Informationen für Waldbesitzer
Forstliches
Vermehrungsgut
Forst
Informationen über die Landesforstverwaltung Brandenburg erhalten Sie im Internet unter:
www.brandenburg.de/land/mlur/f/fowi.htm
Impressum
Herausgeber: Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt- schutz und Raumordnung des Landes Brandenburg und Landesforstanstalt Eberswalde
Gesamtherstellung: Hendrik Bäßler, Berlin 1. Auflage: 1–5 000 Exemplare
Eberswalde, im August 2003
Wie sind Saatgutbestände zu pflegen?
Jeder Waldbesitzer sollte bestrebt sein, die Zulassungs- voraussetzungen zur Beerntung des Saatgutbestandes so lange wie möglich zu erhalten.
Bei der Pflege sind die Kronen der besten Be- standesmitglieder freizustellen, damit diese ent- sprechend fruktifizieren können.
Äußerlich schlecht geformte und kranke Bäume sind zu entnehmen.
Werden die bestveranlagten Bestandesmitglieder z. B. im Rahmen von Zielstärkennutzungen ent- nommen, ist zu prüfen, ob die Zulassungsvoraus- setzungen noch erfüllt sind. Gegebenenfalls muss die Zulassung widerrufen werden.
Vor jedem Holzeinschlag in noch zugelassenen Erntebeständen ist zu prüfen, ob die Pflege nicht mit einer Ernte am liegenden Stamm verbunden werden kann.
Eichensaatgutbestand
Noch Fragen zu forstlichem Vermehrungsgut?
Weitere Informationen erhalten Sie bei folgenden Stellen:
Prüfstelle für forstliches Vermehrungsgut:
Eberswalder Chaussee 6, 15377 Waldsieversdorf 03 34 33 / 1 51 51 00;
Fax: 03 34 33 / 1 51 51 30,
E-Mail: Dagmar.Schneck@AFFMUN.brandenburg.de Kontrollstellen für forstliches Vermehrungsgut des Landes Brandenburg:
– Amt für Forstwirtschaft Kyritz, Karnzow Nr. 4, 16866 Kyritz, 03 39 71 / 8 82 22;
Fax: 03 39 71 / 4 50 14;
E-Mail: Eva-Lena.Springer@affkyr.brandenburg.de – Amt für Forstwirtschaft Müllrose, Außenstelle
Waldsieversdorf, Eberswalder Chaussee 3, 15377 Waldsieversdorf,
033433/ 1 51 52 11;
Fax: 033433/ 1 51 52 25;
E-Mail: Ralf.Jaitner@affMUN.brandenburg.de Auswertungs- und Informationsdienst für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e. V.: „Forstliches Vermehrungsgut – Informationen für die Praxis“
(Heft 1164/2003), Bonn 2003 oder im Internet unter www.wald-online.de, dem Internetforum der Lan- desforstverwaltungen des Bundes und der Länder.
Baumart Blüte Ernte Reifemerkmale Ertrag je Baum
bei Vollmast Gemeine Kiefer April–Juni Januar–März des
2. Folgejahres verholzte Zapfenstiele bis 15 kg Zapfen Douglasie Mai August–September Braunfärbung der Zapfen,
Samenbräune bis 40 kg Zapfen
Fichte Mai–Juni Oktober–Februar Braunfärbung der Samenkörner bis 30 kg Zapfen Lärche April Dezember–März Braunfärbung der Samen bis 15 kg Zapfen Weiß- und
Küsten-Tanne Mai September– Oktober Braunfärbung der Samen bis 25 kg Zapfen Schwarz-Kiefer Mai–Juni Januar–Februar des
2. Folgejahres Braunfärbung der Samen bis 15 kg Zapfen Trauben- und
Stiel-Eiche April–Mai Oktober–Dezember Herunterfallen gesunder Früchte bis 40 kg Samen Rot-Buche April–Mai Oktober–November Herunterfallen gesunder Früchte bis 20 kg Samen Rot-Eiche April–Mai September– Oktober
des Folgejahres Herunterfallen gesunder Früchte bis 40 kg Samen Sand- und
Moor-Birke März–April Juli–August gelbbraune Zäpfchenfärbung,
beginnendes Aufspringen bis 300 Gramm Samen
Schwarz- und
Grau-Erle Februar–April Oktober–Dezember dunkelbraune Verfärbung der
Zäpfchen, Samen rotbraun bis 20 kg Zäpfchen Berg- und
Spitz-Ahorn April–Mai Oktober–November nach Laubfall Früchte braun bis 25 kg Samen Gemeine Esche April–Mai Oktober–Februar nach Laubfall gelbbraune
Fruchtstände bis 30 kg Samen
Sommer- und
Winter-Linde Juni–Juli September–November Vollreife nach Laubfall,
gelbbraune Fruchtstände bis 10 kg Samen Hainbuche April–Mai Oktober–Februar Vollreife nach Laubfall,
gelbbraune Fruchtstände bis 10 kg Samen Tabelle Blüh- und Saatgut-Erntezeiten ausgewählter Baumarten
Welche Voraussetzungen gel- ten für das Inverkehrbringen?
Die zu beerntenden Bestände müssen zugelas- sen sein, das heißt als Erntebestände anerkannt und in das Landesregister aufgenommen sein.
Der Beernter (Waldbesitzer oder beauftragte Fir- ma) muss als Betrieb bei der Landeskontrollstelle angemeldet sein und entsprechende Anforderun- gen (z. B. Führen von Büchern) erfüllen.
Wie erfolgt die Zulassung von Erntebeständen?
