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1524 FMHWelchen Patientennutzen bringt die Handchirurgie?

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Schweizerische Ärztezeitung

Offizielles Organ der FMH und der FMH Services www.saez.ch

46 1 5. 11 . 2 01 7

1523 Editorial

Was auf uns zukommt − oder willkommen im Chaos

1526 FMH

Jahresbericht über die Aktivitäten der FMH im Bereich MPA

1558 «Zu guter Letzt»

von Jean Martin

Palliative Care – oder «Sterben ist eine Kunst»

1524 FMH

Welchen Patientennutzen

bringt die Handchirurgie?

(2)

Isabel Zwyssig, M.A. (koordinierende Redaktorin);

Dr. med. Werner Bauer, Mitglied FMH; Prof. Dr. med. Samia Hurst;

Dr. med. Jean Martin, Mitglied FMH; Anna Sax, lic. oec. publ., MHA;

Dr. med. Jürg Schlup, Präsident FMH; Prof. Dr. med. Hans Stalder, Mitglied FMH; Dr. med. Erhard Taverna, Mitglied FMH;

Prof. Dr. med. et lic. phil. Iris Ritzmann; PD Dr. rer. soc. Eberhard Wolff Redaktion Ökonomie

Anna Sax, lic. oec. publ., MHA Redaktion Recht

Hanspeter Kuhn, Leiter Rechtsdienst der FMH

FMH

EDITORIAL: Urs Stoffel

1523 Was auf uns zukommt − oder willkommen im Chaos AKTUELL: Michaël Papaloïzos

1524 Welchen Patientennutzen bringt die Handchirurgie? Dank der Handchirurgie erhöht sich nicht nur die Lebensqualität der Patienten, weil sie Hand, Handgelenk und Arm wieder best möglich gebrauchen können. Da ihnen dadurch ihre beruflichen wie häuslichen Tätigkeiten wieder möglich werden, leisten sie auch einen direkten wie indirekten positiven Beitrag zur Volkswirtschaft.

MEDIZINISCHE PRAXISASSISTENTINNEN: Adrian Sury

1526 Jahresbericht über die Aktivitäten der FMH im Bereich MPA

MEDIZINISCHE PRAXISASSISTENTINNEN: FMH

1530 Allgemeine Rahmenbedingungen und Erläuterungen zum Arbeitsvertrag Medizinische Praxisassistentin DDQ/SAQM: Roxane Kübler, Esther Kraft, Christoph Bosshard

1534 «Translationale Medizin» am SAQM-Symposium 1536 Personalien

Organisationen der Ärzteschaft

SGAIM: Bruno Schmucki

1537 «Lehren und Lernen ist immer gegenseitig» Am Herbstkongress der SGAIM wurde der Zürcher Hausarzt Daniel Oertle für seine langjährige Lehrtätigkeit mit dem «Teaching Award 2017» ausgezeichnet. Im Interview erklärt er, was ihn für dieses Engagement motiviert und warum es wichtig ist, dass gerade auch Hausärzte in der Aus- und Weiterbildung aktiv sind.

Briefe / Mitteilungen

1539 Briefe an die SÄZ

1542 Facharztprüfungen / Mitteilungen

(3)

Impressum

Schweizerische Ärztezeitung Offizielles Organ der FMH und der FMH Services Redaktionsadresse: Elisa Jaun, Redaktionsassistentin SÄZ, EMH Schweizerischer Ärzteverlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 72,

Fax +41 (0)61 467 85 56,

redaktion.saez@emh.ch, www.saez.ch Verlag: EMH Schweizerischer Ärzte- verlag AG, Farnsburgerstrasse 8, 4132 Muttenz, Tel. +41 (0)61 467 85 55, Fax +41 (0)61 467 85 56, www.emh.ch Marketing EMH / Inserate:

Dr. phil. II Karin Würz, Leiterin Marketing und Kommunikation,

«Stellenmarkt/Immobilien/Diverses»:

Matteo Domeniconi, Inserateannahme Stellenmarkt, Tel. +41 (0)61 467 86 08, Fax +41 (0)61 467 85 56,

stellenmarkt@emh.ch

«Stellenvermittlung»: FMH Consulting Services, Stellenvermittlung, Postfach 246, 6208 Oberkirch, Tel. +41 (0)41 925 00 77, Fax +41 (0)41 921 05 86, mail@fmhjob.ch, www.fmhjob.ch Abonnemente FMH-Mitglieder:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte, Elfenstrasse 18, 3000 Bern 15, Tel. +41 (0)31 359 11 11, Fax +41 (0)31 359 11 12, dlm@fmh.ch Andere Abonnemente: EMH Schweize- rischer Ärzteverlag AG, Abonnemente,

Abonnementspreise: Jahresabonne- ment CHF 320.– zzgl. Porto.

ISSN: Printversion: 0036-7486 / elektronische Ausgabe: 1424-4004 Erscheint jeden Mittwoch

© FMH

Die Schweizerische Ärztezeitung ist aktuell eine Open-Access-Publikation.

FMH hat daher EMH bis auf Widerruf ermächtigt, allen Nutzern auf der Basis der Creative-Commons-Lizenz

«Namens nennung – Nicht kommer- ziell – Keine Bearbeitung 4.0 inter- national» das zeitlich unbeschränkte Recht zu gewähren, das Werk zu ver- vielfältigen und zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.

ausdrück licher vorgängiger Erlaubnis von EMH und auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung zulässig.

Hinweis: Alle in dieser Zeitschrift pu- blizierten Angaben wurden mit der grössten Sorgfalt überprüft. Die ange- gebenen Dosierungen, Indikationen und Applikationsformen, vor allem von Neuzulassungen, sollten in jedem Fall mit den Beipackzetteln der verwende- ten Medikamente verglichen werden.

Herstellung: Schwabe AG, Muttenz, www.schwabe.ch

FMH Services

1544 Stellen und Praxen (nicht online)

Tribüne

INTERVIEW: Matthias Scholer

1552 Von Mäusen und Menschen Die Diabetologie erfuhr in den letzten 30 Jahren eine rasante Entwicklung. Wie sich diese stürmische Zeit auf die Forschung und die ärztliche Arbeit auswirkte und welche Lehren daraus gezogen werden sollten, weiss Giatgen Spinas aus eigener Erfahrung. Der Endokrinologe widmete seine ganze berufliche Laufbahn der Erforschung und dem Management der Diabeteserkrankung. Spinas leitete vor seiner Emeritierung 2016 während 20 Jahren die Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und Klinische Ernährung des Universitätsspitals Zürich.

1555 Spectrum

Horizonte

BUCHBESPRECHUNG: Jean Martin 1556 Addiction et spiritualité

BUCHBESPRECHUNG: Erhard Taverna 1557 Bewohner

Zu guter Letzt

Jean Martin

1558 Palliative Care – oder «Sterben ist eine Kunst»

BENDIMERAD

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Was auf uns zukommt − oder willkommen im Chaos

Urs Stoffel

Dr. med., Mitglied des FMH-Zentralvorstandes, Departementsverantwortlicher Ambulante Versorgung und Tarife

Besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen!

Am 18.10.2017 hat der Bundesrat definitiv die Verord­

nung zum zweiten Tarifeingriff in den Ärztetarif TAR­

MED verabschiedet. Er begründet die Festsetzung des Tarifs damit, dass ansonsten am 1.1.2018 ein tarifstruk­

turloser Zustand drohen würde (Art. 43, Abs. 5 KVG).

Gleichzeitig begründet er den Tarifeingriff mit der sub­

sidiären Kompetenz nach Art. 43, Abs. 5bis KVG.

Welche weiteren Auswirkungen der Eingriff aber hat, ist unklar. Wir stehen vor einem bunten Strauss von offe­

nen Fragen, Unklarheiten und Rechtsunsicherheiten.

Offen ist auch, ob der Rahmenvertrag TARMED zwischen santésuisse und der FMH weiterhin noch gültig ist, da das Kernstück des Vertrags − die partnerschaftlich ver­

einbarte Tarifstruktur – nach der Festsetzung durch den Bundesrat entfällt. Was weitere Fragen aufwirft. Was würde demnach beispielsweise mit den auf den Rah­

menvertrag referenzierenden kantonalen Anschluss­

verträgen und als Konsequenz mit den kantonalen Regelungen zu den Taxpunktwerten geschehen?

Was geschieht mit den im Rahmenvertrag fest­

gehaltenen Kommissionen wie der Paritätischen Interpretationskommission (PIK), der Paritätischen Kommission Dignität (PaKoDig), der Paritätischen Vertrauenskommission (PVK) und dem Forum Daten­

austausch? Diese Fragen werden aktuell sehr kontro­

vers diskutiert und am Ende wohl von den Juristen und Gerichten geklärt werden müssen.

Daneben stehen wir vor grossen Herausforderungen be­

züglich der technischen Umsetzung des Tarifeingriffs.

Erst seit dem 24.10.2017 sind uns die Details der Verord­

nung zum Tarifeingriff bekannt. Die zum Teil sehr komplexen Tarifanpassungen mit neuen Positionen, Änderungen der Limitationen und neuen Abrech­

nungsregeln erfordern zum Teil grundlegende Anpas­

sungen in den Systemen. Diese Änderungen in knapp 46 Arbeitstagen ab Bekanntgabe der Details in alle Ab­

rechnungssysteme der Praxen einzupflegen und die Anwender korrekt zu instruieren, ist für die Soft­

wareanbieter ein grosser Challenge. Doch damit nicht genug; ab dem 1.1.2018 gelten für die Bereiche von KVG und UV/MV/IV unterschiedliche Tarifstrukturen!

