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Tenniscamp Türkei 2022 unter dem Motto STC in Motion

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Academic year: 2022

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Tenniscamp Türkei 2022 unter dem Motto „STC in Motion“

Wo: Türkei, Sorgun, Hotel: Ali Bey Resort Sorgun Wann: 18.04-22.04.2022 (Montag-Freitag) Wer: Erwachsene und Kinder – alle Spielstärken Preis: 280,00 € pro Person

Leistungsumfang:

- 1,5 Std. Training in der Gruppe mit Trainer

- 3 Tennisplätze stehen ab 15Uhr zur freien Verfügung - Bälle und Equipment werden gestellt

- Organisierte Trainingsmatches am Nachmittag (nach Wunsch) - Sachpreise

- Head-Tennisschläger testen - Welcome Bag

Ablauf:

Das Training findet zwischen 9:00 und 15:00 Uhr statt und dauert 1,5 Std.

Die Startzeit variiert täglich, Beispiel: Solltet Ihr am Montag von 9:00 bis 10:30 Uhr Training haben, startet Ihr am Dienstag von 10:30 – 12:00 Uhr, am Mittwoch von 12:00 – 13:30 Uhr, usw.

Ihr werdet Eure Trainingspläne mit Infos zu Spieltagen, Spieluhrzeiten und Trainern am Anreisetag Sonntag, den 17.04.2022 bei unserer Begrüßung in der Lobby erhalten.

Ihr werdet mit unterschiedlichen Partnern eingeteilt und bestreitet ca. 3-4 Spiele in der Woche. Dies ist natürlich optional. Ihr müsst selbstverständlich nicht an den Trainingsmatches teilnehmen.

Am Freitag nach dem Abendessen, um ca. 21:00 Uhr rundet die Siegerehrung mit Preisübergabe das Camp ab.

Genauere Infos mit Uhrzeiten und einem kurzen Ablaufplan folgen vor Reiseantritt.

Wir freuen uns auf euch Beste Grüße

Michi & Tomi

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Hotel / Verpflegung Ali Bey Resort Sorgun ***** / All Inclusive im Resort & am Tenniscenter Personenzahl Ca. 30 Paket „M“ ab 13 Vollzahler (siehe Anhang)

Termin 17.04. – 24.04.2022

Strecke München – Antalya - München

Preise in Euro pro ERWACHSENEM bei 7 Nächten im Deluxe Doppelzimmer, All Inclusive Deluxe Doppelzimmer

+ variabler Flugzuschlag

- Premiumabschlag (gültig bis 31.01.2022)

- Gruppenrabatt lt. Tennispaket „M“ (ab 13 Vollzahler) Angebotspreis im Deluxe Doppelzimmer*

1.019,- EUR 90,- EUR 133,- EUR 25,- EUR 951,- EUR Optional können Sie gegen Aufpreis folgende Zimmerkategorien buchen

+ Aufpreis Deluxe Suite

+ Aufpreis Deluxe Doppelzimmer zur Alleinbenutzung

147,- EUR 168,- EUR

Preise in Euro für ein KIND (2-12 Jahre) bei 7 Nächten im Deluxe DZ, All Inclusive Deluxe Doppelzimmer mit 2 Erwachsenen und einem Kind im Zustellbett

+ variabler Flugzuschlag

Angebotspreis im Deluxe Doppelzimmer*

439,- EUR 90,- EUR 529,- EUR Preise in Euro pro KIND (2-12 Jahre) bei 7 Nächten in der Familien Duplex Suite , All Inclusive Familien Duplex Suite mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern

+ variabler Flugzuschlag

Angebotspreis in der Familien Duplex Suite*

569,- EUR 90,- EUR 659,- EUR Preise für die Belegungen 1 Erw. und 1 Kind im Deluxe DZ, 3 Erw. und 1 Kind in der Familien Duplex Suite oder Familien Suite bzw. 2 Erw. und 2 Kinder in der Familien Suite auf Anfrage

Preise pro KADERJUGENDLICHEM (bis 17 Jahre) bei 7 Nächten im Deluxe DZ oder Duplex FZ, All Inclusive

Kadersonderpreis + variabler Flugzuschlag

Angebotspreis im Doppel- oder Familienzimmer**

509,- EUR 90,- EUR 599,- EUR

: Entspannen Sie mit den exklusiven Patricio Wellnesspaketen im Samara SPA!

