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Wirtschaftsgymnasium. Informationsveranstaltung I für die Eingangsstufe - Kurswahl

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Academic year: 2022

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Informationsveranstaltung I für die Eingangsstufe

-

Kurswahl

(2)

Mögliche Fragen

Werde ich in die Jahrgangsstufe versetzt?

Was verändert sich von der Eingangsklasse zu der Kursstufe?

Was versteht man unter einem Kurs?

Was ist der Unterschied zwischen einer 2- und 4-stündigen Naturwissenschaft?

Kann ich mein bisheriges Wahlpflichtfach/Wahlfach abwählen? Kann ich Sport und/oder Religion/Ethik abwählen?

Kann ich innerhalb der Kursstufe Fächer abwählen?

Worauf muss ich bei der Kurswahl achten (Anzahl der Kurse, Schulstunden)

Was macht man in einem Seminarkurs? welche Bedeutung hat er für mein Abitur?

Welche Auswirkung hat meine jetzige Kurswahl auf meine Abiturprüfung?

Inwiefern ist meine vorläufige Kurswahl bindend? (BGVO) (13.3.2018)

(3)
(4)

4

Noten vs. Punkte

(5)

Noten vs. Punkte

unterbelegt

nicht belegt

(6)

6

Begrifflichkeiten

ES (Eingangsstufe):

bestehend aus einem Schuljahr mit einem Jahreszeugnis (Zeugnisnoten für das gesamte Schuljahr)

Kursstufe:

bestehend aus 4 Halbjahren

Jahrgangsstufe 1 (JS1) = 1. und 2. Halbjahr (JS 1/1 und JS 1/2) Jahrgangsstufe 2 (JS2) = 3. und 4. Halbjahr (JS 2/1 und JS 2/2)

JS (Jahrgangsstufen):

eine Jahrgangsstufe entspricht zwei Schulhalbjahren

Zeugnisnoten werden pro Schulhalbjahr ermittelt (nicht gesamtes Schuljahr)

Kurs

entspricht einem Fach pro Schulhalbjahr

(7)

Fach Pro Halbjahr

VBL / I VBL / F VBL 1

Mathematik 1

Deutsch 1

GGK 1

Religion / Ethik 1

Sport 1

Beispiel - Kurse

(8)

8

Fach Pro

Halbjahr

In JS

VBL / I VBL / F VBL 1 4

Mathematik 1 4

Deutsch 1 4

GGK 1 4

Religion / Ethik 1 4

Sport 1 4

Beispiel - Kurse

(9)

Fach Anzahl Kurse Stunden / Woche

VBL / I VBL / F VBL 4 6

Mathematik 4 4

Deutsch 4 4

GGK 4 2

Religion / Ethik 4 2

Beispiel - Kurse

(10)

10

Begrifflichkeiten

Pflichtbelegungen:

Fächer, die besucht werden müssen

(11)

Pflichtbelegungen - Fach Anzahl Kurse Stunden / Woche

VBL / I VBL / F VBL 4 6

Mathematik 4 4

Deutsch 4 4

GGK 4 2

Religion / Ethik 4 2

Naturwissenschaften (Bio, Ph, Ch) Informatik

4 2

4 2 oder

Naturwissenschaften (Bio, Ph, Ch) Informatik

4 4

2 2

Sport 4 2

Naturwissenschaft 2- oder 4-stündig

Fachlehrer

Pflichtbelegungen – allgemein

(12)

12

Pflichtbelegungen - Fach Anzahl Kurse Stunden / Woche

VBL / I VBL / F VBL 4 6

Mathematik 4 4

Deutsch 4 4

GGK 4 2

Religion / Ethik 4 2

Naturwissenschaften (Bio, Ph, Ch) Informatik

4 2

4 2 oder

Naturwissenschaften (Bio, Ph, Ch) Informatik

4 4

2 2

Sport 4 2

Pflichtbelegungen – allgemein

(13)

Pflichtbelegungen – Fremdsprache 1. Fremdsprachenpflicht erfüllt

Eine Fremdsprache muss 4 Halbjahre 4-stündig belegt werden.

2. Fremdsprachenpflicht nicht erfüllt

B-Sprache muss 4 Halbjahre 4-stündig belegt werden.

3. Französisch-A und Englisch

Keine 4-stündige Naturwissenschaft möglich

(14)

14

Pflichtbelegungen – Profile 1. Profil Finanzmanagement

Privates Vermögensmanagement muss 4 Halbjahre 2-stündig belegt werden.

Finanzwirtschaftliche Studien muss 4 Halbjahre 2-stündig belegt werden.

2. Profil Internationale Wirtschaft

Global Studies oder Internationale Geschäftskommunikation muss 4 Halbjahre 2-stündig belegt werden.

Ökonomische Studien muss 4 Halbjahre 2-stündig belegt werden.

3. Profil Wirtschaft

Wirtschaftsgeographie muss 4 Halbjahre 2-stündig belegt werden.

