Prof. Dr. Thomas Deißinger / Dipl.-Hdl. Michael Ruf 14.06.2006 Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik
Universität Konstanz
„Handelslehrer a la Bolognese“ –
Der Studiengang Wirtschaftspädagogik an der Universität Konstanz und seine Überführung in die Bachelor-Master-Struktur
Einleitung
Der Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik und der akademische Titel „Diplom- Handelslehrer“ können in Deutschland auf eine lange Tradition zurückblicken.1 Mit ihnen verbinden sich die Vorstellung grundständiger Lehrerbildung mit unverkennbarer
„Signalwirkung“ für einen spezifischen Arbeitsmarkt, ein in seiner Struktur einzigartiges universitäres Curriculum mit dem Anspruch von „Polyvalenz“ sowie der Tatbestand formaler Gleichwertigkeit mit den Berechtigungen für den Lehrberuf im höheren allgemeinbildenden Schulwesen. Vor allem jedoch ist der mit dem Titel assoziierte pädagogisch-didaktische Anspruch hervorzuheben, der die Wirtschaftspädagogik nicht etwa zu einem „normalen“
wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang macht, sondern als einen erziehungswissen- schaftlichen auszeichnet.2 Im Zuge der europaweiten Umsetzung der sog. Bologna-Vorgaben wird nun jedoch auch die Wirtschaftspädagogik von den strukturellen Neuerungen erfasst, die im Kontext einer neuen Studienstruktur an der Universität Konstanz bereits zum Winter- semester 2006/07 umgesetzt werden sollen. Traditionell rekrutierte die Universität Konstanz in den vergangenen Jahren einen nicht unerheblichen Anteil der Studierenden der Wirtschafts- pädagogik vom Wirtschaftsgymnasium, so dass wir die nun gehäuft auftretenden Anfragen von Wirtschaftsgymnasiasten, Lehrern und Fachberatern zum Anlass nehmen, die künftigen Strukturen der universitären Lehrerbildung in der Wirtschaftspädagogik zu skizzieren. Hierzu sollen zunächst die Strukturmerkmale des neuen Studiensystems vorgestellt werden, bevor dieses dann am Beispiel des Studiengangs Wirtschaftspädagogik an der Universität Konstanz konkretisiert wird. Diese Darstellung beschränkt sich im Wesentlichen auf das strukturelle Gesamtkonzept der Lehrerbildung sowie auf die Ausgestaltung des Bachelor-Studiengangs.
Die Konkretisierungen für das Masterprogramm stehen noch aus.3
Strukturmerkmale des neuen Systems
Der Bologna-Prozess
Als erster Meilenstein auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Hochschulsystem gilt die Sorbonne-Erklärung vom 25.05.1998. Darin wurde den Hochschulen eine Schlüssel- rolle für die „Entwicklung europäischer kultureller Dimensionen“ zugeschrieben. Die allgemeinen Grundsätze der Sorbonne-Erklärung wurden in der Bologna-Erklärung vom 19.06.1999 konkretisiert. Mittlerweile haben sich dieser freiwilligen Selbstverpflichtung 45 europäische Staaten angeschlossen.4
1 Vgl. Pleiß, 1989.
2 Vgl. Zabeck, 1987.
3 Für weitere Informationen über das Masterprogramm und das damit verbundene Zulassungsverfahren sei an dieser Stelle auf unsere Homepage verwiesen, auf der diesbezügliche Informationen demnächst bereit gestellt werden: http://www.wiwi.uni-konstanz.de/wipaed.
4 Vgl. HRK, 2006a.
Das zentrale Anliegen des Harmonisierungsprozesses liegt in der Realisierung europaweit einheitlicher und damit vergleichbarer Studienabschlüsse. Als notwendige Voraussetzung hierfür werden in der Bologna-Erklärung sowohl das Ziel, als auch der zu beschreitende Weg festgelegt. Das Ziel europaweit vergleichbarer Studienabschlüsse soll durch die Einführung einheitlicher Studienstrukturen und Leistungspunktesysteme erreicht werden. Für Deutsch- land hat die Kultusministerkonferenz (KMK) „Ländergemeinsame Strukturvorgaben“5 für die Umsetzung der Bologna-Vorgaben entwickelt, die als Grundlage für die sog.