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Im Patricio Gruppen Pauschalreiseangebot sind folgende Leistungen inbegriffen:

✓ Flüge mit Sun Express

✓ Flughafentransfers

✓ 7 Nächte im Deluxe Doppelzimmer (weitere Zimmerkategorien gegen Aufpreis buchbar)

✓ All inclusive Verpflegung im Resort und am Tenniscenter

✓ Touristische Reiseleitung

✓ 1 Begrüßungsgeschenk pro Zimmer

✓ Players-Night

✓ 100%ige Tennisplatzgarantie

✓ Tennis-Point Gutscheine für den Sports-Shop in der Hotelanlage

„Patricio Tennispakete – M“ lt. Anhang

Folgende Flugverbindungen können wir Ihnen aktuell anbieten:

17.04.22 München Antalya XQ 131 13:10 – 17:15 Uhr

24.04.22 Antalya München XQ 130 15:40 – 18:00 Uhr

(momentane Airline (Sun Express) und Flugzeit / Änderungen unter Vorbehalt/ Preis und Vakanz laut aktuellem Flugkontingent / Zwischenverkauf unter Vorbehalt)

Bitte beachten Sie: Wegen der aktuellen Situation sind die Flugzeiten unter Vorbehalt und können sich ändern.

Bei Änderungen werden Sie unverzüglich von uns informiert.

Fitness First Studio Ali Bey Resort Sorgun

Im Urlaub das ganz persönliche Fitnessziel erreichen? Fitness First und Patricio Travel machen es auf ca. 380 qm Innen- und 500 qm Außenfläche möglich.

Inkl. 10% Rabatt lt. Gruppenpaket Wochenmitgliedschaft

→ Nutzung des Fitness First Clubs für 1 Woche (7 Tage)

29,-- EUR 26,10 EUR

Studionutzung für Fitness First Mitglieder kostenlos

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Tennisurlaub? Aber sicher! Wir haben den passenden Reiseschutz für Sie:

Reisepreis in EUR

Rundum-Sorglos- Jahresschutz/Welt

Für alle Reisen im Jahr

Reiserücktritts- Jahresschutz/Welt

Für alle Reisen im Jahr

Rundum-Sorglos- Schutz/Europa

Für eine Reise bis 45 Tage

Reiserücktritts- Versicherung/Europa

Für eine Reise bis 45 Tage

Bis 1000,- EUR (Einzelperson)

44,- EUR

(JPA151)

33,- EUR

(

JTA151

)

60,- EUR

(PBM107)

41,- EUR (RBM107) Bis 1200,- EUR

(Einzelperson)

- - 72,- EUR

(PBM108)

50,-- EUR (

RBM108)

Bis 1400,- EUR (Einzelperson)

- - 84,- EUR

(PBM109)

59,- EUR

(RBM109)

Bis 1600,- EUR (Einzelperson)

- - 97,- EUR

(PBM110)

66,- EUR

(RBM110)

Bis 1800,- EUR (Einzelperson)

- - 109,- EUR

(PBM111)

73,- EUR

(RBM111)

Bis 2000,- EUR (Einzelperson)

69,- EUR

(JPA152)

54,- EUR

(

JTA152

)

119,- EUR

(PBM112)

78,- EUR

(RBM112)

Bis 2000,- EUR (Familie/Paar)

74,- EUR

(JPC151)

59,- EUR

(JTC 151)

119,- EUR

(PBM112)

78,- EUR

(RBM112)

