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Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildungder Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung

StBerFAngEignV

Ausfertigungsdatum: 07.09.2005 Vollzitat:

"Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung vom 7. September 2005 (BGBl. I S. 2776)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 1. 4.2005 +++)  

Eingangsformel  

Auf Grund des § 30 Abs. 4 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

§ 1  

Die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte, wer als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin, vereidigter Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin, Steuerberater/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigter/

Steuerbevollmächtigte bestellt oder anerkannt ist.

§ 2  

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.

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