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23 Der Zentrale Grenzwertsatz von Lindeberg-Feller

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Academic year: 2022

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23 Der Zentrale Grenzwertsatz von Lindeberg-Feller

Der Zentrale Grenzwertsatz im i.i.d. Fall geht auf Lindeberg und L´evy zur¨uck und be- sagt, dass Summenvariablen als n¨aherungsweise normalverteilt angesehen werden k¨onnen.

Die ”zentrale“ Bedeutung dieses Satzes liegt darin, dass dann unter entsprechenden Vor- aussetzungen die Summanden Xk, k= 1,2, . . . , direkt als normalverteilt angenommen werden und damit statistische Untersuchungen sich erheblich vereinfachen (vgl. etwa die Normalverteilungsannahmen in

”linearen Modellen“ ), denn Zn :=

n

P

k=1

(Xk−a)

√nσ2

D Z =

n

P

k=1

(Yk−a)

√nσ2 ,

wobei {Xk} i.i.d. , EX1 = a , 0 < V ar(X1) = σ2 < ∞, PZ = N(0,1), {Yk} i.i.d. , PY1 =N(0,1).

In Anwendungen l¨asst sich zwar h¨aufig die Annahme der Unabh¨angigkeit , aber nicht die einer identischen Verteilung rechtfertigen, so dass allgemeinere Versionen des Zentralen Grenzwertsatzes w¨unschenswert sind. Wir betrachten im Folgenden ein (so genanntes) Dreieckschema von zeilenweise unabh¨angigen, quadratintegrierbaren ZV. auf einem W-Raum (Ω,A, P), etwa

Xn1, Xn2, . . . , Xnrn (rn ∈N) mit

EXnk =: ank, 0 ≤ V ar(Xnk) =: σnk2 < ∞. Wir setzen

Sn :=

rn

X

k=1

(Xnk−ank), s2n := V ar(Sn) =

rn

X

k=1

σnk2 (>! 0 ).

Hinreichend f¨ur die G¨ultigkeit eines allgemeinen Zentralen Grenzwertsatzes ist die (so genannte)

”Lindeberg-Bedingung“

(Li) lim

n→∞ Ln(ε) := lim

n→∞

1 s2n

rn

X

k=1

Z

{ |Xnkank| ≥εsn}

(Xnk−ank)2 dP = 0 ∀ ε >0.

104

(2)

Satz 23.1. Unter der Voraussetzung (Li) gilt f¨ur das obige Dreieckschema:

(ZGW S) 1

sn

Sn D

−→ Z (n→ ∞), wobei PZ = N(0,1).

Bemerkung 23.1.

a) Satz 23.1 verallgemeinert den Satz von Lindeberg-L´evy (Beispiel 22.3 c) . W¨ahlt man n¨amlich Xnk =Xk, k= 1, . . . , rn:=n , {Xk} i.i.d. Folge, so ist die Lindeberg- Bedingung (Li) erf¨ullt, denn s2n=nσ2 und

Ln(ε) = 1 nσ2 n

Z

{ |X1a| ≥ε 2}

(X1−a)2 dP −→ 0 (n→ ∞) ∀ ε >0,

da E(X1−a)22 <∞.

b) Bei Anwendungen kann oft die folgende, st¨arkere Lyapunov-Bedingung verifiziert werden :

(Ly) lim

n→∞

1 s2+δn

rn

X

k=1

E|Xnk −ank|2+δ = 0 (∃ δ >0).

Die Bedingung (Ly) impliziert (Li), denn f¨ur ε >0 gilt : 1

s2n

rn

X

k=1

Z

{ |Xnkank| ≥εsn}

|Xnk −ank|2 dP

≤ 1 s2n

rn

X

k=1

Z

{ |Xnkank| ≥εsn}

|Xnk −ank|2+δ 1 (εsn)δ dP

≤ 1

εδs2+δn

rn

X

k=1

E|Xnk−ank|2+δ.

c) Unter zus¨atzlichen Voraussetzungen l¨asst sich auch die Konvergenzgeschwindigkeit im Zentralen Grenzwertsatz absch¨atzen :

Sei z.B. {Xk} eine i.i.d. Folge reeller ZV. mit EX1 = a , V ar(X1) = σ2 > 0 und E|X1|3 <∞. Bezeichnet Fn die VF. der standardisierten Summe , d.h.

105

(3)

Zn = (Pn

k=1Xk−na)/√

2, und Φ die VF. der N(0,1)-Verteilung , so gilt die folgende (gleichm¨aßige) Berry-Esseen-Ungleichung :

sup

z∈R1 |Fn(z)−Φ(z)| ≤ c

√n E

X1−a σ

3

,

wobei 1

√2π ≤ c < 0,8.

Bemerkung 23.2. Der Beweis von Satz 23.1 zeigt, dass aus (Li) die (so genannte)

”Feller-Bedingung“ folgt :

(F) max

k=1,...,rn

σnk2 s2n

−→ 0 (n→ ∞).

Die Feller-Bedingung wiederum impliziert die

”asymptotische Vernachl¨assigbarkeit“ der Summanden Xnk, d.h.

(AV) max

k=1,...,rn

P|Xnk −ank| sn ≥ε

−→ 0 (n → ∞) ∀ ε >0 [ ¨uber die Tschebychev-Ungleichung ] .

Der folgende Satz stellt die Beziehungen her zwischen der G¨ultigkeit des Zentralen Grenz- wertsatzes (Satz 23.1) und den obigen Bedingungen :

Satz 23.2. F¨ur das obige Dreieckschema gelten folgende ¨Aquivalenzen: (Li) ⇐⇒ (ZGW S)∧(F) ⇐⇒ (ZGW S)∧(AV).

Beispiel 23.1. Sei {Xk}k=1,2,... eine unabh¨angige Folge (P-) f.s. gleichm¨aßig beschr¨ank- ter ZV., etwa |Xk| ≤c P-f.s. ∀ k . Falls s2n=V ar(Sn) =V ar(X1 +· · ·+Xn)→ ∞ (n→ ∞), so folgt :

Sn

sn

= Pn

k=1(Xk−EXk) sn

−→D Z (n→ ∞), wobei PZ = N(0,1).

106

(4)

Das Gesetz vom iterierten Logarithmus lieferte f¨ur eine i.i.d. Folge {Xk}k=1,2,... mit EX1 = a , 0 < V ar(X1) = σ2 < ∞, eine Konvergenzgeschwindigkeitsaussage zum starken Gesetz der großen Zahlen , n¨amlich

|Xn−a| = O

rlog logn n

P-f.s. (n→ ∞).

Der Zentrale Grenzwertsatz liefert entsprechend eine Konvergenzgeschwindigkeitsaussage zum schwachen Gesetz der großen Zahlen , n¨amlich

|Xn−a| = OP 1

√n

(n→ ∞).

Hierbei definiert man wie folgt :

Definition 23.1. (Symbole oP , OP ) F¨ur zwei Folgen {Xn}, {Yn} reeller ZV.

auf (Ω,A, P) setzt man:

a) Xn = oP(Yn) (n→ ∞) :⇐⇒ Xn

Yn

−→P 0 (n → ∞) ;

b) Xn = OP(Yn) (n→ ∞) :⇐⇒ ∀ ε >0 ∃ c=c(ε), n0 =n0(ε)∈N : P

Xn

Yn

≥c

≤ ε ∀ n ≥n0.

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