Bis 4000,- EUR (Familie/Paar)

129,- EUR

(JPC 152)

99,- EUR

(JTC152)

204,- EUR

(PBM119)

153,- EUR

(RBM119)

Ergänzungs- Versicherung COVID19

17,- EUR

(JCOS19)

13,- EUR

(COS19M)

Alle Tarife mit Selbstbeteiligung und gültig bis 64 Jahre, weitere Tarife werden auf Anfrage mitgeteilt Rundum-Sorglos-Schutz: Stornokosten,- Reiseabbruch,- Reisekranken,- und Reisegepäckversicherung Reiserücktritts-Schutz: Stornokosten,- und Reiseabbruchversicherung

Ergänzungs-Versicherung COVID19: nur in Kombination mit Rundum-Sorglos-Schutz oder Reiserücktrittsversicherung buchbar (nähere Infos dazu finden Sie hier)

Leistungsträger für Ihren Reiseschutz ist die ERGO Reiseversicherung AG, mit Sitz in München. Stand: Februar 2020 .

Die vorvertraglichen Informationen können im Folgenden vor Vertragsabschluss zur Kenntnis genommen werden:

Produktinformationsblatt

Versicherungsbedingungen

Wir empfehlen: den Jahresschutz, gültig für alle Reisen in einem Jahr ab 50km Entfernung zum Wohnort oder ab mindestens einer Übernachtung

Weitere Bausteine für einen traumhaften Urlaub wie ermäßigte Fitness- und Wellnesspakete, Sitzplatzreservierungen und Sportgepäckanmeldungen können selbstverständlich gerne bei uns angefragt und gebucht werden.

Durch die Annahme dieses Angebots akzeptieren Sie unsere Allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen.

Diese finden Sie hier: https://www.patriciotravel.com/de/agb.html

* Patricio Gruppen-Pauschalreisepreis für 7 Nächte inkl. Premiumabschlag (gültig bis 31.01.2022) und

Gruppenrabatte. Änderungen vorbehalten, tagesaktuelles Angebot, limitiertes Flug- und Zimmerkontingent.

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ANMELDE-COUPON - STC Tennisschule

Teilnehmerdaten:

Termin: 17.04. - 24.04.2022

Hotel/Verpflegung: Ali Bey Resort Sorgun***** / All Inclusive im Resort und Tenniscenter Flug: 17.04.22 München Antalya XQ131 13:10 - 17:15 Uhr 24.04.22 Antalya München XQ130 15:40 - 18:00 Uhr

(momentane Airline (Sun Express) und Flugzeit / Änderungen unter Vorbehalt/ Preis und Vakanz laut aktuellem Flugkontingent / Zwischenverkauf unter Vorbehalt)

Zimmertyp: Deluxe Einzelzimmer p.P. 1119,- EUR (bitte ankreuzen) Deluxe Doppelzimmer p.P. 951,- EUR

Deluxe Suite p.P. 1.098,- EUR

Familiensuite Duplex p.P. 951,- EUR (ab 3 Erw oder 2 Erw. und 2 Kinder) Familiensuite p.P. 993,- EUR (ab 3 Erw oder 2 Erw. und 2 Kinder) Reiseversicherung:

Hiermit melde ich mich für die STC Tennisreise 2022 an:

Datum, Ort Unterschrift

Vorname, Name Geburtsdatum

Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort

Telefon (privat und mobil) Wir benachrichtigen dich gerne per E-Mail über eigene ähnliche Dienstleistungen, die zu dei-

ner Buchung passen. Wenn du dies nicht wünschst, kannst du einen Haken in der Checkbox

„Ich möchte keine Produktempfehlung erhalten“ setzen oder jederzeit den „Abmelden“-Link in den zukünftigen E-Mails klicken.

Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung:

www.patriciotravel.de/datenschutz.

Ich möchte keine Produktempfehlung erhalten.