„Akkreditierung“ (externe Prüfung durch den Akkreditierungsrat) von „neuen“ Studien- gängen herangezogen werden.
Die neuen Abschlüsse: Bachelor und Master
Die gestuften Studiengänge orientieren sich am angelsächsischen Vorbild. Damit bildet der
„Bachelor“ (undergraduate) den ersten akademischen Grad, den Studierende an einer Hochschule erwerben können. Daran kann sich ein vertiefender Master-Studiengang (graduate) anschließen. Die Regelstudienzeiten für Bachelor- und Master-Studiengänge betragen mindestens drei und höchstens vier Jahre für die Bachelor-Studiengänge und mindestens ein und höchstens zwei Jahre für die Masterstudiengänge.6 Im Rahmen des Systems gestufter Studiengänge stellt der Bachelor-Abschluss als erster berufsqualifizierender Abschluss den Regelabschluss dar, der die Mehrzahl der Studierenden zur Aufnahme einer Beschäftigung am Arbeitsmarkt qualifizieren soll. Daher müssen in Bachelor-Studiengängen die für die Berufsqualifizierung notwendigen wissenschaftlichen Grundlagen, Schlüssel- qualifikationen und berufsfeldbezogene Qualifikationen vermittelt werden.7
Bei Masterstudiengängen wird zwischen konsekutiven, nicht-konsekutiven und weiter- bildenden Studiengängen unterschieden. Konsekutive Masterstudiengänge bauen inhaltlich auf dem vorgelagerten Bachelor auf und dürfen insgesamt eine Regelstudiendauer von fünf Studienjahren nicht überschreiten. Der Master-Studiengang kann dabei den Bachelor- Studiengang entweder fachlich fortführen und vertiefen oder fachübergreifend erweitern.
Nicht-konsekutive Masterstudiengänge haben dagegen keinen unmittelbaren inhaltlichen Bezug zum vorangegangenen Bachelor-Studiengang. Als dritte Alternative setzen „weiter- bildende Masterstudiengänge“ neben einem Bachelor-Abschluss i.d.R. auch eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung voraus (Bsp. Master of Business Administration, MBA).8
Das Leistungspunktesystem: ECTS
Die schrittweise Einführung des „Europäischen Systems zur Anrechnung von Studien- leistungen“ (ECTS - European Credit Transfer System) wurde von der KMK mit ihrem Beschluss vom 24.10.1997 empfohlen.9 An dieses System wird die Hoffnung geknüpft, die Flexibilität der Studierenden durch eine (international) vereinfachte Anrechnung von Studien- leistungen zu erhöhen und damit zur Effizienz des (deutschen) Studiensystems beizutragen.
Leistungspunkte können dabei als ein „quantitatives Maß für die Gesamtbelastung der Studierenden“10 angesehen werden. Mit der Abkehr von Semesterwochenstunden als Planungsgrundlage für die Ausgestaltung von Studienplänen wird ein „Paradigmenwechsel in der Lehre von einer Lehr- hin zu einer Lernzentrierung“11 vollzogen. Ein ECTS-Punkt entspricht dabei einer durchschnittlichen Arbeitsbelastung („Workload“) der Studierenden