Diese durch das BAG verursachte Trennung bedeutet, dass für das nächste Jahr für die gleichzeitige Anwen­

dung von zwei unterschiedlichen Tarifstrukturen eine praktikable Informatiklösung gefunden werden muss.

Vor dem Hintergrund all dieser Probleme hat sich die FMH entschlossen, eine dringliche Präsidentenkonfe­

renz der kantonalen Ärztegesellschaften einzuberufen.

Diese erste Sitzung hat im Anschluss an die Ärztekam­

mer am 26.10.2017 stattgefunden.

Es wurde eine Auslegeordnung der anstehenden Pro­

bleme gemacht. Gemeinsame Lösungswege wurden diskutiert. Die kantonalen Präsidentinnen und Präsi­

denten haben zusammen mit der FMH beschlossen, dass es eine enge und koordinierte Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Ärztegesellschaften und der FMH geben soll.

Wir wollen unsere Mitglieder gut und sachgerecht bei der anspruchsvollen und mit vielen Fragezeichen ver­

sehenen Umsetzung des Tarifeingriffs informieren und unterstützen. Zusammen werden wir die nötigen Schritte und Arbeiten in Angriff nehmen, um für unsere Mitglieder die nötigen Voraussetzungen für den Über­

gang zum neuen Tarif TARMED 1.09_BR zu schaffen.

Wir werden Sie weiterhin über unsere Kommunika­

tionsmedien (Newsletter, Schweizerische Ärztezeitung und Migliedermailings) auf nationaler und kantonaler Ebene auf dem Laufenden halten.

Grosse Herausforderungen für die praktische Umsetzung des Tarifeingriffs

Die Koordination zwischen der FMH und

den kantonalen Ärztegesellschaften ist unab-

dingbar

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Der wachsende Nutzen in der Medizin: Was erhält die Bevölkerung für die Gesundheitskosten?

Welchen Patientennutzen bringt die Handchirurgie?

Michaël Papaloïzos

Ehemaliger Präsident und Vorstandsmitglied der Schweizerischen Gesellschaft für Handchirurgie

Dank der Handchirurgie erhöht sich nicht nur die Lebensqualität der Patienten, weil sie Hand, Handgelenk und Arm wieder bestmöglich gebrauchen können. Da ihnen dadurch ihre beruflichen wie häuslichen Tätigkeiten wieder möglich wer­

den, leisten sie auch einen direkten wie indirekten positiven Beitrag zur Volkswirt­

schaft.

Ein Fachgebiet, das der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der Hand gerecht wird

Die Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie wurde 1966 in Lausanne gegründet. Professor Claude Verdan, die treibende Kraft hinter dieser Gründung, hatte wie andere Akteure in Europa und den USA zwei wichtige Aspekte erkannt: die wirtschaftliche Bedeu­

tung von Hand und Handgelenk – deren Verletzungen ein Viertel aller Notfallbehandlungen ausmachen – und die Notwendigkeit eines spezifischen Ansatzes, da diese Verletzungen häufig unzureichend behandelt und zahlreiche Patienten arbeitsunfähig wurden, was zulasten der gesunden Beitragszahler ging [1].

Fünfzig Jahre später hat die Handchirurgie den Status einer eigenständigen Disziplin erreicht. Für die Aner­

kennung und die ständige Weiterentwicklung dieser Spezialisierung ist in erster Linie der Mehrwert verant­

wortlich, den sie sowohl den einzelnen Patienten als auch der Gesellschaft insgesamt gebracht hat.

Finger gerettet, (Arbeits-)Leben gerettet!

Das Verdienst Verdans liegt insbesondere darin, die Chirurgie der Beugesehnen revolutioniert zu haben.

Seitdem hat sich diese Chirurgie ständig weiterent­

wickelt und sorgt nun dafür, dass Finger, deren Funk­

tionstüchtigkeit früher ein für alle Mal verloren gewe­

sen wäre, wieder beweglich werden – bei Schreinern ebenso wie bei Musikern.

Heute kann man sich oft nicht mehr vorstellen, was für ein Schicksalsschlag eine solche Verletzung früher für die Betroffenen bedeutete. Verdan empfing einmal ei­

nen jungen Schreinerlehrling, der ihn – im vollen Be­

wusstsein dessen, was für ihn auf dem Spiel stand – an­

flehte: «Meine Hände sind alles, was ich habe. Bitte retten Sie sie mir!» Seitdem haben sich die Techniken zur Reparatur wie auch zur Rehabilitation der Beuge­

sehnen enorm weiterentwickelt und verfeinert. Heut­

zutage müsste sich dieser Patient keine solchen Sorgen mehr um die Funktionstüchtigkeit seiner Hand und um seine Arbeitsfähigkeit machen.

Es ist sogar noch viel mehr möglich, wie ein anderes Beispiel zeigt: Eine junge Konzertpianistin erlitt bei ei­

nem einfachen Sturz eine Fraktur des ersten Glieds ih­

res kleinen Fingers, der danach verformt und nicht mehr benutzbar war. Noch vor zwei oder drei Jahr­

zehnten wäre eine solche Fraktur kaum therapierbar gewesen. Sehr häufig blieben die Finger in solchen Fäl­

len dauerhaft steif und unbrauchbar. Dank neuartiger Implantate und Techniken konnte diese Patientin ope­

riert und die Fraktur stabilisiert werden, so dass sich der Finger rasch mobilisieren liess und die einstmals fast unvermeidlichen Versteifungen ausblieben. Drei Monate später absolvierte die Musikerin wieder Orches­

ter­ und Soloauftritte. Die mehreren tausend Franken, welche dieser Eingriff und die Reha gekostet haben, waren mit Sicherheit gut investiertes Geld, da sonst eine ganze Karriere als Konzertmusikerin vor dem Ende gestanden hätte.

Ein gerettetes Handgelenk

= ein Fall von Berufsunfähigkeit weniger

Die häufigste Fraktur ist die des Handgelenks. Sie be­

trifft insbesondere ältere Frauen – eine Entwicklung, die sich noch verstärken dürfte. Noch Ende der achtzi­

ger Jahre behandelte man solche Frakturen in der Re­

gel durch Reponieren und Eingipsen oder mit Hilfe ei­

ner externen Fixierung. Dies war nicht nur lästig,

(6)

sondern häufig auch erfolglos und Ursache schwerwie­

gender Spätfolgen in Form steifer und schmerzender Handgelenke. Die Meinungen waren geteilt, die Richt­

linien vage und unzureichend begründet – kurz, man

fischte im Trüben, und Leidtragende des niedrigen Wissensstands der damaligen Zeit waren junge wie äl­

tere Patienten mit ihren Frakturen. Die zu Beginn der 2000er Jahre aufgekommenen Fixierungsplatten haben alle Beteiligten überzeugt und sich rasch als eindeuti­

ger Standard in der Behandlung der meisten Handge­

lenkfrakturen durchgesetzt. Diese Platten verschaffen dem Handgelenk in kurzer Zeit wieder Mobilität und Funktion – und den Patienten Unabhängigkeit, so dass sie zu Hause bleiben oder zumindest rasch wieder zurückkehren können. Die Kosten einer solchen Platte (ca. 1200 Franken) und des Eingriffs (ca. 1500 Franken laut TARMED) stehen in kei­

nem Vergleich zu den direkten und indirekten Kosten einer dauerhaften Behinderung junger wie älterer Pa tienten.

Hinzu kommen noch andere Fortschritte: Mikrochir­

urgie und Reimplantationen, Endoprothesen für Hand­

und Fingergelenke, minimalinvasive und endoskopi­

sche Chirurgie usw. – eine vollständige Liste wäre lang.

Noch mehr als die neuen Instrumente zählt allerdings ihr kunstfertiger Einsatz – der eine spezialisierte Aus­

bildung erfordert.

Ein zusätzliches Fachgebiet, das den Patienten bestmögliche Qualität gewähr- leistet

Ein Spezialist für Handchirurgie gewährleistet, dass die Therapie nicht nur dem Leiden, sondern dem gan­

zen Patienten mit seinen individuellen Umständen op­

timal entspricht – sei es in Notfall­ oder in Elektivsitua­

tionen. Eine Arthrose am Daumensatz ist bei einem 35­jährigen Mann, bei dem sie auf eine Fraktur zurück­

zuführen ist, anders zu behandeln als eine degenera­

tive Arthrose bei einer Frau von 65 Jahren. Zwar stellen beide Krankheitsbilder ein Handicap dar, aber eben doch in unterschiedlichen Kontexten, die bei der Wahl der Therapie berücksichtigt werden müssen.