„C“-Klasse: Wirtschaftsinformatik kann nur in Verbindung mit Informatik

fortgeführt werden.

(15)

Fach Anzahl Kurse Stunden pro Woche

Weitere FS (A oder B) 4 4

Weitere Naturwissenschaft 4 2

BK 4 2

LITERATUR (?) 2 2

PHILOSOPHIE 2 2

SEMINARKURS (nur JS1) 2 3

Wahlfächer

falls stundenplantechnisch möglich

Ende der JS1 können kleine Korrekturen der Kurswahl vorgenommen werden (z.B. Informatik, Fremdsprachen, Wahlfächer)

(16)

16

Begrifflichkeiten

Pflichtbelegungen:

Fächer, die besucht werden müssen.

Zählen nicht zwangsläufig zum Gesamtschnitt des Abiturs.

Pflichtabrechnungen:

Kursnoten, die zum Gesamtschnitt des Abiturs zählen.

(17)

Prüfungsfach Pflichtabrechnungen

Fächer Kurse

1 (I)/(F) VBL 4

2 Mathematik 4

3 Fremdsprache A-Niveau oder Deutsch 4

4 Weiteres Prüfungsfach 4

5 Weiteres Prüfungsfach 4

20 Kurse,

darunter mindestens eine Fremdsprache

Pflichtabrechnungen

(18)

18

Prüfungsfach Pflichtabrechnungen

Fächer Kurse

1 (I)/(F) VBL 4

2 Mathematik 4

3 Fremdsprache A-Niveau oder Deutsch 4

4 Weiteres Prüfungsfach 4

5 Weiteres Prüfungsfach 4

weitere pflicht-anzurechnende Kurse (Nicht: Prüfungsfach)

> Deutsch 4

> GGK 4

> Naturwissenschaft 4

> Informatik 2

In der vorhergehenden Schule nur Englisch als Fremdsprache

> Fremdsprache B-Niveau 2

20 Kurse,

darunter mindestens eine Fremdsprache

Pflichtabrechnungen

(19)

Pflichtabrechnungen – Fremdsprache 1. Fremdsprachenpflicht erfüllt

Eine Fremdsprache muss 4 Halbjahre 4-stündig belegt, abgerechnet und im Abitur geprüft werden.

2. Fremdsprachenpflicht nicht erfüllt

B-Sprache muss 4 Halbjahre 4-stündig belegt werden.

2 Kurse müssen abgerechnet werden  Englisch oder Französisch-A muss Prüfungsfach sein.

Wenn B-Sprache als mündliches Prüfungsfach im Abitur gewählt wird,

müssen alle 4 Kurse abgerechnet werden.

(20)

20

Begrifflichkeiten

Pflichtbelegungen:

Fächer, die besucht werden müssen

Pflichtabrechnungen:

Kursnoten, die zum Abiturdurchschnitt zählen

Unterbelegungen:

Kurse, die mit weniger als 05 Notenpunkte abgeschlossen wurden. Schließt man einen Kurs mit 0 Punkten ab, gilt dieser als „nicht belegt“.

(evtl. Ausschluss vom Abitur)

 Steht am Ende der JS1 fest, dass eine Zulassung zum schriftlichen Abitur nicht möglich ist, kann die JS1 wiederholt werden.

(21)

Achtung bei der Kurswahl

 Für den Gesamtschnitt des Abiturs müssen mindestens 36 Kurse belegt und abgerechnet werden.

 Es dürfen maximal 40 Kurse abgerechnet werden.

 Werden 36-39 Kurse eingebracht, dürfen 7 Pflichtabrechnungen,

werden 40 Kurse eingebracht, dürfen 8 Pflichtabrechnungen unterbelegt sein (s. Leitfaden S. 20).

 Sportkurse, die aufgrund eines Attests nicht belegt werden können, müssen durch die Wahl weiterer Kurse ersetzt werden. Sollte eine Verletzung auftreten bedarf es einer umgehenden Rücksprache mit der Abteilung. (Minimalwähler)

 Ein Wechsel aus Religion zu Ethik oder umgekehrt ist nach der Eingangsstufe und zu jedem Schulhalbjahr möglich. Auch hier bedarf es einer umgehenden

Rücksprache mit der Abteilung, da es eine Einschränkung für die Dauer und für die Prüfungswahl gibt.

(22)

22

Achtung bei der Kurswahl – Beispiel

1. Schüler A - Gesamtzahl der gewählten Kurse 40 4 Unterbelegungen in Mathematik

4 Unterbelegungen in VBL

1 Unterbelegung in Sport (kein Prüfungsfach)

Gesamtzahl der abzurechnenden Kurse  40 – 1 = 39

39 Kurse  darf max. 7 Pflichtabrechnungen unterbelegen

nicht zugelassen zum mündlichen Abitur !!!