E-Mail

BITTE EINSENDEN AN:

STC TENNISSCHULE

MICHAEL HARTH , TEL.: 0174/246 7211, STC.TENNISSCHULE@GMAIL.COM

Tennispaket ja/nein

Vorname, Name Geburtsdatum Tennispaket ja/nein

Vorname, Name Geburtsdatum Tennispaket ja/nein

Vorname, Name Geburtsdatum Tennispaket ja/nein

Bitte vermerken, Preise siehe Rückseite

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ANMELDE-COUPON - STC Tennisschule

Tennisurlaub? Aber sicher! Wir haben den passenden Reiseschutz für Sie:

BITTE EINSENDEN AN:

STC TENNISSCHULE

MICHAEL HARTH , TEL.: 0174/246 7211, STC.TENNISSCHULE@GMAIL.COM

Nähere Informationen:

>>> Produktinformationsblatt

>>> Versicherungsbedingungen

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Reise und Zahlungsbedingungen

Diese Reise- und Zahlungsbedingungen, die Ihnen vor Ihrer Pauschalreisebuchung übermittelt werden, sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.

1. Geltungsbereich:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen uns, der Patricio Travel GmbH, als Veranstalter von Pauschalreisen (im Folgenden in der Ich-Form, z.B. „wir“, „uns“, „unsererseits“) und Ihnen als derjenigen Person, welche uns den Abschluss eines Reisevertrages anbietet (im Folgenden in der persönlichen Anrede, z.B. „Sie“, Ihnen“), sowie den Reisenden. Sofern Sie und die Reisenden nicht personenidentisch sind, haften Sie und die Reisenden für die nach dem Reisevertrag geschuldete Gegenleistung gesamtschuldnerisch. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Anderslautende Bestimmungen im individuell geschlossenen Reisevertrag gehen diesen AGB vor. Mit Ihrer Reiseanmeldung (vgl. Ziffer 2) erklären Sie diese AGB zu kennen und zu akzeptieren.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibungen und Prospekte bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch uns in Obernzell zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung bzw. Übermittlung der Reisebestätigung. Reisebüros und Agenturen treten nur als Vermittler auf.

2.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann, sofern wir Sie bei Übersendung auf die Änderung hinweisen.

2.3. Bitte benachrichtigen Sie uns umgehend, wenn Sie als Reiseanmelder Ihre Reisedokumente nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt von uns erhalten haben. In diesem Falle werden wir, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die Reisedokumente sofort per E-Mail zusenden. Wenn Sie uns nicht benachrichtigen und die Reise aufgrund fehlender Reisedokumente nicht antreten, müssen wir das als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln.

2.4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass sämtliche Kommunikation zwischen Ihnen und uns als Veranstalter in elektronischer Form per Email erfolgt. Weder für die Zustellung von Angeboten, vorvertraglichen Informationen, Reisepreissicherungsschein, Reiseunterlagen wie Reisebestätigungen und Voucher, noch für Zahlungserinnerungen und Mahnungen bedarf es einer postalischen Zustellung.

2.5. Vertragspartner ist diejenige natürliche Person, die dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages anbietet, es sei denn, diese Person handelt namens und im Auftrag einer juristischen Person (Verein oder Unternehmen) und ist dazu per Amt legitimiert oder entsprechend bevollmächtigt. Der Vertragspartner hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen.

2.6. Ein Anspruch von Ihnen auf die Möglichkeit von Nachbuchungen (Hinzufügen zusätzlicher Teilnehmer zu einem bereits bestehenden Reisevertrag) besteht nicht.

Wir werden jedoch versuchen, soweit möglich, Nachbuchungen zu gewährleisten. Der Reisepreis von nachgebuchten Personen kann sich von dem der Original-Buchung unterscheiden.

