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220. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Die Bibel: Buch, Geschichte, Auslegung

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2013/2014 – Ausgegeben am 30.06.2014 – 40. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

220. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Die Bibel: Buch, Geschichte, Auslegung

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2014 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 3 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 16.06.2014 beschlossene 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Die Bibel: Buch, Geschichte, Auslegung, veröffentlicht am 24.06.2013 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 32. Stück, Nummer 206, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) Der Lehrveranstaltungstyp der Lehrveranstaltung „Bibelkunde“ wird von Vorlesung mit Lektüre (VOL) auf Übung (UE) geändert.

2) Der Lehrveranstaltungstyp der Lehrveranstaltung „Kulturgeschichte des Christentums/Buchgeschichte der Bibel“ wird von Vorlesung (VO) auf Vorlesung mit Lektüre (VOL) geändert.

3) Der Lehrveranstaltungstyp der Lehrveranstaltung „Geschichte Israels“ wird von Vorlesung (VO) auf Vorlesung mit Lektüre (VOL) geändert. Zudem werden die ECTS-Punkte dieser Lehrveranstaltung von 2 ECTS auf 3 ECTS erhöht.

4) Der Lehrveranstaltungstyp der Lehrveranstaltung „Geschichte des frühen Christentums“ wird von Vorlesung (VO) auf Vorlesung mit Lektüre (VOL) geändert.

5) Unter § 5 Einteilung der Lehrveranstaltungen wird folgender Absatz 2 eingefügt:

„(2) Folgende prüfungsimmanente (pi) Lehrveranstaltungen werden angeboten:

Übungen (UE) sind auf praktisch-berufliche Haltungs- und Handlungskompetenzen ausgerichtet. In ihnen haben die Studierenden konkrete Aufgaben zu lösen.“

6) § 6 Teilnahmebeschränkungen soll lauten:

Bisher:

(2)

„Es gelten generell keine Teilnahmebeschränkungen.“

Nunmehr:

„(1) Für die genannten Lehrveranstaltungen gelten folgende generelle Teilnahmebeschränkungen:

Übung: 50 Teilnehmer/innen

(2) Wenn bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, erfolgt die Aufnahme nach dem vom studienrechtlich zuständigen Organ festgelegten Anmeldeverfahren. Das Verfahren ist vom studienrechtlich zuständigen Organ im Mitteilungsblatt der Universität Wien rechtzeitig kundzumachen.

(3) Die Lehrveranstaltungsleiterinnen und Lehrveranstaltungsleiter sind berechtigt, im Einvernehmen mit dem studienrechtlich zuständigen Organ für bestimmte Lehrveranstaltungen Ausnahmen zuzulassen. Auch das studienrechtlich zuständige Organ kann nach Anhörung der Lehrenden Ausnahmen vorsehen.“

7) § 8 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 30.06.2014, Nr. 220, Stück 40, treten mit 1. Oktober 2014 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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