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Hinweise zum Vorpraktikum für den Bachelor-Studiengang „Landschaftsarchitektur“

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Academic year: 2022

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Hochschule Geisenheim - Studiengang Landschaftsarchitektur von-Lade-Straße 1, 65366 Geisenheim

Stand: 08.05.2018

Hinweise zum Vorpraktikum für den Bachelor-Studiengang „Landschaftsarchitektur“

Wenn Sie bei uns studieren möchten, benötigen Sie bis Vorlesungsbeginn ein Vorpraktikum von 12 Wochen. Sie müssen einen Nachweis über das Praktikum zusammen mit dem Immatrikulationsantrag einreichen. Hierfür

verwenden Sie Formblatt A (wenn das Praktikum noch nicht abgeschlossen ist) oder Formblatt B (wenn das Praktikum abgeschlossen ist).

Informationen zur Immatrikulation (benötigte Unterlagen, Fristen, etc.) erhalten Sie durch das Studierendenbüro (https://www.hs-geisenheim.de/hochschule/organisation/administrative-einheiten/studierendenbuero/).

Antragstellende Personen, die im gleichen Jahr der Erlangung der Studienberechtigung (z.B. Abitur) an der Hochschule Geisenheim das Studium der Landschaftsarchitektur beginnen wollen, müssen bis Vorlesungsbeginn mind. 6 Wochen Vorpraktikum nachweisen. Die weiteren 6 Wochen können bis Vorlesungsbeginn des dritten Semesters nachgewiesen werden.

Die Dauer des Praktikums in einem Betrieb muss mind. 4 - 6 Wochen betragen, ein Wechsel ist danach möglich.

Über den Inhalt und den Verlauf des Vorpraktikums ist ein Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft muss den Anforderungen des Berufsstandes entsprechen.1

Der detaillierte Nachweis über den Inhalt und den Verlauf des Vorpraktikums erfolgt mit Formblatt „Bescheinigung über den Inhalt und den Verlauf des Vorpraktikums im Garten- und Landschaftsbau, zur Vorlage für die Immatrikulation“

(s. Anlage, Formblatt B) in Verbindung mit dem Berichtsheft. Er ist mit Abschluss des Vorpraktikums zu Vorlesungsbeginn des ersten, in Ausnahmefällen (s.o.) zu Vorlesungsbeginn des dritten Fachsemesters zu erbringen.

Die Formblätter sind mit einem Anschreiben des Betriebes (Geschäftsbrief) vorzulegen.

Grundsätzlich erkennen wir nur Baustellen - Praktika in einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb (GaLaBau), der ausführenden Landschaftspflege oder vergleichbaren öffentlichen Einrichtung oder vergleichbaren Institution an.

Praktika in Planungsbüros werden nicht anerkannt.

Eine abgeschlossene Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) ersetzt das Vorpraktikum. Es ist der Nachweis des Berufsabschlusses zur Bewerbung und zur Immatrikulation erforderlich.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung einer anderen gärtnerischen Fachrichtung oder der Fachrichtung „Baumschulen“

erkennen wir mit 6 Wochen als Vorpraktikum an. Die weiteren 6 Wochen müssen in einem Garten- und

Landschaftsbaubetrieb (GaLaBau) nachgewiesen werden. Es ist der Praktikumsnachweis und der Nachweis des Berufsabschlusses zur Bewerbung und zur Immatrikulation erforderlich.

Ausnahmeregelungen (nur nach vorheriger Rücksprache mit dem/der Praktikumsbeauftragten):

Abgeschlossene Berufsausbildungen in artverwandten Berufen (z.B. Land- und Forstwirte, Bauzeichner, Hochbau, Tiefbau) können mit 6 Wochen anerkannt werden, wenn im gesamten Praktikumsverlauf die Praktikumsinhalte (s.

Formblatt B) nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis des Berufsabschlusses zur Bewerbung und zur Immatrikulation erforderlich.

Hinweis:

Die Anerkennung von Ausnahmeregelungen kann im Einzelfall verweigert werden. Das kann zur Ablehnung der Bewerbung bzw. der Immatrikulation führen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen das Vorpraktikum von 12 Wochen in einem Garten- und Landschaftsbaubetrieb (GaLaBau) zu absolvieren.

Die Nachweise müssen in der für Bewerbungen üblichen Form erfolgen (sorgfältig, vollständig, eindeutig, nachvollziehbar, mit den erforderlichen Unterschriften)!

