Locosys GW-60

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Ein Lauf eines/r Teilnehmers/in wird nur dann gewertet, wenn:

 das Start-Gate durchfahren wurde (nach dem Start des Rennens),

 das Ziel-Gate durchfahren wurde (vor dem Ende des Rennens),

 die Strecke (das Rechteck, das durch Start- und Ziel-Gates aufgespannt wird) nicht zwischendurch verlassen wurde und

 alle GPS-Messpunkte in der Strecke sowie die beiden Punkte direkt vor dem Start und direkt nach dem Ziel gültig sind.

Ein Messpunkt ist dann gültig, wenn ein gültiger 3D-Fix angezeigt wird, mindestens 5 Satelliten empfangen werden, der HDoP-Wert (Horizontal Dilution of Precision) kleiner als 5 ist und die Beschleunigung kleiner als 5 m/s2 ist. Diese Bedingungen gewährleisten eine ausreichende Genauigkeit der Messpunkte und verhindern z.B. eine Rekalibrierung des Geräts während des Laufs.

8. Anmeldung, Einschreibung und Teilnahme

a. Form der Meldung

Die Anmeldung zu einer Veranstaltung ist formgerecht und in schriftlicher Form bei der Geschäftsstelle des VDS einzureichen. Ausnahme: Es wird eine Online-Anmeldung über www.speedwindsurfen.de bereitgestellt. Die Ausschreibung kann anderes oder genaueres festlegen. Bei sanktionierten Veranstaltungen kann die Organisation an den jeweiligen Veranstalter abgegeben werden. Nach Veranstaltungsende kann jeder Startberechtigte eine Teilnahmebestätigung erhalten.

Die aktuelle Rangliste dient als Qualifikationsgrundlage für die Teilnahme an Meisterschaften und Regatten mit Meldebeschränkungen. Die Teilnehmerzahl ist bei VDS-Veranstaltungen auf 65 Surfer begrenzt. Es gilt die Reihenfolge des Einganges und die Bezahlung des Startgeldes bis Meldeschluss.

Deutscher Meister kann werden, wer

- in den letzten 24 Monaten an mindestens 5 Rennen teilgenommen hat (Platzierung oder dnf). Wer qualifiziert ist, behält diesen Status 24 Monate lang.

Ein 60-Minuten-Rennen wird als ein Rennen gezählt, ein 90-Minuten-Rennen wird als zwei Rennen gezählt.

- Zusätzlich muss der Fahrer Mitglied in einer Klassenvereinigung, z.B. der DWSV oder der GWA, sowie

- in einem dem DSV angeschlossenen Verein (z.B. dem VDS) sein.

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b. Meldeadresse

Die Meldeadresse ist:

VDS - Verein Deutscher Speedsurfer e.V.

Geschäftsstelle Eutiner Straße 43 f 23714 Malente

Sprechzeiten: Montag, 19 bis 21 Uhr

Donnerstag, 19 bis 21 Uhr

Mobil: +49 (174) 2871 251

E-Mail: vds@Speedwindsurfen.de c. Meldeschluss und Nachmeldegebühr

Der Meldeschluss ist, wenn in der Ausschreibung nicht anders angegeben, zwei Wochen vor dem ersten Wettkampftag der jeweiligen Regatta. Die Meldung ist erst bei vollständigem Eingang des Meldegeldes gültig. Später eingehende Meldungen und/oder zu spät eingehendes Meldegeld werden als Nachmeldungen mit einer Nachmeldegebühr von 50% belegt.

d. Meldegeld

Das Meldegeld wird in der jeweiligen Notice of Race (NoR) angegeben.

e. Einschreibung

Alle Regattateilnehmer haben sich unabhängig von ihrer Anmeldung persönlich zu der angegebenen Zeit im Regattabüro vor Ort einzuschreiben. Die genauen Zeiten werden in der NoR bekannt gegeben. Eine spätere Einschreibung oder die Einschreibung durch einen Vertreter ist nur in begründeten und nachgewiesenen Ausnahmefällen möglich.