Es ist belegt, dass eine unsachgemässe Behandlung durch nicht spezialisiertes Personal klar schlechtere Ergebnisse liefert und letzten Endes höhere Kosten

verursacht [2]. Wird frühzeitig ein Spezialist aufge­

sucht, ist zumeist eine bessere Therapie gewährleistet [3]. Ein gutes Beispiel ist die häufig zu beobachtende Tendovaginitis de Quervain, also eine Entzündung der Sehnenscheide am Handgelenk. Immer wieder sehen Handchirurgen solche Patienten erstmals, nachdem diese dutzende Male in der Physiotherapie waren, (mehr oder weniger geeignete) Schienen erhalten ha­

ben, teure Untersuchungen über sich haben ergehen lassen, arbeitsunfähig geschrieben und seit Wochen quasi depressiv sind, «weil niemand sagen kann, was ich eigentlich habe». Und das, obwohl eine klinische Untersuchung in den meisten Fällen zur Diagnose aus­

reichen und die lokale Injektion eines Entzündungs­

hemmers oder ein einfacher, aber präziser ambulanter chirurgischer Eingriff eine Heilung in drei bis vier Wo­

chen gewährleisten würde – zu niedrigsten Kosten.

In der Handchirurgie hat der Übergang von der statio­

nären zur ambulanten Behandlung in der Regel schon stattgefunden: 80 bis 85% der ärztlichen Eingriffe sind hier ambulant. Diese Quote ist in Spitälern niedriger, die einen höheren Anteil schwierigerer Pathologien und Patienten tragen. Mit einer einheitlichen Finan­

zierung ambulanter und stationärer Leistungen und angemessenen Tarifen könnte diese Quote zweifellos noch höher sein – was allen Beteiligten zugute käme.

Zusammenfassung

Ob infolge eines Unfalls, ob durch eine scheinbar ba­

nale Verstauchung oder eine ernsthafte Erkrankung, ob im Falle von Arthrose oder chronischer Schmerzen, ob bei alten oder jungen Patienten – Handchirurgen gewährleisten die bestmögliche Erst­ und Weiterbe­

handlung. Die Diagnosen und Therapien dieser Spezia­

listen lindern das Leid und sorgen für eine höhere Le­

bensqualität. Darüber hinaus stellt die Handchirurgie die Arbeitsfähigkeit und Autonomie der Patientinnen und Patienten wieder her und vermeidet dadurch die direkten und indirekten Kosten einer dauerhaften Be­

hinderung.

Literatur

1 Dias JJ, Garcia­Elias M. Hand injury costs. Injury, Int J Care In jured.

2006;37:1071–7.

2 Kenesi C, Masmejean E. Les urgences main en France. Un impor­

tant défi de santé publique. Bull Acad Natl Med. 2004;188:793–800.

3 Raimbeau G. Coûts des urgences mains. Chir Main. 2003;22:258–63.

Korrespondenz:

Dr M. Papaloïzos Centre de chirurgie et de thérapie de la main Charles­Humbert 8 CH­1205 Genève mpapaloizos[t]ch8.ch

Neue Behandlungen verschaffen den Patienten Unabhängigkeit, so dass sie zu Hause bleiben oder zumindest rasch wieder zurückkehren können.

Die Handchirurgie stellt die funktionellen

Fähigkeiten und die Autonomie der Patienten

wieder her und vermeidet die Kosten einer

dauerhaften Behinderung.

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Berichtsperiode September 2016 bis August 2017

Jahresbericht über die Aktivitäten der FMH im Bereich MPA

Adrian Sury

Dr. med., Präsident der kantonalen Delegierten für MPA-Fragen

In diesem Jahr hat es in der Aufgabenkommission QV MPA einen personellen Wechsel gegeben. Dr. Katrin Hubschmid hat sich nach mehrjährigem intensivem Engagement als Fachgruppenleiterin ATMB und als Präsidentin der Aufgabenkommission QV MPA zurück­

gezogen. Für ihren grossen, unermüdlichen Einsatz sei ihr an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich gedankt.

Im Januar 2017 konnte Dr. Gert Printzen, Fachgruppen­

leiter ATMB in der Aufgabenkommission QV MPA, für das Präsidium gewonnen werden. Ich wünsche ihm viel Erfolg in dieser anspruchsvollen Aufgabe.

Die Aufgabenkommission Qualifikationsverfahren Medizinische Praxisassistentin (QV MPA) erarbeitet unter grossem Einsatz die Prüfungsunterlagen. Das Er­

arbeiten einer gesamtschweizerischen einheitlichen Prüfung stellt die Fachgruppen und insbesondere die Fachgruppenleiterinnen und Fachgruppenleiter im­

mer wieder vor eine grosse Herausforderung, gibt es doch in einzelnen Fachgebieten nicht zu unterschät­

zende Unterschiede der Gepflogenheiten zwischen der Romandie, dem Tessin und der Deutschschweiz.

Die Anliegen der verschiedenen Gremien an den Zen­

tralvorstand der FMH werden weiterhin durch Dr.

Carlos Quinto, Mitglied Zentralvorstand der FMH und Departementsverantwortlicher Public Health und Ge­

sundheitsberufe, vertreten.

Aktuell sieht die Aufgabenteilung neu wie folgt aus:

– Delegierte der kantonalen Ärztegesellschaften für MPA­Fragen: Präsident Dr. A. Sury, Vizepräsident Dr. R. Tognina

– Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (Kommission B & Q): Präsident Dr.

J. Orellano

– Aufgabenkommission für das Qualifikationsver­

fahren (QV) MPA: Präsident Dr. G. Printzen

– OdA Berufsbildung MPA (odamed): Präsidentin Frau M. Schenk / SVA, Dr. G. Printzen, Vizepräsident Das MPA­Büro, das aus den oben aufgeführten Gremi­

enverantwortlichen der FMH besteht, trifft sich in der Regel einmal jährlich oder ad hoc, um allfällige Pro­

bleme, Überschneidungen oder Projekte zu bespre­

chen.

Wir können auf ein ereignisreiches Jahr zurückblicken, wie die nachfolgenden Berichte der Verantwortlichen in den verschiedenen Kommissionen zeigen.

Schweizerische Kommission

für Berufsentwicklung und Qualität (Dr. José Orellano)

In diesem Jahr wurde die neue Bildungsverordnung MPA weiter forciert. Eine Vernehmlassung bei den kantona­

len Ärztegesellschaften, der Schweizerischen Berufsbil­

dungsämter­Konferenz (SBBK), den Ausbildungsstätten sowie den MPA­Verbänden (SVA, ARAM) hat diese Bil­

dungsverordnungsvorlage weiter zur Reifung gebracht.

Die Eingaben für die Totalrevision der Bildungs­

verordnung wurden bereits gemacht. Die Inkraftsetzung der Bildungsverordnung ist für den 1.1.2019 geplant. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) führt derzeit bei den für die Berufsbildung zustän­

digen kantonalen Ämtern, den Organisationen der Ar­

beitswelt und weiteren inter essierten Kreisen eine ex­

terne Vernehmlassung durch. Anschliessend werden die letzten Anpassungen für die neue Bildungsverordnung implementiert und zur definitiven Genehmigung einge­

geben, so dass wir wie geplant 2019 mit der neuen Ausbil­

dung beginnen können. Ebenfalls ist der zugehörige Bil­

dungsplan praktisch vollständig überarbeitet und neu in fünf Handlungskompetenzbereiche eingeteilt, welche die Arbeit der MPA konkret abbilden. Es wurde versucht, die praktischen Arbeiten im QV höher zu gewichten. Wir hoffen, dass diese Massnahme das Niveau des EFZ ent­

sprechend aufwertet.

Der sogenannte Anhang 2 der Bildungsverordnung

«Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes» wurde am 1.4.2017 in Kraft gesetzt. Zum bisherigen Anhang wurde neu der Schutz für Jugendliche besonders beachtet. Neu dürfen unter 16­jährige Auszubildende sich nicht während der Expo­

sition in Röntgenräumen aufhalten. Auch mögliche Exposition mit Reizstoffen und/oder Handhabung von Zytostatika sind bei unter 16­Jährigen zu vermeiden.

Die in der Verordnung enthaltenen Massnahmen kön­

nen im Anhang 2 weiter studiert werden. Kantonale In­

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formationsveranstaltungen durch die entsprechenden Ärztegesellschaften in Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrlingsämtern sind zu begrüssen. Es wird emp­

fohlen, dass Berufsbildnerinnen und Berufsbildner diese Veranstaltungen besuchen, damit die Ausbil­

dung für die Jugendlichen sicherer wird.

Weiterbildung MPA – Bericht aus der OdA Berufsbildung MPA (Dr. Gert Printzen)

Die Weiterbildung Medizinische Praxiskoordinatorin MPK ist mittlerweile etabliert und erfreut sich eines zunehmenden Interesses. Wiederum hat die Anzahl der Prüfungsanmeldungen zur MPK­Weiterbildung die Erwartungen übertroffen. Wie auch in der vergange­

nen Berichtsperiode wurden diese obligaten Prüfun­

gen für MPK im November und im Juni durchgeführt.

Am 24. November 2016 hat die dritte Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin mit 8 Kandida­

tinnen klinischer und 38 Kandidatinnen praxis leitender Fachrichtung stattgefunden. 40 dieser 46 Kandidatin­

nen haben die Prüfung bestanden.

