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MBl. LSA Nr. 60/1998 vom 30. 11. 1998

2225 Zweite Änderung der Biotoptypen-Richtlinie

des Landes Sachsen-Anhalt

RdErl. des MU vom 5. 11. 1998 - 36.3/22470-1

Bezug: RdErl. des MU vom 1. 6. 1994 (MBl. LSA S. 2099), geändert durch RdErl. des MU vom 30. 9. 1994 (MBl. LSA S. 2533)

I.

Der Bezugs-RdErl. wird wie folgt geändert:

1. In Abschnitt I Nr. 1 Satz 1 werden die Worte „geändert durch Gesetz vom 24. 5. 1994 (GVBl. LSA S. 608)“

durch die Worte „zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. 1. 1998 (GVBl. LSA S. 28)“ ersetzt.

2. Abschnitt II wird wie folgt geändert:

a) In Nr. 23 Überschrift werden die Worte „Extensiv bewirtschaftete“ durch die Worte „Kleinräumig strukturierte“ ersetzt.

b) Nummer 23.1. erhält folgende Fassung:

„23.1. Begriff

Extensiv bewirtschaftete Weinberge sind meist kleinräumig durch Trockenmauern, Treppen und Terrassen gegliederte Weinberge in Steillagen. Die Größe der einzelnen mit Reben bestandenen Flächen eines kleinräumig strukturierten Weinberges über- schreitet in der Regel 0,25 ha nicht. Diese Rebflächen können voneinander durch Treppen, Mauern, Stein- riegel, Halbtrockenrasensäume, Hecken sowie grasige oder hochstaudenreiche Raine getrennt sein aber auch isoliert in flächigen Gebüschen, Streuobstwiesen, Halbtrockenrasen, Felsfluren oder trockenen Hoch- staudenfluren liegen. Die Gassenbreite der Reb- pflanzungen beträgt in der Regel weniger als 1,5 m.“

c) In Nr. 23.2. Satz 1 wird das Wort „Extensivwein- bergen“ durch die Worte „kleinräumig strukturierten Weinbergen“ ersetzt.

d) In Nr. 24 Überschrift werden die Worte „Extensiv bewirtschaftete“ gestrichen.

II.

Dieser RdErl. tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.

An die

Regierungspräsidien,

Landkreise und kreisfreien Städte sowie Fachbehörden des Naturschutzes

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