3. Bezahlung

3.1. Innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung überweisen Sie uns bitte die auf der Reisebestätigung/Rechnung ausgewiesene Anzahlung. Diese beträgt in der Regel 20 % des Reisepreises. Bei allen Pauschalreisen, mit zu gebuchtem Patricio Sportpaket (Tennis, Fitness, Golf) beträgt die Anzahlung 25 % des Reisepreises. Die Kosten für die Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung der Sicherungsschein übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung/ Rechnung übersandt. Die Gebühren im Falle eines Rücktritts, sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden jeweils sofort fällig.

3.2. Als Standard-Zahlungsart ist die Überweisung hinterlegt. Bitte geben Sie stets Ihre Buchungsnummer und Ihren Namen an, sodass die Zahlung zugeordnet werden kann.

3.3. Bei Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren benötigen wir ein sog. „Mandat“, welches die Belastung Ihres Girokontos mit dem zu zahlenden Preis (An- und Restzahlung) im Wege der Lastschrift erlaubt. Das Mandat ist Teil der Bestätigung.

3.4. Sollten Sie Ihre Reise mit Kreditkarte (Master Card oder Visa) zahlen wollen, teilen Sie uns dies bitte bei Buchung mit. Sie erhalten die weiteren Informationen zur Zahlung mit der Reisebestätigung/ Rechnung.

3.5. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittspauschalen, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen müssen, sind wir berechtigt eine Mahnkostenpauschale von € 2,50 zu erheben, wobei Ihnen der Nachweis, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt.

Sollte der Reisepreis für Buchungen im Kurzfristbereich (ab 42 Tage vor Reisebeginn) bei Reiseantritt nicht vollständig bezahlt sein und die Restzahlung erfolgt im Hotel vor Ort, erheben wir hierfür zusätzlich eine Auslandszahlungs- und Servicegebühr in Höhe von € 50,-.

3.6. Bucht der Reisende vor Ort von einem Leistungserbringer zusätzliche Reiseleistungen, die nicht im Reisevertrag von uns als Veranstalter bestätigt sind, haften wir nicht für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Leistungen. Die Bezahlung derartiger Leistungen erfolgt direkt an den Leistungserbringer. Dies gilt unabhängig davon, ob von diesem Leistungserbringer andere Leistungen von uns bestätigt sind oder nicht.

3.7. Überzahlung wird nach Zahlungseingang zurückerstattet.

4. Leistungen, Preise

4.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unseren Ausschreibungen, so, wie sie Vertragsgrundlage geworden sind und so, wie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/ Rechnung, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.

4.2. Ihre Reise beginnt und endet - je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer - zu den ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

4.3. Flugscheine gelten nur für die darin angegebenen Reisetage. Wenn Sie eine Änderung wünschen, sind wir bemüht gegen Rechnung eine Ersatzbeförderung zur Verfügung zu stellen.

4.4. Wenn Sie einzelne von Ihnen bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen, können wir Ihnen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger eine Gutschrift erteilt, nicht jedoch, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

4.5. Wenn Sie Ihre Reise verlängern wollen, wenden Sie sich rechtzeitig an unsere Reiseleitung vor Ort. Eine solche Verlängerung ist nur möglich, wenn Ihr Zimmer nicht belegt ist. Der Rückflug erfolgt dann im Rahmen der noch freien Platzkapazität. Falls durch die Verlängerung eine Änderung des ursprünglich gebuchten Flughafens notwendig wird, besteht kein Anspruch auf Ersatzbeförderung. Für die kurzfristige Umbuchung des Rückfluges können zusätzliche Stornogebühren anfallen. Wenn nicht anderweitig beeinträchtigt, berechnet sich der Preis nach dem Saisonpreis der Verlängerungswoche in unserer Preisliste.

4.6. Bei von Reisenden im Zielgebiet gewünschten Flug- und/ oder Hotelumbuchungen behalten wir uns, zusätzlich zu den gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten, die Erhebung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Person vor.