Am 8. Juni 2017 traten zur 4. Berufsprüfung zur Medizi­

nischen Praxiskoordinatorin 17 Kandidatinnen klini­

scher und 25 Kandidatinnen praxisleitender Fachrich­

tung an. 35 der 42 Kandidatinnen haben die Prüfung bestanden und konnten den eidgenössischen Fachaus­

weis MPK entgegennehmen; hierunter befanden sich 6 Repetentinnen, von denen 5 ebenfalls erfolgreich wa­

ren. Im Rahmen der zugehörigen Prüfungsfeier gratu­

lierte die odamed­Präsidentin Marianne Schenk den Absolventinnen zum Erfolg nach einem anstrengen­

den Studium mit dem Besuch von sechs Modulen und rund 300 Lektionen. Sie machte zudem auf die Heraus­

forderungen der Digitalisierung in der Arztpraxis auf­

merksam und mahnte im Interesse der Wahrung einer hohen Arbeitsqualität zur Entschleunigung der Arbeits­

prozesse.

Zum kommenden Prüfungstermin im November 2017 sind bereits erfreuliche 93 Personen (32 klinisch, 62 praxisleitend) angemeldet; das erste Mal werden auch Teilnehmerinnen aus der Romandie antreten.

Im Jahre 2018 sind die Prüfungstermine erneut für Juni und November festgelegt.

In der Westschweiz wurden für die MPK­Weiterbildung erste Anbieter mit einem Modul akkreditiert.

– Einerseits ist dies die ARAM (Association Romande des Assissantes Médicales) in Lausanne mit der An­

erkennung durch das BAG (Bundesamt für Gesund­

heit) für das Modul Dosisintensives Röntgen und – anderseits die Espace Compétences SA in Cully mit

der Anerkennung für die Module Chronic Care

Management I + II, Qualitätsmanagement in der Arztpraxis, Wundbehandlung, Wiederaufbereitung von Medizinprodukten, Beratung von Langzeitpa­

tienten (Diabetes, Rheuma, Koronare Herzerkran­

kungen / Herzinsuffizienz, Hirnleistungsschwäche), Praxismanagement, Rechnungswesen, Personal­

führung.

Im Tessin gibt es Entsprechendes seit Sommer 2016 bei der Scuola Superiore Medico­Tecnica SSMT in Locarno, mit Anerkennung ausgesprochen für die Module Wie­

deraufbereitung von Medizinprodukten, Chronic Care Management I und Anerkennung durch das Bundes­

amt für Gesundheit BAG für das Modul Dosisinten­

sives Röntgen.

Zu den Finanzen der odamed lässt sich konstatieren, dass diese praktisch ausgeglichen sind. Die eigentliche Prüfung ist zusammen mit den Prüfungsgebühren und den Bundesbeiträgen selbsttragend.

Die MPK­Betriebsphase präsentiert sich erfolgreich.

Die Perfektionierung wird weiter gesteigert – dazu ge­

hören die Optimierung der Website www.odamed.ch und weiter der Ausbau auf drei Sprachen, die Beendi­

gung aller Übersetzungsarbeiten und die Akkreditie­

rung weiterer Bildungsanbieter und Module. Weiter­

hin werden Expertinnen und Experten in allen drei Landessprachen gesucht, die sich bei der Geschäfts­

stelle melden sollen. Diese Expertinnen und Experten werden adäquat für ihre spezifische Aufgabe geschult.

Aufgabenkommission für das Quali­

fikationsverfahren (QV) MPA (Dr. Gert Printzen)

Das Qualifikationsverfahren 2017 konnte auch in die­

sem Jahr ohne schwerwiegende Probleme durchge­

führt werden.

Auch dieses Jahr zeigt der leichte Anstieg der Ungenü­

genden, dass die Prüfung nicht allzu einfach war, was ja in den vergangenen drei Jahren so bezweckt wurde.

Nach wie vor existiert das Problem, dass die Ergebnisse des Qualifikationsverfahrens im Schlusszeugnis, dem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis EFZ, nicht detailliert aufgeführt sind. Somit sieht man nicht, wenn eine un­

genügende Note in einem der Hauptfächer durch einen genügenden Durchschnitt verschleiert respektive überdeckt wird. Hierzu gibt es immer noch diverse Be­

anstandungen, vor allem bezüglich der «Bildgebenden Diagnostik».

In der Labordiagnostik und der bildgebenden Diagnos­

tik verändern sich die Anforderungen unter anderem

(9)

durch automatisierte Analysegeräte, aber auch z.B.

durch digitales Röntgen zunehmend. Einerseits wird zu klären sein, welche Fähigkeiten für das Qualifika­

tionsverfahren obligat sind, und daraus sind die Kon­

sequenzen zu ziehen, welche Fähigkeiten aufgegeben werden müssen oder können. Entsprechend sind dann Ausbildung und Prüfungen anzupassen.

Vergleichbares gilt auch für die «Betrieblichen Pro­

zesse»: Die Digitalisierung ist nicht in allen Praxen und Betrieben gleich etabliert. Daraus resultieren gros se Unterschiede und somit auch verschiedene An­

sprüche an die Qualifikation.

Der Aufwand für die Prüfungen war wie in den Vorjah­

ren auch 2017 beträchtlich und nur dank des grossen Einsatzes aller Beteiligten zu bewältigen. Ich danke al­

len Mitwirkenden für ihr ausserordentliches Engage­

ment ganz herzlich.

MPA­Ausbildung

Im Jahr 2017 wurden 1028 MPA­Kandidatinnen geprüft.

Von diesen 1028 Kandidatinnen haben 950 (92,6%) die Prüfung erfolgreich bestanden.

Das Interesse und die Nachfrage nach Lehrstellen ha­

ben sich – wahrscheinlich mit der Perspektive der Wei­

terbildung zur MPK (Medizinische Praxiskoordi­

natorin) – verstärkt. Um auch zukünftig genügend Berufsleute ausbilden zu können, müssen weiterhin entsprechende Lehrstellen zur Verfügung stehen. Die Möglichkeit, eine Ausbildungsbewilligung durch das kantonale Amt für Berufsbildung zu erhalten, ist be­

kanntermassen nicht auf Grundversorgerpraxen mit Labor und Röntgen beschränkt, sondern steht ebenso anderen Fachbereichen offen. Dies gilt auch für Spitä­

ler und Kliniken, die im Rahmen der ambulanten Leis­

tungen Ausbildungsstellen anbieten – positive Rück­

meldungen hierzu gibt es aus dem Kanton Tessin und nun auch aus Zürich. Hingewiesen werden soll auch nochmals auf die Möglichkeit, im Rahmen von Koope­

rationen mit einer Klinik, einem Spital oder im Ver­

bund mit anderen Praxen Teilbereiche des Berufes, z.B.

bildgebende Diagnostik oder Labordiagnostik, ergän­

zend zu erlernen. Auskünfte hierzu erteilt das kanto­

nale Amt für Berufsbildung.

Für MPA, die sich als Berufsbildnerinnen weiterbilden möchten, organisiert der Schweizerische Verband Me­

dizinischer Praxis­Fachpersonen SVA entsprechende Kurse. In einigen Kantonen werden solche Berufsbild­

nerkurse auch von den Kantonen selbst angeboten.

Aktuell / Hinweise

Dosisintensives Röntgen

Ich möchte die Ausbildung für dosisintensive Röntgen­

untersuchungen in Erinnerung rufen. Die Erfüllung der Ausbildungspflicht für MPA und Ärzte wird vom BAG kantonal und regional überprüft. Falls dies nicht bereits geschehen ist, bitten wir Sie als Ärzte und Ihre MPA, einen entsprechenden Kurs zu besuchen, um so­

wohl Unannehmlichkeiten mit dem BAG zu vermeiden als auch mitzuhelfen, die Patientensicherheit zu ge­

währleisten.

(10)

SwissSkills (12.–16. September 2018, Bern) Im Jahre 2014 wurden erstmals zentrale Schweizer Be­

rufsmeisterschaften, die SwissSkills, durchgeführt.

Diese erfolgreiche nationale Grossveranstaltung für das Schweizerische Berufsbildungssystem fand gros­

sen Anklang bei allen Beteiligten und in der Öffent­

lichkeit.

Die kommenden SwissSkills 2018 finden vom 12.–

16. September 2018 in den Messehallen der BERNEXPO in Bern statt. Mit einem gemeinsamen Informations­

stand wollen die FMH, der SVA, unter Beteiligung wei­

terer Organisationen wie mfe und JHAS von ärztlicher Seite und ARAM von MPA­Seite, einen Einblick in den MPA­Beruf geben. Am Stand sollen Ärztinnen, Ärzte sowie Vertreter von ARAM und SVA anwesend sein.

Mit der Präsenz an den SwissSkills möchten wir dazu beitragen, Werbung für den MPA­Beruf zu machen.

Junge Leute sollen motiviert werden, diesen interes­

santen Beruf zu erlernen, was wiederum dazu führen soll, dem schweizweiten MPA­Mangel entgegenzuwir­

ken.

www.mpaschweiz.ch – www.fmh.ch

Die Website www.mpaschweiz.ch enthält ausschliess­

lich Informationen und nützliche Dokumente zum Download im Zusammenhang mit der Ausbildung von MPA. Die laufend aktualisierte Seite wird vom MPA­Se­

kretariat der FMH betreut. Unter www.am­suisse.ch kann auf die französische Version zugegriffen werden.

