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1. Stellungnahme Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen Sachsen-Anhalt Anhörung im Ausschuss Kultur und Medien des Deutschen Bundestages Kurzfassung Stellungnahme Neumann-Becker, 27. 04. 2016

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Anhörung im Ausschuss Kultur und Medien des Deutschen Bundestages Kurzfassung Stellungnahme Neumann-Becker, 27. 04. 2016

Eine ausführliche schriftlich Stellungnahme u.a. zu verfassungsrechtlichen Problemen mit dem Potential zu Rechtsstreitigkeiten aus meiner Sicht als Landesbeauftragte liegt ebenso vor.

Im Folgenden sollen hier diese Aspekte herausgegriffen werden:

1. Stellungnahme Opferverbände und Aufarbeitungsinitiativen Sachsen-Anhalt Die friedliche „Eroberung der Akten“ u. a. in Magdeburg, Halle und Sangerhausen spielt im Bewusstsein der Demokratiebewegung und der Zivilgesellschaft in Sachsen-Anhalt eine zentrale Rolle.

Bei einer außerordentlichen Sitzung des Arbeitskreises Aufarbeitung am 21.4.2016 in Magdeburg lehnten die Vertreterinnen und Vertreter der Opferverbände und

Aufarbeitungsinitiativen einhellig die Vorschläge der Expertenkommission mit folgenden Argumenten ab:

1.1. Die Einrichtung der Behörde des Bundesbeauftragten ist Ergebnis der Bürgerbewegung 1990 gewesen. Diese bedeutende Herkunfts- und Wirkungsgeschichte wird im Bericht nicht gewürdigt.

1.2. Die Vorschläge bedeuten keine Reform, sondern die Abwicklung einer

funktionierenden, wenn auch zu reformierenden, Behörde. Die Argumentation des Berichts diesbezüglich ist nicht zwingend.

1.3. Die Fehler aus der NS-Aufarbeitung dürfen nicht wiederholt werden –

Aufarbeitung braucht Zeit und die Rückkopplung mit neu entstehenden aktuellen politischen Problemlagen. (Bsp. Umgang mit russischer Propaganda/ sog. Trollen) 1.4. Demokratie und Weltoffenheit brauchen in Sachsen-Anhalt starke Unterstützung

durch die Aufarbeitung der totalitären Vergangenheit. Dies ist ein wesentlicher Beitrag, um erstarkende rechts- und linksradikale Bewegungen sowie totalitäre Bestrebungen einordnen zu können und die Gesellschaft demokratisch zu konsolidieren.

1.5. Die Schließung der Behörde und die Abwicklung einer Außenstelle wäre ein katastrophales Zeichen für die Bürgerbewegung, Zivilgesellschaft und politische Bildung.

Zusatz LStU: Dazu gibt es- entgegen einer Darstellung des BStU- kein positives Votum der Landesregierung Sachsen-Anhalts. Die Landtage aus Thüringen und Sachsen haben sich 2016 sogar ablehnend positioniert.

1.6. Die Behörde des Bundesbeauftragten leistet ihren Beitrag zur Aufarbeitung der SED-Diktatur durch Hilfe u.a. zur Klärung rehabilitierungsrechtlicher Ansprüche, Überprüfung von Mandatsträgern usw. Dies wurde vom BStU, seiner Behörde und insbesondere durch die Außenstellen mit einem hohen Anspruch und glaubwürdig realisiert. Damit wurde durch die „Öffnung der Akten“ ein wesentlicher Beitrag zur Bewältigung einer durch 52 Jahre Diktatur, davon 40 Jahre kommunistische Diktatur vergifteten Vergangenheit geleistet.

1.7. Die Akten der Staatssicherheit, die mittels Verletzungen von Grundrechten

entstanden sind, müssen streng rechtsstaatlich behandelt werden. Zuerst müssen die rechtlichen Grundlagen für eine Überführung ins Bundesarchiv geschaffen und

danach vollzogen werden.

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1.8. Die Zuordnung zum Bundesarchiv würde die noch aktuell nötige Akteneinsicht in den nächsten Jahren verzögern, weil die Umstrukturierung Zeit und Ressourcen verbraucht.

1.9. Die Auflösung der Behörde des BStU wird von den Verfolgtenverbänden und Aufarbeitungsinitiativen als Schlussstrich unter die Aufarbeitung der SED-Diktatur verstanden, obwohl sicher anders intendiert.

2. Ergänzung Landesbeauftragte Neumann-Becker

2.1. Die Akten sollten noch (immer) nicht ins Bundesarchiv überführt werden:

Nutzungsfrequenz aktuell noch zu hoch, StUG könnte ggf. nicht vollzogen werden- fristgerechte Überprüfungen bzw. Auskünfte könnten ggf. nicht erteilt werden

2.2. Votum Konferenz der Landesbeauftragten: Überprüfungen nach §§ 20, 21 StUG und Rehabilitierungen sollten entfristet werden

2.3. Wenn weitere Forschungseinrichtung etabliert werden sollte, dann sollte diese in Mitteldeutschland, bspw. Halle angesiedelt werden – keinesfalls in Berlin oder Brandenburg

Dafür sprechen thematische und statistische Gründe.

2.4. Aufgaben BStU- Hüter der Akten – niemals „Herr der Akten“- (s. Bericht der Kommission S. 10)– dazu gehört insbesondere auch die physische Sicherung der Unterlagen. Diese ist dringend abzusichern! Aufgaben des BStU vom

Gesetzgeber zu klären!

2.5. Vorgeschlagene intendierte Abfolge von – erst die Akten ins Bundesarchiv, dann Investition- halte ich nicht für sachgemäß.

2.6. Neuen BStU wählen, der diese Aufgaben konsequent umsetzt.

2.7. Beratung von Verfolgten ist Ländersache und Opfervertretung müssen Opfer selbst machen- hier gilt das Subsidiaritätsprinzip- die Opferverbände sind zu stärken!

2.8. Problem des fehlenden Gleichgewichts zugunsten von Aufarbeitung zu

Ungunsten der Anerkennung von SED-Verfolgten richtig erkannt, aber nicht durch neuen BStU zu lösen. Mit der beschriebenen Aufgabenstellung müsste er zudem scheitern.

2.9. Forderung LStU Sachsen-Anhalt: ergebnisoffene Debatte mit Folgeabschätzung und zeitlicher Strukturierung sowie (weitere) Einbeziehung der Opferverbände und Länder:

2.10. Aufarbeitung muss stärker dezentralisiert werden!

Ich bedanke mich für die Einladung hier vorzutragen und Ihre Aufmerksamkeit!

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