9. Preisgelder (falls ausgelobt)

Wenn zwischen vier und sechs Damen teilnehmen, erhalten die Herren 90% und die Damen 10% der Preisgelder. Das Preisgeld der Damen wird im Verhältnis 65/35 auf die ersten beiden Damen verteilt. Nehmen drei oder weniger Damen teil, so erhält nur die erste Dame Preisgeld. Wenn mehr als sechs Damen teilnehmen, erhalten sie 15% des Preisgeldes. Die ersten drei Damen erhalten das Preisgeld dann im Verhältnis 50/30/20. Im Übrigen verteilt sich das Preisgeld wie folgt:

(9)

Rang Prozentualer Anteil

1 23

2 18

3 15

4 12

5 9

6 7

7 6

8 5

9 3

10 2

10. Skippers’ Meeting

Die Regattaleitung ist verantwortlich für die Durchführung der Regatta. Vor Beginn einer Regatta ist ein Skippers‘ Meeting anzuberaumen, weitere werden durch die Regattaleitung bekanntgegeben.

Beim Skippers‘ Meeting werden u.a. folgende Informationen bekanntgegeben:

 Kurslegung (Einfahrt in den Kurs, Abstände, Überholen, Verhalten im Start und Zielbereich)

 Beginn des Wertungslaufes

 Regeländerungen

 Windstärke/Windrichtung

 Besonderheiten des Reviers

 Organisation

 Nächstes Skippers‘ Meeting

Die Regattaleitung entscheidet über Beginn jedes Wertungslaufes sowie die Dauer des Laufes und ggf. der Standby-Zeit. Hierbei arbeiten die Fahrersprecher, die die Interessen der Wettkampfteilnehmer/innen vertreten, eng mit der Regattaleitung zusammen. Die äußeren Bedingungen sind entscheidend (Windstärke, Sicht, Sicherheit).

(10)

Wichtig:

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung für Schäden an Personen und Material wird seitens der Veranstalter und dessen beauftragten Personen ausgeschlossen. Mit seiner Meldung erkennt der Teilnehmer alle aufgeführten Bedingungen ausnahmslos an.

11. Wertungsläufe

Regeln

Die Veranstaltungen des DSV werden geregelt durch

1. Die Wettfahrtregeln Segeln 2017 – 2020 (ISAF Racing Rules of Sailing – RRS), 2. das ISWC Championship Rulebook,

3. Die Wettfahrtsregeln Segeln und die Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldiszipli- nen,

4. das VDS Regelwerk 2019,

5. die Notice of Race ("NoR") und diese Sailing Instructions (SI).

6. Abweichungen von der NoR und den SI können nur vom Rennkomitee vorgenommen werden.

7. Bei einem Sprachkonflikt sind bei den Ordnungsvorschriften Spezielle Segeldiszipli- nen, Ausschreibung und Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend.

Speedrennen:

Die Regattastrecke ist durch Bojen markiert. Die Streckenlänge von 250 oder 500 m (wird im Skippers‘ Meeting angekündigt) muss innerhalb dieser Markierung gefahren werden. Hierbei wird genau die Strecke zugrunde gelegt, die der Teilnehmer gefahren ist. So wird vermieden, dass die gefahrenen Streckenlängen je Teilnehmer und Lauf unterschiedlich sind.

Jeder Wettkampfteilnehmer hält sich an die Wettkampfregeln (Kurslegung, Einfahrt in den Kurs, Abstände, Überholen, Verhalten im Zielbereich, Verwarnungen etc.), die beim Skippers Meeting erläutert werden.

Die Anzahl der Wertungsläufe ist nicht begrenzt. Ein Wertungslauf dauert in der Regel 90 Minuten. Verändern sich die Windverhältnisse in den letzten 15 Minuten eines Wertungslaufes zum Positiven, so kann der Wertungslauf um 15 Minuten verlängert werden.

Ein Wertungslauf erlangt erst nach mind. 50% der angesetzten Zeit eine gültige Wertung.

Falls der Wertungslauf vorzeitig abgebrochen wird, z.B. aus Sicherheitsgründen oder aufgrund geänderter Wetterbedingungen, wird ein Fahnensignal und ein Ampelsignal (falls vorhanden) auf dem Wasser gesetzt. Es ist auch möglich, Wertungsläufe zu unterbrechen und wieder aufzunehmen. Die Pause zwischen den Wertungsläufen beträgt 30 Minuten. Sie kann jedoch in Einzelfällen auf 15 Minuten verkürzt werden.