Unter www.fmh.ch → Services → Medizinische Praxis­

assistentin sind die Mustervorlagen und Hinweise im Rahmen der Anstellung von diplomierten MPA auf­

geschaltet (Musterarbeitsvertrag, Lohnempfehlungen, Mutterschutz).

Schlichtungsstelle

Erfreulicherweise sind auch in dieser Berichtsperiode weder neue Vermittlungsgesuche beim Schlichter für

Korrespondenz:

Dr. med. Adrian Sury Präsident der kantonalen Delegierten für MPA­Fragen Elfenstrasse 18

CH­3000 Bern 15

die Deutschschweiz, Rechtsanwalt und Notar lic. iur.

A. Kummer, eingegangen, noch sind Fälle hängig.

MPA­Sekretariat im Generalsekretariat

Der Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren und ihren Tätigkeitsgebieten sowie dem Zen­

tralvorstand ist durch Elisabeth Tröhler vom MPA­

Sekretariat der FMH gewährleistet.

Sie steht sowohl dem Präsidenten der MPA­Delegierten als auch Dr. Carlos Quinto für alle Geschäfte im Bereich MPA zur Verfügung. Daneben führt sie insbesondere die Sekretariate der Aufgabenkommission QV MPA, der Kommission B & Q und der Aufsichtskommission ÜK. Das MPA­Sekretariat ist eng mit der Abteilung Rechtsdienst der FMH verknüpft, womit auch die Über­

arbeitung von Reglementen und Vereinbarungen ge­

währleistet ist.

Zum Schluss

Auch dieses Jahr darf ich all jenen danken, die sich tat­

kräftig für die Belange der MPA eingesetzt haben. Mein Dank richtet sich aber auch an alle ausbildenden MPA und BerufsbildnerInnen, die Schulen und die MPA­Ver­

bände. Ganz speziell herzlich möchte ich auch Frau Eli­

sabeth Tröhler vom MPA­Sekretariat für ihr grosses Engagement und ihre Kompetenz danken.

Im Berichtsjahr hat sich auch die Ausbildung zu den MPK konsolidiert. In den Kantonen scheinen endlich auch die MPA ihre Anerkennung auf Gesetzesebene zu finden. Wir hoffen nun, dass dies zu einer Abbildung im Tarifwesen führen wird, damit die gesteigerte Kom­

petenz auch angemessen entlohnt werden kann.

Wir Ärzte und Spitäler müssen aber genügend Lehr­

stellen offerieren, um der Nachfrage zu genügen. Die Anstrengungen der FMH müssen sich in der nächsten Zukunft vor allem auf diese Problematik fokussieren und möglicherweise auch neue Finanzierungsmodelle der Ausbildung evaluieren!

(11)

Arbeitsvertrag MPA

Allgemeine Rahmenbedingungen und Erläuterungen

I. Rahmenbedingungen für Lohn verhandlungen

Aufgrund der seit 1991 kantonal von den Ärztegesell- schaften ausgearbeiteten Lohnempfehlungen für Me- dizinische Praxisassistentinnen werden keine gesamt- schweizerischen Lohnempfehlungen mehr publiziert.

Bei individuellen Lohnverhandlungen sollen für Medi- zinische Praxisassistentinnen die nachstehend aufge- führten Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, nämlich:

1. Ausbildung

Eidg. Fähigkeitszeugnis Medizinische Praxisassisten- tin bzw. Diplom der Verbindung der Schweizer Ärzte (Vignette) inkl. Röntgenbewilligung.

2. Arbeitsbedingungen: Berechnungs­

grundlagen

– 42-Stunden-Woche im Jahresdurchschnitt

– 4 Wochen Ferien (Medizinische Praxisassistentin- nen unter 20 und ab 50 Jahren: 5 Wochen)

Nennenswerte Abweichungen von diesen Bedingun- gen können auf den Lohn umgerechnet werden.

3. Regionale Gegebenheiten

Die Löhne sollen den regionalen Gegebenheiten ange- passt werden.

4. 13. Monatslohn

Am Jahresende ist der Medizinischen Praxisassisten- tin ein 13. Monatslohn auszurichten. Umfasst das Ar- beitsverhältnis nicht das ganze Kalenderjahr, so ist er anteilsmässig zu bezahlen.

5. Dienstalterszulagen und Reallohn­

erhöhungen

Die Höhe einer Dienstalterszulage soll auch für 2018 ein Thema des jährlichen Qualifikationsgespräches bil- den. Insbesondere sollen bei der Festlegung des Lohnes auch jede zusätzliche Verantwortung (z.B. Ausbilden von Lernenden) oder Weiterbildung (z.B. Dosisintensi- ves Röntgen usw.) der Angestellten berücksichtigt und der Lohn dementsprechend angepasst werden.

Eine Vorlage für ein Mitarbeitergespräch finden Sie on- line bei der FMH, Rubrik Medizinische Praxisassisten- tinnen: http://www.fmh.ch/services/medizinische_

praxisassistentin.html.

6. Teuerungsausgleich

Die Teuerung soll ausgeglichen werden. Wo der Teue- rungsausgleich vertraglich vereinbart ist, muss dieser auf jeden Fall gewährt werden. Im Falle einer Minus- teuerung ist keine Teuerung auszugleichen. (LIKP Sep- tember 2017: 0,9%, Oktober 2017: 0,9%, Indexbasis De- zember 2015).

7. Teilzeitarbeit im Monatslohn

Bei Teilzeitarbeit beträgt der Bruttolohn (bei 42 Wo- chenstunden als Berechnungsgrundlage) 142 eines vol- len Monatslohnes, multipliziert mit der Anzahl der vereinbarten Wochenarbeitsstunden.

8. Stundenlohn

Bei sehr geringer und gleichzeitig unregelmässiger Arbeitszeit empfiehlt sich die Ausrichtung eines Stun- denlohnes. Als Stundenlohnansatz empfehlen wir 6‰

eines Monatslohnes für ein Vollzeitpensum (13. Monats- lohn ist anteilsmässig darin enthalten). Zusätzlich muss auf diesem Ansatz ein Ferienanteil von 8,33% ausge- richtet werden, der den üblichen 4 Wochen Ferien ent- spricht und auf jeder Lohnabrechnung separat auszu- weisen ist (bei 5 Wochen Ferien 10,64%, bei 6 Wochen Ferien 13,04% etc.). Diese Berechnung gilt auch bei der Auszahlung von Überstunden.

Um eine Benachteiligung gegenüber einer Anstellung im Monatslohn zu vermeiden, empfehlen wir eine Fei- ertagsentschädigung zu vereinbaren. Nach dem Ar- beitsgesetz können die Kantone bis zu 8 Feiertage den Sonntagen gleichstellen. Dazu kommt der 1. August.

Maximal ist somit von 9 Feiertagen pro Jahr auszuge- hen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass einige Feiertage immer am gleichen Datum stattfinden (z.B. 1. Mai) und mit einem Wochenende zusammenfallen können. Zu- dem sind Feiertage von Kanton zu Kanton verschie- den. Um eine jährliche Neuberechnung für jeden Kan- ton zu vermeiden, ist deshalb von einem Schnitt von

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7,5 Feiertagen auszugehen, welche auf einen Werktag fallen.

Der Feiertagszuschlag soll gleich wie der Ferienzu- schlag berechnet werden, wobei die Praxis mit 260 Ar- beitstagen pro Jahr rechnet:

7,5 Feiertage / (260 Arbeitstage – 7,5 Feiertage) = 2,97%

des Bruttolohnes pro Stunde

9. Überstunden (Ziff. 2 des Mustervertrags) Wenn immer möglich, sollen die Überstunden durch Freizeit oder allfällige Mehrferien (= Ferien, welche über dem gesetzlichen Minimum von 4 Wochen lie- gen) gleicher Dauer ausgeglichen werden. Ist dies nicht möglich, kann ausnahmsweise gewählt werden zwi- schen folgenden Varianten:

– Entschädigung samt einem Lohnzuschlag von 25%

für Vollzeit- und Teilzeitangestellte (Vorzugsvari- ante FMH/SVA nur für Vollzeitangestellte).

– Bei Teilzeitarbeit werden Überstunden, so lange sie zusammen mit dem Teilzeitpensum die betriebsüb- liche Arbeitszeit für eine Vollzeitangestellte nicht überschreiten, lediglich nach dem normalen Stun- denansatz vergütet (Vorzugsvariante SVA).1

– Arbeitgeber und Med. Praxisassistentin können durch schriftliche Vereinbarung eine andere Rege- lung wählen.

Als Stundenlohnansatz gelten 6‰ eines Monatslohns für ein Vollzeitpensum zuzüglich Ferienanteil (vgl.

Ziff. 8 Stundenlohn).

Für alle vereinbarten Löhne gelten folgende Bestimmungen und Empfehlungen:

Abzüge vom Bruttolohn

– AHV, IV, EO, ALV: 6,225% (AHV, IV, EO = 5,125%, ALV = 1,1%)

– Nichtberufsunfallversicherung (bei einer wöchent- lichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden): Abzug gemäss konkretem Versicherungsvertrag.

– Berufliche Altersvorsorge (2. Säule BVG): Arbeitneh- meranteil (maximal und normalerweise 50%) des altersabhängigen Beitrages gemäss Versicherungs- ausweis.