5 Vgl. KMK, 2003b.
6 Vgl. KMK, 2003b, S. 3.
7 Vgl. KMK, 2003a, S. 2.
8 Vgl. KMK, 2003b, S. 6f.; KMK, 2003a, S. 3; MWFK BW, 2005, S. 10.
9 Vgl. KMK, 1997; KMK, 2004, S. 2.; HRK, 1997.
10 KMK, 2004, S. 3.
11 HRK, 2006b.
von 30 Stunden.12 Zum studentischen Arbeitsaufwand zählen in dieser Berechnung neben den Präsenzzeiten in den Veranstaltungen die Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen, das Selbststudium, das Verfassen von Hausarbeiten, die Prüfungs- vorbereitung sowie ggf. die geforderten Praktika. In einem Studienjahr ist der Erwerb von 60 ECTS-Punkten vorgesehen (30 ECTS pro Semester), was einer Arbeitsbelastung von 1800 Stunden entspricht (900 Std. pro Semester). Dies ergibt sich aus der Berechnung für ein Vollzeitstudium unter der Berücksichtigung von ca. sechs Wochen Urlaub im Jahr.13 Bei einer Regelstudienzeit von drei Jahren (vier Jahren) werden für den Bachelor i.d.R. 180 ECTS Punkte (240 ETCS) vergeben. Entsprechend den internationalen Konventionen werden für den Masterabschluss insgesamt, unter Einbeziehung des vorangegangenen Bachelor- Studiums, 300 ECTS-Punkte benötigt.14 Damit ergibt sich für den zweijährigen Master- Studiengang i.d.R. eine notwendige ECTS-Punktzahl von 120.
Modularisierung
Die Einführung des ECTS-Systems ist laut KMK mit der Einführung von Modulen zu verbinden.15 Unter Modularisierung wird hierbei die „Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich geschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten“16 verstanden. Module fassen demnach zwei bis drei Lehrveranstaltungen mit inhaltlich verwandten Lernzielen zusammen und werden grund- sätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. Die einzelnen Module können Inhalte eines Semesters oder eines ganzen Studien- jahres umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken. Die sog. „Modulbe- schreibungen“ geben detaillierte Auskünfte über Inhalte, Qualifikationsziele, Lehrformen, Teilnahmevoraussetzungen, Leistungspunkte und Noten, Arbeitsaufwand usw.17 Dabei ist die Strukturierung in Form von Modulen für konsekutive Bachelor- und Master-Studiengänge obligatorisch.18
Die Überführung des Studiengangs Wirtschaftspädagogik in die neue Studienstruktur
Strukturelle Vorgaben für die Umstrukturierung
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass nur ein Master-Abschluss dieselben Berechtigungen wie ein Diplomabschluss der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen verleiht.19 Daher ist in Zukunft ein Master-Abschluss Voraussetzung, um in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an kaufmännischen Schulen eintreten zu können. Die Lehrerbildung ist demnach im neuen Studiensystem über beide Studienabschnitte hinweg zu konzipieren. Für die Überführung des Diplomstudiengangs in eine Bachelor- und Master-Struktur sind hierbei insbesondere die o.g. „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben“ der KMK zu beachten, sowie ergänzend die Bestimmungen für Lehramtsstudiengänge, die im KMK-Beschluss vom 02.06.2005 festgehalten wurden. So schreibt die KMK für universitäre Studiengänge, die die Bildungsvoraussetzungen für ein Lehramt vermitteln, ein Studium von mindestens zwei Fachwissenschaften und von Bildungswissenschaften sowohl für den Bachelor- als auch für
12 Vgl. HRK, 2006b.
13 Vgl. HRK, 2006b; KMK, 2004, S. 3.
14 Vgl. KMK; 2003b, S. 3; HRK, 2006b; KMK, 2003a, S. 3.
15 Vgl. KMK, 1997; KMK, 2004, S. 1.
16 KMK, 2004, S. 2.
17 Vgl. KMK, 2004, S. 2f.
18 Vgl. KMK, 2003b, S. 9; KMK, 2004, S. 1.
19 Vgl. KMK, 2003b, S. 10; KMK; 2003a, S. 2.
den Master-Studiengang vor. Außerdem sollen schulpraktische Studien (Schulpraktika) bereits in der Bachelor-Phase absolviert werden.20 Die Deutsche Gesellschaft für Erziehungs- wissenschaft (DGfE) empfiehlt für die Bachelor-Phase die Vermittlung von fachlichen
„Berufskompetenzen“ (Wirtschaftswissenschaften) und im Master-Studium die Vermittlung von „professionsspezifischen Kompetenzen“ für den Lehrerberuf (insb. Erziehungswissen- schaft).21
Der Studiengang „Business and Economics Education“ an der Universität Konstanz Im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universität Konstanz wird ab dem Winter- semester 2006/07 ein „neuer“ Bachelor-Studiengang in Economics angeboten. Dieser grund- ständig wirtschaftswissenschaftliche Bachelor-Studiengang bildet die Basis für zwei unterschiedlich profilierte Master-Studiengänge in Volkswirtschaftslehre (Quantitative Economics) und Wirtschaftspädagogik (Business and Economics Education), deren Start für das Wintersemester 2008/09 geplant ist.
