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Interpellation Priska Keller betreffend Rauchverbot auf öffentli-chen Spielplätzen

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Sitzung des Einwohnerrats vom 23. September 2020

www.riehen.ch

Reg. Nr. 01.03.01.10.02 Axioma: Nr. 2874 Nr. 18-22.688.02

Interpellation Priska Keller betreffend Rauchverbot auf öffentli- chen Spielplätzen

Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation wie folgt:

Das Thema «rauchfreie Spielplätze» wird in der Nordwestschweiz erst seit Kurzem diskutiert; in anderen Regionen der Schweiz und auch teilweise im Ausland beschäf- tigt das Thema schon länger. Aus der Riehener Bevölkerung gelangte bisher erst eine einzige entsprechende Anfrage an die Gemeinde und zwar im Sommer 2019. Die Gemeindeverwaltung tätigte darauf erste Abklärungen, indem Erfahrungen anderer Städte bzw. Gemeinden abgefragt wurden. So wurde zum Beispiel der Austausch mit Liestal gesucht, das für seine Spielplätze bereits ein Rauchverbot eingeführt hat.

Die Abklärungen haben unter anderem ergeben, dass es in Riehen im Sinne von Be- nutzungsregeln möglich wäre, ein Rauchverbot auf Spielplätzen zu erlassen. In den kontaktierten Gemeinden, die das Rauchverbot bereits kennen, werden allerdings kei- ne Kontrollen zur Einhaltung durchgeführt oder gar Bussen ausgesprochen.

Gemäss Auskunft der Werkdienste werden auf den Riehener Spielplätzen keine aus- serordentlichen Verschmutzungen mit Zigarettenstummeln festgestellt. Um das korrek- te Entsorgen der Stummel zu unterstützen, werden seit einiger Zeit alte Abfallkübel durch neue Modelle mit separatem Aschenbecher ersetzt. Mittlerweile ist die Hälfte der Spielplätze so ausgestattet, weitere neue Kübel werden folgen. Diese Massnahme führt nachweislich zu einer Reduktion der auf den Boden geworfenen Kippen.

Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden. Frage 2 und 3 werden zusammen beantwortet:

1. Würde Riehen auch ein Rauchverbot auf Spielplätzen einführen, wenn die Stadt Basel dies tut?

Die Gemeinde Riehen verfolgt die aktuelle Entwicklung in der Stadt Basel natür- lich mit Interesse und ist auf Fachebene auch im Austausch mit der kantonalen Verwaltung. Das Thema wurde tatsächlich erst letzte Woche an einem Austausch angesprochen. Eine «automatische» Übernahme eines allfälligen Basler Verbots wird aktuell eher kritisch bewertet, da der Entscheid der konkreten Situation und den bereits getroffenen Massnahmen (s. o.) bestmöglich Rechnung tragen sollte.

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Seite 2 2. Befürwortet der Gemeinderat grundsätzlich ein Rauchverbot auf den Riehener Spielplätzen?

3. Falls ja, ist der Gemeinderat bereit, ein Rauchverbot einzuführen ohne auf das kantonale Gesetz bzw. einen einwohnerrätlichen Auftrag zu warten?

Der Gemeinderat anerkennt die Sorge um den Gesundheitsschutz der Kinder. So- fern die Ziele, die Verschmutzung des öffentlichen Raums und die Gefährdung von Kindern durch Zigarettenstummel möglichst zu vermeiden, mit den getroffe- nen Massnahmen erreicht werden können, möchte er von weiteren Verhaltensre- geln und Einschränkungen absehen. Er favorisiert daher ein Konzept der Aufklä- rung und Sensibilisierung vor Verboten. Der Gemeinderat hat aber auch Ver- ständnis für die verschiedenen Haltungen, die zu dieser Frage existieren: liberale, auf Eigenverantwortung setzende Haltung einerseits, gesundheitsfördernde, Kleinkinder schützende Haltung andererseits. In jedem Fall möchte der Gemein- derat Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Nutzung der Spielplätze bieten, also Regeln, die möglichst niemanden von einem Besuch eines Spielplatzes ab- halten.

Riehen, 22. September 2020

Gemeinderat Riehen

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