II. Erläuterungen zum Mustervertrag

1. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung (Ziffer 2

des Mustervertrages)

Gemäss Art. 46 ArG und Art. 73 ArGV 1 besteht eine ge- setzliche Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber. Es muss für jede Arbeitnehmerin

nachvollziehbar sein, wann sie gearbeitet, die Pausen bezogen und die Arbeit beendet hat. Aufgrund dieser Angaben kann überprüft werden, ob die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften des Arbeitsgesetzes eingehalten wurden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Arbeits- zeitaufzeichnungen während 5 Jahren aufzubewahren (Art. 73 Abs. 2 ArGV 1).

Arbeitszeiterfassung heisst nicht in jedem Fall Stem- peluhr. Es gibt auch andere bewährte Möglichkeiten, die Arbeitszeiten zu erfassen (z.B. Excel-Tabelle). Wird die Arbeitszeit jedoch von der Arbeitnehmerin mit ei- ner Excel-Tabelle selbst erfasst, empfehlen wir, dass die Zeiterfassung vom Arbeitgeber visiert wird.

Ein Excel-Tool zur Arbeitszeiterfassung finden Sie on- line beim SVA (Schweizerischer Verband Medizinischer Praxis-Fachpersonen) und beim ARAM (Association Romande des Assistantes Médicales).

Wir empfehlen für die Arbeitszeiterfassung, dass die Arbeitszeit mit dem Eintreffen am Arbeitsplatz und mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsvorberei- tung beginnt (z.B. Computer starten, Wartezimmer lüf- ten oder Zeitschriften bereitlegen, ggf. Post abholen etc.), und nicht erst mit der völligen Bereitschaft der Arbeitnehmerin am Arbeitsplatz für den Empfang des ersten Patienten / der ersten Patientin. Ebenso gehö- ren auch Arbeiten am Abend, welche zum Praxis- betrieb gehören (z.B. Aufräumen, Arbeitsinstrumente reinigen etc.), zur Arbeitszeit. Der Arbeitsweg gehört nicht zur Arbeitszeit (vgl. die Ausnahme beim Pikett- dienst, Ziffer 6.6 des Mustervertrages). Es liegt im Er- messen des Arbeitgebers, mit Erlass von Weisungen die speditive Aufnahme der Arbeit sicherzustellen.

Es gibt verschiedene Arbeitszeitmodelle. Neben der im Mustervertrag empfohlenen wöchentlichen Arbeits- zeit ist auch eine Jahresarbeitszeitregelung denkbar.

Mit der Jahresarbeitszeit wird der Spielraum für die Gestaltung der Arbeitszeit ausgeweitet. Jedoch ist auch hier die maximale Grenze von 50 Stunden pro Woche zu berücksichtigen. Dies sollte jedoch nicht die Regel sein. Grössere Abweichungen vom üblichen Wochen- stundenplan bedürfen zudem der Absprache beider Parteien. Idealerweise sollten die Zeitkonti der Arbeit- nehmerinnen am Jahresende ausgeglichen sein. Zum Jahresende bestehende Überstundenguthaben sollten aber spätestens bis zur Mitte des Folgejahres durch Freizeitbezug ausgeglichen werden. Dasselbe gilt für Ferienguthaben.

2. Freie Halbtage (Ziffer 6.2 des Muster­

1 Diese Regelung soll eine ungerechtfertigte Bevorzugung von Teilzeitangestellten vermeiden. Arbeitet eine Teilzeitangestellte über die vereinbarte Teilarbeitszeit hinaus bis zur betrieblichen Arbeitszeit ihrer vollbeschäftigten Kolleginnen, hat sie allenfalls Anspruch auf einen Lohnzuschlag, während ihre Kolleginnen nur den normalen Lohn erhalten.

(13)

vertrages)

Gemäss Art. 21 ArG ist der Arbeitnehmerin mindestens jede Woche ein freier Halbtag zu gewähren, wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als fünf Tage ver- teilt wird. Dies gilt als Mindestanspruch.

3. Stillende Mütter (Ziffer 6.7 des Muster­

vertrages)

Stillenden Müttern ist die erforderliche Zeit zum Stil- len freizugeben und der Arbeitgeber muss, wenn im Betrieb gestillt wird, einen geeigneten Ort zur Verfü- gung stellen (Art. 34 ArGV 3). Stillenden Müttern muss, bei einer täglichen Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden, 30 Minuten Stillzeit an die bezahlte Arbeitszeit ange- rechnet werden, bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden 60 Minuten und bei einer tägli- chen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden 90 Minuten.

Es handelt sich bei diesen Bestimmungen nur um Min- destzeiten, die an die bezahlte Arbeitszeit anzurech- nen sind. Die Arbeitnehmerin verfügt unabhängig da- von, ob sie im Betrieb stillt oder zum Stillen den Arbeitsplatz verlässt, über dieselbe bezahlte Stillzeit.

Verlässt sie den Arbeitsplatz zum Stillen, ist für den Weg keine Verlängerung der bezahlten Stillzeit vorge- sehen. Anderslautende Abmachungen zwischen dem Arbeitgeber und der betroffenen Arbeitnehmerin sind jedoch möglich.

4. Gesundheitsschutz bei Mutterschaft ( Ziffer 6.9 des Mustervertrages)

Grundsätzlich hat ein Betrieb mit gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten2 eine Risikobeurteilung vor- zunehmen. Darin muss insbesondere festgehalten sein, welche Gefahren für eine schwangere Frau und stillende Mutter bestehen, wie diese Risiken vermie- den werden können und welche Arbeiten während der Schwangerschaft und Stillzeit verboten sind. Der Ar- beitgeber hat die Pflicht, die betroffene Mitarbeiterin über die Ergebnisse der Risikobeurteilung zu informie- ren. Kann eine gefährliche gesundheitliche Belastung für Mutter und Kind nur durch das Ergreifen geeigne- ter Schutzmassnahmen ausgeschaltet werden, ist de- ren Wirksamkeit periodisch, mindestens vierteljähr- lich zu überprüfen.

Eine Vorlage einer Risikobeurteilung des Arbeitsplat- zes finden Sie online bei der FMH, Rubrik Mutterschutz in der Arztpraxis, http://www.fmh.ch/services/medi zinische_praxisassistentin/mutterschutz.html.

5. Lohnfortzahlung bei Schwangerschaft und Niederkunft (Ziffer 8.1 ff. des Muster vertrages) Es sind zwei Phasen zu unterscheiden: Die Schwanger-

schaft, bei der sich die Lohnfortzahlung nach Art. 324a des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) richtet, und die Zeit nach der Niederkunft, bei der sich die An- sprüche nach dem Erwerbsersatzgesetz (EOG) richten.

Vgl. die Ergänzung zur gesetzlichen Lösung in Ziffer 8.3 Abs. 2 des Mustervertrages.

Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung be- ginnt am Tag der Niederkunft und endet spätestens nach 14 Wochen bzw. 98 Tagen. Bei längerem Spitalauf- enthalt des Kindes kann die Mutter beantragen, dass der Anspruch auf Entschädigung erst mit der Heim- kehr des Kindes beginnt. Die Mutterschaftsentschädi- gung wird als Taggeld über die AHV-Ausgleichskasse ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken im Tag.

Hat der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, kann die Arbeitnehmerin bei Krank- heit bei der Versicherung die Differenz zwischen den erwähnten 196 Franken und dem Entschädigungsan- spruch der Versicherung (80 Prozent des versicherten Lohns) geltend machen. Und zwar für die Zeit der Er- krankung, aber maximal bis zum Ablauf des Mutter- schaftsurlaubs. Sollte die Arbeitnehmerin auch nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs noch krank sein, hat sie Anspruch auf das gesamte Taggeld vom Taggeldver- sicherer.

Solange eine Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt wird, kann kein Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der IV oder der obligatorischen Unfallversicherung bezogen werden. Krankentaggelder der Krankentag- geldversicherung und der obligatorischen Unfallver- sicherung sind nicht AHV-beitragspflichtig, hingegen sind Erwerbsersatzleistungen gemäss EOG AHV-bei- tragspflichtig.

6. Arbeitsverträge und weitere Anstellungs­

bedingungen

Wir empfehlen nachdrücklich die schriftliche Vertrags- form auf dem von der FMH und den Berufsverbänden der Medizinischen Praxisassistentinnen gemeinsam erarbeiteten Vertragsformular mit zugehörigen kanto- nalen Empfehlungen; Bezugsquellen:

– Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, Elfenstrasse 18, Postfach 300, 3000 Bern 15, Tel.

031 359 11 11, www.fmh.ch, E-Mail: mpa[at]fmh.ch – Association Romande des Assistantes Médicales

ARAM, 1003 Lausanne, Tel. 079 380 12 44 / 079 471 68 53, www.aram-vd.ch, E-Mail: info[at]aram-vd.ch – Schweiz. Verband Medizinischer Praxis-Fachperso-

2 Beschwerliche und gefährliche Arbeiten sind namentlich: Bewegen schwerer Lasten von Hand; Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen; Arbeiten, die mit Einwirkungen wie Stössen, Erschütterungen oder Vibrationen verbunden sind; Hitze (max. 28°C), Kälte (min.