4.7. Mit der Annahme Ihrer Sonderwünsche in unserer Buchungsstelle bestätigen Sie, dass diese nur als unverbindlich bezeichnet werden können. Wir bemühen uns, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 4.1) ausgeschrieben sind, z.B. Zimmer in bestimmter Lage oder benachbarte Zimmer, nach Möglichkeit zu entsprechen.

4.8. Kinderermäßigung: Kinder unter 2 Jahren können ohne Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz im Flugzeug, zu einem Preis gemäß Angebot befördert werden, sofern je Kind eine erwachsene Begleitperson mitreist. Maßgebend für alle Ermäßigungen ist das Alter bei Reiseantritt. Ausnahmen sind Kinder, die während der Reise das 2.

Lebensjahr vollenden. Für diese gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab 2 Jahren. Weitere Einzelheiten zu Ermäßigungen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Preislisten.

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5. Leistungs- und Preisänderungen

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und wir Sie vor Reisebeginn in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich über die Änderung unterrichten. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bei unserer Reiseleitung über die genauen Flugdaten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten.

5.2. Sollten Sportverbände wie die Internationale Tennis Föderation (ITF), der Deutsche Tennis Bund (DTB) oder ähnliche Änderungen an den Sportveranstaltungen/- turnieren vornehmen, auf welche Patricio Travel keinen Einfluss hat, sind diese gestattet, soweit Patricio Travel alle eigenen Leistungen wie ausgeschrieben erbringt.

5.3. Wir können von Ihnen nach Abschluss des Reisevertrages die Zustimmung zu einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Ihren kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag binnen angemessener Frist verlangen, wenn aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand heraus die Durchführung der Pauschalreise nur unter Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder Abweichung von besonderen Vorgaben Ihrerseits, die Inhalt des Vertrages geworden sind, möglich ist und unser Angebot auf Änderung nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt und wir Sie unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich und in hervorgehobener weise über die Änderung und deren Gründe unterrichten. Sofern Sie binnen der von uns bestimmten Frist keine Erklärung abgeben, gilt Ihre Zustimmung zu der von uns angebotenen Änderung als erteilt. Wir behalten uns vor, Ihnen zusätzlich neben einer erheblichen Änderung der wesentlichen Eigenschaften einer Reiseleistung wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Soweit diese mit geringeren Kosten verbunden sein sollte, werden wir Ihnen den Unterschiedsbetrag erstatten. Sollte die Ersatzreise nicht von wenigstens gleichwertiger Beschaffenheit sein, werden wir den Reisepreis in dem Verhältnis herabsetzen, in welchem der Wert der Ersatzreise zu dem Wert der ursprünglich gebuchten steht. Die gleiche Rechtsfolge gilt im Fall der Änderung. Soweit Sie von dem Reisevertrag zurücktreten werden wir Ihnen den gezahlten Reisepreis unverzüglich, längstens jedoch binnen 14 Tagen zurückerstatten. Etwaige darüber hinaus gehende Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz bleiben unberührt.

5.4. Wenn ein Flug auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernimmt das Beförderungsunternehmen die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort.

5.5. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen.

- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

- Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin nicht mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.

5.6. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen.

6. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Reiseauftragsnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei PATRICIO TRAVEL GMBH.

6.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten die Reise (z.B. wegen verpasster Anschlüsse) nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

6.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis (einschließlich etwaiger Sonderleistungen z.B. Events oder Patricio Sportpakete, ausgeschlossen Versicherung):

Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%

ab 29. Bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%

ab 14. Bis 7. Tag vor Reiseantritt 65%

ab 6. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80%

ab 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 90%

Sofern bei Angeboten u. Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor.

Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als in den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen im Katalog ausgewiesen.

6.4. Stornierung von Sportpaketen

Bei Stornierung von vorausgebuchten Tenniskursen der PCT Tennisacademy, Tennisplatzvorausbuchungen, Training der LK Tennis-Camps, Fitness Eventpaketen und Fitness First Mitgliedschaften fallen folgende Stornokosten an:

- Vor Anreise gilt die vorstehende Stornostaffel lt. Ziffer 6.3.