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Die Wertung eines Wertungslaufes kommt nur dann zustande, wenn mindestens 20 % der qualifizierten Teilnehmer, die am Renngeschehen teilgenommen haben, den ausgelegten Kurs 2 Mal mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mindestens 27 Knoten bei einem 500-Meter-Kurs bzw. 28 Knoten bei einem 250-Meter-Kurs durchfahren haben.

Das Windlimit beträgt 12 Knoten (=SWA). Ein Rennen kann nur gestartet werden, wenn der Wind vor dem Start mindestens 10 Minuten lang über 12 Knoten liegt. Fällt der Wind während eines Wertungslaufes unter 12 Knoten, kann der Kurs dennoch geöffnet bleiben.

Dies gilt ebenfalls für Winddrehungen, die ein Befahren des Kurses unter Speedbedingungen nicht mehr möglich machen. Weiterhin ist es möglich, dass ein Rennen bei gefährlichen Wind- oder Wetterbedingungen abgebrochen wird. Über den Beginn, die Unter- oder Abbrechung und ggf. die Fortsetzung eines Wertungslaufes entscheidet die Regattaleitung.

Mitteilungen an Fahrer

Mitteilungen an die Fahrer werden am offiziellen Notice Board, welches sich in unmittelbarer Nähe des Skippers Meeting Punktes befindet, bekannt gegeben.

Zeitplan der Rennen

Der Zeitplan der Rennen ist in der Regattaankündigung beschrieben und wird ggf. am offiziellen Notice Board und am Skippers Meeting bekannt gegeben.

Austragungsort

Die Rennen finden wie in der Ausschreibung (NoR) angekündigt statt.

Der Kurs

Der Kurs wird jeweils auf dem Notice Board skizziert.

Abschnitt A ca. 400 m Überholverbot Abschnitt B ca. 100 m nur ein Surfer erlaubt Kurs 250 m oder 500 m

Auslaufzone ca. 75 m nicht anhalten, nicht springen, nicht kreuzen Markierungen

Markierungen zeigen die Kursabschnitte an. Sie sind eine optische Hilfe für die Teilnehmer, werden jedoch nicht für die Zeiterfassung genutzt.

Beflaggung bzw. Signalfarben während der Rennen Flaggensignale:

Rot Startbereitschaft/Ende des Wertungslaufes

Rot oben darunter Grün Start in 10 Minuten

Grün Start

(12)

Ampelsignale:

Rot Start in 10 Minuten

Grün Start

Grün aus Ende

Rot blinkt Unterbrechung/Startabbruch/Rennabbruch

Die genannten Flaggensignale können durch international gebräuchliche Signale sowie Lichtsignale ergänzt oder ersetzt werden. Eine Änderung der Regeln für einzelne Wertungsläufe bleibt der Regattaleitung vorbehalten. Diese müssen jedoch beim Skippers´

Meeting bekannt gegeben werden.

Strafen

1. Falls ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin sich nicht an die Anweisungen des Rennkomi- tees hält, erhält er oder sie eine Verwarnung.

2. Falls der Teilnehmer / die Teilnehmerin eine zweite Verwarnung erhält, wird er oder sie vom laufenden Rennen ausgeschlossen.

3. Teilnehmer, die sich während eines Ausschlusses auf dem Wasser befinden, werden disqualifiziert, und ihre bisherigen Zeiten und Ergebnisse werden nicht anerkannt.

4. Entlastungen auf dem Wasser bei drohender Verwarnung etc. gem. Regel 44.1 und P2.1 sind nicht vorgesehen.

Sicherheitsanweisungen

Ein Teilnehmer, der die Wettfahrt aufgibt, muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren. Darüber hinaus wird vor Ort ein „Buddy-System“

implementiert.

(13)

12. Material

Die Surfboardbreite ist ausnahmslos auf maximal 86 cm, die Segelgröße auf maximal 10 qm beschränkt.

Es gibt keine Limitierung hinsichtlich der Anzahl an eingesetzten Boards, Segeln und Finnen.

Leitflächen (Finnen) an den Windsurfboards dürfen nur senkrechte Flächen in Bezug zur Boardunterseite aufweisen. Horizontale Leit- und Auftriebsflächen wie z.B. an Foils sind nicht zugelassen.