1(s. z.B. Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen, Fachgebiet 21 – Zuständige Stelle für die Berufsbildung, Hinweise zur Führung des Berichtsheftes im Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin (gültig ab 01. Juni 2011) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau)

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Hochschule Geisenheim - Studiengang Landschaftsarchitektur von-Lade-Straße 1, 65366 Geisenheim

Stand: 08.05.2018

Formblatt A

Vereinbarung für ein Vorpraktikum für den Bachelor-Studiengang

„Landschaftsarchitektur“, zur Vorlage für die Bewerbung um einen Studienplatz ( Prüfungsordnung, Anlage 1, Punkte 1-3 und 5)

Wir bestätigen hiermit, dass Herr / Frau ...

in der Zeit vom ... bis ...

in unserem Betrieb ein Praktikum mit den folgenden Inhalten absolvieren wird:

• Betriebs- und Büroorganisation

Kenntnisse über die Betriebsorganisation (Verwaltung, Baustellenorganisation), Projektentwicklung (Akquisition und Durchführung)

• Pflanzenkenntnisse und Pflanzenverwendung

Kenntnisse wichtiger einheimischer Pflanzen, marktgängiger Gehölze und Stauden und ihrer Verwendung, Qualitätsnormen, Pflanzungen von Gehölzen und Stauden, Grünflächenherstellung

• Kultur- und Pflegemaßnahmen

Pflege und Unterhaltung von Pflanzen und Pflanzflächen, Grünflächenpflege, Landschaftspflegemaßnahmen

• Maschinen und Geräte

Kenntnisse von Geräten und Maschinen des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Landschaftspflege einschließlich ihrer Verwendung

• Baustoffverwendung

Kenntnisse über die wichtigen Baustoffe (Materialien) im Garten- und Landschaftsbau und ihrer Verwendung

Die Vermittlung der Praktikumsinhalte erfolgt durch die Mitwirkung bei Arbeiten auf den Baustellen (Baustellen-Praktikum).

Bestätigung durch Betrieb (Datum, Name, Unterschrift, Stempel)

Hinweis:

Die Bescheinigung ist mit einem Anschreiben (Geschäftsbrief) des Unternehmens vorzulegen.

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Hochschule Geisenheim - Studiengang Landschaftsarchitektur von-Lade-Straße 1, 65366 Geisenheim

Stand: 08.05.2018

Formblatt B

Bescheinigung über Inhalte und Verlauf des Vorpraktikums für den Bachelor-Studiengang „Landschaftsarchitektur“

( Prüfungsordnung, Anlage 1, Punkte 2, 4 und 5)

Name, Betrieb, Branche Zeit Name, Adresse Praktikant

von: Name:

bis: Straße:

Arbeitstage: Ort:

Bitte die Zeitanteile (annähernd in Prozent) des Vorpraktikums, pro Merkmal, in die Tabelle eintragen.

(Bitte nur bei den Merkmalen, die im Betrieb vermittelt wurden.)

Nr. Merkmale nach Prüfungsordnung, Anlage 3, § 6 „Inhalte des Vorpraktikums“ Zeit %-Anteil

1. Betriebs- und Büroorganisation

1.1 Einblick in die Betriebs- und Büroorganisation erhalten.

1.2 Einblick in die Baustellenorganisation und Baustellenabwicklung erhalten.

2. Pflanzenkenntnisse und Pflanzenverwendung

2.1 Kenntnisse über wichtige einheimische Pflanzen sowie der marktgängigen Gehölze und Stauden, mit botanischem und deutschem Namen, wurden vermittelt.

2.2 Kenntnisse über Qualitätsnormen bei Stauden und Gehölzen wurden vermittelt.

2.3 Kenntnisse über die Herstellung von Grünflächen wurden vermittelt.

3 Kultur- und Pflegemaßnahmen

3.1 Die Pflege und Unterhaltung von Pflanzen und Pflanzflächen wurde vermittelt.

3.2 Landschaftspflegemaßnahmen wurden kennen gelernt.

4 Maschinen und Geräte

4.1 Kenntnisse über die wichtigsten Geräte und Maschinen des Garten- und Landschaftsbaus sowie der Landschaftspflege einschließlich ihrer Arbeitsweise und ihres Verwendungszwecks wurden vermittelt.

5 Baustoffverwendung

5.1 Kenntnisse über die wichtigsten Baustoffe (Materialien) des Garten- und Landschaftsbaus und ihre Verwendung wurden vermittelt.

Die Vermittlung der Praktikumsinhalte erfolgte durch die Mitwirkung bei Arbeiten auf den Baustellen (Baustellen-Praktikum).

Bestätigung durch den Betrieb (Datum, Name, Unterschrift, Stempel) Hinweis:

Die Bescheinigung ist mit einem Anschreiben (Geschäftsbrief) des Unternehmens vorzulegen.

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