–5°C) und Nässe; Arbeiten unter Einwirkung schädlicher Strahlen oder von Lärm ≥85 dB; Arbeiten unter Einwirkung schädlicher Stoffe (z.B.

Chemikalien) oder Mikroorganismen;

Belastende Arbeitszeitsys- teme (Art. 62 ArGV 1).

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nen SVA, Monbijoustrasse 35, Postfach, 3001 Bern, Tel. 031 380 54 54, www.sva.ch, E-Mail: sekretariat[at]

sva.ch

Die Berufsverbände der Medizinischen Praxisassisten- tinnen in Genf und im Tessin haben eine eigene Ar- beitsvertragskonvention resp. einen eigenen Arbeits- vertrag; Bezugsquelle:

– Assoziazione Ticinese Assistenti di studio Medico ATAM, c/o M. Carrera, Via dei Faggi 2 A, 6912 Lugano- Pazzallo, www.atam.ch, E-Mail: atam[at]bluewin.ch – Association genevoise des assistantes médicales

AGAM, 1200 Genève, www.agam-ge.ch, E-Mail:

presidente[at]agam-ge.ch

Die Löhne für Lernende richten sich nach den kantona-

len Empfehlungen.

– FMH-Delegierte für MPA-Fragen: Dr. med. Adrian Sury, Präsident / Dr. med. Renato Tognina, Vizeprä- sident

– Association genevoise des assistantes médicales AGAM: Régine Frossard, Präsidentin

– Assoziazione Ticinese Assistenti di studio Medico ATAM: Mary Carrera, Sekretariat

– Association Romande des Assistantes Médicales ARAM: Marie-Paule Fauchère, Präsidentin

– Schweizerischer Verband Medizinischer Praxis- Fachpersonen SVA: Fürsprecher Bruno Gutknecht, Zentralsekretär

(15)

Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin SAQM

«Translationale Medizin»

am SAQM-Symposium

Roxane Kübler a, Esther Kraft b, Christoph Bosshard c

a MA, Operative Leiterin der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin SAQM der FMH; b lic. rer. oec., Leiterin Abteilung Daten, Demographie und Qualität DDQ der FMH; c Dr. med., Vizepräsident der FMH, Departementsverantwortlicher Daten, Demographie und Qualität

Am 17. April 2018 zeichnet die SAQM im Rahmen eines Symposiums praxiserprobte Qualitätsprojekte des Schweizer Gesundheitswesens mit ihrem neuen Qualitäts- preis «Innovation Qualité» aus. Nicht nur der Preis ist innovativ, sondern auch das Veranstaltungsthema, das sich der «Translationalen Medizin» widmet. Seien Sie dabei und melden Sie sich für das Symposium an!

Was brauchen Patienten für ihre Gesundheit? Und was brauchen Gesundheitsfachleute, um ihre Arbeit zu verbessern? Diesen und weiteren Fragen geht die Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin SAQM an ihrem ersten Symposium nach und verleiht in diesem Rahmen auch den SAQM-Qualitätspreis «In- novation Qualité» an Qualitätspioniere im Gesund- heitswesen. Die Veranstaltung findet am Dienstagnach- mittag, 17. April 2018, in Bern statt. Das Symposium ist interprofessionell ausgerichtet und wendet sich an qualitätsinteressierte Ärztinnen und Ärzte aller Fach- richtungen, an Qualitätsinteressierte weiterer medi- zinischer Berufsgruppen, an die Öffentlichkeit, an Pa-

tientinnen und Patienten sowie an Politik und Medien.

Sie sind herzlich willkommen!

Innovationen aus Labor, Wissenschaft und vom Krankenbett

Das Symposium der Innovation Qualité widmet sich mit einem Gastreferat dem Thema der «Translationa- len Medizin». Die European Society for Translational Medicine (EUSTM) definiert Translationale Medizin als

«ein[en] interdisziplinäre[n] Zweig der Biomedizin, der durch drei Hauptsäulen gestützt wird: die Forschung im Labor, die Behandlung am Krankenbett und die

Innovation Qualité: der Preis für Qualitätspioniere

Innovation Qualité heisst der neue Preis der Schweizerischen Akademie für Qualität in der Medizin der FMH. Die SAQM prämiert damit Qualitätsprojekte aus dem Schweizer Gesundheitswesen, die sich in der Praxis bewährt haben, und verschafft der Fachdiskussion zukunfts- weisende Impulse. Die Preiskategorien Patientenversorgung neu gedacht und Patientensicherheit sind mit je 15 000 Franken, die Kate- gorie Ärzteorganisationen mit 10 000 Franken dotiert. Bewerben Sie sich noch heute mit Ihrem Projekt für die Innovation Qualité! An- meldeschluss ist der 8. Dezember 2017. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie auf www.innovationqualite.ch.

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Gemeinschaft der Wissenschaftler. Das Ziel der Trans- lationalen Medizin ist es, verschiedene Disziplinen, Ressourcen, Expertisen und technisches Know-how aus dem Labor, vom Krankenbett und aus der Wissen- schaft bzw. von Wissenschaftlerinnen und Wissen- schaftlern zusammenzubringen, um eine Weiterent- wicklung und Verbesserung der Prävention, Diagnose und Therapie zu fördern.» [1, 2] Neue Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung sollen also nicht dort ver- haftet bleiben. Vielmehr sollen aus diesen Erkenntnis- sen innovative Produkte und Instrumente entstehen, die den Markt und damit auch die Patienten erreichen.

Translationale Medizin in Theorie und Praxis

Das Swiss Institute for Translational and Entrepre- neurial Medicine (sitem-insel AG) bezweckt den Auf- bau und Betrieb eines nationalen Zentrums für Trans-

Korrespondenz:

FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte

Abteilung Daten, Demo- graphie und Qualität Elfenstrasse 18 Postfach 300 CH-3000 Bern 15 roxane.kuebler[at]fmh.ch Tel. 031 359 11 11

lationale Medizin und Unternehmertum in Bern [3].

Prof. Dr. med., em. Felix Frey, Geschäftsführer der sitem- insel AG, wird am Symposium Chancen und Nutzen für die Patientin, den Patienten vorstellen.

Anmeldung

Sie können sich ab sofort für das SAQM-Symposium an- melden: www.innovationqualite.ch → Preisverleihung am (SAQM-)Symposium. Wir freuen uns auf Sie!

Literatur

1 Randall J. Cohrs, Tyler Martin, Parviz Ghahramani, Luc Bidaut, Paul J. Higgins und Aamir Shahzad: Translational Medicine definition by the European Society for Translational Medicine, New Horizons in Translational Medicine, März 2015, Band 2 (3), S. 86–88. http://www.newhorizonsintranslationalmedicine.com/

article/S2307-5023(14)00078-2/pdf [4.10.2017].

2 https://de.wikipedia.org/wiki/Translationale_Medizin [4.10.2017].

3 vgl. http://www.sitem-insel.ch [4.10.2017].

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Todesfälle / Décès / Decessi

Bernardo Gautschi (1945), † 27.9.2017, Facharzt für Anästhesiologie, 3110 Münsingen

Paul J. Keller (1936), † 19.10.2017,

Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, 8125 Zollikerberg

Roland Josef Zeller (1955), † 25.10.2017, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, 9500 Wil SG

Praxiseröffnung /

Nouveaux cabinets médicaux / Nuovi studi medici

GE

Milana Rasic,

Spécialiste en psychiatrie et psychothérapie, rue de Lausanne 80, 1200 Genève

GR

Stefanie Benz,

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Rabengasse 7, 7000 Chur

SO

Michael Schärer,

Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Schulhausstrasse 2, 4513 Langendorf

Bündner Ärzteverein

Zur Aufnahme in den Bündner Ärzteverein haben sich neu angemeldet:

Christine Adam, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Psychiatrische Dienste Graubünden, Klinik Beverin, 7408 Cazis

Stefanie Benz, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, FMH, Rabengasse 7, 7000 Chur

Carlos Cardoso Vigueros, Facharzt für Pneumo­

logie, Zürcher RehaZentrum Davos, Klinik­

strasse 6, 7272 Davos Clavadel, sowie Praxis für Dermatologie und ästhetische Medizin Cinthya Salgado, Via dal Bagn 16, 7500 St. Mo­

ritz

Natascha Uffer, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, FMH, Center da Sandad Savo­

gnin SA, Stradung 52, 7460 Savognin

Korrigendum zur Ausgabe 30–31 (2017) vom 26.7.2017: Oliver Durnwalder, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Praxisgemein­

schaft, Alexanderstrasse 14, 7000 Chur

Ärztegesellschaft des Kantons Luzern Zur Aufnahme in unsere Gesellschaft Sektion Stadt hat sich gemeldet:

Leona von Schnakenburg, Fachärztin für Anäs­

thesiologie, FMH, Praxistätigkeit: Gesell­

schaft Anästhesiologie, Hirslanden Klinik St. Anna, St. Anna­Str. 32, 6006 Luzern Einsprachen sind innert 20 Tagen nach der Publikation schriftlich und begründet zu richten an: Ärztegesellschaft des Kantons Luzern, Schwanenplatz 7, 6004 Luzern

Ärztegesellschaft Thurgau

Zum Eintritt in die Ärztegesellschaft Thurgau haben sich gemeldet:

Dona Reyna, Murgau 1, 8370 Sirnach, Praktische Ärztin

Anton Uzbasich, Maria­Ellenrieder­Strasse 6, D­78462 Konstanz, Praktischer Arzt Klaus Weber, Staubeggstrasse 45, 8500 Frauenfeld, Kardiologie, FMH

Unterwaldner Ärztegesellschaft Zur Aufnahme in die Unterwaldner Ärzte­

gesellschaft hat sich angemeldet:

Kristin Zeidler, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin und Medizinische Onkologie, FMH, Kantonsspital Nidwalden, 6370 Stans Einsprachen gegen diese Aufnahme sind mit Begründung innert 20 Tagen an die Präsiden­

tin der Unterwaldner Ärztegesellschaft, Dagmar Becker, Mondmattli 3, 6375 Becken­

ried, zu richten.