2. Schüler B - Gesamtzahl der gewählten Kurse 42 4 Unterbelegungen in Mathematik

4 Unterbelegungen in VBL

1 Unterbelegung in Sport (kein Prüfungsfach)

Gesamtzahl der abzurechnenden Kurse  42 – 1 = 41 40 Kurse  darf 8 Pflichtabrechnungen unterbelegen

zugelassen zum mündlichen Abitur !!!

(23)

Jeder Schüler ist verpflichtet genau 3 GFS in 3 unterschiedlichen Fächern anzufertigen (Ausnahme BWL/VWL), wobei in der Jahrgangsstufe 1

mindestens 2 GFS gehalten werden müssen. Im 2. Halbjahr der JS2 ist keine GFS vorgesehen.

Stunden pro Woche In den Kursen der HJ

1/1, 1/2, 2/1 In den Kursen des HJ 2/2

6 3 2

4 2 1

2 1 1

Mindestanzahl von Klassenarbeiten

(24)

Möglichkeiten der Fächerkombination für die Prüfung im Abitur

Fall 1a

1. Prüfungsfach = I / F VBL 2. Prüfungsfach = Mathematik 3. Prüfungsfach = Deutsch

4. Prüfungsfach = GGK oder Religion/Ethik oder Bio/Ch/Ph oder Informatik 5. Prüfungsfach = Englisch/Französisch/Spanisch/Italienisch

24

(25)

Möglichkeiten der Fächerkombination für die Prüfung im Abitur

Fall 1b

1. Prüfungsfach = I / F VBL 2. Prüfungsfach = Mathematik 3. Prüfungsfach = Deutsch

4. Prüfungsfach = Englisch / Französisch (A-Niveau)

5. Prüfungsfach = Englisch / Französisch / Spanisch / Italienisch oder GGK oder

Religion/Ethik oder Bio/Ch/Ph oder

Wirtschaftsinformatik/Informatik oder

Global Studies/IGKO/Privates Vermögensmanagement oder Bildende Kunst oder

Sport

(26)

Möglichkeiten der Fächerkombination für die Prüfung im Abitur Fall 2

1. Prüfungsfach = I / F VBL 2. Prüfungsfach = Mathematik

3. Prüfungsfach = Englisch / Französisch (A-Niveau)

4. Prüfungsfach = Französisch (A-Niveau) / Englisch oder Deutsch oder

GGK oder

Religion/Ethik oder Bio/Ch/Ph oder Informatik

5. Prüfungsfach = Englisch / Französisch / Spanisch / Italienisch oder Deutsch oder GGK oder

Religion/Ethik oder Bio/Ch/Ph oder

Wirtschaftsinformatik/Informatik oder

Global Studies/IGKO/Privates Vermögensmanagement oder Bildende Kunst oder

Sport 26

(27)

Prüfungsfächer (S.39 im Leitfaden)

(28)

Prüfungsfächer(S.41 im Leitfaden)

28

(29)

Ausblick auf die Wahl der Prüfungsfächer in der JS2

 Wahl der schriftlichen Prüfungsfächer ist im September

 Wahl des mündlichen Prüfungsfachs im darauffolgenden Februar

 Ein schriftliches Prüfungsfach kann nicht gleichzeitig als mündliches Prüfungsfach gewählt werden (Informatik und Wirtschaftsinformatik sind zwei verschiedene Fächer).

 Ein Fach kann nur als Prüfungsfach gewählt werden, wenn es in der Eingangsklasse und in den beiden Jahrgangsstufen besucht wurde. Sonderfall Religion / Ethik.

(30)

30

Seminarkurs

Ersatz für 4. Prüfungsfach

 Der sachliche Schwerpunkt der besonderen Lernleistung muss Profilbezug aufweisen und eindeutig einem Fach zugeordnet werden,

das als 4. Prüfungsfach hätte gewählt werden können.

 Die vorgeschriebene Prüfung in einer Fremdsprache kann nicht ersetzt werden.

Ersatz für 5. Prüfungsfach

Die vorgeschriebene Prüfung in einer Fremdsprache kann nicht ersetzt werden.

Kein Ersatz

Das Ergebnis des Seminarkurs kann doppelt gewertet im Block I eingebracht werden.

(31)

Sonstiges

 Vorwahl am 17.03.2020  Klassenarbeiten?

 Sportgruppen: Fachlehrer nach der Sportgruppe befragen

 Verbindliche Kurswahl ist bis zum 1.7. möglich. Korrekturen Eurer abgegeben Vorwahl könnt ihr bis zum 1.7. abgeben, besser schon vorher. (§ 13 BGVO)

BGVO § 13 Kurswahl […]

(4) Nach Abschluss der Wahl oder der Ersatzwahl ist ein Wechsel der Kurse oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders begründeten Ausnahmefällen zu Beginn des Schuljahres innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn auf Antrag mit Zustimmung des der Schulleiterin oder des Schulleiters zulässig, wenn dies pädagogisch und organisatorisch möglich ist. Das Gleiche gilt für die Entscheidung zu einer besonderen Lernleistung (§ 3).

(32)

Ende

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