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Mutterschutz an Bedienungstheken (PDF, 0,1 MB)

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Gute Beratung

Faire Kontrolle

Mutterschutz an Bedienungstheken

WICHTIG

Schwangere Frauen sind bei Ihrer Tätigkeit an einer Bedienungstheke besonderen Belastungen ausgesetzt, die eine Änderung des Arbeitsablaufes und des Arbeitsvorganges erforderlich machen.

Dieses Informationsblatt

• dokumentiert die Arbeitsbelastungen an Bedienungstheken,

• weist auf bestehende Vorschriften hin,

• gibt Hinweise über die Maßnahmen und die Arbeitsumfeldgestaltung und

• dient weiters als Grundlage für die Durchführung der Mutterschutzevaluierung.

Die Gesamttiefe einer Bedienungstheke beträgt meist zwischen 120 und 130 cm bei einer durchschnittlichen Arbeits- plattenhöhe von 120 cm.

Der maximale Greifraum zur Ware beträgt für

• kleine Frauen (Körpergröße 151 cm) 30 bis 48 cm,

• große Frauen (Körpergröße 172,5 cm) 50 bis 61 cm.

Die Durchschnittsmaße ergeben sich aus der ÖNORM DIN 33402.

Die Differenz zur Auslagentiefe muss durch Strecken und Beugen und Benutzen von Werkzeug ausgeglichen werden.

Verstärkte Probleme durch die

Umstellung

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arbeitsinspektion.gv.at

Belastungen des Körpers in der Schwangerschaft

• Auflockerung des Bindegewebes und des Knorpels und Überdehnung der Bänder,

• Fehlbelastungen der Wirbelsäule kommen verstärkt zum Tragen,

• Veränderung der Statik durch Gewichtszunahme, Erhö- hung des Druckes auf die Lendenwirbel,

• durch Erhöhung des Druckes im Bauchraum und Ermü- dung der Bauch- und Beckenmuskulatur besteht erhöh- tes Frühgeburtsrisiko,

• Druck gegen den Bauch und die Plazenta versorgenden Gefäße,

• bei Kälteeinwirkung besteht durch Harnwegsinfektionen ein erhöhtes Frühgeburtsrisiko bzw. die Gefahr einer Nierenbeckenentzündung,

• Absinken des Blutdrucks,

• Anschwellen der Beine,

• Gefahr von Krampfadern, eventuell Venenentzündung durch die stehende Tätigkeit.

Maßnahmen

Arbeitsplatzgestaltung für Schwangere

• Vermeiden der Manipulation von Waren außerhalb des Greifraumes,

• Auswahl von Technik und Hilfsmitteln (z.B. Messer, Gabel, Zange),

• Vermeiden von tiefen Greifräumen (Arbeitsschwer- punkte im Nahbereich einplanen),

• Schwangere nicht alleine an der Bedienungstheke lassen,

• Vermeidung von Kältebrücken,

• Mischarbeit organisieren (Abwechslung zwischen Gehen, Stehen, Sitzen).

Erlaubte Tätigkeiten für Schwangere (beispielhaft)

• Kundenseitiges Ein- und Ausräumen der Bedienungstheke,

• Schneide- und Verpackungsarbeiten,

• Verkaufstätigkeiten von Waren im Greifbereich (Fleisch, Backwaren, gewärmte Speisen).

Einhaltung der Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, wie

• Gewichtsbegrenzung beim Heben regelmäßig 5 kg, fallweise 10 kg,

• Gewichtsbegrenzung beim Schieben/Ziehen regelmäßig 8 kg, fallweise 15 kg,

• bei Arbeiten im Stehen muss eine Sitzgelegenheit vor- handen sein; ab der 21. Schwangerschaftswoche max.4 Std./Tag stehende Tätigkeit erlaubt,

• Arbeiten, bei denen sich die Dienstnehmerin häufig übermäßig strecken oder beugen muss,

• Arbeiten unter besonderen psychischen Belastungen (Stress).

Mutterschutz - Evaluierung

Unabhängig davon, ob in einem Betrieb werdende oder stillende Mütter beschäftigt werden, sind Arbeitgeber/innen verpflichtet, an Arbeitsplätzen, an denen Frauen beschäftigt werden, die Gefahren zu ermitteln, die sich im Hinblick auf werdende oder stillende Mütter ergeben könnten.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Info Blätter

“Mutterschutzbestimmungen” und “Mutterschutzevaluierung”.

Gesetzliche Grundlagen

Mutterschutzgesetz 1979 - MSchG, BGBl. Nr. 221/1979 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG, BGBl. Nr. 450/1994 ÖNORM DIN 33402-1 Körpermaße des Menschen (Begriffe, Messverfahren)

ÖNORM DIN 33402-2 Körpermaße des Menschen (Werte)

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend (BMAFJ),

Sektion IV Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat, Favoritenstraße 7, 1040 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien Layout &

Druck: BMAFJ Stand: Jänner 2020

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