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Es gilt das gesprochene Wort! Annelie Buntenbach Geschäftsführender Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB-Vorschläge zur Neuordnung des „Hartz-IV-Systems“ Pressekonferenz Berlin, 15. August 2007

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Es gilt das gesprochene Wort!

Annelie Buntenbach

Geschäftsführender Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes

DGB-Vorschläge zur Neuordnung des „Hartz-IV-Systems“

Pressekonferenz

Berlin, 15. August 2007

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- 2 - Eine grundlegende Lösung muss auf eine einheitliche Arbeitsförderung zielen, die sich an den arbeitsmarktpolitischen Notwendigkeiten des Einzelfalls orientiert.

Dies hatte die Hartz-Kommission ursprünglich noch als Ziel formuliert, ist aber bei der Umsetzung völlig aus dem Blick geraten.

Die BA sollte für alle Arbeitslosen – ungeachtet ihrer finanziellen Ansprüche – die Arbeits- marktintegration übernehmen.

Die Kommunen sind in einem solchen Modell vorrangig für begleitende sozialintegrative Dienstleistungen zuständig.

Da dieses Modell politisch kurzfristig kaum zu realisieren ist, schlägt der DGB Änderungen im bestehenden System vor, die dieses leistungsfähiger und sozial gerechter gestalten.

1. Gemeinsame Anlaufstelle für alle Arbeitsuchenden

Durch die Schaffung einer einheitlichen Anlaufstelle wird das derzeitige Nebeneinander von Arbeitsagenturen und ARGEn für die Arbeitslosen zumindest im Eingangsbereich aufgehoben. Durch ein Frontoffice-Backoffice-System können zentrale Arbeitsmarkt- dienstleistungen, wie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung, tatsächlich aus einer Hand für alle erfolgen. Die Bearbeitung von Leistungsansprüchen kann separat für die beiden Rechtskreise im Backoffice erfolgen.

Für eine bessere Integration Jugendlicher und behinderter Menschen (Rehabilitanden) werden bei der BA (Frontoffice) spezielle Teams geschaffen, soweit sie nicht bereits vorhanden sind. Sie kümmern sich ausschließlich um diese Gruppen.

Die BA ist für beide Zielgruppen hinsichtlich der Vermittlung und der arbeitsmarkt- bezogenen Integrationshilfen verantwortlich. Die Kosten werden auf dem Verwaltungs- weg zwischen den Rechtskreisen verrechnet.

Außerdem sollte zur Entlastung des Fürsorgesystems von Vermittlungsaufgaben geprüft werden, die BA für die Integration aller Arbeitslosen in den ersten 36 bis 42 Monaten (ALG I plus der Zeit des möglichen befristeten Zuschlages) zu beauftragen.

Die Betreuung durch die BA erfolgt unabhängig von der gewährten Lohnersatzleistung also auch für ALG II-Empfänger.In dieser Zeit erhalten die Arbeitsuchenden die Arbeits- vermittlung, Arbeitsberatung und alle aktiven Leistungen der BA unabhängig von ihrem finanziellen Status. Dies gilt auch für Nichtleistungsempfänger.

2. Der DGB unterstreicht seine Forderung, für ältere Arbeitslose bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld zu zahlen.

Dies trägt nicht nur dem höheren Arbeitsmarktrisiko Älterer Rechnung, sondern erleichtert durch die längere Zuständigkeit der BA auch die Integration. Bisher hat die Verschiebung in das Hartz IV-System nach 12 Monaten wie ein „Fallbeil“ gewirkt.

Arbeitslose mit schlechten Eingliederungs-Chancen hatte die BA bisher oftmals aussortiert, weil ohnehin der Wechsel ins Fürsorgesystem wahrscheinlich war. Der Aussteuerungsbetrag hat dieses Denken noch verstärkt.

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3. Bessere Zielgruppenförderung und Qualifizierung (Qualifizierungsoffensive) Die beschriebene einheitliche Betreuung aller Arbeitsuchenden hinsichtlich der Arbeits- marktintegration ermöglicht es, effektiver und wirtschaftlicher Eingliederungsmaßnahmen entlang der Notwendigkeiten von Arbeitsmarkt und Arbeitsuchenden zu treffen.

In beiden Rechtskreisen sollten verbindliche Zielquoten für Qualifizierung verabredet werden, z.B. den Anteil ungelernter Arbeitsloser an der Weiterbildung in den nächsten zwei Jahren zu verdoppeln.

Der DGB schlägt ergänzend die Einführung eines Erwachsenen-BaföG zur Nachholung von Schul- oder Berufsabschlüssen vor.

4. Weniger Hartz IV-Empfänger durch flächendeckende Mindestlöhne und bedarfs- deckendes Kindergeld und Wohngeld

Nur durch gesetzliche Mindestlöhne wird sich die stetig steigende Anzahl von Niedrig- verdienern mit ergänzendem ALG II-Anspruch umdrehen lassen.

Solange Unternehmen Hartz IV als „Ausfallbürge“ für Niedrigstlöhne nehmen können, wird die Zahl der „Aufstocker“ weiter zunehmen.

Für Familien mit mehreren Kindern reicht das aber nicht aus. Viele Niedrigverdiener mit Kindern benötigen nur deshalb ALG II, weil Kindergeld und Wohngeld nicht bedarfs- deckend sind im Sinne des SGB II.

Zur Entlastung des gesamten Hartz IV-Systems macht deshalb eine Erhöhung des so genannten Kinderzuschlags und des Wohngelds für Familien mit mindestens einem Erwerbseinkommen Sinn, um diese unabhängig von Hartz IV zu stellen.

Der DGB hat hierzu Vorschläge vorgelegt.

5. Zumutbar darf nur existenzsichernde (Vollzeit-)Arbeit sein

Wer die Not von Arbeitslosen, bis zur Sittenwidrigkeitsgrenze jeden Lohn akzeptieren zu müssen, nicht ausnutzen will, muss auch die Zumutbarkeitsregelung entschärfen.

Bisher sind Hartz-IV-Empfänger gezwungen, auch niedrigst entlohnte Tätigkeiten anzu- nehmen, die trotz Vollzeittätigkeit nicht aus der Fürsorgebedürftigkeit heraus führen.

6. Armutsfeste Regelsätze

Der DGB schlägt vor, eine unabhängige Wissenschaftlerkommission mit der Erarbeitung einer transparenten, an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe orientierten Regel- satzbemessung zu beauftragen. Auf dieser Grundlage entscheidet der Gesetzgeber über die Regelsätze.

Kurzfristig sollte im bestehenden System die Preissteigerung bei regelsatzrelevanten Gütern seit 2005 berücksichtigt werden. Außerdem sollte für Schulkinder eine jährliche Beihilfe für Schulsachen in Höhe von 50 Euro gewährt werden.

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