Ärzte-Gesellschaft des Kantons Zug Zur Aufnahme in die Ärzte­Gesellschaft des Kantons Zug als ordentliches Mitglied hat sich angemeldet:

Rainer Ade, Facharzt für Allgemeinmedizin, FMH, Paramed, Haldenstrasse 1, 6340 Baar Einsprachen gegen diese Kandidatur müssen innerhalb 14 Tagen seit dieser Veröffentlichung schriftlich und begründet beim Sekretariat der Ärzte­Gesellschaft des Kantons Zug ein gereicht werden. Nach Ablauf der Einsprachefrist entscheidet der Vorstand über Gesuch und allfällige Einsprachen.

Personalien

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Interview mit Dr. med. Daniel Oertle

«Lehren und Lernen ist immer gegenseitig»

Inteview: Bruno Schmucki

Verantwortlicher Kommunikation SGAIM

Am Herbstkongress der SGAIM wurde der Zürcher Hausarzt Daniel Oertle für seine langjährige Lehrtätigkeit mit dem «Teaching Award 2017» ausgezeichnet. Im Inter- view erklärt er, was ihn für dieses Engagement motiviert und warum es wichtig ist, dass gerade auch Hausärzte in der Aus- und Weiterbildung aktiv sind.

Sie wurden soeben mit dem dem «Teaching Award»

der SGAIM ausgezeichnet. Was macht in Ihren Augen einen guten Lehrer aus?

Medizin ist Wissenschaft und Kunst: Der wissenschaft- liche Teil der Medizin ist das codierbare Wissen, das in Algorithmen verpackt Suchmaschinen zugänglich ist.

In Zeiten von Google, Wikipedia und Uptodate hat der Lehrer kein Wissensmonopol mehr; jeder trägt auf sei-

nem Smartphone das ganze Wissen im Hosensack und gerade die jungen Leute bewegen sich in diesem Uni- versum sehr flink und schlau.

Ein guter Lehrer weiss nicht alles, aber er ist neugierig und will möglichst viel wissen. Er steckt die Lernenden mit seiner Neugierde und Wissbegierde an und ge- meinsam gehen Lehrer und Lernende auf die Suche nach dem Wissen.

Medizin ist Wissenschaft und Kunst: Der gute Lehrer lehrt den Schüler die Heilkunst. Der Lehrer leitet den Lernenden an, den Zugang zum Patienten zu finden und ihn in seiner Einzigartigkeit zu erkennen. Der Leh-

«Ein guter Lehrer weiss nicht alles, aber er ist

neugierig und will möglichst viel wissen.»

(19)

rer hört dem Lernenden zu, wie dieser die Anamnese erhebt und zeigt ihm die körperliche Untersuchung.

Der gute Lehrer vermittelt dem Lernenden freigebig seine handwerklichen Fertigkeiten.

Was glauben Sie, schätzen Ihre Studentinnen und Studenten besonders an Ihnen bzw. an Ihrer Lehre?

In unserer Gemeinschafts-Praxis arbeiten zwei Lehr- ärzte, zwei Assistenzärzte/-ärztinnen, mehrere Medi- zinische Praxisassistentinnen und MPA-Auszubil- dende, Studierende und Unterassistent(inn)en. Gutes und lustvolles Lernen findet an einem angenehmen Ort statt, im angeregten Miteinander eines Teams.

In dieser Lernatmosphäre kann zum Beispiel die Medizinische Praxisassistentin dem As sistenzarzt beibringen, wie sie bei schwierigen Venenverhält- nisse eine Infusion legt. Und der Unterassistent zeigt dem Lehrarzt die Wundversorgungstechnik, die er kürzlich an einer anderen Lehrstelle erlernt hatte, während der Assistenzarzt einen Fallbericht für eine Fachzeitschrift verfasst.

Das gemeinsame Mittagessen in der Praxis ist ein gu- ter Rahmen, um Wissen und Haltungen ungezwungen auszutauschen.

Was ist die Motivation oder der Reiz in Ihrer Doppel- rolle als Mediziner und Lehrperson?

Lehren und Lernen ist immer gegenseitig. Ich habe 1974 begonnen, Medizin zu studieren, 1981 mein Staats-

examen gemacht. Mein Wissen ist 40 Jahre alt und ver- staubt. Hätten wir nicht all die wunderbar motivieren- den Studierenden und Assistenten gehabt, die in den letzten 22 Jahren in unserer Praxis ein- und ausgingen, wäre ich auch verstaubt.

Was sind die kommenden Herausforderungen in der Lehre der AIM?

Die Universität muss ihre Rolle in der Ausbildung der Mediziner neu finden. Die codierbaren wissenschaftli- chen Inhalte werden sich die zukünftigen Studieren- den rasch und mühelos selber aneignen können. Die Universitäten werden aber die Studierenden in der Me- dizinkunst anleiten und hier sind sie zwingend auf die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte angewiesen.

Ein Schwerpunkt der SGAIM ist die Nachwuchsförde- rung. Was sind Ihrer Meinung nach die besten Argumente, junge angehende Ärztinnen und Ärzte für die AIM zu gewinnen?

Nachwuchsförderung beginnt sehr früh. Schauen Sie beim Fussball: Wer in der Champions League spielen will, muss eine eigene Akademie aufbauen, muss be- reits die Talente der E-Junioren erkennen und sie för- dern und begleiten.

Angehende Mediziner sollen früh und häufig in der Allgemeinpraxis hospitieren und zwingend einen gros sen Teil ihrer Ausbildung dort absolvieren. Insbe- sondere soll die Unterassistenz in der Allgemeinpraxis obli gatorisch werden, wobei die Universitäten die Lehrärzte logistisch und finanziell unterstützen.

So können wir den Lernenden die wunderbare Vielfalt unserer Arbeit in der Praxis zeigen und sie für die abwechslungsreiche Allgemeine Innere Medizin be- geistern.

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: 2006 fragte uns ein Stu- dent während des «Pöpperlikurses», ob wir auch Un- terassistenten in unserer Praxis beschäftigten. Und er wurde 2008 unser erster «Uhu». 2014 absolvierte er ein halbes Jahr seiner Weiterbildung in Allgemeiner Inne- rer Medizin in unserer Praxis. Seit Sommer 2017 – elf Jahre seit unserer ersten Begegnung – ist der fertig aus- gebildete junge Kollege Partner in unserer Gemein- schaftspraxis ...

Bildnachweis zVg von Daniel Oertle Korrespondenz:

Schweizerische Gesell- schaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) Monbijoustrasse 43 Postfach CH-3001 Bern info[at]sgaim.ch

«Gutes und lustvolles Lernen findet an einem angenehmen Ort statt, im angeregten Mitein- ander eines Teams.»

«Angehende Mediziner sollen früh und häufig in der Allgemeinpraxis hospitieren und zwin- gend einen grossen Teil ihrer Ausbildung dort absolvieren.»

Zur Person:

Seit 22 Jahren betreibt Dr. med. Daniel Oertle eine Arztpraxis an der Dennlerstrasse in Zürich und zwar in unmittelbarer Nähe des Letzigrundstadions. Die Doppelpraxis zusammen mit Dr. Bruno Maggi ist eine im Quartier gut verankerte und auf den ersten Blick ganz normale Hausarztpraxis.

Aussergewöhnlich ist aber das breite diagnostische und therapeutische Angebot, das von Manueller Medizin über Röntgen bis zu kleinchirurgischen Eingriffen reicht. Beim Blick aufs Curriculum springt vor allem Daniel Oertles Engagement in Sachen Infektiologie ins Auge:

Als langjähriger externer Mitarbeiter bei der Schweizerische HIV-Kohortenstudie SHCS und als ehemaliges Mitglied der Ausserparlamentarischen Kommission für AIDS-Fragen bearbei- tet er seit vielen Jahren dieses Themenfeld.

Die Praxis an der Dennlerstrasse ist aber auch ein Ort des Lernens. Diese Tatsache lässt sich leicht anhand von Zahlen ableiten: Bereits 49 Assistent(inn)en sammelten wertvolle Erfah- rungen in der Hausarztmedizin und mittlerweile 26 Studierende profitierten vom Teaching im Rahmen einer Unterassistenz. Und es kommen laufend Studierende im dritten Ausbildungs- jahr hinzu, welchen Daniel Oertle erste Einblicke in die Hausarzttätigkeit verschafft. Die Aus- bildungstätigkeit erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Kollegium für Haus- arztmedizin und dem Institut für Hausarztmedizin der Universität Zürich.

Referenzen

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