Bachelor
Bachelor- - und Masterstudiengä und Masterstudieng änge im Fachbereich nge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Universit
Wirtschaftswissenschaften der Universitä ä t Konstanz t Konstanz
Bachelor (6 Semester)
Ab Wintersemester 2006/07
Master (4 Semester)
Voraussichtlich ab Wintersemester 2008/09
Basisstudium Vertiefungsstudium
Vertiefungs- richtung A Quantitative
Economics Vertiefungs-
richtung B Business &
Economics Education Vertiefungs-
richtung C praxisbezogen Modul 1: Mathematik
Modul 2: Statistik & Ökonometrie Modul 3: Grundlagen der Wirtschaftstheorie Modul 4: Wirtschaftspolitik
Modul 5: Grundlagen der Betriebswirtschafts- lehre I
Modul 6: Grundlagen der Betriebswirtschafts- lehre II
Modul 7: Weiterführende Betriebswirtschafts- lehre
Master of Quantitative Economics
Master of Business &
Economics Education
Der Bachelor-Studiengang Economics besteht aus einem viersemestrigen Basisstudium (Module 1-7), welches durch zwei weitere Semester Vertiefungsstudium ergänzt wird. Für den Eintritt in ein Masterprogramm muss bereits im Bachelor-Studiengang die jeweilige Vertiefungsrichtung (A bzw. B) belegt werden. Für Studierende, die nach dem Bachelor die Universität in Richtung Arbeitsmarkt verlassen möchten, wurde die Vertiefungsrichtung C mit praxisrelevanten Veranstaltungen konzipiert.
20 Vgl. KMK, 2005, S. 2f.; HKR, 2006e, S. 9.
21 Vgl. DGfE, 2005, S. 1.
Um den Gestaltungsanforderungen der KMK für Studiengänge der Lehrerbildung zu genügen, werden in der Vertiefungsrichtung B erste Veranstaltungen in Erziehungswissen- schaft (Grundlagen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik, Didaktik I) besucht. Zudem erfolgt mit der praxisnahen Veranstaltung „Einführung in die Unterrichtspraxis“ die Vorbereitung auf das erste Modul des Schulpraktikums, welches ebenfalls Bestandteil des Bachelor-Studien- gangs ist. Diese erziehungswissenschaftliche Profilierung übernimmt gleichzeitig eine Orientierungsfunktion für Studierende, die das Berufsziel Lehrer anstreben. Die Vorgaben der KMK machen es zudem notwendig, dass Studierende der Studienrichtung II ihr zweites Fach (Doppelwahlpflichtfach) bereits im Bachelor-Programm aufnehmen. Dieser Anforderung wird mit dem Wahlpflichtbereich Rechnung getragen, in dem bereits im Rahmen von 12 ETCS Veranstaltungen im Doppelwahlpflichtfach besucht werden können.
