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Geschäftsordnung für das WiN-Forum in Hemelingen 2019-2020

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Academic year: 2022

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Geschäftsordnung des WiN-Forums Hemelingen

1. Das WiN-Forum Hemelingen tagt öffentlich.

2. Basis der Zusammenarbeit im Forum ist gegenseitiger Respekt und Achtung auch gegensätzlicher Meinungen. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner ethnischen Herkunft, seiner Sprache, seiner Heimat, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Beleidigungen und persönliche Angriffe sind zu unterlassen. Die Sitzungsleitung hat das Recht und die Pflicht, in diesen Fällen dem*der Redner*in das Wort zu entziehen.

3. Ziel aller Teilnehmer*innen ist es, gemeinsam Verbesserungen für die Zielgruppen im Programmgebiet in Hemelingen zu unterstützen, indem Projekte diskutiert und ggf. weiterentwickelt werden und

sinnvollen zugestimmt wird. Dabei sind persönliche Interessen gegenüber dem Wohl

Hemelingens(Ortsteil) zurückzustellen. Bewohner*innen und Akteur*innen aus den Quartieren sind Expert*innen für ihren Arbeits- und Lebensraum. Diese Kompetenzen sollen im Forum genutzt werden und dazu beitragen, den Ortsteil mit entsprechenden Projekten aufzuwerten und zu stabilisieren.

4. Eingeladen sind insbesondere Vertreter*innen von Vereinen, Institutionen, Trägern von Einrichtungen und Projekten, der Verwaltung, der Politik, des Gewerbes und der Wohnungswirtschaft, die im Quartier aktiv sind oder aktiv werden wollen, sowie die Bewohner*innen des Ortsteils Hemelingen. Gäste und Interessierte aus anderen Ortsteilen dürfen ebenfalls an der Sitzung teilnehmen, haben bei der Entscheidung über Projektförderungen aber keine Stimme.

5. Für die Sitzung wird zu Beginn eine Tagesordnung beschlossen.

6. Anträge zur Geschäftsordnung, z.B. zum Schließen der Redner*innenliste, sind vorzuziehen. Diese müssen mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

7. Beschlüsse über die Zustimmung zur Vergabe von Fördermitteln an ein Projekt fallen in der Regel im Konsens. Stimmberechtigt sind alle unter Punkt vier genannten Personen.

Erfolgt ein Veto zu einem Projekt, dann muss dieses von den jeweiligen Personen begründet werden und wird schriftlich im Protokoll festgehalten. Jedes abgelehnte Projekt wird in ein Dissens-Gremium weitergeleitet. Dieses Dissens-Gremium entscheidet im Konsens, auf Grundlage des IHK und der GO des WiN-Forums innerhalb einer Woche nach dem Veto, ob die Begründung des Vetos gerechtfertigt ist.Das Gremium kann das Veto aufheben. Bei der Feststellung eines begründeten Vetos, soll das Projekt nachgearbeitet werden und erneut in das Forum eingebracht werden. Es ist mit vier Gremiums- TN beschlussfähig und wird vom QM/ AFSD protokolliert. Dieses Gremium tagt nicht-öffentlich. Es setzt sich aus 2TN/ WiN-Ausschuss, 2TN/ AFSD und 2TN/ WiN-Forum zusammen. Dem Forum wird der Beschluss des Gremiums spätestens im folgenden Forum mitgeteilt. Bei einer Aufhebung des Vetos wird das Projekt zur nachfolgenden Bearbeitung wie jedes andere befürwortete Projekt weitergeleitet.

8. Redebeiträge sind, mit Ausnahme der Vorstellung eines eigenen Antrages, auf maximal drei Minuten zu begrenzen.

9. Anträge für die Programme Wohnen in Nachbarschaften, Soziale Stadt, Lokales Kapital für Soziale Zwecke müssen in der Regel zwei Wochen vor dem Termin des WiN-Forums beim

Quartiersmanagement eingereicht werden. In begründeten Ausnahmefällen, z.B. um spontan auf aktuelle Herausforderungen oder Probleme im Quartier reagieren zu können, kann ein Antrag auch später eingereicht werden. Dies muss in enger Absprache mit dem Quartiersmanagement geschehen und im Forum von dem Antragsteller begründet werden.

10. Bei wiederholten Verstößen gegen die Geschäftsordnung können Teilnehmer*innen durch die Sitzungsleitung, i. d. R. das Quartiersmanagement, der Sitzung verwiesen werden.

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11. Projektträger*innen sind verpflichtet auf Anfrage der Mehrheit des Forums, vertreten durch das

Quartiersmanagement, Berichte zu ihren aus den oben genannten Programmen geförderten Projekten vorzulegen und im Forum vorzutragen.

12. Die Geschäftsordnung tritt mit einer 2/3 Mehrheit durch Beschluss im WiN-Forum in Kraft.

Diese Geschäftsordnung ersetzt die bestehende, gilt für ein Jahr und wird dann erneut durch das Forum begutachtet, ggf. verändert und/ oder verlängert.

Datum: 21.11.2019 Beschluss im Forum am: 21.11.2019

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