Die Zulassung erfolgt durch die Landeskontrollstelle, Voraussetzung ist ein Antrag des Waldbesitzers. An- tragsformulare erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Re- vierförster. Als baumartenbezogene Zulassungskriterien werden insbesondere die Vitalität und die Qualität der Elternbäume bewertet.
Unterschieden werden die Kategorien „Ausgewählt“;
„Qualifiziert“ und „Geprüft“. Die seit 2003 neu hinzu- gekommene Kategorie „Quellengesichert“ unterliegt ebenfalls der Kontrolle durch das FoVG, das Vermeh- rungsgut darf jedoch nicht für forstliche Zwecke verwen- det werden.
Was ist forstliches Vermehrungsgut?
Hierzu gehören Samen, Fruchtstände, Früchte, Zapfen, Baumschulpflanzen, Wildlinge, aber auch Pflanzenteile wie z. B. Ableger, Pfropfreiser, Stecklinge oder Steck- hölzer die im Wald ausgesät, gepflanzt oder anderweitig ausgebracht werden.
Rechtliche Grundlagen
Jeder Waldbesitzer darf ohne Einschränkungen im eige- nen Wald Saatgut ernten und direkt aussäen und pflan- zen. Erst eine Weitergabe an Dritte, das so genannte
„Inverkehrbringen“, unterliegt dem Forstvermehrungsgut- gesetz (FoVG)und darf nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erfolgen.
Dies ist notwendig, da man dem Vermehrungsgut sei- ne Qualität und seine Herkunft äußerlich nicht ansehen kann. Das Gesetz sichert dem Endabnehmer den Weg des Vermehrungsgutes lückenlos von der Ernte bis zur Pflanzung nachzuverfolgen.
Das Forstvermehrungsgutgesetz regelt im Einzelnen Fragen zur Zulassung, zur Erzeugung, zum Inverkehr- bringen, zur Ein- und Ausfuhr sowie zur Herkunfts- und Identitätssicherung (siehe: www.Verbraucherministe- rium.de Æ Forst/Jagd).
Grundlage für den Erhalt der Anpassungsfähigkeit der Gehölze im Wald
Es grenzt an ein Wunder, aus vergleichsweise winzigen Samenkörnern entstehen Bäume und ganze Wälder.
Die Samen tragen die Erbinformation von tausenden von Jahren in sich, die auch das zukünftige Überleben unserer Wälder sichert.
Die Frage der Herkunft des Vermehrungsgutes ist für den Erhalt unserer Wälder von fundamentaler Bedeutung. Nur die Verwendung angepasster Herkünfte bildet die Grund- lage für die Begründung stabiler und wirtschaftlicher Wälder. Sie ist eine wichtige Grundlage für die Erhaltung der genetischen Vielfalt.
Aus diesem Grund unterliegen alle Handlungen die auf den Verkauf von forstlichem Vermehrungsgut ausgerich- tet sind, strengen rechtlichen Vorschriften.
Vermehrungsgut ist aber gleichzeitig eine nachhaltig nutz- bare Einnahmequelle für Waldbesitzer.
Saatgut heimischer Baumarten – die Zukunft unserer Wälder
Wildlinge von Rot-Buche in einem zugelassenen Saatgutbestand
Forstpflanzen in einer Baumschule
Wie wird die Ernte vorbereitet?
Das jährliche Ernteaufkommen ist anhand der Blüte und des Fruchtbehanges einzuschätzen.
Witterungsbedingt kann es kurz vor der Ernte noch zu Ausfällen (z. B. durch Trockenheit vorzeitig abfal- lende Früchte) kommen.
Blühende Vogelkirsche
Mast Ernteaus- Einschätzung sichten
Voll- Sehr gute Die meisten Bäume des Bestandes mast Ernte fruchten reichlich, die beherrsch-
70 –100 % ten Bäume haben guten Behang Halb- Gute Ernte Die Bäume der Bestandesränder mast 40– 69 % fruchten reichlich, im Bestandes-
inneren nur die herrschenden Bäume
Spreng- Geringe Die Bäume der Bestandesränder mast Ernte fruchten teilweise und ungleich- 10–39 % mäßig, im Bestandesinneren ein-
zelne vorherrschende Bäume Fehl- Keine Ernte Keine oder fast keine Bäume
mast 0–9 % fruchten
Tabelle Ernteeinschätzungen
Was ist bei der Ernte zu beachten?
Der richtige Erntezeitpunkt (Samen muss ausge- reift sein) ist abzuwarten, da sonst die Keimfä- higkeit des Saatgutes zu gering ist.
Eine Verpachtung des Erntebestandes sollte nur auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages er- folgen.
Bei der Ernte ist je nach Baumart eine Mindest- baumzahl (10 bzw. 20) zu beernten, um die gene- tische Vielfalt der Nachkommenschaft nicht ein- zuengen.
Das Erntegut darf nur mit einem vom zuständigen Revierförster vollständig ausgefüllten Stamm- zertifikat abtransportiert werden.
Das Stammzertifikat enthält alle wichtigen Angaben zum Vermehrungsgut und bildet damit die Grundlage für die Herkunfts- und Identitätssicherung. Anhand der einmalig vergebenen Stammzertifikatsnummer kann für jede erzeugte Pflanzenpartie der Ursprungsbestand er- mittelt werden.
Weitere Informationen zur Saatguternte gibt Ihnen gern der zuständige Revierförster.
Wofür ist der Waldbesitzer verantwortlich?
Die geplante Ernte ist rechtzeitig vor Beginn beim zu- ständigen Revierförster anzumelden. Die Erntefirmen sind in den Bestand einzuweisen, günstig ist es die Grenzen für die Beerntung zu markieren.
Saatgut von Rot-Buche