Der Studiengang Wirtschaftsp
Der Studiengang Wirtschaftspä ä dagogik in der dagogik in der
„neuen „ neuen“ “ Bachelor- Bachelor -Master Master- -Struktur Struktur
Bachelor (6 Semester, 180 ECTS) Master (4 Semester, 120 ETCS)
Basisstudium Vertiefungs-
richtung B
Modul 1: Mathematik (18 cr)
Modul 2: Statistik & Ökonometrie (20 cr) Modul 3: Grundlagen der Wirtschaftstheorie
(27 cr)
Modul 4: Wirtschaftspolitik (12 cr)
Modul 5: Grundlagen der Betriebswirtschafts- lehre I (8 cr)
Modul 6: Grundlagen der Betriebswirtschafts- lehre II (15 cr)
Modul 7: Weiterführende Betriebswirtschafts- lehre (16 cr)
Master of Business & Economics Education (Studienrichtung I)
Master of Business & Economics Education (Studienrichtung II)
Wirtschaftswissenschaft:
• Mikroökonomik II (9 cr)
• Seminar (4 cr) Erziehungswissenschaft:
• Grundlagen der BWP (3 cr)
• Didaktik I (3 cr)
• Einführung in die Un- terrichtspraxis (6 cr) Wahlpflichtbereich:
• SR I: Wirtschafts- wissenschaften (12 cr)
• SR II: DWPF (12 cr) Business &
Economics Education
Kfm. Praktikum (6 Wo./ 8 cr); Soft Skills (3 cr)
Schulpraktikum Modul I (4 Wo./8 cr)
BA Thesis (8 cr)
Erziehungswissenschaft Wirtschaftswissenschaften
Erziehungswissenschaft Doppelwahlpflichtfach Wirtschaftswissenschaften
MA Thesis
Kfm. Praktikum / Schulpraktikum
MA Thesis
Kfm. Praktikum / Schulpraktikum
Ein Bachelor-Abschluss der Vertiefungsrichtung B berechtigt dann – nach erfolgreichem Durchlauf eines entsprechenden Zulassungsverfahrens – zur Aufnahme des Master-Studien- gangs Wirtschaftspädagogik. Dieser sieht in der Studienrichtung I neben der Vertiefung der wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte eine starke erziehungswissenschaftliche Profilierung (insb. auch Betriebspädagogik) vor. Studierende der Studienrichtung II besuchen insbe- sondere Veranstaltungen in Erziehungswissenschaft und im Doppelwahlpflichtfach. Um den Anforderungen der KMK entsprechen zu können, müssen jedoch auch in der Studienrichtung II die Wirtschaftswissenschaften im Studienprogramm des Masters vertreten sein – wenn auch nur in geringem zeitlichen Umfang. Damit werden einerseits die Anforderungen der KMK erfüllt und andererseits die Empfehlungen der DGfE in dem Sinne umgesetzt, dass im Bachelor-Studiengang der Schwerpunkt auf die Berufswissenschaften gelegt wird, während im Master-Studiengang die Erziehungswissenschaft im Vordergrund steht.
Ausblick
Die Neukonzeption des Studiengangs Wirtschaftspädagogik scheint uns nach intensivem Abstimmungsprozess nun in angemessener Weise strukturiert und insbesondere auch studier- bar zu sein. Fachbereichsinterne organisatorische Anforderungen, die für die Gewährleistung des entsprechenden Studienangebots zu berücksichtigen sind, können mit dieser Konzeption genau so erfüllt werden wie die Vorgaben der KMK, deren Einhaltung für eine erfolgreiche Akkreditierung unerlässlich sind. Wir sind optimistisch, dass unsere Studierenden auch in der neu konzipierten Studienstruktur bestmöglich auf ihr zukünftiges Aufgabenfeld vorbereitet werden, und hoffen, dass der Studiengang Wirtschaftspädagogik auch in seiner neuen, ge- stuften Struktur weiterhin auf so erfreulich große Nachfrage stoßen wird wie in der Vergangenheit. Bei alldem bleibt – dies soll nicht verschwiegen werden – eine Restskepsis bei den Verantwortlichen, wirklich den „richtigen“ Weg zu beschreiten. Tatsache ist jedoch – und es handelt sich hier um das Ergebnis eines politischen Willensbildungsprozesses, nicht
„systemimmanenter“ Überlegungen innerhalb der Universitäten – dass mit dem neuen Studienmodell (auch) der Diplom-Handelslehrer demnächst zu einer historischen Kategorie werden wird.
Literatur
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Hochschulrektorenkonferenz, HRK (2006c): ECTS/Modularisierung, http://www.hrk- bologna.de/bologna/de/home/2000.php (17.05.2006)
Hochschulrektorenkonferenz, HRK (2006d): Diploma Supplement, http://www.hrk- bologna.de/bologna/de/home/1997.php (17.05.2006)
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Kultusministerkonferenz, KMK (2004): Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen, Beschluss der
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Pleiß, U. (1989): Und dennoch: Diplom-Handelslehrer seit 1912 als Selbstbedienung, in:
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Zabeck, J. (1987): Vom „Beruf” des Diplom-Handelslehrers, in: Verband der Lehrer an Wirtschaftsschulen in Baden-Württemberg (Hrsg.), 40 Jahre VLW Baden- Württemberg 1947-1987, o.O., S. 41-44.