- Vor Ort, vor der ersten Einheit, sowie nach Kurs-/Eventbeginn: keine Rückerstattung

6.5. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret zu beziffern und zu begründen. Unser Anspruch auf Entschädigung entfällt, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Von dem Vorliegen von unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen ist auszugehen, wenn diese nicht der Kontrolle derjenigen Partei unterliegen, die sich auf diese beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

6.6. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der zu benutzenden Sportstätten (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

6.7. Wir bitten Sie, Änderungswünsche erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Reiseauftragsnummer mitzuteilen. Werden nach Buchung der Reise Änderungen z. B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Abflughäfen vorgenommen, erheben wir bis 30 Tage vor Reiseantritt eine Gebühr von € 35,- je Person. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Bei Änderung der Unterkunft bzw. des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen (Preisliste). Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, Sportpaket, …), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung (gemäß Ziffer 6.3) berechnet. Änderungen der Zimmerkategorie, -belegung oder Verpflegung sind anhand der der Buchung bisher zugrundeliegenden Preise und Bedingungen möglich. Wird bei Änderungen innerhalb der Unterkunft der Reisepreis erhöht, reduziert sich die oben genannte Gebühr auf

€ 15,- je Person oder fällt weg.

Eine Umbuchung einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich. Änderungen nach der oben genannten Frist können nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Stornierungsbedingungen bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Dies gilt auch für Flugbuchungen über Fremdkontingente.

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6.8. Sie können mittels Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, die uns bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht, danach nur, wenn die Erklärung binnen angemessener Frist vor Reisbeginn erfolgt, verlangen, dass ein Dritter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Für die entstehenden Bearbeitungskosten ist der Reiseveranstalter berechtigt pauschal € 20,- zzgl. tatsächlich entstehender Mehrkosten z. B. gegenüber Leistungsträgern zu verlangen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reisegastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6.9. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle des zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1. Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung wir bereit und in der Lage waren, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten.

7.2. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.

8. Reiseversicherungen

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir den Abschluss eines umfassen- den Reiseversicherungsschutzes, insbesondere einer Reisekrankenversicherung, die auch die Kosten der Rückbeförderung bei Unfall oder Krankheit deckt, sowie einer Reiserücktrittskosten- mit Reiseabbruchversicherung. Diese sind im Reisepreis nicht enthalten.

Bitte beachten Sie hierzu in unseren Ausschreibungen die Reiseschutzangebote unseres Partners der ERGO Reiseversicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München.

Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung von Patricio Travel kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

9. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

9.1. Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Wir behalten jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden, einschließlich eventueller Erstattungen durch Leistungsträger.

9.2. Wir können bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie selbstverständlich, sofern zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich wird, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Kommt eine alternativ angebotene Reise für Sie nicht in Frage, erhalten Sie den gezahlten Reisepreis dann umgehend zurück.

9.3. Im Fall des Rücktritts unsererseits nach Ziffer 9.2. ist der Reisende berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung unsererseits uns gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

10. Gewährleistung/ Mitwirkungspflicht des Reisenden

10.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Sie sind verpflichtet, uns Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

10.2. Wollen Sie den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in §651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach §651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10.3. Wir weisen Sie darauf hin, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen von Ihnen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. Zusätzlich sind der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck uns unverzüglich anzuzeigen. Dies entbindet Sie nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß vorstehenden Hinweisen innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

10.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt Ansprüche anzuerkennen.

11. Haftung

11.1. Nach dem Warschauer Abkommen haftet der Luftfrachtführer (auch für Verlust oder Beschädigung von Gepäck) beschränkt und nur bei Verschulden. Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Unsere Rechte und Pflichten nach dem Reisevertragsgesetz und nach diesen Bedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

11.2. Die Beteiligung an Sport- und Urlaubsaktivitäten müssen Sie selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen.

Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderer Urlaubsaktivitäten auftreten, haften wir nur, wenn uns ein grob fahrlässiges Verschulden trifft.

11.3. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder 2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

11.4. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

11.5. Sie müssen sich auf etwaige Schadenersatzansprüche oder Minderungsansprüche uns gegenüber dasjenige anrechnen lassen, was Sie aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder Minderungserstattung erhalten haben nach Maßgabe

• internationaler Übereinkünfte oder

• auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften oder

• nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechtebei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung) 11.6. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen befugt.

11.7. Sollten Sie wider Erwartung Grund zur Beanstandung haben, ist diese an Ort und Stelle unverzüglich unserer Reiseleitung bzw. dem Ansprechpartner mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Versäumt der Reisende schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.

Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

12.1. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittkosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

Zielgebiet Antalya, Türkei: Die Einreise ist für deutsche Staatsbürger mit folgenden Dokumenten möglich: (vorläufiger) Reisepass, (gültiger vorläufiger) Personalausweis, Kinderreisepass. Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz.

(10)

Zielgebiet Mallorca, Spanien: Die Einreise ist für deutsche Staatsbürger mit folgenden Dokumenten möglich: (vorläufiger) Reisepass, (gültiger vorläufiger) Personalausweis, Kinderreisepass.

Zielgebiet Kroatien: Die Einreise ist für deutsche Staatsbürger mit folgenden Dokumenten möglich: gültiger (vorläufiger) Reisepass, gültiger (vorläufiger) Personalausweis, gültiger Kinderreisepass.

Ein Visum ist bei den drei Zielgebieten bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen nicht nötig. Für detaillierte, sowie aktuelle Informationen bitten wir Sie, sich selbstständig beim Auswärtigen Amt zu informieren.

Für alle anderen Nationalitäten bitten wir Sie, sich selbstständig über die Bestimmungen bei dem jeweiligen Informationsträger zu informieren.

13. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

13.1. Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung nach der EU-VO Nr.261/2004 sind nicht an den Veranstalter, sondern an den jeweiligen ausführenden Luftfrachtführer (die Fluggesellschaft) zu richten.

13.2. Der Reiseteilnehmer wird gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, wird zunächst das Luftfahrtunternehmen benannt, welches wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird der Reiseteilnehmer unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen wird der Reiseteilnehmer so rasch wie möglich informiert. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseite http://air-ban.europa.eu in der jeweiligen Fassung abrufbar.

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.

Alle Ihre personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutzrecht bearbeitet. Weiter Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung: https://www.patriciotravel.com/de/datenschutz.html

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

15.2. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

15.3. Gerichtsstand ist – sofern Sie und /oder die Reisenden Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben – der Sitz von uns, Passau.

15.4. Für den Reisevertrag und alle aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Ihnen und/oder den Reisenden und uns geschlossenen Vereinbarungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern die Anwendung des Rechts eines anderen Staates, insbesondere des Herkunftsstaates von Ihnen und/oder den Reisenden oder eines anderen Staates nicht zwingend vorgeschrieben ist.

15.5. Erkennbare Druck- und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages.

Reiseveranstalter: Patricio Travel GmbH, Am Hafen 8, D-94130 Obernzell Tel.: +49 8591 9399111, Mail: info@patriciotravel.com

Handelsregister: Passau HRB 3694 Stand November 2020

(11)

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das/die Unternehmen Patricio Travel trägt/tragen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt/verfügen Patricio Travel über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner/ihrer Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

- Die Reisenden können die Pauschalreise, innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten, auf eine andere Person übertragen.

- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht - Kündigung), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder, in einigen Mitgliedstaaten, des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Das/die Unternehmen Patricio Travel hat eine Insolvenzabsicherung mit HanseMerkur Reiseversicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können das/die Unternehmen Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453, Hamburg, DE, Tel.: +49-40-244288-0, E-Mail:

service@tourvers.de kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz des/der Patricio Travel verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:

www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Referenzen

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