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121. Verordnung über das Hinausschieben des Außerkrafttretens der in Abstimmung mit der TU Wien eingerichteten Magisterstudien der Wirtschaftsinformatik und der Informatik

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2008/2009 – Ausgegeben am 01.04.2009 – 16. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

V E R O R D N U N G E N, R I C H T L I N I E N

121. Verordnung über das Hinausschieben des Außerkrafttretens der in Abstimmung mit der TU Wien eingerichteten Magisterstudien der Wirtschaftsinformatik und der Informatik

Studierende, die vor dem 1.10.2006 das in Abstimmung mit der Technischen Universität Wien eingerichtete Magisterstudium der Wirtschaftsinformatik, Mitteilungsblatt UOG93, 2000/2001, Stück XXXIV vom 28.09.2001, Nr. 455, oder der Informatik, Mitteilungsblatt UOG93, 2000/2001, Stück XXXIV vom 28.09.2001, Nr. 454, begonnen haben und sich nicht den Bestimmungen eines neueren Curriculums unterstellt haben, sind berechtigt, ihr Studium bis längstens 30.11.2011 abzuschließen.

Der Studienprogrammleiter:

P o l a s c h e k

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

H r a c h o v e c

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