Die Segelnummer ist in den ISAF-Regeln geregelt, die im Wesentlichen folgende Punkte umfassen:

 schwarze Segelnummer auf weißem, nicht durchscheinendem Grund oder weiße Segelnummer auf schwarzem, nicht durchscheinendem Grund.

 beidseitiges Anbringen der Segelsticker auf dem Segel („back to back“)

 Segelnummer: Nationalität in Großbuchstaben (Deutschland = GER)

 Nummer in arabischen Zahlen

 Schriftart: Kommerziell erhältliche Schriftzeichen, die die gleiche oder bessere Lesbarkeit als Helvetica oder Arial ergeben, sind zulässig

 Bindestrich „-“ zwischen Nationalität und Segelnummer (GER-000)

 der weiße Hintergrund muss mindestens 30 mm über die Buchstaben und Zahlen hinausreichen

 Größen:

o Minimale Höhe: 230 mm

o Minimaler Abstand zwischen den Buchstaben und Zahlen: 45 mm o Dicke der Buchstaben und Zahlen (Empfehlung): 30 mm

Die Segelnummer darf nicht durch Werbeaufkleber verdeckt sein. Die Segelnummer muss auch bei schlechter Sicht klar erkennbar sein und muss von beiden Seiten des Segels angebracht sein, damit diese auch bei schlechter Sicht erkennbar ist. Abweichend von den ISAF-Regeln dürfen Segelnummern eine Schriftgröße von mindestens 190 mm haben (damit sie auch in Segel <7 qm passen) und von beiden Seiten des Segels angebracht sein. Folgende Setzungen sind von der Segelnummer sind akzeptiert: GER – 777, GER 777, G – 777 oder G 777. Die Regattaleitung behält sich vor, den Segelbereich über den Gabelbaum für Tour- und Eventsponsoren freizuhalten. Eine Segelnummer darf während eines Rennens nicht zwei Mal auf dem Wasser sein, es sei denn, dass dies bei der Regattaleitung angemeldet ist. Fahrer oder Gastfahrer, die keine Segelnummer haben, bekommen vom VDS eine vorläufige Segelnummer.

Wird eine Gewichtsweste getragen, so darf diese im Wasser allein schwimmend nicht versinken. Gewichtswesten können stichprobenartig vor oder während der Regatta

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kontrolliert werden. Das Tragen einer Schwimmweste ist nach den Regeln des DSV Vorschrift. Wer darauf verzichtet, tut dies auf eigene Gefahr. Minderjährige benötigen dafür das Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

13. Protest/Protestkomitee

Der Umgang mit Protesten ist in den Bestimmungen des Deutschen Seglerverbands (DSV) geregelt und an dieser Stelle zusammenfassend wiedergegeben.

Ein Protest eines Wettkampfteilnehmers ist in schriftlicher Form beim Protestkomitee einzureichen. Proteste gegen Kurslegung und äußere Bedingungen sind nicht zulässig.

Das Protestkomitee besteht aus drei Personen, von denen nach Möglichkeit der Vorsitzende ein ernannter Schiedsrichter des DSV ist. Die Zusammensetzung des Protestkomitees wird mit Beginn der Regatta auf der Tafel für Bekanntmachungen bekannt gegeben.

Der Protest hat bis spätestens eine Stunde nach der letzten Wettfahrt des Tages bei der Wettfahrtkomitee oder beim Protestkomitee schriftlich eingereicht zu werden. Hierzu ist das offizielle Protestformular des DSV zu verwenden. Vorab muss eine mündliche Ankündigung des Protestes bei der Wettfahrtkomitee unmittelbar nach der Wettfahrt erfolgen.

Eingereichte Proteste werden mit Angabe zum Verhandlungszeitraum und -ort auf der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt. Die Protestteilnehmer haben sich rechtzeitig vor Beginn der Protestverhandlung vor dem Protestraum bereitzuhalten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Deutschen Seglerverbandes (DSV).

14. Sonderregelungen für Gastfahrer

a. Ein Gastfahrer ist ein Teilnehmer, der bislang noch nicht regelmäßig an (Qualifikations-)Regatten des VDS e.V. teilgenommen hat. Fahrer können maximal 2 Jahre als Gastfahrer mitfahren.

b. Gastfahrer sind von der Nachmeldegebühr, allen Materialbeschränkungen und der Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einem Verein befreit.

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